V/0560/2008
1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 98
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V98_V-0560-2008_Anlage
155 Zeichen
Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER Anlage zur Vorlage Nr. 560/2008 Veränderungssperre Nr. 98 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für VSP 98
Beschlussvorlage
2374 Zeichen
V/0560/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 98 für den Bereich Albachten - Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen Beratungsfolge 20.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.08.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 27.08.2008 Hauptausschuss Vorberatung 27.08.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die nachfolgende Satzung wird beschlossen: Satzung der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 98 für den Bereich Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen Der Rat der Stadt Münster hat am aufgrund der § 17 (1) Baugesetzbuch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW folgenden Beschluss gefasst: Die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 98 für den Bereich Albachten – Osthofstraße / Sendener Stiege / Eckernstiege / Bahnlinie Münster-Recklinghausen wird um 1 Jahr bis zum 22.11.2009 verlängert. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für den Geltungsbereich der Satzung die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Aufgrund einer Bauvoranfrage für das Grundstück Sendener Stiege 2/2a (Nutzung als Einzelhan- delsfläche) wurde zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung im v.g. Bereich am 08.11.2006 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 508 gefasst und die Verände- rungssperre Nr. 98 erlassen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 508 liegt vom 11.08. bis 11.09.2008 öffentlich aus. Vorlagen-Nr.: V/0560/2008 Auskunft erteilt: Herr Hülk Ruf: 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 11.07.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0560/2008 Da die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 508 bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Verände- rungssperre Nr. 98 am 20.11.2008 nicht gewährleistet ist, ist es erforderlich, zur weiteren Siche- rung der Planung die Veränderungssperre Nr. 98 um 1 Jahr zu verlängern. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Osthofstraße
- Sendener Stiege 2
- Eckernstiege
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0560/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.07.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37