1789/2021
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
1771 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. X☐ Sonstiges Von der Entscheidung sind nur sehr wenige Bürger betroffen. Weiterhin würde eine Öffentlichkeitsbeteiligung einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen, so dass die notwendigen Änderungen nicht zeitnah vorgenommen werden könnten. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 2 BV 4 Legende
664 Zeichen
L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 4 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße
Anlage 3 BV 4 Zusammenfassung
4207 Zeichen
Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Adolf-Grimme-Allee A 1 x neu: Adolf-Grimme-Allee von Butzweilerhofallee bis Wendeanlage A 1 x 8 von Wendeanlage neben Am Coloneum 7 bis zum abgepollerten Fußgängerbereich x x 1 Widmung alt: Ahornweg von Häuschensweg bis Am Haselbusch A 1 1 von Am Haselbusch bis An den Birken A 1 1 neu: Ahornweg von Häuschensweg bis Am Haselbusch A 1 1 von Am Haselbusch bis Am Rosenhof A 1 1 8 alt: Am Haselbusch A 1 1 Verbindungsweg zu An den Birken A 1 1 neu: Am Haselbusch A 1 1 Verbindungsstraße zwischen Hausnr. 7 und 9 zu An den Birken/Am Rosenhof A 1 1 8 alt: August-von-Willich-Str. von Nr. 1-11 und gegenüber A 1 bis Franz-Raveaux-Str. x bis Wendehammer in Höhe Hausnr. 135 A 1 1 Verbindungsweg zur Altenhofstr. x Wege entlang den Hausgrundstücken Nr. 13-45 und Nr. 57-77 x Verbindungsweg zwischen Nr. 119 und 121 zum Parkplatz Henriette- Ackermann-Str. x Verbindungsweg zur Käthe-Kernchen-Str. x Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: August-von-Willich-Str. von Nr. 1-11 (bebaute Seite) A 1 x 8 gegenüberliegende Seite A 1 8 von Nr. 11 und gegenüber bis Franz-Raveaux-Str. x 8 bis Wendehammer in Höhe Hausnr. 125 A 1 1 8 Verbindungsweg zur Altenhofstr. x Wege entlang den Hausgrundstücken Nr. 13-45 und Nr. 57-77 x Verbindungsweg zwischen Nr. 119 und 121 zum Parkplatz Henriette- Ackermann-Str. x Verbindungsweg zur Käthe-Kernchen-Str. x neu: Bertha-Sander-Str. x 1 Widmung alt: Börnestr. A 2 2 Fußweg zum Ollenhauerring x 2 Streichung Parkplatz A 2 neu: Börnestr. A 2 2 Parkplatz A 2 alt: Buschweg von Militäringstr. bis Stadtteilgrenze Ossendorf (die an den Kindergarten Schumacherring 1 grenzende Straßenseite) A 2 2 bebaute Seite, ab Stadtteilgrenze Ossendorf in Höhe des Kindergartens Schumacherring 1 A 2 2 Stichstraße zwischen Untere und Obere Dorfstr. (vor Nr. 53 und Nr. 55) x x Seite 2 Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Buschweg von Militäringstr. bis Sternheimstr. und gegenüber A 2 2 8 von Sternheimstr. bis Nr. 39 (bebaute Seite) A 2 2 8 von Sternheimstr. bis gegenüber Nr. 39 (unbebaute Seite) A 2 8 von Nr. 39 und gegenüber bis Obere Dorfstr. A 2 2 8 Stichstraße zwischen Untere und Obere Dorfstr. (vor Nr. 53 und Nr. 55) x x alt: Daimlerstr. A 2 Stichstraße x x Wohnwege zu Nr. 1-5, 7-13, 2-6, 8-12 x Verbindungsweg von Nr. 13 zur Westendstr. x Verbindungsweg zwischen Daimlerstr. 16 und Bodenheimerstr. 32 x neu: Daimlerstr. A 2 Stichstraße zu Nr. 7-13 x x 8 Wohnwege zu Nr. 1-5, 2-6, 8-12 x 8 Verbindungsweg von Nr. 13 zur Westendstr. x Verbindungsweg zwischen Daimlerstr. 16 und Bodenheimerstr. 32 x alt: Dechenstr. A 2 2 Stichstraße neben Takustr. 57 zur Dechenstr. 41b A 2 Gehweg ungerade Hausnummernseite A 2 Verbindungsweg zur Gustav-Freytag-Str. x neu: Dechenstr. A 2 2 Stichstraße neben Takustr. 57 zur Takustr. 41b A 2 8 Gehweg ungerade Hausnummernseite A 2 Verbindungsweg zur Gustav-Freytag-Str. x Seite 3 Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg alt: Jüssenstr. von Nr. 1/2 bis Masiusstr. A 1 1 neu: Jüssenstr. von Wendehammer vor Nr. 1/2/1A bis Gerhard-Bruders-Str. A 1 1 8 von Gerhard-Bruders-Str. bis Masiusstr. A 1 1 8 alt: Masiusstr. von Fronhofstr. bis Gerhard-Bruders-Str. A 1 1 bis Peter-Franzen-Str. x x Zufahrt zu Nr. 37-41 x Verbindungsstraße zur Rochusstr. x 2 Streichung neu: Masiusstr. von Fronhofstr. bis Gerhard-Bruders-Str. A 1 1 von Gerhard-Bruders-Str. bis Am Nußberger Pfad x x 8 von Am Nußberger Pfad bis Jüssenstr. x 8 von Jüssenstr. bis Peter-Franzen-Str. x x 8 Zufahrt zu Nr. 37-41 x Seite 4
Anlage 1 BV 4 Vorblatt
24 Zeichen
S T A D T B E Z I R K 4
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2217 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 1789/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021 2 Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2021 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenrei- nigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fort-schreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (34)
- Adolf-Grimme-Allee
- Butzweilerhofallee
- Franz-Raveaux-Straße
- Altenhofstraße
- Käthe-Kernchen-Straße
- Bertha-Sander-Straße
- Börnestraße
- Sternheimstraße
- Obere Dorfstraße
- Daimlerstraße 16
- Westendstraße
- Bodenheimerstraße 32x
- Dechenstraße 41b
- Takustraße 57
- Gustav-Freytag-Straße
- Jüssenstraße
- Masiusstraße
- Fronhofstraße
- Peter-Franzen-Straße
- Rochusstraße
- Ahornweg
- Häuschensweg
- Ollenhauerring
- Buschweg
- Am Coloneum 7
- Am Haselbusch
- Am Rosenhof
- Am Nußberger Pfad
- August-von-Willich-Straße
- Henriette-Ackermann-Straße
- Schumacherring 1
- Hauptstraße
- An den Birken
- Straße A 1
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Details
- Aktenzeichen
- 1789/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.05.2021
- Erstellt
- 12.05.2021 05:48