A-R/0074/2018
Größere Planungssicherheit und Kostentransparenz bei großen Hochbaumaßnahmen der Stadt Münster
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a-r-0074-2018-Größere Planungssicherheit und Kostentransparenz
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Antrag an den Rat Nr.: A -R/0074/2018 1 28.11.2018 Antrag an den Rat zur sofortigen Beschlussfassung Größere Planungssicherheit und Kostentransparenz bei großen Hochbaumaßnahmen der Stadt Münster Der Rat möge beschließen: Hochbaumaßnahmen der Stadt Münster mit einem Kostenvolumen ab 10 Mio. € (einschließ- lich MWSt) werden zukünftig in einem zweistufigen Verfahren beschlossen. In der ersten Stufe wird eine Baumaßnahme von der Verwaltung auf der Grundlage einer Kostenschätzung nach DIN 276, mit Raumprogramm und definierten Bau- und Ausstattungsstandards vorgelegt. Der Rat beschließt auf dieser Grundlage die grundsätzliche Ausführung der Maßnahme mit geschätzten Kosten (Errichtungsbeschluss). Nach positivem Beschluss erfolgt die Einstellung der Haushaltsmittel für die Maßnahme auf der Grundlage der geschätzten Kosten. Durch die Verwaltung können dann alle planerischen Maßnahmen durchgeführt werden, um in einer zweiten Stufe auf der Grundlage einer vorliegenden tiefergehenden Kostenberechnung nach DIN 276 einschließlich einer genauen Entwurfsplanung einen Beschlussvorschlag für die konkrete Ausführung der Baumaßnahme dem Rat vorzulegen (Baubeschluss). Es werden in der Regel bis zum Baubeschluss keine baulichen Aktivitäten für die Vorbereitung der Maßnahme durchgeführt. Begründung: Durch dieses zweigestufte Verfahren hat der Rat die Möglichkeit mit genaueren Kostenkennwerten Beschlüsse für große Baumaßnahmen steuernd zu fassen. Waren die Rahmenbedingungen einer Kostenschätzung hier früher ausreichend, um das Gesamtkostenvolumen hinreichend genau auch auf der zeitlichen Schiene schon für die Ausführung bestimmen zu können, ist das heute besonders bei größeren Baumaßnahmen nicht mehr der Fall – wie die erheblichen Kostensteigerungen der aktuellen großen Baumaßnahmen der Stadt dieses belegen. Hinzu kommt derzeit die nur noch schwer abschätzbare Kostenentwicklung auf dem Bausektor insgesamt. Die derzeitigen kurzfristigen Baukostensteigerungen zwingen hier jedoch zu einer genaueren Planung und Abstimmung mit den Nutzern in einer größeren Detailtiefe. Zwar lässt sich die Entwicklung eines sich in einer Kostenbewegung befindlichen Bausektors nicht planen, jedoch schafft hier der Grad einer Kostenberechnung für die Baumaßnahme insgesamt eine höhere Planungssicherheit. Das bisherige Verfahren ist in der Ausführung der Maßnahme zwar zeitlich schneller, jedoch sollte gerade bei größeren Maßnahmen in der jetzigen Zeit hier Genauigkeit vor Schnelligkeit gehen. gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-R/0074/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 28.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37