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V/0716/2007

Bebauungsplan Nr. 114 III, 3. Änderung - Satzungsbeschluss

Vorlagen 11.09.2007

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V-0716-2007-Anlage-1-Begründung.pdf

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Beschlussvorlage

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Ansehen

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6278 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 716/2007 
Vorhabenbezogene 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 114 Teilabschnitt III  
 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN / Seite 1 von 2 
1. Textliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 
12 BauGB 
 
Art der baulichen Nutzung 
 
1.1 Es sind grundsätzlich nur solche Betriebe 
zugelassen, von denen keine wesentlichen 
Störungen auf benachbarte Wohngebiete, 
Sondergebiete, Kerngebiete ausgehen. (§ 
1 (4) Nr. 2 BauNVO) 
 
1.2 Einzelhandelsbetriebe und sonstige Han-
delsbetriebe, die an letzte Verbraucher ver-
kaufen sind nur bis zu einer Größe von 
1.000 qm Geschossfläche zugelassen. (§ 1 
(5) BauNVO) 
 
1.3 Im GE-1-Gebiet sind nur Nutzungen zuge-
lassen, die Gegenstand des Durchfüh-
rungsvertrages sind. (§ 1 (5) BauNVO) 
 
Maß der baulichen Nutzung 
 
1.4 Die festgesetzten Bauhöhen werden von 
der Oberkante der Verkehrsfläche, die zur 
Erschließung des Bauwerks dient, bis zur 
obersten, schattenwerfenden Kante des 
Bauwerks gemessen. (§ 16 (2) Nr. 4 i. V. 
m. § 18 (1) BauNVO) 
 
1.5 Bei der Ermittlung der zulässigen 
Geschossfläche bleiben die Flächen von 
Stellplätzen und Garagen in Vollgeschos-
sen unberücksichtigt. (§ 21 a (4) Nr. 3 
BauNVO) 
 
Bauweise 
 
1.6 Bauwerke sind mit seitlichem Grenzab-
stand als Einzelbauwerke, Doppelbau-
werke oder Bauwerksgruppen mit einer 
Länge zwischen 15.00 m und 200.00 m zu 
errichten. (§ 22 (4) BauNVO) 
 
Überbaubare Grundstücksflächen 
 
1.7 Gebäudeteile dürfen die Baugrenzen aus-
nahmsweise bis zu 3 m überschreiten. Da-
von ausgenommen ist die östliche Bau-
grenze (§ 23 (2) BauO NRW) 
 
Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen 
 
1.8 Gebäude als Nebenanlagen gemäß § 14 
(1) BauNVO dürfen nur innerhalb der über-
baubaren Grundstücksflächen errichtet 
werden. (§ 23 (5) BauNVO) 
 
1.9 Stellplätze und Gemeinschaftsstellplätze 
sind nur auf den hierfür zeichnerisch fest-
gesetzten Flächen zugelassen. Sie können 
ausnahmsweise auch innerhalb überbau-
barer Grundstücksflächen zugelassen wer-
den, wenn sie durch Baumpflanzungen ge-
gliedert werden. (§ 12 (6) BauNVO) 
 
1.10 Garagen und Gemeinschaftsgaragen sind 
nur im GE-2-Gebiet und dort nur innerhalb 
der überbaubaren Grundstücksflächen zu-
gelassen. 
 
1.11 Auf den für Stellplätze festgesetzten Flä-
chen dürfen ausnahmsweise auch zweige-
schossige Stellplatzpaletten errichtet wer-
den. Die obere Stellplatzebene darf jedoch 
max. 1.00 m über der Verkehrsfläche lie-
gen, von der aus das Bauwerk erschlossen 
wird. Der Abstand zwischen Bauwerk ein-
schließlich Rampenbauwerk und öffentli-
cher Verkehrsfläche muss mindestens 3.00 
m betragen. (§ 12 (4) BauNVO) 
 
Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche 
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes 
 
1.12 Bei Errichtung, Änderung oder Nutzungs-
änderung von Gebäuden muss an den ge-
kennzeichneten Gebäudefronten in nicht 
nur zum vorübergehenden Aufenthalt von 
Menschen vorgesehenen Räumen das aus 
den festgesetzten Lärmpegelbereichen 
nach DIN 4109 resultierende Schalldämm-
maß erfüllt werden. Überwiegend zum 
Schlafen genutzte Räume, die Fenster 
ausschließlich zu den gekennzeichneten 
Gebäudefronten aufweisen, sind mit 
schallgedämmten Lüftungen zu versehen. 
(§ 9 (1) Nr. 24 BauGB) 
 
1.13 Bei der Errichtung oder Änderung von Ge-
bäuden sind die östlich zur Bahnlinie orien-
tierten Gebäudeaußenwände mit kleinteilig 
profilierten Fassaden (Well- oder Trapez-
profil) zu versehen. (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB) 
 
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern 
und sonstigen Bepflanzungen 
 
1.14 Die mit Pflanzgeboten festgesetzten Flä-
chen sind mit Sträuchern bzw. mit 2 Reihen 
standortgerechter heimischer Gehölze (z.B. 
Feldahorn, Hainbuche, Haselnuss, Hartrie-
gel, Holunder, Heckenrose, Schneeball) in 
einem Pflanzverband von 1.00 m x 1.00 m 
fachgerecht zu bepflanzen und dauerhaft 
zu unterhalten. (§ 9 (1) Nr. 25 BauGB)

Vorhabenbezogene 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 114 Teilabschnitt III  
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN / Seite 2 von 2 
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 
BauO NRW 
 
Bauwerksgestaltung 
 
2.1 Ist Flachdach festgesetzt, so dürfen aus-
nahmsweise bis zu 30 % der Dachflächen 
mit Dächern bis 30°  Neigung ausgeführt 
werden. 
 
2.2 Garagen und Gemeinschaftsgaragen sind 
mit Flachdächern zu versehen und extensiv 
dauerhaft zu begrünen. 
 
Grundstücksflächen 
 
2.3 Nicht überbaute Grundstücksflächen sind, 
soweit sie nicht für andere zulässige Zwe-
cke benötigt werden, als Grünflächen her-
zustellen und zu unterhalten. Abweichun-
gen sind ausnahmsweise zulässig. 
 
2.4 Im Bereich der mit Leitungsrechten zu bele-
genden Flächen sind zum Schutz der Lei-
tungen keine tiefwurzelnden Gehölze zu 
pflanzen. 
 
Anlagen der Außenwerbung 
 
2.5 Anlagen der Außenwerbung sind nur am 
Ort der Leistung zulässig. 
 
2.6 Unzulässig sind alle blinkenden und sich 
bewegenden Anlagen, ferner 
 
a) Anlagen, die mehr als 1.00 m hoch und 
8.00 m lang sind und mehr als 0.50 m vor 
die Außenkante Außenwand vortreten. Der 
Abstand zwischen zwei Werbeanlagen 
muss mindestens 5.00 m betragen. § 13 (2) 
BauO NRW bleibt unberührt; 
 
b) Anlagen die über die Dachgesimsober-
kante oder Traufkante hinausragen; 
 
c) Freistehende Werbetafeln, die eine Höhe 
von 1.00 m und eine Länge von 2.00 m 
überschreiten. Ausnahmsweise kann je 
Baugrundstück eine freistehende Werbe-
tafel bis zu 3.00 m Höhe und 2.00 m Breite 
zugelassen werden, wenn sie von der öf-
fentlichen Verkehrsfläche einen Abstand 
von min. 3.00 m einhält. 
 
2.7 Ausnahmsweise können ferner Anlagen für 
amtliche Mitteilungen und zur Unterrichtung 
der Bevölkerung über kirchliche, kulturelle, 
politische, sportliche u. ä. Veranstaltungen 
sowie Sammelhinweisschilder gemeinsam 
für mind. vier Firmen zugelassen werden. § 
13 (2) BauO NRW bleibt unberührt. 
 
 
3. Hinweise 
 
3.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist 
unverzüglich der Stadt Münster / Städtische 
Denkmalbehörde oder dem Landschafts-
verband Westfalen-Lippe, Westfälisches 
Museum für Archäologie / Landesmuseum 
und Amt für Bodendenkmalpflege, Münster 
anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle 
ist unverändert zu erhalten. (§ 16 DSchG) 
 
3.2 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans 
werden ergänzende, öffentlich-rechtliche 
Vereinbarungen zwischen der Stadt 
Münster und der Vorhabenträgerin abge-
schlossen. (Durchführungsvertrag)

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40673 Zeichen

Stadtplanung 
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Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 716/2007 
BEGRÜNDUNG / Seite 1 von 12 
B e g r ü n d u n g 
 
zur vorhabenbezogenen dritten Änderung des Bebauungsplans 
Nr. 114 Teilabschnitt III: Zentrum Nord – südlich Gut Nevinghoff 
für den Teilbereich Albrecht-Thaer-Straße 2, 4 und 8 
 
Inhalt Seite 
 
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ............. ................................................................................... 2 
2. Geltungsbereich................................. ................................................................................................... 2 
3. Planungsrechtliche Situation .................... ............................................................................................ 3 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ......... .......................................................................... 3 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,  Verordnungen ............................................... 3 
4. Räumliche und strukturelle Situation ............ ........................................................................................ 3 
5. Planungsziele................................... ..................................................................................................... 4 
6. Inhalte des Bebauungsplans ...................... .......................................................................................... 4 
6.1 Grundzüge der Planung .......................... ........................................................................................ 4 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ............. ................................................................................ 4 
6.2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauhöhen ... ................................................................. 4 
6.2.2 Überbaubare Grundstücksflächen, Stellplätze, Begrünung ................................................... 5 
6.2.3 Bauliche Gestaltung, Werbeanlagen ............ .......................................................................... 5 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung ................. ..................................................................................... 5 
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur .. ........................................................................... 6 
6.5 Immissionsschutz ............................... ............................................................................................. 6 
6.6 Denkmalschutz / Archäologie.................... ...................................................................................... 6 
7. Flächenbilanz.................................... .................................................................................................... 6 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2 a BauGB...................................................... 7 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ....................... .................................................................................... 7 
8.2 Kurzdarstellung der Planung .................... ....................................................................................... 7 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschu tzes............................................................ 7 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose................................................. 7 
8.4.1 Menschen ..................................... .......................................................................................... 7 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt ..... ........................................................................... 9 
8.4.3 Boden........................................ .............................................................................................. 9 
8.4.4 Wasser....................................... ............................................................................................. 9 
8.4.5 Klima / Luft................................. ........................................................................................... 10 
8.4.6 Landschafts- / Siedlungsbild................. ................................................................................ 10 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ........... .......................................................................... 10 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ............. ........................................................................ 10 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante)............................................................ 10 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten............. ............................................................................... 10 
8.7 Überwachung (Monitoring) ....................... ..................................................................................... 11 
8.8 Zusammenfassung................................. ....................................................................................... 11 
9. Gesamtabwägung.................................. ............................................................................................. 11 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahme n .................................................................... 12

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Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Vorhabenbezogene dritte Änderung des 
Bebauungsplans Nr. 114 Teilabschnitt III 
BEGRÜNDUNG / Seite 2 von 12 
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
 
Die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 114 Teilab schnitt III festgesetzte Straßenverkehrsflä-
che parallel zur Bahnlinie – Option einer Verlängerung der Gartenstraße nach Norden – ist nach 
heutigen Erkenntnissen nicht mehr in der seinerzeit geplanten Breite erforderlich. 
 
Die aus den 1970er Jahren stammende Bebauungsplanun g für das Zentrum Nord berücksich-
tigte den damaligen Generalverkehrsplan und sah ein e vierspurige Fortführung der Garten-
straße bis zur III. Nordtangente vor. Aufgrund von Strukturveränderungen wurde die Verkehrs-
planung inzwischen in folgender Form angepasst: 
 
Nördlich des II. Tangentensystems erhält die Gartenstraße in nördlicher Richtung bis zur Anton-
Bruchausen-Straße nach wie vor einen 4-streifigen A usbau mit entsprechenden Nebenanlagen. 
Ab der Abzweigung der Anton-Bruchausen-Straße wird der 4-streifige Ausbau aufgespaltet. 
Westlich wird die Anton-Bruchausen-Straße als 2-str eifige Straße wie vorhanden in nördlicher 
Richtung weitergeführt. Östlich wird die Gartenstra ße mit nur noch zwei Fahrstreifen als Option 
für eine spätere Anbindung an die III. Nordtangente weitergeführt. 
 
Diese Verkehrslösung reicht sowohl für die Erschlie ßung des Zentrums Nord als auch für eine 
spätere Anbindung der Gartenstraße an ein III. Tang entensystem aus. Der nicht mehr benötigte 
Teil der Straßenverkehrsfläche kann den angrenzende n privaten Grundstücksflächen zuge-
schlagen und einer baulichen Nutzung zugeführt werd en. Dieses Ziel wurde bereits mit der 1. 
Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 Teilabschnitt V. (Bauvorhaben Telekom) umgesetzt. 
 
Die an diesen Bereich angrenzende Firma Westfalenst offe AG, Albrecht-Thaer-Straße. 2 und 8, 
hat Erweiterungsbedarf an Lager- und Kommissionierf lächen am Standort, der auf den vorhan-
denen Grundstücksflächen nicht gedeckt werden kann.  In Fortführung der o.g. städtebaulichen 
Planung im südlich angrenzenden Bereich bietet es s ich an, den nicht mehr erforderlichen Teil 
der Straßenverkehrsfläche hierfür zu nutzen. 
 
Im Zuge der 1. Änderung des Teilabschnitts V ist di e früher vorgesehene Ost-West-Straßenver-
bindung zwischen Albrecht-Thaer-Straße und Gartenst raße entfallen. Die im Bereich des vor-
liegenden Plangebietes verbliebenen Kurvenradien di eser Verbindung sind entsprechend ob-
solet und können ebenfalls der privaten Grundstücksfläche zugeschlagen werden. 
 
Da das geltende Planungsrecht mit der Festsetzung d er Flächen als Straßenverkehrsflächen 
dem entgegensteht, ist die vorhabenbezogene Änderun g des Bebauungsplans in diesem Be-
reich erforderlich. Damit ‚altes’ und neues Planung srecht schlüssig aufeinander abgestimmt 
sind, umfasst das Plangebiet neben den gegenwärtig bzw. künftig im Eigentum der Vorha-
benträgerin stehenden Flächen (Bereich des Vorhaben - und Erschließungsplans) auch das da-
zwischen liegende Grundstück als Ergänzungsfläche. 
 
 
2. Geltungsbereich 
 
Das Plangebiet der vorhabenbezogenen 3. Änderung de s Bebauungsplanes Nr. 114 Teilab-
schnitt III wird begrenzt durch 
- die geplante Straßenverkehrsfläche für die Verlän gerung der Gartenstraße im Osten, 
- die Albrecht-Thaer-Straße im Westen sowie 
- private Grundstücksflächen an der Albrecht-Thaer- Straße im Süden und Norden. 
 
Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungs plans 
 umfasst folgende Flächen der 
Gemarkung Münster, Flur 121: 
- Flurstück 98

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Vorhabenbezogene dritte Änderung des 
Bebauungsplans Nr. 114 Teilabschnitt III 
BEGRÜNDUNG / Seite 3 von 12 
- Flurstück 123  
- Teilfläche von Flurstück 189 
- einen an diese Flurstücke östlich angrenzenden, c a. 16m breiten Grundstücksstreifen als 
Teilgrundstück des Flurstücks 196 (Straßenverkehrsfläche Gartenstraße) 
- Flurstück 193  
 
Hinweis: Flurstück 190 im Südwesten zählt nicht zum  Geltungsbereich, da es sich hier um ein 
Grundstück in Privatbesitz handelt und Teil des ang renzenden Bebauungsplans Nr. 114, Teil-
abschnitt V ist. 
 
Neben dem Grundstück des Vorhabenträgers, für das d ieser einen Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan (VEP) aufstellt, umfasst das Plangebiet d es vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
zusätzlich eine Ergänzungsfläche zur Anpassung an d ie im angrenzenden Bebauungsplan fest-
gesetzten Baustrukturen als Angebotsplanung (Arrond ierung durch das Flurstück Nr. 100). Die- 
se Ergänzungsfläche ist erforderlich, um einen plan ungsrechtlich und städtebaulich schlüssigen 
Anschluss an die angrenzenden bzw. umgebenden Teila bschnitte des Bebauungsplans Nr. 114 
zu gewährleisten. 
 
Die Grenzen der Geltungsbereiche sind im Plan entsprechend dargestellt. 
 
 
3. Planungsrechtliche Situation 
 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
 
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt für das Plangebiet "Gewerbliche 
Bauflächen“ dar. Die Planung ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 
 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,  Verordnungen 
 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsk räftigen Bebauungsplans Nr. 114, Teilab-
schnitt III, Zentrum Nord, Südlich Gut Nevinghoff i n der Fassung der 2. Änderung vom 
27.03.1992. Mit der Rechtskraft der vorhabenbezogen en Änderung tritt der alte Bebauungsplan 
außer Kraft, soweit er von dem neuen Plan überlagert wird. 
 
 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
 
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Münster-Mitte u nd gehört zum Stadtteil Rumphorst. Es ist 
Teil des Dienstleistungszentrums Zentrum Nord mit ü berwiegend Verwaltungen und Büros und 
einem kleineren, gewerblichen Teil. Die bauliche En twicklung des Zentrums Nord ist bis auf 
wenige Flächen abgeschlossen. 
 
Östlich der angrenzenden Vorbehaltsfläche für die G artenstraße verläuft eine Fuß- und Radwe-
geverbindung von der Innenstadt zum Bahnhaltepunkt „Zentrum Nord“ und weiter bis in den 
Stadtteil Coerde. Angrenzend verlaufen in Nord-Süd- Richtung die Bahntrassen der Strecke 
„Münster-Rheine-Emden“, auf deren östlicher Seite sich die Wohnbebauung „Im Hagenfeld“ an-
schließt. Westlich wird der Geltungsbereich des VBP durch die Albrecht-Thaer-Straße begrenzt, 
die gleichzeitig die verkehrliche Erschließung des Plangebietes sicherstellt. Im Süden schließt 
sich die in der Realisation befindliche Bebauung „Telekom“ an. 
 
Das Plangebiet ist derzeit gekennzeichnet durch gew erblich genutzte Hallenbauten mit Flach-
dächern. Die Werkshallen der Fa. Westfalenstoffe AG  befinden sich unzusammenhängend im 
Norden auf Flurstück 123 sowie im Süden auf Flurstü ck 98. Dazwischen befindet sich Flurstück 
100 mit einem Kfz-Betrieb. Die Grundstücksflächen w eisen einen hohen Versiegelungsgrad mit

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Vorhabenbezogene dritte Änderung des 
Bebauungsplans Nr. 114 Teilabschnitt III 
BEGRÜNDUNG / Seite 4 von 12 
PKW-Stellplätzen auf. Unmittelbar östlich erstreckt  sich derzeit in Nord-Süd-Richtung eine 
Grünbrache, die als Vorbehaltsfläche für eine Erwei terung der Gartenstraße dient. Das Flur-
stück 98 wird südlich begrenzt durch einen Grünstreifen mit Obstbaumbestand. Nordwestlich an 
das Plangebiet angrenzend weist die Albrecht-Thaer- Straße weitere Gewerbe- bzw. Wohnge-
bäude auf. Nördlich schließt sich an das mit einer Werkshalle der Fa. Westfalenstoffe AG be-
baute Flurstück 123 ein noch unbebautes Grundstück an. 
 
 
5. Planungsziele 
 
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114, Tei labschnitt III werden die nachfolgenden 
Ziele verfolgt: 
 
• Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für di e Erweiterung eines seit ca. 75 Jahren in 
Münster ansässigen, mittelständischen Unternehmens der Textilbranche. 
• Anpassung der Festsetzungen entlang der Vorbehalts trasse der Gartenstraße unter Fortfüh-
rung der städtebaulichen Planung der 1. Änderung de s Bebauungsplanes 114, Teilabschnitt 
V. 
 
 
6. Inhalte des Bebauungsplans 
 
6.1 Grundzüge der Planung 
 
Damit die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Ordnung gewährleistet wird, sind für 
die Realisierung der genannten Ziele die Festsetzungen des Baugebietes bzgl. 
 
• der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, 
• der Baugrenzen, 
• der Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verk ehrs und 
• der privaten Grünflächen 
 
im Bebauungsplan von substanzieller Bedeutung. Dies e Festsetzungen stellen die Grundzüge 
der Planung dar. 
 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
 
6.2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauhöhen 
 
Die Art der baulichen Nutzung war im Bebauungsplan 114, Teilabschnitt III, 2. Änderung mit GE 
festgesetzt. Diese Festsetzung ist im städtebaulich en Zusammenhang sinnvoll und wurde im 
Rahmen des der Änderung zugrundeliegenden und in de n übrigen Bereichen weiter geltenden 
Bebauungsplans Nr. 114 begründet und abgewogen. Sie  wird daher auch in die 3. Änderung 
übernommen. 
 
Allerdings ist durch textliche Festsetzung geregelt, dass im Geltungsbereich des Vorhaben- und 
Erschließungsplans nur diejenigen Nutzungen zulässi g sind, die im zugehörigen Durchfüh-
rungsvertrag als konkretes Vorhaben festgelegt werd en. Das beinhaltet den bestehenden Pro-
duktionsbetrieb der Firma Westfalenstoffe einschlie ßlich eingeschränkter Erweiterungsmöglich-
keiten sowie die Lagerung, Kommissionierung und Auslieferung zugehöriger Warengruppen. 
 
Die Festsetzungen der 2. Änderung zur Nutzungsdicht e (GRZ 0,7 sowie GFZ 1,2) werden bei-
behalten. Die dortige Bauhöhenbegrenzung (maximal 1 0 m) wird in die Änderung ebenfalls ü- 
bernommen. Mit der Übernahme der Dichte- und Höhenf estsetzungen wird ein schlüssiger 
städtebaulicher Zusammenhang zwischen dem Änderungs bereich und den übrigen Bereichen

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Vorhabenbezogene dritte Änderung des 
Bebauungsplans Nr. 114 Teilabschnitt III 
BEGRÜNDUNG / Seite 5 von 12 
sichergestellt. 
 
6.2.2 Überbaubare Grundstücksflächen, Stellplätze, Begrünung 
 
Die bisherigen überbaubaren Grundstücksflächen werd en durch Parallelverschiebung der östli-
chen Baugrenze um ca. 22 m nach Osten erweitert. Di ese Vergrößerung der bebaubaren Flä-
chen stellt die städtebaulich konsequente Fortführu ng der südlich angrenzenden Planung (Än-
derung des Bebauungsplans Nr. 114, Teilabschnitt V)  dar. Die dort im Abstand von 5 m zur 
verbleibenden Straßenverkehrsfläche festgesetzte Ba ugrenze wird aufgenommen und nach 
Norden fortgesetzt. Eine ausnahmsweise Überschreitung der östlichen Baugrenze ist deshalb in 
Abweichung zum Bebauungsplan in der Fassung der 2. Änderung nicht zulässig. 
 
Vorhabenbedingt soll das aus übergeordneten städteb aulichen Gründen festgesetzte Baufens-
ter südlich der geplanten Lagerhalle für Stellplätz e genutzt werden. Dies wird durch eine ent-
sprechende textliche Festsetzung ermöglicht, die zu gleich die Begrünung dieser Stellplätze si-
chert. Entlang der Albrecht-Thaer-Straße wird in Fo rtführung der bestehenden Fläche für Stell-
plätze / Gemeinschaftsstellplätze südlich angrenzen d eine geringfügige Flächenerweiterung zu-
gelassen. 
 
Entlang der Grundstücksgrenzen werden im Norden, Os ten und Westen private Grünstreifen 
festgesetzt. Sie dienen zum einen der Abschirmung d er den öffentlichen Flächen zugewandten 
Bereiche und sollen zum anderen zu einer einheitlic hen Gestaltung der privaten Grundstücke 
an der Grenze zum öffentlichen Raum beitragen. 
 
6.2.3 Bauliche Gestaltung, Werbeanlagen 
 
Die Gestaltungsfestsetzungen werden aus der Planfassung der 2. Änderung übernommen. 
 
Um weiterhin eine gestalterisch verträgliche Integr ation dieses kleinen Gewerbegebietes in das 
vorrangig durch Dienstleistungsgebäude geprägte Zen trum Nord (MK-Gebiete) zu gewährleis-
ten, werden auch zukünftig keine Großwerbeanlagen u nd Fremdwerbung auf Drittgrundstücken 
zugelassen. 
 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
 
Das Plangebiet wird ausschließlich von Westen über die Albrecht-Thaer-Straße erschlossen. 
 
Entlang der Albrecht-Thaer-Straße ist bis in den Ku rvenbereich der abbiegenden Schleife, mit 
Ausnahme der bestehenden 8.00 m breiten Zufahrt zum  Flurstück 98 ein Ein- und Ausfahrtver-
bot festgesetzt. Es dient der Verhinderung von Beei nträchtigungen der Verkehrssicherheit in 
unmittelbarer Nähe des südwestlich an das Plangebie t angrenzenden Kurvenverlaufs der Alb-
recht-Thaer-Straße sowie im Hinblick auf die mit de r 1. Änderung des Bebauungsplans 114 
Teilabschnitt IV gegenüber des Grundstücks Albrecht -Thaer-Straße 2 vorgesehene Tiefgara-
genzufahrt (600 Einstellplätze) einschließlich eine r gesonderten Abbiegespur. Außerdem dient 
die Festsetzung der Sicherung der öffentlichen läng sseitigen Stellplätze an der Albrecht-Thaer-
Straße. 
 
Leitungsrechte 
 
Entlang der östlichen Plangebietsgrenze ist zur Gew ährleistung eines ungehinderten Verkehrs-
flusses auf der Gartenstraße (Zubringerfunktion zur  Nordtangente) ein Ein- und Ausfahrtverbot 
festgesetzt. 
 
Im Plangebiet liegen in der südöstlichen und südwes tlichen Ecke des Änderungsbereichs eine 
Fernwärmehauptversorgungstrasse und Stromleitungen.  Zur Absicherung und Kennzeichnung 
ist ein Leitungsrecht für die Erschließungsträger festgesetzt.

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Bebauungsplans Nr. 114 Teilabschnitt III 
BEGRÜNDUNG / Seite 6 von 12 
 
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 
 
Die Versorgung des Gebietes mit Strom, Wasser, Wärm eenergie sowie die Entwässerung sind 
im Rahmen der bestehenden Infrastruktur gegeben. 
 
Es ist geplant, die neue Halle wie die anderen Gebä ude der Fa. Westfalenstoffe an das örtliche 
Fernwärmenetz anzuschließen, wodurch vor Ort keine neuen Abgasbelastungen auftreten wer-
den. Bei der Nutzung von Fernwärme wird die energie effiziente Technik des neuen Gas- und 
Dampfturbinenkraftwerkes der Stadtwerke Münster ausgenutzt. 
 
6.5 Immissionsschutz 
 
Lärm 
 
Aufgrund der Lärmvorbelastung aus dem Bahnverkehr i m Westen und dem Kfz-Verkehr auf der 
Albrecht-Thaer-Straße im Osten werden entlang der B augrenzen parallel zur Bahnlinie sowie 
an der Albrecht-Thaer-Straße die Lärmpegelbereiche III und IV nach DIN 4109 festgesetzt. 
 
Da die östliche Baugrenze im Vergleich zur 2. Änderung um ca. 22 m näher an die in Nord-Süd-
Richtung verlaufende Bahnlinie heranrückt, wird zur  Minderung der durch den Bahnverkehr ver- 
ursachten Schallreflexion aus Gründen der Vorsorge textlich festgesetzt, dass die östlich zur 
Bahnlinie orientierten Gebäudeaußenwände mit einer kleinformatig profilierten Fassade (z.B. 
Well- oder Trapezprofil) zu versehen sind. 
 
Altlasten 
 
Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen sind nicht bekannt. 
 
Kampfmittel 
 
Der Antrag auf Untersuchung der Fläche nach Kampfmitteln wurde gestellt. 
 
6.6 Denkmalschutz / Archäologie 
 
Im Geltungsbereich der 3. Änderung befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Denk- 
male. Besondere bau- und bodendenkmalpflegerische B elange sind daher nicht zu be-
rücksichtigen. 
 
Es ist jedoch möglich, dass bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten 
Kulturlandschaft jederzeit archäologische Funde und  Befunde auftreten sowie neue Boden-
denkmale entdeckt werden. 
 
Eine entsprechende Information ist deshalb unter Hi nweise in den Bebauungsplan aufgenom-
men worden. 
 
 
7. Flächenbilanz 
 
 Größe 
m² 
Anteil 
% 
Plangebiet = GE-Gebiet 10.120 100 
Bereich des Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplans 7.180 71 
Ergänzungsfläche 2.980 29

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BEGRÜNDUNG / Seite 7 von 12 
 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2 a BauGB 
 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
 
Der Umweltbericht wird auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 
a des Baugesetzbuches erstellt. Die Umweltprüfung w ird auf Grundlage von Gutachten, die für 
die Planung erstellt wurden, vorhandener Daten sowi e der Stellungnahmen aus den Behörden- 
und Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt. 
 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
 
Es ist geplant, das Gewerbegebiet östlich der Albre cht-Thaer-Straße innerhalb des 
"Dienstleistungs- und Verwaltungszentrums Nord" dur ch Verlagerung der Baugrenze um 22 m 
nach Osten zu erweitern. Im Norden des Änderungsber eichs ist eine neue Lagerhalle als Er-
weiterung der bestehenden Gewerbehalle der Firma We stfalenstoffe mit einer Fläche von 847 
qm im Anschluss an das vorhandene Gebäude geplant. Südlich davon sind innerhalb der über-
baubaren Grundstücksflächen 22 mit Bäumen untergliederte Stellplätze für Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter vorgesehen. 
 
Entlang der östlichen Grundstücksgrenze wird ein 3 m breiter privater Grünstreifen festgesetzt. 
Er wird entlang der nördlichen Grundstücksgrenze te ilweise fortgeführt. Der Grünstreifen ist mit 
heimischen Gehölzen zu bepflanzen. An der Westgrenz e des Änderungsbereichs (parallel zur 
Albrecht-Thaer-Straße) ist eine Begrünung mit Sträuchern festgesetzt. 
 
Das Baugrundstück wird im Südwesten und Südosten du rch Hinzunahme kleinerer Teilflächen 
abgerundet. Die Erweiterung des Gewerbegebietes ers treckt sich über Flächen, die im rechts-
gültigen Bebauungsplan als Straßenverkehrsfläche festgesetzt, jedoch nicht realisiert wurden. 
 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
 
Von den im § 1 Abs. 6 Nr. 7 g BauGB genannten Umwel tschutzzielen in Fachgesetzen und -
plänen sind für die vorhabenbezogene 3. Änderung de s Bebauungsplans neben den Vorschrif-
ten des Baugesetzbuches im wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen: 
 
• Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnunge n sowie die TA Lärm: Berücksichti-
gung der Lärm- und Schadstoffimmissionssituation (s. Punkt 8.4.1). 
• Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NRW: P rüfung der Eingriffsrelevanz und Be-
rücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange (s. Pkt. 8.4.2). 
 
Schutzausweisungen: 
 
Im Plangebiet und der Umgebung bestehen keine Schut zausweisungen des Natur- und Um-
weltschutzes (Wasserschutzgebiete etc.). Von der Pl anung sind keine Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäisc he Vogelschutzgebiete im Sinne des 
Bundesnaturschutzgesetzes betroffen. 
 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
 
8.4.1 Menschen 
 
Das Zentrum Nord wird im Osten von der Bahnlinie Ha mm (Westf.)-Emden begrenzt. Daran 
schließt sich östlich die Wohnbebauung „Im Hagenfel d, Rumphorstweg“ an. Insbesondere die 
erste Häuserreihe dieses reinen Wohngebietes (WR) ist als immissionsempfindliche Nutzung zu 
berücksichtigen.

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BEGRÜNDUNG / Seite 8 von 12 
Lärm  
In den an die Bahntrasse angrenzenden Bereichen bes teht eine hohe Lärmvorbelastung durch 
den Schienenverkehr. Durch die Verlagerung der Baug renze nach Osten ergibt sich die Frage-
stellung, ob eine relevante Erhöhung der Schallrefl exion im angrenzenden Wohngebiet zu er-
warten ist. Zur Beantwortung dieser Frage wurde das  schalltechnische Gutachten (Graner & 
Partner Ingenieure, 2004) zum südlich angrenzenden Teilabschnitt V des Bebauungsplans Nr. 
114 ausgewertet. 
 
In diesem Gutachten wurden die Schallreflexionen vo n Eisenbahngeräuschen durch das dort 
geplante Parkhaus untersucht. Der Reflexionsanteil des Bahnlärms an dem 100 m langen und 6 
Parkdecks hohen Gebäude wurde mit 0,4 dB(A) berechn et. Ein ähnlich geringer Reflexionsan-
teil ist auch durch das Gebäude der Westfalenstoffe  AG zu erwarten, wenn man eine schall-
harte Wand zugrunde legt. Trotz der geringfügigen L ärmpegelerhöhung des Bahnlärms durch 
die Gebäudereflexion, die nicht hörbar ist, ist auf grund der hohen Lärmvorbelastung, die nachts 
über dem Sanierungswert der Schienenwege des Bundes von 60 dB(A) liegt , eine Reduzierung 
des Reflexionsanteils aus Vorsorgegründen geboten. Dementsprechend wird im Bebauungs-
plan zur Verminderung von Reflexionen textlich fest gesetzt, dass die östlich zur Bahnlinie ori-
entierten Gebäudeaußenwände mit einer kleinformatig profilierten Fassade zu versehen sind. 
 
Im Rahmen der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Beb auungsplans sind östlich bzw. süd-
lich der Gebäude der Firma Westfalenstoffe insgesam t 22 Mitarbeiterplätze vorgesehen. Zur 
Fragestellung des Parkplatzlärms werden ebenfalls d ie Ergebnisse des o.g. schalltechnischen 
Gutachtens herangezogen. In diesem Gutachten wurde die Lärmsituation durch das im südli-
chen Teilabschnitt des Bebauungsplans geplante Park haus mit sechs offenen Parkebenen 
prognostiziert. Im schalltechnischen Gutachten wird  von einem Parkverkehr zwischen 7.00 und 
20.00 Uhr ausgegangen. Je Parkdeck wurden 68 Stellplätze mit insgesamt 408 Stellplätzen und 
bis zu etwa 900 Fahrzeugbewegungen pro Tag zugrunde  gelegt. Hierdurch wird am Immis-
sionsort im reinen Wohngebiet ein Schallwert von 44  dB(A) verursacht. Dieser Wert liegt unter 
dem Richtwert für reine Wohngebiete. 
 
Deshalb kann für eine Parkplatznutzung der Westfale nstoffe AG an der östlichen Grundstücks-
grenze zwischen den Betriebshallen in der Zeit zwis chen 7.00 und 20.00 Uhr, unter Bezug-
nahme auf die Ergebnisse des Gutachtens, eine Übers chreitung des Richtwertes der TA Lärm 
ausgeschlossen werden. 
 
In der geplanten Halle werden Elektrohubfahrzeuge e ingesetzt. Die bestehende Produktion 
(Näherei) hält bestehende Richtwerte der TA Lärm ein. 
 
Der Lieferverkehr wird, wie bisher, mit 2-4 LKW (kl einer als 7,5 to) pro Tag abgewickelt, die 
rückwärts an die Rampe fahren. Dadurch ist kein nen nenswerter Rangierverkehr auf der Straße 
zu erwarten. Der Berufsverkehr der Beschäftigten wi rd sich, wie bisher, auf die morgendlichen 
und nachmittäglichen Stunden konzentrieren und nicht zunehmen. 
 
Im geänderten Bebauungsplan werden aufgrund der Lär mvorbelastung durch den Bahnverkehr 
im Osten sowie den Straßenverkehr der Albrecht-Thae r-Straße die Lärmpegelbereiche III-IV 
gemäß DIN 4109 festgesetzt. Die Lärmpegelbereiche d ienen dazu, dass beim Neubau oder ei-
ner wesentlichen Änderung von Gebäuden mit ständige m Aufenthalt von Personen zumutbare 
Innenraumpegel durch die Wahl geeigneter Bauteile, wie z.B. Fenster, gewährleistet sind. 
Der Verkehrslärm von der Albrecht-Thaer-Straße wurd e nach RLS- 90 (Richtlinie für Lärm-
schutz an Straßen 1990) abgeschätzt. Die Ergebnisse  der Lärmberechnung liegen im Amt für 
Grünflächen und Umweltschutz vor. 
 
Lufthygiene: 
 
Im Änderungsbereich besteht wie in den angrenzenden  Gebieten eine siedlungsraumtypische 
Vorbelastung durch Luftschadstoffe. Relevante Schadstoffbelastungen sind nicht zu erwarten.

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8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt 
 
Der Änderungsbereich und seine Umgebung sind durch die gewerbliche Nutzung der Grundstü- 
cke mit entsprechend hohem Versiegelungsanteil gepr ägt. Südlich und östlich des Gebäudes 
der Westfalenstoffe AG an der Albrecht-Thaer-Straße  2 befindet sich eine Obstwiese mit insge- 
samt 16 Apfelbäumen. Weiterhin sind ein Grünlandrai n, ein Siedlungsgehölz sowie eine 
Schnitthecke jeweils geringer Größe in der Südweste cke des Änderungsbereichs vorhanden. 
Von den anthropogenen Biotopen kommt nur den Frücht e tragenden Apfelbäumen eine hohe 
Bedeutung zu, die restlichen Biotoptypen innerhalb des Gewerbegebietes sind eher unbedeu- 
tend. 
 
Im östlichen Erweiterungsbereich des Plangebiets, d as in der 2. Fassung des Bebauungsplans 
Nr. 114 Teilbereich III als Straßenverkehrsfläche f estgesetzt ist, die aber nicht realisiert wurde, 
haben sich eine Hochstaudenflur und Gebüsche entwic kelt, die verschiedene Stadien der Suk-
zession zeigen und eine mäßig hohe Bedeutung haben.  Die im Rahmen der Begehungen fest-
gestellten Tierarten unterliegen keinem besonderen Schutzstatus. Die biologische Vielfalt ist 
insgesamt als mäßig bis gering einzustufen. 
 
Durch die Erweiterung des Gewerbegebietes nach Oste n werden Teile der Hochstaudenflur mit 
Gebüschen sowie der Obstwiese überplant. Zur Eingrü nung des Änderungsbereichs wird auf 
den neuen Grundstücksflächen im Norden und Osten ei n 3 m breiter privater Grünstreifen fest-
gesetzt, der mit heimischen Gehölzen zu bepflanzen ist. An der Grundstücksgrenze an der Alb-
recht-Thaer-Straße ist eine Begrünung mit Sträuchern festgesetzt. 
 
Eingriffsbilanzierung 
 
Im Rahmen der Eingriffsregelung ist die planungsrec htliche Situation des bestehenden Bebau-
ungsplans mit den Festsetzungen des geänderten Beba uungsplans zu vergleichen. Im geän-
derten Bebauungsplan ist eine Verlagerung der Baugr enze um 22 m nach Osten in einem Be-
reich vorgesehen, der im besehenden Bebauungsplan a ls Straßenverkehrsfläche festgesetzt 
ist. Der Vergleich der bestehenden mit der geändert en Planung zeigt, dass der Grad der mögli-
chen Versiegelung nicht zunehmen wird und der Eingr iff bereits nach dem bestehenden Pla-
nungsrecht zulässig ist. Zusätzliche Kompensationsm aßnahmen sind demnach nicht erforder-
lich. 
 
8.4.3 Boden 
 
Im Erweiterungsbereich des Gewerbegebietes hat sich  der Lehmboden (Geschiebelehm/-Mer-
gel) zu einem Pseudogley entwickelt. Als Staunässeb oden mit geringer Nutzungsintensität ist 
der Pseudogley als schutzwürdiger Boden einzuschätzen. 
 
Durch die Lage der Fläche innerhalb des Zentrums Nord steht die Bebauungsplanänderung den 
Anforderungen der Bodenschutz- und Umwidmungssperrk lausel des Baugesetzbuches hin-
sichtlich Nachverdichtung und Innenentwicklung nich t entgegen. Mit der Neuplanung ist eine 
geringere Versiegelung verbunden als durch das bestehende Planungsrecht zulässig wäre. 
 
Altlasten-/Verdachtsflächen sind im Änderungsbereich nicht bekannt. 
 
Belastungen des Bodens mit Kampfmitteln werden geprüft. 
 
8.4.4 Wasser 
 
Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. Bei einem mittleren Grund-
wasserflurabstand von mehr als 2 m wird das Bauvorh aben der Westfalenstoffe AG nicht in den 
Grundwasserkörper eingreifen.

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Die Entwässerung der Gebäude erfolgt nach geltenden  Vorschriften. Die genehmigte Abwas-
serentsorgung der bestehenden Gebäude wird beibehal ten, es kommen keine zusätzlichen 
Abwässer hinzu. 
 
Die Regenwasserentsorgung wird in die öffentliche R egenwasserkanalisation einleiten, da eine 
ortsnahe Versickerung von Dachflächenabflüssen aufg rund der Bodenverhältnisse nicht vorge-
sehen ist. 
 
8.4.5 Klima / Luft 
 
Das Plangebiet liegt nicht in einem für das Stadtge biet wichtigen Klimafunktionsraum. Durch die 
Planung werden die Klimafunktionen, bezogen auf den  Stadtteil, nicht beeinträchtigt. Zu Luft-
schadstoffen s. Punkt 8.4.1. 
 
8.4.6 Landschafts- / Siedlungsbild 
 
Das Siedlungsbild der Umgebung wird von den mehrges chossigen Bürogebäudekomplexen 
dominiert, die das eher kleinteilige Gewerbegebiet auf der Ostseite der Albrecht-Thaer-Straße 
unscheinbar wirken lassen. Die vorhandene Bebauung der Westfalenstoffe AG ordnet sich op-
tisch vollständig unter die südlich angrenzende Neu bebauung ein. Durch die Erweiterung des 
Gewerbegebietes nach Osten wird die Baugrenze des s üdlich angrenzenden Bebauungsplans 
nach Norden weitergeführt. Die im rechtsverbindlich en Bebauungsplan festgesetzte Bauhöhe 
bleibt im Änderungsbereich bestehen. Auf Basis dies er Voraussetzungen ist nicht von einer Be-
einträchtigung des Siedlungsbildes auszugehen. 
 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
 
Innerhalb des Plangebiets sind keine Bau- und Boden denkmäler bekannt. Naturdenkmäler sind 
ebenso nicht vorhanden. 
 
Bei Bodeneingriffen können jedoch Bodendenkmäler (k ulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. 
Mauerwerk, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und  Verfärbungen in der natürlichen Bo-
denbeschaffenheit) entdeckt werden. 
 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter 
 
Die oben genannten Schutzgüter stehen in Wechselwir kung zueinander. Veränderungen, die 
ein Schutzgut betreffen, können sich auf andere aus wirken. Dies ist unter den einzelnen 
Schutzgütern soweit möglich berücksichtigt. 
 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) 
 
Im Falle der Nichtdurchführung der Planung ist davo n auszugehen, dass der Ist-Zustand der 
Erweiterungsfläche erhalten bliebe. Eine Nutzung al s Straßenverkehrsfläche im Rahmen einer 
4-streifigen Verlängerung der Gartenstraße ist nich t zu vermuten, da bereits im südlich an-
schließenden Bebauungsplan die Baugrenze nach Osten  verschoben und die ursprünglich ge-
plante Trassenfläche teilweise in Anspruch genommen wurde. 
 
Sofern gelegentliche Pflegemaßnahmen entfallen würd en, würde sich die Hochstaudenfläche 
mit Gebüschen langsam in einen Gehölzbestand umwandeln. 
 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
 
Ausgehend von den Eigentumsverhältnissen und der Fl ächenverfügbarkeit im unmittelbaren

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Umfeld des Bauvorhabens sind anderweitige Planungsm öglichkeiten für die Firma Westfalen-
stoffe nicht in Erwägung zu ziehen. 
 
8.7 Überwachung (Monitoring) 
 
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die Über wachungsmaßnahmen erforderlich ma-
chen würden, sind mit der Durchführung des Bebauung splans nicht verbunden bzw. werden 
durch geeignete Festsetzungen vermieden. Daher verb leiben als Gegenstand eines Monitoring 
lediglich die unvorhergesehenen Umweltauswirkungen,  über die nach Abschluss des Bebau-
ungsplanverfahrens die Gemeinde ggfs. durch die zuständigen Behörden unterrichtet wird. 
 
8.8 Zusammenfassung 
 
Die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans  Nr. 114 Teilabschnitt III hat zum Ziel, 
die überbaubaren Grundstücksflächen des bestehenden  Gewerbegebietes durch Verlagerung 
der Baugrenze nach Osten zu vergrößern. Die Erweite rung erstreckt sich über eine Fläche, die 
im rechtsgültigen Bebauungsplan als Straßenverkehrs fläche festgesetzt, aber nicht realisiert 
wurde. Durch die vorhabenbezogene Änderung des Beba uungsplans wird für die im Gewerbe-
gebiet ansässige Firma Westfalenstoffe der Neubau e iner Lagerhalle östlich der vorhandenen 
Gewerbehalle sowie von Stellplätzen für Mitarbeiter  im östlichen Grundstücksteil möglich. Im 
Osten und Norden des Änderungsbereichs wird ein Pfl anzgebot für heimische Gehölze, im 
Westen für Sträucher festgesetzt. Im Ist-Zustand ha t sich auf der Erweiterungsfläche eine 
Hochstaudenflur mit Gebüschen entwickelt. In der Ei ngriffsbilanzierung ist die planungsrechtli-
che Situation mit der Neuplanung zu vergleichen. Im  Ergebnis ist die Versiegelungsbilanz posi-
tiv, so dass kein zusätzlicher Kompensationsbedarf entsteht. 
 
Aufgrund des Bahnverkehrs der Trasse Hamm (Westf.) – Emden besteht eine Lärmvorbe-
lastung für das westlich gelegene Gewerbegebiet sow ie das östlich vorhandene reine Wohnge-
biet. Durch die Verschiebung der Baugrenze des Gewe rbegebietes nach Osten ist zwar eine 
zusätzliche Pegelerhöhung durch Reflexion des Bahnlärms zu erwarten, jedoch liegt diese nicht 
im hörbaren Bereich. Zur vorsorglichen Verminderung  von Reflexionen wird im Bebauungsplan 
textlich festgesetzt, dass die östlich zur Bahnlinie orientierten Fassaden mit einer den Schall dif- 
fus zurückstreuenden Oberfläche zu versehen sind. 
 
Im geänderten Bebauungsplan werden aufgrund der Lär mvorbelastung durch den Bahnverkehr 
im Osten sowie den Straßenverkehr der Albrecht-Thae r-Straße die Lärmpegelbereiche III-IV 
gemäß DIN 4109 festgesetzt. Darüber hinaus ist nich t mit relevanten Lärmimmissionen zu 
rechnen. 
 
Hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft bzw. Siedlungsbild sowie 
Kultur- und Sachgüter sind durch die Änderung des B ebauungsplans und Verlagerung der Bau-
grenze des bestehenden Gewerbegebietes nach Osten i nnerhalb des Zentrums Nord keine er-
heblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. 
 
 
9. Gesamtabwägung 
 
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 III  wird eine ökologisch und städtebaulich 
sinnvolle Nachverdichtung eines bestehenden Gewerbe gebietes vollzogen. Damit folgt die Pla-
nung dem im Baugesetzbuch verankerten Gebot des spa rsamen Umgangs mit Grund und Bo-
den und des Vorrangs der Innenentwicklung vor einer Neuansiedelung auf der ‚grünen Wiese’. 
 
Der Eingriff in Natur und Landschaft ist bereits na ch dem bestehenden Planungsecht zulässig. 
Der Grad der möglichen Versiegelung wird demgemäß n icht zunehmen; Ausgleichsmaßnah-
men sind nicht erforderlich.

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Durch die Planung werden keine Beeinträchtigungen a uf das Umfeld des Plangebiets ausge-
hen. Die geringfügige Erhöhung der Schallimmissione n durch Reflexion des Bahnlärms liegt für 
die benachbarte Wohnbebauung im nicht hörbaren Bereich. 
 
 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en 
 
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse der Be-
völkerung, - insbesondere auf die sozialen, wirtsch aftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Be- 
lange der Familien, der jungen, alten und behindert en Menschen sowie die unterschiedliche 
Auswirkungen auf Frauen und Männer - wurden die zus tändigen Ämter, Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie wäh-
rend der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren 
Anhaltspunkte ersichtlich die eine nicht berücksich tigte Betroffenheit der verschiedenen Bevöl-
kerungsgruppen erkennen lassen. 
 
Die Realisierung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im 
Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen auswir ken. Nachteilige Auswirkungen in sozi-
aler und wirtschaftlicher Sicht sind jedoch nicht e rkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht erfor-
derlich. 
 
Gemäß § 12 (1) BauGB wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen, in 
dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens verpflichtet. 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anla ge zu der durch 
den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung  beschlossenen 
vorhabenbezogenen dritten Änderung des Bebauungspla ns Nr. 114 
Teilabschnitt III: Zentrum Nord – südlich Gut Nevin ghoff für den Teilbe-
reich Albrecht-Thaer-Straße 2, 4 und 8 
 
Münster, __________ 
 
         
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

V-0716-2007-Anlage-3-Planverkleinerung.pdf

124 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 716/2007 
Vorhabenbezogene 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 114 Teilabschnitt III  
Planverkleinerung

Beschlussvorlage

2666 Zeichen

V/0716/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 Teilabschnitt III 
Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
24.10.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 Teilabschnitt III: 
Zentrum Nord südlich Gut Nevinghoff für den Teilbereich Albrecht-Thaer-Straße 2, 4 und 8 wird 
aufgrund der §§ 2 und 10 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 7 und 41 Gemeinde-
ordnung (GO NRW) als Satzung beschlossen. 
 
Die Begründung mit Umweltbericht zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung wird eben-
falls beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch den vorstehenden Beschlussvorschlag entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei-
teren Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Münster hat am 21.02.2007 den Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungs-
plans Nr. 114 Teilabschnitt III gefasst. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung hat vom 06.08. 
bis zum 06.09.2007 öffentlich ausgelegen. 
 
Im Rahmen der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli-
cher Belange hat die Bezirksregierung – Dez. 53, Umweltüberwachung – die Zustimmung zur Än-
derung des Bebauungsplans an die Bedingung geknüpft, dass die im Begründungstext dargestell-
ten Rahmenbedingungen bzgl. Lärmemissionen (Lieferverkehr mit 2-4 LKW / kleiner als 7,5 t pro 
Tag sowie Benutzung des Mitarbeiterparkplatzes zwischen 7.00 und 20.00 Uhr) eingehalten wer-
den. Dieser Forderung der Bezirksregierung wurde entsprochen, indem das Bauordnungsamt dar-
auf hingewiesen wurde, im Rahmen der Baugenehmigung entsprechende Festschreibungen zu 
treffen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0716/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0716/2007 
Zur Offenlegung wurden keine weiteren Stellungnahmen vorgetragen, so dass nun der Satzungs-
beschluss zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 Teilabschnitt III ge-
fasst werden kann. 
 
Der Vorhabenträger ist Träger des sich aus dem geänderten Bebauungsplan ergebenden Er-
schließungsaufwandes. Der Stadt Münster entstehen somit keine Kosten. 
 
Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Textliche Festsetzungen 
3. Planverkleinerung

Beratungsverlauf (3)

16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2007 Hauptausschuss
TOP 27.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2007 Rat
TOP 27.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bebauungsplan Nr. 114 III, 3. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Gartenstraße
  • Anton-Bruchausen-Straße
  • Rumphorstweg
  • Im Hagenfeld
  • Nevinghoff

Bebauungsplan Nr. 114 III, 3. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Zentrum Nord - Südlich Gut Nevinghoff

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0716/2007
Typ
Vorlagen
Datum
11.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37