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A-R/0001/2025

Planungsprozesse straffen und priorisieren

Antrag an den Rat 29.01.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.02.2025, TOP 11.1

A-R-0001-2025

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A-R-0001-2025

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Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP – Weseler Str. 19-21 – 48151 Münster  
0251/13651766 – buero@fraktion-ms.de – Fraktionssprecher: Michael Krapp 
 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates  
 
Münster, 27.01.2025 
 
Planungsprozesse straffen und priorisieren 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
1) Für das Erstellen von Bebauungsplänen gilt für die Planungsverwaltung eine 
Zielvorgabe von drei Jahren vom Aufstellungsbeschluss bis zum Satzungsbeschluss. 
2) Schwierigkeiten diese Zielvorgabe einzuhalten, werden frühzeitig und regelmäßig 
gegenüber der Politik kommuniziert. 
3) Bebauungspläne, die der Schaffung von öffentlich gefördertem  Wohnraum dienen, 
werden grundsätzlich von der Verwaltung priorisiert. 
4) Bei der Erstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne werden so viele Arbeiten wie 
möglich extern vergeben. 
5) Die Arbeit an Masterplänen, Entwicklungskonzepten, Modellquartieren und sonstigen 
stark theoretisierenden Planungen wird eingeschränkt und verwaltungsseitig nur noch 
nachrangig mit Ressourcen versehen. 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
gez. 
 
Michael Krapp    Lars Nowak   Dr. Georgios Tsakalidis 
Fraktionssprecher   Ratsherr   Ratsherr   
Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2025

Beratungsverlauf (1)

26.02.2025 Rat
TOP 11.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Weseler Straße 19

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Details

Aktenzeichen
A-R/0001/2025
Typ
Antrag an den Rat
Datum
29.01.2025
Erstellt
29.01.2025 14:29