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A-W/0062/2021

Verdeutlichung eines Parkverbots im Kreuzungsbereich Schmeddingstraße / Schulteweg

Antrag an die BV West 29.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 17.11.2022, TOP 10.3

Originalantrag

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Stellungnahme A-W-0062-2021

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Originalantrag

1616 Zeichen

A-wW [9622/2024

#WIRINMÜNSTER
CDU-Fraktion in der BV-West

Münster, 29.09.2021

STADT MÜNSTER

\2 9, SEP, 2021

Amt für Bürger- u. Aateservioe
Bezirkeverwaltung West

Anden

Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7

48161 Münster

Verdeutlichung des Parkverbots im Kreuzungsbereich Schmeddingstraße/Schulteweg

Die Verwaltung wird beauftragt, durch eine auf die Straße aufgetragene „Zick-Zack-Linie* oder SPEIBiRENe
das Parkverbot im Kreuzungsbereich Schmeddingstraße/Schulteweg zu verdeutlichen.

Begründung:

Immer wieder wird der Kreuzungsbereich Schmeddingstraße/Schulteweg trotz des geltenderi Parkverbots
in der 5-Meter-Zone nach $ 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO widerrechtlich zugeparkt. So haben besonders aus dem
Schulteweg in die Schmeddingstraße einbiegende PKW nur wenig Einsicht in den Querverkehr auf der

CDU-Kreisverband Münster e.V’
Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster
Telefon (02 51) 418 42-0
Telefax (02 51) 418 42-44
post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de

Schmeddingstraße, die aufgrund der Nähe zu UKM schon immer unter einem hohen Parkaufkommen ge-
litten hat. Nicht nur im Sinne der Anwohner muss die Verwaltung aus Sicht der CDU-Fraktion in der BV

Münster-West sicherstellen, dass ein gefahrloses Abbiegen vom Schulteweg in die Schmeddingstraße mög-
lich ist.

gezeichnet:

Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Lilge _
Karin Park-Luikenga
Nicholas Reuting
Nils Schappler
‚Peter Wolfgarten

CDU-Kreisverband Münster eV.
Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster
Telefon (02 51)4.18 42-0
Telefax (02 51) 418 42-44
post@cdu-muenster.de « www.cdu-m uenster.de

Stellungnahme A-W-0062-2021

2361 Zeichen

32.12.0013 
Frau Seif 
12.09.2022 
3292 
An die Bezirksvertretung 
Münster-West 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
über 
33.24 
Verdeutlichung eines Parkverbots im Kreuzungsbereich Schmeddingstraße / 
Schulteweg , 
\ 
• A-W/0062/2021 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West. 
aus der Sitzung vom 07.10.2021 
Die CDU-Fraktiqn der Bezirksvertretung Münster-W,est hat die Verwaltung beauftragt, durch 
eine Grenzmarkierung oder Sperrfläche ein Parkverbot auf Höhe der Einmündung Schmed- 
dingstraße / Schulteweg zu verdeutlichen. · 
Der Antrag wird damit begründet, dass trotz des bereits gemäß der Straßenverkehrs-Ord­ 
nung (StVO) geltenden Parkverbots, regelmäßig Fahrzeuge im 5-Meter-Bereich der Ein­ 
mündung Schmedding~traße / Schulteweg widerrechtlich parken würden, was dazu führe, 
dass insbesondere der aus dem Schulteweg auf die Schmeddingstraße ausfahrende Ver­ 
kehr eine schlechte Sicht auf den auf der Schrneddinqstraße befindlichen Verkehr habe. 
Nach Prüfung des Antrages kann Felgendes zum Ergebnis mitgeteilt werden: 
Gemäß der StVO ist, wie dargestellt, vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu 
je fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten das Parken unzulässig. Grund­ 
sätzlich sollen Verkehrszeichen, welche lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, 
nicht angeordnet werden. 
Auf der Schmeddingstraße besteht jedoch, unter anderem bedingt durch die räumliche 
Nähe zum UKM, ein hoher Parkdruck, mit welchem vermehrte Parkverstöße einhergehen. 
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Schmeddingstraße um eine Fahr­ 
radstraße mit hoher Verkehrsdichte handelt und bei der Ausfahrt aus dem Schulteweg eine 
Vielzahl von Verkehrsteilnehmenden zu achten ist, ist die Sicherstellung einer guten Sicht­ 
beziehung auf den Verkehr der Schmeddingstraße notwendig. 
Daher ist eine Verdeutlichung des geltenden Parkverbots mittels Aufbringung einer Grenz­ 
markierung auf der Schmeddingstraße in Fahrtrichtung Waldeyerstraße hinter der Einmün­ 
dung Schulteweg geplant. In der entgegeng·esetzten Fahrtrichtung liegt im Einmündungs- 
. bereich eine Garagenzufahrt. Eine zusätzliche Markierung ist an dieser Stelle nicht erfor­ 
derlich.

Die Markierung wird durch den städtischen Bau- und Betriebshof des Amtes für Mobilität 
und Tiefbau. umgesetz ?..7} e entsprechende Anordnung ist-bereits erfolgt.

Beratungsverlauf (1)

17.11.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 10.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Schmeddingstraße
  • Mauritzstraße 4
  • Schulteweg
  • Waldeyerstraße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0062/2021
Typ
Antrag an die BV West
Datum
29.09.2021
Erstellt
29.09.2021 17:23