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A-R/0031/2020

Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster

Antrag an den Rat 17.06.2020

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a-r-0031-2020-Antrag Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster

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a-r-0031-2020-Antrag Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster

3613 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0031/2020 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag   
 16. Juni 2020 
 
Umgang mit Post EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Münster 
 
 
Der Rat möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Münster beauftragt, 
Lösungsansätze für den Umgang mit den ab dem 01. Januar 2021 und in den Folgejahren aus 
der EEG-Vergütung auslaufenden EE-Anlagen zu erarbeiten und auf ihre Umsetzung zu 
prüfen. 
  
Kurzfristig sollte angestrebt werden: 
1.  Entwicklung eines Prüfungsangebots für Anlagenbetreiber zum Weiterbetrieb 
der Anlagen (Möglichkeiten: Weiterbetrieb + Direktvermarktung, Repowering, 
Eigenversorgung, Stromspeicher, Alternative Nutzungsmöglichkeiten. Hierbei 
sind insbesondere Lösungen für Landwirte und Gewerbebetriebe mit größeren 
Dachflächen-Anlagen in den Blick zu nehmen.  
2.  Realisierung von Direktvermarktungsangeboten 
3.  Erarbeitung einer Übergangslösung für Altanlagen durch Münster Netz unter 
Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage bis zum 31.12.2020. 
 
Mittelfristig sollte angestrebt werden: 
4.  Kooperationsansätze mit anderen Stadtwerken 
5.  Regionalstrom-Plattform zur Zusammenführung von Angebot und Nachfrage  
6.  Einsatz der Blockchain-Technologie 
7.  Verknüpfung des heutigen Ökostrom-Tarifs mit Regionalstrom; Nachfrage 
sichern durch Regionalstrombezug der städtischen Tochterunternehmen 
 
 
Begründung : 
 
Zum 01. Januar 2021 laufen die ersten EE-Anlagen aus der EEG-Vergütung. Darunter auch die 
ersten 3 Anlagen der Stadtwerke Münster. In Münster sind insgesamt 143 PV-Anlagen mit 
624,8 kW zum 01.01.2021 betroffen. Dabei handelt es sich größtenteils um Anlagen < 5 kW 
(Stand: 19.05.2020, Quelle: Münster Netz GmbH). Für die Anlagenbetreiber ist eine Lösung zum 
Weiterbetrieb der Anlagen zu finden. Gleichzeitig bietet sich die Chance diesen Strom nun als 
Grünstrom regional zu vermarkten, da durch die EEG-Förderung die Vermarktung des Stroms

Antrag an den Rat A-R/0031/2020 
 
 
 
 
 
 
als Grünstrom bislang nicht zulässig war. (Doppelvermarktungsverbot). Bislang haben die 
Stadtwerke Münster wegen eines zu geringen Volumens keine eigene Direktvermarktung. Mit 
Auslaufen der EEG-Förderung steigt der Bedarf. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach 
nachhaltigem, regional erzeugtem Ökostrom bei Endkunden. Die Stadtwerke Münster haben 
bereits ein zertifiziertes Ökostromprodukt mit regionalem Bezug im Angebot, welches mit 1 
ct/kWh den Ausbau Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz-Projekte in der Region 
fördert. Der Strom stammt aufgrund des Doppelvermarktungsverbots der EEG-geförderten 
Anlagen bisher überwiegend aus überregionaler Wasserkraft.  
 
Die Stadtwerke Münster streben an, Anlagenbetreiber und Endkunden über ein 
Regionalstrom-Angebot zusammenzubringen und Anlagenbetreiber beim Weiterbetrieb der 
Anlage zu unterstützen. Auf dieser Grundlage sind die vorgeschlagenen Lösungsansätze zu 
entwickeln. Dabei eröffnen sich Chancen für die Stadtwerke Münster: der Regionalstrom 
stärkt durch den konkreten Anlagenbezug die Differenzierung zum Wettbewerb, die 
Emotionalisierung und damit die Kundenbindung. Der Einstieg in die Direktvermarktung und 
die Zusammenführung von Verbrauchern und Produzenten auf einer Plattform erweitert das 
Leistungsversprechen und eröffnet neue Ertragschancen bei Anlagenbetreibern und 
Endkunden. 
 
Ziel ist, dass die aus der Förderung fallenden Anlagen entweder repower oder wirtschaftlich 
weiter betrieben werden, so dass es nicht zu einem Rückgang in der Erzeugung von 
regenerativen Strom kommt 
 
gez. gez. 
Stefan Weber Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

24.06.2020 Rat
TOP 54.11 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0031/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
17.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37