Erhöhung Preisgeld Förderstipendien der Stadt Köln und Verlängerung Jazz-Stipendium
Mitteilung Ausschuss 2856/2019 vom 07.11.2019
Stand: Am 26.11.2019 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Mitteilung Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 07.11.2019 2856/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 26.11.2019 Erhöhung Preisgeld Förderstipendien der Stadt Köln und Verlängerung Jazz-Stipendium Die Stadt Köln vergibt jährlich vier Förderstipendien in den Sparten Bildende Kunst/Neue Medien, Literatur, Medienkunst und Zeitgenössische Musik an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aus Nordrhein-Westfalen bis 35 Jahre. Neben den vier städtischen Stipendien wird seit 1998 auch das von der Horst und Gretl Will-Stiftung in gleicher Höhe privat finanzierte Horst und Gretl Will-Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik ver- geben. Die Vergabe und auch die Höhe der Stipendien basiert auf der vom Rat am 05.11.2009 be- schlossenen Satzung. Gemäß § 2 Absatz 3 dieser Satzung wird die Höhe der Stipendien in der jewei- ligen Haushaltssatzung festgelegt. Die Höhe des Stipendiengeldes liegt seit 2002 unverändert bei 10.000 Euro. Das Kulturamt sieht ab 2020 eine Erhöhung des Preisgeldes auf 12.000 Euro je Förderstipendium vor. Die städtische Aufsto- ckung geht einher mit der Erhöhung des privat finanzierten Horst und Gretl Will-Stipendiums für Jazz/Improvisierte Musik auf den gleichen Betrag. Gleichzeitig wurde die am 31.12.2019 endende Vereinbarung über das Förderstipendium für Jazz/Improvisierte Musik mit der Horst und Gretl Will- Stiftung um weitere fünf Jahre bis 2024 verlängert. Die zur Finanzierung benötigten Mittel für die Erhöhung der städtischen Förderstipendien um 8.000 € (4 x 2.000€) stehen im Teilergebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwen- dungen in dem Doppelhaushalt 2020/2021 bereit. Gez. Laugwitz- Aulbach
Beratungsverlauf
-
26.11.2019
TOP 8.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz