0522/2026
Widmung der Straße Karlheinz-Steimel-Weg in Köln-Zollstock
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Auswahl Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Widmung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes auch nicht vorgesehen (s. § 25a Abs. 1 VwVfG NRW).
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 Vorlagen-Nummer 0522/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung der Straße Karlheinz-Steimel-Weg in Köln-Zollstock Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die Straße Karlheinz-Steimel-Weg in Köln- Zollstock (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstücke 1089, 1090, 1091, 192) als Gemein- destraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zu widmen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Straße Karlheinz-Steimel-Weg (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstücke 1089, 1090, 1091, 192) wurde auf Grundlage eines Erschließungsvertrages hergestellt. Die Schlussab- nahme der Erschließungsanlage erfolgte Ende 2025. Die Straßen ist erstmalig endgültig her- gestellt und die Straßengrundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt. Die Straße Karlheinz-Steimel-Weg ist als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung zu widmen. Mit der Widmung werden die Flächen zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und We- gegesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaube- hörde und Straßenbaulastträgerin gestellt. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Widmungsplan Karlheinz-Steimel-Weg
Anlage 2 Widmungsplan Karlheinz-Steimel-Weg
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Widmungsplan Karlheinz-Steimel-Weg, Köln-Zollstock Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstücke 1089, 1090, 1091, 1092 Legende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0522/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.03.2026
- Erstellt
- 24.02.2026 08:12