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2023/0336

10. Fortschreibung des Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Darmstadt; Anpassung rettungsdienstlicher Vorhaltung ab dem 01.01.2024

Magistratsvorlage 29.09.2023

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Rettungsdienstbereich Darmstadt  1  
 
 
 
 
B E R E I C H S P L A N 
10. Fortschreibung 
 
 
 
gemäß § 15 Abs. 4  
Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011, vom 16. Dez. 2010,  
zul. geändert 9. Dez. 2022 
 
 
 
 
 
für den  
Rettungsdienstbereich Darmstadt 
 (zum 01.01.2024)

Rettungsdienstbereich Darmstadt  2  
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Vorbemerkung ...........................................................................................................................................3 
2. Rettungsdienstbereich ...............................................................................................................................4 
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle .............................................................................................5 
4. Einsatzstrategie .........................................................................................................................................6 
5. Einsatzdokumentation ................................................................................................................................7 
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt ..........................................................................8 
7. Rettungswachenversorgungsbereiche .......................................................................................................9 
8. Rettungsmittelplan ...................................................................................................................................10 
9. Notärztliche Versorgung ..........................................................................................................................13 
10. Neonatologische Notfallversorgung .......................................................................................................13 
11. Wasserrettung ........................................................................................................................................13 
12. Bergrettung/ Höhenrettung ....................................................................................................................14 
13. Schwerlastpatiententransport ................................................................................................................14 
14. Ärztlich begleitete Sekundärtransporte ..................................................................................................14 
15. Einsatzleitung Rettungsdienst ................................................................................................................15 
16. Rettungsdienstverstärkung (RDV) / Massenanfall von Verletzten (MANV) ............................................15 
17. Voraushelfersystem ...............................................................................................................................15 
18. Luftrettung ..............................................................................................................................................15 
19. Notfallseelsorge (NFS) / Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) .......................................................16 
20. Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA ..............................................................................................16 
21. Vereinbarungen und Anweisungen ........................................................................................................16 
22. Inkrafttreten ............................................................................................................................................16 
23. Anlagen ..................................................................................................................................................16

Rettungsdienstbereich Darmstadt  3  
1. Vorbemerkung  
Gemäß § 5 Abs. 1 Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 (HRDG) vom 16. Dezember 2010, ist die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt Träger in des Rettungsdienstes. Ih r obliegt die Durchführung des bodengebu n-
denen Rettungsdienstes sowie der Berg - und Was serrettung. Zur Sicherstellung der Durchfüh rung des 
Rettungsdienstes hat sie für seinen Rettungsdienstbereich einen 
 
B e r e i c h s p l a n 
 
Aufzustellen. In ihm wird der Gesamtbedarf für den Rettungsdienst entsprechend den Anforderungen des 
Rettungsdienstplanes des Landes Hessen festgelegt.

Rettungsdienstbereich Darmstadt  4  
2. Rettungsdienstbereich  
 Zum  
Rettungsdienstbereich Darmstadt, 
 
der rettungsdienstmäßig von der Leitfunkstelle Darmstadt ver sorgt wird, gehö rt das Stadtgebiet der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt. 
 
Für den Rettungsdienstbereich Darmstadt ergeben sich folgende statistische Angaben: 
 
Fläche: 122,009 km²  
 
Einwohnerzahl: 164.579  Hauptwohnsitz (Stand 2022) 
     2.590 m. Nebenwohnsitz (Stand 2022)  
                       Summe: 167.169

Rettungsdienstbereich Darmstadt  5  
3. Standort und Träger der Zentralen Le itstelle  
Die Zentrale Leitstelle für den Brand - und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt ist die  
                                                                      Leitfunkstelle Darmstadt (Funkrufname Leitstelle Darmstadt) 
bei der Feuerwehr der Stadt Darmstadt. 
 
Träger: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Standort: Bismarckstraße 86, 64293 Darmstadt 
Notruf und Notfallfax: 112  
Telefon/Berufsfeuerwehr: 06151/780-00 (8 Leitungen)                                    
Telefon/Krankentransport: 06151/19222 (4 Leitungen) 
Telefax: 06151/13 24 03 
E-Mail: leitstelle@darmstadt.de 
Besetzung: 3 Einsatzbearbeitende 24 Std. 
 4 Einsatzbearbeitende Werktags von  
 9 – 17:24 Uhr 
 
Feuerwehr: Digitalfunk: DA_BG_FW 
Rettungsdienst: Digitalfunk: DA_BG_RD

Rettungsdienstbereich Darmstadt  6  
4. Einsatzstrat egie 
Der Leitfunkstelle Darmstadt obliegt im Hinblick auf die Einhaltung der Hilfsfrist, die Verringerung der Wa r-
tezeit und die einwandfreie Dokumentation die qualitative und quantitative Entscheidung über den Einsatz 
aller Rettungsmittel, die im Rettungsmittelbedarfsplan aufgeführt sind.  
Die rettungsdienstliche Versorgung wird in organisatorischer Einheit von Notfallrettung und Krankentran s-
port durchgeführt. Dabei haben Notfalleinsätze gegenüber anderen Rettungsdiensteinsätzen Vorrang und 
sind so schnell wie möglich durchzuführen. Hierzu ist das dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche geei g-
nete Rettungsmittel einzusetzen (Näch stes-Fahrzeug-Strategie). Zusätzlich werden Krankentransportwa-
gen vom Typ A2 eingesetzt. Diese dienen vornehmlich dem Transport vo n Patienten aus Behandlungsein-
richtungen.  
Zur Einhaltung der Hilfsfrist kann es im Einzelfall gerechtfertigt sein, im Rahmen der o. a. Strategie zusät z-
lich zu dem für die Notfallbedienung geeigneten, jedoch zeitlich weiter stehenden Rettungsmittel, ein an de-
res Rettungsmittel zur Erstversorgung des Notfallpatienten zu alarmieren. 
Zur optimierten Abdeckung von Duplizitätsfällen wird eine „Mobile -Wachen-Strategie“ angewendet. Sie 
gewährleistet, dass je nach Auslastung des Systems das verfügbare Einsatzpotenti al so stationiert wird, 
dass die bestmögliche Versorgung des Rettungsdienstbereiches gewährleistet ist.  
Die Dispositionsentscheidung zum Einsat z des Notarztes erfolgt nach der  „Indikationsliste für den Einsatz 
des Notarztes“ (Anlage des HRDG). Bei Notfalleinsätzen müssen die Einsatzmittel innerhalb von 1 Minute 
nach Auftragserteilung durch die Leitfunkstelle Darmstadt ausgerückt sein, bei Kra nkentransporten nach 3 
Minuten. Ausgenommen sind Spezialeinsätze, für die entsprechende Vorbereitungen getroffen werd en 
müssen (z. B. Inkubatortransporte, I nfektionstransporte). Zur Verkürzung der Hilfsfristen sind die im Ret-
tungsdienstbereich sich bewegenden Rettungsmittel sowohl auf der Anfahrt zu Einsatzorten als auch nach 
Freimeldungen unmittelbar am Transportziel oder auf der Rückfahrt von einem erledigten Einsatz mit in die 
Menge der disponierbaren Fahrzeuge aufzunehmen. 
Bei Krankentransporten kann aus einsatztaktischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gesichtspun k-
ten von dem Grundsatz der „Nächstes-Fahrzeug-Strategie“ abgewichen werden.

Rettungsdienstbereich Darmstadt  7  
5. Einsatzdokumentation  
Die Leitfunkstelle Darmstadt führt zur Erfüllung der bestehenden Nachweispflicht sowie der Bereitstellung 
aussagefähiger Betriebsdaten für eine Bedarfsplanung und Effizienzüberprüfung eine Ton - sowie eine 
Schriftdokumentation. Sie verfügt dazu über eine 24 -h-Dokumentationsanlage, Kurzzeitdokumentationsge-
räte sowie Ei nsatzleitrechner zur Einsatzort - und Zeitdokumentation.  Als E insatzbearbeitungssoftware 
kommt Cobra 4 der Firma ISE zum Einsatz. 
Als einheitlicher Mindestdokumentationsumfang sind wenigstens die in § 8  der Verordnung zur Durchfüh-
rung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 3. Januar 2011 , zul. g eändert am 7. Mai 2020,  aufge-
führten Einsatzdaten während der Einsatzabwicklung zu erheben und e ntsprechend zu dokumentieren. 
Form und Inhalt der Einsatzdokumentation sollen als statistische Grundlage eine kontinuie rliche Effizienz- 
und Erfolgskontrolle des über die Leitfunkstelle Darmstadt abgewickelten Einsatzgeschehens gewährlei s-
ten. 
Die Leitfunkstelle Darmstadt erstellt vierteljährlich eine st atistische Auswertung der Einsatzdokumentation, 
die Angaben über die Verteilung des Einsatzaufkommens nach Einsatzarten und den jeweiligen Anteil der 
einzelnen Leistungserbringer enthält. 
 
5.1 Bettennachweis  /Versorgungsnachweis  
Im Rettungsdienstbereich Darmstadt wurde der EDV-gestützte landesweite Interdisziplinäre Versorgungs-
nachweis (IVENA) umgesetzt.  Hierzu sind alle Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich eingebunden. 
 
5.2 Qualitätssicherung  
Die allgemeine Qualitätssicherung regelt §19 HRDG . In diesem Rahmen kann der Rettungsd ienstträger 
„Trägervorgaben“ verbindlich vorschreiben, die z. B.  die zentrale Fortbildung des Rettungsdienstpersonal, 
Ausrüstungsstandards / Sicherhe itsausrüstung des Personals, Ausrüstungsstandards / Sicherheitsausrüs-
tung der Rettungsmittel und der Rettungswachen (bei Neu -oder Umbauten), Übungsteilnahme des Perso-
nals, Behandlungsstandards und Dokumentationsstandards regeln.  
In Darmstadt sind die Trägervorgaben  Bestandteil der Beauf tragung an die Leistungserbringer. Zur Quali-
tätssicherung werden ebenfalls regelmäßige Gespräche (JourFixe) quartalsweise zwischen Rettungs-
dienstträger und Leistungserbringer sowie halbjährlich dem ÄLRD, Leitstellenleitung, Rettungsdienstträger, 
Leistungserbringer und den ansässigen Kliniken durchgeführt.

Rettungsdienstbereich Darmstadt  8  
Das medizinische Qualitätsmanagement  regelt der §20 HRDG  „Ärztliche Leitung des  Rettungsdienstes“. 
Der Träger des Rettungsdienstbereichs  Darmstadt hat hierzu einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst 
(ÄLRD) bestellt.  
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt  
Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt sind:  
 
Arbeiter-Samariter-Bund 
Landesverband Hessen e. V.  
Regionalverband Südhessen 
Pfungstädter Straße 165 
64297 Darmstadt 
 
DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH 
Mornewegstraße 15 
64293 Darmstadt 
 
Institut für Notfallmedizin 
Grafenstraße 9 
64283 Darmstadt 
 
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret 
Perinatalzentrum  
Dieburger Straße 31 
64287 Darmstadt

Rettungsdienstbereich Darmstadt  9  
7. Rettungswachen versorgungsbereiche  
Der Rettungsdienstbereich ist in insgesamt drei Versorgungsbereiche mit vier Rettungswachen und einem 
Rettungsmittelstandort aufgeteilt. 
Dem Versorgungsbereich Nord sind die Stadtteile Arheilgen und Wixhausen zugeteilt. Zuständig ist hi er 
die gleichnamige Rettungswache Nord.  
Der Versorgungsbereich Mitte umfasst die Rettungswache Mitte sowie den Rettungsmittelstandort Ost. 
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Innenstadt (PLZ 64283, 64287 nördlich der Heinrichstr., 64289, 
64293, 64295 nördlich der Holzhofallee) inklusive des S tadtteils Kranichstein sowie Abschnitte der  Bunde-
sautobahnen 5 und 67. 
Die Rettungswache Bessungen sowie die Rettungswache Süd bilden den Versorgungsbereich Süd. Dieser 
Umfasst den Stadtteil Eberstadt sowie die südli che Innenstadt (PLZ 64285, 64287 südlich der Heinrichstr., 
64295 südlich der Holzhofallee).

Rettungsdienstbereich Darmstadt  10  
8. Rettungsmittelplan  
Gemäß den Vorgaben des Landes Hessen werden folgende Zeitintervalle dargestellt: Montag – Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag und Wochenfeiertag. 
 
8.1. Notarztstandort Darmstadt  
Mornewegstr. 15, 64293 Darmstadt 
Typ Rufname Mo-Do Freitag Samstag Sonntag (Wochen-)FT Vorhaltestunden 
NEF 57-82-1 24/7 8.760 
ITW 57-87-1 8:00 – 0:00 5.840 
  
 
8.2. Rettungsmittelplan  Versorgungsbereich Nord  
Rettungswache Nord, DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg GmbH, Messeler Str. 112b, 64291 Darmstadt (Arheilgen)  
Typ Rufname Mo-Do Freitag Samstag Sonntag (Wochen-)FT Vorhaltestunden 
MZF Typ C 58-83-1 24/7 8.760 
MZF Typ C 58-84-1 9:00 – 21:00 4.380 
         Summe:  13.140

Rettungsdienstbereich Darmstadt  11  
 
8.3. Rettungsmittelplan Versorgungsbereich Mitte  
Rettungswache Mitte, DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg GmbH, Mornewegstr. 15, 64293 Darmstadt  
Typ Rufname Mo-Do Freitag Samstag Sonntag (Wochen-)FT Vorhaltestunden 
MZF Typ C 57-83-1 24/7 8.760 
MZF Typ C 57-83-2 24/7 8.760 
MZF Typ C 57-83-3 24/7 8.760 
MZF Typ C 57-84-1 6:00 – 22:00 6:00 – 6:00 6:00 – 6:00 - - 5.664 
MZF Typ C 57-84-2 10:00 – 18:00 19:00 – 7:00 2.960 
MZF Typ C* 59-84-1 8:00 – 0:00 7:00 – 19:00 5.800 
KTW Typ A 2** 57-92-1 9:00 – 17:30 - - 2.424 
KTW Typ A 2** 57-92-2 8:00 – 16:30 - - - 2.008 
         Summe:  45.136

Rettungsdienstbereich Darmstadt  12  
8.4. Rettungsmittelplan Versorgungsbereich Süd  
Rettungswache Süd, Arbeiter-Samariter-Bund RV Südhessen, Pfungstädter Str. 165, 64297 Darmstadt (Eberstadt) 
Typ Rufname Mo-Do Freitag Samstag Sonntag (Wochen-)FT Vorhaltestunden 
MZF Typ C 56-83-1 24/7 8.760 
KTW Typ A2** 56-92-1 9:30 – 19:15 3.285 
Baby-NAW*** 56-86-1 24/7 0 (Umsteigemod.) 
           
Rettungswache Bessungen, Arbeiter-Samariter-Bund RV Südhessen, Rüdesheimer Str. 119a, 64285 Darmstadt  
Typ Rufname Mo-Do Freitag Samstag Sonntag (Wochen-)FT Vorhaltestunden 
MZF Typ C 55-83-1 24/7 8.760 
MZF Typ C 55-84-1 8:00 – 16:00    2.008 
         Summe Süd:  22.813 
*Das MZF 59-84-1 ist am Rettungsmittelstellplatz Ost stationiert.  
** KTW A 2 haben eine Vorhaltezeit von 8 (9) Stunden plus 30 Min (45 Min) Pause. 
***Stationiert am Klinikum Darmstadt, Grafenstr. 9, 64283 Darmstadt

Rettungsdienstbereich Darmstadt  13
  
9. Notärztliche Versorgun g 
Für die notärztliche Versorgung steht im Rettungsdienstbereich ein Notarztsystem (NEF) zur Verfügung. 
Dies ist zentral an der Rettungswache Mitte, Mornewegstr. 15, stationiert. Das NEF ist 365/24/7 einsat zbe-
reit.  
Der notärztliche Einsatz erfolgt über den Notarztindikationskatalog des Landes Hessen. Die Einsatzent-
scheidung obliegt der Leitfunkstelle Darmstadt. Die notärztliche Besetzung des NEF wird durch das Institut 
für Notfallmedizin sichergestellt.  
10. Neonatologische Notfallversorgung  
Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag, stellt das Perinatalzentrum Darmstadt die Zu - und Abverlegung von 
Früh- und Neugeborenen in seinem Zuständigkeitsbereich sicher. Hierfür betreibt das Perinatalzentrum 
gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) RV Südhessen einen Baby-Notarztwagen.  
Dieser steht 365/24/7 am Klinikum Darmstadt zur Verfügung. Besetzt wird der Baby -NAW mit einer Besat-
zung eines Rettungsmittels des ASB im Umsteigemodell sowie Personal (Ärztin/Arzt und Pf legefachkraft) 
der neonatologischen Intensivstation des Klinikum Darmstadt. 
Der Einsatzbereich des Baby -NAW sind die südhessischen Landkreise Bergstraße, Darmstadt -Dieburg, 
Groß-Gerau und Odenwaldkreis, sowie die Stadt Darmstadt. 
11. Wasserrettung  
Die Wasserrettung wird durch die Berufsfeuerwehr Darmstadt sichergestellt. Hierfür existiert eine spezielle 
Fachgruppe (FG spezielle Rettung). Unterstützend können Tauchergruppe n, insbesondere der Feuerwehr 
Frankfurt / Main, angefordert werden.

Rettungsdienstbereich Darmstadt  14
  
12. Bergrettung/ H öhenrettung  
Die Rettung aus Höhen und Tiefen wird durch die Berufsfeuerwehr Darmstadt sichergestellt. Hierfür exis-
tiert eine spezielle Fachgruppe (FG spezielle Rettung). Unterstützend kann die Bergwacht Hessen  Stand-
ort Darmstadt hinzugezogen werden. 
13. Schwerlastpatiententransport  
Die Transporte von schwergewichtigen Patienten werden durch ein  Sonderrettungsmittel der Johanniter -
Unfall-Hilfe (Regionalverband Darmstadt -Dieburg), stationiert im Rettungsdienstbereich Dieburg , sicherge-
stellt. Die Anforderung erfolgt über die ZLS Dieburg. 
14. Ärztlich  begleitete Sekundärtransporte  
Ärztlich begleitete Sekundärtransporte werden direkt durch die abgebenden Kliniken online bei der Koordi-
nierungsstelle für Sekundärtransporte Hessen (KST) angefordert. Die KST wird du rch die Branddirektion 
Frankfurt Main betrieben. Die KST koordiniert alle ärztlich begleiteten Sekundärtransporte.  
Die Stadt Darmstadt hat, im Auftrag des Landes Hessen, zu diesem Zweck ein Intensivtransportwagen 
(ITW) beauftragt. Dieser wird durch die KST disponiert. Das Fahrzeug steht  an jedem Tag der Woche von 
8:00 bis 0:00 Uhr zur Verfügung. Betrieben wird das Fahrzeug durch die DRK Rettungs - und Sozialdienste 
Starkenburg gGmbH in Kooperation mit dem Arbeiter -Samariter-Bund RV Südhessen. Die Ärztinnen u nd 
Ärzte werden durch das Institut für Notfallmedizin Darmstadt gestellt. 
Gemäß Erlass werden zeitkritische ärztliche Sekundärtransporte durch den Regelrettungsdienst (MZF + 
NEF oder MZF + Klinikärztin / Klinikarzt) durchgeführt.

Rettungsdienstbereich Darmstadt  15
  
15. Einsatzleitung Rettun gsdienst  
Nach § 7 HRDG ist eine Einsatzleitung Rettungsdienst (EL RD) vorzuhalten. Diese besteht aus dem Orga-
nisatorischen Leiter Rettungsdienst (OLRD) sowie dem Leitenden Notarzt (LNA). Beide Funktionen wer-
den im Rettungsdienstbereich Darmstadt in Koopera tion mit dem Landkreis Darmstadt -Dieburg vorgehal-
ten. Der OLRD ist somit zuständig für die Stadt Darmstadt sowie den westlichen Landkreis Darmstadt -
Dieburg. Das System LNA ist ebenfalls für die Stadt Darmstadt jedoch auch für den kompletten Landkreis 
Darmstadt-Dieburg zuständig.  
Den OLRD stehen Einsatzfahrzeuge (KdoW) zur Verfügung. Die LNA werden durch Zubringerdienste an 
die Einsatzstelle gebracht.  
Die Alarmierung der EL RD erfolgt gemäß AAO Rettungsdienst und Indikationskatalog des Landes Hes-
sen. 
16. Rettungsdienstverstärkung (RDV) / Massenanfall von Verletzten (MANV)  
Bei hohem Einsatzaufkommen und größeren Schadensereignissen besteht die Möglichkeit, eine Ret-
tungsdienstverstärkung (RDV) zu alarmieren. Die in Darmstadt tätigen Leistungserbringer stellen  plane-
risch mehrere MZF und KTW welche innerhalb kurzer Zeit besetzt werden können.  
In der AAO Rettungsdienst sind Teile der MANV -Planung enthalten. Zur Vollständigen Planung wird ein 
Sonderschutzplan Sanitätswesen fortgeschrieben. 
17. Voraushelfersystem  
Die Berufsfeuerwehr Darmstadt stellt für die gesamte Stadt ein Voraushelfersystem. Verschiedene Teilein-
heiten (insbesondere Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge) werden bei Bedarf alarmiert. Das Personal hat 
mindestens die Qualifikation Rettungssanitäter. Di e medizinische Ausstattung umfasst Notfallrucksack, 
Sauerstoffeinheit, automatischer externer Defibrillator und Immobilisationsmaterial.  
18. Luftrettung  
Der Träger der Luftrettung ist das Land Hessen. Der Einsatz der Luftrettungsmittel erfolgt nach Indika tions-
liste (AAO Rettungsdienst) sowie Fachplan Luftrettung des Landes Hessen.

Rettungsdienstbereich Darmstadt  16
  
19. Notfallseelsorge (NFS) / Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)  
Die Notfallseelsorge Südhessen steht dem Rettungsdienstbereich Darmstadt 365/24/7 zur Verfügung. Sie 
wird über die Leitfunkstelle alarmiert und begibt sich eigenständig zur Einsatzstelle.  
Als Unterstützung für die eigenen Kräfte steht eine PSNV Einheit zur Verfügung. Diese kann von allen 
Hilfs- und Rettungskräften im Bereich kontaktiert werden. Auch die PSNV ste ht 365/24/7 zur Verfügung. 
20. Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA  
Zur Spitzenabdeckung kann für Notfalleinätze ein MZF der Werkfeuerwehr Merck (Merck KGaA, Frankfur-
ter Str. 250, Darmstadt) angefordert werden. 
21. Vereinbarungen und Anweisungen  
Der Bereichsplan stellt den Rahmen für die rettungsdienstliche Versorgung im Rettung sdienstbereich dar. 
Die Ausgestaltung und Anpassung wird über Anweisungen und Vereinbarungen ger egelt. 
Derzeit sind dies: 
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Organisatorischen Leiter 
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Leitenden Notärztinnen/Leitenden Notärzte  
- Alarm- und Ausrücke- Ordnung Rettungsdienst (AAO RD) 
22. Inkrafttreten  
Der vorliegende Bereichsplan wurde im Bereichsausschuss am 27 .09.2023 vorgestellt und tr itt zum 
01.01.2024 in Kraft. 
23. Anlagen  
AAO Rettungsdienst

2023/0336

4260 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.09.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0336 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 127010 
Kostenstelle:   Investitionsnummer:        
Kostenträger:   Sachkonto:       
 
Betreff: 10. Fortschreibung des Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Darmstadt;  
Anpassung rettungsdienstlicher Vorhaltung ab dem 01.01.2024  
 
Vorlage vom: 29.09.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Darmstadt tritt in der  10. Fortschreibung  zum   
01.01.2024 in Kraft.  
2. Die Rettungsmittelvorhaltung im Rettungsdienstbereich Darmstadt von derzeit 66.540 
Vorhaltestunden pro Jahr , wird ab dem 01.01.2024 stufenweise auf insgesamt 81.089 
Vorhaltestunden pro Jahr erhöht:  
a) Umsetzungsstufe I: 01.01 .2024auf 71.713 Vorhaltestunden  
b) Umsetzungsstufe II: 01.10.2024 auf 81.089  Vorhaltestunden  
3. Die zusätzlichen Vorhaltestunden werden als Ergänzung der bestehenden Beauftragung für den 
Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 beauftragt.

- 2 - 
 
Anlagen: 1 Anlage Synopse_Bereichsplan_9_10  
2 Anlage Bereichsplan_10. Fortschreibung  
3 Anlage Übersicht der Zusatzvorhaltestunde nstunden ab 1.1.2024  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.09.2023 
 
Änderung der Rettungsmittelvorhaltung  
 
Zur Sicherstellung ihrer Aufgabenerfüllung sind die Landkreise und kreisfreien Städte 
verpflichtet, Bereichspläne aufzustellen und mindestens in Abständen von 5 Jahren 
fortzuschreiben.  
In den Bereichsplänen ist der Gesamtbedarf für den Rettungsdienst und soweit erforderlich 
für die Berg- und Wasserrettung entsprechend den Anforderungen des Rettungsdienstplanes 
festzulegen. Die Aufstellung und Fortschreibung der Bereichspläne hat unter Beteiligung der 
Leistungsträger und Leistungserbringer zu erfolgen.  
 
Aufgrund steigender Einsatzza hlen im Rettungsdienstbereich Darmstadt wurde eine 
Überprüfung der rettungsdienstlichen Vorhaltung für den Zeitraum 01.08.2021 bis 
31.07.2022 beauftragt.  
Dabei wurde der Bedarf für eine Erhöhung der Vorhaltung von Rettungsmitteln in Höhe von 
14.549 Jahress tunden festgestellt.  
 
Dem Bereichsbeirat wurde am 27.09.2023 die Änderungen des Bereichsplan vorgestellt. Die 
Vertretung der Kostenträger stimmte einer Erhöhung der Vorhalteerhöhung mit dem Verweis 
auf die Pflicht zur Wirtschaftlichkeit nicht zu. Diese Ent scheidung war vorab in einer Sitzung 
der Kostenträger beschlossen worden. In der Bereichsbeiratssitzung konnte Verständnis für 
das Vorgehen des Rettungsdienstträgers erreicht werden.  Die weiteren Vertretungen in der 
Bereichsbeiratssitzung stimmten der Vorh alteerhöhung zu. Gemäß dem Sozialgesetzbuch V 
(§ 60) sind die Kostenträger zur Kostenübernahme verpflichtet.  
 
Die Änderungen im Bereichsplan können der Anlage 1, Synopse 9. Fortschreibung vs. 10. 
Fortschreibung, entnommen werden. Die Erhöhung der rettungsdienstlichen Vorhaltung ist 
sowohl in der 10. Fortschreibung des  Bereichsplans, siehe Anlage 2, als auch in der 
Übersicht über die Vorhaltestunden im Rettungsdienstbereich Darmstadt, siehe Anlage 3, 
aufgeführt. 
 
 
Darmstadt, 29.09.2023 
 
 
 
 
Paul Georg Wandrey       
Dezernat VI

anlage 3

2579 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Feuerwehr 
1 
 
Anlage 3 
 
Übersicht der Rettungsmittelvorhaltung im Rettungsdienstbereich Darmstadt 
vom 01.01.2024 bis 31.12.2025  
 
 
 
 
Leistung:  
 
Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am Rettungsmittelstandort Mitte mit 
einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) mit 8.760 Jahresvorhaltestunden. 
 
 
Vorhaltestunden nach 10. Fortschreibung: 8.760 Std. p.a 
     
 
Beauftragt:  DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH 
 
 
 
 
Leistung: 
 
Sicherstellung der notärztlichen  Versorgung auf dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)  am 
Rettungsmittelstandort  Mitte. 
 
     
 
Beauftragt:  Institut für Notfallmedizin Klinikum Darmstadt 
 
 
Leistung:   
Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung im 
Rettungswachenversorgungsbereich Mitte  mit  45.136  Jahresvorhaltestunden. (davon 4.432 Std. mit zwei 
KTW A2) 
 
 
Vorhaltestunden nach 10. Fortschreibung: 45.136 Std. p.a 
  
 
 
Beauftragt:  DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Feuerwehr 
2 
 
 
 
Leistung:   
 
Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung im 
Rettungswachenversorgungsbereich   Nord  mit  13.140 Jahresvorhaltestunden. 
. 
 
Vorhaltestunden nach 10. Fortschreibung: 13.140 Std. p.a 
  
 
 
Beauftragt:  DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH 
 
 
 
 
Leistung:   
 
Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung im 
Rettungswachenversorgungsbereich   Süd  mit  22.813  Jahresvorhaltestunden. 
(davon 3285 Std. mit einem KTW A2) 
 
 
Vorhaltestunden nach 10. Fortschreibung: 22.813 Std. p.a 
 
 
Beauftragt:  Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e. V. 
 Regionalverband Südhessen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Feuerwehr 
3 
Leistung:  
 
Beauftragung für rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Darmstadt; 
Vorhaltung eines Baby-NAW (Baby-Notarzt-System) mit 0  Jahresvorhaltestunden. 
 
Vorhaltestunden nach 10. Fortschreibung: 0 Std. p.a 
 
Beauftragt:  Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e. V. 
 Regionalverband Südhessen 
 
Begründung: Der Baby-NAW wird als Umsteigemodell durch den Regelrettungsdienst besetzt. Daher sind 
die Vorhaltestunden des Baby-NAW in den Vorhaltestunden des Rettungswachenversorgungsbereich Süd 
enthalten. 
 
 
 
Leistung:  
 
Beauftragung zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung für den Transport von kranken Neu- und 
Frühgeborenen auf dem Baby-NAW (Baby-Notarzt-System) Darmstadt. 
 
Beauftragt:  Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret

anlage 1

47933 Zeichen

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
Legende: orange gestrichen, grün Inhalt ergänzt, blau redaktionelle Änderung 
9. Fortschreibung (alt) 10. Fortschreibung (neu) Begründung 
B E R E I C H S P L A N 
 
 
 
 
gemäß § 15 Abs. 4  
Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 
 
 
 
 
 
für den  
Rettungsdienstbereich Darmstadt 
 (zum 01.01.2017) 
 
Stand 26.09.2016 
n. Bereichsbeiratssitzung 
 
B E R E I C H S P L A N 
 
 
 
 
gemäß § 15 Abs. 4  
Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011, vom 16. Dez. 2010, zul. Geändert 9. Dez. 
2022 
 
 
 
 
 
für den  
Rettungsdienstbereich Darmstadt 
 (zum 01.01.2024) 
Stand 26.09.2016 
n. Bereichsbeiratssitzung 
 
 
 
 
 
 
 
Vollständige Schreibweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
Redaktionell 
Inhaltsverzeichnis „angepasst“  
1. Vorbemerkung 
 
Gemäß § 5 Abs. 1 Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 (HRDG) vom 16. 
Dezember 2010, ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt Träger des Rettungsdienstes. 
1. Vorbemerkung  
Gemäß § 5 Abs. 1 Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 (HRDG) vom 16. 
Dezember 2010, ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt Trägerin des

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
Ihm obliegt die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie der 
Berg- und Wasserrettung. Zur S icherstellung der Durchführung des 
Rettungsdienstes hat er für seinen Rettungsdienstbereich einen 
 
B e r e i c h s p l a n 
 
Aufzustellen. In ihm wird der Gesamtbedarf für den Rettungsdienst entsprechend den 
Anforderungen des Rettungsdienstplanes des Landes Hessen festgelegt. 
Rettungsdienstes. Ihr obliegt die Durchführung des bodengebundenen 
Rettungsdienstes sowie der Berg- und Wasserrettung. Zur Sicherstellung der 
Durchführung des Rettungsdienstes hat sie für seinen Rettungsdienstbereich einen 
 
B e r e i c h s p l a n 
 
Aufzustellen. In ihm wird der Gesamtbedarf für den Rettungsdienst entsprechend 
den Anforderungen des Rettungsdienstplanes des Landes Hessen festgelegt.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
 
2. Rettungsdienstbereich 
 Zum  
Rettungsdienstbereich Darmstadt, 
 
der rettungsdienstmäßig von der Leitfunkstelle Darmstadt versorgt wird, gehört das 
Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
 
Für den Rettungsdienstbereich Darmstadt ergeben sich folgende statistische 
Angaben: 
 
Fläche: 122,009 km²  
 
Einwohnerzahl: 157.390   Hauptwohnsitz   (Stand 2015) 
     2.798 m. Nebenwohnsitz (Stand 2015)  
                       Summe: 160.188 
 
 
2. Rettungsdienstbereich 
 Zum  
Rettungsdienstbereich Darmstadt, 
 
der rettungsdienstmäßig von der Leitfunkstelle Darmstadt versorgt wird , gehört das 
Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
 
Für den Rettungsdienstbereich Darmstadt ergeben sich folgende statistische 
Angaben: 
 
Fläche: 122,009 km²  
 
Einwohnerzahl: 164.579  Hauptwohnsitz (Stand 2022) 
     2.590 m. Nebenwohnsitz (Stand 2022)  
                       Summe: 167.169 
 
 
Redaktionell

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
 
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle 
 
Die Zentrale Leitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die  
                                                                      Leitfunkstelle Darmstadt (Funkrufname 
Leitstelle Darmstadt) 
bei der Feuerwehr der Stadt Darmstadt. 
 
Träger: Magistrat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Standort: Bismarckstraße 86, 64293 
Darmstadt 
Notruf und Notfallfax: 112  
Telefon/Berufsfeuerwehr: 06151/780-0 (8 Leitungen)                                    
Telefon/Krankentransport: 06151/19222 (4 Leitungen) 
Telefax: 06151/13 24 03 
Besetzung: 3 Einsatzbearbeiter 24 Std. 
 4 Einsatzbearbei ter Werktags 
von  
 7 – 19 Uhr 
 
Funkkanäle/Berufsfeuerwehr: 502 GU RS 1      Digitalfunk: 
DA_BG_FW 
Rettungsdienst: 413 GU RS 1      Digitalfunk  
DA_BG_RD 
 
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle 
 
Die Zentrale Leitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die  
                                                                      Leitfunkstelle Darmstadt (Funkrufname 
Leitstelle Darmstadt) 
bei der Feuerwehr der Stadt Darmstadt. 
 
Träger: Magistrat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Standort: Bismarckstraße 86, 64293 
Darmstadt 
Notruf und Notfallfax: 112  
Telefon/Berufsfeuerwehr: 06151/780-00 (8 Leitungen)                                    
Telefon/Krankentransport: 06151/19222 (4 Leitungen) 
Telefax: 06151/13 24 03 
Besetzung: 3 Einsatzbearbeiter 24 Std. 
 4 Einsatzbearbeiter Werktags 
von  
 9 – 17:24 Uhr 
 
Feuerwehr: Digitalfunk: DA_BG_FW 
Rettungsdienst: Digitalfunk: DA_BG_RD 
Funkkanäle/Berufsfeuerwehr: 502 GU RS 1       
Digitalfunk: DA_BG_FW 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anpassung der Daten

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
Kats-Reserve  Kanal: 374 GU RS 1   (ständig genutzt 
von der Werkfeuerwehr Merck) 
 
Rettungsdienst: 413 GU RS 1       
Digitalfunk  DA_BG_RD 
Kats-Reserve  Kanal: 374 GU RS 1   (ständig genutzt 
von der Werkfeuerwehr Merck) 
 
 
Analogfunk existiert nicht 
mehr

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
 
4. Einsatzstrategie 
Der Leitfunkstelle Darmstadt obliegt im Hinblick auf die Einhaltung der Hilfsfrist, die 
Verringerung der Wartezeit und die einwandfreie Dokumentation die qualitative und 
quantitative Entscheidung über den Einsatz aller Rettungsmittel, die im 
Rettungsmittelbedarfsplan aufgeführt sind.  
 
 
Die rettungsdienstliche Versorgung wird in organisatorischer Einheit von 
Notfallrettung und Krankentransport durchgeführt. Dabei haben Notfalleinsätze 
gegenüber anderen Rettungsdiensteinsätzen Vorrang und sind so schnell wie  
möglich durchzuführen. Hierzu ist das dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche 
geeignete Rettungsmittel einzusetzen (Nächstes-Fahrzeug-Strategie). 
 
 
 
Zur Einhaltung der Hilfsfrist kann es im Einzelfall gerechtfertigt sein, im Rahmen der 
o. a. Strategie zusätzlich zu dem für die Notfallbedienung geeigneten, jedoch zeitlich 
weiter stehenden Rettungsmittel, ein anderes Rettungsmittel zur Erstversorgung des 
Notfallpatienten zu alarmieren. 
 
Zur optimierten Abdeckung von Duplizitätsfällen wird eine „Mobile -Wachen-
Strategie“ angewendet. Sie gewährleistet, dass je nach Auslastung des Systems das 
verfügbare Einsatzpotential so stationiert wird, dass die bestmögliche Versorgung 
des Rettungsdienstbereiches gewährleistet ist. Hierzu sollen die Rettungswachen 
über ein unter den Leistungserbringern gegenseitig nutzbares Schließsystem 
 
4. Einsatzstrategie 
Der Leitfunkstelle Darmstadt obliegt im Hinblick auf die Einhaltung der Hilfsfrist, die 
Verringerung der Wartezeit und die einwandfreie Dokumentation die qualitative und 
quantitative Entscheidung über den Einsatz aller Rettungsmittel, die im 
Rettungsmittelbedarfsplan aufgeführt sind.  
 
 
Die rettungsdienstliche Versorgung wird in organisatorischer Einheit von 
Notfallrettung und Krankentransport durchgeführt. Dabei haben Notfalleinsätze 
gegenüber anderen Rettungsdiensteinsätzen Vorrang und sind so schnell wie 
möglich durchzuf ühren. Hierzu ist das dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche 
geeignete Rettungsmittel einzusetzen (Nächstes -Fahrzeug-Strategie). Zusätzlich 
werden Krankentransportwagen vom Typ A2 eingesetzt. Diese dienen vornehmlich 
dem Transport von Patienten aus Behandlungseinrichtungen.  
 
Zur Einhaltung der Hilfsfrist kann es im Einzelfall gerechtfertigt sein, im Rahmen der 
o. a. Strategie zusätzlich zu dem für die Notfallbedienung geeigneten, jedoch zeitlich 
weiter stehenden Rettungsmittel, ein anderes Rettungsmittel zur Erstversorgung des 
Notfallpatienten zu alarmieren. 
 
Zur optimierten Abdeckung von Duplizitätsfällen wird eine „Mobile -Wachen-
Strategie“ angewendet. Sie gewährleistet, dass je nach Auslastung des Systems das 
verfügbare Einsatzpotential so  stationiert wird, dass die bestmögliche Versorgung 
des Rettungsdienstbereiches gewährleistet ist. Hierzu sollen die Rettungswachen 
über ein unter den Leistungserbringern gegenseitig nutzbares Schließsystem 
 
 
 
 
 
 
 
Die vorhandene MZF 
Strategie wird durch eine 
KTW Vorhaltung ergänzt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
LE nutzen eigene Lösungen.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
verfügen, die den Zugang zu Toiletten - und Aufenthaltsräumen auf den 
Rettungswachen ermöglicht. 
 
 
Die Dispositionsentscheidung zum Einsatz des Notarztes erfolgt nach der 
„Indikationsliste für den Einsatz des Notarztes“ (Anlage 1 Rettungsdienstplan 2011). 
Bei Notfalleinsätzen sollen die Einsatzfahrzeuge in der Regel innerhalb von 1 Minute 
nach Auftragse rteilung durch die Leitfunkstelle Darmstadt ausgerückt sein, bei 
Krankentransporten nach 3 Minuten. Ausgenommen sind Spezialeinsätze, für die 
entsprechende Vorbereitungen getroffen werden müssen (z. B. Inkubatortransporte, 
Infektionstransporte). Zur Verkür zung der Hilfsfristen sind die im 
Rettungsdienstbereich sich bewegenden Rettungsmittel sowohl auf der Anfahrt zu 
Einsatzorten als auch nach Freimeldungen unmittelbar am Transportziel oder auf der 
Rückfahrt von einem erledigten Einsatz mit in die Menge der disponierbaren 
Fahrzeuge aufzunehmen. 
 
Bei Krankentransporten kann aus einsatztaktischen, organisatorischen oder 
wirtschaftlichen Gesichtspunkten von dem Grundsatz der „Nächstes -Fahrzeug-
Strategie“ abgewichen werden. 
 
verfügen, die den Zugang zu Toiletten - und Aufent haltsräumen auf den 
Rettungswachen ermöglicht. 
 
 
Die Dispositionsentscheidung zum Einsatz des Notarztes erfolgt nach der 
„Indikationsliste für den Einsatz des Notarztes“ ( Anlage des HRDG ). Bei 
Notfalleinsätzen sollen müssen die Einsatzfahrzeuge Einsatzmittel in der Regel  
innerhalb von 1 Minute nach Auftragserteilung durch die Leitfunkstelle Darmstadt 
ausgerückt sein, bei Krankentransporten nach 3 Minuten. Ausgenommen sind 
Spezialeinsätze, für die entsprechende Vorbereitungen getroffen werden müssen (z. 
B. Inkubatortransporte, Infektionstransporte). Zur Verkürzung der Hilfsfristen sind die 
im Rettungsdienstbereich sich bewegenden Rettungsmittel sowohl auf der Anfahrt 
zu Einsatzorten als auch nach Freimeldungen unmittelbar am Transportziel oder auf 
der Rückfahrt von einem erledigten Einsatz mit in die Menge der disponierbaren 
Fahrzeuge aufzunehmen. 
 
Bei Krankentransporten kann aus einsatztaktischen, organisatorischen oder 
wirtschaftlichen Gesichtspunkten von dem Grundsatz der „Nächstes -Fahrzeug-
Strategie“ abgewichen werden. 
 
Konkrete Vorgabe des 
HRDG.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
5. Einsatzdokumentation 
 
Die Leitfunkstelle Darmstadt führt zur Erfüllung der bestehenden Nachweispflicht 
sowie der Bereitstellung aussagefähiger Betriebsdaten für eine Bedarfsplanung und 
Effizienzüberprüfung eine Ton - sowie eine Schriftdokumentation. Sie verfügt dazu 
über eine 24 -h-Dokumentationsanlage, Kurzzeitdokumentationsgeräte  sowie 
Einsatzleitrechner zur Einsatzort- und Zeitdokumentation. 
 
 
Als einheitlicher Mindestdokumentationsumfang sind wenigstens die in § 8 der 
Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 3. 
Januar 2011 aufgeführten Einsatzdaten während der Einsatzabwicklung zu erheben 
und entsprechend zu dokumentieren. 
 
Form und Inhalt der Einsatzdokumentation sollen als statistische Grundlage eine 
kontinuierliche Effizienz- und Erfolgskontrolle des über die Leitfunkstelle Darmstadt 
abgewickelten Einsatzgeschehens gewährleisten. 
 
Die Leitfunkstelle Darmstadt erstellt vierteljährlich eine statistische Auswertung der 
Einsatzdokumentation, die Angaben über die Verteilung des Einsatzaufkommens 
nach Einsatzarten und den jeweiligen Anteil der einzelnen Leistungserbringer enthält. 
 
5. Einsatzdokumentation 
 
Die Leitfunkstelle Darmstadt führt zur Erfüllung der bestehenden Nachweispflicht 
sowie der Bereitstellung aussagefähiger Betriebsdaten für eine Bedarfsplanung und 
Effizienzüberprüfung eine Ton - sowie eine Schriftdokumentation. Sie verfügt dazu 
über eine 24 -h-Dokumentationsanlage, Kurzzeitdokumentationsgeräte sowie 
Einsatzleitrechner zur Einsatzort- und Zeitdokumentation.  
Als Einsatzbearbeitungssoftware kommt Cobra 4 der Firma ISE zum Einsatz.  
 
Als einheitlicher Mindestdokumentationsumfang sind wenigstens d ie in § 8 der 
Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 3. 
Januar 2011, zul. geändert am 7. Mai 2020, aufgeführten Einsatzdaten während der 
Einsatzabwicklung zu erheben und entsprechend zu dokumentieren. 
 
Form und Inhalt der Ein satzdokumentation sollen als statistische Grundlage eine 
kontinuierliche Effizienz- und Erfolgskontrolle des über die Leitfunkstelle Darmstadt 
abgewickelten Einsatzgeschehens gewährleisten. 
 
Die Leitfunkstelle Darmstadt erstellt vierteljährlich eine statis tische Auswertung der 
Einsatzdokumentation, die Angaben über die Verteilung des Einsatzaufkommens 
nach Einsatzarten und den jeweiligen Anteil der einzelnen Leistungserbringer enthält. 
 
 
 
 
 
Ergänzende Information. 
 
 
 
ergänzende Schreibweise.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis 
 
Im Rettungsdienstbereich Darmstadt wurde der EDV -gestützte landesweite 
Interdisziplinäre Versorgungsnachweis (IVENA) umgesetzt.  Hierzu sind alle 
Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich eingebunden. 
 
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis 
 
Im Rettungsdienstbereich Darmstadt wurde der EDV -gestützte landesweite 
Interdisziplinäre Versorgungsnachweis (IVENA) umgesetzt.  Hierzu sind alle 
Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich eingebunden.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
5.2 Qualitätssicherung 
 
Die allgemeine Qualitätssicherung regelt der §19 HRDG.  In diesem Rahmen kann 
der Rettungsdienstträger „Trägervorgaben“ als verbindlich vorschreiben, die z. B.  die 
zentrale Fortbildung des Rettungsdienstpersonal, Ausrüstungsstandards / 
Sicherheitsausrüstung de s Personals, Ausrüstungsstandards / 
Sicherheitsausrüstung der Rettungsmittel und der Rettungswachen 
(bei Neu -oder Umbauten), Übungsteilnahme des Personals, Behandlungsstandards 
und Dokumentationsstandards regeln. 
 
 
 
 
 
 
 
Das medizinische Qualitätsmanagemen t regelt der §20 HRDG „ Ärztlichen Leiters 
Rettungsdienst“. 
Der Träger des Rettungsdienstbereichs Darmstadt hat hierzu einen Ärztlichen Leiter 
Rettungsdienst (ÄLRD) bestellt.  
Zur Qualitätssicherung finden halbjährlich Statusgespräche zwischen den Trägern 
und den  
Leisungserbringern statt, in denen Verstöße gegen die Qualitätskriterien erörtert 
werden. 
 
 
5.2 Qualitätssicherung 
 
Die allgemeine Qualitätssicherung regelt §19 HRDG. In diesem Rahmen kann der 
Rettungsdienstträger „Trägervorgaben“ verbindlich vorschreiben, die z. B.  die 
zentrale Fortbildung des Rettungsdienstpersonal, Ausrüstungsstandards / 
Sicherheitsausrüstung des Personals, Ausrüstungsstandards / 
Sicherheitsausrüstung der Rettungsmittel und der Rettungswachen (bei Neu -oder 
Umbauten), Übungsteilnahme des Personals, Behandlungsstandards und 
Dokumentationsstandards regeln.  
In Darmstadt sind die Trägervorgaben  Bestandteil der Beauftragung an die 
Leistungserbringer. Zur  Qualitätssicherung werden ebenfalls regelmäßige 
Gespräche (JourFixe) quartalsweise zwischen Rettungsdienstträger und 
Leistungserbringer sowie halbjährlich  dem ÄLRD, 
Leitstellenleitung, Rettungsdienstträger, Leistungserbringer  und den ansässigen 
Kliniken durchgeführt. 
 
Das medizinische Qualitätsmanagement regelt der §20 HRDG „Ärztliche Leitung des 
Rettungsdienstes“. Der Träger des Rettungsdienstbereichs Darmstadt hat hierzu 
einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) bestellt.  
Zur Qualitätssicherung finden halbjährlich Statusgespräche zwischen den Trägern 
und den  
Leisungserbringern statt, in denen Verstöße gegen die Qualitätskriterien erörtert 
werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ergänzende 
Klarstellung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Findet sich nun im 
oberen Teil wieder.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt 
Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt sind derzeit:  
 
 
Arbeiter-Samariter-Bund 
Landesverband Hessen e. V.  
Ortsverband Darmstadt-Starkenburg  (Regionalverband Südhessen) 
Pfungstädter Straße 165 
64297 Darmstadt 
 
 
DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg GmbH 
Mornewegstraße 15 
64293 Darmstadt 
 
 
 
Institut für Notfallmedizin 
Grafenstraße 9 
64283 Darmstadt 
 
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret 
Dieburger Straße 31 
64287 Darmstadt 
Das Nähere wurde in Sicherstellungsvereinbarungen geregelt. 
 
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt 
Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt sind: 
 
 
Arbeiter-Samariter-Bund 
Landesverband Hessen e. V.  
Ortsverband Darmstadt-Starkenburg (Regionalverband Südhessen) 
Pfungstädter Straße 165 
64297 Darmstadt 
 
 
DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH 
Mornewegstraße 15 
64293 Darmstadt 
 
 
 
Institut für Notfallmedizin 
Grafenstraße 9 
64283 Darmstadt 
 
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret 
Dieburger Straße 31 
64287 Darmstadt 
Das Nähere wurde in Sicherstellungsvereinbarungen geregelt. 
 
 
 
 
Aktueller Name 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vereinbarungen werden 
anderweitig erwähnt.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
7. Versorgungsbereich der Notarztsysteme und der Rettungswachen 
 
Zur dezentralen Versorgung der Bevölkerung mit Rettungsdienstleistungen sind den 
Notarztsystemen und den Rettungswachen primäre Versorgungsbereiche 
zuzuordnen. 
 
7. Versorgungsbereich der Notarztsysteme und der Rettung swachen 
 
Zur dezentralen Versorgung der Bevölkerung mit Rettungsdienstleistungen sind den 
Notarztsystemen und den Rettungswachen primäre Versorgungsbereiche 
zuzuordnen. 
 
7. Rettungswachenversorgungsbereiche 
Der Rettungsdienstbereich ist in insgesamt drei Versorgungsbereiche mit vier 
Rettungswachen und einem Rettungsmittelstandort aufgeteilt. 
Dem Versorgungsbereich Nord sind die Stadtteile Arheilgen und Wixhausen 
zugeteilt. Zuständig ist hier die gleichnamige Rettungswache Nord.  
Der Versorgungsbereich Mitt e umfasst die Rettungswache Mitte sowie den 
Rettungsmittelstandort Ost. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Innenstadt (PLZ 
64283, 64287 nördlich der Heinrichstr., 64289, 64293, 64295 nördlich der 
Holzhofallee) inklusive des Stadtteils Kranichstein sowie  Abschnitte der 
Bundesautobahnen 5 und 67. 
Die Rettungswache Bessungen sowie die Rettungswache Süd bilden den 
Versorgungsbereich Süd. Dieser Umfasst den Stadtteil Eberstadt sowie die südliche 
Innenstadt (PLZ 64285, 64287 südlich der Heinrichstr., 64295 süd lich der 
Holzhofallee). 
 
 
Neufassung.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme 
 
Standort  Versorgungsbereiche 
 
NEF-Darmstadt Darmstadt mit allen Stadtteilen 
  
 
Baby-NAW Stadt Darmstadt 
 Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 Landkreis Groß-Gerau 
 Landkreis Bergstraße 
 Odenwaldkreis 
 
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme 
 
Standort  Versorgungsbereiche 
 
NEF-Darmstadt Darmstadt mit allen Stadtteilen 
  
 
Baby-NAW Stadt Darmstadt 
 Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 Landkreis Groß-Gerau 
 Landkreis Bergstraße 
 Odenwaldkreis 
 
Obsolet, B -NAW ist kein  
primäres Notarztsystem, 
findet später 
Berücksichtigung.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen 
 
Standort       Versorgungsbereiche 
   
Darmstadt/ Darmstadt- Innenstadt 
   
Innenstadt  inkl. RW-Arheilgen Darmstadt- 
Kranichstein  
 Darmstadt- Arheilgen 
    
   
  
Darmstadt- Darmstadt- 
Eberstadt  
Eberstadt  
 
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen 
 
Standort       Versorgungsbereiche 
   
Darmstadt/ Darmstadt- Innenstadt 
   
Innenstadt  inkl. RW-Arheilgen Darmstadt- 
Kranichstein  
 Darmstadt- Arheilgen 
    
   
  
Darmstadt- Darmstadt- 
Eberstadt  
Eberstadt  
 
Findet unter 8.ff 
Berücksichtigung. 
Neufassung

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
8. Rettungsmittelbedarfsplan generell 
 
Der Bedarf an Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF), Intensiv -Transportwagen (ITW), 
Rettungswagen (Typ C) und Notfallkrankenwagen (Typ B) wird nach den 
Grundsätzen dieses Planes ermittelt und festgelegt. 
Soweit Empfehlungen nach EN/DIN -Vorschriften bestehen, sind diese einzuhalten. 
Grundlagen für die Bemessung sind die Einhaltung der Hil fsfristen und das 
Einsatzaufkommen. 
 
8. Rettungsmittelbedarfsplan generell 
 
Der Bedarf an Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF), Intensiv -Transportwagen (ITW), 
Rettungswagen (Typ C) und Notfallkrankenwagen (Typ B) wird nach den 
Grundsätzen dieses Planes ermittelt und festgelegt. 
Soweit Empfehlungen nach EN/DIN -Vorschriften bestehen, sind diese einzuhalten. 
Grundlagen für die Bemessung sind die Einhaltung der Hilfsfristen und das 
Einsatzaufkommen. 
 
8. RETTUNGSMITTELPLAN  
Gemäß den Vorgaben des Landes Hessen werden folgende Zeitintervalle 
dargestellt: Montag – Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertag. 
 
Neufassung 
8.3. bis 8.6. in Tabellform „Neu in Tabellenform unter Punkten 8.1. bis 8.3.“  
9. Notärztliche Versorgung 
 
Die Versorgung und Beförderung von Notfallpatienten hat gegenüber anderen 
rettungsdienstlichen Einsätzen Vorrang. 
Die notärztliche Versorgung von Notfallpatienten erfolgt nach dem Rendezvous -
System. Die ärztliche Leistung wird durch das Institut für Notfallmedizin der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sichergestellt. 
 
Die Entscheidung über den Einsatz der Notärzte erfolgt durch die Leitfunkstelle 
Darmstadt auf der Grundlage des Indikationskataloges für die Alarmierung und den 
Einsatz des Notarztwagens in Hessen. 
 
9. Notärztliche Versorgung 
 
Die Versorgung und Beförderung von Notfallpatienten hat gegenüber anderen 
rettungsdienstlichen Einsätzen Vorrang. 
Die notärztliche Versorgung von Notfallpatienten erfolgt nach dem Rendezvous -
System. Die ärztliche Leistung wird durch das Institut für Notfallmedizin der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sichergestellt. 
 
Die Entscheidung über den Einsatz der Notärzte erfolgt durch die Leitfunkstelle 
Darmstadt auf der Grundlage des Indikationskataloges für die Alarmierung und den 
Einsatz des Notarztwagens in Hessen. 
 
Neufassung; Notärztliche 
Versorgung wird neu 
beschrieben,  
 
neonatologische 
Notfallversorgung wird 
gesondert aufgeführt

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
Der Transport von Neu- und Frühgeborenen wird mit dem Baby-NAW des ASB 
Darmstadt durchgeführt.  
Die Besetzung erfolgt durch eine Rettungsmittelbesatzung des ASB Darmstadt in 
einem Umsteigesystem aus der normalen Rettungsmittelvorhaltung heraus.  
 Für zeitkritische Anforderungen, bei dem keine ASB- Rettungsmittelbesatzung 
sofort zur Verfügung steht, hält der ASB einen PKW mit einen Fahrer in 
Rufbereitschaft (mindestens RS-Qualifikation) vor, der die Zuführung des 
Kinderarztes bei einer evtl. verzögerte Anfahrt des inkubatorführenden Baby-NAW 
kompensiert. Die ärztliche Begleitung und die nicht fahrzeugbezogenen 
medizinischen Ausstattungen inkl. Intensiv-Transportinkubator wird durch die 
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret gestellt.  
Da die Vorhaltung eines entsprechenden Systems für jeden einzelnen 
Rettungsdienstbereich unwirtschaftlich wäre, wurde mit den Trägern der 
Rettungsdienstbereiche Bergstraße, Dieburg, Groß-Gerau und  
Odenwaldkreis eine Vereinbarung über den Einsatz des Baby-NAW getroffen. Das 
System des Rettungsdienstbereiches Darmstadt deckt diese 
Rettungsdienstbereiche für den Transport von Neu- und Frühgeborenen mit ab. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Transport von Neu- und Frühgeborenen wird mit dem Baby-NAW des ASB 
Darmstadt durchgeführt.  
Die Besetzung erfolgt durch eine Rettungsmittelbesatzung des ASB Darmstadt in 
einem Umsteigesystem aus der normalen Rettungsmittelvorhaltung heraus.  
 Für zeitkritische Anforderungen, bei dem keine ASB- Rettungsmittelbesatzung 
sofort zur Verfügung steht, hält der ASB einen PKW mit einen Fahrer in 
Rufbereitschaft (mindestens RS-Qualifikation) vor, der die Zuführung des 
Kinderarztes bei einer evtl. verzögerte Anfahrt des inkubatorführenden Baby-NAW 
kompensiert. Die ärztliche Begleitung und die nicht fahrzeugbezogenen 
medizinischen Ausstattungen inkl. Intensiv-Transportinkubator wird durch die 
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret gestellt.  
Da die Vorhaltung eines entsprechenden Systems für jeden einzelnen 
Rettungsdienstbereich unwirtschaftlich wäre, wurde mit den Trägern der 
Rettungsdienstbereiche Bergstraße, Dieburg, Groß-Gerau und  
Odenwaldkreis eine Vereinbarung über den Einsatz des Baby-NAW getroffen. Das 
System des Rettungsdienstbereiches Darmstadt deckt diese 
Rettungsdienstbereiche für den Transport von Neu- und Frühgeborenen mit ab. 
 
Für die notärztliche Versorgung steht im Rettungsdienstbereich ein Notarztsystem 
(NEF) zur Verfügung. Dies ist zentral an der Rettungswache Mitte, Mornewegstr. 15, 
stationiert. Das NEF ist 365/24/7 einsatzbereit.  
Der notärztliche Einsatz erfolgt über den Notarztindikationskatalog des Landes 
Hessen. Die Einsatzentscheidung obliegt der Leitfunkstelle Darmstadt. Die

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
notärztliche Besetzung des NEF wird durch das Institut für Notfallmedizin 
sichergestellt.  
n.n. 10. Neonatologische Notfallversorgung 
Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag, stellt das Perinatalzentrum Darmstadt die Zu - 
und Abverlegung von Früh - und Neugeborenen in seinem Zuständigkeitsbereich 
sicher. Hierfür betreibt das Perinatalzentrum gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-
Bund (ASB) RV Südhessen einen Baby-Notarztwagen.  
Dieser steht 365/24/7 am Klinikum Darmstadt zur Verfügung. Besetzt wird der Baby-
NAW mit einer Besatzung eines Rettungsmittels des ASB im Umsteigemodell sowie 
Personal (Ärztin/Arzt und Pflegefachkraft) der neonatologischen Intensivstation des 
Klinikum Darmstadt. 
Der Einsatzbereich des Baby -NAW sind die südhessischen Landkreise Bergstraße, 
Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und Odenwaldkreis, sowie die Stadt Darmstadt. 
 
Inhaltlich neu 
10. Wasserrettung 
Wird - soweit möglich - durch Feuerwehr Frankfurt sichergestellt. 
 
11. Wasserrettung  
Wird - soweit möglich - durch Feuerwehr Frankfurt sichergestellt. 
 
Die Wasserrettung wird durch die Berufsfeuerwehr Darmstadt sichergestellt. Hierfür 
existiert eine spezielle Fachgruppe (FG spezi elle Rettung). Unterstützend können 
Tauchergruppen, insbesondere der Feuerwehr Frankfurt / Main, angefordert werden. 
 
Redaktionell 
 
Richtigstellung 
 
 
Neufassung

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
11. Bergrettung/ Höhenrettung 
 
Wird durch DRK - Bergwacht Hessen – und im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt durch die Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr sichergestellt.  
 
 
11. Bergrettung/ Höhenrettung 
 
Wird durch DRK - Bergwacht Hessen – und im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt durch die Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr sichergestellt. 
 
Die Rettung aus Höhen und Tiefen wird durch die Berufsfeuerwehr Darmstadt 
sichergestellt. Hierfür existiert eine spezielle Fachgruppe (FG spezielle Rettung). 
Unterstützend kann die Bergwacht Hessen Standort Darmstadt hinzug ezogen 
werden. 
 
Redaktionell 
 
 
Richtigstellung 
 
 
 
 
Neufassung 
12. Schwerlastpatiententransport 
 
Die Transporte von übergewichtigen Patienten werden durch das 
Sonderrettungsmittel der Johanniter -Unfall-Hilfe (Regionalverband Darmstadt -
Dieburg) stationiert im Rettungsdienstbereich Dieburg sichergestellt. Die 
Anforderung erfolgt über die ZLS Dieburg. 
 
 
 
13. Schwerlastpatiententransport  
 
Die Transporte von schwergewichtigen Patienten werden durch ein 
Sonderrettungsmittel der Johanniter -Unfall-Hilfe (Regionalve rband Darmstadt -
Dieburg), stationiert im Rettungsdienstbereich Dieburg, sichergestellt. Die 
Anforderung erfolgt über die ZLS Dieburg. 
. 
 
 
 
Redaktionell

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv -Sekundärtransporte mit einem 
Intensivtransportwagen (ITW) 
 
Wird durch die DRK-Starkenburg Rettungs- und Sozialdienst gGmbH in Kooperation 
mit dem Arbeiter -Samariter- Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband 
Darmstadt-Starkenburg sichergestellt. 
Die ärztliche Leistung für die intensivmedizinische Besetzung wird durch das Institut 
für Notfallmedizin sichergestellt. 
 
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv -Sekundärtransporte mit einem 
Intensivtransportwagen (ITW) 
 
Wird durch die DRK-Starkenburg Rettungs- und Sozialdienst gGmbH in Kooperation 
mit dem Arbeiter -Samariter- Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband 
Darmstadt-Starkenburg sichergestellt. 
Die ärztliche Leistung für die intensivmedizinische Besetzung wird durch das Institut 
für Notfallmedizin sichergestellt. 
 
14. Ärztlich  begleitete Sekundärtransporte  
Ärztlich begleitete Sekundärtransporte werden direkt durch die abgebenden Kliniken 
online bei der Koordinierungsstelle für Sekundärtransporte Hessen (KST) 
angefordert. Die KST wird durch die Branddirektion Frankfurt Main betrieben. Die 
KST koordiniert alle ärztlich begleiteten Sekundärtransporte. 
Die Stadt Darmstadt hat, im Auftrag des Landes Hessen, zu diesem Zweck ein 
Intensivtransportwagen (ITW) beauftragt. Dieser wird durch die KST disponiert. Das 
Fahrzeug steht  an jedem Tag der Woche von 8:00 bis 0:00 Uhr zur Verfügung. 
Betrieben wird das Fahrzeug durch die DRK Rettungs - und Sozialdienste 
Starkenburg gGmbH in Kooperation mit dem Arbeiter -Samariter-Bund RV 
Südhessen. Die Ärztinnen und Ärzte werden durch das Institut für Notfallmedizin 
Darmstadt gestellt. 
Gemäß Erlass werden zeitkritische ärztliche Sekundärtransporte durch den 
Regelrettungsdienst (MZF + NEF oder MZF + Klinikärztin / Klinikarzt) durchgeführt.  
 
Radaktionelle Änderung 
sowie einarbeitung des 
Erlasses des HMSI. 
n.n.  Neu eingeführter Inhalt

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst 
  
Um die vorgegebene Hilfsfrist in im gesamten Rettungsdienstbereiches Darmstadt 
einhalten zu können, haben der Landkreis Darmstadt -Dieburg und die Stadt 
Darmstadt mit den Rettungsdienstträgern der benachbarten Rettungsdienstbereiche 
Vereinbarungen über die bereichsübergreifende Zusammenarbeit im Rettungsdienst 
(Versorgung von Notfallpatienten) abgeschlossen. 
Diese Vereinbarungen behalten ihre Wir kung, auch nach Aufkündigung des 
gemeinsamen Rettungsdienstbereiches Darmstadt  bis neue Vereinbarungen 
abgeschlossen werden. 
 
Zur effektiven EDV -basierten Disposition sind alle Rettungsmittel mit einem GPS -
Trackingsystem ausgestattet .Über einen gemeinsam en Flottenservers in 
Verbindung mit Leitstellenkopplungen stehen alle Rettungsmittel auch den 
Nachbarleitstellen zur „Bereichsübergreifenden Zusammenarbeit“ zur Verfügung.  
 
Danach erfolgen die Alarmierung und die Auftragsvergabe über die abgebende 
Leitstelle. Anschließend übernimmt die anfordernde Leitstelle die Einsatzsteuerung 
und Koordinierung. Hierzu ist unerläßlich, dass  
das jeweilige angeforderte Fahrzeug auf den Betriebskanal der anfordernden 
Leitstelle umschaltet und sich über Funk an- und abmeldet. 
Für die bereichsübergreifenden Einsätze werden die Benutzungsentgelte des das 
Fahrzeug entsendenden Leistungserbringers berechnet. Im Einzelnen wurden 
folgende Regelungen getroffen: 
 
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst 
  
Um die vorgegebene Hilfsfr ist in im gesamten Rettungsdienstbereiches Darmstadt 
einhalten zu können, haben der Landkreis Darmstadt -Dieburg und die Stadt 
Darmstadt mit den Rettungsdienstträgern der benachbarten Rettungsdienstbereiche 
Vereinbarungen über die bereichsübergreifende Zusammenarbeit im Rettungsdienst 
(Versorgung von Notfallpatienten) abgeschlossen. 
Diese Vereinbarungen behalten ihre Wirkung, auch nach Aufkündigung des 
gemeinsamen Rettungsdienstbereiches Darmstadt  bis neue Vereinbarungen 
abgeschlossen werden. 
 
Zur effektive n EDV-basierten Disposition sind alle Rettungsmittel mit einem GPS -
Trackingsystem ausgestattet .Über einen gemeinsamen Flottenservers in 
Verbindung mit Leitstellenkopplungen stehen alle Rettungsmittel auch den 
Nachbarleitstellen zur „Bereichsübergreifenden Zusammenarbeit“ zur Verfügung.  
 
Danach erfolgen die Alarmierung und die Auftragsvergabe über die abgebende 
Leitstelle. Anschließend übernimmt die anfordernde Leitstelle die Einsatzsteuerung 
und Koordinierung. Hierzu ist unerläßlich, dass  
das jeweilige a ngeforderte Fahrzeug auf den Betriebskanal der anfordernden 
Leitstelle umschaltet und sich über Funk an- und abmeldet. 
Für die bereichsübergreifenden Einsätze werden die Benutzungsentgelte des das 
Fahrzeug entsendenden Leistungserbringers berechnet. Im Einzelnen wurden 
folgende Regelungen getroffen: 
 
Dieser Punkt wurde komplett 
gestrichen. Das beschriebene 
Procedere mit inzwischen in 
diversen Erlassen 
Landeseinheitlich geregelt 
und bedarf keiner Erläuterung 
in Bereichsplan. 
 
Bereichsübergreifende 
Vereinbarungen sind in den 
entsprechenden Kapiteln (z.b. 
Neonatologische Versorgung) 
niedergeschrieben.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
14.  Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis 
Darmstadt-Dieburg 
 
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu - und Frühgeborenen, der 
einer Arztbegleitung bedarf, wird für den Rettungsdienstbereich Dieburg durch den 
in Darmstadt stationierten Baby -NAW durchgeführt. Über die Anforderung 
entscheidet die Leitstelle Dieburg. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und 
Steuerung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.  
 
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach 
- keine - 
 
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau 
 
Für den Autobahnabschnitt der A 5 von der Auffahrt Langen/Mörfelden in südlicher 
Richtung bis  zur Abfahrt Weiterstadt ist die Zentrale Leitstelle Groß -Gerau in 
Verbindung mit der Rettungswache Mörfelden-Walldorf zuständig. 
 
Auf dem Autobahnabschnitt der A 5 von der Bereichsgrenze in nördlicher Richtung 
bis zur Auffahrt Langen/Mörfelden wird der RTW der Rettungswache Weiterstadt 
oder das in Darmstadt stationierte NEF (vormals NAW) eingesetzt. 
 
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschlussstelle Büttelb orn bis zur 
Anschlussstelle Darmstadt -Innenstadt bzw.  Darmstadt -Griesheim ist die Zentrale 
Leitstelle Groß-Gerau zuständig. 
 
14.  Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt D armstadt und dem Landkreis 
Darmstadt-Dieburg 
 
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu - und Frühgeborenen, der 
einer Arztbegleitung bedarf, wird für den Rettungsdienstbereich Dieburg durch den 
in Darmstadt stationierten Baby -NAW durchgeführt. Über die Anforderung 
entscheidet die Leitste lle Dieburg. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und 
Steuerung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.  
 
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach 
- keine - 
 
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau 
 
Für den Autobahnabschnitt der A 5 von der Auffahrt Langen/Mörfelden in südlicher 
Richtung bis  zur Abfahrt Weiterstadt ist die Zentrale Leitstelle Groß -Gerau in 
Verbindung mit der Rettungswache Mörfelden-Walldorf zuständig. 
 
Auf dem Autobahnabschnitt der A 5 von der Bereichsgrenze in nördlicher Richtung 
bis zur Auffahrt Langen/Mörfelden wird der RTW der Rettungswache Weiterstadt 
oder das in Darmstadt stationierte NEF (vormals NAW) eingesetzt. 
 
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschlussstelle Büttelb orn bis zur 
Anschlussstelle Darmstadt -Innenstadt bzw.  Darmstadt -Griesheim ist die Zentrale 
Leitstelle Groß-Gerau zuständig. 
 
Punkte komplett gestrichen. 
Der Einsatzbereich des Baby-
NAW ist unter „10. 
Neonatologische Versorgung“ 
beschrieben. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sämtliche Zuständigkeiten 
auf BAB in Hessen sind per 
Erlass (HMdIS) inzwischen 
geregelt.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschlussstelle Darmstadt -Innenstadt 
bzw. Darmstadt -Griesheim bis zur Anschlussstelle Bü ttelborn ist die Leitfunkstelle 
Darmstadt zuständig. 
 
Im Duplizitätsfall und bei Bedarfsspitzen erfolgt die notärztliche Versorgung der Stadt 
Weiterstadt durch das in der Rettungswache Groß-Gerau stationierte NEF. 
 
Im Duplizitätsfall wird der Abschnitt der  B 42 von der  Bereichsgrenze bis zur 
Autobahnauffahrt Büttelborn rettungsdienstlich durch den RTW der Rettungswache 
Weiterstadt mitversorgt. 
 
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der Auffahrt Gernsheim in nördlicher 
Richtung bis zur Behelfsauffahrt der Raststätte Pfungstadt** ist die Zentrale Leitstelle 
Groß-Gerau zuständig.  In dem zuvor genannten Bereich kommt im Duplizitätsfall 
auch der RTW der Rettungswache Jugenheim zum Einsatz. 
** Künftig: Anschlussstelle Pfungstadt/Eschollbrücken 
 
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der südlichen Bereichsgrenze in südlicher 
Richtung bis zur Auffahrt Gernsheim ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig.  
 
 
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu - und Frühgeborenen, der 
einer Arztbegleitung bedarf, wird für den Kreis Groß -Gerau durch den in Darmstadt 
stationierten Baby -NAW durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die 
Leitstelle Groß -Gerau. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steuerung des 
Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt. 
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschlussstelle Darmstadt -Innenstadt 
bzw. Darmstadt -Griesheim bis zur Anschlussstelle Bü ttelborn ist die Leitfunkstelle 
Darmstadt zuständig. 
 
Im Duplizitätsfall und bei Bedarfsspitzen erfolgt die notärztliche Versorgung der Stadt 
Weiterstadt durch das in der Rettungswache Groß-Gerau stationierte NEF. 
 
Im Duplizitätsfall wird der Abschnitt der  B 42 von der  Bereichsgrenze bis zur 
Autobahnauffahrt Büttelborn rettungsdienstlich durch den RTW der Rettungswache 
Weiterstadt mitversorgt. 
 
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der Auffahrt Gernsheim in nördlicher 
Richtung bis zur Behelfsauffahrt der Raststätte Pfungstadt** ist die Zentrale Leitstelle 
Groß-Gerau zuständig.  In dem zuvor genannten Bereich kommt im Duplizitätsfall 
auch der RTW der Rettungswache Jugenheim zum Einsatz. 
** Künftig: Anschlussstelle Pfungstadt/Eschollbrücken 
 
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der südlichen Bereichsgrenze in südlicher 
Richtung bis zur Auffahrt Gernsheim ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig.  
 
 
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu - und Frühgeborenen, der 
einer Arztbegleitung bedarf, wird für den Kreis Groß -Gerau durch den in Darmstadt 
stationierten Baby -NAW durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die 
Leitstelle Groß -Gerau. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steuerung des 
Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt. 
 
 
 
 
 
 
Zuständigkeit: DA# 
 
 
 
 
Zuständigkeit: DA# 
 
 
 
 
 
s.o.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
 
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße 
 
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu - und Frühgeborenen, der 
einer Arztbegleitung bedarf, wird für den Kreis Bergstraße durch den in Darmstadt 
stationierten Baby -NAW durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die 
Leitstelle Bergstraße. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steuerung des 
Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt. 
 
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis 
  
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu - und Frühgeborenen, der einer 
Arztbegleitung 
bedarf, wird für den Odenwaldkreis durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW 
durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die Leitstelle Odenwald. 
Alarmierung, Auftragsvergabe , Einsatz und Steuerung des Baby -NAW erfolgen 
durch die Leitfunkstelle Darmstadt. 
 
 
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA 
 
Abdeckung von Duplizitätsfällen in Spitzenzeiten mit einem RTW 
 
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche:  
 
Liste der Leitstellen und Rettungsmittelvorhaltung als Anlage  
 
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße 
 
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu - und Frühgeborenen, der 
einer Arztbegleitung bedarf, wird für den Kreis Bergstraße durch den in Darmstadt 
stationierten Baby -NAW durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die 
Leitstelle Bergstraße. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steuerung des 
Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt. 
 
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis 
  
Der Transport von bereits primär versorgten  kranken Neu - und Frühgeborenen, der einer 
Arztbegleitung 
bedarf, wird für den Odenwaldkreis durch den in Darmstadt stationierten Baby -NAW 
durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die Leitstelle Odenwald. 
Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Ste uerung des Baby -NAW erfolgen 
durch die Leitfunkstelle Darmstadt. 
 
 
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA 
 
Abdeckung von Duplizitätsfällen in Spitzenzeiten mit einem RTW 
 
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche:  
 
Liste der Leitstellen und Rettungsmittelvorhaltung als Anlage  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vereinbarung mit Merck ist 
unter „20“ aufgeführt. 
 
 
 
 
 
Ist aus deren Bereichsplan 
ersichtlich, kein Anhang 
unseres Bereichsplans.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen 
 
Aufgrund des § 7 HRDG  wurden für den Rettungsdienstbereich Darmstadt 
organisatorische Leiter und Leitende Notärzte / Notärztinnen bestellt und für d ie 
Wahrnehmung ihrer Aufgaben entsprechend ausgerüstet. 
Leitender Notarzt / Leitende Notärztin und Organisatorischer Leiter / 
Organisatorische Leiterin sind Bestandteil der Technischen Einsatzleitung (HBKG).   
 
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen 
 
Aufgrund des § 7 HRDG  wurden für den Rettungsdienstbereich Darmstadt 
organisatorische Leiter und Leitende Notärzte / Notärztinnen bestellt und für die 
Wahrnehmung ihrer Aufgaben entsprechend ausgerüstet. 
Leitender Notarzt / Leitende Notärztin und Organisatorischer Leiter / 
Organisatorische Leiterin sind Bestandteil der Technischen Einsatzleitung (HBKG).   
 
15. Einsatzleitung Rettungsdienst  
Nach § 7 HRDG ist eine Einsatzleitung Rettungsdienst (EL RD) vorzuhalten. Diese 
besteht aus dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OLRD) sowie  dem 
Leitenden Notarzt (LNA). Beide Funktionen werden im Rettungsdienstbereich 
Darmstadt in Kooperation mit dem Landkreis Darmstadt -Dieburg vorgehalten. Der 
OLRD ist somit zuständig für die Stadt Darmstadt sowie den westlichen Landkreis 
Darmstadt-Dieburg. Das System LNA ist ebenfalls für die Stadt Darmstadt jedoch 
auch für den kompletten Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständig.  
Den OLRD stehen Einsatzfahrzeuge (KdoW) zur Verfügung. Die LNA werden durch 
Zubringerdienste an die Einsatzstelle gebracht.  
Die Alarmierung der EL RD erfolgt gemäß AAO Rettungsdienst und 
Indikationskatalog des Landes Hessen. 
 
 
Neue, exaktere Formulierung 
16. Krankenhäuser 
Liste siehe Anlage 
 
16. Krankenhäuser 
Liste siehe Anlage 
 
Gem. 
Landesrettungsdienstplan 
nicht notwendig.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
n.n. 16. Rettungsdienstverstärkung (RDV) / Massenanfall von Verletzten 
(MANV)  
Bei hohem Einsatzaufkommen und größeren Schadensereignissen besteht die 
Möglichkeit, eine Rettungsdienstverstärkung (RDV) zu alarmieren. Die in Darmstadt 
tätigen Leistungserbringer stell en planerisch mehrere MZF und KTW welche 
innerhalb kurzer Zeit besetzt werden können. 
In der AAO Rettungsdienst sind Teile der MANV -Planung enthalten. Zur 
Vollständigen Planung wird ein Sonderschutzplan Sanitätswesen fortgeschrieben.  
Neuer Punkt. War bisher nicht 
vorhanden. Ist mittlerweile 
geforderter Teil laut 
Landesrettungsdienstplan. 
n.n. 17. Voraushelfersystem  
Die Berufsfeuerwehr Darmstadt stellt für die gesamte Stadt ein Voraushelfersystem. 
Verschiedene Teileinheiten (insbesondere Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge) 
werden bei Bedarf alarmiert. Das Personal hat mindestens die Qualifikation 
Rettungssanitäter. Die medizinische Ausstattung umfasst Notfallrucksack, 
Sauerstoffeinheit, automatischer externer Defibrillator und Immobilisationsmaterial.  
 
Neuer Punkt. War bisher nicht 
vorhanden. 
n.n. 18. Luftrettung  
Der Träger der Luftrettung ist das Land Hessen. Der Einsatz der Luftrettungsmittel 
erfolgt nach Indikationsliste (AAO Rettungsdienst) sowie Fachplan Luftrettung des 
Landes Hessen.  
 
Neuer Punkt. War bisher nicht 
vorhanden. Ist mittlerweile 
geforderter Teil laut 
Landesrettungsdienstplan. 
n.n. 19. Notfallseelsorge (NFS) / Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) 
Die Notfallseelsorge Südhessen steht dem Rettungsdienstbereich Darmstadt 
365/24/7 zur Verfügung. Sie wird über die Leitfunkstelle alarmiert und begibt  sich 
eigenständig zur Einsatzstelle. 
Neuer Punkt. War bisher nicht 
vorhanden.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
Als Unterstützung für die eigenen Kräfte steht eine PSNV Einheit zur Verfügung. 
Diese kann von allen Hilfs- und Rettungskräften im Bereich kontaktiert werden. 
Auch die PSNV steht 365/24/7 zur Verfügung.

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung  
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA 
Abdeckung von Duplizitätsfällen in Spitzenzeiten mit einem RTW 
 
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA 
Abdeckung von Duplizitätsfällen in Spitzenzeiten mit einem RTW 
 
20. Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA 
Zur Spitzenabdeckung kann für Notfalleinätze ein MZF der Werkfeuerwehr Merck 
(Merck KGaA, Frankfurter Str. 250, Darmstadt) angefordert werden.  
 
Konkretisierung. 
17. Vereinbarungen und Anweisungen 
Der Bereichsplan stellt den Rahmen für die rettungsdienstliche Versorgung im 
Rettungsdienstbereich dar. Die Ausgestaltung und Anpassung wird über 
Anweisungen und Vereinbarungen geregelt. 
Derzeit sind dies: 
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Organisatorischen Leiter 
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Leitenden Notärztinnen/Leitenden 
Notärzte  
- Festlegung „Rettungsdienstliche Lagen in Darmstadt“ 
- Duplizitätsfallregelung („Mobile-Wachen-Strategie“) 
- Alarm- und Ausrücke- Ordnung Rettungsdienst 
 
21. Vereinbarungen und Anweisungen 
Der Bereichsplan stellt den Rahmen für die rettungsdienstliche Versorgung im 
Rettungsdienstbereich dar. Die Ausgestaltung und Anpassung wird über 
Anweisungen und Vereinbarungen geregelt. 
Derzeit sind dies: 
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Organisatorischen Leiter 
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Leitenden Notärztinnen/Leitenden 
Notärzte  
- Festlegung „Rettungsdienstliche Lagen in Darmstadt“ 
- Duplizitätsfallregelung („Mobile-Wachen-Strategie“) 
- Alarm- und Ausrücke- Ordnung Rettungsdienst (AAO RD) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Existiert nicht mehr 
 
 
Formale Ergänzung 
n.n. 22. Inkrafttreten  
Der vorliegende Bereichsplan wurde im Bereichsausschuss am 28.09.2023 
vorgestellt und tritt zum 01.01.2024 in Kraft. 
 
Zuvor nicht beschrieben, 
Forderung laut 
Landesrettungsdienstplan. 
n.n. 23. Anlagen  
AAO Rettungsdienst 
 
neu

Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung

Beratungsverlauf (1)

TOP 419

Orte (10)

  • Bismarckstraße 86
  • Pfungstädter Straße 165
  • Mornewegstraße 15
  • Grafenstraße 9
  • Dieburger Straße 31
  • Heinrichstraße
  • Holzhofallee
  • Frankfurter Straße 250
  • Messeler Straße 112b
  • Rüdesheimer Straße 119a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0336
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.09.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00