Mandari Insight

A-R/0049/2006

"Resolution: MieterInnen brauchen Schutz: Kündigungssperrfristverordnung erhalten!"

Antrag an den Rat 01.12.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2006, TOP 27.1

Originalantrag

· application/pdf

Ansehen

Originalantrag

4915 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL          Antrag Nr. A-R/0049/2 006  
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
 
Der Rat möge folgende Resolution beschließen: 
 
MieterInnen brauchen Schutz: 
Kündigungssperrfristverordnung wieder in Kraft setzen! 
 
Der Rat der Stadt Münster bedauert die Entscheidung der 
Landesregierung, die Kündigungssperrfristverordnung zum 31. Dezember 
2006 außer Kraft zu setzen. 
Mieterinnen und Mieter brauchen besonders in den Kommunen, für die 
bislang die Kündigungssperrfristverordnung eine zusätzliche Schutzfrist 
bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen 
vorsah, einen längeren, rechtlich abgesicherten Schutz vor 
Wohnungskündigungen. 
Der Rat der Stadt Münster fordert daher die Landesregierung auf, die 
Kündigungssperrfristverordnung aus wohnungs- und sozialpolitischen 
Gründen wieder in Kraft zu setzen. 
 
Begründung 
 
Durch das Mietrechtsreformgesetz des Bundes vom 1. September 2001 
wurde ein bundesweit einheitlicher Mindestschutz von 3 Jahren vor 
Kündigung der Mietwohnung bei der Umwandlung von Miet- in 
Eigentumswohnungen gesetzlich festgelegt. Das Gesetz ermächtigt die 
Bundesländer, durch Rechtsverordnungen Ausnahmen für einzelne 
Gemeinden und Teile von Gemeinden festzulegen. Dadurch kann die 
gesetzliche Mindestfrist auf bis zu 10 Jahre ausgedehnt werden. Der 
Gesetzgeber sah nämlich die Notwendigkeit eines größeren Schutzes 
dann, wenn die Versorgung der Bevölkerung in einer Gemeinde mit 
Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Dies ist 
auch dann der Fall, wenn Teilmärkte betroffen sind, - was in Münster ja 
ernsthaft von niemandem bestritten wird. 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon 0251 / 8 99 58 10 
Fax 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag zur sofortigen Beratung und 
Beschlussfassung 
 
 
 
„Resolution: MieterInnen brauchen Schutz: 
Kündigungssperrfristverordnung erhalten!“ 
24.11.2006

Mit der seit dem 1. September 2004 geltenden 
Kündigungssperrfristverordnung wurde die Kündigungssperrfrist in 
Nordrhein-Westfalen für 22 kreisfreie Städte und 83 kreisangehörige 
Gemeinden auf sechs bzw. acht Jahre festgesetzt. Vorausgegangen war 
eine umfangreiche Untersuchung über den Wohnungsmarkt in NRW 
sowie Befragungen der kommunalen Wohnungsämter. In gleicher Weise 
haben die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Berlin. Hamburg 
und Hessen von der Rechtsverordnung Gebrauch gemacht und die 
Sperrfrist auf bis zu zehn Jahre als Instrument des Mieterschutzes 
ausgedehnt. 
Die Landesregierung hat am 19. September 2006 beschlossen, per 
Verordnung die Kündigungssperrfrist außer Kraft zu setzen, was mit 
Verkündung am 7. November dann geschah. 
Im Zusammenhang mit dem vom Landeskabinett am 24.Oktober 2006 
gefassten Beschluss, die vom Land gehaltenen Anteile an der 
Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) als Ganzes in einem 
Bieterwettbewerb an einen Erwerber oder ein Bieterkonsortium zu 
verkaufen, hat sich dass Kabinett ausweislich der Presseinformation der 
Landesregierung auch mit Einzelheiten des Verkaufs befasst: Der Verkauf 
der rund 100.000 LEG-Wohnungen soll in einer Kombination aus 
Mieterschutzregelungen und Investitions- bzw. Halteverpflichtungen mit 
den höchsten jemals in Deutschland formulierten Sozialstandards über 
die Bühne gehen. 
Die rund 300.000 Mieterinnen und Mieter in den LEG-Wohnungen aber 
auch die Mieterinnen und Mieter in den anderen von der 
Privatisierungswelle betroffenen Wohnungen haben jedoch einen 
Anspruch auf Rechtssicherheit. Klauseln und Vereinbarungen in den 
Kaufverträgen von Wohnungsverkäufen entfalten nur eine Rechtsbindung 
zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber der Wohnungen. 
Mieterinnen und Mieter sind hierbei unbeteiligte Dritte und können ihre 
Rechtsansprüche nur auf der Basis des Mietvertrages sowie der 
gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen durchsetzen. 
Nur mit der Fortführung der Kündigungssperrfristverordnung besteht eine 
längerfristig rechtssichere Basis, die Mieterinnen und Mieter vor Willkür 
der neuen Wohnungseigentümer und vor Kündigungen der Wohnungen 
wirksam schützt. 
Nicht verschwiegen soll auch werden, dass die Aufhebung der 
Kündigungssperrfristverordnung auch Folgen für die Kommune hat: Die 
gekündigten MieterInnen müssen nämlich von den Gemeinden mit 
Wohnraum versorgt und gegebenenfalls auch finanziell unterstützt 
werden. Mit der Aufhebung hat das Land wieder einmal für zusätzliche 
Kosten bei den Kommunen gesorgt. Auch dies sollte der Rat der Stadt 
nicht unwidersprochen hinnehmen. 
 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Manfred Kehr 
gez. Christof Hoffmann 
gez. Hery Klas 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Claudia Scholz 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck

Beratungsverlauf (1)

13.12.2006 Rat
TOP 27.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bremer Straße 54

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0049/2006
Typ
Antrag an den Rat
Datum
01.12.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37