A-W/0062/2021
Verdeutlichung eines Parkverbots im Kreuzungsbereich Schmeddingstraße / Schulteweg
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Originalantrag
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A-wW [9622/2024 #WIRINMÜNSTER CDU-Fraktion in der BV-West Münster, 29.09.2021 STADT MÜNSTER \2 9, SEP, 2021 Amt für Bürger- u. Aateservioe Bezirkeverwaltung West Anden Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West Herrn Jörg Nathaus Pantaleonplatz 7 48161 Münster Verdeutlichung des Parkverbots im Kreuzungsbereich Schmeddingstraße/Schulteweg Die Verwaltung wird beauftragt, durch eine auf die Straße aufgetragene „Zick-Zack-Linie* oder SPEIBiRENe das Parkverbot im Kreuzungsbereich Schmeddingstraße/Schulteweg zu verdeutlichen. Begründung: Immer wieder wird der Kreuzungsbereich Schmeddingstraße/Schulteweg trotz des geltenderi Parkverbots in der 5-Meter-Zone nach $ 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO widerrechtlich zugeparkt. So haben besonders aus dem Schulteweg in die Schmeddingstraße einbiegende PKW nur wenig Einsicht in den Querverkehr auf der CDU-Kreisverband Münster e.V’ Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster Telefon (02 51) 418 42-0 Telefax (02 51) 418 42-44 post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de Schmeddingstraße, die aufgrund der Nähe zu UKM schon immer unter einem hohen Parkaufkommen ge- litten hat. Nicht nur im Sinne der Anwohner muss die Verwaltung aus Sicht der CDU-Fraktion in der BV Münster-West sicherstellen, dass ein gefahrloses Abbiegen vom Schulteweg in die Schmeddingstraße mög- lich ist. gezeichnet: Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge _ Karin Park-Luikenga Nicholas Reuting Nils Schappler ‚Peter Wolfgarten CDU-Kreisverband Münster eV. Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster Telefon (02 51)4.18 42-0 Telefax (02 51) 418 42-44 post@cdu-muenster.de « www.cdu-m uenster.de
Stellungnahme A-W-0062-2021
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32.12.0013 Frau Seif 12.09.2022 3292 An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 Verdeutlichung eines Parkverbots im Kreuzungsbereich Schmeddingstraße / Schulteweg , \ • A-W/0062/2021 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West. aus der Sitzung vom 07.10.2021 Die CDU-Fraktiqn der Bezirksvertretung Münster-W,est hat die Verwaltung beauftragt, durch eine Grenzmarkierung oder Sperrfläche ein Parkverbot auf Höhe der Einmündung Schmed- dingstraße / Schulteweg zu verdeutlichen. · Der Antrag wird damit begründet, dass trotz des bereits gemäß der Straßenverkehrs-Ord nung (StVO) geltenden Parkverbots, regelmäßig Fahrzeuge im 5-Meter-Bereich der Ein mündung Schmedding~traße / Schulteweg widerrechtlich parken würden, was dazu führe, dass insbesondere der aus dem Schulteweg auf die Schmeddingstraße ausfahrende Ver kehr eine schlechte Sicht auf den auf der Schrneddinqstraße befindlichen Verkehr habe. Nach Prüfung des Antrages kann Felgendes zum Ergebnis mitgeteilt werden: Gemäß der StVO ist, wie dargestellt, vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten das Parken unzulässig. Grund sätzlich sollen Verkehrszeichen, welche lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht angeordnet werden. Auf der Schmeddingstraße besteht jedoch, unter anderem bedingt durch die räumliche Nähe zum UKM, ein hoher Parkdruck, mit welchem vermehrte Parkverstöße einhergehen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Schmeddingstraße um eine Fahr radstraße mit hoher Verkehrsdichte handelt und bei der Ausfahrt aus dem Schulteweg eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmenden zu achten ist, ist die Sicherstellung einer guten Sicht beziehung auf den Verkehr der Schmeddingstraße notwendig. Daher ist eine Verdeutlichung des geltenden Parkverbots mittels Aufbringung einer Grenz markierung auf der Schmeddingstraße in Fahrtrichtung Waldeyerstraße hinter der Einmün dung Schulteweg geplant. In der entgegeng·esetzten Fahrtrichtung liegt im Einmündungs- . bereich eine Garagenzufahrt. Eine zusätzliche Markierung ist an dieser Stelle nicht erfor derlich. Die Markierung wird durch den städtischen Bau- und Betriebshof des Amtes für Mobilität und Tiefbau. umgesetz ?..7} e entsprechende Anordnung ist-bereits erfolgt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Schmeddingstraße
- Mauritzstraße 4
- Schulteweg
- Waldeyerstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0062/2021
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 29.09.2021
- Erstellt
- 29.09.2021 17:23