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1474/2017

Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Sinziger Straße von Bonner Straße bis Grenze des Bebauungsplans 67409/04 in Köln-Marienburg

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.06.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017, TOP 16.2

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 - Detailplan Abschnitt ohne Sinkkästen

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Anlage 4 - Satzungstext

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Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage

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Anlage 1 - Übersichtslageplan

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Beschlussvorlage Rat

2753 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1474/2017 
Freigabedatum 
08.06.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Sinziger Straße von 
Bonner Straße bis Grenze des Bebauungsplans 67409/04 in Köln-Marienburg 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsan-
lage Sinziger Straße von Bonner Straße bis Grenze des Bebauungsplans 67409/04 in Köln-
Marienburg in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. 
 
Alternative: 
Der Rat lehnt den Erlass der Abweichungssatzung ab. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017 
Verkehrsausschuss 27.06.2017 
Rat 11.07.2017

2 
Begründung 
 
Die Sinziger Straße von Bonner Straße bis Grenze des Bebauungsplans 67409/04 unterliegt noch der 
Erschließungsbeitragspflicht.  
 
Der Straße ist bauprogrammgemäß fertiggestellt. 
 
§ 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages 
vom 29. Juni 2001 (EBS 2001) regelt, dass eine Erschließungsanlage u. a. erst dann endgültig her-
gestellt ist, wenn sie mit einer betriebsfertigen Entwässerungseinrichtung ausgestattet ist. 
 
Bei der Sinziger Straße erfolgt die Entwässerung auf der überwiegenden Länge der Anlage über 
Sinkkästen mit Kanalanschluss. Auf einem Teilstück von etwa 60,0 m bis zum westlichen Ende der 
Anlage sind keine Sinkkästen vorhanden. Die verkehrssichere Ableitung des Oberflächenwassers 
erfolgt mittels Quer- und Längsgefälle über die beidseitige Rinnenführung Richtung Westen. Dort er-
folgt überwiegend eine Versickerung in die Grünfläche südlich der Fortführung der Sinziger Straße. 
Da es sich bei einer einfachen Versickerung nicht um eine „Entwässerungseinrichtung“ handelt, ist 
die Anlage gemessen an den Herstellungsmerkmalen der EBS 2001 noch nicht fertiggestellt. Für die 
verkehrssichere Benutzbarkeit der Anlage ist jedoch ein weiterer Aus- und Umbau nicht erforderlich. 
 
Um abweichend von § 9 Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 ohne weiteren Kostenaufwand die endgülti-
ge Herstellung der Erschließungsanlage herbeizuführen und die Erschließungsbeitragspflicht entste-
hen zu lassen, ist eine entsprechende Abweichungssatzung zu erlassen. 
 
Der Satzungsentwurf ist als Anlage 4 beigefügt. 
 
Alternative: 
 
Ohne den Erlass der Satzung wäre kostenaufwändig auch für das westliche Ende der Erschließungs-
anlage eine kanalgebundene Ableitung des Oberflächenwassers baulich herzustellen. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Übersichtslageplan 
Anlage 2 – Lageplan Erschließungsanlage 
Anlage 3 – Detailplan Abschnitt ohne Sinkkästen 
Anlage 4 – Satzungstext

Anlage 3 - Detailplan Abschnitt ohne Sinkkästen

483 Zeichen

Anlage 3 - Detailplan Abschnitt ohne Sinkkästen

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Anlage 4 - Satzungstext

1325 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
 
 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Sinziger 
Straße von Bonner Straße bis Grenze Bebauungsplan 6 7409/04 in Köln-
Marienburg 
 
 
vom 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am          auf Grund des § 132 Ziffer 4 
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Beka nntmachung vom 
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Ge- 
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in d er Fassung der Bekanntma- 
chung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) –  jeweils in der bei Erlass 
dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Die Erschließungsanlage Sinziger Straße von Bonner Straße bis Grenze Bebau- 
ungsplan 67409/04 in Köln-Marienburg ist abweichend  von § 9 Absatz 1 Buchstabe 
a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung ein es Erschließungsbeitrages – 
Erschließungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2001 (A Bl. Stadt Köln 2001, S. 289) – 
in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – ohne eine betriebsfertige Ent- 
wässerungseinrichtung im Bereich zwischen westliche r Grenze des Flurstücks 1013 
und westlicher Grenze des Bebauungsplans 67409/04 endgültig hergestellt. 
 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachu ng im Amtsblatt der Stadt Köln 
in Kraft.

Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage

406 Zeichen

Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage

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Anlage 1 - Übersichtslageplan

604 Zeichen

Anlage 1 - Übersichtslageplan

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Beratungsverlauf (3)

26.06.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 16.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bonner Straße
  • Sinziger Straße

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Details

Aktenzeichen
1474/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27