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3419/2019

Bürgereingabe nach § 24 GO – „Förderung E-Fahrzeuge", AZ.: 159/19 B

Beschlussvorlage Ausschuss 24.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 03.12.2019, TOP 1.3

Anlage Bürgereingabe_Förderung E-Fahrzeuge

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage Bürgereingabe_Förderung E-Fahrzeuge

1116 Zeichen

Rat der Stadt Köln
Historisches Rathaus
50667 Köln

Einwohnerantrag nach $24 GO NRW, Thema Förderung E-Fahrzeuge

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der aktuellen Klima- und Umweltdiskussion stelle ich an den Rat der Stadt
Köln den Antrag zu prüfen, ob eine Förderung alternativer E-Fahrzeuge zur
Verbesserung der Luftqualität im Bereich der Stadt Köln möglich wäre.

Ähnliche Programme hat z.B. schon die Stadt München zum Klimaschutzes
aufgelegt.

Quelle:

https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-

Umwelt/Klimaschutz und Energie/Elektromobilitaet/Foerderprogramm Elektromobilit
aet.html

Damit meine ich explizit die Förderung von Pedelecs und Lastenpedelecs sowie zwei- und
dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge der EG-Klassen Lie bis L7e, Ladeinfrastruktur und
Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität.

Der Vorteil dieser Fahrzeuge liegt an der abgasfreien Fortbewegung, gepaart mit
einem wesentlich kleineren Platzbedarf z.B. zum Parken in der Innenstadt.

Bisher beschränken sich die Aktivitäten der Stadt Köln lediglich auf E-Lastenräder.

Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

7095 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII 
 
Vorlagen-Nummer 
 3419/2019 
Freigabedatum 
24.10.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Förderung E-Fahrzeuge", AZ.: 159/19 B 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bedankt sich für die Eingabe des Petenten. Im 
Hinblick auf die in der Stellungnahme der Verwaltung dargelegten Erläuterungen wird eine städtische 
Förderung von Elektroleichtfahrzeugen der EG-Klassen L1e bis L7e, einer Ladeinfrastruktur und Be-
ratungsleistungen zum Thema Elektromobilität jedoch abgelehnt. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 03.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Prüfung einer städtischen Förderung von Pedelecs und Lastenpedelecs 
sowie zwei- und dreirädrigen Elektroleichtfahrzeugen der EG-Klassen L1e bis L7e, einer Ladeinfra-
struktur und Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Verwaltung verfolgt das im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ formulierte Ziel, den Anteil des mo-
torisierten Individualverkehrs auf ein Drittel zu senken und den Anteil des Umweltverbundes zu stei-
gern. Der verbleibende motorisierte Individualverkehr soll möglichst umweltschonend abgewickelt 
werden, weshalb die Verwaltung eine Elektrifizierung von Fahrzeugen begrüßt und sich bei der För-
derung der Elektromobilität bereits engagiert. 
 
 
Förderung von Pedelecs und Lastenpedelecs sowie zwei- und dreirädrigen Elektroleichtfahrzeugen 
der EG-Klassen L1e bis L7e 
 
Die vom Petenten erwähnte Förderung von Lastenrädern leitet sich zum einen aus dem Ratsbe-
schluss „Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ vom 06.02.2018 ab (vgl. 
Vorlagen-Nr.: 3428/2017), in dem Maßnahmen zur Ausweitung des emissionsarmen bzw. emissions-
freien Lieferverkehrs umgesetzt werden sollen. Zum anderen wird im GreenCity Masterplan der Stadt 
Köln (vgl. Vorlagen-Nr. 2637/2018) die Optimierung des innerstädtischen Wirtschaftsverkehrs emp-
fohlen. 
 
Demzufolge zielte die Lastenradförderung ausschließlich auf den Warentransport ab und nicht auf die 
individuelle Personenmobilität. Privatpersonen konnten von der Förderung nur dann profitieren, wenn 
– dem „Sharing-Gedanken“ folgend – mindestens drei Parteien gemeinschaftlich einen Antrag gestellt 
haben und sich das Fahrzeug teilen. 
 
Aus Sicht der Verwaltung wird eine kommunale Förderung von Elektrofahrzeugen zum Einsatz in der 
individuellen Personenmobilität aus folgenden Gründen nicht befürwortet: 
 Es wird auf bestehende Förderungen auf Bundes- und Landesebene verwiesen, die Privatper-
sonen und Unternehmen gleichermaßen zugänglich sind. Weitere Informationen können unter 
www.elektromobilitaet.nrw abgerufen werden. 
 Die Verwaltung verfolgt das Ziel, alternative Mobilitätsangebote des Umweltverbundes, wie 
den öffentlichen Personennahverkehr oder „Sharing-Dienste“ zu fördern. Aus diesem Grund 
sollte der Einsatz solcher Fahrzeuge für den Individualverkehr nicht aktiv gefördert werden. 
 Fahrzeugklassen L1e bis L4e: Kleinkrafträder und Krafträder dürfen nur auf wenigen ausge-
wiesenen Abschnitten die innerstädtischen Radwege benutzen. Für die Topographie des 
Stadtgebietes sind konventionelle Fahrräder sowie Fahrräder mit Tretkraftunterstützung (Pe-
delecs) ausreichend und sind auf allen Radwegen zugelassen. 
 Fahrzeugklassen L5e bis L7e: Leichtkraftfahrzeuge bzw. leichte Kraftfahrzeuge sind niedriger 
motorisiert und dürfen mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis ab einem Alter von 16 Jahren 
gefahren werden. In der vom Petenten erwähnten Förderrichtlinie zur Förderung der Elektro-
mobilität in München wird der Einsatz dieser Fahrzeugklassen ausschließlich bei Gewerbe-
treibenden gefördert. Damit soll eine frühe Motorisierung von Jugendlichen verhindert werden. 
Diese Einschätzung teilt die Verwaltung.

3 
Förderung einer Ladeinfrastruktur 
 
Nach einem Beschluss des Kölner Stadtrats werden in den kommenden Jahren mindestens 400 
Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Ladeplätze umgewandelt. Das verabschiedete Standort-
konzept zielt darauf ab, ein für die Gesamtstadt flächendeckendes Netz an Ladestationen zu schaffen 
(vgl. Vorlagen-Nr. 3677/2018). Zwischenzeitlich wurde die Stadtwerke Köln GmbH mit der Umsetzung 
dieses Konzepts beauftragt. Nach den aktuellen Planungen sollen die Ladesäulen ab Mitte 2020 er-
richtet werden. 
 
Schon heute ist angedacht, dieses Netz weiter auszubauen, wenn die tatsächliche Nutzung der er-
richteten Ladestationen dies erfordert. So ist angedacht, für den weiteren Ausbau der öffentlichen 
Ladeinfrastruktur Anregungen aus der Bürgerschaft sowie der Politik zu berücksichtigen. Der Fokus 
liegt jedoch zunächst auf der Errichtung der o. g. 400 Ladepunkte. 
 
Da mit diesem Vorhaben erhebliche finanzielle Mittel gebunden, die Bedarfe in ausreichendem Maße 
gedeckt sind und die bedarfsorientierte Erweiterung der Ladeinfrastruktur  inkl. Partizipationsmöglich-
keit fest eingeplant ist, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, eine eigene Förderrichtlinie zur För-
derung einer Ladeinfrastruktur im Privatbereich aufzulegen. 
 
Es wird auf bestehende Förderungen auf Bundes- und Landesebene verwiesen, die Privatpersonen 
und Unternehmen gleichermaßen zugänglich sind. Weitere Informationen können unter 
www.elektromobilitaet.nrw abgerufen werden. 
 
 
Förderung von Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität 
 
Eine Beratung zum Thema Elektromobilität erfolgt bereits auf Landesebene durch das Wirtschaftsmi-
nisterium. Dieses informiert über bestehende Bundes- und Landesförderungen sowie die technischen 
Möglichkeiten zum Laden. Informationen erhalten Privatpersonen und Unternehmen unter 
www.elektromobilitaet.nrw. 
Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, die Erstellung von Elektromobilitätskonzepten (Fuhrparka-
nalyse, Herstellung der Ladeinfrastruktur etc.) fördern zu lassen. 
 
Darüber hinaus bieten weitere Verbände Beratungsleistungen für ihre Mitgliederinnen und Mitglieder 
an, wie etwa die IHK Köln, die Handwerkskammer zu Köln, der ADAC Nordrhein usw.. 
 
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die an der Errichtung einer privat verfügbaren Ladeinf-
rastruktur (Wallboxen etc.) interessiert sind, können sich an den Netzbetreiber wenden. So bietet die 
RheinEnergie AG ebenfalls Beratungsleistungen an. 
 
Da in diesem Bereich bereits eine Fülle an etablierten Beratungsleistungen vorhanden ist und hierfür 
Förderungen auf Bundes- und Landesebene bestehen, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, 
eine eigene Förderrichtlinie für Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität aufzulegen. 
 
 
Fazit 
 
Auf Grundlage der dargelegten Sachverhalte sieht die Verwaltung derzeit keine Veranlassung ein 
eigenes kommunales Förderprogramm für Elektroleichtfahrzeugen der EG-Klassen L1e bis L7e, einer 
Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität aufzulegen. 
 
 
Anlage 
Bürgereingabe

Beratungsverlauf (1)

03.12.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3419/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.10.2019
Erstellt
27.09.2019 12:14