2023/0336
10. Fortschreibung des Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Darmstadt; Anpassung rettungsdienstlicher Vorhaltung ab dem 01.01.2024
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anlage 2
21068 Zeichen
Rettungsdienstbereich Darmstadt 1
B E R E I C H S P L A N
10. Fortschreibung
gemäß § 15 Abs. 4
Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011, vom 16. Dez. 2010,
zul. geändert 9. Dez. 2022
für den
Rettungsdienstbereich Darmstadt
(zum 01.01.2024)
Rettungsdienstbereich Darmstadt 2
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung ...........................................................................................................................................3
2. Rettungsdienstbereich ...............................................................................................................................4
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle .............................................................................................5
4. Einsatzstrategie .........................................................................................................................................6
5. Einsatzdokumentation ................................................................................................................................7
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt ..........................................................................8
7. Rettungswachenversorgungsbereiche .......................................................................................................9
8. Rettungsmittelplan ...................................................................................................................................10
9. Notärztliche Versorgung ..........................................................................................................................13
10. Neonatologische Notfallversorgung .......................................................................................................13
11. Wasserrettung ........................................................................................................................................13
12. Bergrettung/ Höhenrettung ....................................................................................................................14
13. Schwerlastpatiententransport ................................................................................................................14
14. Ärztlich begleitete Sekundärtransporte ..................................................................................................14
15. Einsatzleitung Rettungsdienst ................................................................................................................15
16. Rettungsdienstverstärkung (RDV) / Massenanfall von Verletzten (MANV) ............................................15
17. Voraushelfersystem ...............................................................................................................................15
18. Luftrettung ..............................................................................................................................................15
19. Notfallseelsorge (NFS) / Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) .......................................................16
20. Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA ..............................................................................................16
21. Vereinbarungen und Anweisungen ........................................................................................................16
22. Inkrafttreten ............................................................................................................................................16
23. Anlagen ..................................................................................................................................................16
Rettungsdienstbereich Darmstadt 3
1. Vorbemerkung
Gemäß § 5 Abs. 1 Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 (HRDG) vom 16. Dezember 2010, ist die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt Träger in des Rettungsdienstes. Ih r obliegt die Durchführung des bodengebu n-
denen Rettungsdienstes sowie der Berg - und Was serrettung. Zur Sicherstellung der Durchfüh rung des
Rettungsdienstes hat sie für seinen Rettungsdienstbereich einen
B e r e i c h s p l a n
Aufzustellen. In ihm wird der Gesamtbedarf für den Rettungsdienst entsprechend den Anforderungen des
Rettungsdienstplanes des Landes Hessen festgelegt.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 4
2. Rettungsdienstbereich
Zum
Rettungsdienstbereich Darmstadt,
der rettungsdienstmäßig von der Leitfunkstelle Darmstadt ver sorgt wird, gehö rt das Stadtgebiet der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt.
Für den Rettungsdienstbereich Darmstadt ergeben sich folgende statistische Angaben:
Fläche: 122,009 km²
Einwohnerzahl: 164.579 Hauptwohnsitz (Stand 2022)
2.590 m. Nebenwohnsitz (Stand 2022)
Summe: 167.169
Rettungsdienstbereich Darmstadt 5
3. Standort und Träger der Zentralen Le itstelle
Die Zentrale Leitstelle für den Brand - und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt ist die
Leitfunkstelle Darmstadt (Funkrufname Leitstelle Darmstadt)
bei der Feuerwehr der Stadt Darmstadt.
Träger: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Standort: Bismarckstraße 86, 64293 Darmstadt
Notruf und Notfallfax: 112
Telefon/Berufsfeuerwehr: 06151/780-00 (8 Leitungen)
Telefon/Krankentransport: 06151/19222 (4 Leitungen)
Telefax: 06151/13 24 03
E-Mail: leitstelle@darmstadt.de
Besetzung: 3 Einsatzbearbeitende 24 Std.
4 Einsatzbearbeitende Werktags von
9 – 17:24 Uhr
Feuerwehr: Digitalfunk: DA_BG_FW
Rettungsdienst: Digitalfunk: DA_BG_RD
Rettungsdienstbereich Darmstadt 6
4. Einsatzstrat egie
Der Leitfunkstelle Darmstadt obliegt im Hinblick auf die Einhaltung der Hilfsfrist, die Verringerung der Wa r-
tezeit und die einwandfreie Dokumentation die qualitative und quantitative Entscheidung über den Einsatz
aller Rettungsmittel, die im Rettungsmittelbedarfsplan aufgeführt sind.
Die rettungsdienstliche Versorgung wird in organisatorischer Einheit von Notfallrettung und Krankentran s-
port durchgeführt. Dabei haben Notfalleinsätze gegenüber anderen Rettungsdiensteinsätzen Vorrang und
sind so schnell wie möglich durchzuführen. Hierzu ist das dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche geei g-
nete Rettungsmittel einzusetzen (Näch stes-Fahrzeug-Strategie). Zusätzlich werden Krankentransportwa-
gen vom Typ A2 eingesetzt. Diese dienen vornehmlich dem Transport vo n Patienten aus Behandlungsein-
richtungen.
Zur Einhaltung der Hilfsfrist kann es im Einzelfall gerechtfertigt sein, im Rahmen der o. a. Strategie zusät z-
lich zu dem für die Notfallbedienung geeigneten, jedoch zeitlich weiter stehenden Rettungsmittel, ein an de-
res Rettungsmittel zur Erstversorgung des Notfallpatienten zu alarmieren.
Zur optimierten Abdeckung von Duplizitätsfällen wird eine „Mobile -Wachen-Strategie“ angewendet. Sie
gewährleistet, dass je nach Auslastung des Systems das verfügbare Einsatzpotenti al so stationiert wird,
dass die bestmögliche Versorgung des Rettungsdienstbereiches gewährleistet ist.
Die Dispositionsentscheidung zum Einsat z des Notarztes erfolgt nach der „Indikationsliste für den Einsatz
des Notarztes“ (Anlage des HRDG). Bei Notfalleinsätzen müssen die Einsatzmittel innerhalb von 1 Minute
nach Auftragserteilung durch die Leitfunkstelle Darmstadt ausgerückt sein, bei Kra nkentransporten nach 3
Minuten. Ausgenommen sind Spezialeinsätze, für die entsprechende Vorbereitungen getroffen werd en
müssen (z. B. Inkubatortransporte, I nfektionstransporte). Zur Verkürzung der Hilfsfristen sind die im Ret-
tungsdienstbereich sich bewegenden Rettungsmittel sowohl auf der Anfahrt zu Einsatzorten als auch nach
Freimeldungen unmittelbar am Transportziel oder auf der Rückfahrt von einem erledigten Einsatz mit in die
Menge der disponierbaren Fahrzeuge aufzunehmen.
Bei Krankentransporten kann aus einsatztaktischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gesichtspun k-
ten von dem Grundsatz der „Nächstes-Fahrzeug-Strategie“ abgewichen werden.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 7
5. Einsatzdokumentation
Die Leitfunkstelle Darmstadt führt zur Erfüllung der bestehenden Nachweispflicht sowie der Bereitstellung
aussagefähiger Betriebsdaten für eine Bedarfsplanung und Effizienzüberprüfung eine Ton - sowie eine
Schriftdokumentation. Sie verfügt dazu über eine 24 -h-Dokumentationsanlage, Kurzzeitdokumentationsge-
räte sowie Ei nsatzleitrechner zur Einsatzort - und Zeitdokumentation. Als E insatzbearbeitungssoftware
kommt Cobra 4 der Firma ISE zum Einsatz.
Als einheitlicher Mindestdokumentationsumfang sind wenigstens die in § 8 der Verordnung zur Durchfüh-
rung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 3. Januar 2011 , zul. g eändert am 7. Mai 2020, aufge-
führten Einsatzdaten während der Einsatzabwicklung zu erheben und e ntsprechend zu dokumentieren.
Form und Inhalt der Einsatzdokumentation sollen als statistische Grundlage eine kontinuie rliche Effizienz-
und Erfolgskontrolle des über die Leitfunkstelle Darmstadt abgewickelten Einsatzgeschehens gewährlei s-
ten.
Die Leitfunkstelle Darmstadt erstellt vierteljährlich eine st atistische Auswertung der Einsatzdokumentation,
die Angaben über die Verteilung des Einsatzaufkommens nach Einsatzarten und den jeweiligen Anteil der
einzelnen Leistungserbringer enthält.
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis
Im Rettungsdienstbereich Darmstadt wurde der EDV-gestützte landesweite Interdisziplinäre Versorgungs-
nachweis (IVENA) umgesetzt. Hierzu sind alle Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich eingebunden.
5.2 Qualitätssicherung
Die allgemeine Qualitätssicherung regelt §19 HRDG . In diesem Rahmen kann der Rettungsd ienstträger
„Trägervorgaben“ verbindlich vorschreiben, die z. B. die zentrale Fortbildung des Rettungsdienstpersonal,
Ausrüstungsstandards / Sicherhe itsausrüstung des Personals, Ausrüstungsstandards / Sicherheitsausrüs-
tung der Rettungsmittel und der Rettungswachen (bei Neu -oder Umbauten), Übungsteilnahme des Perso-
nals, Behandlungsstandards und Dokumentationsstandards regeln.
In Darmstadt sind die Trägervorgaben Bestandteil der Beauf tragung an die Leistungserbringer. Zur Quali-
tätssicherung werden ebenfalls regelmäßige Gespräche (JourFixe) quartalsweise zwischen Rettungs-
dienstträger und Leistungserbringer sowie halbjährlich dem ÄLRD, Leitstellenleitung, Rettungsdienstträger,
Leistungserbringer und den ansässigen Kliniken durchgeführt.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 8
Das medizinische Qualitätsmanagement regelt der §20 HRDG „Ärztliche Leitung des Rettungsdienstes“.
Der Träger des Rettungsdienstbereichs Darmstadt hat hierzu einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst
(ÄLRD) bestellt.
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt
Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt sind:
Arbeiter-Samariter-Bund
Landesverband Hessen e. V.
Regionalverband Südhessen
Pfungstädter Straße 165
64297 Darmstadt
DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH
Mornewegstraße 15
64293 Darmstadt
Institut für Notfallmedizin
Grafenstraße 9
64283 Darmstadt
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret
Perinatalzentrum
Dieburger Straße 31
64287 Darmstadt
Rettungsdienstbereich Darmstadt 9
7. Rettungswachen versorgungsbereiche
Der Rettungsdienstbereich ist in insgesamt drei Versorgungsbereiche mit vier Rettungswachen und einem
Rettungsmittelstandort aufgeteilt.
Dem Versorgungsbereich Nord sind die Stadtteile Arheilgen und Wixhausen zugeteilt. Zuständig ist hi er
die gleichnamige Rettungswache Nord.
Der Versorgungsbereich Mitte umfasst die Rettungswache Mitte sowie den Rettungsmittelstandort Ost.
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Innenstadt (PLZ 64283, 64287 nördlich der Heinrichstr., 64289,
64293, 64295 nördlich der Holzhofallee) inklusive des S tadtteils Kranichstein sowie Abschnitte der Bunde-
sautobahnen 5 und 67.
Die Rettungswache Bessungen sowie die Rettungswache Süd bilden den Versorgungsbereich Süd. Dieser
Umfasst den Stadtteil Eberstadt sowie die südli che Innenstadt (PLZ 64285, 64287 südlich der Heinrichstr.,
64295 südlich der Holzhofallee).
Rettungsdienstbereich Darmstadt 10
8. Rettungsmittelplan
Gemäß den Vorgaben des Landes Hessen werden folgende Zeitintervalle dargestellt: Montag – Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag und Wochenfeiertag.
8.1. Notarztstandort Darmstadt
Mornewegstr. 15, 64293 Darmstadt
Typ Rufname Mo-Do Freitag Samstag Sonntag (Wochen-)FT Vorhaltestunden
NEF 57-82-1 24/7 8.760
ITW 57-87-1 8:00 – 0:00 5.840
8.2. Rettungsmittelplan Versorgungsbereich Nord
Rettungswache Nord, DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg GmbH, Messeler Str. 112b, 64291 Darmstadt (Arheilgen)
Typ Rufname Mo-Do Freitag Samstag Sonntag (Wochen-)FT Vorhaltestunden
MZF Typ C 58-83-1 24/7 8.760
MZF Typ C 58-84-1 9:00 – 21:00 4.380
Summe: 13.140
Rettungsdienstbereich Darmstadt 11
8.3. Rettungsmittelplan Versorgungsbereich Mitte
Rettungswache Mitte, DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg GmbH, Mornewegstr. 15, 64293 Darmstadt
Typ Rufname Mo-Do Freitag Samstag Sonntag (Wochen-)FT Vorhaltestunden
MZF Typ C 57-83-1 24/7 8.760
MZF Typ C 57-83-2 24/7 8.760
MZF Typ C 57-83-3 24/7 8.760
MZF Typ C 57-84-1 6:00 – 22:00 6:00 – 6:00 6:00 – 6:00 - - 5.664
MZF Typ C 57-84-2 10:00 – 18:00 19:00 – 7:00 2.960
MZF Typ C* 59-84-1 8:00 – 0:00 7:00 – 19:00 5.800
KTW Typ A 2** 57-92-1 9:00 – 17:30 - - 2.424
KTW Typ A 2** 57-92-2 8:00 – 16:30 - - - 2.008
Summe: 45.136
Rettungsdienstbereich Darmstadt 12
8.4. Rettungsmittelplan Versorgungsbereich Süd
Rettungswache Süd, Arbeiter-Samariter-Bund RV Südhessen, Pfungstädter Str. 165, 64297 Darmstadt (Eberstadt)
Typ Rufname Mo-Do Freitag Samstag Sonntag (Wochen-)FT Vorhaltestunden
MZF Typ C 56-83-1 24/7 8.760
KTW Typ A2** 56-92-1 9:30 – 19:15 3.285
Baby-NAW*** 56-86-1 24/7 0 (Umsteigemod.)
Rettungswache Bessungen, Arbeiter-Samariter-Bund RV Südhessen, Rüdesheimer Str. 119a, 64285 Darmstadt
Typ Rufname Mo-Do Freitag Samstag Sonntag (Wochen-)FT Vorhaltestunden
MZF Typ C 55-83-1 24/7 8.760
MZF Typ C 55-84-1 8:00 – 16:00 2.008
Summe Süd: 22.813
*Das MZF 59-84-1 ist am Rettungsmittelstellplatz Ost stationiert.
** KTW A 2 haben eine Vorhaltezeit von 8 (9) Stunden plus 30 Min (45 Min) Pause.
***Stationiert am Klinikum Darmstadt, Grafenstr. 9, 64283 Darmstadt
Rettungsdienstbereich Darmstadt 13
9. Notärztliche Versorgun g
Für die notärztliche Versorgung steht im Rettungsdienstbereich ein Notarztsystem (NEF) zur Verfügung.
Dies ist zentral an der Rettungswache Mitte, Mornewegstr. 15, stationiert. Das NEF ist 365/24/7 einsat zbe-
reit.
Der notärztliche Einsatz erfolgt über den Notarztindikationskatalog des Landes Hessen. Die Einsatzent-
scheidung obliegt der Leitfunkstelle Darmstadt. Die notärztliche Besetzung des NEF wird durch das Institut
für Notfallmedizin sichergestellt.
10. Neonatologische Notfallversorgung
Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag, stellt das Perinatalzentrum Darmstadt die Zu - und Abverlegung von
Früh- und Neugeborenen in seinem Zuständigkeitsbereich sicher. Hierfür betreibt das Perinatalzentrum
gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) RV Südhessen einen Baby-Notarztwagen.
Dieser steht 365/24/7 am Klinikum Darmstadt zur Verfügung. Besetzt wird der Baby -NAW mit einer Besat-
zung eines Rettungsmittels des ASB im Umsteigemodell sowie Personal (Ärztin/Arzt und Pf legefachkraft)
der neonatologischen Intensivstation des Klinikum Darmstadt.
Der Einsatzbereich des Baby -NAW sind die südhessischen Landkreise Bergstraße, Darmstadt -Dieburg,
Groß-Gerau und Odenwaldkreis, sowie die Stadt Darmstadt.
11. Wasserrettung
Die Wasserrettung wird durch die Berufsfeuerwehr Darmstadt sichergestellt. Hierfür existiert eine spezielle
Fachgruppe (FG spezielle Rettung). Unterstützend können Tauchergruppe n, insbesondere der Feuerwehr
Frankfurt / Main, angefordert werden.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 14
12. Bergrettung/ H öhenrettung
Die Rettung aus Höhen und Tiefen wird durch die Berufsfeuerwehr Darmstadt sichergestellt. Hierfür exis-
tiert eine spezielle Fachgruppe (FG spezielle Rettung). Unterstützend kann die Bergwacht Hessen Stand-
ort Darmstadt hinzugezogen werden.
13. Schwerlastpatiententransport
Die Transporte von schwergewichtigen Patienten werden durch ein Sonderrettungsmittel der Johanniter -
Unfall-Hilfe (Regionalverband Darmstadt -Dieburg), stationiert im Rettungsdienstbereich Dieburg , sicherge-
stellt. Die Anforderung erfolgt über die ZLS Dieburg.
14. Ärztlich begleitete Sekundärtransporte
Ärztlich begleitete Sekundärtransporte werden direkt durch die abgebenden Kliniken online bei der Koordi-
nierungsstelle für Sekundärtransporte Hessen (KST) angefordert. Die KST wird du rch die Branddirektion
Frankfurt Main betrieben. Die KST koordiniert alle ärztlich begleiteten Sekundärtransporte.
Die Stadt Darmstadt hat, im Auftrag des Landes Hessen, zu diesem Zweck ein Intensivtransportwagen
(ITW) beauftragt. Dieser wird durch die KST disponiert. Das Fahrzeug steht an jedem Tag der Woche von
8:00 bis 0:00 Uhr zur Verfügung. Betrieben wird das Fahrzeug durch die DRK Rettungs - und Sozialdienste
Starkenburg gGmbH in Kooperation mit dem Arbeiter -Samariter-Bund RV Südhessen. Die Ärztinnen u nd
Ärzte werden durch das Institut für Notfallmedizin Darmstadt gestellt.
Gemäß Erlass werden zeitkritische ärztliche Sekundärtransporte durch den Regelrettungsdienst (MZF +
NEF oder MZF + Klinikärztin / Klinikarzt) durchgeführt.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 15
15. Einsatzleitung Rettun gsdienst
Nach § 7 HRDG ist eine Einsatzleitung Rettungsdienst (EL RD) vorzuhalten. Diese besteht aus dem Orga-
nisatorischen Leiter Rettungsdienst (OLRD) sowie dem Leitenden Notarzt (LNA). Beide Funktionen wer-
den im Rettungsdienstbereich Darmstadt in Koopera tion mit dem Landkreis Darmstadt -Dieburg vorgehal-
ten. Der OLRD ist somit zuständig für die Stadt Darmstadt sowie den westlichen Landkreis Darmstadt -
Dieburg. Das System LNA ist ebenfalls für die Stadt Darmstadt jedoch auch für den kompletten Landkreis
Darmstadt-Dieburg zuständig.
Den OLRD stehen Einsatzfahrzeuge (KdoW) zur Verfügung. Die LNA werden durch Zubringerdienste an
die Einsatzstelle gebracht.
Die Alarmierung der EL RD erfolgt gemäß AAO Rettungsdienst und Indikationskatalog des Landes Hes-
sen.
16. Rettungsdienstverstärkung (RDV) / Massenanfall von Verletzten (MANV)
Bei hohem Einsatzaufkommen und größeren Schadensereignissen besteht die Möglichkeit, eine Ret-
tungsdienstverstärkung (RDV) zu alarmieren. Die in Darmstadt tätigen Leistungserbringer stellen plane-
risch mehrere MZF und KTW welche innerhalb kurzer Zeit besetzt werden können.
In der AAO Rettungsdienst sind Teile der MANV -Planung enthalten. Zur Vollständigen Planung wird ein
Sonderschutzplan Sanitätswesen fortgeschrieben.
17. Voraushelfersystem
Die Berufsfeuerwehr Darmstadt stellt für die gesamte Stadt ein Voraushelfersystem. Verschiedene Teilein-
heiten (insbesondere Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge) werden bei Bedarf alarmiert. Das Personal hat
mindestens die Qualifikation Rettungssanitäter. Di e medizinische Ausstattung umfasst Notfallrucksack,
Sauerstoffeinheit, automatischer externer Defibrillator und Immobilisationsmaterial.
18. Luftrettung
Der Träger der Luftrettung ist das Land Hessen. Der Einsatz der Luftrettungsmittel erfolgt nach Indika tions-
liste (AAO Rettungsdienst) sowie Fachplan Luftrettung des Landes Hessen.
Rettungsdienstbereich Darmstadt 16
19. Notfallseelsorge (NFS) / Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
Die Notfallseelsorge Südhessen steht dem Rettungsdienstbereich Darmstadt 365/24/7 zur Verfügung. Sie
wird über die Leitfunkstelle alarmiert und begibt sich eigenständig zur Einsatzstelle.
Als Unterstützung für die eigenen Kräfte steht eine PSNV Einheit zur Verfügung. Diese kann von allen
Hilfs- und Rettungskräften im Bereich kontaktiert werden. Auch die PSNV ste ht 365/24/7 zur Verfügung.
20. Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA
Zur Spitzenabdeckung kann für Notfalleinätze ein MZF der Werkfeuerwehr Merck (Merck KGaA, Frankfur-
ter Str. 250, Darmstadt) angefordert werden.
21. Vereinbarungen und Anweisungen
Der Bereichsplan stellt den Rahmen für die rettungsdienstliche Versorgung im Rettung sdienstbereich dar.
Die Ausgestaltung und Anpassung wird über Anweisungen und Vereinbarungen ger egelt.
Derzeit sind dies:
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Organisatorischen Leiter
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Leitenden Notärztinnen/Leitenden Notärzte
- Alarm- und Ausrücke- Ordnung Rettungsdienst (AAO RD)
22. Inkrafttreten
Der vorliegende Bereichsplan wurde im Bereichsausschuss am 27 .09.2023 vorgestellt und tr itt zum
01.01.2024 in Kraft.
23. Anlagen
AAO Rettungsdienst
2023/0336
4260 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.09.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0336
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 127010
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: 10. Fortschreibung des Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Darmstadt;
Anpassung rettungsdienstlicher Vorhaltung ab dem 01.01.2024
Vorlage vom: 29.09.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Darmstadt tritt in der 10. Fortschreibung zum
01.01.2024 in Kraft.
2. Die Rettungsmittelvorhaltung im Rettungsdienstbereich Darmstadt von derzeit 66.540
Vorhaltestunden pro Jahr , wird ab dem 01.01.2024 stufenweise auf insgesamt 81.089
Vorhaltestunden pro Jahr erhöht:
a) Umsetzungsstufe I: 01.01 .2024auf 71.713 Vorhaltestunden
b) Umsetzungsstufe II: 01.10.2024 auf 81.089 Vorhaltestunden
3. Die zusätzlichen Vorhaltestunden werden als Ergänzung der bestehenden Beauftragung für den
Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 beauftragt.
- 2 -
Anlagen: 1 Anlage Synopse_Bereichsplan_9_10
2 Anlage Bereichsplan_10. Fortschreibung
3 Anlage Übersicht der Zusatzvorhaltestunde nstunden ab 1.1.2024
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.09.2023
Änderung der Rettungsmittelvorhaltung
Zur Sicherstellung ihrer Aufgabenerfüllung sind die Landkreise und kreisfreien Städte
verpflichtet, Bereichspläne aufzustellen und mindestens in Abständen von 5 Jahren
fortzuschreiben.
In den Bereichsplänen ist der Gesamtbedarf für den Rettungsdienst und soweit erforderlich
für die Berg- und Wasserrettung entsprechend den Anforderungen des Rettungsdienstplanes
festzulegen. Die Aufstellung und Fortschreibung der Bereichspläne hat unter Beteiligung der
Leistungsträger und Leistungserbringer zu erfolgen.
Aufgrund steigender Einsatzza hlen im Rettungsdienstbereich Darmstadt wurde eine
Überprüfung der rettungsdienstlichen Vorhaltung für den Zeitraum 01.08.2021 bis
31.07.2022 beauftragt.
Dabei wurde der Bedarf für eine Erhöhung der Vorhaltung von Rettungsmitteln in Höhe von
14.549 Jahress tunden festgestellt.
Dem Bereichsbeirat wurde am 27.09.2023 die Änderungen des Bereichsplan vorgestellt. Die
Vertretung der Kostenträger stimmte einer Erhöhung der Vorhalteerhöhung mit dem Verweis
auf die Pflicht zur Wirtschaftlichkeit nicht zu. Diese Ent scheidung war vorab in einer Sitzung
der Kostenträger beschlossen worden. In der Bereichsbeiratssitzung konnte Verständnis für
das Vorgehen des Rettungsdienstträgers erreicht werden. Die weiteren Vertretungen in der
Bereichsbeiratssitzung stimmten der Vorh alteerhöhung zu. Gemäß dem Sozialgesetzbuch V
(§ 60) sind die Kostenträger zur Kostenübernahme verpflichtet.
Die Änderungen im Bereichsplan können der Anlage 1, Synopse 9. Fortschreibung vs. 10.
Fortschreibung, entnommen werden. Die Erhöhung der rettungsdienstlichen Vorhaltung ist
sowohl in der 10. Fortschreibung des Bereichsplans, siehe Anlage 2, als auch in der
Übersicht über die Vorhaltestunden im Rettungsdienstbereich Darmstadt, siehe Anlage 3,
aufgeführt.
Darmstadt, 29.09.2023
Paul Georg Wandrey
Dezernat VI
anlage 3
2579 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Feuerwehr
1
Anlage 3
Übersicht der Rettungsmittelvorhaltung im Rettungsdienstbereich Darmstadt
vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
Leistung:
Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung am Rettungsmittelstandort Mitte mit
einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) mit 8.760 Jahresvorhaltestunden.
Vorhaltestunden nach 10. Fortschreibung: 8.760 Std. p.a
Beauftragt: DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH
Leistung:
Sicherstellung der notärztlichen Versorgung auf dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) am
Rettungsmittelstandort Mitte.
Beauftragt: Institut für Notfallmedizin Klinikum Darmstadt
Leistung:
Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung im
Rettungswachenversorgungsbereich Mitte mit 45.136 Jahresvorhaltestunden. (davon 4.432 Std. mit zwei
KTW A2)
Vorhaltestunden nach 10. Fortschreibung: 45.136 Std. p.a
Beauftragt: DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Feuerwehr
2
Leistung:
Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung im
Rettungswachenversorgungsbereich Nord mit 13.140 Jahresvorhaltestunden.
.
Vorhaltestunden nach 10. Fortschreibung: 13.140 Std. p.a
Beauftragt: DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH
Leistung:
Bereitstellung und Durchführung von Aufgaben der Notfallversorgung im
Rettungswachenversorgungsbereich Süd mit 22.813 Jahresvorhaltestunden.
(davon 3285 Std. mit einem KTW A2)
Vorhaltestunden nach 10. Fortschreibung: 22.813 Std. p.a
Beauftragt: Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e. V.
Regionalverband Südhessen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Feuerwehr
3
Leistung:
Beauftragung für rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Darmstadt;
Vorhaltung eines Baby-NAW (Baby-Notarzt-System) mit 0 Jahresvorhaltestunden.
Vorhaltestunden nach 10. Fortschreibung: 0 Std. p.a
Beauftragt: Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e. V.
Regionalverband Südhessen
Begründung: Der Baby-NAW wird als Umsteigemodell durch den Regelrettungsdienst besetzt. Daher sind
die Vorhaltestunden des Baby-NAW in den Vorhaltestunden des Rettungswachenversorgungsbereich Süd
enthalten.
Leistung:
Beauftragung zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung für den Transport von kranken Neu- und
Frühgeborenen auf dem Baby-NAW (Baby-Notarzt-System) Darmstadt.
Beauftragt: Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret
anlage 1
47933 Zeichen
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
Legende: orange gestrichen, grün Inhalt ergänzt, blau redaktionelle Änderung
9. Fortschreibung (alt) 10. Fortschreibung (neu) Begründung
B E R E I C H S P L A N
gemäß § 15 Abs. 4
Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011
für den
Rettungsdienstbereich Darmstadt
(zum 01.01.2017)
Stand 26.09.2016
n. Bereichsbeiratssitzung
B E R E I C H S P L A N
gemäß § 15 Abs. 4
Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011, vom 16. Dez. 2010, zul. Geändert 9. Dez.
2022
für den
Rettungsdienstbereich Darmstadt
(zum 01.01.2024)
Stand 26.09.2016
n. Bereichsbeiratssitzung
Vollständige Schreibweise
Redaktionell
Inhaltsverzeichnis „angepasst“
1. Vorbemerkung
Gemäß § 5 Abs. 1 Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 (HRDG) vom 16.
Dezember 2010, ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt Träger des Rettungsdienstes.
1. Vorbemerkung
Gemäß § 5 Abs. 1 Hessisches Rettungsdienstgesetz 2011 (HRDG) vom 16.
Dezember 2010, ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt Trägerin des
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
Ihm obliegt die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie der
Berg- und Wasserrettung. Zur S icherstellung der Durchführung des
Rettungsdienstes hat er für seinen Rettungsdienstbereich einen
B e r e i c h s p l a n
Aufzustellen. In ihm wird der Gesamtbedarf für den Rettungsdienst entsprechend den
Anforderungen des Rettungsdienstplanes des Landes Hessen festgelegt.
Rettungsdienstes. Ihr obliegt die Durchführung des bodengebundenen
Rettungsdienstes sowie der Berg- und Wasserrettung. Zur Sicherstellung der
Durchführung des Rettungsdienstes hat sie für seinen Rettungsdienstbereich einen
B e r e i c h s p l a n
Aufzustellen. In ihm wird der Gesamtbedarf für den Rettungsdienst entsprechend
den Anforderungen des Rettungsdienstplanes des Landes Hessen festgelegt.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
2. Rettungsdienstbereich
Zum
Rettungsdienstbereich Darmstadt,
der rettungsdienstmäßig von der Leitfunkstelle Darmstadt versorgt wird, gehört das
Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Für den Rettungsdienstbereich Darmstadt ergeben sich folgende statistische
Angaben:
Fläche: 122,009 km²
Einwohnerzahl: 157.390 Hauptwohnsitz (Stand 2015)
2.798 m. Nebenwohnsitz (Stand 2015)
Summe: 160.188
2. Rettungsdienstbereich
Zum
Rettungsdienstbereich Darmstadt,
der rettungsdienstmäßig von der Leitfunkstelle Darmstadt versorgt wird , gehört das
Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Für den Rettungsdienstbereich Darmstadt ergeben sich folgende statistische
Angaben:
Fläche: 122,009 km²
Einwohnerzahl: 164.579 Hauptwohnsitz (Stand 2022)
2.590 m. Nebenwohnsitz (Stand 2022)
Summe: 167.169
Redaktionell
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle
Die Zentrale Leitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst
der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die
Leitfunkstelle Darmstadt (Funkrufname
Leitstelle Darmstadt)
bei der Feuerwehr der Stadt Darmstadt.
Träger: Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Standort: Bismarckstraße 86, 64293
Darmstadt
Notruf und Notfallfax: 112
Telefon/Berufsfeuerwehr: 06151/780-0 (8 Leitungen)
Telefon/Krankentransport: 06151/19222 (4 Leitungen)
Telefax: 06151/13 24 03
Besetzung: 3 Einsatzbearbeiter 24 Std.
4 Einsatzbearbei ter Werktags
von
7 – 19 Uhr
Funkkanäle/Berufsfeuerwehr: 502 GU RS 1 Digitalfunk:
DA_BG_FW
Rettungsdienst: 413 GU RS 1 Digitalfunk
DA_BG_RD
3. Standort und Träger der Zentralen Leitstelle
Die Zentrale Leitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst
der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die
Leitfunkstelle Darmstadt (Funkrufname
Leitstelle Darmstadt)
bei der Feuerwehr der Stadt Darmstadt.
Träger: Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Standort: Bismarckstraße 86, 64293
Darmstadt
Notruf und Notfallfax: 112
Telefon/Berufsfeuerwehr: 06151/780-00 (8 Leitungen)
Telefon/Krankentransport: 06151/19222 (4 Leitungen)
Telefax: 06151/13 24 03
Besetzung: 3 Einsatzbearbeiter 24 Std.
4 Einsatzbearbeiter Werktags
von
9 – 17:24 Uhr
Feuerwehr: Digitalfunk: DA_BG_FW
Rettungsdienst: Digitalfunk: DA_BG_RD
Funkkanäle/Berufsfeuerwehr: 502 GU RS 1
Digitalfunk: DA_BG_FW
Anpassung der Daten
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
Kats-Reserve Kanal: 374 GU RS 1 (ständig genutzt
von der Werkfeuerwehr Merck)
Rettungsdienst: 413 GU RS 1
Digitalfunk DA_BG_RD
Kats-Reserve Kanal: 374 GU RS 1 (ständig genutzt
von der Werkfeuerwehr Merck)
Analogfunk existiert nicht
mehr
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
4. Einsatzstrategie
Der Leitfunkstelle Darmstadt obliegt im Hinblick auf die Einhaltung der Hilfsfrist, die
Verringerung der Wartezeit und die einwandfreie Dokumentation die qualitative und
quantitative Entscheidung über den Einsatz aller Rettungsmittel, die im
Rettungsmittelbedarfsplan aufgeführt sind.
Die rettungsdienstliche Versorgung wird in organisatorischer Einheit von
Notfallrettung und Krankentransport durchgeführt. Dabei haben Notfalleinsätze
gegenüber anderen Rettungsdiensteinsätzen Vorrang und sind so schnell wie
möglich durchzuführen. Hierzu ist das dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche
geeignete Rettungsmittel einzusetzen (Nächstes-Fahrzeug-Strategie).
Zur Einhaltung der Hilfsfrist kann es im Einzelfall gerechtfertigt sein, im Rahmen der
o. a. Strategie zusätzlich zu dem für die Notfallbedienung geeigneten, jedoch zeitlich
weiter stehenden Rettungsmittel, ein anderes Rettungsmittel zur Erstversorgung des
Notfallpatienten zu alarmieren.
Zur optimierten Abdeckung von Duplizitätsfällen wird eine „Mobile -Wachen-
Strategie“ angewendet. Sie gewährleistet, dass je nach Auslastung des Systems das
verfügbare Einsatzpotential so stationiert wird, dass die bestmögliche Versorgung
des Rettungsdienstbereiches gewährleistet ist. Hierzu sollen die Rettungswachen
über ein unter den Leistungserbringern gegenseitig nutzbares Schließsystem
4. Einsatzstrategie
Der Leitfunkstelle Darmstadt obliegt im Hinblick auf die Einhaltung der Hilfsfrist, die
Verringerung der Wartezeit und die einwandfreie Dokumentation die qualitative und
quantitative Entscheidung über den Einsatz aller Rettungsmittel, die im
Rettungsmittelbedarfsplan aufgeführt sind.
Die rettungsdienstliche Versorgung wird in organisatorischer Einheit von
Notfallrettung und Krankentransport durchgeführt. Dabei haben Notfalleinsätze
gegenüber anderen Rettungsdiensteinsätzen Vorrang und sind so schnell wie
möglich durchzuf ühren. Hierzu ist das dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche
geeignete Rettungsmittel einzusetzen (Nächstes -Fahrzeug-Strategie). Zusätzlich
werden Krankentransportwagen vom Typ A2 eingesetzt. Diese dienen vornehmlich
dem Transport von Patienten aus Behandlungseinrichtungen.
Zur Einhaltung der Hilfsfrist kann es im Einzelfall gerechtfertigt sein, im Rahmen der
o. a. Strategie zusätzlich zu dem für die Notfallbedienung geeigneten, jedoch zeitlich
weiter stehenden Rettungsmittel, ein anderes Rettungsmittel zur Erstversorgung des
Notfallpatienten zu alarmieren.
Zur optimierten Abdeckung von Duplizitätsfällen wird eine „Mobile -Wachen-
Strategie“ angewendet. Sie gewährleistet, dass je nach Auslastung des Systems das
verfügbare Einsatzpotential so stationiert wird, dass die bestmögliche Versorgung
des Rettungsdienstbereiches gewährleistet ist. Hierzu sollen die Rettungswachen
über ein unter den Leistungserbringern gegenseitig nutzbares Schließsystem
Die vorhandene MZF
Strategie wird durch eine
KTW Vorhaltung ergänzt.
LE nutzen eigene Lösungen.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
verfügen, die den Zugang zu Toiletten - und Aufenthaltsräumen auf den
Rettungswachen ermöglicht.
Die Dispositionsentscheidung zum Einsatz des Notarztes erfolgt nach der
„Indikationsliste für den Einsatz des Notarztes“ (Anlage 1 Rettungsdienstplan 2011).
Bei Notfalleinsätzen sollen die Einsatzfahrzeuge in der Regel innerhalb von 1 Minute
nach Auftragse rteilung durch die Leitfunkstelle Darmstadt ausgerückt sein, bei
Krankentransporten nach 3 Minuten. Ausgenommen sind Spezialeinsätze, für die
entsprechende Vorbereitungen getroffen werden müssen (z. B. Inkubatortransporte,
Infektionstransporte). Zur Verkür zung der Hilfsfristen sind die im
Rettungsdienstbereich sich bewegenden Rettungsmittel sowohl auf der Anfahrt zu
Einsatzorten als auch nach Freimeldungen unmittelbar am Transportziel oder auf der
Rückfahrt von einem erledigten Einsatz mit in die Menge der disponierbaren
Fahrzeuge aufzunehmen.
Bei Krankentransporten kann aus einsatztaktischen, organisatorischen oder
wirtschaftlichen Gesichtspunkten von dem Grundsatz der „Nächstes -Fahrzeug-
Strategie“ abgewichen werden.
verfügen, die den Zugang zu Toiletten - und Aufent haltsräumen auf den
Rettungswachen ermöglicht.
Die Dispositionsentscheidung zum Einsatz des Notarztes erfolgt nach der
„Indikationsliste für den Einsatz des Notarztes“ ( Anlage des HRDG ). Bei
Notfalleinsätzen sollen müssen die Einsatzfahrzeuge Einsatzmittel in der Regel
innerhalb von 1 Minute nach Auftragserteilung durch die Leitfunkstelle Darmstadt
ausgerückt sein, bei Krankentransporten nach 3 Minuten. Ausgenommen sind
Spezialeinsätze, für die entsprechende Vorbereitungen getroffen werden müssen (z.
B. Inkubatortransporte, Infektionstransporte). Zur Verkürzung der Hilfsfristen sind die
im Rettungsdienstbereich sich bewegenden Rettungsmittel sowohl auf der Anfahrt
zu Einsatzorten als auch nach Freimeldungen unmittelbar am Transportziel oder auf
der Rückfahrt von einem erledigten Einsatz mit in die Menge der disponierbaren
Fahrzeuge aufzunehmen.
Bei Krankentransporten kann aus einsatztaktischen, organisatorischen oder
wirtschaftlichen Gesichtspunkten von dem Grundsatz der „Nächstes -Fahrzeug-
Strategie“ abgewichen werden.
Konkrete Vorgabe des
HRDG.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
5. Einsatzdokumentation
Die Leitfunkstelle Darmstadt führt zur Erfüllung der bestehenden Nachweispflicht
sowie der Bereitstellung aussagefähiger Betriebsdaten für eine Bedarfsplanung und
Effizienzüberprüfung eine Ton - sowie eine Schriftdokumentation. Sie verfügt dazu
über eine 24 -h-Dokumentationsanlage, Kurzzeitdokumentationsgeräte sowie
Einsatzleitrechner zur Einsatzort- und Zeitdokumentation.
Als einheitlicher Mindestdokumentationsumfang sind wenigstens die in § 8 der
Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 3.
Januar 2011 aufgeführten Einsatzdaten während der Einsatzabwicklung zu erheben
und entsprechend zu dokumentieren.
Form und Inhalt der Einsatzdokumentation sollen als statistische Grundlage eine
kontinuierliche Effizienz- und Erfolgskontrolle des über die Leitfunkstelle Darmstadt
abgewickelten Einsatzgeschehens gewährleisten.
Die Leitfunkstelle Darmstadt erstellt vierteljährlich eine statistische Auswertung der
Einsatzdokumentation, die Angaben über die Verteilung des Einsatzaufkommens
nach Einsatzarten und den jeweiligen Anteil der einzelnen Leistungserbringer enthält.
5. Einsatzdokumentation
Die Leitfunkstelle Darmstadt führt zur Erfüllung der bestehenden Nachweispflicht
sowie der Bereitstellung aussagefähiger Betriebsdaten für eine Bedarfsplanung und
Effizienzüberprüfung eine Ton - sowie eine Schriftdokumentation. Sie verfügt dazu
über eine 24 -h-Dokumentationsanlage, Kurzzeitdokumentationsgeräte sowie
Einsatzleitrechner zur Einsatzort- und Zeitdokumentation.
Als Einsatzbearbeitungssoftware kommt Cobra 4 der Firma ISE zum Einsatz.
Als einheitlicher Mindestdokumentationsumfang sind wenigstens d ie in § 8 der
Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 3.
Januar 2011, zul. geändert am 7. Mai 2020, aufgeführten Einsatzdaten während der
Einsatzabwicklung zu erheben und entsprechend zu dokumentieren.
Form und Inhalt der Ein satzdokumentation sollen als statistische Grundlage eine
kontinuierliche Effizienz- und Erfolgskontrolle des über die Leitfunkstelle Darmstadt
abgewickelten Einsatzgeschehens gewährleisten.
Die Leitfunkstelle Darmstadt erstellt vierteljährlich eine statis tische Auswertung der
Einsatzdokumentation, die Angaben über die Verteilung des Einsatzaufkommens
nach Einsatzarten und den jeweiligen Anteil der einzelnen Leistungserbringer enthält.
Ergänzende Information.
ergänzende Schreibweise.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis
Im Rettungsdienstbereich Darmstadt wurde der EDV -gestützte landesweite
Interdisziplinäre Versorgungsnachweis (IVENA) umgesetzt. Hierzu sind alle
Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich eingebunden.
5.1 Bettennachweis /Versorgungsnachweis
Im Rettungsdienstbereich Darmstadt wurde der EDV -gestützte landesweite
Interdisziplinäre Versorgungsnachweis (IVENA) umgesetzt. Hierzu sind alle
Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich eingebunden.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
5.2 Qualitätssicherung
Die allgemeine Qualitätssicherung regelt der §19 HRDG. In diesem Rahmen kann
der Rettungsdienstträger „Trägervorgaben“ als verbindlich vorschreiben, die z. B. die
zentrale Fortbildung des Rettungsdienstpersonal, Ausrüstungsstandards /
Sicherheitsausrüstung de s Personals, Ausrüstungsstandards /
Sicherheitsausrüstung der Rettungsmittel und der Rettungswachen
(bei Neu -oder Umbauten), Übungsteilnahme des Personals, Behandlungsstandards
und Dokumentationsstandards regeln.
Das medizinische Qualitätsmanagemen t regelt der §20 HRDG „ Ärztlichen Leiters
Rettungsdienst“.
Der Träger des Rettungsdienstbereichs Darmstadt hat hierzu einen Ärztlichen Leiter
Rettungsdienst (ÄLRD) bestellt.
Zur Qualitätssicherung finden halbjährlich Statusgespräche zwischen den Trägern
und den
Leisungserbringern statt, in denen Verstöße gegen die Qualitätskriterien erörtert
werden.
5.2 Qualitätssicherung
Die allgemeine Qualitätssicherung regelt §19 HRDG. In diesem Rahmen kann der
Rettungsdienstträger „Trägervorgaben“ verbindlich vorschreiben, die z. B. die
zentrale Fortbildung des Rettungsdienstpersonal, Ausrüstungsstandards /
Sicherheitsausrüstung des Personals, Ausrüstungsstandards /
Sicherheitsausrüstung der Rettungsmittel und der Rettungswachen (bei Neu -oder
Umbauten), Übungsteilnahme des Personals, Behandlungsstandards und
Dokumentationsstandards regeln.
In Darmstadt sind die Trägervorgaben Bestandteil der Beauftragung an die
Leistungserbringer. Zur Qualitätssicherung werden ebenfalls regelmäßige
Gespräche (JourFixe) quartalsweise zwischen Rettungsdienstträger und
Leistungserbringer sowie halbjährlich dem ÄLRD,
Leitstellenleitung, Rettungsdienstträger, Leistungserbringer und den ansässigen
Kliniken durchgeführt.
Das medizinische Qualitätsmanagement regelt der §20 HRDG „Ärztliche Leitung des
Rettungsdienstes“. Der Träger des Rettungsdienstbereichs Darmstadt hat hierzu
einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) bestellt.
Zur Qualitätssicherung finden halbjährlich Statusgespräche zwischen den Trägern
und den
Leisungserbringern statt, in denen Verstöße gegen die Qualitätskriterien erörtert
werden.
Ergänzende
Klarstellung.
Findet sich nun im
oberen Teil wieder.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt
Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt sind derzeit:
Arbeiter-Samariter-Bund
Landesverband Hessen e. V.
Ortsverband Darmstadt-Starkenburg (Regionalverband Südhessen)
Pfungstädter Straße 165
64297 Darmstadt
DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg GmbH
Mornewegstraße 15
64293 Darmstadt
Institut für Notfallmedizin
Grafenstraße 9
64283 Darmstadt
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret
Dieburger Straße 31
64287 Darmstadt
Das Nähere wurde in Sicherstellungsvereinbarungen geregelt.
6. Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt
Leistungserbringer im Rettungsdienstbereich Darmstadt sind:
Arbeiter-Samariter-Bund
Landesverband Hessen e. V.
Ortsverband Darmstadt-Starkenburg (Regionalverband Südhessen)
Pfungstädter Straße 165
64297 Darmstadt
DRK Rettungs- und Sozialdienste Starkenburg gGmbH
Mornewegstraße 15
64293 Darmstadt
Institut für Notfallmedizin
Grafenstraße 9
64283 Darmstadt
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret
Dieburger Straße 31
64287 Darmstadt
Das Nähere wurde in Sicherstellungsvereinbarungen geregelt.
Aktueller Name
Vereinbarungen werden
anderweitig erwähnt.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
7. Versorgungsbereich der Notarztsysteme und der Rettungswachen
Zur dezentralen Versorgung der Bevölkerung mit Rettungsdienstleistungen sind den
Notarztsystemen und den Rettungswachen primäre Versorgungsbereiche
zuzuordnen.
7. Versorgungsbereich der Notarztsysteme und der Rettung swachen
Zur dezentralen Versorgung der Bevölkerung mit Rettungsdienstleistungen sind den
Notarztsystemen und den Rettungswachen primäre Versorgungsbereiche
zuzuordnen.
7. Rettungswachenversorgungsbereiche
Der Rettungsdienstbereich ist in insgesamt drei Versorgungsbereiche mit vier
Rettungswachen und einem Rettungsmittelstandort aufgeteilt.
Dem Versorgungsbereich Nord sind die Stadtteile Arheilgen und Wixhausen
zugeteilt. Zuständig ist hier die gleichnamige Rettungswache Nord.
Der Versorgungsbereich Mitt e umfasst die Rettungswache Mitte sowie den
Rettungsmittelstandort Ost. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Innenstadt (PLZ
64283, 64287 nördlich der Heinrichstr., 64289, 64293, 64295 nördlich der
Holzhofallee) inklusive des Stadtteils Kranichstein sowie Abschnitte der
Bundesautobahnen 5 und 67.
Die Rettungswache Bessungen sowie die Rettungswache Süd bilden den
Versorgungsbereich Süd. Dieser Umfasst den Stadtteil Eberstadt sowie die südliche
Innenstadt (PLZ 64285, 64287 südlich der Heinrichstr., 64295 süd lich der
Holzhofallee).
Neufassung.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme
Standort Versorgungsbereiche
NEF-Darmstadt Darmstadt mit allen Stadtteilen
Baby-NAW Stadt Darmstadt
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Landkreis Groß-Gerau
Landkreis Bergstraße
Odenwaldkreis
7.1 Versorgungsbereiche der Notarztsysteme
Standort Versorgungsbereiche
NEF-Darmstadt Darmstadt mit allen Stadtteilen
Baby-NAW Stadt Darmstadt
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Landkreis Groß-Gerau
Landkreis Bergstraße
Odenwaldkreis
Obsolet, B -NAW ist kein
primäres Notarztsystem,
findet später
Berücksichtigung.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen
Standort Versorgungsbereiche
Darmstadt/ Darmstadt- Innenstadt
Innenstadt inkl. RW-Arheilgen Darmstadt-
Kranichstein
Darmstadt- Arheilgen
Darmstadt- Darmstadt-
Eberstadt
Eberstadt
7.2 Versorgungsbereiche der Rettungswachen
Standort Versorgungsbereiche
Darmstadt/ Darmstadt- Innenstadt
Innenstadt inkl. RW-Arheilgen Darmstadt-
Kranichstein
Darmstadt- Arheilgen
Darmstadt- Darmstadt-
Eberstadt
Eberstadt
Findet unter 8.ff
Berücksichtigung.
Neufassung
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
8. Rettungsmittelbedarfsplan generell
Der Bedarf an Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF), Intensiv -Transportwagen (ITW),
Rettungswagen (Typ C) und Notfallkrankenwagen (Typ B) wird nach den
Grundsätzen dieses Planes ermittelt und festgelegt.
Soweit Empfehlungen nach EN/DIN -Vorschriften bestehen, sind diese einzuhalten.
Grundlagen für die Bemessung sind die Einhaltung der Hil fsfristen und das
Einsatzaufkommen.
8. Rettungsmittelbedarfsplan generell
Der Bedarf an Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF), Intensiv -Transportwagen (ITW),
Rettungswagen (Typ C) und Notfallkrankenwagen (Typ B) wird nach den
Grundsätzen dieses Planes ermittelt und festgelegt.
Soweit Empfehlungen nach EN/DIN -Vorschriften bestehen, sind diese einzuhalten.
Grundlagen für die Bemessung sind die Einhaltung der Hilfsfristen und das
Einsatzaufkommen.
8. RETTUNGSMITTELPLAN
Gemäß den Vorgaben des Landes Hessen werden folgende Zeitintervalle
dargestellt: Montag – Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertag.
Neufassung
8.3. bis 8.6. in Tabellform „Neu in Tabellenform unter Punkten 8.1. bis 8.3.“
9. Notärztliche Versorgung
Die Versorgung und Beförderung von Notfallpatienten hat gegenüber anderen
rettungsdienstlichen Einsätzen Vorrang.
Die notärztliche Versorgung von Notfallpatienten erfolgt nach dem Rendezvous -
System. Die ärztliche Leistung wird durch das Institut für Notfallmedizin der
Wissenschaftsstadt Darmstadt sichergestellt.
Die Entscheidung über den Einsatz der Notärzte erfolgt durch die Leitfunkstelle
Darmstadt auf der Grundlage des Indikationskataloges für die Alarmierung und den
Einsatz des Notarztwagens in Hessen.
9. Notärztliche Versorgung
Die Versorgung und Beförderung von Notfallpatienten hat gegenüber anderen
rettungsdienstlichen Einsätzen Vorrang.
Die notärztliche Versorgung von Notfallpatienten erfolgt nach dem Rendezvous -
System. Die ärztliche Leistung wird durch das Institut für Notfallmedizin der
Wissenschaftsstadt Darmstadt sichergestellt.
Die Entscheidung über den Einsatz der Notärzte erfolgt durch die Leitfunkstelle
Darmstadt auf der Grundlage des Indikationskataloges für die Alarmierung und den
Einsatz des Notarztwagens in Hessen.
Neufassung; Notärztliche
Versorgung wird neu
beschrieben,
neonatologische
Notfallversorgung wird
gesondert aufgeführt
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
Der Transport von Neu- und Frühgeborenen wird mit dem Baby-NAW des ASB
Darmstadt durchgeführt.
Die Besetzung erfolgt durch eine Rettungsmittelbesatzung des ASB Darmstadt in
einem Umsteigesystem aus der normalen Rettungsmittelvorhaltung heraus.
Für zeitkritische Anforderungen, bei dem keine ASB- Rettungsmittelbesatzung
sofort zur Verfügung steht, hält der ASB einen PKW mit einen Fahrer in
Rufbereitschaft (mindestens RS-Qualifikation) vor, der die Zuführung des
Kinderarztes bei einer evtl. verzögerte Anfahrt des inkubatorführenden Baby-NAW
kompensiert. Die ärztliche Begleitung und die nicht fahrzeugbezogenen
medizinischen Ausstattungen inkl. Intensiv-Transportinkubator wird durch die
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret gestellt.
Da die Vorhaltung eines entsprechenden Systems für jeden einzelnen
Rettungsdienstbereich unwirtschaftlich wäre, wurde mit den Trägern der
Rettungsdienstbereiche Bergstraße, Dieburg, Groß-Gerau und
Odenwaldkreis eine Vereinbarung über den Einsatz des Baby-NAW getroffen. Das
System des Rettungsdienstbereiches Darmstadt deckt diese
Rettungsdienstbereiche für den Transport von Neu- und Frühgeborenen mit ab.
Der Transport von Neu- und Frühgeborenen wird mit dem Baby-NAW des ASB
Darmstadt durchgeführt.
Die Besetzung erfolgt durch eine Rettungsmittelbesatzung des ASB Darmstadt in
einem Umsteigesystem aus der normalen Rettungsmittelvorhaltung heraus.
Für zeitkritische Anforderungen, bei dem keine ASB- Rettungsmittelbesatzung
sofort zur Verfügung steht, hält der ASB einen PKW mit einen Fahrer in
Rufbereitschaft (mindestens RS-Qualifikation) vor, der die Zuführung des
Kinderarztes bei einer evtl. verzögerte Anfahrt des inkubatorführenden Baby-NAW
kompensiert. Die ärztliche Begleitung und die nicht fahrzeugbezogenen
medizinischen Ausstattungen inkl. Intensiv-Transportinkubator wird durch die
Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret gestellt.
Da die Vorhaltung eines entsprechenden Systems für jeden einzelnen
Rettungsdienstbereich unwirtschaftlich wäre, wurde mit den Trägern der
Rettungsdienstbereiche Bergstraße, Dieburg, Groß-Gerau und
Odenwaldkreis eine Vereinbarung über den Einsatz des Baby-NAW getroffen. Das
System des Rettungsdienstbereiches Darmstadt deckt diese
Rettungsdienstbereiche für den Transport von Neu- und Frühgeborenen mit ab.
Für die notärztliche Versorgung steht im Rettungsdienstbereich ein Notarztsystem
(NEF) zur Verfügung. Dies ist zentral an der Rettungswache Mitte, Mornewegstr. 15,
stationiert. Das NEF ist 365/24/7 einsatzbereit.
Der notärztliche Einsatz erfolgt über den Notarztindikationskatalog des Landes
Hessen. Die Einsatzentscheidung obliegt der Leitfunkstelle Darmstadt. Die
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
notärztliche Besetzung des NEF wird durch das Institut für Notfallmedizin
sichergestellt.
n.n. 10. Neonatologische Notfallversorgung
Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag, stellt das Perinatalzentrum Darmstadt die Zu -
und Abverlegung von Früh - und Neugeborenen in seinem Zuständigkeitsbereich
sicher. Hierfür betreibt das Perinatalzentrum gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-
Bund (ASB) RV Südhessen einen Baby-Notarztwagen.
Dieser steht 365/24/7 am Klinikum Darmstadt zur Verfügung. Besetzt wird der Baby-
NAW mit einer Besatzung eines Rettungsmittels des ASB im Umsteigemodell sowie
Personal (Ärztin/Arzt und Pflegefachkraft) der neonatologischen Intensivstation des
Klinikum Darmstadt.
Der Einsatzbereich des Baby -NAW sind die südhessischen Landkreise Bergstraße,
Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und Odenwaldkreis, sowie die Stadt Darmstadt.
Inhaltlich neu
10. Wasserrettung
Wird - soweit möglich - durch Feuerwehr Frankfurt sichergestellt.
11. Wasserrettung
Wird - soweit möglich - durch Feuerwehr Frankfurt sichergestellt.
Die Wasserrettung wird durch die Berufsfeuerwehr Darmstadt sichergestellt. Hierfür
existiert eine spezielle Fachgruppe (FG spezi elle Rettung). Unterstützend können
Tauchergruppen, insbesondere der Feuerwehr Frankfurt / Main, angefordert werden.
Redaktionell
Richtigstellung
Neufassung
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
11. Bergrettung/ Höhenrettung
Wird durch DRK - Bergwacht Hessen – und im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt durch die Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr sichergestellt.
11. Bergrettung/ Höhenrettung
Wird durch DRK - Bergwacht Hessen – und im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt durch die Höhenrettungsgruppe der Berufsfeuerwehr sichergestellt.
Die Rettung aus Höhen und Tiefen wird durch die Berufsfeuerwehr Darmstadt
sichergestellt. Hierfür existiert eine spezielle Fachgruppe (FG spezielle Rettung).
Unterstützend kann die Bergwacht Hessen Standort Darmstadt hinzug ezogen
werden.
Redaktionell
Richtigstellung
Neufassung
12. Schwerlastpatiententransport
Die Transporte von übergewichtigen Patienten werden durch das
Sonderrettungsmittel der Johanniter -Unfall-Hilfe (Regionalverband Darmstadt -
Dieburg) stationiert im Rettungsdienstbereich Dieburg sichergestellt. Die
Anforderung erfolgt über die ZLS Dieburg.
13. Schwerlastpatiententransport
Die Transporte von schwergewichtigen Patienten werden durch ein
Sonderrettungsmittel der Johanniter -Unfall-Hilfe (Regionalve rband Darmstadt -
Dieburg), stationiert im Rettungsdienstbereich Dieburg, sichergestellt. Die
Anforderung erfolgt über die ZLS Dieburg.
.
Redaktionell
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv -Sekundärtransporte mit einem
Intensivtransportwagen (ITW)
Wird durch die DRK-Starkenburg Rettungs- und Sozialdienst gGmbH in Kooperation
mit dem Arbeiter -Samariter- Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband
Darmstadt-Starkenburg sichergestellt.
Die ärztliche Leistung für die intensivmedizinische Besetzung wird durch das Institut
für Notfallmedizin sichergestellt.
12.1 Ärztliche begleitete Intensiv -Sekundärtransporte mit einem
Intensivtransportwagen (ITW)
Wird durch die DRK-Starkenburg Rettungs- und Sozialdienst gGmbH in Kooperation
mit dem Arbeiter -Samariter- Bund Landesverband Hessen e.V. Ortsverband
Darmstadt-Starkenburg sichergestellt.
Die ärztliche Leistung für die intensivmedizinische Besetzung wird durch das Institut
für Notfallmedizin sichergestellt.
14. Ärztlich begleitete Sekundärtransporte
Ärztlich begleitete Sekundärtransporte werden direkt durch die abgebenden Kliniken
online bei der Koordinierungsstelle für Sekundärtransporte Hessen (KST)
angefordert. Die KST wird durch die Branddirektion Frankfurt Main betrieben. Die
KST koordiniert alle ärztlich begleiteten Sekundärtransporte.
Die Stadt Darmstadt hat, im Auftrag des Landes Hessen, zu diesem Zweck ein
Intensivtransportwagen (ITW) beauftragt. Dieser wird durch die KST disponiert. Das
Fahrzeug steht an jedem Tag der Woche von 8:00 bis 0:00 Uhr zur Verfügung.
Betrieben wird das Fahrzeug durch die DRK Rettungs - und Sozialdienste
Starkenburg gGmbH in Kooperation mit dem Arbeiter -Samariter-Bund RV
Südhessen. Die Ärztinnen und Ärzte werden durch das Institut für Notfallmedizin
Darmstadt gestellt.
Gemäß Erlass werden zeitkritische ärztliche Sekundärtransporte durch den
Regelrettungsdienst (MZF + NEF oder MZF + Klinikärztin / Klinikarzt) durchgeführt.
Radaktionelle Änderung
sowie einarbeitung des
Erlasses des HMSI.
n.n. Neu eingeführter Inhalt
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst
Um die vorgegebene Hilfsfrist in im gesamten Rettungsdienstbereiches Darmstadt
einhalten zu können, haben der Landkreis Darmstadt -Dieburg und die Stadt
Darmstadt mit den Rettungsdienstträgern der benachbarten Rettungsdienstbereiche
Vereinbarungen über die bereichsübergreifende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
(Versorgung von Notfallpatienten) abgeschlossen.
Diese Vereinbarungen behalten ihre Wir kung, auch nach Aufkündigung des
gemeinsamen Rettungsdienstbereiches Darmstadt bis neue Vereinbarungen
abgeschlossen werden.
Zur effektiven EDV -basierten Disposition sind alle Rettungsmittel mit einem GPS -
Trackingsystem ausgestattet .Über einen gemeinsam en Flottenservers in
Verbindung mit Leitstellenkopplungen stehen alle Rettungsmittel auch den
Nachbarleitstellen zur „Bereichsübergreifenden Zusammenarbeit“ zur Verfügung.
Danach erfolgen die Alarmierung und die Auftragsvergabe über die abgebende
Leitstelle. Anschließend übernimmt die anfordernde Leitstelle die Einsatzsteuerung
und Koordinierung. Hierzu ist unerläßlich, dass
das jeweilige angeforderte Fahrzeug auf den Betriebskanal der anfordernden
Leitstelle umschaltet und sich über Funk an- und abmeldet.
Für die bereichsübergreifenden Einsätze werden die Benutzungsentgelte des das
Fahrzeug entsendenden Leistungserbringers berechnet. Im Einzelnen wurden
folgende Regelungen getroffen:
13. Bereichsübergreifender Rettungsdienst
Um die vorgegebene Hilfsfr ist in im gesamten Rettungsdienstbereiches Darmstadt
einhalten zu können, haben der Landkreis Darmstadt -Dieburg und die Stadt
Darmstadt mit den Rettungsdienstträgern der benachbarten Rettungsdienstbereiche
Vereinbarungen über die bereichsübergreifende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
(Versorgung von Notfallpatienten) abgeschlossen.
Diese Vereinbarungen behalten ihre Wirkung, auch nach Aufkündigung des
gemeinsamen Rettungsdienstbereiches Darmstadt bis neue Vereinbarungen
abgeschlossen werden.
Zur effektive n EDV-basierten Disposition sind alle Rettungsmittel mit einem GPS -
Trackingsystem ausgestattet .Über einen gemeinsamen Flottenservers in
Verbindung mit Leitstellenkopplungen stehen alle Rettungsmittel auch den
Nachbarleitstellen zur „Bereichsübergreifenden Zusammenarbeit“ zur Verfügung.
Danach erfolgen die Alarmierung und die Auftragsvergabe über die abgebende
Leitstelle. Anschließend übernimmt die anfordernde Leitstelle die Einsatzsteuerung
und Koordinierung. Hierzu ist unerläßlich, dass
das jeweilige a ngeforderte Fahrzeug auf den Betriebskanal der anfordernden
Leitstelle umschaltet und sich über Funk an- und abmeldet.
Für die bereichsübergreifenden Einsätze werden die Benutzungsentgelte des das
Fahrzeug entsendenden Leistungserbringers berechnet. Im Einzelnen wurden
folgende Regelungen getroffen:
Dieser Punkt wurde komplett
gestrichen. Das beschriebene
Procedere mit inzwischen in
diversen Erlassen
Landeseinheitlich geregelt
und bedarf keiner Erläuterung
in Bereichsplan.
Bereichsübergreifende
Vereinbarungen sind in den
entsprechenden Kapiteln (z.b.
Neonatologische Versorgung)
niedergeschrieben.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
14. Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu - und Frühgeborenen, der
einer Arztbegleitung bedarf, wird für den Rettungsdienstbereich Dieburg durch den
in Darmstadt stationierten Baby -NAW durchgeführt. Über die Anforderung
entscheidet die Leitstelle Dieburg. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und
Steuerung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach
- keine -
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau
Für den Autobahnabschnitt der A 5 von der Auffahrt Langen/Mörfelden in südlicher
Richtung bis zur Abfahrt Weiterstadt ist die Zentrale Leitstelle Groß -Gerau in
Verbindung mit der Rettungswache Mörfelden-Walldorf zuständig.
Auf dem Autobahnabschnitt der A 5 von der Bereichsgrenze in nördlicher Richtung
bis zur Auffahrt Langen/Mörfelden wird der RTW der Rettungswache Weiterstadt
oder das in Darmstadt stationierte NEF (vormals NAW) eingesetzt.
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschlussstelle Büttelb orn bis zur
Anschlussstelle Darmstadt -Innenstadt bzw. Darmstadt -Griesheim ist die Zentrale
Leitstelle Groß-Gerau zuständig.
14. Vereinbarung zw. der Wissenschaftsstadt D armstadt und dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu - und Frühgeborenen, der
einer Arztbegleitung bedarf, wird für den Rettungsdienstbereich Dieburg durch den
in Darmstadt stationierten Baby -NAW durchgeführt. Über die Anforderung
entscheidet die Leitste lle Dieburg. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und
Steuerung des Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.1 Vereinbarung mit dem Landkreis Offenbach
- keine -
14.2 Vereinbarungen mit dem Landkreis Groß-Gerau
Für den Autobahnabschnitt der A 5 von der Auffahrt Langen/Mörfelden in südlicher
Richtung bis zur Abfahrt Weiterstadt ist die Zentrale Leitstelle Groß -Gerau in
Verbindung mit der Rettungswache Mörfelden-Walldorf zuständig.
Auf dem Autobahnabschnitt der A 5 von der Bereichsgrenze in nördlicher Richtung
bis zur Auffahrt Langen/Mörfelden wird der RTW der Rettungswache Weiterstadt
oder das in Darmstadt stationierte NEF (vormals NAW) eingesetzt.
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschlussstelle Büttelb orn bis zur
Anschlussstelle Darmstadt -Innenstadt bzw. Darmstadt -Griesheim ist die Zentrale
Leitstelle Groß-Gerau zuständig.
Punkte komplett gestrichen.
Der Einsatzbereich des Baby-
NAW ist unter „10.
Neonatologische Versorgung“
beschrieben.
Sämtliche Zuständigkeiten
auf BAB in Hessen sind per
Erlass (HMdIS) inzwischen
geregelt.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschlussstelle Darmstadt -Innenstadt
bzw. Darmstadt -Griesheim bis zur Anschlussstelle Bü ttelborn ist die Leitfunkstelle
Darmstadt zuständig.
Im Duplizitätsfall und bei Bedarfsspitzen erfolgt die notärztliche Versorgung der Stadt
Weiterstadt durch das in der Rettungswache Groß-Gerau stationierte NEF.
Im Duplizitätsfall wird der Abschnitt der B 42 von der Bereichsgrenze bis zur
Autobahnauffahrt Büttelborn rettungsdienstlich durch den RTW der Rettungswache
Weiterstadt mitversorgt.
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der Auffahrt Gernsheim in nördlicher
Richtung bis zur Behelfsauffahrt der Raststätte Pfungstadt** ist die Zentrale Leitstelle
Groß-Gerau zuständig. In dem zuvor genannten Bereich kommt im Duplizitätsfall
auch der RTW der Rettungswache Jugenheim zum Einsatz.
** Künftig: Anschlussstelle Pfungstadt/Eschollbrücken
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der südlichen Bereichsgrenze in südlicher
Richtung bis zur Auffahrt Gernsheim ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig.
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu - und Frühgeborenen, der
einer Arztbegleitung bedarf, wird für den Kreis Groß -Gerau durch den in Darmstadt
stationierten Baby -NAW durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die
Leitstelle Groß -Gerau. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steuerung des
Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
Für den Autobahnabschnitt der A67 von der Anschlussstelle Darmstadt -Innenstadt
bzw. Darmstadt -Griesheim bis zur Anschlussstelle Bü ttelborn ist die Leitfunkstelle
Darmstadt zuständig.
Im Duplizitätsfall und bei Bedarfsspitzen erfolgt die notärztliche Versorgung der Stadt
Weiterstadt durch das in der Rettungswache Groß-Gerau stationierte NEF.
Im Duplizitätsfall wird der Abschnitt der B 42 von der Bereichsgrenze bis zur
Autobahnauffahrt Büttelborn rettungsdienstlich durch den RTW der Rettungswache
Weiterstadt mitversorgt.
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der Auffahrt Gernsheim in nördlicher
Richtung bis zur Behelfsauffahrt der Raststätte Pfungstadt** ist die Zentrale Leitstelle
Groß-Gerau zuständig. In dem zuvor genannten Bereich kommt im Duplizitätsfall
auch der RTW der Rettungswache Jugenheim zum Einsatz.
** Künftig: Anschlussstelle Pfungstadt/Eschollbrücken
Für den Autobahnabschnitt der A 67 von der südlichen Bereichsgrenze in südlicher
Richtung bis zur Auffahrt Gernsheim ist die Leitfunkstelle Darmstadt zuständig.
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu - und Frühgeborenen, der
einer Arztbegleitung bedarf, wird für den Kreis Groß -Gerau durch den in Darmstadt
stationierten Baby -NAW durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die
Leitstelle Groß -Gerau. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steuerung des
Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
Zuständigkeit: DA#
Zuständigkeit: DA#
s.o.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu - und Frühgeborenen, der
einer Arztbegleitung bedarf, wird für den Kreis Bergstraße durch den in Darmstadt
stationierten Baby -NAW durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die
Leitstelle Bergstraße. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steuerung des
Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu - und Frühgeborenen, der einer
Arztbegleitung
bedarf, wird für den Odenwaldkreis durch den in Darmstadt stationierten Baby-NAW
durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die Leitstelle Odenwald.
Alarmierung, Auftragsvergabe , Einsatz und Steuerung des Baby -NAW erfolgen
durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA
Abdeckung von Duplizitätsfällen in Spitzenzeiten mit einem RTW
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche:
Liste der Leitstellen und Rettungsmittelvorhaltung als Anlage
14.3 Vereinbarungen mit dem Landkreis Bergstraße
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu - und Frühgeborenen, der
einer Arztbegleitung bedarf, wird für den Kreis Bergstraße durch den in Darmstadt
stationierten Baby -NAW durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die
Leitstelle Bergstraße. Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Steuerung des
Baby-NAW erfolgen durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.4 Vereinbarung mit dem Odenwaldkreis
Der Transport von bereits primär versorgten kranken Neu - und Frühgeborenen, der einer
Arztbegleitung
bedarf, wird für den Odenwaldkreis durch den in Darmstadt stationierten Baby -NAW
durchgeführt. Über die Anforderung entscheidet die Leitstelle Odenwald.
Alarmierung, Auftragsvergabe, Einsatz und Ste uerung des Baby -NAW erfolgen
durch die Leitfunkstelle Darmstadt.
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA
Abdeckung von Duplizitätsfällen in Spitzenzeiten mit einem RTW
14.6 Benachbarte Rettungsdienstbereiche:
Liste der Leitstellen und Rettungsmittelvorhaltung als Anlage
Vereinbarung mit Merck ist
unter „20“ aufgeführt.
Ist aus deren Bereichsplan
ersichtlich, kein Anhang
unseres Bereichsplans.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen
Aufgrund des § 7 HRDG wurden für den Rettungsdienstbereich Darmstadt
organisatorische Leiter und Leitende Notärzte / Notärztinnen bestellt und für d ie
Wahrnehmung ihrer Aufgaben entsprechend ausgerüstet.
Leitender Notarzt / Leitende Notärztin und Organisatorischer Leiter /
Organisatorische Leiterin sind Bestandteil der Technischen Einsatzleitung (HBKG).
15. Rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen
Aufgrund des § 7 HRDG wurden für den Rettungsdienstbereich Darmstadt
organisatorische Leiter und Leitende Notärzte / Notärztinnen bestellt und für die
Wahrnehmung ihrer Aufgaben entsprechend ausgerüstet.
Leitender Notarzt / Leitende Notärztin und Organisatorischer Leiter /
Organisatorische Leiterin sind Bestandteil der Technischen Einsatzleitung (HBKG).
15. Einsatzleitung Rettungsdienst
Nach § 7 HRDG ist eine Einsatzleitung Rettungsdienst (EL RD) vorzuhalten. Diese
besteht aus dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OLRD) sowie dem
Leitenden Notarzt (LNA). Beide Funktionen werden im Rettungsdienstbereich
Darmstadt in Kooperation mit dem Landkreis Darmstadt -Dieburg vorgehalten. Der
OLRD ist somit zuständig für die Stadt Darmstadt sowie den westlichen Landkreis
Darmstadt-Dieburg. Das System LNA ist ebenfalls für die Stadt Darmstadt jedoch
auch für den kompletten Landkreis Darmstadt-Dieburg zuständig.
Den OLRD stehen Einsatzfahrzeuge (KdoW) zur Verfügung. Die LNA werden durch
Zubringerdienste an die Einsatzstelle gebracht.
Die Alarmierung der EL RD erfolgt gemäß AAO Rettungsdienst und
Indikationskatalog des Landes Hessen.
Neue, exaktere Formulierung
16. Krankenhäuser
Liste siehe Anlage
16. Krankenhäuser
Liste siehe Anlage
Gem.
Landesrettungsdienstplan
nicht notwendig.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
n.n. 16. Rettungsdienstverstärkung (RDV) / Massenanfall von Verletzten
(MANV)
Bei hohem Einsatzaufkommen und größeren Schadensereignissen besteht die
Möglichkeit, eine Rettungsdienstverstärkung (RDV) zu alarmieren. Die in Darmstadt
tätigen Leistungserbringer stell en planerisch mehrere MZF und KTW welche
innerhalb kurzer Zeit besetzt werden können.
In der AAO Rettungsdienst sind Teile der MANV -Planung enthalten. Zur
Vollständigen Planung wird ein Sonderschutzplan Sanitätswesen fortgeschrieben.
Neuer Punkt. War bisher nicht
vorhanden. Ist mittlerweile
geforderter Teil laut
Landesrettungsdienstplan.
n.n. 17. Voraushelfersystem
Die Berufsfeuerwehr Darmstadt stellt für die gesamte Stadt ein Voraushelfersystem.
Verschiedene Teileinheiten (insbesondere Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge)
werden bei Bedarf alarmiert. Das Personal hat mindestens die Qualifikation
Rettungssanitäter. Die medizinische Ausstattung umfasst Notfallrucksack,
Sauerstoffeinheit, automatischer externer Defibrillator und Immobilisationsmaterial.
Neuer Punkt. War bisher nicht
vorhanden.
n.n. 18. Luftrettung
Der Träger der Luftrettung ist das Land Hessen. Der Einsatz der Luftrettungsmittel
erfolgt nach Indikationsliste (AAO Rettungsdienst) sowie Fachplan Luftrettung des
Landes Hessen.
Neuer Punkt. War bisher nicht
vorhanden. Ist mittlerweile
geforderter Teil laut
Landesrettungsdienstplan.
n.n. 19. Notfallseelsorge (NFS) / Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
Die Notfallseelsorge Südhessen steht dem Rettungsdienstbereich Darmstadt
365/24/7 zur Verfügung. Sie wird über die Leitfunkstelle alarmiert und begibt sich
eigenständig zur Einsatzstelle.
Neuer Punkt. War bisher nicht
vorhanden.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
Als Unterstützung für die eigenen Kräfte steht eine PSNV Einheit zur Verfügung.
Diese kann von allen Hilfs- und Rettungskräften im Bereich kontaktiert werden.
Auch die PSNV steht 365/24/7 zur Verfügung.
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA
Abdeckung von Duplizitätsfällen in Spitzenzeiten mit einem RTW
14.5 Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA
Abdeckung von Duplizitätsfällen in Spitzenzeiten mit einem RTW
20. Vereinbarung mit der Firma Merck KGaA
Zur Spitzenabdeckung kann für Notfalleinätze ein MZF der Werkfeuerwehr Merck
(Merck KGaA, Frankfurter Str. 250, Darmstadt) angefordert werden.
Konkretisierung.
17. Vereinbarungen und Anweisungen
Der Bereichsplan stellt den Rahmen für die rettungsdienstliche Versorgung im
Rettungsdienstbereich dar. Die Ausgestaltung und Anpassung wird über
Anweisungen und Vereinbarungen geregelt.
Derzeit sind dies:
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Organisatorischen Leiter
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Leitenden Notärztinnen/Leitenden
Notärzte
- Festlegung „Rettungsdienstliche Lagen in Darmstadt“
- Duplizitätsfallregelung („Mobile-Wachen-Strategie“)
- Alarm- und Ausrücke- Ordnung Rettungsdienst
21. Vereinbarungen und Anweisungen
Der Bereichsplan stellt den Rahmen für die rettungsdienstliche Versorgung im
Rettungsdienstbereich dar. Die Ausgestaltung und Anpassung wird über
Anweisungen und Vereinbarungen geregelt.
Derzeit sind dies:
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Organisatorischen Leiter
- Dienstordnung für die gemeinsame Gruppe der Leitenden Notärztinnen/Leitenden
Notärzte
- Festlegung „Rettungsdienstliche Lagen in Darmstadt“
- Duplizitätsfallregelung („Mobile-Wachen-Strategie“)
- Alarm- und Ausrücke- Ordnung Rettungsdienst (AAO RD)
Existiert nicht mehr
Formale Ergänzung
n.n. 22. Inkrafttreten
Der vorliegende Bereichsplan wurde im Bereichsausschuss am 28.09.2023
vorgestellt und tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Zuvor nicht beschrieben,
Forderung laut
Landesrettungsdienstplan.
n.n. 23. Anlagen
AAO Rettungsdienst
neu
Synopse Bereichsplan Darmstadt 9. Fortschreibung vs. 10. Fortschreibung
Beratungsverlauf (1)
Orte (10)
- Bismarckstraße 86
- Pfungstädter Straße 165
- Mornewegstraße 15
- Grafenstraße 9
- Dieburger Straße 31
- Heinrichstraße
- Holzhofallee
- Frankfurter Straße 250
- Messeler Straße 112b
- Rüdesheimer Straße 119a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0336
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.09.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00