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3177/2025

Wirtschaftsplan 2026 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.03.2026

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Wirtschaftsplan 2026

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1007 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Beim Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln 
handelt es sich um eine wirtschaftliche Prognose, die anhand von historischen Daten aufgestellt wird. 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht vorgesehen. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Wirtschaftsplan 2026

12436 Zeichen

Wirtschaftsplan 2026 
der 
-eigenbetriebsähnlichen Einrichtung-
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
• Erfolgsplan 2026 nebst
-Erläuterungen zum Erfolgsplan 2026-
• Vermögensplan 2026
• Mittelfristiger Erfolgs- und Finanzplan 2026-2030
Anlage 2

2026 2025
T€ T€
1. Umsatzerlöse 309.401 280.977
Gebühreneinnahmen Abfall 220.668 196.474
Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 57.620 55.670
Städtischer Anteil - Straßenreinigung 15.429 14.898
Städtischer Anteil - Winterdienst 4.532 4.391
Sonstige Erlöse Abfallbeseitigung 11.152 9.544
davon BgA Duale Systeme 6.853 5.049
Erlöse Papier 3.214 3.410
Erlöse Altkleider 1.085 1.085
2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 303.004 278.447
Abfallbeseitigung 220.056 199.122
Logistik Restmüll 81.963 79.464
Papierkörbe, UFC, Grillaschebehälter in Grünanlagen 4.264 4.064
Biotonne 16.988 16.236
Papiertonne 16.747 16.035
Werkstofftonne ÖRE 4.580 4.195
Altkleidersammlung 2.112 1.934
Elektroschrottsammlung 4.576 4.435
Littering 15.895 14.551
Entsorgung  (AVG) Restmüll 58.020 43.935
Entsorgung  (AVG) Bio und Grünschnitt 14.154 13.535
Entsorgung (AVG) Schadstoffe 675 656
Wertstoffhöfe 82 82
Straßenreinigung 76.095 74.276
Straßenreinigung Logistik/Schmutzwasser 70.900 69.300
Straßenreinigung Entsorgung Kehricht 663 585
Winterdienst 4.532 4.391
Sonstige Aufwendungen 6.853 5.049
BgA Duale Systeme 6.853 5.049
3. Verwaltungskosten 6.766 4.983
VKE 57 1.258 834
VKE 20/21 1.964 1.536
VKE 30 103 118
Sonstige Maßnahmen 3.441 2.495
4. EBIT -369 -2.453
5. Finanzergebnis 444 382
Zinsaufwendungen 444 382
Zinserträge 0 0
6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -813 -2.835
7. Ausgleichsbetrag Vorjahre 813 2.835
8. Betriebsergebnis 0 0
Wirtschaftsplan 2026
Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterungen zum Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln für 
das Jahr 2026 
 
 
1. Umsatzerlöse 
Im Jahr 2026 werden Erlöse i.H.v. 302.548 T€ erwartet, die überwiegend aus Gebührenein-
nahmen auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung und der Straßenreinigungssatzung 
für 2026 resultieren.  
 
Neben den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung trägt neben den Straßenreinigungsge-
bühren i.H.v. 57.620 T€ ein Anteil die Stadt Köln i.H.v. 19.961 T€ (Straßenreinigung 15.429 
T€ und Winterdienst 4.532 T€) bei. 
 
Die vorhandenen gebührenmindernden Ausgleichsbeträge aus den Jahren 2022 bis 2024 
sind in den Gebührennachkalkulationen 2026 im Umfang von insgesamt 813 T€ berücksich-
tigt. 
 
Aufgrund handelsrechtlicher Gliederungsvorschrift werden die Erlöse für Papier 3.214 T€ 
und Altkleider 1.085 T€ bei den Erlösen im Wirtschaftsplan separat aufgeführt und nicht wie 
in der Gebührenkalkulation aufwandsmindernd dargestellt bzw. saldiert. 
 
Der Betrag für die Entgelte Duale Systeme usw. weicht zum Vorjahr ab. Ursache ist, dass u. 
a. die Kosten sowie die Einwohnerzahl gestiegen sind. Der abgeschlossene Vertrag Mitbe-
nutzung Vereinbarung PPK und für die Nebenentgeltvereinbarung ein mögliches Verhand-
lungsergebnis mit den Dualen Systemen wurde berücksichtigt. In den Entgelten sind die 
Zahlungen der Dualen Systeme für die Nebenentgelte und die Mitbenutzung /Handling PPK 
und die Zahlung der AWB GmbH für die Erlösbeteiligung an die eigenbetriebsähnliche Ein-
richtung AWB enthalten. 
 
2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren vorwiegend aus den Entgelten für die 
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH für Abfallsammlung und -transport rd.147.207 T€ 
sowie die Straßenreinigung mit zusammen rd. 76.095 T€ und für die Restmüllverbrennung, die 
Bioabfallkompostierung und -vergärung und die Schadstoffentsorgung durch die AVG Ab-
fallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH mit rd. 82.849 T€.

2 
 
Grundlage sind folgende Verträge:  
• Vertrag über die Erfassung und Entsorgung der Stadt Köln zu überlassender / von 
der Stadt Köln zu entsorgende Abfälle mit der AWB GmbH, 
• Vertrag über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Köln mit der AWB GmbH, 
• Entsorgungsvertrag mit der AVG Köln mbH. 
 
Die planmäßigen Aufwendungen für Abfallbeseitigung und Straßenreinigungen 2026 sind 
zum Vorjahr in Höhe von 17.704 T€ gestiegen. Im Wesentlichen sind die Kosten für Logistik 
Restmüll in Höhe von 2.499 T€, Entsorgung AVG-Restabfall in Höhe von 14.085 T€, für Lit-
tering in Höhe von 1.344T€ sowie für Logistik Straßenreinigung in Höhe von 1.600 T€ gestie-
gen. Die allgemeinen marktwirtschaftlichen Kostenentwicklungen sind aufgrund gestiegener 
Sach- und Personalkosten begründet.  
 
Aufgrund der Einzelausweisung der Erlöse für Altkleider und Papier ergeben sich Aufwen-
dungen für Papier in Höhe von 16.747 T€ und für Altkleider 2.112 T€. Dagegen stehen in der 
Gebührenkalkulation die summierten Beträge für Papier 13.533 T€ und für Altkleider 1.027 
T€. 
 
In der Gebührenkalkulation sind für die Entsorgung AVG-Restmüll in Höhe von 58.695 T€ 
ausgewiesen. Diese Summe wird ab dem Wirtschaftsplan 2025 aufgeteilt in Entsorgung 
AVG-Restmüll rd. 58.020 T€ und Entsorgung AVG-Schadstoffe rd. 675 T€. 
 
Bei der Entsorgung AVG Bio- und Grünschnitt 14.154 T€ ist der Wert für den Eigenkompos-
tierer in Höhe von 19 T€ mitberücksichtigt 
 
In den sonstigen Aufwendungen (BgA Duale Systeme) sind die Aufwendungen an die Dua-
len Systeme für die Erlösbeteiligung und die Aufwendungen an die AWB GmbH für die Ne-
benentgelte und die Mitbenutzung /Handling PPK enthalten. 
 
3. Verwaltungskosten 
Darin sind die Kosten ausgewiesen für innerstädtische Dienstleistungen durch die Kämmerei 
bzw. Steueramt Verwaltungskostenerstattungen an 20/21 in Höhe von 1.964 T€ für die Er-
stellung der Gebührenbescheide, die daraus resultierende Forderungsabwicklung und 
Durchführung der nötigen Vollstreckungsmaßnahmen, an 57 in Höhe von 1.258 T€ für Per-
sonal- und Sachkosten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB und an 30 in Höhe von 
103 T€ für Rechtberatung darüber hinaus verschiedene Maßnahmen wie Zero Waste, Mas-
terplan Sauberkeit, Strukturanalyse, Prüfungskosten etc. in Höhe von 3.441 T€.

3 
 
4.  EBIT 
Der EBIT ist der sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ergebende Umsatz abzüglich 
Aufwendungen für bezogene Leistungen und abzüglich Verwaltungskosten ohne Berücksich-
tigung von Zinsen. 
 
5. Finanzergebnis 
Die Zinsaufwendungen sind in der Gebührenkalkulation Bestandteil der Verwaltungskosten 
kalkuliert. Zinserträge sind angesichts der aktuellen Zinsmarktsituation kaum zu erwarten. 
 
6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit spiegelt den Gewinn oder den Verlust des 
Jahres wider. In diesem Jahr ist ein Ergebnis ermittelt, das mit den verwendbaren Aus-
gleichsbeträgen aus den Jahren 2022 bis 2024 ausgeglichen wird. 
 
7. Ausgleichsbetrag Vorjahre 
Dies ist eine rechnerische Summe, die die Gebührenmindernden Ausgleichsbeträge aus 2022 
bis 2024 in Höhe von insgesamt 813 T€ berücksichtigt.  
 
8. Betriebsergebnis 
Das Betriebsergebnis von 0 T€, resultierend aus den verwendeten Ausgleichsbeträgen (Ge-
winnüberschuss aus den Vorjahren 2022 und 2024 bei Abfallgebühren (2022 gebührenmin-
dernd -3.000 T€ und 2024 gebührenerhöhend +2.102 T€) und bei Straßenreinigung gebüh-
renerhöhend 2023 +85 T€) in denen es Mehr– oder Mindereinnahmen für z.B. Logistik, Ver-
wertung, Verwaltung etc. gibt. 
 
9. Vermögensplan / Mittelfristiger Finanzplan 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung AWB der Stadt Köln besitzt kein eigenes Anlagever-
mögen. Die Erstellung eines Vermögensplans ist insofern nicht erforderlich.

Ansatz 2026
in Tsd.€
Mittelbedarf
Entnahme aus dem Eigenkapital 0
Gesamt 0
Mittelherkunft
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0
(Jahresfehlbetrag)
Gesamt 0
Vermögensplan 2026
Wirtschaftsplan 2026

2026 2027 2028 2029 2030
T€ T€ T€ T€ T€
1. Umsatzerlöse 309.401 324.929 339.593 351.581 364.220
Gebühreneinnahmen Abfall 220.668 233.499 245.746 254.973 264.748
Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 57.620 59.484 61.218 63.106 65.055
Städtischer Anteil - Straßenreinigung 15.429 15.926 16.390 16.894 17.414
Städtischer Anteil - Winterdienst 4.532 4.681 4.836 4.996 5.162
Sonstige Erlöse Abfallbeseitigung 11.152 11.339 11.403 11.612 11.841
davon BgA Duale Systeme 6.853 7.086 7.344 7.597 7.861
Erlöse Papier 3.214 3.179 3.187 3.151 3.115
Erlöse Altkleider 1.085 1.074 872 864 865
2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 303.004 317.409 332.067 343.830 356.229
Abfallbeseitigung 220.056 231.787 243.698 252.735 262.326
Logistik Restmüll 81.963 84.757 87.486 90.302 93.208
Papierkörbe, UFC, Grillaschebehälter in Grünanlagen 4.264 3.420 3.562 3.709 3.863
Biotonne 16.988 18.266 19.585 20.941 22.294
Papiertonne 16.747 17.482 18.217 18.982 19.778
Werkstofftonne ÖRE 4.580 4.742 4.853 4.970 5.091
Altkleidersammlung 2.112 2.181 2.249 2.318 2.389
Elektroschrottsammlung 4.576 4.725 4.871 5.021 5.176
Littering 15.895 16.455 17.003 17.569 18.155
Entsorgung  (AVG) Restmüll 58.020 64.350 69.878 72.640 75.584
Entsorgung  (AVG) Bio und Grünschnitt 14.154 14.632 15.196 15.463 15.946
Entsorgung (AVG) Schadstoffe 675 695 716 738 760
Wertstoffhöfe 82 82 82 82 82
Straßenreinigung 76.095 78.536 81.025 83.498 86.042
Straßenreinigung Logistik/Schmutzwasser 70.900 73.118 75.390 77.672 80.016
Straßenreinigung Entsorgung Kehricht 663 736 799 830 864
Winterdienst 4.532 4.682 4.836 4.996 5.162
Sonstige Aufwendungen 6.853 7.086 7.344 7.597 7.861
BgA Duale Systeme 6.853 7.086 7.344 7.597 7.861
3. Verwaltungskosten 6.766 7.005 7.004 7.224 7.459
VKE 57 1.258 1.277 1.273 1.341 1.359
VKE 20/21 1.964 2.123 2.067 2.095 2.255
VKE 30 103 85 121 110 91
Sonstige Maßnahmen 3.441 3.520 3.543 3.678 3.754
4. EBIT -369 515 522 527 532
5. Finanzergebnis 444 515 522 527 532
Zinsaufwendungen 444 515 522 527 532
Zinserträge 0 0 0 0 0
6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -813 0 0 0 0
7. Ausgleichsbetrag Vorjahre 813 0 0 0 0
8. Betriebsergebnis 0 0 0 0 0
Wirtschaftsplan 2026
mittelfristige Erfolgsplanung 2026 bis 2030

Plan Plan Plan Plan Plan
2026 2027 2028 2029 2030
€ € € € €
1 Steuern und ähnliche Abgaben 0 0 0 0 0
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0 0 0 0 0
davon Betriebskostenzuschuss 0 0 0 0 0
davon sonstige Zuwendungen/Zuschüsse 0 0 0 0 0
3 + Sonstige Transfererträge 0 0 0 0 0
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0 0 0 0 0
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0 0 0 0 0
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0 0 0 0 0
7 + Sonstige Einzahlungen 0 0 0 0 0
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 0 0 0 0 0
9 +/- Verminderung/Erhöhung privatrechtliche 
Forderungen und sonstige Forderungen 0 0 0 0 0
10 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 0 0 0 0 0
11  - Personalauszahlungen 0 0 0 0 0
12  - Versorgungsauszahlungen 0 0 0 0 0
13  - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen ** 0 0 0 0 0
14  - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 0 0 0 0 0
15  - Transferauszahlungen 0 0 0 0 0
16  - Sonstige Auszahlungen 0 0 0 0 0
17 +/- Verminderung/Erhöhung Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen / erhaltene Anz. (Saldo) 0 0 0 0 0
18 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 0 0 0 0 0
19 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
(= Zeilen 10 und 18) 0 0 0 0 0
20 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0 0 0 0 0
21 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlg. 0 0 0 0 0
22 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlg. 0 0 0 0 0
23 + Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten 0 0 0 0 0
24 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0 0 0 0 0
25 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 0
26 - Auszahlungen für Erwerb Grundstücke /Gebäude 0 0 0 0 0
27 - Auszahlungen Baumaßnahmen 0 0 0 0 0
28 - Auszahlungen für Kunstgegenstände 0 0 0 0 0
29 - Auszahlungen für Erwerb bewegl. Anlageverm. 0 0 0 0 0
30 - Auszahlungen für Erwerb Finanzanlagen 0 0 0 0 0
31 -
Auszahlungen v. aktivierbaren Zuwendungen 
(Erweiterungsbau) 0 0 0 0 0
32 - Sonstige Investitionsauszahlungen 0 0 0 0 0
33 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 0
34 = Saldo aus Investitionstätigkeit
(= Zeilen 25 und 33) 0 0 0 0 0
35 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag
(= Zeilen 19 und 34) 0 0 0 0 0
36 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 0 0 0 0 0
37 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 0 0 0 0 0
38 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0 0
39 = Änderung Bestand eigener Finanzmittel
(= Zeilen 35 und 38) 0 0 0 0 0
40 + Anfangsbestand Finanzmittel 0 0 0 0 0
41 = Liquide Mittel (Gebührenhaushalt)
(= Zeilen 39 und 40) 0 0 0 0 0
Mittelfristiger
Finanzplan
Ein- und Auszahlungsarten
Wirtschaftsplan 2026

Beschlussvorlage Rat

2827 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3177/2025 
Freigabedatum 
 24.03.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wirtschaftsplan 2026 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaft der 
Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i. V. m. § 4 Buchstabe b der Eigenbetriebs-
verordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 
2026 in der beigefügten Fassung fest. 
 
Der Rat erkennt den Bedarf für den Kämmereianteil an den Straßenreinigungsgebühren 2026 
in Höhe von 19.961.303 € an. 
Gleichzeitig beschließt der Rat überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.308.372,27 € 
für den Kämmereianteil im Teilergebnisplan der Beteiligungssteuerung in der Produktgruppe 
1101, Ver- und Entsorgung, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, im Haushaltsjahr 
2026. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 
der Kämmerei in der Produktgruppe 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, in der Teilplanzeile 
20, Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen, ebenfalls im Haushaltsjahr 2026. 
 
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 30.04.2026 
Finanzausschuss 11.05.2026 
Rat 12.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 11 der Betriebssatzung für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschafts-
betrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen 
Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan, aufzustellen. Auf die Er-
stellung eines Stellenplanes wurde aufgrund nicht vorhandenen eigenen Personals verzichtet. 
Der Wirtschaftsplan 2026 ist in der Anlage beigefügt. Er basiert auf den Gebührenkalkulatio-
nen für Abfallentsorgung und Straßenreinigung 2026. 
Die im Teilergebnisplan der Beteiligungssteuerung in der Produktgruppe 1101, Ver- und Ent-
sorgung, in Zeile 15, Transferaufwendungen, im Jahr 2026 entstandene überplanmäßigen 
Mehraufwendungen in Höhe von 1.308.372,27 € können durch entsprechende Wenigerauf-
wendungen im Teilergebnisplan der Kämmerei in der Produktgruppe 1601, Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen, gedeckt werden. 
Die Wenigeraufwendungen resultieren aus erzielten Zinseinsparungen im Rahmen des Alt-
schuldenentlastungsgesetzes. 
 
Anlagen:  
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 2 Wirtschaftsplan 2026

Beratungsverlauf (3)

30.04.2026 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.05.2026 Finanzausschuss
TOP 9.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.05.2026 Rat
TOP 9.1 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3177/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.03.2026
Erstellt
11.11.2025 07:46