Sachstandsbericht Boulfläche Spielplatz Kyllstraße-Siegstraße in Rodenkichen
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2913/2023 vom 18.10.2023
Stand: Am 27.11.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 2913/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 Sachstandsbericht Boulfläche Spielplatz Kyllstraße-Siegstraße in Rodenkichen Die Verwaltung möge auf dem Spielplatz Kyllstr / Schützstr. – hier auf dem südlichen zur Kyllstraße gelegenen Plateau - eine Boulebahn für Trainingsspiele und den Frei- zeitsport errichten. Die Boulebahn soll ein Maß von ca. 12m x 3m aufweisen. Sportarten, die im Freien ausgeübt werden können, erfreuen sich immer größer Beliebt- heit, so auch das Boulespiel. Spielplatz und Bolzplatz in der Grünfläche Kyllstraße wer- den in den letzten Jahren von immer mehr von Menschen unterschiedlichen Alters auf- gesucht. So nutzen nicht nur Familien mit Kindern die Grünfläche um den Spielplatz, auch viele Jugendliche und Er wachsene nutzen die Fläche regelmäßig. Insbesondere finden der angrenzende Bolzplatz, die Tischtennisplatten und der Basketballbereich enormen Anklang bei Anwohnern aller Altersklassen. Das höher gelegene Plateau, auf dem die Boulebahn erstellt werden soll, befindet sich etwas außerhalb des eigentlichen Spielplatzbereiches. Bereits heute, wird die Fläche für verschiede Sportarten von Erwachsenen genutzt. Unter anderem von Boulespielern. Um diesen in Zukunft eine bessere Spielgrundlage zu schaffen, wird die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Platz herzustellen. Sachstandsbericht Spielplatz Kyllstraße - Ergänzung Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Boulefläche wurde im März 2022 vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen herge- richtet. Die Fläche kann seitdem zum Boule spielen genutzt werden. Um die Fläche dauerhaft nutzen zu können wurde vereinbart, dass diese durch die Nutzer*innen instandgehalten und gepflegt wird. Auch für diese Nutzung gelten die Spiel und Bolzplatzregeln gemäß der Kölner Stadtordnung, insbesondere §25 zum Verbot von Alkohol- und Tabakkonsum. 2
Beratungsverlauf
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27.11.2023
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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