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SV-2014/0002

Antrag der Fraktion UWIGA vom 10. Januar 2014 betr. Änderung der GO des Gestaltungsbeirates

Antrag 13.01.2014

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SV-2014/0002

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Vorlage-Nr. SV-2014/0002 
 
 
Antrag der Fraktion UWIGA vom 10. Januar 2014 betr. Änderung der GO des 
Gestaltungsbeirates 
 
 
 
          
 
    bringt´s auf den Punkt 
         
          10.01.2014 
    
ANTRAG: Änderung der GO des Gestaltungsbeirates 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die GO in § 9 – Einberufung, 
Tagesordnung, Protokoll  - durch folgenden Passus zu erweitern: 
 
„Die Geschäftsstelle hat in Ergänzung zu § 7 ein Projekt zudem in die Tagesordnung 
aufzunehmen, wenn eine solche Aufnahme von der Mehrheit der Stadtverordneten 
beschlossen wird. 
Jede / r Stadtverordnete kann in Form eines Antrages ein bauliches Vorhaben zur 
Abstimmung bringen.“ 
 
Stadtverordnete:  Erich Bauer, Wolfgang Heinz, Helmut Klett, Jörg Bergmann 
 
Begründung mündlich 
 
Hintergrund, derzeit gültige GO, Auszug §§ 7 und 9: 
 
Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt    
                                               Vom 16.12.2011, ergänzt am 17.10.2013 
§ 7:  Geschäftsstelle 
 
Die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates ist vom Stadtplanungsamt zu fuhren. 
Die Geschäftsstelle ist insbesondere zuständig für: 
• die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs 
• Koordinierung und Vorlage der eingereichten Vorhaben 
• Erstellung der Tagesordnung, Protokoll 
• Organisation der Sitzungen 
Die Einladungen zu den Tagungen des Gestaltungsbeirates erfolgen durch die 
Geschäftsstelle. 
Über die von der Stadtverordnetenversammlung bestätigten Haushaltsmittel 
verfügt die Geschäftstelle. 
 
§ 9:  Einberufung, Tagesordnung, Protokoll  
 
Die  Einberufung  des  Gestaltungsbeirates  erfolgt  unter  Bekanntgabe  der Tagesordnung  
schriftlich  durch  die  Geschäftsstelle  mindestens  zwei  Wochen  vor  den Sitzungsterminen.  
  
Die  Tagesordnung  wird  durch  die  Geschäftsstelle  im  Einvernehmen  mit  der  
Vorsitzenden/dem Vorsitzenden erstellt. 
 
Hier zu erweitern mit (s.o): 
Die Geschäftsstelle hat in Ergänzung zu § 7 ein Projekt zudem in die Tagesordnung 
aufzunehmen, wenn eine solche Aufnahme von der Mehrheit der Stadtverordneten 
beschlossen wird. 
Jede / r Stadtverordnete kann in Form eines Antrages ein bauliches Vorhaben zur 
Abstimmung bringen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 18.3
TOP 16.2
TOP 16.1 beschließend
TOP 11

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2014/0002
Typ
Antrag
Datum
13.01.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00