2338/2017
Verlängerung Auszugsmangement
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / 562/5 Vorlagen-Nummer 2338/2017 Freigabedatum 05.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung Auszugsmangement Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die unbefristete Weiterführung der Aufgabe „Auszugsmanagement“ ab dem 01.01.2018. Zur Erfüllung dieser dauerhaft erforderlichen Aufgabe werden drei Vollzeitstellen bei den Trägern unbefristet finanziert. Vier weitere Vollzeitstellen bei den Trägern werden für die Dauer von zwei Jahren finanziert. Die Finanzmittel werden zu gleichen Teilen auf die drei Träger des Auszugsmanagements, Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V., Caritasverband für die Stadt Köln e.V. und Kölner Flüchtlingsrat e.V. verteilt. Zur Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 511.000 € im Hj. 2018 sind im Haus- haltsplanentwurf 2018 im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplan- zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechende Mittel vorgesehen. Integrationsrat 05.10.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 Finanzausschuss 13.11.2017 Rat 14.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2018/2019 511.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 219.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. in 2018 und 2019 511.000 € ab 2020 219.000 € Beginn, Dauer Zum Stichtag 23.08.2017 stellt die Stadt Köln die Unterbringung von 11.079 Geflüchteten sicher. Da- runter sind viele Geflüchtete, die über eine positive Bleiberechtsperspektive, einen Wohnberechti- gungsschein (WBS) oder eine Anerkennung verfügen. Gerade diese Menschen gilt es, schnellstmög- lich in regulären Wohnraum zu vermitteln. Um diesen Prozess zu fördern und zu unterstützen, hat der Rat am 14.07.2011 die Initialisierung des Projektes Auszugsmanagement beschlossen. Gemeinsam mit drei Trägern der Flüchtlingshilfe berät und begleitet die Stadt Köln Geflüchtete bei der Wohnungssuche und dem Bezug einer eigenen Wohnung. Das Projekt kann von Beginn an auf eine positive Vermittlungsbilanz zurückblicken. Das Auszugsma- nagement steht den Geflüchteten in allen Fragen begleitend zur Seite und als kompetenter An- sprechpartner für private Eigentümer und Wohnungsbaugesellschaften gleichermaßen zur Verfügung. Insgesamt konnten durch die Arbeit des Auszugsmanagements mit Projektstart im Juli 2011 bereits 2.296 Personen in unterschiedlichen Familiengrößen aus einer städtischen Unterbringung in eine private Wohnung umziehen. Aufgaben des Auszugsmanagements Die Stadt hat mit den beauftragten Trägern die bisher gültige Leistungsvereinbarung abgeschlossen, die nachfolgende Aufgabenfelder umfasst: Durchführung von Infoveranstaltungen für die Auszugsberechtigten in den Wohnheimen unter Beteiligung des Nationworkers und weiteren Akteuren Akquise von Wohnraum, der nicht im Benennungs-/Belegungsrecht der Stadt Köln steht und Kontaktgespräche mit Vermietern und Wohnungsbaugesellschaften Einzelfallbezogene Beratung und Planung, ggf. mit Abschluss einer Integrationsvereinbarung in Zusammenhang mit dem Wohnheimauszug bzw. der Wohnungssuche 3 Unterstützung und fachliche Begleitung zu den Themen, Abschluss Mietvertrag, Kaution, Schufa-Auskunft, Umzug, Mobiliar, Ummeldung von Kindergarten und Schule Begleitung und Konfliktregelung nach dem Wohnungseinzug (für drei Monate) Kooperation mit den beteiligten Ämtern und Dienststellen enge Kooperation und regelmäßiger Fachaustausch mit Sozialer Dienst Amt für Wohnung s- wesen Vorlage von Zwischenberichten in der Projektphase sowie Vorlage eines Abschlussberichtes bis zum 28.02. des Jahres nach Ende der Projektphase. Betreuung bei der Wohnungssuche von jungen Erwachsenen, die zur Erreichung der Volljä h- rigkeit aus der Jugendhilfe fallen. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit den Trägern prüfen, ob und in wie weit die bisherigen Leis- tungsvereinbarungen angepasst werden müssen und wird den Ausschuss für Soziales und Senioren zu gegebener Zeit darüber informieren. Mit der Einrichtung der Koordinationsstelle (Ratsvorlage 0925/2015) im Amt für Wohnungswesen konnte die Steuerung der Aufgabe deutlich verbessert und Öffentlichkeitsarbeit initiiert werden. Die beim Amt für Wohnungswesen unbefristet eingerichtete Koordinierungsstelle (1 Vollzeitstelle A10 ÜBesG-NRW) wird dem Auszugsmanagement weiterhin zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Projektes „Einwandern gestalten NRW“ wurde der Bedarf eines städtischen Wegwei- sers für Geflüchtete zum Thema Wohnen erkannt. Ein solcher Wegweiser mit den vielfältigsten Infor- mationen rund um das Thema Wohnen kann die Arbeit des Auszugsmanagements sinnvoll ergänzen und soll in diesem Kontext erarbeitet werden. Köln verfügt über ein starkes Engagement von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, die Geflüchtete in vielen Belangen, so auch der Wohnungssuche, unterstützen. Um diesem wichtigen Engagement unterstützend zur Seite zu stehen, hat die Stadt Köln über die Ratsvorlage Mindeststan- dards eine personelle Stärkung des Ehrenamtes bei den Trägern und eine finanzielle Unterstützung beschlossen (0544/2017/1). Auch das Auszugsmanagement wird von dieser Entwicklung profitieren. Die Koordinationsstelle im Amt für Wohnungswesen steht natürlich auch für Ehrenamtler als beraten- de und unterstützende Anlaufstelle bei Fragen oder eventuellen Problemlagen bei der Wohnungssu- che zur Verfügung. Zur Intensivierung der Nachbetreuungszeiten und Verbesserung der Beratung von Vermietern wurde zum 01.08.2016 eine weitere Vollzeitstelle bei den Trägern durch den Rat genehmigt (1450/2016). In den bisherigen Leistungsvereinbarungen zum Auszugsmanagement wurde mit den Trägern eine Nachbetreuungszeit von 3 Monaten nach Bezug der Wohnung festgelegt. Die Praxis hat gezeigt, dass die meisten Probleme vor Bezug der Wohnung oder kurz danach, wie z.B. ausbleibende Miet- zahlungen, fehlende Kaution, auftreten. Diese Fälle sind jedoch durch die gute Arbeit der Auszugs- managerinnen eher Einzelfälle. In der Vergangenheit gab es nur wenige Problemfälle. Die meisten waren Beschwerden der Nachbarn, die sich nach Gesprächen und Aufklärungen als haltlos erwiesen. Bisherige Vermittlungserfolge Die abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen des Projektes beinhalten, dass jede Vollzeitstelle pro Jahr 50 Personen in Wohnraum vermittelt. Die bisherigen Vermittlungszahlen der Projektzeiträume stellen sich wie folgt dar: Projektphase Vermittlungs-Soll Vermittlungs-Ist 15.10.11 – 14.10.13 (Eine Vollzeitstelle) 100 173 15.10.13 – 14.10.15 (Drei Vollzeitstellen) 300 714 15.10.15 – 31.12.17 (Sieben Vollzeitstellen, davon eine Vollzeitstelle erst ab 10/16) 725 1.409 (Stand 30.08.2017) 4 Das vereinbarte Vermittlungssoll für 2 Jahre konnte somit immer erfüllt werden. In der aktuellen 3. Projektphase konnten mit Stand 30.08.2017 bereits 508 Parteien mit insgesamt 1.409 Personen vermittelt werden. Entwicklung der Vermittlungszahlen Anzahl der vermittelten Personen je Monat/Jahr Trotz der guten Zielerreichung ist zu erkennen, dass die Vermittlungszahlen seit April 2016 rückläufig sind. Durch die finanzielle Aufstockung des Auszugsmanagements auf 6 Vollzeitstellen im Oktober 2015 und auf sieben Vollzeitstellen im 4. Quartal 2016 konnte insbesondere ab der zweiten Jahres- hälfte 2016 keine weitere Vermittlungssteigerung erreicht werden. Die monatlichen Vermittlungszah- len im Jahr 2017 liegen teils deutlich unter denen der Vorjahre. Die rückläufigen Vermittlungszahlen erklären sich in der nunmehr seit Jahren angespannten Woh- nungsmarktsituation und der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Darüber hinaus hat das Auszugsmanagement in der Vergangenheit erfolgreich eine Vielzahl an Wohnungen im privaten Sektor, oftmals über das Netzwerk des Ehrenamtes, abgeschöpft, die nun nicht mehr in diesem Um- fang zur Verfügung stehen. Wirtschaftlichkeit des Projektes Die Unterbringung von Geflüchteten in städtischen Objekten geht mit hohen Kosten einher. Beson- ders Notunterkünfte haben immense Kosten in der Unterbringung verursacht. Diese bestehen nicht nur aus den Kosten für Instandhaltung, Sanierung und Energiekosten, sondern auch aus Kosten der sozialarbeiterischen Betreuung, Versorgung und Bewachung. Diese Kosten werden durch die Ver- mittlung in eine private Wohnung sofort eingespart. Den durchschnittlichen, städtischen Unterbringungskosten (Basis Haushaltsjahr 2016) je Geflüchte- tem wurden die Kosten zur Unterbringung in einer Privatwohnung gegenübergestellt. Hierbei wurden die maximal möglichen Mietobergrenzen für die verschiedenen Wohnungshaushalte als Basis zu- grunde gelegt. Die tatsächliche Kostenersparnis variiert in Abhängigkeit der tatsächlichen Ist-Miete der vermittelten Wohnung. Mit steigender Personenzahl pro Vermittlung steigt die Kostenersparnis dabei überproportional an. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass Wohnungen für 1 Personenhaus- halte im Verhältnis teurer sind, als Wohnungen für 4 oder 5 Personenhaushalte. Festzuhalten ist, dass die Kostenersparnis mit Zielerreichung der vorgegebenen Vermittlungszahlen deutlich über dem städtischen Ressourceneinsatz von 511.000 Euro für sieben Vollzeitstellen liegt. In konkreten Zahlen bedeutet dies, dass sich anhand der vermittelten Haushalte seit 01.01.2017 be- reits heute rechnerische Einsparungen von über 1,5 Mio. Euro für das laufende Haushaltsjahr 2017 ergeben. Die Träger erhalten je Vollzeitstelle eine jährliche Zahlung in Höhe von 73.000 €. Bei sieben Vollzeit- 5 stellen belaufen sich die jährlichen Kosten auf 7x73.000 € = 511.000 €. Sollten die bis 31.12.2019 befristeten Stellen nicht verlängert werden, reduzieren sich die jährlichen Kosten ab 2020 auf 3x73.000 € = 219.000 €. Weiterführung des Projektes – Fazit Seit 2011 läuft das Auszugsmanagement sehr erfolgreich. Die aktuelle Projektphase läuft zum 31.12.2017 aus. Das Auszugsmanagement soll daher ab dem 01.01.2018 unbefristet fortgesetzt wer- den, auch wenn die Vermittlungszahlen des Auszugsmanagements seit rund einem Jahr merklich zurückgehen und auch von einer Reduzierung der Kostenersparnis für das Haushaltsjahr 2018 aus- zugehen ist (kostenintensive Notunterkünfte wurden 2017 abgebaut, die durchschnittlichen Unterbrin- gungskosten fallen somit 2017 geringer aus, die rechnerische Kostenersparnis sinkt folglich bei gleichbleibenden Vermittlungszahlen). Es gilt die erfolgreiche Arbeit für die Geflüchteten weiter fortzu- führen und eine dauerhafte Unterstützung für den Personenkreis zu etablieren. Die Arbeit des Aus- zugsmanagements unterstützt die Integration und hilft, weitere Unterbringungskapazitäten freizuzie- hen. Das Auszugsmanagement wird daher ab dem 01.01.2018 wie folgt aufgestellt: Zur dauerhaften Sicherung der Aufgabe Auszugsmanagement werden drei Stellen unbefristet finan- ziert und die Finanzmittel zu gleichen Teilen auf die Träger verteilt. Die erfolgreiche Unterstützung der Geflüchteten bei der Wohnungssuche muss auch bei rückläufigen Flüchtlings- und Vermittlungszah- len zwingend weitergeführt werden. Weitere vier Stellen werden befristet bis zum 31.12.2019 genehmigt. Hierdurch besteht die Möglich- keit, auf die wirtschaftlichen Entwicklungen, zukünftige Vermittlungszahlen sowie die Aufgaben- stellungen des Projektes reagieren zu können. Heute eine Prognose über die Entwicklung der Flücht- lingszahlen in den kommenden 2 Jahren abzugeben, ist nahezu unmöglich. Die bisher bis zum 31.12.2017 befristet finanzierten sieben Vollzeitstellen können somit unter verbes- serten Rahmenbedingungen (drei Stellen unbefristet, vier Stellen befristet bis 31.12.2019) weiter fort- geführt werden und alle bislang erforderlichen Aufgaben weiterhin wahrnehmen. Die im Jahr 2016 erfolgte Zusetzung einer siebten Vollzeitstelle bei den Trägern war gem. Ratsvorlage (1450/2016) u.a. in steigenden Flüchtlingszahlen und einer steigenden Vermittlung von Wohnungen begründet. Beide Faktoren haben sich seit Stellenzusetzung im Jahr 2016 rückläufig entwickelt. Die Verwaltung sieht dennoch die Notwendigkeit dieser Stelle, um beispielsweise das ehrenamtliche Engagement und die Zusammenarbeit zwischen Ehrenamt und Auszugsmanagement weiter zu stärken und perspektivisch auszubauen. Die Verwaltung rechnet derzeit mit einer Fortschreibung der rückläufigen Fallzahlen in das Jahr 2018 hinein. Es gilt daher die Entwicklung der kommenden 2 Jahre abzuwarten. Im Herbst 2019 wird die Verwaltung der Politik einen Vorschlag über die mögliche Entfristung, erneute Befristung oder Redu- zierung dieser Stellen unterbreiten. Zur Dringlichkeit: Die Beschlusslage des Rates zur Aufgabe „Auszugsmanagement“ ist befristet. Zur Weiterführung über den 31.12.2017 hinaus benötigen die beteiligten Kooperationspartner Planungssicherheit, auch um rechtzeitig die entsprechenden Arbeitsverträge abschließen / verlängern zu können.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2338/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.10.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27