A-R/0043/2023
Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Familien ausbauen und weiterentwickeln
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A-R-0043-2023-Grüne_SPD_Volt-Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Familien ausbauen und weiterentwicklen
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0043/2023 1 Münster, 12.09.2023 Antrag an den Rat Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Familien ausbauen und weiterentwickeln Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung des Ratsantrags „Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Menschen ausbauen…“ (AR/0075/2021), den hierzu vereinbarten Umsetzungsschritten und der Entwicklung eines „Gesamtkonzeptes für Hilfen, Maßnahmen und Prävention gegen Wohnungslosigkeit“ auch die Situation der Familien in Wohnungsnot- situationen verstärkt in den Blick zu nehmen und die Hilfen und Präventions- angebote für die Familien weiter auszubauen. Hierzu gehört auch eine Stärkung der familienunterstützenden Hilfen für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. 2. Der Rat begrüßt die bereits geführten Gespräche mit der örtlichen Wohnungswirtschaft und insbesondere der Wohn und Stadtbau GmbH zur Schaffung und Sicherung von Wohnraum für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Einen besonderen Fokus sollen dabei Familien in Wohnungsnotfällen haben. Die Gespräche und Verhandlungen hierzu soll weiter intensiviert werden. Ziel ist es, in allen neuen Wohngebieten Kapazitäten für die Wohnungslosenhilfe zu schaffen. Hierzu soll auch eine entsprechende Ausweisung in den Bebauungsplänen geprüft werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass in jedem neuen Baugebiet ein Kontingent an wohnungslose oder in Wohnungsnotsituation befindliche Familien sowie alleinstehenden Wohnungslose vergeben wird. Diesbezüglich möge die Verwaltung gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft ein Verfahren zur Realisierung und Vergabe der Wohnungen entwickeln. 2 4. Der Rat begrüßt die Sicherung der weiteren Arbeit des Projektes „Brückenschlag“, dass sich mit seinem Angebot an Familien in besonderen sozialen Schwierigkeiten und Wohnungsnotfallsituationen richtet. Darüber hinaus ist zu prüfen wie die Angebote für die Familien auch unter Einbeziehung weiterer Leistungsträger weiter ausgebaut und optimiert werden können (Einbeziehung der Hilfen nach § 67 SGB XII etc.). 5. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den entsprechenden Trägern und Akteuren weitere Maßnahmen und Angebote zur Prävention zur Vermeidung und Beendigung von Wohnungslosigkeit von Familien zu entwickeln. 6. Die Verwaltung wird zudem gebeten, die Angebote und Hilfen für junge Menschen zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu verstärken und Präventionsangebote auszubauen. Dabei ist die besondere Situation und Ursache von/bei jungen Frauen in Obdachlosigkeit besonders in den Fokus zu nehmen und sind Hilfen und Angebote zu verstärken. Begründung: Mit unserem Ratsantrag „Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Menschen ausbauen – In den Stadtteilen Tagestreffs für Menschen in prekären Lebenssituationen und Vereinsamung anbieten.“ (Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2021) haben wir die umfassende Bearbeitung des Themas Hilfe für Wohnungslose angeschoben und mit weiterten Beschlüssen die Erarbeitung eines Masterplans zum Thema mit Trägern und Verwaltung auf den Weg gebracht (AR/0075/2021). Zwischenzeitlich konnte seitens der Verwaltung und Träger am 19.01.2023 mit Gründung und Besetzung der Arbeitsgruppen und der Steuerungsgruppe auch eine Koordinierungsstelle für das Projekt eingerichtet werden. Kontinuierlich Wohnraum schaffen für Menschen in Wohnungsnotsituationen Die verbindliche Schaffung von Wohnraum für Menschen in Wohnungsnotsituationen ist ein wichtiger und notwendiger Baustein zur Überwindung der Wohnungslosigkeit. Hierzu gehören Bindungen im Sozialwohnungsbestand für wohnungslose Menschen sowie die gezielte Akquirierung von Wohnbeständen bei privat Vermietenden und der Wohnungswirtschaft. Darüber hinaus bedarf es auch einer Belegung bei den neu errichteten Wohnungen. Insbesondere für Familien in Wohnungsnotsituationen sowie langzeitwohnungslose und obdachlose Personen sind Wohnungskontingente sowohl im Sozialwohnungsbestand als auch im -neubau zu reservieren. Die Verwaltung soll darlegen, wie der Zugang zu diesen Wohnungen für wohnungslose Menschen sichergestellt werden kann. 3 Familien in Wohnungsnotsituationen stärken in den Blick nehmen und Hilfen ausbauen Die Situation von Familien, die sich in einer Wohnungsnotsituation befinden oder bereits von Wohnungslosigkeit betroffen sind, erfordert über die bestehenden Angebote hinaus einen noch stärkeren Fokus auch auf deren Situation und auch weitere Unterstützung und Hilfen über die Wohnungssicherung und -beschaffung. Aktuell ca. 2850 wohnungslose Personen in Münster (Vorjahr 1.740 Personen) (Quelle: Stadt Münster) Belegungssituation der Übergangseinrichtungen für wohnungslose Familien: Die Verwaltung berichtet, dass „die Fluktuation in den Einrichtungen nach wie vor bemerkenswert hoch ist und nur so eine stärkere Eskalation der Situation vermieden werden kann. Durch präventive Maßnahmen sowie Nachbegleitung bei Auszügen werden betroffene Familien intensiv sozialarbeiterisch begleitet, um diese Prozesse erfolgreich zu gestalten. Dennoch schätzt die Verwaltung die Entwicklungen so ein, dass bei einer Fortsetzung erneut über die Umnutzung einer Flüchtlings- in eine Wohnungsloseneinrichtung nachgedacht werden muss. Es schließen sich noch verschiedene Fragen z. B. nach Familiensituationen, Leistungsbezug und Migration, Sprachmittlung an …“. Darüber hinaus ist allerdings auch festzustellen, dass etliche Familien mit ihren Kindern sehr lange bis zu mehreren Jahren in den Notunterkünften verbleiben und somit unter verfestigter Wohnungslosigkeit mit all ihren Folgen leiden. Belegwohnungen und Übergangseinrichtungen für wohnungslose Familien (Anzahl aller eingewiesenen Personen der Familien zum Stichtag 31.01.2023) Personen insgesamt 873 - davon volljährige Personen 561 . davon Personen über 60 Jahre 64 Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahre 312 Zur Sicherung und Schaffung des notwendigen bezahlbaren Wohnraums sind auch Maßnahmen im Bereich Bauen und Planen notwendig. Hier sind entsprechende 4 Gespräche und Verhandlungen mit der örtlichen Wohnungswirtschaft wichtig und notwendig. Die bereits hierzu vorgenommen Aktivitäten der Verwaltung wie auch von Trägern sind sehr zu begrüßen und auch noch weiter fortzuführen. Darüber hinaus bedarf es auch verbindliche Regelungen bei der Wohnungs- und Quartiersplanung. Der LWL hat sein aktuelles Förderprogramm zu „Housing First“ seinerseits noch einmal aktualisiert und nun auch Bauprojekte mit in die Fördermöglichkeit mit aufgenommen. Unterstützung für Familien in Wohnungsnotsituationen stärken Im Rahmen der weiteren Erarbeitung eines Gesamtplans ist auch ein Workshop am 21. August 2023 zum Thema „Soziale Wohnraumagentur“ mit Vertreter*innen der „Neuen Wohnraumhilfe Darmstadt“ seitens der Verwaltung durchgeführt worden. Darüber hinaus gilt es für uns auch die bestehenden Angebote und Hilfen im Sinne einer Soziale Wohnraumagentur zu sichern und weiterzuentwickeln und Familien durch schwierige, neue Lebensphasen zu begleiten und zu unterstützen. Das seit 2020 tätige Projekt „Brückenschlag“ in Münster bietet Beratung eine persönliche Betreuung und Unterstützung für Familien im Wohnungsnotfall und prekären Lebenssituationen. Die Hilfe umfasst u.a. die Existenzsicherung der Familien, die Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, Unterstützung der Eltern bei der Anmeldung der Kinder in KiTa und Schulen und zu Sportangeboten. Die Familienunterstützung des Projektes „Brückenschlag“ erschließt im Bedarfsfall die Gesundheitsversorgung und die Rechtskreise nach dem SGB XIII, dem SGB IX, dem SGB V und dem SGB XI. (§§ 67 ff SGB XII als Leithilfe). „Brückenschlag“ wurde bislang insbesondere aus dem Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ durch das MAGS gefördert. Mittlerweile konnte die Finanzierung dauerhaft verstetigt werden über Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII (LWL). Das Angebot richtet sich an Familien in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ziel des Projektes ist, Familien bei der Überwindung der sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen, sowie familien- und migrationsspezifische Bedarfe zu berücksichtigen. Das Projekt Brückenschlag hilft mit, den Zugang zu Wohnraum für benachteiligte Familien zu verbessern. Derzeit sind überwiegend Familien mit Migrationsgeschichte von Wohnungsnotfallsituationen und Wohnungslosigkeit betroffen. Die Voraussetzungen zur Hilfegewährung gemäß §§ 67 ff SGB XII für Personen, die Verantwortung für Familie tragen, schießen z. B. Familien, die in Gemeinschaftsunterkünften ohne eine abgeschlossene Wohneinheit untergebracht sind, aus. Hier könnte der Leistungstyp F Abhilfe schaffen. Prävention und Vermeidung von Wohnungslosigkeit insbesondere bei jungen Menschen verstärken Gerade für junge Menschen müssen die Angebote und Hilfe weiter verstärkt werden, um Obdachlosigkeit zu vermeiden oder Hilfen und Angebote zu „Ausstiegt“ aus dieser prekären Lebenssituation zur erhalten. Hier gilt es zu eruieren, wie die Hilfen übergreifend (Soziales, Jugendhilfe, Schule, Jobcenter, Gesundheitsamt etc.) insbesondere auch die aufsuchende Arbeit weiter verstärkt werden kann. 5 Insbesondere die Situation und Ursachen der Obdachlosigkeit junger Frauen und Mädchen muss hier stärker in den Blick genommen und die Hilfen und Angebote weiter hierauf ausgebaut werden. Gerade bei wohnungslosen Frauen ist der Anteil der jungen Menschen besonders hoch. Neben den prekären Lebensumständen haben junge Frauen zumeist auch Gewalt erfahren. gez. gez. gez. Harald Wölter Maria Winkel Helene Goldbeck Brigitte Hasenjürgen Thomas Kollmann Martin Grewer Sylvia Rietenberg Lia Kirsch und Ratsgruppe und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0043/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 12.09.2023
- Erstellt
- 12.09.2023 17:22