3419/2019
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Förderung E-Fahrzeuge", AZ.: 159/19 B
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage Bürgereingabe_Förderung E-Fahrzeuge
1116 Zeichen
Rat der Stadt Köln Historisches Rathaus 50667 Köln Einwohnerantrag nach $24 GO NRW, Thema Förderung E-Fahrzeuge Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge der aktuellen Klima- und Umweltdiskussion stelle ich an den Rat der Stadt Köln den Antrag zu prüfen, ob eine Förderung alternativer E-Fahrzeuge zur Verbesserung der Luftqualität im Bereich der Stadt Köln möglich wäre. Ähnliche Programme hat z.B. schon die Stadt München zum Klimaschutzes aufgelegt. Quelle: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und- Umwelt/Klimaschutz und Energie/Elektromobilitaet/Foerderprogramm Elektromobilit aet.html Damit meine ich explizit die Förderung von Pedelecs und Lastenpedelecs sowie zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge der EG-Klassen Lie bis L7e, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität. Der Vorteil dieser Fahrzeuge liegt an der abgasfreien Fortbewegung, gepaart mit einem wesentlich kleineren Platzbedarf z.B. zum Parken in der Innenstadt. Bisher beschränken sich die Aktivitäten der Stadt Köln lediglich auf E-Lastenräder. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
7095 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 3419/2019 Freigabedatum 24.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – „Förderung E-Fahrzeuge", AZ.: 159/19 B Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden bedankt sich für die Eingabe des Petenten. Im Hinblick auf die in der Stellungnahme der Verwaltung dargelegten Erläuterungen wird eine städtische Förderung von Elektroleichtfahrzeugen der EG-Klassen L1e bis L7e, einer Ladeinfrastruktur und Be- ratungsleistungen zum Thema Elektromobilität jedoch abgelehnt. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 03.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent beantragt die Prüfung einer städtischen Förderung von Pedelecs und Lastenpedelecs sowie zwei- und dreirädrigen Elektroleichtfahrzeugen der EG-Klassen L1e bis L7e, einer Ladeinfra- struktur und Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität. Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung verfolgt das im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ formulierte Ziel, den Anteil des mo- torisierten Individualverkehrs auf ein Drittel zu senken und den Anteil des Umweltverbundes zu stei- gern. Der verbleibende motorisierte Individualverkehr soll möglichst umweltschonend abgewickelt werden, weshalb die Verwaltung eine Elektrifizierung von Fahrzeugen begrüßt und sich bei der För- derung der Elektromobilität bereits engagiert. Förderung von Pedelecs und Lastenpedelecs sowie zwei- und dreirädrigen Elektroleichtfahrzeugen der EG-Klassen L1e bis L7e Die vom Petenten erwähnte Förderung von Lastenrädern leitet sich zum einen aus dem Ratsbe- schluss „Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ vom 06.02.2018 ab (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017), in dem Maßnahmen zur Ausweitung des emissionsarmen bzw. emissions- freien Lieferverkehrs umgesetzt werden sollen. Zum anderen wird im GreenCity Masterplan der Stadt Köln (vgl. Vorlagen-Nr. 2637/2018) die Optimierung des innerstädtischen Wirtschaftsverkehrs emp- fohlen. Demzufolge zielte die Lastenradförderung ausschließlich auf den Warentransport ab und nicht auf die individuelle Personenmobilität. Privatpersonen konnten von der Förderung nur dann profitieren, wenn – dem „Sharing-Gedanken“ folgend – mindestens drei Parteien gemeinschaftlich einen Antrag gestellt haben und sich das Fahrzeug teilen. Aus Sicht der Verwaltung wird eine kommunale Förderung von Elektrofahrzeugen zum Einsatz in der individuellen Personenmobilität aus folgenden Gründen nicht befürwortet: Es wird auf bestehende Förderungen auf Bundes- und Landesebene verwiesen, die Privatper- sonen und Unternehmen gleichermaßen zugänglich sind. Weitere Informationen können unter www.elektromobilitaet.nrw abgerufen werden. Die Verwaltung verfolgt das Ziel, alternative Mobilitätsangebote des Umweltverbundes, wie den öffentlichen Personennahverkehr oder „Sharing-Dienste“ zu fördern. Aus diesem Grund sollte der Einsatz solcher Fahrzeuge für den Individualverkehr nicht aktiv gefördert werden. Fahrzeugklassen L1e bis L4e: Kleinkrafträder und Krafträder dürfen nur auf wenigen ausge- wiesenen Abschnitten die innerstädtischen Radwege benutzen. Für die Topographie des Stadtgebietes sind konventionelle Fahrräder sowie Fahrräder mit Tretkraftunterstützung (Pe- delecs) ausreichend und sind auf allen Radwegen zugelassen. Fahrzeugklassen L5e bis L7e: Leichtkraftfahrzeuge bzw. leichte Kraftfahrzeuge sind niedriger motorisiert und dürfen mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden. In der vom Petenten erwähnten Förderrichtlinie zur Förderung der Elektro- mobilität in München wird der Einsatz dieser Fahrzeugklassen ausschließlich bei Gewerbe- treibenden gefördert. Damit soll eine frühe Motorisierung von Jugendlichen verhindert werden. Diese Einschätzung teilt die Verwaltung. 3 Förderung einer Ladeinfrastruktur Nach einem Beschluss des Kölner Stadtrats werden in den kommenden Jahren mindestens 400 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Ladeplätze umgewandelt. Das verabschiedete Standort- konzept zielt darauf ab, ein für die Gesamtstadt flächendeckendes Netz an Ladestationen zu schaffen (vgl. Vorlagen-Nr. 3677/2018). Zwischenzeitlich wurde die Stadtwerke Köln GmbH mit der Umsetzung dieses Konzepts beauftragt. Nach den aktuellen Planungen sollen die Ladesäulen ab Mitte 2020 er- richtet werden. Schon heute ist angedacht, dieses Netz weiter auszubauen, wenn die tatsächliche Nutzung der er- richteten Ladestationen dies erfordert. So ist angedacht, für den weiteren Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur Anregungen aus der Bürgerschaft sowie der Politik zu berücksichtigen. Der Fokus liegt jedoch zunächst auf der Errichtung der o. g. 400 Ladepunkte. Da mit diesem Vorhaben erhebliche finanzielle Mittel gebunden, die Bedarfe in ausreichendem Maße gedeckt sind und die bedarfsorientierte Erweiterung der Ladeinfrastruktur inkl. Partizipationsmöglich- keit fest eingeplant ist, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, eine eigene Förderrichtlinie zur För- derung einer Ladeinfrastruktur im Privatbereich aufzulegen. Es wird auf bestehende Förderungen auf Bundes- und Landesebene verwiesen, die Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen zugänglich sind. Weitere Informationen können unter www.elektromobilitaet.nrw abgerufen werden. Förderung von Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität Eine Beratung zum Thema Elektromobilität erfolgt bereits auf Landesebene durch das Wirtschaftsmi- nisterium. Dieses informiert über bestehende Bundes- und Landesförderungen sowie die technischen Möglichkeiten zum Laden. Informationen erhalten Privatpersonen und Unternehmen unter www.elektromobilitaet.nrw. Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, die Erstellung von Elektromobilitätskonzepten (Fuhrparka- nalyse, Herstellung der Ladeinfrastruktur etc.) fördern zu lassen. Darüber hinaus bieten weitere Verbände Beratungsleistungen für ihre Mitgliederinnen und Mitglieder an, wie etwa die IHK Köln, die Handwerkskammer zu Köln, der ADAC Nordrhein usw.. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die an der Errichtung einer privat verfügbaren Ladeinf- rastruktur (Wallboxen etc.) interessiert sind, können sich an den Netzbetreiber wenden. So bietet die RheinEnergie AG ebenfalls Beratungsleistungen an. Da in diesem Bereich bereits eine Fülle an etablierten Beratungsleistungen vorhanden ist und hierfür Förderungen auf Bundes- und Landesebene bestehen, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, eine eigene Förderrichtlinie für Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität aufzulegen. Fazit Auf Grundlage der dargelegten Sachverhalte sieht die Verwaltung derzeit keine Veranlassung ein eigenes kommunales Förderprogramm für Elektroleichtfahrzeugen der EG-Klassen L1e bis L7e, einer Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität aufzulegen. Anlage Bürgereingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3419/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.10.2019
- Erstellt
- 27.09.2019 12:14