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Autonome Beleuchtung für Fußgänger und Radfahrer Senkelsgraben

Mitteilung BV 2907/2020 vom 30.10.2020

Stand: Am 11.02.2021 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/64/1 Vorlagen-Nummer 2907/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 03.12.2020 Autonome Beleuchtung für Fußgänger und Radfahrer Senkelsgraben hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz am 15.05.2018, TOP 8.9 Beschlusstext: „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung zu prüfen, den Rad- und Fußgängerweg der Ortsteile Lind und Wahnheide mit einer autonomen Beleuchtung (Solar) auszustatten. Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung folgende Punkte aufzunehmen: 1.Helligkeit und Stärke der Beleuchtung an die örtliche Situation an zu passen 2.Keine Beleuchtung an Bänke, Spiel- und Jugendplätzen 3. Keine insektenschädliche Beleuchtung. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung zu prüfen, den Senkelsgraben in Wahnheide als gemeinsamen Fuß und Radweg auszubauen Die Be- zirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Maßnahmen in diesem Gebiet der Naherholung gefördert werden können, wie z.B. durch Programme „starke Veedel- starkes Köln“ etc.“ Stellungnahme der Verwaltung zu den Punkten 1 bis 3: Gegenstand des Straßenbeleuchtungsvertrages mit der RheinEnergie AG ist die Verwendung strom- betriebener Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Straßenland, wo sich diese als notwendig und ge- eignet erweisen. Die alten Leuchten-/Beleuchtungskonzepte sowie der neue Lichtmasterplan als Fortführung dieser sehen einen Einsatz mittels Solaranlagen nicht vor. Im Rahmen der Verkehrssicherheit werden beispielsweise Straßen, Wege und Kreuzungsbereiche innerhalb geschlossener Ortschaften DIN-gerecht ausgeleuchtet. Gerade wo eine hohe Anzahl unter- schiedlicher Verkehrsteilnehmer/innen aufeinander treffen, ist eine adäquate Beleuchtung sicherzu- stellen. Bei Straßen bzw. Fuß- und Fahrradwegen außerhalb geschlossener Ortschaften hingegen wird diese Notwendigkeit nicht zwingend gesehen. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Gesichtspunkte und aufgrund umweltbedingter Aspekte sind dortige Beleuchtungsmaßnahmen eher zu vermeiden. Die Verkehrssicherheit ist durch Eigenbeleuchtung bei entsprechend angepasster Fahrweise gegeben. Die gewünschte zu beleuchtende Strecke zwischen der Heidestraße und der Nibelungenstraße ist ca. 750 Meter lang. In einem Bereich von ca. 420 Meter gibt es keine Stromversorgung. Hier müssten umfangreiche Tiefbauarbeiten ausgeführt werden. Grob kalkuliert würde die Maßnahme Kosten in Höhe von ca. 130.000 € (inkl. MwSt.) verursachen. In dieser Kostenberechnung ist die Weiterführung des Senkelgrabens von der Nibelungenstraße nach Süden Richtung Lind noch nicht berücksichtigt und würde weitere Kosten verursachen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird nicht die Notwendigkeit gesehen, diese Strecken mit Beleuchtungsanla- gen auszustatten. 2 Der Ausbau als gemeinsamer Fuß- und Radweg ist bisher nicht angedacht.

Beratungsverlauf

  1. 11.02.2021

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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