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V/0560/2008

1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 98

Vorlagen 03.07.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.08.2008, TOP 18.1.2

V98_V-0560-2008_Anlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V98_V-0560-2008_Anlage

155 Zeichen

Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
Anlage 
zur Vorlage Nr. 560/2008 
Veränderungssperre Nr. 98 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
VSP 98

Beschlussvorlage

2374 Zeichen

V/0560/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 98 für den Bereich Albachten - Osthofstraße / 
Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.08.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
27.08.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
27.08.2008 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die nachfolgende Satzung wird beschlossen: 
 
Satzung 
 
der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer 
der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 98 für den 
Bereich Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege /  
Eckernstiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am               aufgrund der § 17 (1) Baugesetzbuch und der §§ 7 und 
41 Gemeindeordnung NRW folgenden Beschluss gefasst: 
 
Die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 98 für den Bereich Albachten – 
Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen wird um 1 Jahr 
bis zum 22.11.2009 verlängert. 
 
Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für den Geltungsbereich der Satzung 
die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Begründung: 
Aufgrund einer Bauvoranfrage für das Grundstück Sendener Stiege 2/2a (Nutzung als Einzelhan-
delsfläche) wurde zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung im v.g. Bereich am 
08.11.2006 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 508 gefasst und die Verände-
rungssperre Nr. 98 erlassen. 
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 508 liegt vom 11.08. bis 11.09.2008 öffentlich aus.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0560/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.07.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0560/2008 
 
Da die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 508 bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Verände-
rungssperre Nr. 98 am 20.11.2008 nicht gewährleistet ist, ist es erforderlich, zur weiteren Siche-
rung der Planung die Veränderungssperre Nr. 98 um 1 Jahr zu verlängern. 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.08.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2008 Hauptausschuss
TOP 16.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2008 Rat
TOP 18.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Osthofstraße
  • Sendener Stiege 2
  • Eckernstiege

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0560/2008
Typ
Vorlagen
Datum
03.07.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37