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Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0524/2021 der AFD-Fraktion "Transparenz von Geldanlagen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0989/2021 vom 29.04.2021

Stand: Am 15.03.2021 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II Vorlagen-Nummer 15.03.2021 0989/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 15.03.2021 Rechnungsprüfungsausschuss 04.05.2021 Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0524/2021 der AFD-Fraktion "Transparenz von Geldanlagen" Die AFD-Fraktion hat für die Sitzung des Finanzausschusses am 15.03.2021 um die Beant- wortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Wie viele städtische Eigenbetriebe haben Geld in welcher Höhe per 28. Februar 2021 bei welchen Instituten angelegt? 2. Welches Rating haben diese Kreditinstitute? 3. Welcher Finanzdienstleister hat die Greensill Bank empfohlen und bei wie vielen Ver- handlungen mit (Eigenbetrieben) der Stadt Köln ist dieser Finanzdienstleister involviert gewesen? 4. Welche (personellen) Konsequenzen wird der Verlust von höchstwahrscheinlich 15 Milli- onen Euro für die Stadtspitze haben? 5. Wieso dauert es Jahre, bis die beschlossene Cash Pool Software zum Einsatz kommt? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu 1. und 2.: Im Zuge der Diskussion um die Anlage von Geldern des Eigenbetriebes Büh- nen wurden auch die übrigen 5 Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (Gebäudewirtschaft, AWB eE, Veranstaltungszentrum, Gürzenich-Orchester, Wallraff- Richartz-Museum) zu möglichen Geldanlagen angefragt. Außer der Anlage von Geldern bei der „Hausbank“ der Stadt Köln, der Sparkasse KölnBonn, sind keine Anlagen bei anderen Kreditinstituten vorhanden. Zu 3.: Es wird auf die Beantwortung der städtischen Bühnen 0968/2021 im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung verwiesen. Vertragspartner und vertragliche Inhalte unterliegen insoweit dem Geschäftsgeheimnis. Zu 4.: Die Bühnen werden unabhängig davon, ob der Inso lvenzfall der Greensill Bank tat- sächlich eintritt, die internen Prozesse prüfen. Die Oberbürgermeisterin hat bereits höchst vorsorglich die Stadtkämmerin beauftragt, die internen Vorgänge zu überprüfen und ihr sowie den Gremien die Ergebnisse in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt zu übermitteln. Zu 5.: Es wird auf die Ausführungen zu TOP 4.2.1 (Vorlage 0967/2021) verwiesen. 2 Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf

  1. 15.03.2021

    Finanzausschuss

    TOP 4.4.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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