1474/2017
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Sinziger Straße von Bonner Straße bis Grenze des Bebauungsplans 67409/04 in Köln-Marienburg
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/621/2 Vorlagen-Nummer 1474/2017 Freigabedatum 08.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Sinziger Straße von Bonner Straße bis Grenze des Bebauungsplans 67409/04 in Köln-Marienburg Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsan- lage Sinziger Straße von Bonner Straße bis Grenze des Bebauungsplans 67409/04 in Köln- Marienburg in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Alternative: Der Rat lehnt den Erlass der Abweichungssatzung ab. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017 Verkehrsausschuss 27.06.2017 Rat 11.07.2017 2 Begründung Die Sinziger Straße von Bonner Straße bis Grenze des Bebauungsplans 67409/04 unterliegt noch der Erschließungsbeitragspflicht. Der Straße ist bauprogrammgemäß fertiggestellt. § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001) regelt, dass eine Erschließungsanlage u. a. erst dann endgültig her- gestellt ist, wenn sie mit einer betriebsfertigen Entwässerungseinrichtung ausgestattet ist. Bei der Sinziger Straße erfolgt die Entwässerung auf der überwiegenden Länge der Anlage über Sinkkästen mit Kanalanschluss. Auf einem Teilstück von etwa 60,0 m bis zum westlichen Ende der Anlage sind keine Sinkkästen vorhanden. Die verkehrssichere Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt mittels Quer- und Längsgefälle über die beidseitige Rinnenführung Richtung Westen. Dort er- folgt überwiegend eine Versickerung in die Grünfläche südlich der Fortführung der Sinziger Straße. Da es sich bei einer einfachen Versickerung nicht um eine „Entwässerungseinrichtung“ handelt, ist die Anlage gemessen an den Herstellungsmerkmalen der EBS 2001 noch nicht fertiggestellt. Für die verkehrssichere Benutzbarkeit der Anlage ist jedoch ein weiterer Aus- und Umbau nicht erforderlich. Um abweichend von § 9 Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 ohne weiteren Kostenaufwand die endgülti- ge Herstellung der Erschließungsanlage herbeizuführen und die Erschließungsbeitragspflicht entste- hen zu lassen, ist eine entsprechende Abweichungssatzung zu erlassen. Der Satzungsentwurf ist als Anlage 4 beigefügt. Alternative: Ohne den Erlass der Satzung wäre kostenaufwändig auch für das westliche Ende der Erschließungs- anlage eine kanalgebundene Ableitung des Oberflächenwassers baulich herzustellen. Anlagen Anlage 1 – Übersichtslageplan Anlage 2 – Lageplan Erschließungsanlage Anlage 3 – Detailplan Abschnitt ohne Sinkkästen Anlage 4 – Satzungstext
Anlage 3 - Detailplan Abschnitt ohne Sinkkästen
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Anlage 3 - Detailplan Abschnitt ohne Sinkkästen N 5640467 (u 9629582€ 3 "Bipugjsnz Bunzinn JapuaysBuayıom Bundjuyauag Ip an} yane pujs asejd "yaınomuBien Jageßsnesa} uaßjjeme[ ejp pujs Jeybipumisiion Pun JeyBRYaIY eip 104 "uepuemıan nz yaneıgeßjsusjg uap ınj anu pun Jzinypseß yayzyasaß pujs usuopeungjul08g aıı ‚Je}sejey pun Bunsseuugy, ‘uayeyosusbarT an; uy „sereEtEn, 2102'S’0L “wnyeg 008:L gEISYeN ‘en opnsegeg) 'ayoanjsını4 ‘(Bunzynn) eqejpun4ßueyuig !sne Önzsny SIDOUIOM
Anlage 4 - Satzungstext
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Anlage 4 Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Sinziger Straße von Bonner Straße bis Grenze Bebauungsplan 6 7409/04 in Köln- Marienburg vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am auf Grund des § 132 Ziffer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Beka nntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in d er Fassung der Bekanntma- chung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: § 1 Die Erschließungsanlage Sinziger Straße von Bonner Straße bis Grenze Bebau- ungsplan 67409/04 in Köln-Marienburg ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buchstabe a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung ein es Erschließungsbeitrages – Erschließungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2001 (A Bl. Stadt Köln 2001, S. 289) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – ohne eine betriebsfertige Ent- wässerungseinrichtung im Bereich zwischen westliche r Grenze des Flurstücks 1013 und westlicher Grenze des Bebauungsplans 67409/04 endgültig hergestellt. § 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachu ng im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage
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Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage “Bipupjsnz BunzinN Jepuayaßuaıiem Bunblwyausg eip an} yane puls asajq "yoınomyueisn JegeßsneisH ueßleme] aıp puis NayBIpuRIsIIoA pun JeyBnysIY Sp 104 "uapuamuen nz yaneuqaßjsusig uap ın) „nu pun IzıDyoseb yaıızyeseß pujs usuoneunojul08g aid „FE9ISEZE, a 2L02'S’0L :wnyeg O00SL!L geisyen "e'n apnsegqag) 'ayaanysın)4 (Bunzynn) aqJejpunißuayuiH !sne Enzsny SIDOUIQM
Anlage 1 - Übersichtslageplan
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Anlage 1 - Übersichtslageplan -Bipugjsnz Bunzinn Jepuayaßuajom Bunßjuyeuag ajp any yane pujs asajg 'yaıomyumıan segeßsneua} uaßılamaf ap puıs Yeybjpugisilog Pun YayBnyaNy eIp 404 "uepusmen nz yoneugaßjsuaig uap ın) nu pun Jzinyasaß yaızyaseß pujs ueuoeunojul0sg eıq Be pun Bunssauney "ueyeyosusß: » "18 Bu Fan FE 3 m EEE Baar: | | u Bien -— “D 3 ® 8 As] lelsıms U) -IYOUF- zu42 alnyas Ag 2 /Wezie 45 Jenopsey SAyaMmsıo Jedizuis EIN zejdjejgers led n a er ‚maar Dra cc o m o =L aus "Noyadul] 2,02'S’0L :wnyeg 0005: gEISYEN "e'n spnsegsg) "ayaanjsını3 '(BiqJej) uejdjpeIg !sne Önzsny SIDul9M
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (2)
- Bonner Straße
- Sinziger Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 1474/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27