A-R/0031/2020
Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
a-r-0031-2020-Antrag Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster
3613 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0031/2020 Ratsantrag 16. Juni 2020 Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Münster beauftragt, Lösungsansätze für den Umgang mit den ab dem 01. Januar 2021 und in den Folgejahren aus der EEG-Vergütung auslaufenden EE-Anlagen zu erarbeiten und auf ihre Umsetzung zu prüfen. Kurzfristig sollte angestrebt werden: 1. Entwicklung eines Prüfungsangebots für Anlagenbetreiber zum Weiterbetrieb der Anlagen (Möglichkeiten: Weiterbetrieb + Direktvermarktung, Repowering, Eigenversorgung, Stromspeicher, Alternative Nutzungsmöglichkeiten. Hierbei sind insbesondere Lösungen für Landwirte und Gewerbebetriebe mit größeren Dachflächen-Anlagen in den Blick zu nehmen. 2. Realisierung von Direktvermarktungsangeboten 3. Erarbeitung einer Übergangslösung für Altanlagen durch Münster Netz unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage bis zum 31.12.2020. Mittelfristig sollte angestrebt werden: 4. Kooperationsansätze mit anderen Stadtwerken 5. Regionalstrom-Plattform zur Zusammenführung von Angebot und Nachfrage 6. Einsatz der Blockchain-Technologie 7. Verknüpfung des heutigen Ökostrom-Tarifs mit Regionalstrom; Nachfrage sichern durch Regionalstrombezug der städtischen Tochterunternehmen Begründung : Zum 01. Januar 2021 laufen die ersten EE-Anlagen aus der EEG-Vergütung. Darunter auch die ersten 3 Anlagen der Stadtwerke Münster. In Münster sind insgesamt 143 PV-Anlagen mit 624,8 kW zum 01.01.2021 betroffen. Dabei handelt es sich größtenteils um Anlagen < 5 kW (Stand: 19.05.2020, Quelle: Münster Netz GmbH). Für die Anlagenbetreiber ist eine Lösung zum Weiterbetrieb der Anlagen zu finden. Gleichzeitig bietet sich die Chance diesen Strom nun als Grünstrom regional zu vermarkten, da durch die EEG-Förderung die Vermarktung des Stroms Antrag an den Rat A-R/0031/2020 als Grünstrom bislang nicht zulässig war. (Doppelvermarktungsverbot). Bislang haben die Stadtwerke Münster wegen eines zu geringen Volumens keine eigene Direktvermarktung. Mit Auslaufen der EEG-Förderung steigt der Bedarf. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach nachhaltigem, regional erzeugtem Ökostrom bei Endkunden. Die Stadtwerke Münster haben bereits ein zertifiziertes Ökostromprodukt mit regionalem Bezug im Angebot, welches mit 1 ct/kWh den Ausbau Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz-Projekte in der Region fördert. Der Strom stammt aufgrund des Doppelvermarktungsverbots der EEG-geförderten Anlagen bisher überwiegend aus überregionaler Wasserkraft. Die Stadtwerke Münster streben an, Anlagenbetreiber und Endkunden über ein Regionalstrom-Angebot zusammenzubringen und Anlagenbetreiber beim Weiterbetrieb der Anlage zu unterstützen. Auf dieser Grundlage sind die vorgeschlagenen Lösungsansätze zu entwickeln. Dabei eröffnen sich Chancen für die Stadtwerke Münster: der Regionalstrom stärkt durch den konkreten Anlagenbezug die Differenzierung zum Wettbewerb, die Emotionalisierung und damit die Kundenbindung. Der Einstieg in die Direktvermarktung und die Zusammenführung von Verbrauchern und Produzenten auf einer Plattform erweitert das Leistungsversprechen und eröffnet neue Ertragschancen bei Anlagenbetreibern und Endkunden. Ziel ist, dass die aus der Förderung fallenden Anlagen entweder repower oder wirtschaftlich weiter betrieben werden, so dass es nicht zu einem Rückgang in der Erzeugung von regenerativen Strom kommt gez. gez. Stefan Weber Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0031/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 17.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37