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A-R/0043/2023

Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Familien ausbauen und weiterentwickeln

Antrag an den Rat 12.09.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2023, TOP 49.7

A-R-0043-2023-Grüne_SPD_Volt-Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Familien ausbauen und weiterentwicklen

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A-R-0043-2023-Grüne_SPD_Volt-Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Familien ausbauen und weiterentwicklen

9922 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0043/2023 
 
1  
  
 
 
  
 
 
Münster, 12.09.2023  
 
Antrag an den Rat  
  
  
Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Familien ausbauen und 
weiterentwickeln  
  
Der Rat möge beschließen:  
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung des Ratsantrags 
„Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Menschen ausbauen…“ 
(AR/0075/2021), den hierzu vereinbarten Umsetzungsschritten und der 
Entwicklung eines „Gesamtkonzeptes für Hilfen, Maßnahmen und Prävention 
gegen Wohnungslosigkeit“ auch die Situation der Familien in Wohnungsnot-
situationen verstärkt in den Blick zu nehmen und die Hilfen und Präventions-
angebote für die Familien weiter auszubauen. Hierzu gehört auch eine Stärkung 
der familienunterstützenden Hilfen für von Wohnungslosigkeit bedrohte 
Menschen.  
 
2. Der Rat begrüßt die bereits geführten Gespräche mit der örtlichen 
Wohnungswirtschaft und insbesondere der Wohn und Stadtbau GmbH zur 
Schaffung und Sicherung von Wohnraum für Wohnungslose und von 
Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Einen besonderen Fokus sollen dabei 
Familien in Wohnungsnotfällen haben. Die Gespräche und Verhandlungen hierzu 
soll weiter intensiviert werden. Ziel ist es, in allen neuen Wohngebieten 
Kapazitäten für die Wohnungslosenhilfe zu schaffen. Hierzu soll auch eine 
entsprechende Ausweisung in den Bebauungsplänen geprüft werden. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass in jedem neuen Baugebiet 
ein Kontingent an wohnungslose oder in Wohnungsnotsituation befindliche 
Familien sowie alleinstehenden Wohnungslose vergeben wird. Diesbezüglich 
möge die Verwaltung gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft ein Verfahren zur 
Realisierung und Vergabe der Wohnungen entwickeln.

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4. Der Rat begrüßt die Sicherung der weiteren Arbeit des Projektes 
„Brückenschlag“, dass sich mit seinem Angebot an Familien in besonderen 
sozialen Schwierigkeiten und Wohnungsnotfallsituationen richtet. Darüber hinaus 
ist zu prüfen wie die Angebote für die Familien auch unter Einbeziehung weiterer 
Leistungsträger weiter ausgebaut und optimiert werden können (Einbeziehung 
der Hilfen nach § 67 SGB XII etc.).  
  
5. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den entsprechenden Trägern 
und Akteuren weitere Maßnahmen und Angebote zur Prävention zur Vermeidung 
und Beendigung von Wohnungslosigkeit von Familien zu entwickeln.  
 
6. Die Verwaltung wird zudem gebeten, die Angebote und Hilfen für junge 
Menschen zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu verstärken 
und Präventionsangebote auszubauen. Dabei ist die besondere Situation und 
Ursache von/bei jungen Frauen in Obdachlosigkeit besonders in den Fokus zu 
nehmen und sind Hilfen und Angebote zu verstärken.  
 
Begründung:  
Mit unserem Ratsantrag „Unterstützung und Hilfen für wohnungslose Menschen 
ausbauen – In den Stadtteilen Tagestreffs für Menschen in prekären Lebenssituationen 
und Vereinsamung anbieten.“ (Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2021) haben wir die 
umfassende Bearbeitung des Themas Hilfe für Wohnungslose angeschoben und mit 
weiterten Beschlüssen die Erarbeitung eines Masterplans zum Thema mit Trägern und 
Verwaltung auf den Weg gebracht (AR/0075/2021). 
Zwischenzeitlich konnte seitens der Verwaltung und Träger am 19.01.2023 mit Gründung 
und Besetzung der Arbeitsgruppen und der Steuerungsgruppe auch eine 
Koordinierungsstelle für das Projekt eingerichtet werden. 
  
Kontinuierlich Wohnraum schaffen für Menschen in Wohnungsnotsituationen 
Die verbindliche Schaffung von Wohnraum für Menschen in Wohnungsnotsituationen ist 
ein wichtiger und notwendiger Baustein zur Überwindung der Wohnungslosigkeit. Hierzu 
gehören Bindungen im Sozialwohnungsbestand für wohnungslose Menschen sowie die 
gezielte Akquirierung von Wohnbeständen bei privat Vermietenden und der 
Wohnungswirtschaft.  
Darüber hinaus bedarf es auch einer Belegung bei den neu errichteten Wohnungen. 
Insbesondere für Familien in Wohnungsnotsituationen sowie langzeitwohnungslose und 
obdachlose Personen sind Wohnungskontingente sowohl im Sozialwohnungsbestand als 
auch im -neubau zu reservieren. Die Verwaltung soll darlegen, wie der Zugang zu diesen 
Wohnungen für wohnungslose Menschen sichergestellt werden kann.

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Familien in Wohnungsnotsituationen stärken in den Blick nehmen und Hilfen 
ausbauen  
Die Situation von Familien, die sich in einer Wohnungsnotsituation befinden oder bereits 
von Wohnungslosigkeit betroffen sind, erfordert über die bestehenden Angebote hinaus 
einen noch stärkeren Fokus auch auf deren Situation und auch weitere Unterstützung 
und Hilfen über die Wohnungssicherung und -beschaffung. 
Aktuell ca. 2850 wohnungslose Personen in Münster (Vorjahr 1.740 Personen)  
 (Quelle: Stadt Münster)  
 
Belegungssituation der Übergangseinrichtungen für wohnungslose Familien:  
Die Verwaltung berichtet, dass „die Fluktuation in den Einrichtungen nach wie vor 
bemerkenswert hoch ist und nur so eine stärkere Eskalation der Situation vermieden werden 
kann. Durch präventive Maßnahmen sowie Nachbegleitung bei Auszügen werden betroffene 
Familien intensiv sozialarbeiterisch begleitet, um diese Prozesse erfolgreich zu gestalten. 
Dennoch schätzt die Verwaltung die Entwicklungen so ein, dass bei einer Fortsetzung erneut 
über die Umnutzung einer Flüchtlings- in eine Wohnungsloseneinrichtung nachgedacht 
werden muss. Es schließen sich noch verschiedene Fragen z. B. nach Familiensituationen, 
Leistungsbezug und Migration, Sprachmittlung an …“.  
Darüber hinaus ist allerdings auch festzustellen, dass etliche Familien mit ihren Kindern 
sehr lange bis zu mehreren Jahren in den Notunterkünften verbleiben und somit unter 
verfestigter Wohnungslosigkeit mit all ihren Folgen leiden.  
Belegwohnungen und Übergangseinrichtungen für wohnungslose Familien   
(Anzahl aller eingewiesenen Personen der Familien zum Stichtag 31.01.2023)  
Personen insgesamt   873  
 -  davon volljährige Personen  561  
. davon Personen über 60 Jahre  64  
Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahre  312  
  
Zur Sicherung und Schaffung des notwendigen bezahlbaren Wohnraums sind auch 
Maßnahmen im Bereich Bauen und Planen notwendig. Hier sind entsprechende

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Gespräche und Verhandlungen mit der örtlichen Wohnungswirtschaft wichtig und 
notwendig. Die bereits hierzu vorgenommen Aktivitäten der Verwaltung wie auch von 
Trägern sind sehr zu begrüßen und auch noch weiter fortzuführen. Darüber hinaus 
bedarf es auch verbindliche Regelungen bei der Wohnungs- und Quartiersplanung.  
Der LWL hat sein aktuelles Förderprogramm zu „Housing First“ seinerseits noch einmal 
aktualisiert und nun auch Bauprojekte mit in die Fördermöglichkeit mit aufgenommen.  
 
Unterstützung für Familien in Wohnungsnotsituationen stärken  
Im Rahmen der weiteren Erarbeitung eines Gesamtplans ist auch ein Workshop am 21. 
August 2023 zum Thema „Soziale Wohnraumagentur“ mit Vertreter*innen der „Neuen 
Wohnraumhilfe Darmstadt“ seitens der Verwaltung durchgeführt worden.  
Darüber hinaus gilt es für uns auch die bestehenden Angebote und Hilfen im Sinne einer 
Soziale Wohnraumagentur zu sichern und weiterzuentwickeln und Familien durch 
schwierige, neue Lebensphasen zu begleiten und zu unterstützen. Das seit 2020 tätige 
Projekt „Brückenschlag“ in Münster bietet Beratung eine persönliche Betreuung und 
Unterstützung für Familien im Wohnungsnotfall und prekären Lebenssituationen. Die 
Hilfe umfasst u.a. die Existenzsicherung der Familien, die Erhaltung und Beschaffung 
einer Wohnung, Unterstützung der Eltern bei der Anmeldung der Kinder in KiTa und 
Schulen und zu Sportangeboten. Die Familienunterstützung des Projektes 
„Brückenschlag“ erschließt im Bedarfsfall die Gesundheitsversorgung und die 
Rechtskreise nach dem SGB XIII, dem SGB IX, dem SGB V und dem SGB XI. (§§ 67 ff 
SGB XII als Leithilfe).  
„Brückenschlag“ wurde bislang insbesondere aus dem Aktionsprogramm „Hilfen in 
Wohnungsnotfällen“ durch das MAGS gefördert. Mittlerweile konnte die Finanzierung 
dauerhaft verstetigt werden über Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII (LWL). Das Angebot richtet 
sich an Familien in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ziel des Projektes ist, Familien 
bei der Überwindung der sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen, sowie familien- und 
migrationsspezifische Bedarfe zu berücksichtigen.  
Das Projekt Brückenschlag hilft mit, den Zugang zu Wohnraum für benachteiligte 
Familien zu verbessern. Derzeit sind überwiegend Familien mit Migrationsgeschichte von 
Wohnungsnotfallsituationen und Wohnungslosigkeit betroffen. Die Voraussetzungen zur 
Hilfegewährung gemäß §§ 67 ff SGB XII für Personen, die Verantwortung für Familie 
tragen, schießen z. B. Familien, die in Gemeinschaftsunterkünften ohne eine 
abgeschlossene Wohneinheit untergebracht sind, aus. Hier könnte der Leistungstyp F 
Abhilfe schaffen.  
  
Prävention und Vermeidung von Wohnungslosigkeit insbesondere bei jungen 
Menschen verstärken  
Gerade für junge Menschen müssen die Angebote und Hilfe weiter verstärkt werden, um 
Obdachlosigkeit zu vermeiden oder Hilfen und Angebote zu „Ausstiegt“ aus dieser 
prekären Lebenssituation zur erhalten. Hier gilt es zu eruieren, wie die Hilfen 
übergreifend (Soziales, Jugendhilfe, Schule, Jobcenter, Gesundheitsamt etc.) 
insbesondere auch die aufsuchende Arbeit weiter verstärkt werden kann.

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Insbesondere die Situation und Ursachen der Obdachlosigkeit junger Frauen und 
Mädchen muss hier stärker in den Blick genommen und die Hilfen und Angebote weiter 
hierauf ausgebaut werden. Gerade bei wohnungslosen Frauen ist der Anteil der jungen 
Menschen besonders hoch. Neben den prekären Lebensumständen haben junge Frauen 
zumeist auch Gewalt erfahren.  
  
 
gez.  gez.        gez.  
Harald Wölter  Maria Winkel     Helene Goldbeck  
Brigitte Hasenjürgen  Thomas Kollmann    Martin Grewer   
Sylvia Rietenberg  Lia Kirsch      und Ratsgruppe  
und Fraktion  und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

20.09.2023 Rat
TOP 49.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0043/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
12.09.2023
Erstellt
12.09.2023 17:22