V/0198/2008
Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2008
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Beschlussvorlage
2357 Zeichen
V/0198/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 Beratungsfolge 12.03.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Einwendung nach § 80 Abs. 3 GO NW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen von Herrn Georg Heinrichs vom 30.11.2007 wird nicht aufgegriffen. 2. Die Einwendung nach § 80 Abs. 3 GO NW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen von der Arbeitsgemeinschaft Lokale Agenda 21 Münster vom 03.12.2007 wird nicht aufgegriffen. 3. Die Einwendung nach § 80 Abs. 3 GO NW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen von dem Kreisverband Münster des Verkehrsclubs Deutschland vom 04.12.2007 wird nicht aufgegriffen. 4. Die Einwendung nach § 80 Abs. 3 GO NW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen von Herrn Bernhard Korn und Herrn Peter Scholz vom 05.12.2007 wird nicht auf- gegriffen. Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen ist dem Rat am 21.11.2007 zugeleitet worden. Gemäß § 80 Abs. 3 GO NW ist in öffentlicher Bekanntmachung darauf hingewiesen wor- den, dass Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 bis zum 05.12.2007 er- hoben werden konnten. Es sind 4 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen eingegan- gen. § 80 GO NW bestimmt, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung über die Einwendungen beschließt. Die Einwendungen haben dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Beratung vorgelegen. Dieser hat zu den Einwendungen keinen Beschluss gefasst. Vorlagen-Nr.: V/0198/2008 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 06.03.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0198/2008 Nach dem Beschlussvorschlag werden die Einwendungen grundsätzlich nicht aufgegriffen. Unab- hängig davon wird die Verwaltung prüfen, inwieweit bei der Aufstellung künftiger Haushaltspläne den in den Einwendungen vorgetragenen Anregungen entsprochen werden kann. I. V. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen: Vier Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NW
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0198/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.03.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37