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0522/2026

Widmung der Straße Karlheinz-Steimel-Weg in Köln-Zollstock

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.04.2026, TOP 9.1.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Widmungsplan Karlheinz-Steimel-Weg

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

785 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Auswahl 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Widmung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt 
wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen 
Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes 
auch nicht vorgesehen (s. § 25a Abs. 1 VwVfG NRW).

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1546 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0522/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung der Straße Karlheinz-Steimel-Weg in Köln-Zollstock  
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die Straße Karlheinz-Steimel-Weg in Köln-
Zollstock (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstücke 1089, 1090, 1091, 192) als Gemein-
destraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG 
NRW) zu widmen. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Straße Karlheinz-Steimel-Weg (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstücke 1089, 1090, 
1091, 192) wurde auf Grundlage eines Erschließungsvertrages hergestellt. Die Schlussab-
nahme der Erschließungsanlage erfolgte Ende 2025. Die Straßen ist erstmalig endgültig her-
gestellt und die Straßengrundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt.  
Die Straße Karlheinz-Steimel-Weg ist als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung zu 
widmen.  
Mit der Widmung werden die Flächen zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und We-
gegesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaube-
hörde und Straßenbaulastträgerin gestellt. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Widmungsplan Karlheinz-Steimel-Weg

Anlage 2 Widmungsplan Karlheinz-Steimel-Weg

137 Zeichen

Widmungsplan  
 
Karlheinz-Steimel-Weg, Köln-Zollstock 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstücke 1089, 1090, 1091, 1092 
 
 
 
Legende

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0522/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.03.2026
Erstellt
24.02.2026 08:12