V/0331/2021
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0331/2021 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0331/2021 V/0331/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 19.05.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Münster GmbH von der Verwaltung Mitglied Stellvertretung 14. Stadtdirektor Thomas Paal Stadtbaurat Robin Denstorff 14. Stadtrat Matthias Peck Stadtkämmerin Christine Zeller 2. Aufsichtsrat CeNTech Münster GmbH von der Verwaltung Mitglied Stellvertretung 3. Stadtdirektor Thomas Paal Stadtbaurat Robin Denstorff 3. Stadtrat Matthias Peck Stadtkämmerin Christine Zeller 3. Aufsichtsrat Technologieförderung Münster GmbH von der Verwaltung Mitglied Stellvertretung 7. Stadtdirektor Thomas Paal Stadtbaurat Robin Denstorff 7. Stadtrat Matthias Peck Stadtkämmerin Christine Zeller Amt für Bürger- und Ratsservice 10.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0331/2021 4. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien von der FDP-Fraktion Mitglied Stellvertretung 1. Maximilian Kemler Nils Arne Walosek 5. Wahlausschuss von der FDP-Fraktion Mitglied Stellvertretung 1. RH Bernd Mayweg Dieter Sumbeck 6. Aufsichtsrat Technologieförderung Münster GmbH von der FDP-Fraktion Mitglied Stellvertretung 6. Heribert Aldejohann Maximilian Kemler 7. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den o.g. Aufsichtsräten herbei zu führen und entsprechend zu treffen. Begründung: Zu 1. – 3.: Stadtkämmerin Christine Zeller und Stadtbaurat Robin Denstorff waren bis zum 28.02.2021 kommis- sarisch zur Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH bestellt worden. Dies schloss eine gleichzeitige Mitgliedschaft in den Aufsichtsräten aus. Seit dem 01.03.2021 ist die Stelle des Geschäftsführers der Wirtschaftsförderung Münster GmbH neu besetzt. Die Verwaltung schlägt vor, Stadtbaurat Denstorff und Stadtkämmerin Zeller – wie vorher auch - wie- der in die Aufsichtsräte der o.g. Gremien zu entsenden und die o.g. Umbesetzungen vorzunehmen. Zu 4. – 6.: Die Umbesetzungen werden mit Schreiben vom 07.05.2021 von der FDP-Fraktion beantragt. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat- haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz - 3 - V/0331/2021 gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- V/0331/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2021
- Erstellt
- 22.04.2021 11:04