Verhindern des Gehwegparkens am Rand des Parkstreifens ggü. Neuhöfferstr. 13-15
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/0275/2015 vom 26.02.2015
Stand: Noch keine Beratung bekannt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Sachstandsbericht BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0275/2015 Stand: 07.01.2022 Sachstandsbericht Verhindern des Gehwegparkens am Rand des Parkstreifens ggü. Neuhöfferstr. 13-15, Antrag Grüne Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, z.B. die Platzierung eines Findlings, zu verhindern, dass Kfz, die den äußersten rechten Parkplatz auf dem Parkstreifen gegenüber dem Haus Neuhöfferstr. 13-15 benutzen, den Gehweg blockieren. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2018: Der Beschluss wurde umgesetzt. Sachstand 2017: siehe Sachstand 2015, darüber hinaus kein neuer Sachstand Sachstand 2015: Die Parkstände sind Teil des Schulgrundstückes „Hans-Böckler-Schule“ aber dennoch zum (bewirtschafteten) Parken freigegeben. Fahrzeuge parken aufgrund der Gestaltung des Parkstandes und der Einbahnstraßenregelung i.d.R. schräg ein. Dadurch ragen die Fahrzeuge nicht in den davor liegenden Gehwegbereich hinein. Am Ende des Parkstandes schließt dieser in einem schrägen Winkel zum Gehweg hin ab. Dieser letzte Abschnitt reicht zum Parken nicht aus. In Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt wird ein rot-weißer Sperrpfosten in den Eckbereich eingesetzt, um zu verhindern, dass dort dennoch geparkt und der Gehweg eingeschränkt wird. 2 -
011
PDF
-
009
PDF
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz