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2907/2020

Autonome Beleuchtung für Fußgänger und Radfahrer Senkelsgraben

Mitteilung BV 30.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.02.2021, TOP 10.2.5

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2927 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/64/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2907/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.12.2020 
 
Autonome Beleuchtung für Fußgänger und Radfahrer Senkelsgraben 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz am 15.05.2018, TOP 8.9 
Beschlusstext: 
 
„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung zu prüfen, den Rad- und Fußgängerweg der 
Ortsteile Lind und Wahnheide mit einer autonomen Beleuchtung (Solar) auszustatten.  
Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung folgende Punkte aufzunehmen:  
1.Helligkeit und Stärke der Beleuchtung an die örtliche Situation an zu passen  
2.Keine Beleuchtung an Bänke, Spiel- und Jugendplätzen  
3. Keine insektenschädliche Beleuchtung. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung zu 
prüfen, den Senkelsgraben in Wahnheide als gemeinsamen Fuß und Radweg auszubauen Die Be-
zirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Maßnahmen in diesem Gebiet der 
Naherholung gefördert werden können, wie z.B. durch Programme „starke Veedel- starkes Köln“ etc.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Punkten 1 bis 3: 
 
Gegenstand des Straßenbeleuchtungsvertrages mit der RheinEnergie AG ist die Verwendung strom-
betriebener Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Straßenland, wo sich diese als notwendig und ge-
eignet erweisen. Die alten Leuchten-/Beleuchtungskonzepte sowie der neue  
Lichtmasterplan als Fortführung dieser sehen einen Einsatz mittels Solaranlagen nicht vor. 
 
Im Rahmen der Verkehrssicherheit werden beispielsweise Straßen, Wege und Kreuzungsbereiche 
innerhalb geschlossener Ortschaften DIN-gerecht ausgeleuchtet. Gerade wo eine hohe Anzahl unter-
schiedlicher Verkehrsteilnehmer/innen aufeinander treffen, ist eine adäquate Beleuchtung sicherzu-
stellen.  
Bei Straßen bzw. Fuß- und Fahrradwegen außerhalb geschlossener Ortschaften hingegen wird diese 
Notwendigkeit nicht zwingend gesehen. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Gesichtspunkte und 
aufgrund umweltbedingter Aspekte sind dortige Beleuchtungsmaßnahmen eher zu vermeiden. Die 
Verkehrssicherheit ist durch Eigenbeleuchtung bei entsprechend angepasster Fahrweise gegeben. 
 
Die gewünschte zu beleuchtende Strecke zwischen der Heidestraße und der Nibelungenstraße ist ca. 
750 Meter lang. In einem Bereich von ca. 420 Meter gibt es keine Stromversorgung. Hier müssten 
umfangreiche Tiefbauarbeiten ausgeführt werden. Grob kalkuliert würde die Maßnahme Kosten in 
Höhe von ca. 130.000 € (inkl. MwSt.) verursachen. 
In dieser Kostenberechnung ist die Weiterführung des Senkelgrabens von der Nibelungenstraße nach 
Süden Richtung Lind noch nicht berücksichtigt und würde weitere Kosten verursachen. 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt wird nicht die Notwendigkeit gesehen, diese Strecken mit Beleuchtungsanla-
gen auszustatten.

2 
 
Der Ausbau als gemeinsamer Fuß- und Radweg ist bisher nicht angedacht.

Beratungsverlauf (1)

11.02.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Heidestraße
  • Nibelungenstraße
  • Senkelsgraben

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Details

Aktenzeichen
2907/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
30.10.2020
Erstellt
30.09.2020 11:55