1209/2026
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2026 im Stadtbezirk Rodenkirchen
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
6355 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02/02-2
Vorlagen-Nummer
1209/2026
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm 2026 im Stadtbezirk Rodenkirchen
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Gremium Datum
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die vom Rat im Haushaltsjahr 2026
bereitgestellten Mittel in Höhe von 135.000,00 Euro für Maßnahmen zum Stadtklima /
zur Stadtverschönerung nach Maßgabe des vom Finanzausschuss vom 03.04.2017
beschlossenen Kriterienkatalogs für folgende Maßnahmen zur Verfügung zu stellen:
Nr Ort Geplante Maß-
nahme
Begründung der
Notwendigkeit
Kosten-
schätzung
brutto
1 Bezirksweit 5 Baumpflanzungen
in Grünanlagen und
FOKUS auf Spiel-
plätzen (inklusive
Fertigstellungs- und
Entwicklungspflege).
Zur Verbesserung des
Klimas und
Spielplatznutzung während
der Sommerzeit.
15.000 €
2
Rodenkirchen Maternusplatz
Pflege durch Unter-
nehmer.
Die ökologische Leistungs-
fähigkeit der umfangreichen
Pflanzung sollte erhalten
werden.
10.000 €
3 Bayenthal Mathiaskirchplatz
Nachpflanzung von
einem Baum und
Heckenpflanzen.
Zur Verbesserung des
Klimas und der
Biodiversität.
9.000 €
4 Raderthal Fritz-Encke-Volks-
park Lesegarten
Nachpflanzung von
fehlenden Kopfplata-
nen und Versetzung
der Bänke.
Zur Verbesserung des
Klimas und der
Biodiversität. Zum Erhalt
des Denkmals.
28.000 €
5 Sürth Sürther-Feldallee
Grünanlage vor Kin-
dergarten, Fläche
zwischen Fußweg
und Gesamtschule
Zur Verbesserung des
Klimas und der
Biodiversität.
15.000 €
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026
2
bzw. Fußweg und
BZA jeweils entlang
des Zaunes
Pflanzung von bie-
nenfreundlichen
Blumenzwiebeln.
6 Zollstock Vorgebirgspark, Teil
der Treppenanlage
im Bereich Rosen-
garten neu anlegen -
Vorplanung
Wiederherstellung der
Verkehrssicherheit
16.000 €
7 Meschenich Grünanlage Zaun-
hofstraße Aufwerten
gepflasterter Bereich
am Unterstand her-
stellen
Zur Verbesserung des
Klimas und der
Biodiversität.
5.000 €
8 Zollstock 4 Baumersatzpflan-
zungen, Höniger
Platz, Parkplatz
Höniger Weg,
Heirich-Heine-
Straße
Zur Verbesserung des
Klimas und der
Biodiversität.
15.000 €
9 Marienburg Südpark
Ertüchtigung der
nördlichen Zuwe-
gung zum Spielplatz
in wassergebunde-
ner Bauweise.
Wiederherstellung der
Verkehrssicherheit.
22.000 €
Summe: 135.000 €
2. Die entsprechenden Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2026 im Teilergebnis-
plan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301 –
Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 135.000,00 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung der Dringlichkeit:
Um die Realisierung der für den Klimaschutz notwendigen, vorgeschlagenen Maßnahmen
noch in 2026 zu erreichen, bedarf es einer abschließenden Entscheidung. Die mit Einhaltung
der Vorlagefristen zu erreichende BV-Sitzung findet erst am 22.06.2026 statt. Die sich an-
schließende Sommerurlaubszeit wird dazu führen, dass die notwendigen Gartenbau- und
Pflanzarbeiten erst Ende der Sommerferien, also Anfang September angegangen werden
können. Eine hinreichende Wirkung wäre also in 2026 nicht mehr zu erreichen. Daher muss
die BV Rodenkirchen am 27.04.2026 zwingend entscheiden.
Begründung:
Der Rat hat im Haushaltsjahr 2026 pro Jahr für jeden Stadtbezirk Mittel in Höhe von 135.000
Euro für Maßnahmen für Stadtklima und Stadtverschönerung beschlossen.
Die Maßnahmen wurden mit dem Fachamt im Rahmen eines Fachgespräches besprochen.
Sie dienen zur Verbesserung des Klimas und der Biodiversität sowie der Herstellung der Ver-
kehrssicherheit.
4
Die vorgeschlagenen Projekte haben einen positiven Einfluss auf das Stadtklima. Die Maß-
nahmen tragen vor Ort der besonderen Bedeutung lokaler, bezirklicher Strukturen Rechnung
und dienen der Sicherung bestehender Strukturen.
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat die Verwendung ihrer Stadtverschönerungsmittel ins-
besondere für Maßnahmen vorgesehen, die dem Klimaschutz dienen. Denn die Klimaziele für
Köln 2030 sehen eine Reduktion der CO₂-Emissionen von 50 % gegenüber dem Wert von
1990 (12,3 Mt) vor. Der Rat der Stadt Köln hat zudem im Juli 2019 den Klimanotstand be-
schlossen und bekennt sich damit ausdrücklich zu den Pariser Klimaschutzzielen.
Im Dezember 2022 hat der Rat der Stadt ferner das Fachgutachten „Köln Klimaneutral 2035“
beschlossen. Diese Strategie beschreibt den Weg zum Erreichen der Klimaneutralität bis
2035. Damit dies gelingt, braucht es die Unterstützung und das Zusammenwirken der Kölner
Verwaltung und der gesamten Stadtgesellschaft.
Dies kann nur durch konsequente Maßnahmen in allen relevanten Bereichen erreicht werden.
Die Mittel des Stadtverschönerungsprogramms sind grundsätzlich ein wesentlicher Beitrag zu
Pflege und Erhalt der Kölner Grünanlagen und mit den Maßnahmen gemäß der Anlage auch
ein weiterer Beitrag zum Klimaschutz.
Maßnahmen nach dem Stadtverschönerungsprogramm können zwar grundsätzlich formal als
freiwillige Leistung qualifiziert werden. Sobald sie jedoch den Zielen des Klimaschutzes die-
nen, werden sie der o. a. Verpflichtung der Stadt Köln zur Klimaneutralität gerecht. Dieser
Zielsetzung dient jede einzelne Maßnahme der Auflistung in der Anlage, die Bestandteil die-
ses Beschlusses ist.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
526 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es wurde ein Fachgespräch durchgeführt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1209/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.04.2026
- Erstellt
- 23.04.2026 17:44