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A-R/0016/2023

Münsters Wasserversorgung der Zukunft sicher und umweltsensibel gestalten

Antrag an den Rat 25.04.2023

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A-R-0016-2023-CDU-Münsters Wasserversorgung der Zukunft sicher und umweltsensibel gestalten

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A-R-0016-2023-CDU-Münsters Wasserversorgung der Zukunft sicher und umweltsensibel gestalten

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2023 
 
RATSANTRAG 
 
 Münster, 24. April 2023 
 
Münsters Wasserversorgung der Zukunft sicher und 
umweltsensibel gestalten 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
1. Münsters künftige Strategie zur Wasserversorgung umfasst neben der Pflichtaufgabe 
Trink- und Löschwasserversorgung auch aktuelle Aspekte der Umweltsensibilität. Die 
Auswirkungen der zunehmend trockenen Sommer werden beim nächsten 
Wasserversorgungskonzept sowie in folgenden Konzepten mitberücksichtigt. Damit 
kommt die Stadt Münster ihrer Selbstverpflichtung nach, ihre künftige Entwicklung so 
umweltbewusst und klimaresilient wie möglich zu gestalten. 
2. Münster betreibt im Einzugsbereich der beiden Wasser-Gewinnungsgebiete 
Hornheide und Haskenau künftig ein intensives Grundwasser-Monitoring und 
regelmäßige Umweltuntersuchungen – auch über die gesetzlichen Vorschriften 
hinaus. Ziel ist es, auf diese Weise einen möglichen förderbedingten Trockenstress 
an der dortigen Flora und Fauna rechtzeitig zu erkennen, diesem zu begegnen und 
so unwiederbringliche Schäden am Baum- und Waldbestand zu verhindern. 
3. Im Falle noch größerer Schäden durch trockene Sommer müssen Wasserverbrauch 
und Bevölkerungswachstum auf den Prüfstand. Die Stadt Münster entwickelt deshalb 
hierfür rechtzeitig wirksame Szenarien und Prognosen und passt im Extremfall die 
entsprechenden Parameter an. 
4. Inhaltliche und finanzielle Verantwortlichkeiten sind unter den beteiligten Akteuren 
(Stadt Münster, Stadtwerke Münster) zu klären. Abstimmungen mit den 
Genehmigungsbehörden sind vorzunehmen. 
Begründung: 
Wasser ist eine der essenziellen Ressourcen für Mensch und Natur. Die Verfügbarkeit von 
sauberem Wasser ist limitierend für das Wachstum von Städten. Seit 2016 sind die Städte 
und Gemeinden in NRW dazu verpflichtet, ein Konzept zur Trink- und 
Löschwasserversorgung vorzulegen. Münsters erstes Konzept wurde zum 1. Januar 2018 
verabschiedet (V/1089/2017), eine Neuauflage ist alle sechs Jahre (also für 2024) 
verpflichtend. 
Der Rat der Stadt Münster hat 2018 im DIPOL-Konzept beschlossen, Münsters 
Wasserversorgung künftig von vier auf zwei Standorte zu konzentrieren. Die Wasserwerke 
Hohe Ward und Hornheide sollen ausgebaut, die Wasserwerke Geist und Kinderhaus 
hingegen stillgelegt werden. Um die wachsende Bevölkerung Münsters auch künftig mit 
frischem und sauberem Wasser versorgen zu können, soll die Wassergewinnung an den 
verbleibenden Standorten erhöht und technisch optimiert werden. Das aus den natürlichen 
Kiessandzügen entnommene Wasser soll durch Verrieseln von Wasser aus dem Dortmund-
Ems-Kanal in der Nähe des Entnahmegebietes wieder aufgefüllt werden. Zudem bezieht 
Münster auch über den Versorger Gelsenwasser Trinkwasser.

Die Bevölkerungsprognose sagt für Münster im Jahr 2030 etwa 334.000 Einwohner voraus, 
im Jahr 2040 sollen es schon 357.000 Einwohner sein. Um diesen wachsenden Trinkwasser-
Bedarf decken zu können, haben die Stadtwerke Münster im Januar 2023 bei der Bez. Reg. 
beantragt, die Wasserfördermenge in Hornheide von derzeit 3,1 Mio. auf 4,1 Mio. Kubikmeter 
pro Jahr (= von 450 Kubikmeter/ Std. auf 750 Kubikmeter/ Std.) zu erhöhen. Beide 
Wasserwerke werden derzeit ausgebaut und auch bzgl. der Qualität der 
Trinkwassergewinnung ertüchtigt. Eine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die 
Genehmigung einer höheren Fördermenge rechtlich nicht erforderlich, weil es sich nicht um 
einen Neuantrag, sondern um eine Erhöhung eines bereits erteilten Wasser-Förderrechtes 
handelt. 
Die eingereichten Gutachten für Hornheide basieren auf Grundwasserdaten des 
Umweltbundesamtes (2008). Diese gehen davon aus, dass es im Winter in NRW künftig 
mehr regnen wird, sodass übers Jahr gesehen die trockeneren Sommer bzgl. der 
Grundwassermenge zu kompensieren seien. Noch nicht im Detail berücksichtigt sind jedoch 
mögliche Auswirkungen der seit 2018 immer trockener werdenden Sommer auf die 
Vegetation im Einzugsgebiet der Wasserwerke. Die Stadt Münster ist rechtlich nicht dazu 
verpflichtet, diese globalen und lokalen klimatischen Veränderungen in ihre 
Wassergewinnungsstrategie mit einzupreisen. 
Gerade Bäume/ Wälder sind unentbehrlich für eine intakte Umwelt und eine möglichst gute 
CO2 Bilanz unserer Stadt. Deshalb sollte alles getan werden, um zusätzlichen Trockenstress 
für sie zu vermeiden. Das gelingt am besten durch ein intensives Grundwasser- und Umwelt-
Monitoring im weiten Umfeld des Wassergewinnungs-Areals. 
Sollte sich herausstellen, dass eine erhöhte Wassergewinnung in Verbindung mit trockenen 
Sommern die Vegetation dort doch zu schädigen droht, sollten rechtzeitig Szenarien 
entwickelt werden, um unwiderrufliche Schäden zu verhüten. Das könnten beispielsweise 
kurzfristige technische Maßnahmen sowie Strategien zum Wassersparen der Bürgerinnen 
und Bürger sein. 
Mittel- und langfristig müsste in einem solchen Fall auch das prognostizierte 
Bevölkerungswachstum in den Blick genommen werden. Denn Wasser ist eine der 
essenziellen Ressourcen für Mensch und Natur. Eine verantwortungsbewusste und 
vorausschauende Stadtentwicklung muss dem Rechnung tragen. 
 
Gez.  
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.05.2023 Rat
TOP 25.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hohe Ward
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-R/0016/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
25.04.2023
Erstellt
25.04.2023 17:19