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Wirtschaftsplan 2026 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft der Stadt Köln
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Beim Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln handelt es sich um eine wirtschaftliche Prognose, die anhand von historischen Daten aufgestellt wird. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht vorgesehen. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Wirtschaftsplan 2026
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Wirtschaftsplan 2026 der -eigenbetriebsähnlichen Einrichtung- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln • Erfolgsplan 2026 nebst -Erläuterungen zum Erfolgsplan 2026- • Vermögensplan 2026 • Mittelfristiger Erfolgs- und Finanzplan 2026-2030 Anlage 2 2026 2025 T€ T€ 1. Umsatzerlöse 309.401 280.977 Gebühreneinnahmen Abfall 220.668 196.474 Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 57.620 55.670 Städtischer Anteil - Straßenreinigung 15.429 14.898 Städtischer Anteil - Winterdienst 4.532 4.391 Sonstige Erlöse Abfallbeseitigung 11.152 9.544 davon BgA Duale Systeme 6.853 5.049 Erlöse Papier 3.214 3.410 Erlöse Altkleider 1.085 1.085 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 303.004 278.447 Abfallbeseitigung 220.056 199.122 Logistik Restmüll 81.963 79.464 Papierkörbe, UFC, Grillaschebehälter in Grünanlagen 4.264 4.064 Biotonne 16.988 16.236 Papiertonne 16.747 16.035 Werkstofftonne ÖRE 4.580 4.195 Altkleidersammlung 2.112 1.934 Elektroschrottsammlung 4.576 4.435 Littering 15.895 14.551 Entsorgung (AVG) Restmüll 58.020 43.935 Entsorgung (AVG) Bio und Grünschnitt 14.154 13.535 Entsorgung (AVG) Schadstoffe 675 656 Wertstoffhöfe 82 82 Straßenreinigung 76.095 74.276 Straßenreinigung Logistik/Schmutzwasser 70.900 69.300 Straßenreinigung Entsorgung Kehricht 663 585 Winterdienst 4.532 4.391 Sonstige Aufwendungen 6.853 5.049 BgA Duale Systeme 6.853 5.049 3. Verwaltungskosten 6.766 4.983 VKE 57 1.258 834 VKE 20/21 1.964 1.536 VKE 30 103 118 Sonstige Maßnahmen 3.441 2.495 4. EBIT -369 -2.453 5. Finanzergebnis 444 382 Zinsaufwendungen 444 382 Zinserträge 0 0 6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -813 -2.835 7. Ausgleichsbetrag Vorjahre 813 2.835 8. Betriebsergebnis 0 0 Wirtschaftsplan 2026 Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zum Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln für das Jahr 2026 1. Umsatzerlöse Im Jahr 2026 werden Erlöse i.H.v. 302.548 T€ erwartet, die überwiegend aus Gebührenein- nahmen auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung und der Straßenreinigungssatzung für 2026 resultieren. Neben den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung trägt neben den Straßenreinigungsge- bühren i.H.v. 57.620 T€ ein Anteil die Stadt Köln i.H.v. 19.961 T€ (Straßenreinigung 15.429 T€ und Winterdienst 4.532 T€) bei. Die vorhandenen gebührenmindernden Ausgleichsbeträge aus den Jahren 2022 bis 2024 sind in den Gebührennachkalkulationen 2026 im Umfang von insgesamt 813 T€ berücksich- tigt. Aufgrund handelsrechtlicher Gliederungsvorschrift werden die Erlöse für Papier 3.214 T€ und Altkleider 1.085 T€ bei den Erlösen im Wirtschaftsplan separat aufgeführt und nicht wie in der Gebührenkalkulation aufwandsmindernd dargestellt bzw. saldiert. Der Betrag für die Entgelte Duale Systeme usw. weicht zum Vorjahr ab. Ursache ist, dass u. a. die Kosten sowie die Einwohnerzahl gestiegen sind. Der abgeschlossene Vertrag Mitbe- nutzung Vereinbarung PPK und für die Nebenentgeltvereinbarung ein mögliches Verhand- lungsergebnis mit den Dualen Systemen wurde berücksichtigt. In den Entgelten sind die Zahlungen der Dualen Systeme für die Nebenentgelte und die Mitbenutzung /Handling PPK und die Zahlung der AWB GmbH für die Erlösbeteiligung an die eigenbetriebsähnliche Ein- richtung AWB enthalten. 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren vorwiegend aus den Entgelten für die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH für Abfallsammlung und -transport rd.147.207 T€ sowie die Straßenreinigung mit zusammen rd. 76.095 T€ und für die Restmüllverbrennung, die Bioabfallkompostierung und -vergärung und die Schadstoffentsorgung durch die AVG Ab- fallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH mit rd. 82.849 T€. 2 Grundlage sind folgende Verträge: • Vertrag über die Erfassung und Entsorgung der Stadt Köln zu überlassender / von der Stadt Köln zu entsorgende Abfälle mit der AWB GmbH, • Vertrag über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Köln mit der AWB GmbH, • Entsorgungsvertrag mit der AVG Köln mbH. Die planmäßigen Aufwendungen für Abfallbeseitigung und Straßenreinigungen 2026 sind zum Vorjahr in Höhe von 17.704 T€ gestiegen. Im Wesentlichen sind die Kosten für Logistik Restmüll in Höhe von 2.499 T€, Entsorgung AVG-Restabfall in Höhe von 14.085 T€, für Lit- tering in Höhe von 1.344T€ sowie für Logistik Straßenreinigung in Höhe von 1.600 T€ gestie- gen. Die allgemeinen marktwirtschaftlichen Kostenentwicklungen sind aufgrund gestiegener Sach- und Personalkosten begründet. Aufgrund der Einzelausweisung der Erlöse für Altkleider und Papier ergeben sich Aufwen- dungen für Papier in Höhe von 16.747 T€ und für Altkleider 2.112 T€. Dagegen stehen in der Gebührenkalkulation die summierten Beträge für Papier 13.533 T€ und für Altkleider 1.027 T€. In der Gebührenkalkulation sind für die Entsorgung AVG-Restmüll in Höhe von 58.695 T€ ausgewiesen. Diese Summe wird ab dem Wirtschaftsplan 2025 aufgeteilt in Entsorgung AVG-Restmüll rd. 58.020 T€ und Entsorgung AVG-Schadstoffe rd. 675 T€. Bei der Entsorgung AVG Bio- und Grünschnitt 14.154 T€ ist der Wert für den Eigenkompos- tierer in Höhe von 19 T€ mitberücksichtigt In den sonstigen Aufwendungen (BgA Duale Systeme) sind die Aufwendungen an die Dua- len Systeme für die Erlösbeteiligung und die Aufwendungen an die AWB GmbH für die Ne- benentgelte und die Mitbenutzung /Handling PPK enthalten. 3. Verwaltungskosten Darin sind die Kosten ausgewiesen für innerstädtische Dienstleistungen durch die Kämmerei bzw. Steueramt Verwaltungskostenerstattungen an 20/21 in Höhe von 1.964 T€ für die Er- stellung der Gebührenbescheide, die daraus resultierende Forderungsabwicklung und Durchführung der nötigen Vollstreckungsmaßnahmen, an 57 in Höhe von 1.258 T€ für Per- sonal- und Sachkosten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB und an 30 in Höhe von 103 T€ für Rechtberatung darüber hinaus verschiedene Maßnahmen wie Zero Waste, Mas- terplan Sauberkeit, Strukturanalyse, Prüfungskosten etc. in Höhe von 3.441 T€. 3 4. EBIT Der EBIT ist der sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ergebende Umsatz abzüglich Aufwendungen für bezogene Leistungen und abzüglich Verwaltungskosten ohne Berücksich- tigung von Zinsen. 5. Finanzergebnis Die Zinsaufwendungen sind in der Gebührenkalkulation Bestandteil der Verwaltungskosten kalkuliert. Zinserträge sind angesichts der aktuellen Zinsmarktsituation kaum zu erwarten. 6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit spiegelt den Gewinn oder den Verlust des Jahres wider. In diesem Jahr ist ein Ergebnis ermittelt, das mit den verwendbaren Aus- gleichsbeträgen aus den Jahren 2022 bis 2024 ausgeglichen wird. 7. Ausgleichsbetrag Vorjahre Dies ist eine rechnerische Summe, die die Gebührenmindernden Ausgleichsbeträge aus 2022 bis 2024 in Höhe von insgesamt 813 T€ berücksichtigt. 8. Betriebsergebnis Das Betriebsergebnis von 0 T€, resultierend aus den verwendeten Ausgleichsbeträgen (Ge- winnüberschuss aus den Vorjahren 2022 und 2024 bei Abfallgebühren (2022 gebührenmin- dernd -3.000 T€ und 2024 gebührenerhöhend +2.102 T€) und bei Straßenreinigung gebüh- renerhöhend 2023 +85 T€) in denen es Mehr– oder Mindereinnahmen für z.B. Logistik, Ver- wertung, Verwaltung etc. gibt. 9. Vermögensplan / Mittelfristiger Finanzplan Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung AWB der Stadt Köln besitzt kein eigenes Anlagever- mögen. Die Erstellung eines Vermögensplans ist insofern nicht erforderlich. Ansatz 2026 in Tsd.€ Mittelbedarf Entnahme aus dem Eigenkapital 0 Gesamt 0 Mittelherkunft Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0 (Jahresfehlbetrag) Gesamt 0 Vermögensplan 2026 Wirtschaftsplan 2026 2026 2027 2028 2029 2030 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 309.401 324.929 339.593 351.581 364.220 Gebühreneinnahmen Abfall 220.668 233.499 245.746 254.973 264.748 Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 57.620 59.484 61.218 63.106 65.055 Städtischer Anteil - Straßenreinigung 15.429 15.926 16.390 16.894 17.414 Städtischer Anteil - Winterdienst 4.532 4.681 4.836 4.996 5.162 Sonstige Erlöse Abfallbeseitigung 11.152 11.339 11.403 11.612 11.841 davon BgA Duale Systeme 6.853 7.086 7.344 7.597 7.861 Erlöse Papier 3.214 3.179 3.187 3.151 3.115 Erlöse Altkleider 1.085 1.074 872 864 865 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 303.004 317.409 332.067 343.830 356.229 Abfallbeseitigung 220.056 231.787 243.698 252.735 262.326 Logistik Restmüll 81.963 84.757 87.486 90.302 93.208 Papierkörbe, UFC, Grillaschebehälter in Grünanlagen 4.264 3.420 3.562 3.709 3.863 Biotonne 16.988 18.266 19.585 20.941 22.294 Papiertonne 16.747 17.482 18.217 18.982 19.778 Werkstofftonne ÖRE 4.580 4.742 4.853 4.970 5.091 Altkleidersammlung 2.112 2.181 2.249 2.318 2.389 Elektroschrottsammlung 4.576 4.725 4.871 5.021 5.176 Littering 15.895 16.455 17.003 17.569 18.155 Entsorgung (AVG) Restmüll 58.020 64.350 69.878 72.640 75.584 Entsorgung (AVG) Bio und Grünschnitt 14.154 14.632 15.196 15.463 15.946 Entsorgung (AVG) Schadstoffe 675 695 716 738 760 Wertstoffhöfe 82 82 82 82 82 Straßenreinigung 76.095 78.536 81.025 83.498 86.042 Straßenreinigung Logistik/Schmutzwasser 70.900 73.118 75.390 77.672 80.016 Straßenreinigung Entsorgung Kehricht 663 736 799 830 864 Winterdienst 4.532 4.682 4.836 4.996 5.162 Sonstige Aufwendungen 6.853 7.086 7.344 7.597 7.861 BgA Duale Systeme 6.853 7.086 7.344 7.597 7.861 3. Verwaltungskosten 6.766 7.005 7.004 7.224 7.459 VKE 57 1.258 1.277 1.273 1.341 1.359 VKE 20/21 1.964 2.123 2.067 2.095 2.255 VKE 30 103 85 121 110 91 Sonstige Maßnahmen 3.441 3.520 3.543 3.678 3.754 4. EBIT -369 515 522 527 532 5. Finanzergebnis 444 515 522 527 532 Zinsaufwendungen 444 515 522 527 532 Zinserträge 0 0 0 0 0 6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -813 0 0 0 0 7. Ausgleichsbetrag Vorjahre 813 0 0 0 0 8. Betriebsergebnis 0 0 0 0 0 Wirtschaftsplan 2026 mittelfristige Erfolgsplanung 2026 bis 2030 Plan Plan Plan Plan Plan 2026 2027 2028 2029 2030 € € € € € 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0 0 0 0 0 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0 0 0 0 0 davon Betriebskostenzuschuss 0 0 0 0 0 davon sonstige Zuwendungen/Zuschüsse 0 0 0 0 0 3 + Sonstige Transfererträge 0 0 0 0 0 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0 0 0 0 0 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0 0 0 0 0 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0 0 0 0 0 7 + Sonstige Einzahlungen 0 0 0 0 0 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 0 0 0 0 0 9 +/- Verminderung/Erhöhung privatrechtliche Forderungen und sonstige Forderungen 0 0 0 0 0 10 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 0 0 0 0 0 11 - Personalauszahlungen 0 0 0 0 0 12 - Versorgungsauszahlungen 0 0 0 0 0 13 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen ** 0 0 0 0 0 14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 0 0 0 0 0 15 - Transferauszahlungen 0 0 0 0 0 16 - Sonstige Auszahlungen 0 0 0 0 0 17 +/- Verminderung/Erhöhung Verbindlichkeiten aus Lieferungen / erhaltene Anz. (Saldo) 0 0 0 0 0 18 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 0 0 0 0 0 19 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 10 und 18) 0 0 0 0 0 20 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0 0 0 0 0 21 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlg. 0 0 0 0 0 22 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlg. 0 0 0 0 0 23 + Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten 0 0 0 0 0 24 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0 0 0 0 0 25 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 0 26 - Auszahlungen für Erwerb Grundstücke /Gebäude 0 0 0 0 0 27 - Auszahlungen Baumaßnahmen 0 0 0 0 0 28 - Auszahlungen für Kunstgegenstände 0 0 0 0 0 29 - Auszahlungen für Erwerb bewegl. Anlageverm. 0 0 0 0 0 30 - Auszahlungen für Erwerb Finanzanlagen 0 0 0 0 0 31 - Auszahlungen v. aktivierbaren Zuwendungen (Erweiterungsbau) 0 0 0 0 0 32 - Sonstige Investitionsauszahlungen 0 0 0 0 0 33 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 0 34 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Zeilen 25 und 33) 0 0 0 0 0 35 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag (= Zeilen 19 und 34) 0 0 0 0 0 36 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 0 0 0 0 0 37 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 0 0 0 0 0 38 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0 0 39 = Änderung Bestand eigener Finanzmittel (= Zeilen 35 und 38) 0 0 0 0 0 40 + Anfangsbestand Finanzmittel 0 0 0 0 0 41 = Liquide Mittel (Gebührenhaushalt) (= Zeilen 39 und 40) 0 0 0 0 0 Mittelfristiger Finanzplan Ein- und Auszahlungsarten Wirtschaftsplan 2026
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 3177/2025 Freigabedatum 24.03.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wirtschaftsplan 2026 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i. V. m. § 4 Buchstabe b der Eigenbetriebs- verordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigen- betriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2026 in der beigefügten Fassung fest. Der Rat erkennt den Bedarf für den Kämmereianteil an den Straßenreinigungsgebühren 2026 in Höhe von 19.961.303 € an. Gleichzeitig beschließt der Rat überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.308.372,27 € für den Kämmereianteil im Teilergebnisplan der Beteiligungssteuerung in der Produktgruppe 1101, Ver- und Entsorgung, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, im Haushaltsjahr 2026. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan der Kämmerei in der Produktgruppe 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, in der Teilplanzeile 20, Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen, ebenfalls im Haushaltsjahr 2026. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 30.04.2026 Finanzausschuss 11.05.2026 Rat 12.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 11 der Betriebssatzung für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschafts- betrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan, aufzustellen. Auf die Er- stellung eines Stellenplanes wurde aufgrund nicht vorhandenen eigenen Personals verzichtet. Der Wirtschaftsplan 2026 ist in der Anlage beigefügt. Er basiert auf den Gebührenkalkulatio- nen für Abfallentsorgung und Straßenreinigung 2026. Die im Teilergebnisplan der Beteiligungssteuerung in der Produktgruppe 1101, Ver- und Ent- sorgung, in Zeile 15, Transferaufwendungen, im Jahr 2026 entstandene überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 1.308.372,27 € können durch entsprechende Wenigerauf- wendungen im Teilergebnisplan der Kämmerei in der Produktgruppe 1601, Allgemeine Fi- nanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen, gedeckt werden. Die Wenigeraufwendungen resultieren aus erzielten Zinseinsparungen im Rahmen des Alt- schuldenentlastungsgesetzes. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Wirtschaftsplan 2026
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3177/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.03.2026
- Erstellt
- 11.11.2025 07:46