SV-2014/0002
Antrag der Fraktion UWIGA vom 10. Januar 2014 betr. Änderung der GO des Gestaltungsbeirates
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SV-2014/0002
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Vorlage-Nr. SV-2014/0002
Antrag der Fraktion UWIGA vom 10. Januar 2014 betr. Änderung der GO des
Gestaltungsbeirates
bringt´s auf den Punkt
10.01.2014
ANTRAG: Änderung der GO des Gestaltungsbeirates
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die GO in § 9 – Einberufung,
Tagesordnung, Protokoll - durch folgenden Passus zu erweitern:
„Die Geschäftsstelle hat in Ergänzung zu § 7 ein Projekt zudem in die Tagesordnung
aufzunehmen, wenn eine solche Aufnahme von der Mehrheit der Stadtverordneten
beschlossen wird.
Jede / r Stadtverordnete kann in Form eines Antrages ein bauliches Vorhaben zur
Abstimmung bringen.“
Stadtverordnete: Erich Bauer, Wolfgang Heinz, Helmut Klett, Jörg Bergmann
Begründung mündlich
Hintergrund, derzeit gültige GO, Auszug §§ 7 und 9:
Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vom 16.12.2011, ergänzt am 17.10.2013
§ 7: Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates ist vom Stadtplanungsamt zu fuhren.
Die Geschäftsstelle ist insbesondere zuständig für:
• die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs
• Koordinierung und Vorlage der eingereichten Vorhaben
• Erstellung der Tagesordnung, Protokoll
• Organisation der Sitzungen
Die Einladungen zu den Tagungen des Gestaltungsbeirates erfolgen durch die
Geschäftsstelle.
Über die von der Stadtverordnetenversammlung bestätigten Haushaltsmittel
verfügt die Geschäftstelle.
§ 9: Einberufung, Tagesordnung, Protokoll
Die Einberufung des Gestaltungsbeirates erfolgt unter Bekanntgabe der Tagesordnung
schriftlich durch die Geschäftsstelle mindestens zwei Wochen vor den Sitzungsterminen.
Die Tagesordnung wird durch die Geschäftsstelle im Einvernehmen mit der
Vorsitzenden/dem Vorsitzenden erstellt.
Hier zu erweitern mit (s.o):
Die Geschäftsstelle hat in Ergänzung zu § 7 ein Projekt zudem in die Tagesordnung
aufzunehmen, wenn eine solche Aufnahme von der Mehrheit der Stadtverordneten
beschlossen wird.
Jede / r Stadtverordnete kann in Form eines Antrages ein bauliches Vorhaben zur
Abstimmung bringen.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2014/0002
- Typ
- Antrag
- Datum
- 13.01.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00