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V/0331/2021

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 05.05.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.25.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1867 Zeichen

Anlage A zur V/0331/2021 
 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus-
schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. 
entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus-
schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der 
Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

3588 Zeichen

V/0331/2021 
V/0331/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Aufsichtsrat Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
 
von der Verwaltung 
 
Mitglied Stellvertretung 
14. Stadtdirektor Thomas Paal 
Stadtbaurat Robin Denstorff 
14. Stadtrat Matthias Peck 
Stadtkämmerin Christine Zeller 
 
2. Aufsichtsrat CeNTech Münster GmbH 
 
von der Verwaltung 
 
Mitglied Stellvertretung 
3. Stadtdirektor Thomas Paal 
Stadtbaurat Robin Denstorff 
3. Stadtrat Matthias Peck 
Stadtkämmerin Christine Zeller 
 
3. Aufsichtsrat Technologieförderung Münster GmbH 
 
von der Verwaltung 
 
Mitglied Stellvertretung 
7. Stadtdirektor Thomas Paal 
Stadtbaurat Robin Denstorff 
7. Stadtrat Matthias Peck 
Stadtkämmerin Christine Zeller 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
10.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0331/2021 
4. Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretung 
  1. Maximilian Kemler 
Nils Arne Walosek 
 
5. Wahlausschuss  
 
von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretung 
  1. RH Bernd Mayweg 
Dieter Sumbeck 
 
6. Aufsichtsrat Technologieförderung Münster GmbH 
 
von der FDP-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretung 
6. Heribert Aldejohann 
Maximilian Kemler 
  
 
7. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften 
ermächtigt, die Entscheidungen über die Umbesetzungen in den o.g. Aufsichtsräten herbei 
zu führen und entsprechend zu treffen. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. – 3.: 
Stadtkämmerin Christine Zeller und Stadtbaurat Robin Denstorff waren bis zum 28.02.2021 kommis-
sarisch zur Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH bestellt worden. Dies schloss 
eine gleichzeitige Mitgliedschaft in den Aufsichtsräten aus. Seit dem 01.03.2021 ist die Stelle des 
Geschäftsführers der Wirtschaftsförderung Münster GmbH neu besetzt. 
Die Verwaltung schlägt vor, Stadtbaurat Denstorff und Stadtkämmerin Zeller – wie vorher auch - wie-
der in die Aufsichtsräte der o.g. Gremien zu entsenden und die o.g. Umbesetzungen vorzunehmen. 
 
Zu 4. – 6.: 
Die Umbesetzungen werden mit Schreiben vom 07.05.2021 von der FDP-Fraktion beantragt. 
 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz

- 3 - 
V/0331/2021 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.25.1 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage)
Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/0331/2021
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2021
Erstellt
22.04.2021 11:04