A-R/0001/2025
Planungsprozesse straffen und priorisieren
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A-R-0001-2025
1268 Zeichen
Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP – Weseler Str. 19-21 – 48151 Münster 0251/13651766 – buero@fraktion-ms.de – Fraktionssprecher: Michael Krapp Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Münster, 27.01.2025 Planungsprozesse straffen und priorisieren Der Rat der Stadt Münster beschließt: 1) Für das Erstellen von Bebauungsplänen gilt für die Planungsverwaltung eine Zielvorgabe von drei Jahren vom Aufstellungsbeschluss bis zum Satzungsbeschluss. 2) Schwierigkeiten diese Zielvorgabe einzuhalten, werden frühzeitig und regelmäßig gegenüber der Politik kommuniziert. 3) Bebauungspläne, die der Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum dienen, werden grundsätzlich von der Verwaltung priorisiert. 4) Bei der Erstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne werden so viele Arbeiten wie möglich extern vergeben. 5) Die Arbeit an Masterplänen, Entwicklungskonzepten, Modellquartieren und sonstigen stark theoretisierenden Planungen wird eingeschränkt und verwaltungsseitig nur noch nachrangig mit Ressourcen versehen. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Michael Krapp Lars Nowak Dr. Georgios Tsakalidis Fraktionssprecher Ratsherr Ratsherr Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2025
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Weseler Straße 19
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0001/2025
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 29.01.2025
- Erstellt
- 29.01.2025 14:29