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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zum Thema "Bauantrag Angermunder Straße 69, 71 - Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf gemeinsamer Tiefgarage"

Bezirksvertretung Beschlussvorlage BV5/144/2021 vom 02.08.2021

Stand: Am 31.08.2021 in der Bezirksvertretung 5 mehrheitlich abgelehnt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2021

    Bezirksvertretung 5

    TOP 23, Entscheidung. Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

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