1836/2017
SBK-Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH: Bestellung von Arbeitnehmervertretern/innen in den Aufsichtsrat
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SBK Vorschlagsliste Beschäftige AR
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f Betriebswahlvorstand Köln, den 24.05.2017 Betriebsratsbüro der SBK Tel. 0221-77755295 Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH Boltensternstraße 16, Haus F 50735 Köln 2 9 1 nschreiben an ab bi A B ler. 1, Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin - y Historisches Rathaus Y 50667 Köln wm 2 & Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmer- vertretern/Arbeitnehmervertreterinnen im Aufsichtsrat der SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH gem. & 1082 GO NRW Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Damen und Herren, Der Betriebswahlvorstand hat am 24.05.2017 die öffentliche Stimmenauszählung zur Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertretern/Arbeitnehmer- vertreterinnen im Aufsichtsrat der SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH gem. $ 108a GO NRW in der Zeit vom 22. bis 24.05.2017 durchgeführt und festgestellt, dass insgesamt 425 Stimmzettel abgegeben worden sind. Insgesamt sind 415 gültige Stimmzettel abgegeben worden; die Zahl der ungültigen Stimmzettel beläuft sich auf 10 Stimmzettel. Auf die einzelnen Bewerber/Bewerberinnen entfielen folgende Stimmen: Lfd. Nr. Familienname Vorname Anzahl der Stimmen 1 Brüninghaus Katy 123 2 Cürten Hanne 143 3 Eich Jakob 134 4 Enaux Wolfgang 92 5 Förster Ingrid 141 6 Greggersen Andreas 144 7 Helling Klaus 95 8 Keller Klaus 161 9 Köhler Martina 120 10 Krohn-Muheibesch Marion 197 11 Mattes Sabine 50 12 Zabelberg Micha 112 Auf die Vorschlagsliste gewählt wurden folgende Personen: 1 Krohn-Muheibesch Marion 197 2 Keller Klaus 161 3 Greggersen Andreas 144 4 Cürten Hanne 143 5 Förster Ingrid 141 6 Eich Jakob 134 7 Brüninghaus Katy 123 8 Köhler Martina 120 12 Besondere wä Gin er Heizelmann Vorsitzender BWV 2, z. Vg. 2 Klaus Keller Stellv. Vors. BWV 2 Ulrike Garbätz-Aras Mitglied BWV hrend der Wahl eingetretene Zwischenfälle und sonstige Ereignisse: keine.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 1836/2017 Freigabedatum 04.07.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff SBK-Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH: Bestellung von Arbeitnehmervertretern/innen in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln bestellt gem. § 108a – Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichts- räten – GO NRW folgende Arbeitnehmervertreter/innen in den Aufsichtsrat der SBK Sozial-Betriebe- Köln gGmbH Marion Krohn-Muheibesch Klaus Keller Andreas Greggersen Hanne Cürten Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Alternativer Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Köln bestellt gem. § 108a – Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichts- räten – GO NRW folgende Arbeitnehmervertreter/innen in den Aufsichtsrat der SBK Sozial-Betriebe- Köln gGmbH ------------------------------------------ ------------------------------------------ ------------------------------------------ ------------------------------------------ Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Rat 11.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH. Durch das Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts vom 21.12.2010 wurde mit dem neuen § 108a erstmals eine Regelung zur freiwilligen Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften in die Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) aufgenommen. Ziel der neuen Vorschrift ist es, für gemeindliche Unter- nehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform unter Beachtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermitbestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Auf- sichtsrat vorgesehen ist. Die bisher vorgesehene Direktwahl wird abgelöst durch die Bestellung der Arbeitnehmervertreter durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendige demokratische Legitima- tion der Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaf- ten um. Eine Neufassung des § 108a GO NRW ist am 10.02.2015 in Kraft treten. Der Gesellschaftsvertrag der SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH wurde an die neuen Regelungen des § 108a GO angepasst. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (Session-Nr. 2047/2016) beschlos- sen. In § 9 des am 02.03.2017 beurkundeten Gesellschaftsvertrages der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: (1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Dieser besteht aus 12 Mitgliedern. Ihm gehören die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder ein von ihr bzw. ihm vorgeschlagener Bediensteter, weitere 7 vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder und 4 Arbeitnehmerver- treter an. Dieses Verhältnis wird bei einer Änderung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder bei- behalten. Die Arbeitnehmervertreter werden nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahl- verordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Auf- sichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt. Die für Arbeitnehmervertreter bestimmten Aufsichtsratsmandate müssen mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern be- setzt werden, die bei der Gesellschaft beschäftigt sind. (2) Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Aufsichtsratsmitglieder einschließlich der Arbeitneh- mervertreter sind an dessen Weisungen gebunden. Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftigten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der Sozial-Betriebe- Köln gGmbH zu entsendenden Arbeitnehmervertreter bzw. die zu entsendende Arbeitnehmervertrete- rin. Die Bestellung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmer- vertreter enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall kön- nen die Beschäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen; Sätze 1 bis 4 von § 108a GO NRW gelten entsprechend. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertreter vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. 3 Der Betriebswahlvorstand der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH hat mit Schreiben vom 24.05.2017 das Ergebnis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertrete- rinnen und Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (vgl. Anlage) vorgelegt. Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertretern/-innen in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. Vorgeschlagen werden: Marion Krohn-Muheibesch (197 Stimmen) Klaus Keller (161 Stimmen) Andreas Greggersen (144 Stimmen) Hanne Cürten (143 Stimmen) Ingrid Förster (141 Stimmen) Jakob Eich (134 Stimmen) Katy Brüninghaus (123 Stimmen) Martina Köhler (120 Stimmen) Der Gesellschaftsvertrag der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH sieht keine Entsendung eines Ersatzver- treters bzw. Stellvertreters für den Arbeitnehmervertreter vor. Da laut Gesellschaftsvertrag der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH vier Aufsichtsratsmandate mit Arbeit- nehmern zu besetzen ist, darf gemäß § 108a Abs. 2 S. 2 GO NRW nur bestellt werden, wer als Ar- beitnehmer bei den Sozial-Betrieben-Köln gGmbH beschäftigt ist. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder entspricht der jeweiligen Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in den Aufsichtsrat beginnt und mit der Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder durch den nach Ablauf der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln endet. Nach Beendigung einer Amtszeit führen die Auf- sichtsratsmitglieder ihr Amt bis zur Entsendung eines Nachfolgers weiter. Dies gilt auch für die Ar- beitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter. Unbeschadet vorstehender Regelung scheidet ein Aufsichtsratsmitglied bei Wegfall der Vorausset- zung, die für seine Entsendung in den Aufsichtsrat bestimmend war, aus dem Aufsichtsrat aus. Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter) kann von dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein vom Rat bestellter Arbeitnehmervertreter, der als Arbeitneh- mer im Unternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der Rat ihn entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 aus seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). Für den abberufenen oder aus sonstigen Gründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Arbeit- nehmervertreter gilt für die Nachbesetzung das Verfahren nach § 108a Abs. 8 GO NRW. Anlage: Vorschlagsliste für die Bestellung des Arbeitnehmervertreters (Schreiben des Betriebswahlvorstandes der KSS vom 24.05.2017
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Boltensternstraße 16
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Details
- Aktenzeichen
- 1836/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27