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V/0802/2018

Konzernabschluss 2017 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 03.09.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 19.09.2018, TOP 4.6

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1_V_0802_2018_Konzernabschluss_2017 SWMS

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Ansehen

Anlage 2_V_0802_2018_Konzernabschluss_2017 SWMS

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Ansehen

Beschlussvorlage

2369 Zeichen

V/0802/2018 
V/0802/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Konzernabschluss 2017 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2017 in der vorliege n-
den, vom Jahresabschlussprüfer pkf Partnerschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, 
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 29. Juni 2018  testierten Fassung (Anlage 
2), wird von der Stadt Münster als alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festg e-
stellt. Der Konzernlagebericht wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und Folgekosten für den Haushalt der Stadt Münster.  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Gesel l-
schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Besch lussfassung der Gesellschaf-
terversammlung u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses.  
Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB verpflic htet, für das 
Geschäftsjahr 2017  einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Der Wir t-
schaftsprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.  
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
04.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0802/2018 
Einzelheiten zum Konzernabschluss 2017  können der beigefü gten Aufsichtsratsvorlage Nr. 24/2018  
der Stadtwerke Münster GmbH ( Anlage 1 ) und den weiteren Ausführungen im Konzernlagebericht 
(Anlage 2) entnommen werden. 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird am 04.09.2018 über den Beschluss beraten. 
Über das Ergebnis der Entscheidung des Aufsichtsrates wird dem Haupt - und Fi nanzausschuss 
mündlich berichtet. 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:  Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 24/2018 
Anlage 2: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2017 der Stadtwerke Münster GmbH

Anlage A

2317 Zeichen

Anlage A zur V/0802/2018 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Ge-
sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung der Gesell-
schafterversammlung u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Er-
gebnisses.  
Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB verpflichtet, für das 
Geschäftsjahr 2017 einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Der Wirt-
schaftsprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.  
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt-
werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die „Stadtwerke Münster GmbH“ ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.  
 
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt 
Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Be-
triebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unter-
nehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Unterneh-
men, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die 
Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäfte je-
der Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
k.A.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Anlage 1_V_0802_2018_Konzernabschluss_2017 SWMS

4964 Zeichen

1 
 
 
 
Münster, 10.08.2018 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 24/2018 
 
 
Betreff 
Konzernlagebericht und -abschluss 2017 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
Berichterstatter 
Herr Dr. Müller-Tengelmann 
 
 
Anlage 
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers einschließlich Bestätigungsvermerk, darin jeweils 
als Anlage 
Konzernabschluss zum 31.12.2017 einschließlich Konzern-Kapitalflussrechnung 
und Konzern- Eigenkapitalspiegel  
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 
 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfoh-
len: 
 
Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2017 
in der vorliegenden, vom Jahresabschlussprüfer pkf Partnerschaft mbH, Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, mit einem uneingeschränkten Bestäti-
gungsvermerk vom 29. Juni 2018 testierten Fassung, wird von der Stadt Münster 
als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt. Der Kon-
zernlagebericht wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Begründung 
Die Stadtwerke Münster GmbH als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB hat für das 
Geschäftsjahr 2017 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen. 
 
Die gemäß §§ 294 HGB (Konsolidierungskreis) vom Mutterunternehmen einbezogenen 
Tochterunternehmen sind verbundene Unternehmen i. S. von § 271 Abs. 2 HGB.

2 
 
 
 
Davon wurden gemäß §§ 300 ff. HGB voll konsolidiert: 
 
 
Vollkonsolidierte Unternehmen 
 
 
Eigenkapital am 
31.12.2017 
 
T€ 
__________ 
 
 
Höhe des An-
teils am Kapital 
am 31.12.2017 
% 
_________ 
   
 münsterNETZ GmbH, Münster 100 100 
 Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH, Münster 644 100 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 27.768 99 
 Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen  5.168 100 
 
 Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Münster 30 100 
 
 
Als Gemeinschaftsunternehmen gemäß § 310 Abs. 1 HGB  
wurde anteilmäßig konsolidiert: 
 
 Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster 2.795 50 
 
 
Als assoziierte Unternehmen gemäß § 311 Abs. 1 HGB 
im Konzernabschluss berücksichtigt: 
 
 smartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück  7.946 33 
 
 smartOPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück 188 50 
 
 FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven 
(Teilkonzernabschluss) 50.674 35 
 items GmbH, Münster      5.268           31 
 Nederlands-Duitse Internet Exchange B. V., 1.415 50 
Enschede/Niederlande 
 
Die im Vorjahr vollkonsolidierten Tochterunternehmen Energiepark Detmold GmbH & Co 
WP DT KG und Energiepark Detmold Verwaltungs- GmbH sind mit Wirkung zum 
01.01.2017 im Wege der Anwachsung bzw. Verschmelzung auf die Muttergesellschaft 
Stadtwerke Münster übergegangen.

3 
 
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahres- und Konzernabschlüsse folgen bis 
auf die at-equity einbezogenen Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V., En-
schede/Niederlande, und die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, in Bi-
lanzierung und Bewertung grundsätzlich den von der Stadtwerke Münster GmbH ange-
wandten Methoden und sind von den jeweiligen Abschlussprüfern geprüft und uneinge-
schränkt bestätigt worden. 
 
Sonstige Beteiligungen 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH hält ferner Anteile an 
folgenden Unternehmen: 
 
Höhe des An-
teils am Kapital 
am 31.12.2017 
% 
_________ 
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum  49,9 
 
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH und Co. KG, Münster 
 
 25 
  
 
Auf Grund des maßgeblichen Einflusses der Stadtwerke Münster GmbH wären diese 
Unternehmen nach § 311 Abs. 1 HGB als assoziierte Unternehmen (Beteiligung  20 %) 
in den Konzernabschluss einzubeziehen. In Ausübung des Wahlrechts gemäß § 311 
Abs. 2 HGB ist die Einbeziehung unterblieben, da die Unternehmen sowohl einzeln als 
auch zusammen für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
den Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter 
Bedeutung sind. 
 
Aus dem Konzernjahresüberschuss von 14,5 Mio. € ergibt sich nach Verrechnung des 
Gewinnvortrags in der Konzernbilanz von 4,6 Mio. €, der Einstellung in die anderen Ge-
winnrücklagen von 10,6 Mio. € sowie der Vorabgewinnausschüttung von 4,0 Mio. € ein 
Konzernbilanzgewinn von 4,5 Mio. €. 
 
Nähere Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung des Konzerns im Jahr 2017 sowie die 
Prognose für 2018 sind dem beigefügten Konzernlagebericht zu entnehmen. 
 
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind von 
der pkf Partnerschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, geprüft worden. 
Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk 
wurde erteilt. 
 
Die Vorlage des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes an den Aufsichtsrat 
ergibt sich aus § 52 GmbHG in Verbindung mit § 171 AktG, die Vorlage an die Gesell-
schafterversammlung erfolgt nach § 46 GmbHG. 
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Dr. Müller-Tengelmann  gez. Dr. Wernicke

Anlage 2_V_0802_2018_Konzernabschluss_2017 SWMS

141802 Zeichen

Stadtwerke Münster GmbH, 
Münster 
Konzernabschluss  
zum 31. Dezember 2017

PKF FASSEL T SCHLAGE 
Inhaltsverzeichnis 
Konzernbilanz der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, 
zum 31.12.2017 
Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung 
der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, für 
das Geschäftsjahr 2017 (01.01. -31.12.) 
Konzernanhang der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Geschäftsjahr 2017 
Konzern-Kapitalflussrechnung der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Geschäftsjahr 2017 (01.01. -31.12.) 
Konzern-Eigenkapitalspiegel der Stadtwerke Münster GmbH 
für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 (01.01. -31.12.) 
Konzernlagebericht der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, 
für das Geschäftsjahr 2017 (01.01. -31.12.) 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 
Allgemeine Auftragsbedingungen 
PKF FASSEL T SCHLAGE Partnerschaft mbB 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 
Rechtsanwälte vom 31. Oktober 2016 
Seiten 
1 
1 
17 
1 
1 
17 
2

Konzernbilanz der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, zum 31.12.2017 
Aktivseite 
A. Anlagevermögen 
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte 
2. Geschäfts-oder Firmenwert 
II. Sachanlagen 
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 
2. Verteilungsanlagen 
3. Sonstige technische Anlagen und Maschinen 
4. Fahrzeuge für Personenverkehr 
5. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 
III. Finanzanlagen 
1. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 
2. Sonstige Beteiligungen 
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein 
Beteiligungsverhältnis besteht 
4. Sonstige Ausleihungen 
8. Umlaufvermöcien 
1. Vorräte 
1. Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe 
2. Unfertige Leistungen 
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 
4. Emissionsrechte 
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 
2. Forderungen gegen den Gesellschafter 
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein 
Beteiligungsverhältnis besteht 
4. Sonstige Vermögensgegenstände 
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 
C. Rechnuncisabcirenzungsposten 
Münster, am 29. Juni 2018 
Stadtwerke Münster GmbH 
1462334/40029870 
Stand Stand Stand 
31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016 
EUR EUR EUR 
7.136.278,38 9.009.242,63 
4.374.923,62 4.739.500,58 
11.511.202,00 13.748.743,21 
105.602.642,90 106.195.143,96 
137.986.677,49 127.220.725,77 
68.273.806,65 64.880.764,65 
8 766.760,00 10.505.236,00 
11.806.655,56 10.233. 781,24 
23.446.456,63 17.709.035,70 
355.882.999,23 336.744.687,32 
9.191.745,87 9.288.416,09 
4.037.960,28 4.174.638,39 
5.890.063,00 5.890.063,00 
2.489.267,21 3.477.914,94 
21.609.036,36 22.831.032,42 
389.003.237,59 373.324.462,95 
8.353.097,88 8.674.301,66 
1.053.904,44 601.170,74 
11.529.592,37 6.329,88 
48.491,61 51.097,05 
20.985.086,30 9.332.899,33 
60.236.965,45 56.827.747,96 
20.498.880,66 16.513.170,95 
523.377, 11 406.722,86 
19.082.634,30 26.861.278, 16 
100.341.857,52 100.608.919,93 
44.898.322,85 62.399. 789, 17 
166.225.266,67 172.341.608,43 
870.081,01 940.617,96 
556.098.585,27 546.606.689,34 
Dr. Dirk Wernicke 
Stand Stand Stand 
31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016 
Passivseite EUR EUR EUR 
A. Eicienkapital 
1. Gezeichnetes Kapital 51.200.000,00 51.200.000,00 
II. Kapitalrücklage 106.224.265,40 94.147.409,40 
III. Gewinnrücklagen 
Andere Gewinnrücklagen 56.992.107,45 46.367.107,45 
IV. Konzernbilanzgewinn 4.484.850,38 4.628.043,41 
V. Nicht beherrschende Anteile 326.503,99 321.617,19 
219.227. 727,22 196.664.177,45 
8. Empfangene Ertragszuschüsse 4.136.344,41 5.843.894,35 
C. Rückstellungen 
1. Rückstellungen für Pensionen und 
ähnliche Verpflichtungen 45.944.245,00 43.451.899,00 
2. Steuerrückstellungen 12.500.366,71 9.495.957,04 
3. Sonstige Rückstellungen 46. 754.927,48 57.435.529,76 
105.199.539,19 110.383.385,80 
D. Verbindlichkeiten 
1. Genussscheinkapital 1.967.500,00 2.230.000,00 
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 115.926.814,64 126.807.943,73 
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 300.796,76 144.116, 12 
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 45.685.913,65 48.666.362,75 
5. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 1.248.127,35 1.384.394,51 
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen 
ein Beteiligungsverhältnis besteht 20.340.835,01 12.824.351,22 
7. Sonstige Verbindlichkeiten 15.483.463,57 15.074.224,92 
-davon aus Steuern EUR 8.975.234,66 
( i. Vj. EUR 7.692.893,51 ) 
-davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1.992, 10 
( i. Vj. EUR 1.510,28) 
200.953.450,98 207.131.393,25 
E. Rechnuncisabcirenzuncisposten 26.581.523,47 26.583.838,49 
556.098.585,27 546.606.689,34

Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, 
für das Geschäftsjahr 2017 (01.01. -31.12.) 
Brutto-Umsatzerlöse 
Strom-und Energiesteuern 
1. Umsatzerlöse 
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an 
fertigen und unfertigen Erzeugnissen 
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 
4. Sonstige betriebliche Erträge 
5. Materialaufwand 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für 
bezogene Waren 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 
6. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 
und für Unterstützung 
davon für Altersversorgung 5.176.933,80 EUR 
(i. Vj. 4.417.436,59 EUR) 
7. Abschreibungen 
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 
und Sachanlagen 
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die 
in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
a) Konzessionsabgaben 
b) Übrige betriebliche Aufwendungen 
9. Erträge aus Beteiligungen 
10. Erträge aus anderen Wertpapieren 
und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen 
13. Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 
16. Ergebnis nach Steuern 
17. Sonstige Steuern 
18. Konzernjahresüberschuss 
19. Nicht beherrschende Anteile 
20. Gewinnvortrag 
21. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 
22. Vorabgewinnausschüttung 
23. Konzernbilanzgewinn 
Münster, am 29. Juni 2018 
Stadtwerke Münster GmbH 
~~~ 
1462334/40029870u ·-
2017 2017 
EUR EUR 
574 017.697,57 
-38.736.017,79 
535.281.679, 78 
11.976.639,54 
9.612.242,72 
18.200.550,53 
255.655.287,51 
120.800.665,85 
376.455.953,36 
58.990.863,08 
16. 773.298, 10 
75.764.161,18 
29.421.149,98 
360.000,00 
29.781.149,98 
17.724.916,90 
36.608.131,09 
54.333.047,99 
313.579,13 
160.798,44 
73.796,74 
12.076.856,00 
859.658,38 
6.245.893,06 
7.119.329,98 
14.702.553,71 
188.359,94 
14.514.193,77 
32.386,80 
4.628.043,41 
10.625.000,00 
4.000.000,00 
4.484.850,38 
Dr. Dirk Wernicke 
2016 
EUR 
547.752.074,57 
-34.050.834,33 
513.701.240,24 
-1.739.275,58 
10.320.534,47 
26.378.901,29 
244.220.403,55 
95.545. 725,05 
339.766.128,60 
58.442.508,42 
15.775.609,88 
74.218.118,30 
29.025.664,98 
2.401.000,00 
31.426.664,98 
17.476.164,31 
34.254.447,22 
51.730.611,53 
352.549,34 
166.717,83 
90.242,91 
17.733.609,00 
1.015.374,82 
8.970.273,44 
9.058. 729,42 
17.382.150,05 
2.485.932,55 
14.896.217,50 
30.568,80 
6.229.394,71 
12.467.000,00 
4.000.000,00 
4.628.043,41

1 
Konzernanhang der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2017 
1. Darstellung von Konzernbilanz und Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung 
Die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster 
GmbH, Münster -nachfolgend auch kurz Stadtwerke Münster -wurden nach den für große 
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften gegliedert. Unter Berücksichtigung der aus der 
Art des Betriebs folgenden Besonderheiten wurde die Darstellung der Aktiv-und Passivposten 
in der Konzernbilanz erweitert (§ 265 Abs. 5 HGB). 
Die Sachanlagen wurden um die Posten Verteilungsanlagen (für Energie-und Wasserversor­
gung) und Fahrzeuge für Personenverkehr ergänzt. Die Darstellung der Vorräte wurde um den 
Posten Emissionsrechte erweitert. 
Für den gesonderten Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesell­
schafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) wurden entsprechend bezeichnete Posten unter den Forderun­
gen und sonstigen Vermögensgegenständen bzw. den Verbindlichkeiten ergänzt. 
Die Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren geglie­
dert. 
II. Konsolidierungskreis 
In den Konzernabschluss wurden neben den Stadtwerken Münster als Muttergesellschaft die 
folgenden Gesellschaften einbezogen. Die Angaben erfolgen jeweils zum 31.12.2017: 
Name/Sitz 
Als verbundene Unternehmen wurden vollkonsolidiert: 
münsterNETZ GmbH, Münster 
Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH, Münster 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen 
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Münster 
Kapitalanteil in % 
100 
100 
99 
100 
100 
Die im Vorjahr vollkonsolidierten Tochterunternehmen Energiepark Detmold GmbH & Co. WP 
DT KG und Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH sind mit Wirkung zum 01.01.2017 im 
Wege der Anwachsung bzw. Verschmelzung auf die Muttergesellschaft Stadtwerke Münster 
übergegangen. 
Als Gemeinschaftsunternehmen wurde anteilsmäßig einbezogen: 
Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster 
Als assoziierte Unternehmen wurden "at equity" einbezogen: 
smart OPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück 
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven 
items GmbH, Münster 
Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V., Enschede, Niederlande 
Folgende assoziierte Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bewertet: 
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum 
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Münster 
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50 
33 
50 
35 
31 
50 
49,9 
25

2 
Die Unternehmen wurden gemäß§ 311 Abs. 2 HGB nicht "at equity" bewertet, weil deren Ein­
fluss auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Konzerns -auch zusammengefasst -
von untergeordneter Bedeutung ist. Die Beurteilung erfolgte unter Berücksichtigung der jewei­
ligen Jahresabschlüsse und der nur sehr gering ausgeprägten Konzernverflechtungen. 
III. Konsolidierungsmethoden 
Die nachfolgende Übersicht gibt die im Rahmen der Kapitalkonsolidierung der Verrechnung 
von Beteiligungsbuchwert und anteiligem Eigenkapital jeweils zugrunde gelegten Methoden 
und Verrechnungszeitpunkte wieder. 
Übersicht über Methode und VerrechnunQszeitpunkt der KapitalkonsolidierunQ 
Kapitalkonsolidierung 
Erstkonso-Verrechnungszeitpunkt 
lidierungs-Erstmalige Erwerb/ 
Einbezogene Gesellschaften stichtag Einbeziehung Gründung Methode Variante 
Westfälische Bauindustrie 
GmbH, Münster 31.12.1997 31.12.1997 -Erwerbsmethode Buchwert 
westfälische Fernwärme-
versorgung GmbH, Münster 31.12.1997 31.12.1997 -Erwerbsmethode Buchwert 
FMO Flughafen Münster/ 
Osnabrück GmbH, Gre-.en 31.12.1997 31.12.1997 -Equity-Methode Buchwert 
items GmbH, Münster 
bis 2008 31.12.1999 -21.05.1999 Erwerbsmethode Buchwert 
items GmbH, Münster 
ab 2009 ---Equity-Methode Buchwert 
Verkehrsservice Gesell-
schaft Münster mbH, 
Münster 31.12.2002 -11.06.2001 Erwerbsmethode Buchwert 
Nederlands-Duitse Internet 
Exchange B.V., Enschede, 
Niederlande 31.12.2003 -25.11.2003 Equity-Methode Buchwert 
münsterNETZ GmbH, 
Münster 31.12.2007 -15.11.2007 Erwerbsmethode Neubewertung 
smart OPTIMO GmbH & 
Co. KG, Osnabrück 31.12.2008 -23.12.2008 Equity-Methode Buchwert 
smart OPTIMO Verwal-
tungs-GmbH, Osnabrück 31.12.2008 -23.12.2008 Equity-Methode Buchwert 
Bürgerwindpark Löningen 
GmbH & Co. KG, Löningen 31.12.2013 01.01.2013 -Erwerbsmethode Neubewertung 
Bürgerwindpark Löningen 
Verwaltungs-GmbH, 
Münster 31.12.2013 01.01.2013 -Erwerbsmethode Neubewertung 
Forderungen und Verbindlichkeiten, aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sowie 
Aufwendungen und Erträge zwischen den konsolidierten Unternehmen wurden im Rahmen 
von Schuldenkonsolidierung und Aufwands-und Ertragseliminierung miteinander verrechnet. 
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Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände, die auf Lieferungen 
oder Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beru­
hen, wurden um enthaltene Zwischengewinne bereinigt. 
Negative Equity-Werte wurden zum Erinnerungswert von 1 EUR unter den Beteiligungen an 
assoziierten Unternehmen angesetzt. Zum 31.12.2017 ergab sich aus der statistischen Wert­
fortschreibung ein negativer Equity-Wert in Höhe von -3.220 TEUR. 
IV. Erläuterungen zu Posten von Konzernbilanz und Konzern-Gewinn-und 
Verlustrechnung 
1. Auf Aktiva angewandte Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden 
Soweit Ansatzwahlrechte ausgeübt wurden, sind diese bei den Angaben zu Posten der Bilanz 
erläutert. 
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögerisgegenstände des Anlagevermögens und 
die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs-oder Herstellungskosten bewertet. 
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten die direkt zurechenbaren Einzel­
kosten sowie Lagergemeinkosten. Für Vermögensgegenstände der Energie-und Wasser­
netze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten berücksichtigt. Die Zuschlagsätze für die 
Regiegemeinkosten betragen in Abhängigkeit von den maßnahmenbeteiligten technischen 
Funktionsbereichen zwischen drei und zweiundzwanzig Prozent. Sie bemessen sich nach den 
Herstellungskosten vor Regiegemeinkosten. Der Zuschlagsatz für Lagergemeinkosten beträgt 
zwanzig Prozent auf Lagermaterialentnahmen. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstel­
lungskosten eingegangen. Erhaltene Zuschüsse sind von den Anschaffungs-und Herstel­
lungskosten abgesetzt worden. 
Erneuerungsmaßnahmen im bestehenden Netz, die eine Länge von 200 Metern und mehr 
erreichen, werden aktiviert. 
Den planmäßigen Abschreibungen liegen grundsätzlich die betriebsgewöhnlichen Nutzungs­
dauern der Vermögensgegenstände zugrunde. Zugänge werden seit dem Geschäftsjahr 2011 
linear (zuvor degressiv) abgeschrieben. 
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 60 EUR wurden als Auf­
wand gebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 60 EUR und 
410 EUR wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. 
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei: 
Immateriellen Vermögensgegenständen 
Grundstücken (Außenanlagen) und Bauten 
Verteilungsanlagen 
Technischen Anlagen und Maschinen 
Anderen Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 
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3 - 7 Jahre 
7 -50 Jahre 
20 -55 Jahre 
5 -22 Jahre 
5 -14 Jahre

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Der Abschreibung des Geschäfts-oder Firmenwerts wurde -soweit aus der in 2013 erfolgten 
Erstkonsolidierung der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG resultierend -mit einem 
Abschreibungszeitraum von 17 Jahren die planmäßige Restnutzungsdauer der zum Windpark 
gehörenden Windenergieanlagen im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung zugrunde gelegt. Soweit 
der Geschäfts-oder Firmenwert aus der in 2014 erfolgten Verrechnung nachträglicher 
Anschaffungskosten für die Anteile am Bürgerwindpark Löningen resultiert, wurde der 
Abschreibung mit einem Zeitraum von noch 16 Jahren die zum Jahresende 2014 verbliebene 
Restnutzungsdauer der Windenergieanlagen des Bürgerwindparks zugrunde gelegt. 
Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen wurden mit dem anteiligen Eigenkapital ge­
mäß § 312 HGB angesetzt. 
Die Bewertung der sonstigen Ausleihungen erfolgte zum Nennwert. 
Die übrigen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Wert­
berichtigungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung ausgewiesen. Soweit die 
Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, ist entsprechend 
§ 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben worden. 
Die Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe wurden unter Berücksichtigung von Abschreibungen gemäß 
§ 253 Abs. 4 HGB zu fortgeschriebenen, durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum 
niedrigeren Börsen-oder Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet. 
Der Bewertung der zum Bilanzstichtag unfertigen Leistungen wurden die Herstellungskosten, 
bestehend aus Einzelkosten und notwendigen Gemeinkosten, zugrunde gelegt. Soweit die 
Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizu­
legen war, überschritten haben, wurde auf diesen Wert abgeschrieben. 
Die unter den fertigen Erzeugnissen und Waren ausgewiesenen Windkraftanlagen sind zu 
Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten die direkt zurechenbaren 
Material-und Fertigungseinzelkosten sowie einen Materialgemeinkostenzuschlag in Höhe von 
zwanzig Prozent der Lagermaterialentnahmen. Die unter der gleichen Position ausgewiese­
nen Wasservorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet. 
Die unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte nach § 9 TEHG (Treibhausgas-Emissionshan­
delsgesetz) i.V.m. §§ 7 und 8 ZuG 2012 (Zuteilungsgesetz 2012) sind mit dem Wert von 1 EUR 
ausgewiesen. Erworbene Emissionsrechte wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedri­
geren beizulegenden Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag bewertet. 
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel wurden zum Nennwert 
oder -soweit erforderlich -unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. 
Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wur­
den 99 TEUR mit den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs­
verhältnis besteht, verrechnet. 
2. Auf Passiva angewandte Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden 
Die bis einschließlich 2002 empfangenen Ertragszuschüsse (Baukostenzuschüsse Netz) wer­
den auf den Altbestand mit 5 % des Ursprungswerts aufgelöst. Im 20. Jahr nach Zugang wird 
der Abgang unterstellt und der verbliebene Ursprungswert vollständig aufgelöst. Die Zugänge 
werden ab dem 01.01.2003 direkt gegen die Positionen des Anlagevermögens verrechnet und 
wirken sich entsprechend den dort geltenden Nutzungsdauern abschreibungsmindemd aus. 
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Für Anschlüsse an die der Regulierung nach Energiewirtschaftsrecht unterliegenden Netze 
der Strom-und Gasversorgung von den Anschlussnehmern an den Netzbetreiber gezahlte 
Ertragszuschüsse werden als Netzentgeltvorauszahlungen betrachtet und in einen passiven 
Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt, der über 20 Jahre aufgelöst wird. 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem versiche­
rungsmathematischen Verfahren der "projected unit credit method" (Methode der laufenden 
Einmaiprämie) ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätz­
licher Teil des endgültigen Leistungsanspruchs erarbeitet wird, und bewertet jeden dieser Leis­
tungsbausteine separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen. Als Rechnungszins 
wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung 
der für Ende Dezember 2017 veröffentlichte Wert der Bundesbank in Höhe von 3,68 % ver­
wendet und somit das Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 genutzt. Als Rechnungsgrundlage 
dienten die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Bei der Berechnung der 
Pensionsrückstellungen wurde eine Rentendynamik von 2,0 % p. a. in die versicherungsma­
thematischen Berechnungen einbezogen. 
Für die unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesenen Deputatverpflichtungen wurden 
Kostensteigerungen von 2,50 % p. a. berücksichtigt sowie Fluktuationen von 2 % p. a. bei 
einem Alter von bis zu 30 Jahren bzw. 1,00 % p. a. bei einem Alter von bis zu 40 Jahren. 
Die Rückstellung zur Abdeckung der Unterdeckung von Versorgungsverpflichtungen in der 
Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (KVW), Münster, wurde auf Basis eines ver­
sicherungsmathematischen Gutachtens zum 31.12.2017 bewertet (Rechnungszins 3,68 %, 
Gehaltstrend 1,50 % p. a., Rententrend 1,0 % p. a.). Für die hiernach auf den Konzern entfal­
lenden mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurde zum Stichtag 31.12.2017 ein Unterde­
ckungsbetrag von 71.985 TEUR ermittelt. 
Unter Berücksichtigung der von den versicherten Mitarbeitern durchschnittlich noch zu leisten­
den Arbeitszeiten bis zum Eintritt der Verpflichtung wurde die Rückstellung anteilig dotiert. Im 
Berichtsjahr wurden der Rückstellung insgesamt 2.014 TEUR zugeführt. 
Die Rückstellung beträgt zum 31.12.2017 37.714 TEUR. Die nicht bilanzierte Unterdeckung 
beträgt 34.271 TEUR. Es ist vorgesehen, diese Deckungslücke durch ratierliche Rückstel­
lungszuführungen in den kommenden Jahren systematisch zu schließen. 
Der Rückstellung für Altersteilzeit liegt ein Rechnungszins von 2,80 % zugrunde. Für die 
Erhöhung von Gehalt und Beitragsbemessungsgrenzen wurden Kostensteigerungen in Höhe 
von jeweils 2 % p. a. berücksichtigt. 
Der Buchwert der Aufwandsrückstellungen nach§ 249 Abs. 2 HGB a.F., die gemäß Artikel 67 
Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten wurden, beträgt zum 31.12.2017 5.938 TEUR. 
Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei­
lung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. 
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 
Die Energiebeschaffungs-und Energieabsatzverträge (Strom und Gas) werden in Anwendung 
des § 254 HGB abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung zu Bewertungseinheiten 
zusammengefasst. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter Beachtung der Stellung­
nahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 30.09.2015 (IDW RS ÖFA 3). Es besteht ein 
angemessenes energiewirtschaftliches Steuerungssystem, aus dem die gebildeten Vertrag­
sportfolien nach der Homogenität der Risiken abgeleitet wurden. Daran orientiert sich der Auf­
bau der Mengen-, Preis-und Ergebnisplanung der Portfolien. Die konkreten 
Beschaffungs-und Vermarktungsprozesse sowie deren Überwachung setzen die Vorgaben 
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des Steuerungssystems um. Die durch den Abschluss von Verträgen mit Kunden zu liefernden 
Mengen an Strom oder Gas werden durch das Portfoliomanagement je Kundenvertrag einzeln 
(back -to -back) oder zusammengefasst beschafft. Ebenso werden vom Portfoliomanage­
ment die für die Energieerzeugung in der GuD-Anlage und den weiteren Erzeugungseinheiten 
(BHKW) benötigten Mengen Gas beschafft sowie der erzeugte Strom vermarktet. Das Portfo­
liomanagement strukturiert die Beschaffung und den Absatz der Energiemengen Strom oder 
Gas jeweils getrennt in Bücher, das Vertriebsbuch, das Erzeugungsbuch und das Hedgebuch, 
sowie den darin geführten Portfolien. Das implementierte Risikomanagementsystem erfasst 
die aggregierten Positionen im Hedgebuch auf Basis von vorgegebenen Risikolimiten, die 
ebenso wie die zur Angebotskalkulation und zur Bewertung verwendeten Preiskurven täglich 
durch das Risikocontrolling überwacht werden. Die implementierte Deckungsbeitragsrech­
nung erfasst jedes gebildete Vertragsportfolio. Dabei werden interne Geschäfte zwischen den 
Vertragsportfolien zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und in die jeweilige De­
ckungsbeitragsrechnung einbezogen. Zurechenbare Gemeinkosten werden angemessen be­
rücksichtigt. Die Bewertungszeiträume bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der 
Sicherungstransaktionen für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind Zeiträume bis zum 
Lieferjahr 2021 betroffen. Zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der Bewertungsein­
heiten wird die Einfrierungsmethode angewandt. Aufgrund der negativen Korrelation von 
Grund-und Sicherungsgeschäften wird es künftig zu gegenläufigen, sich nahezu vollständig 
ausgleichenden Marktwertentwicklungen kommen. Sollte der Saldo aller beizulegenden Zeit­
werte einer Bewertungseinheit zum Stichtag negativ sein, so wird imparitätisch eine Rückstel­
lung für drohende Verluste aus Bewertungseinheiten gebildet. Darüber hinausgehende Ver­
lustüberhänge können nicht entstehen. 
3. Verzicht auf Bewertungsanpassungen bei assoziierten Unternehmen 
Die at-equity einbezogene FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH hat in dem von ihr auf 
den 31.12.2017 aufgestellten Konzernabschluss teilweise abweichende Bewertungsmethoden 
angewandt: Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150 EUR bis 
1.000 EUR hat die Gesellschaft einen Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und in 
den darauffolgenden vier Geschäftsjahren mit einem Fünftel abgeschrieben wird. Aus der erst­
maligen Anwendung der BilMoG-Vorschriften auf die Pensionsrückstellungen der Gesellschaft 
in 2010 resultiert ein Unterschiedsbetrag, den die Gesellschaft in Ausübung des Wahlrechts 
nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ratierlich den Pensionsrückstellungen zuführt. Zum 
31.12.2017 beträgt die sich hieraus ergebende Unterdeckung der Pensionsrückstellungen 
178 TEUR. Eine Rückstellung für die mittelbare Verpflichtung aus der Unterdeckung von Ver­
sorgungsansprüchen der Mitarbeiter gegenüber der KVW (Kommunale Versorgungskassen 
Westfalen-Lippe) wurde nicht gebildet. 
Die at-equity einbezogene smart OPTI MO GmbH & Co. KG hat in Ihrem Jahresabschluss von 
dem Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anla­
gevermögens Gebrauch gemacht. Zum Bilanzstichtag werden selbst geschaffene immaterielle 
Vermögenswerte in Höhe von 2.353 TEUR ausgewiesen. Im Konzernabschluss der Stadt­
werke Münster wurde von dem Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. 
Für die at-equity einbezogene Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V. wurde der nach nie­
derländischem Recht auf den 31.12.2017 aufgestellte und geprüfte Jahresabschluss unverän­
dert übernommen. 
In diesen Fällen wurde auf eine Anpassung der Bewertung im Konzernabschluss in Anwen­
dung des§ 312 Abs. 5 HGB verzichtet. 
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4. Angaben zu Aktivposten der Konzernbilanz 
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage zum Konzernanhang gezeigt. 
Aus der in 2013 erfolgten Erstkonsolidierung der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG 
resultierte ein Geschäfts-oder Firmenwert in Höhe von 5.885 TEUR. Für in 2014 hierauf an­
gefallene nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von 295 TEUR wurde der Geschäfts­
oder Firmenwert entsprechend erhöht. Der Abschreibung des Geschäfts-oder Firmenwerts 
wurde mit einem Abschreibungszeitraum von 17 Jahren -für den goodwill aus der Erstkonso­
lidierung in 2013 -bzw. von 16 Jahren -angewandt auf den Zugang in 2014 -jeweils die 
planmäßige, stichtagsbezogene Restnutzungsdauer der zum Windpark gehörenden Wind­
energieanlagen zugrunde gelegt. 
Die auf die Vermögensgegenstände der stromerzeugenden Bestandteile der Gas-und Dampf­
turbinenanlage (GuD-Anlage), Standort HKW Hafen, im Jahr 2013 vorgenommene außerplan­
mäßige Abschreibung nach§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von 13.947 TEUR wurde bei­
behalten. 
In 2014 haben die Gesellschafter der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, 
(FMO) ein Finanzierungskonzept zur Ausstattung des FMO mit Eigenkapital beschlossen. Das 
Konzept sieht jährliche Zuführungen der Gesellschafter in das Eigenkapital des FMO vor, die 
jeweils gesondert mit einem Vorlauf von zwei Kalenderjahren von den Gesellschaftern ver­
pflichtend beschlossen werden. Die durch diesen verpflichtenden Beschluss begründete 
Erhöhung des Beteiligungswertes wird regelmäßig durch eine außerplanmäßige Abschreibung 
korrigiert. Im Konzernabschluss 2017 sind neben der Anfang 2017 von den Stadtwerken 
Münster geleisteten Einzahlung in die Kapitalrücklage des FMO die für die Geschäftsjahre 
2019 und für 2020 beschlossenen Zuführungen zur Kapitalrücklage des FMO erfasst. Sie wur­
den insgesamt mit 11,8 Mio. EUR gemäß § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB wertberichtigt. 
Die Gesellschaft erhielt weiterhin aufgrund des oben genannten Finanzierungskonzepts im 
Dezember 2015 ein Darlehen in Höhe von 5.890 TEUR. Für dieses Darlehen ergibt sich auf­
grund der vertraglich vereinbarten, marktgerechten Zins-und Tilgungsregelungen sowie der 
mit dem Finanzierungskonzept verbundenen, positiven Entwicklungsprognose der FMO kein 
Wertberichtigungsbedarf. 
Auf die Beteiligung an der Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, (WLE) wurde eine 
außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 297 TEUR nach § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB vor­
genommen. 
Die sonstigen Ausleihungen beinhalten Forderungen aus der Besicherung langfristiger Bürg­
schaften (1.622 TEUR; Vorjahr: 2.408 TEUR). Der Position liegen sicherungshalber verpfän­
dete Festgeldguthaben zugrunde. Darüber hinaus sind niedrig verzinsliche Mitarbeiterdarle­
hen enthalten. (867 TEUR; Vorjahr: 1.070 TEUR). Die Bewertung erfolgte jeweils zum Nenn­
wert der Forderungen. 
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (60.237 TEUR; Vorjahr: 56.828 TEUR) 
sind auch die Forderungen aus der Abgrenzung der Energie-und Wasserlieferungen zwischen 
letztem Ablesestichtag und dem Bilanzstichtag enthalten, die mit den hierfür bis zum Bilanz­
stichtag aufgelaufenen Abschlagszahlungen saldiert wurden. 
Den Forderungen gegen den Gesellschafter (20.499 TEUR; Vorjahr: 16.513 TEUR) liegen im 
Wesentlichen Ausgleichsansprüche der Stadtwerke Münster aus den für die Geschäftsjahre 
2018 bis 2020 beschlossenen Einzahlungen der Stadtwerke Münster in die Kapitalrücklage 
der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH in Höhe von insgesamt 17.670 TEUR 
zugrunde. Auf eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entfallen davon 11.780 TEUR. Ferner 
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ist eine Forderung aus Cashpooling in Höhe von 1.100 TEUR enthalten. Im Wesentlichen auf 
Energie-und Wasserlieferungen entfallen 1. 729 TEUR. 
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 
(523 TEUR; Vorjahr: 407 TEUR), betreffen im Wesentlichen Kostenerstattungen und Forde­
rungen aus Energie-und Wasserlieferungen. In Höhe von 99 TEUR wurden im Berichtsjahr 
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht mit den ent­
sprechenden Verbindlichkeiten verrechnet. 
Die sonstigen Vermögensgegenstände (19.083 TEUR; Vorjahr: 26.861 TEUR) beinhalten im 
Wesentlichen die die Energie-und Stromsteuer betreffenden Entlastungsbeträge 
(7.305 TEUR) insbesondere resultierend aus dem Erdgasbezug für die GuD-Anlage, vornehm­
lich auf Energiebezüge entfallende, noch nicht abziehbare Vorsteuer (4.252 TEUR), Überzah­
lungen von Ertragsteuern (3.900 TEUR) sowie Überzahlungen aus dem Liefer-und Leistungs­
verkehr (2.003 TEUR). 
Die nachfolgende Übersicht gibt die aktiven und passiven Steuerlatenzen in Bezug auf die 
Konzernabschlussebene und die betroffenen Hauptabschlussposten wieder. Auf die Steuerla­
tenzen ist aufgrund des regionalen Schwerpunkts des Konzerns grundsätzlich ein konzernweit 
einheitlicher Ertragsteuersatz in Höhe von 31,9 % (Vorjahr: 31,9 %) zur Anwendung gekom­
men. Soweit den Steuerlatenzen Beteiligungen an Personengesellschaften zugrunde liegen, 
war hiervon abweichend ein Ertragsteuersatz von 15,8 % anzuwenden. 
Steuerlatenzen Konzern Stadtwerke Münster per 31.12.2017 in TEUR 
Latente 
Posten Latenzrechnung HBI HBII Konzern Steuern 
Aktivlatenzen 
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 2.316 2.316 740 
Beteiligungen an Personengesellschaften 4.751 4.751 752 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 645 645 205 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 40.883 40.883 13.054 
Sonstige Rückstellungen 26.444 26.444 8.413 
Verbindlichkeiten 630 630 201 
Summe Aktivlatenzen aus Buchwertdifferenzen 75.669 75.669 23.365 
Passivlatenzen 
Sachanlagen -5.011 -6.896 -11.907 -3.517 
Sonderposten mit Rücklageanteil -4.009 -4.009 -1.280 
Summe Passivlatenzen aus Buchwertdifferenzen -9.020 -6.896 -15.916 -4.797 
Aktiv-/Passivüberhang aus Differenzen 66.649 -6.896 59.753 18.568 
Auf die Aktivierung des sich bis auf Konzernebene ergebenden Überhangs von aktiven laten­
ten Steuern in Höhe von 18.568 TEUR (Vorjahr: 20.365 TEUR) wurde verzichtet. Aus der 
Konsolidierung ergab sich ein nur unwesentlicher Überhang aktiver latenter Steuern von des­
sen Bilanzierung vereinfachend abgesehen werden durfte. 
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5. Angaben zu Passivposten der Konzernbilanz 
Das gezeichnete Kapital beträgt zum Vorjahr unverändert 51.200 TEUR. 
Der Kapitalrücklage (106.224 TEUR; Vorjahr: 94.147 TEUR) wurden aus Gesellschaftermitteln 
12.077 TEUR zugeführt. Der Zuführung liegen im Wesentlichen die Ausgleichsansprüche der 
Stadtwerke Münster aus geleisteten bzw. noch zu leistenden Einzahlungen in die Kapitalrück­
lage der FMO Flughaften Münster/Osnabrück GmbH zugrunde. 
Die Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017 weist einen Konzern­
jahresüberschuss von 14.514 TEUR aus (Vorjahr: 14.896 TEUR). Der Gewinnvortrag beträgt 
4.628 TEUR (Vorjahr: 6.229 TEUR). Der vom Konzernjahresüberschuss abzusetzende, ande­
ren Gesellschaftern zustehende Gewinn beträgt 32 TEUR (Vorjahr: 30 TEUR). In die anderen 
Gewinnrücklagen wurden 10.625 TEUR eingestellt (Vorjahr: 12.467 TEUR). Unter Berücksich­
tigung einer Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 4.000 TEUR (Vorjahr: 4.000 TEUR) ergibt 
sich ein Konzernbilanzgewinn von 4.485 TEUR (Vorjahr: 4.628 TEUR). 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (45.944 TEUR; Vorjahr: 
43.452 TEUR) umfassen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (2.513 TEUR; Vorjahr: 
2.483 TEUR), Rückstellungen für die Verpflichtungen zum Ausgleich der Rentenminderung 
bei Altersteilzeitvereinbarungen (26 TEUR; Vorjahr: 40 TEUR), Rückstellungen für Deputat­
verpflichtungen (5.690 TEUR; Vorjahr: 5.229 TEUR) sowie Rückstellungen zur Abdeckung von 
Versorgungsverpflichtungen in der KVW (Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe; 
37.714 TEUR; Vorjahr: 35.700 TEUR). 
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellun­
gen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssat­
zes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des 
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt 15.559 TEUR. Hier­
von wurden bis zum 31.12.2017 5.370 TEUR zur Deckung künftiger Zinsrisiken der Rückstel­
lung für die Unterdeckung von Versorgungsverpflichtungen in der KVW zugeführt. 
Die erwarteten Zahlungen aus der Abrechnung der Strom-und Erdgassteuer 2017 
(8.761 TEUR; Vorjahr: 8.293 TEUR) und den ertragsabhängigen Steuern (3.739 TEUR; Vor­
jahr: 1.203 TEUR) sind unter den Steuerrückstellungen ausgewiesen (12.500 TEUR im 
Berichtsjahr; Vorjahr: 9.496 TEUR). 
Die sonstigen Rückstellungen (46.755 TEUR; Vorjahr: 57.435 TEUR) betreffen insbesondere 
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (19.243 TEUR; Vorjahr: 
20.748 TEUR), ungewisse Verbindlichkeiten des Verkehrsbetriebs (9.155 TEUR; Vorjahr: 
10.197 TEUR), Entsorgungsverpflichtungen (5.938 TEUR; Vorjahr: 5.938 TEUR), Ansprüche 
der Mitarbeiter aus Leistungszulage, Urlaubsrückständen und Gleitzeitguthaben (4.310 TEUR; 
Vorjahr: 4.528 TEUR), bestehende Altersteilzeitverpflichtungen (2.254 TEUR; Vorjahr: 
3.709 TEUR) und Netzinstandhaltung (1.166 TEUR; Vorjahr: 876 TEUR). 
Den Drohverlustrückstellungen liegen allgemeine Bewertungsrisiken im Netzbereich 
(19.243 TEUR; Vorjahr: 19.396 TEUR) zugrunde. 
Das Genussscheinkapital (1.968 TEUR; Vorjahr: 2.230 TEUR) ist zum Erfüllungsbetrag ange­
setzt. Die Gesamtlaufzeiten der Genussrechte betragen zwischen 7 und 20 Jahren. Die Rück­
zahlung des Genussscheinkapitals erfolgt zum Laufzeitende. Die Genussrechte haben sich in 
2017 mit Zinssätzen von 3,0 % bis 8,0 % verzinst (93 TEUR Zinsen im Berichtsjahr; im Vorjahr 
129 TEUR). 
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10 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (115.927 TEUR; Vorjahr: 126.808 TEUR) 
resultieren insbesondere aus dem zur Finanzierung der Strategie 2020 in 2012 aufgenomme­
nen endfälligen Schuldscheindarlehen in Höhe von 70.000 TEUR. Im Berichtsjahr wurde zur 
Finanzierung neu errichteter Windenergieanlagen ein Annutiätendarlehen über 6.800 TEUR 
bei der Sparkasse Münsterland Ost aufgenommen. Das Darlehen ist durch Sicherungsüber­
eignung von Windenergieanlagen gesichert. Ein aus der Finanzierung des Windparks in 
Löningen resultierendes Darlehen gegenüber der Bremer Landesbank wurde im Berichtsjahr 
in Höhe von 11.636 TEUR vollständig getilgt. 
Zur Zinssicherung von variabel verzinslichen Darlehen werden die folgenden Zinsswaps ein­
gesetzt: 
Lfd. Nr. Produkt Laufzeit Betrag in TEUR Marktwert in TEUR 
1 Zinsswap 22.11.13 -22.11.19 6.000 -213 
2 Zinsswap 22.11.13 -22.11.22 5.000 -423 
3 Zinsswap 22.11.13 -22.11.24 3.000 -344 
4 Zinsswap 22.10.17-22.10.27 2.550 -312 
5 Zinsswap 30.03.12-30.12.26 5.300 -289 
6 Zinsswap 01.09.17-30.06.37 6.800 -212 
7 Zinsswap 30.06.12 -30.06.27 3.000 -142 
I Zinsswap 31.650 -1.935 
Die Grundgeschäfte (Darlehen) und die Sicherungsgeschäfte (Zinsswaps) weisen neben der 
Betragsidentität auch die gleiche Laufzeit auf und wurden in Bewertungseinheiten zusammen­
gefasst (critical-term-match-Methode im Rahmen des Micro-Hedging). Aufgrund der de­
ckungsgleichen Beziehung konnte auf eine bilanzielle Risikovorsorge für die nach bankinter­
nen Berechnungsmodellen errechneten negativen Zeitwerte in Höhe von insgesamt 
-1.935 TEUR (Vorjahr: -2.283 TEUR) verzichtet werden. Es wurde die Einfrierungsmethode 
verwendet. 
Den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen (301 TEUR; Vorjahr 144 TEUR) liegen Vorleis­
tungen im Rahmen schwebender Geschäfte zugrunde. Ausgewiesen werden erhaltene Kun­
denanzahlungen auf zum Abschlussstichtag noch zu errichtende Versorgungsanschlüsse von 
Grundstücken an das Energie-und Wassernetz. 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (45.686 TEUR; Vorjahr: 48.666 TEUR) 
resultieren vornehmlich aus dem Strom-und Gasbezug und aus an Übertragungsnetzbetrei­
ber zu entrichtende EEG-Umlagen. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter (1.248 TEUR; Vorjahr: 1.384 TEUR) 
betreffen im Wesentlichen Guthaben aus Überzahlungen von Energie-und Wasserlieferun­
gen. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 
(20.341 TEUR; Vorjahr: 12.824 TEUR) betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber 
der FMO Flughaften Münster/Osnabrück GmbH, Greven, auf Kapitaleinzahlungen in Höhe von 
17.670 TEUR im Zeitraum von 2018 bis 2020. Auf Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr 
entfallen hiervon 11. 780 TEUR. Gegenüber der items GmbH, Münster, bestehen Verbindlich­
keiten aus dem Bezug von IT-Dienstleistungen in Höhe von 2.385 TEUR (Vorjahr: 788 TEUR). 
Die sonstigen Verbindlichkeiten (15.483 TEUR; Vorjahr: 15.074 TEUR) betreffen im Wesentli­
chen die Umsatzsteuer (3.948 TEUR), die Energiesteuern (3.136 TEUR), erhaltene, noch nicht 
abgerechnete Zuschüsse überwiegend die ÖPNV-lnfrastruktur betreffend (2.580 TEUR), 
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11 
Überzahlungen aus der Leistungsabrechnung (2.522 TEUR), Lohnsteuer (767 TEUR) und 
Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Label Grüner Strom (719 TEUR). 
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Stichtag von Berichtsjahr und Vorjahr sind den 
nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. 
Restlaufzeitenübersicht der Verbindlichkeiten per 31.12.2017 (alle Angaben in TEUR): 
Konzernbilanz da\.On mit einer Restlaufzeit 
Bilanzpositionen 31.12.2017 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 
Genussscheinkapital 1.968 193 675 1.100 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 115.927 6.774 54.181 54.972 
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 301 301 --
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 45.686 44.757 631 298 
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 1.248 1.248 --
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungs\A3rhältnis besteht 20.340 8.560 11.780 -
Sonstige Verbindlichkeiten 15.483 15.483 --
Summe 200.953 77.316 67.267 56.370 
Restlaufzeitenübersicht der Verbindlichkeiten per 31.12.2016 (alle Angaben in TEUR): 
Konzernbilanz da\.On mit einer Restlaufzeit 
Bilanzpositionen 31.12.2016 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 
Genussscheinkapital 2.230 263 717 1.250 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 126.808 17.786 30.015 79.007 
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 144 144 --
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.667 47.940 561 166 
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 1.384 1.384 --
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungs\A3rhältnis besteht 12.824 6.934 5.890 -
Sonstige Verbindlichkeiten 15.074 15.074 --
Summe 207.131 89.525 37.183 80.423 
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesi­
chert sind, beträgt 22.484 TEUR (Vorjahr: 10.763 TEUR). Auf die Besicherung durch Grund­
schulden entfallen davon 5.404 TEUR (Vorjahr: 5.965 TEUR), auf Sicherungsübereignungen 
17.080 TEUR (Vorjahr4.798 TEUR). Grundschulden und Sicherungsübereignungen betreffen 
vollständig die Absicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Darüber hinaus 
bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche Sicherheiten. 
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten (26.582 TEUR; Vorjahr: 26.584 TEUR) beinhaltet 
im Wesentlichen die von den Kunden als Netzanschlussbeiträge (Baukostenzuschüsse und 
Hausanschlusskostenbeiträge) vorausgezahlten Netzentgelte für das Strom-und Gasnetz in 
Höhe von 24.590 TEUR (Vorjahr: 23.362 TEUR). Die Auflösung dieser Beträge erfolgt jährlich 
mit 5 % gegen die Umsatzerlöse. 
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12 
6. Angaben zu Posten der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung 
Die Umsatzerlöse haben sich im Berichtsjahr für die Tätigkeitsbereiche wie folgt entwickelt: 
Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen in TEUR 
Tätiokeitsbereiche 2017 2016 % 
Energie-und Wasserversorgung 480.405 459.202 4,62 
ÖPNV incl. Parkraumbewirtschaftuno 45.843 45.147 1,54 
Sonstiges 9.034 9.352 -3,40 
Y Tätiqkeitsbereiche 
,. 
535.282 513.701 4,20 
Der Tätigkeitsbereich Sonstiges beinhaltet insbesondere die Immobilienbewirtschaftung. 
Der Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen von -1.739 TEUR im 
Vorjahr um 13.716 TEUR auf 11.977 TEUR im Berichtsjahr liegen im Wesentlichen die Her­
stellungskosten von drei im Berichtsjahr errichteten und unter den fertigen Erzeugnissen aus­
gewiesenen Windenergieanlagen zugrunde. 
Die anderen aktivierten Eigenleistungen (9.612 TEUR; Vorjahr: 10.321 TEUR) entfallen insbe­
sondere auf Investitionen in die Energie-und Wassernetze (7.963 TEUR). 
Die sonstigen betrieblichen Erträge (18.201 TEUR; Vorjahr: 26.378 TEUR) resultieren im 
Wesentlichen aus periodenfremden Erträgen ( 13.189 TEU R) Schadensersatzansprüchen 
(2.173 TEUR) und Zuschlagzahlungen nach dem KWK-Gesetz für den Ausbau des Wärme­
netzes (1.059 TEUR). Den periodenfremden Erträgen liegen insbesondere die Auflösung 
sonstiger Rückstellungen (8.975 TEUR), Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des 
Anlagevermögens (3.538 TEUR) sowie Erträge aus der Zuschreibung zu Gegenständen des 
Anlagevermögens (498 TEUR) zugrunde. 
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 
(255.655 TEUR; Vorjahr: 244.220 TEUR) sind, wie im Vorjahr, im Wesentlichen geprägt durch 
Bezugsaufwendungen für Energie-und Wasserlieferungen (146.659 TEUR), EEG-Zahlungen 
an Übertragungsnetzbetreiber (88.687 TEUR) und Einspeisevergütungen für EEG-Strom 
(17.501 TEUR). 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (120.801 TEUR; Vorjahr: 95.546 TEUR) betref­
fen insbesondere die an Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbetreiber zu ent­
richtenden Netznutzungsentgelte (53.116 TEUR), die Aufwendungen aus der Anmietung von 
Busfahrleistungen im ÖPNV (15.404 TEUR), Aufwendungen aus der Immobilienbewirtschaf­
tung (5.870 TEUR) sowie Aufwendungen für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistun­
gen (4.985 TEUR). 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (54.333 TEUR; Vorjahr: 51.731 TEUR) enthalten 
neben der Konzessionsabgabe (17.725 TEUR) im Wesentlichen IT-Aufwendungen 
(11.694 TEUR), Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb (5.151 TEUR), Aufwendungen für 
Öffentlichkeitsarbeit (3.356 TEUR), für Prüfung und Beratung (3.201 TEUR), Provisionen 
(2.663 TEUR) Gebühren und Abgaben (1.503 TEUR) sowie Versicherungen (892 TEUR). 
Die periodenfremden Aufwendungen betragen 693 TEUR (Vorjahr 2.221 TEUR). Sie sind in 
den Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe (24 TEUR) und den sonstigen betriebli­
chen Aufwendungen (669 TEUR) enthalten. 
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13 
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betragen 12.077 TEUR (Vorjahr 17.734 TEUR). Sie 
resultieren im Wesentlichen aus der Abschreibung der für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 
beschlossenen Zuführungen in das Eigenkapital der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, 
Greven. 
Der Zinsaufwand des Berichtsjahres (6.246 TEUR; Vorjahr: 8.970 TEUR) setzt sich im 
Wesentlichen aus den Zinsen für die Fremddarlehen (3.704 TEUR; Vorjahr: 4.275 TEUR) 
sowie aus den Zinsen für die Aufzinsung langfristiger Personalrückstellungen (1.833 TEUR; 
Vorjahr: 3.756 TEUR) zusammen. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung verteilen sich 
im Wesentlichen auf die mittelbaren Pensionsverpflichtungen aus der Unterdeckung der Kom­
munalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (KVW) (1.339 TEUR; Vorjahr: 3.315 TEUR), 
auf die Rückstellung für Altersteilzeit (95 TEUR; Vorjahr: 140 TEUR), auf Deputatzusagen 
(206 TEUR; Vorjahr: 187 TEUR) und auf Direktzusagen (95 TEUR; Vorjahr: 95 TEUR). 
In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (7.119 TEUR; Vorjahr 9.059 TEUR) sind 
periodenfremde Erträge in Höhe von 707 TEUR enthalten. 
V. Haftungsverhältnisse 
Zum 31. Dezember 2017 bestehen acht (Vorjahr zehn) Bürgschaften zugunsten der FMO 
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanzstichtag 
in Höhe von insgesamt 8. 789 TEUR (Vorjahr 11.655 TEUR). Die FMO wird aufgrund des von 
den Gesellschaftern in 2014 beschlossenen Finanzierungskonzepts durch Erhöhung des 
Eigenkapitals und durch Gesellschafterdarlehen in ihrer Finanzkraft gestärkt. Die bürgschafts­
gesicherten Darlehen sollen dann abgelöst werden. Die Gesellschafter haben bereits die Be­
schlüsse zur Umsetzung der einzelnen Tranchen des Finanzierungskonzeptes bis einschließ­
lich 2020 gefasst. Unter der Voraussetzung, dass auch die weiteren verpflichtenden 
Beschlüsse ebenso wie diese gefasst werden, ist eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaf­
ten bei Umsetzung der positiven Entwicklungsprognose nicht zu erwarten. 
Des Weiteren bestehen zwei Bürgschaften zugunsten der Westfälischen Landes-Eisenbahn 
GmbH, Lippstadt, in Höhe von 592 TEUR (Vorjahr: 636 TEUR) für zwei Darlehen. Die West­
fälische Landes-Eisenbahn GmbH, Lippstadt, hat 2014 ein Darlehen über 2.700 TEUR mit 
einer Laufzeit von 15 Jahren und im Jahr 2015 ein weiteres Darlehen über 2.000 TEUR mit 
einer Laufzeit von 20 Jahren aufgenommen. Diese Darlehen werden durch die drei Hauptge­
sellschafter, den Kreis Warendorf, den Kreis Soest und die Stadtwerke Münster GmbH ver­
bürgt. Aufgrund eines Ergebnisübernahmevertrages ist das Risiko einer Inanspruchnahme 
nahezu auszuschließen. 
VI. Ergänzende Angaben 
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Die Bestellverpflichtungen im Investitionsbereich beliefen sich zum 31.12.2017 auf 
15.661 TEUR. Aus Miet-, Pacht-und Leasingverträgen mit einer Laufzeit zwischen 1 und 5 
Jahren resultieren jährliche Verpflichtungen von 2.140 TEUR. Aus mit der smart OPTIMO 
GmbH & Co. KG, Osnabrück, geschlossenen Pacht-und Dienstleistungsverträgen zur Durch­
führung von Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen ergibt sich für das Jahr 2018 eine 
Zahlungsverpflichtung in Höhe von 8.082 TEUR. 
Aus der Beteiligung an der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Trois­
dorf, können sich durch die Investitionen in Projekte zur regenerativen Energieerzeugung 
finanzielle Verpflichtungen bis zu einer Höchstgrenze von 9,8 Mio. EUR ergeben. Bis zum 
31.12.2017 wurden Investitionen in Höhe von 3,9 Mio. EUR realisiert. 
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14 
Zur Absicherung von Lieferverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sondervertrags­
und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unternehmerischer 
Risikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von Energie zum Nominal­
wert von 182,9 Mio. EUR geschlossen worden. 
2. Gesamtbezüge von Geschäftsführung und Aufsichtsrat 
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen für das Berichtsjahr 542 TEUR. Sie setzen 
sich wie folgt zusammen: 
Vergütungsbestandteile Dr. Henning Müller-Tengelmann Dr. Dirk Wemicke 
Fest\ergütung 
(inkl. geldwertem Vorteil) 217 193 
leistungsorientierte Vergütung 36 36 
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge 
zur Alters\ersorgung 40 20 
Gesamt 293 249 
Für die frühere Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen wurden im Berichtsjahr 172 TEUR 
an Pensionen aufgewendet. Für sie bestehen per 31.12.2017 Pensionsrückstellungen in Höhe 
von 2.513 TEUR. 
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungs­
geld. Aufsichtsratsmitglieder, die gleichzeitig Mitglieder des Rates der Stadt Münster sind, 
erhalten kein Sitzungsgeld von den Stadtwerken Münster. Die Bezüge für den Aufsichtsrat 
betrugen insgesamt 1.830 EUR. Die Bezüge setzen sich wie folgt zusammen: 
Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsbezüge 2017 in€ 
Dünzelmann, Katrin 211,80 
Gemmeke, Franz 176, 10 
Gringel, Guido 246,30 
Machado, Antonio 246,30 
Spiekermann-Blankertz, Michael 210,60 
Terborq, Hermann 246,30 
Vorholt, Marcus 177 30 
Weidekamp, Michael 69,00 
Wischer, Rolf 246,30 
2 Aufsichtsratsbezüge 1.830,00 
Arbeitnehmer können nach den in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Kriterien Darlehen 
erhalten. Arbeitnehmervertreter haben vor oder während ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Auf­
sichtsrates aufgrund dieser Betriebsvereinbarung Darlehen erhalten. Deren Wert betrug zum 
31.12.2017 15.503 EUR bei Zinssätzen von 0,5 % bis 2,5 %. Von den bestehenden Darlehen 
wurden 3.328 EUR getilgt. Lohn-und Gehaltsvorschüsse wurden nicht gewährt. 
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15 
3. Belegschaft 
Im Geschäftsjahr 2017 wurden durchschnittlich 1.277 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.275). 
Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 1.040 (Vorjahr: 1.040) vollzeitbeschäftigten und 
237 (Vorjahr: 235) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern. Zusätzlich entfallen auf die anteilmäßig 
konsolidierte Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH 2,5 Arbeitnehmer in Vollzeit (Vorjahr: 
2,5 Arbeitnehmer). 
Die Stadtwerke Münster GmbH und die münsterNETZ GmbH sind Mitglied der Kommunalen 
Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster (KVW). Zweck der Anstalt ist es, den Arbeit­
nehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-Invaliditäts-und Hin­
terbliebenenversorgung zu gewähren. Die Gesellschaften haben sich bei Begründung der Mit­
gliedschaft verpflichtet, alle Arbeitnehmer zu versichern, die nach dem Tarifvertrag über die 
Versorgung der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Vers. TV-G) zu versi­
chern sind. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,5 % plus 3,25 % Sanierungsgeld und wird von 
den Gesellschaften allein getragen. Die Summe der versicherungspflichtigen Löhne und Gehäl­
ter für das Jahr 2017 beträgt 49,9 Mio. EUR (Vo~ahr: 48,2 Mio. EUR). Zur Abdeckung der aus 
einer möglichen Unterdeckung der Versorgungsverpflichtungen in der KVWfolgenden Verpflich­
tungen in Höhe von insgesamt 72,0 Mio. EUR wurde eine Rückstellung in Höhe von 
37,7 Mio. EUR gebildet. 
4. Abschlussprüferhonorar 
Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 berechnete 
Gesamthonorar beträgt 220 TEUR (Vorjahr: 172 TEUR). Auf Abschlussprüfungsleistungen ent­
fallen 129 TEUR, auf andere Bestätigungsleistungen 43 TEUR, auf Steuerberatungsleistungen 
15 TEUR und auf sonstige Leistungen 33 TEUR. 
5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die nicht zu marktübli-
chen Bedingungen zustande gekommen sind 
Im Geschäftsjahr 2017 wurden weiterhin keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen 
und Personen abgeschlossen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen 
sind. 
6. Ergänzende Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung 
Auf der Grundlage verpflichtender Beschlüsse der Gesellschafter der Flughafen Münster/Os­
nabrück GmbH, Greven, haben die Stadtwerke Münster in den Geschäftsjahren 2019 und 
2020 jeweils 5.890 TEUR in das Eigenkapital der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH einzu­
zahlen. Mit der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster besteht 
eine Vereinbarung zum Belastungsausgleich in gleicher Höhe. 
Als bis zum Bilanzstichtag 31.12.2017 zahlungsunwirksamer Investitions-und Finanzierungs­
vorgang wurde dieser Geschäftsvorfall aus den Positionen der Kapitalflussrechnung -,,Aus­
zahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen" und „Einzahlungen aus Eigenkapi­
talzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens" eliminiert. 
7. Auf Gemeinschaftsunternehmen entfallende Vermögenswerte und Schulden sowie 
Aufwendungen und Erträge 
Auf das Gemeinschaftsunternehmen Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster, 
entfallen kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 884 TEUR (Vorjahr: 884 TEUR), langfris­
tige Vermögenswerte in Höhe von 1.822 TEUR (Vorjahr: 1.945 TEUR) und kurzfristige Schul­
den in Höhe von 234 TEUR (Vorjahr: 410 TEUR). Von den Aufwendungen und Erträgen im 
Konzern entfallen auf das Gemeinschaftsunternehmen im Wesentlichen Umsatzerlöse in 
1462332/40029870

16 
Höhe von 3.451 TEUR (Vorjahr: 3.933 TEUR), Materialaufwand in Höhe von 133 TEUR (Vor­
jahr: 156 TEUR), Personalaufwand in Höhe von 224 TEUR (Vorjahr: 228 TEUR) und Abschrei­
bungen in Höhe von 146 TEUR (Vorjahr: 157 TEUR). 
8. Nachtragsbericht 
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und die aktuelle Rechtsprechung dazu haben 
verschärfte Anforderungen zur Folge, nach denen weitere Funktionen in der Organisation der 
VSM abzubilden wären, die zusätzlichen Aufwand verursachen würden. Der bislang gege­
bene, durch die VSM erreichte wirtschaftliche Vorteil wäre aufgehoben. Aufgrund eines wirt­
schaftlichen Vergleichs der Handlungsalternativen erscheint die Überführung der VSM auf die 
Stadtwerke Münster als die bessere Lösung. 
Auf dieser Grundlage hat die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH, der alleinigen 
Gesellschafterin der VSM, den Gremien vorgeschlagen, das aktive und passive Vermögen der 
VSM auf die Stadtwerke Münster zu übertragen und das operative Geschäft der VSM zukünftig 
ebenfalls zu übernehmen. Verbunden damit ist für die Beschäftigten der VSM ein Betriebs­
übergang nach§ 613 a BGB. Als Stichtag ist der 01.07.2018 vorgesehen. Der Aufsichtsrat der 
Stadtwerke Münster, der auch als Aufsichtsrat der VSM fungiert, hat in seiner Sitzung am 
18.04.2018 dem Vorschlag der Geschäftsführung zugestimmt und den Beschluss der Gesell­
schafterversammlung der Stadtwerke Münster zur Annahme empfohlen. Mit Ratsbeschluss 
vom 16.05.2018 hat der Rat der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke 
Münster, dem Beschlussvorschlag zugestimmt. Die Zustimmung der Gesellschafterversamm­
lung der Stadtwerke Münster erfolgte durch Beschluss vom 29.05.2018. 
Münster, am 29.06.2018 
Stadtwerke Münster GmbH 
1462332/40029870 
Dr. Dirk Wernicke 
(technischer Geschäftsführer)

17 
Entwicklung des Anlagevermögens -Anlage zum Anhang 
~ 
Anschaffungs -und Herstellungskosten 
Abschreibungen / Wertberichtigungen Buchwerte Vor Abrechnung von Zuschüssen Erhaltene Zuschüsse 
Um-Um-Um-
Stand Zugänge Abgänge buchungen Stand Stand Zugänge Abgänge buchungen Stand Stand Zugänge Abgänge buchungen Zuschreibungen Stand Stand Stand 
01.01.2017 2017 2017 2017 31.12.2017 01.01.2017 2017 2017 2017 31.12.2017 01.01.2017 2017 2017 2017 2017 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016 
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ 
1. Immaterielle Vermöqensqeqenstände 
1. entgeltliche erworbene Konzessionen 
und ähnliche Rechte 37.969 563 202 907 39.237 2.809 7 --2.816 26.151 pA 3.336 202 --29.285 7.136 9.009 
2. Geschäfts-oder Firmenwert 6.188 ---6.188 - ----1.449 pA 364 ---1.813 4.375 4.739 
44.157 563 202 907 45.425 2.809 7 -2.816 27.600 pA 3.700 202 -31.098 11.511 13.748 
II. Sachanlagen 
1. Grundstücke, grundstücksgleiche 
Rechte und Bauten einschließlich 
der Bauten auf fremden Grundstücken 278.148 2.199 1.998 3.105 281.454 12.846 109 -12.955 159.107 pA 5.871 1.654 -428 162.896 105.603 106.195 
2. Verteilungsanlagen 710.501 15.800 723 6.396 731.974 58.855 2.760 -61.615 524.425 pA 8.670 723 --532.372 137.987 127.221 
3. Sonstige technische Anlagen 
und Maschinen 226.179 9.607 738 2.057 237.105 1.835 1.046 --2.881 159.463 pA 7.195 655 -53 165.950 68.274 64.881 
4. Fahrzeuae für Personenverkehr 34.964 76 480 -34.560 11.079 92 --11.171 13.380 pA 1.710 468 --14.622 8.767 10.505 
5. Andere Anlagen, Betriebs-und 
Geschäftsausstattung 62.211 3.110 909 1.534 65.946 4.527 797 --5.324 47.450 pA 2.275 893 -16 48.816 11.806 10.234 
6. Geleistete Anzahlungen und 
Anlagen im Bau 17.709 19.736 --13.999 23.446 -----------23.446 17.709 
1.329.712 50.528 4.848 -907 1.374.485 89.142 4.804 --93.946 903.825 pA 25.721 4.393 -497 924.656 355.883 336.745 
III. Finanzanlagen 
1. Beteiligungen an 
assoziierten Unternehmen 51.245 11.780 22 -62.069 -----41.957 apA 11.780 --E 868 52.877 9.192 9.288 
E 934 E 8 
2. Beteiliaunaen 6.787 297 137 -6.947 ---2.612 apA 297 ---2.909 4.038 4.175 
3. Ausleihungen an Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungsverhältnis 
besteht 5.890 ---5.890 -----------5.890 5.890 
0 
4. Sonstige Ausleihungen 3.478 -989 -2.489 -----------2.489 3.478 
67.400 12.077 1.148 -77.395 -----44.569 apA 12.077 --E 868 55.786 21.609 22.831 
E 934 E 8 
) 2.082 ~ 12.085 
Gesamt 1.441.269 63.168 6.198 0 1.497.305 91.951 4.811 --96.762 975.994 pA 29.421 4.595 -497 1.011.540 389.003 373.324 
E 934 apA 12.077 E 868 
L 7.132 E 8 L 1.365 
) 41.506 
Erläuterung der Abkürzungen: 
pA = planmäßige Abschreibungen 
apA = außerplanmäßige Abschreibungen 
E Equity-Fortschreibung 
Erläuterung der Eguitl,'.-Fortschreibung: 
Anschaffungskosten Abgang E: Gewinnausschüttungen assoziierter Unternehmen = 934 T€ 
Abschreibungen Zugang E: Anteilige Jahresfehlbeträge assoziierter Unternehmen = 8 T€ 
Abschreibungen Zuschreibung E: Anteilige Jahresüberschüsse assoziierter Unternehmen= 868 T€ 
1462333/40029870

Konzern-Kapitalflussrechnung der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Geschäftsjahr 2017 (01.01. -31.12.) 
2017 
TEUR 
Konzernjahresüberschuss 14.514 
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 41.506 
Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens aus Equity-Bewertung -1.365 
Abnahme der Rückstellungen -10.696 
Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen -1.706 
Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -3. 129 
Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, 
die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -5.693 
Abnahme (im Vorjahr Zunahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie 
anderer Passiva, die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -655 
Zinsaufwendungen/Zinserträge 6.011 
Sonstige Beteiligungserträge -314 
Ertragsteueraufwand/-ertrag 7. 119 
Ertragsteuerzahlungen -3.830 
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 41.762 
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -563 
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 3.584 
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -50.528 
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 2.082 
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -6.187 
Erhaltene Zinsen 235 
Erhaltene Dividenden 314 
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -51.063 
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 6.187 
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 6.800 
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten -17.900 
Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 4.811 
Gezahlte Zinsen -4.071 
Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens -4.000 
Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter -27 
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit -8.200 
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -17.501 
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 62.399 
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 44.898 
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. 
2016 Veränderun 
TEUR TEUR 
14.896 -382 
46.759 -5.253 
-961 -404 
-16.037 5.341 
-2.490 784 
-423 -2.706 
-940 -4.753 
9.604 -10.259 
8.713 -2.702 
-353 39 
9059 -1.940 
-11.652 7.822 
56.175 -14.413 
-1.102 539 
521 3.063 
-40:728 -9.800 
2.453 -371 
-6 023 -164 
257 -22 
353 -39 
-44.269 -6.794 
9.247 -3.060 
6.800 
-10.744 -7.156 
3.174 1.637 
-5.161 1.090 
-4.000 0 
-26 -1 
-7.510 -690 
4.396 -21.897 
58.003 4.396 
62.399 -17.501 
454 T€ des Finanzmittelfonds entfallen auf die quotal einbezogene Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH (Vorjahr 375 T€). 
Münster, am 29. Juni 2018 
Stadtwerke Münster GmbH 
~üller-Tenge 
1462331 /40029870 
Dr. Dirk Wernicke

Posten 
Entwicklung 
Stand 31. Dezember 2015 
Einstellung in Rücklagen 2016 
Entnahmen aus Rücklagen 2016 
Ausschüttung 2016 
Sonstige Veränderungen 2016 
Konzern-
Jahresüberschuss 2016 
Stand 31. Dezember 2016 
Einstellung in Rücklagen 2017 
Entnahmen aus Rücklagen 2017 
Ausschüttung 2017 
Sonstige Veränderungen 2017 
Konzern-
Jahresüberschuss 2017 
Stand 31. Dezember 2017 
Münster, am 29.06.2018 
Stadtwerke Münster GmbH 
1462330/40029870 
Konzern-Eigenkapitalspiegel der Stadtwerke Münster GmbH für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 (01.01. -31.12.) 
Mutterunternehmen Minderheiten g es e 11 s c hafte r Konzern 
Nicht beherr-Auf nicht beherr-
Gezeichnetes Kapitalrücklage nach Andere sehende Anteile 
Kapital § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB Gewinnrücklagen Konzernbilanzgewinn Eigenkapital sehende Anteile entfallende Eigenkapital Konzerneigenkapital 
vor Jahresergebnis GewinneNerluste 
€ € € € € € € € € 
51.200.000,00 73.120.582,02 33.900.107,45 6.229.394,71 164.450.084, 18 315.830,17 1.218,22 317.048,39 164.767.132,57 
21.026.827,38 12.467.000,00 -12.467.000,00 21.026.827,38 21.026.827,38 
---------
---4.000.000,00 -4.000.000,00 --26.000,00 -26.000,00 -4.026.000,00 
---------
---14.865.648, 70 14.865.648, 70 -30.568,80 30.568,80 14.896.217,50 
51.200.000,00 94.147.409,40 46.367.107,45 4.628.043,41 196.342.560,26 315.830,17 5.787,02 321.617,19 196.664.177,45 
-12.076.856,00 10.625.000,00 -10.625.000,00 12.076.856,00 12.076.856,00 
---------
----4.000.000,00 -4.000.000,00 --27.500,00 -27.500,00 -4.027.500,00 
---------
---14.481.806,97 14.481.806,97 -32.386,80 32.386,80 14.514.193,77 
51.200.000,00 106.224.265,40 56.992.107,45 4.484.850,38 218.901.223,23 315.830,17 10.673,82 326.503,99 219.227.727,22 
Dr. Dirk Wernicke

Konzernlagebericht der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, 
für das Geschäftsjahr 2017 (01.01.-31.12.) 
Geschäftsmodell des Konzerns 
Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur 
1 
Die Stadtwerke Münster GmbH, Münster, (Stadtwerke Münster) sind als 1 CO-prozentige Toch­
ter der Stadt Münster in der Versorgung von Kunden mit Energie und Wasser, im öffentlichen 
Personennahverkehr und weiteren kommunalen Dienstleistungen für die Bürger und Kunden 
in Münster und der Region tätig. 
Die unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke Münster gliedert sich in die vier Geschäftsfelder 
Energie-und Wasservertrieb, Versorgungsnetze, Erzeugung und Verkehr. 
Das Geschäftsfeld Versorgungsnetze des Konzerns umfasst auch die münsterNETZ GmbH. 
Als 1 CO-prozentige Konzerngesellschaft fungiert die münsterNETZ als Netzbetreiber in den 
Konzessionsgebieten der Stadtwerke Münster für die im Eigentum der Stadtwerke Münster 
stehenden Strom-, Gas-, Wasser-und Wärmenetze. Es bestehen wechselseitige Verträge 
über Pacht, Planung, Bau und Betrieb der Versorgungsnetze. 
Die Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH erbringt ihre Leistungen im Geschäftsfeld Ver­
kehr. 
Dem Geschäftsfeld Erzeugung ist auch die Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG zuge­
ordnet. 
Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Westfälische Bauindustrie GmbH liegt im Bereich 
Parken (ruhender Verkehr) und ist dem Geschäftsbereich Verkehr zugeordnet. 
Unternehmensstrategie 
Die Ziele der Unternehmensstrategie, die mit den Kernthemen „Klimaschutz, Energieeffizienz 
und erneuerbare Energien", ,,innovative kommunale Mehrwertdienste" und „Dienstleistungen 
für eine intelligente und zukunftsfähige Ausrichtung der Infrastruktur" definiert wurden, bilden 
weiter die maßgebliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Stadtwerke Münster, die 
Ableitung laufender Umsetzungsmaßnahmen und -projekte. Flankiert werden diese strategi­
schen Ziele weiterhin von den Maßnahmen zur Sicherstellung der hohen Prozessqualität und 
-effizienz im Kerngeschäft. 
Wirtschaftsbericht 
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 
Das Bruttoinlandsprodukt stieg 2017 um 2,2 % an. Die Gesamtstromerzeugung in Deutsch­
land stieg in 2017 nochmals leicht um 0,9 % auf 654 Milliarden kWh an. Gleichzeitig stieg der 
Anteil der erneuerbaren Energien an der höheren gesamten Stromerzeugung in Deutschland 
auf 33, 1 %. Damit entsprach der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromer­
zeugung dem Anteil von Braunkohle und Kernenergie zusammen (Quelle: Statistisches Bun­
desamt). 
1462329/40029870

2 
Das Vertriebs-und Versorgungsgebiet der Stadtwerke Münster ist stark vom Handels-und 
Dienstleistungssektor sowie von Privatkunden geprägt. Die konjunkturelle Entwicklung wirkt 
sich daher grundsätzlich nur in begrenztem Maße auf die Geschäftsentwicklung aus. Lediglich 
der Absatz an unsere Geschäftskunden zeigt eine stärkere Abhängigkeit von der Konjunk­
turentwicklung. 
Geschäftsverlauf 
Im Geschäftsjahr 2017 konnte in dem Teilbereich Stadtwerke Münster GmbH mit einem Jah­
resüberschuss von 14, 1 Mio. EUR das gesteckte Ziel des Wirtschaftsplans deutlich übertroffen 
werden. Auf der Grundlage des guten Ergebnisses des operativen Geschäfts, mit dem im 
Wesentlichen die Ergebnisziele erreicht, in Teilen auch übertroffen werden konnten, waren im 
nicht-operativen Geschäft ungeplante Belastungen z. B. aus der Beteiligung am FMO Flugha­
fen Münster/Osnabrück GmbH, Greven (FMO) zu tragen, die aber durch ungeplante positive 
Effekte, z. B. aus der Auflösung von Rückstellungen, überkompensiert wurden. 
Die bei der Finanzbeteiligung FMO zu realisierende Ergebnisbelastung betrug 11,8 Mio. EUR. 
In 2014 haben die Gesellschafter des FMO ein Finanzierungskonzept zur Ausstattung des 
FMO mit Eigenkapital beschlossen. Das Konzept sieht jährliche Zuführungen der Gesellschaf­
ter in das Eigenkapital des FMO vor, die jeweils gesondert mit einem Vorlauf von zwei Kalen­
derjahren von den Gesellschaftern verpflichtend beschlossen werden. Die durch diesen ver­
pflichtenden Beschluss begründete Erhöhung des Beteiligungswertes wird regelmäßig durch 
eine außerplanmäßige Abschreibung korrigiert. Im Jahresabschluss 2017 sind die in 2017 für 
die Jahre 2019 und für 2020 beschlossenen Zuführungen erfasst. 
Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung des Teilbereichs münsterNETZ GmbH von 
1.915 T€ liegt leicht über dem Planergebnis von 1.850 T€. Den im Vergleich zum Plan höheren 
Umsatzerlösen aus Stromnetzentgelten stehen insbesondere preis-und mengenbedingt 
gestiegene Aufwendungen für das vorgelagerte Stromnetz gegenüber. Gleichzeitig wirkte sich 
eine höhere Bezugsmenge aus dem vorgelagerten Stromnetz mindernd auf die von der müns­
terN ETZ an dezentrale Stromerzeuger gezahlten vermiedenen Netzentgelte aus. 
Das Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2017 mit einem Konzernjahresüberschuss von 
14,5 Mio. EUR ist aufgrund der guten operativen Basis und angesichts der sowohl positiven 
wie belastenden außerplanmäßigen Effekte weiterhin als gut zu bezeichnen. 
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Lage 
Leistungsindikatoren 
3 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist die prägende Gesellschaft des Konzerns. Für den Konzern 
selbst werden keine Leistungsindikatoren definiert, da die Konzerngesellschaften dezentral 
gesteuert werden. Folgende finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Stadt­
werke Münster GmbH werden zur Darstellung des Geschäftsverlaufs des Konzerns herange­
zogen: 
finanzielle lndikato-Ist 2017 Plan 2017 relative Veränderung 
ren 
Jahresüberschuss 14, 1 Mio. EUR 4,3 Mio. EUR 227,9 % 
Umsatzerlöse 547,0 Mio. EUR 544,3 Mio. EUR 0,5 % 
Investitionen 48,3 Mio. EUR 62,7 Mio. EUR -23,0 % 
nichtfinanzielle lndi-Ist 2017 Plan 2017 relative Veränderung 
katoren 
Stromabsatz 1.446 Mio. kWh 1.447 Mio. kWh -0,0 % 
Erdgasabsatz 2.078 Mio. kWh 2.076 Mio. kWh 0,0% 
Wärmeabsatz 580 Mio. kWh 594 Mio. kWh -2,4 % 
Wasserabsatz 16,7 Mio. m3 16,5 Mio. m3 1,2 % 
Stromerzeugung 
451 Mio. kWh 465 Mio. kWh -3,0 % 
Fahrgastzahlen 45,3 Mio. 46,8 Mio. -3,2 % 
Die Umsatzerlöse entsprachen bei einer Abweichung von + 0,5 % nahezu dem Planansatz. 
Im Strommarkt konnten die abgesetzten Mengen insgesamt um 22,3 % gegenüber dem Vor­
jahr gesteigert werden und erreichten damit die anspruchsvolle Planmenge. Vor allem bei Lie­
ferungen an Gewerbekunden in fremden Netzen, aber auch an Privatkunden außerhalb des 
eigenen Netzgebietes konnten die Mengen deutlich gesteigert werden. Gleiches gilt für die 
Ökostromprodukte, bei denen die Absatzmenge auch in 2017 wiederum um fast 30 % über 
der des Vorjahres lag. Im Gasmarkt konnten die abgesetzten Mengen parallel zur leicht 
gestiegenen Anzahl an Kunden leicht gesteigert werden. Trotzdem gingen die Gaserlöse 
bedingt durch Preissenkungen um 11,4 % zurück. Eine parallele Entwicklung zeigte der Wär­
memarkt. Trotz einer leichten Steigerung der Kundenanzahl ging die Abgabemenge witte­
rungsbedingt leicht zurück. Zudem wurden die Fernwärmepreise aufgrund der Preisanpas­
sungsformel zum 01.01.2017 gesenkt, sodass die Wärmeerlöse um insgesamt 12,9 % zurück­
gingen. 
Das gute operative Ergebnis sowie die Erträge aus der Auflösung von nicht mehr benötigten 
Rückstellungen führten trotz der Belastung durch die notwendige Wertberichtigung auf die 
Kapitalerhöhungen bei der FMO zu einem Jahresüberschuss von 14, 1 Mio. EUR. 
Die Investitionen mit Schwerpunkten bei den Netzen und Anlagen der Strom-und Wasserver­
sorgung sowie in 2017 insbesondere bei den Windenergieanlagen weichen vom Plan ab. Zwar 
1462329/40029870

4 
wurden im Verlauf des Jahres 2017 fünf Windenergieanlagen plangemäß realisiert. Zwei die­
ser Anlagen wurden in das eigene Anlagenportfolio übernommen, für die drei weiteren Anla­
gen wird eine Veräußerung vorbereitet. Zudem hat sich der Start des Ausbaus des Glasfaser­
netzes im Rahmen der Breitbandstrategie zeitlich verzögert. 
Die abgesetzte Menge Wasser übertraf wiederum leicht den Plan. 
Die Stromerzeugung der GuD-Anlage lag bei angepasster, flexibler Fahrweise leicht unter der 
für das Geschäftsjahr 2017 angesetzten Planmenge. 
Die Fahrgastzahlen bestätigten auch in 2017 die seit Jahren positive Entwicklung, lagen noch­
mals leicht über der Zahl des Vorjahres, konnten jedoch die ehrgeizigen Planwerte nicht errei­
chen. 
Ertragslage 
Die Umsatzerlöse des Konzerns -ohne Strom-und Erdgassteuer -(535,3 Mio. EUR, im Vor­
jahr 513, 7 Mio. EUR) entfallen im Wesentlichen auf den Versorgungsbereich (480,4 Mio. EUR, 
im Vorjahr 459,2 Mio. EUR) und den Verkehrsbereich incl. Parkraumbewirtschaftung 
(45,8 Mio. EUR, im Vorjahr 45, 1 Mio. EUR). 
Der Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen von -1.739 TEUR im 
Vorjahr um 13.716 TEUR auf 11.977 TEUR im Berichtsjahr liegen im Wesentlichen die Her­
stellungskosten von drei im Berichtsjahr errichteten und unter den fertigen Erzeugnissen aus­
gewiesenen Windenergieanlagen zugrunde. 
Die sonstigen betrieblichen Erträge (18.201 TEUR; Vorjahr: 26.378 TEUR) resultieren im 
Wesentlichen aus periodenfremden Erträgen (13.189 TEUR) Schadensersatzansprüchen 
(2.173 TEUR) und Zuschlagzahlungen nach dem KWK-Gesetz für den Ausbau des Wärme­
netzes (1.059 TEUR). Den periodenfremden Erträgen liegen insbesondere die Auflösung 
sonstiger Rückstellungen (8.975 TEUR), Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des 
Anlagevermögens (3.538 TEUR) sowie Erträge aus der Zuschreibung zu Gegenständen des 
Anlagevermögens (498 TEUR) zugrunde. 
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 
(255.655 TEUR; Vorjahr: 244.220 TEUR) sind, wie im Vorjahr, im Wesentlichen geprägt durch 
Bezugsaufwendungen für Energie-und Wasserlieferungen (146.659 TEUR), EEG-Zahlungen 
an Übertragungsnetzbetreiber (88.687 TEUR) und Einspeisevergütungen für EEG-Strom 
(17.501 TEUR). 
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (120.801 TEUR; Vorjahr: 95.546 TEUR) betref­
fen insbesondere die an Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbetreiber zu ent­
richtenden Netznutzungsentgelte (53.116 TEUR), die Aufwendungen aus der Anmietung von 
Busfahrleistungen im ÖPNV (15.404 TEUR), Aufwendungen aus der Immobilienbewirtschaf­
tung (5.870 TEUR) sowie Aufwendungen für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistun­
gen (4.985 TEUR). 
Die Personalaufwendungen sind im Geschäftsjahr 2017 um 1.546 TEUR (2, 1 %) von 
74.218 TEUR auf 75.764 TEUR gestiegen. Die Steigerung ergibt sich im Wesentlichen aus 
der Tarifentwicklung. 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (54.333 TEUR; Vorjahr: 51.731 TEUR) enthalten 
neben der Konzessionsabgabe (17.725 TEUR) im Wesentlichen IT-Aufwendungen 
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5 
(11.694 TEUR), Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb (5.151 TEUR), Aufwendungen für 
Öffentlichkeitsarbeit (3.356 TEUR), für Prüfung und Beratung (3.201 TEUR), Provisionen 
(2.663 TEUR) Gebühren und Abgaben (1.503 TEUR) sowie Versicherungen (892 TEUR). 
Die periodenfremden Aufwendungen betragen 693 TEUR (Vorjahr 2.221 TEUR). Sie sind in 
den Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe (24 TEUR) und den sonstigen betriebli­
chen Aufwendungen (669 TEUR) enthalten. 
Das Finanzergebnis von -16,9 Mio. EUR wird weiterhin durch die Abschreibungen auf Finanz­
anlagen geprägt. Die außerplanmäßige Abschreibung des Buchwertes der Finanzbeteiligung 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH aufgrund der oben bereits dargestellten Kapitaler­
höhungen in Umsetzung des Finanzierungskonzepts überwog die Zinserträge und die Ergeb­
nisbeiträge der Tochtergesellschaften bei weitem. Ebenfalls belasten die Zinsaufwände aus 
der Aufzinsung von Rückstellungen, insbesondere für Altersvorsorge mit 1,8 Mio. EUR das 
Finanzergebnis. 
Energie-und Wasservertrieb 
Das Geschäftsfeld Energie-und Wasservertrieb entwickelte sich im Geschäftsjahr 2017 ins­
gesamt zufriedenstellend. Im Strommarkt konnte der Absatz gegenüber dem Vorjahr um 
22,3 % gesteigert werden. Zu dieser sehr positiven Entwicklung haben insbesondere die wei­
ter positive Entwicklung des Ökostroms sowie der Stromvertrieb in die Region Münsterland 
sowohl an Privat-wie an Geschäftskunden beigetragen, durch die Rückgänge in einzelnen 
Kundensegmenten im Stammmarkt Münster mehr als aufgefangen werden konnten. Die 
abgesetzte Menge im Berichtsjahr betrug 1.446 Mio. kWh (im Vorjahr 1.182 Mio. kWh). Die 
Erlöse stiegen um 14,8 % und somit weniger stark als die abgesetzte Menge, da insbesondere 
im Vertrieb außerhalb des Stammmarkts und hier insbesondere bei Geschäftskunden der 
Preisdruck hoch und die erzielbare Marge geringer ist. 
Im Gasvertrieb konnte die abgesetzte Menge (ohne GuD-Anlage) gegenüber dem Vorjahr über 
alle Kundensegmente auf 2.078 Mio. kWh (im Vorjahr 2.059 Mio. kWh) leicht gesteigert wer­
den. Bei Gewerbekunden, Sonderverträgen und Kunden außerhalb des Stammmarkts konn­
ten höhere Absatzmengen erreicht und damit witterungsbedingte Mengenrückgänge bei den 
Privatkunden ausgeglichen werden. 
Im Wärmevertrieb konnte die Anzahl an Kunden wieder leicht um 1,4 % gesteigert werden bei 
allerdings um 4,4 % rückläufiger Absatzmenge (2017: 580 Mio. kWh). 
Die abgesetzte Menge Wasser blieb im Geschäftsjahr 2017 mit 16,7 Mio. m3 nach 16,6 Mio. m3 
in 2016 nahezu konstant. Dementsprechend stiegen die Erlöse um 0,6% auf 35,0 Mio. EUR. 
1462329/40029870

6 
Versorgungsnetze 
Im Geschäftsjahr 2017 wurden 16,4 Mio. EUR in den Ausbau der Versorgungsnetze, in die 
Leitungsnetze, Hausanschlüsse und die zugehörigen Anlagen investiert. Der Schwerpunkt lag 
weiterhin neben dem Ausbau des Leitungsnetzes und der Hausanschlüsse bei den Schalthäu­
sern, den Trafostationen sowie in der Wassergewinnung. 
Erzeugung 
Die konventionelle Erzeugung erreichte im Geschäftsjahr 2017 im Wesentlichen witterungsbe­
dingt nicht die geplanten Mengen. 
Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergieanlagen, übertraf 
sowohl in der erzeugten Menge(+ 9,5 %) als auch bei den Erlösen(+ 9,2 %) die Planwerte. 
Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Projektgeschäfts konnten in 2017 wie geplant fünf 
Windenergieanlagen nach den Einspeisebedingungen des EEG 2014 errichtet werden, die 
zum Teil die Erzeugungskapazitäten der Stadtwerke Münster vor Ort verstärken werden. Drei 
der Anlagen sind zur Veräußerung in 2018 vorgesehen. Die Inbetriebnahme erfolgte vor dem 
1.10.2017, so dass eine weitere Degressionsstufe der Einspeisevergütung vermieden werden 
konnte. 
Verkehr 
Auch in 2017 konnte unser ÖPNV in Münster seine gute Aufstellung kontinuierlich weiter ver­
bessern. Die Anzahl der Fahrgäste erreichte mit 45,3 Mio. einen neuen Spitzenwert. Diese 
positive Entwicklung wurde in 2017 wesentlich getragen von der Steigerung bei den 90-Mi­
nuten-Tickets, den Abos und dem Semesterticket. 
Die Umsatzerlöse des Verkehrsbetriebs stiegen im Geschäftsjahr 2017 um 1,7 % auf 
41,0 Mio. EUR. Damit einhergehend verbesserte sich der operative Kostendeckungsgrad 
leicht auf 74,8 % (Vorjahr: 74,6 %) und kann damit weiterhin als zufriedenstellend bezeichnet 
werden. 
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Vermögens-und Finanzlage 
Das Sachanlagevermögen zeigt mit einem nochmals gestiegenen Anteil von 64,0 % (Vorjahr 
61,6 %) der Konzernbilanzsumme die weiterhin hohe Anlagenintensität kommunaler Versor­
gungsunternehmen. Die Kennzahl ergibt sich aus dem Anstieg des Sachanlagevermögens um 
19,1 Mio. EUR (5,7 %) bei einem parallelen Anstieg der Bilanzsumme um 9,5 Mio. EUR 
(1,7 %). 
Die Finanzanlagen gingen im Geschäftsjahr 2017 um 1,2 Mio. EUR auf 21,6 Mio. EUR zurück. 
Diese Entwicklung war durch den Rückgang der sonstigen Ausleihungen bestimmt. 
Die Vorräte erhöhten sich um 11,7 Mio. EUR auf 21,0 Mio. EUR. Die Steigerung resultiert 
wesentlich aus den unter den fertigen Erzeugnissen ausgewiesenen Windenergieanlagen, die 
in 2017 fertig gestellt wurden und im Projektgeschäft zur Veräußerung an Dritte vorgesehen 
sind. 
Den Forderungen gegen den Gesellschafter (20.499 TEUR; Vorjahr: 16.513 TEUR) liegen im 
Wesentlichen Ausgleichsansprüche der Stadtwerke Münster aus den für die Geschäftsjahre 
2018 bis 2020 beschlossenen Einzahlungen der Stadtwerke Münster in die Kapitalrücklage 
der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH in Höhe von insgesamt 17.670 TEUR 
zugrunde. Auf eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entfallen davon 11.780 TEUR. Ferner 
ist eine Forderung aus Cashpooling in Höhe von 1.100 TEUR enthalten. Im Wesentlichen auf 
Energie-und Wasserlieferungen entfallen 1.729 TEUR. 
Die liquiden Mittel haben sich um 17,5 Mio. EUR (28,0 %) auf 44,9 Mio. EUR verringert. Die 
Liquidität wird zur Finanzierung saisonaler Schwankungen im Bestandsgeschäft und der 
Erweiterungsinvestitionen vorgehalten. 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (45.944 TEUR; Vorjahr: 
43.452 TEUR) umfassen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (2.513 TEUR; Vorjahr: 
2.483 TEUR), Rückstellungen für die Verpflichtungen zum Ausgleich der Rentenminderung 
bei Altersteilzeitvereinbarungen (26 TEUR; Vorjahr: 40 TEUR), Rückstellungen für Deputat­
verpflichtungen (5.690 TEUR; Vorjahr: 5.229 TEUR) sowie Rückstellungen zur Abdeckung von 
Versorgungsverpflichtungen in der KVW (Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe; 
37.714 TEUR; Vorjahr: 35.700 TEUR). 
Der Unterschiedsbetrag gemäß§ 253 Absatz 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellun­
gen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssat­
zes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des 
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt 15.559 TEUR. Hier­
von wurden bis zum 31.12.2017 5.370 TEUR zur Deckung künftiger Zinsrisiken der Rückstel­
lung für die Unterdeckung von Versorgungsverpflichtungen in der KVW zugeführt. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden um 10,9 Mio. EUR (8,6 %) auf 
115,9 Mio. EUR zurückgeführt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen 
betreffen im Wesentlichen noch zu leistende Kapitalmaßnahmen bei der Finanzbeteiligung 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH. 
Die Entwicklung der Liquidität des Konzerns ist in der als Anlage beigefügten Kapitalflussrech­
nung dargestellt. Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, war 
jederzeit gegeben. Die aus der Konzernbilanz abgeleitete Eigenkapitalquote konnte durch die 
Erhöhung des Eigenkapitals um 22,6 Mio. EUR (11,5 %) bei der um 9,5 Mio. EUR (1,7 %) 
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8 
erhöhten Bilanzsumme auf 39,4 % nochmals gesteigert werden. Ebenso konnte der Anlagen­
deckungsgrad (Anteil des durch Eigenkapital finanzierten Anlagevermögens) nach 52,7 % im 
Vorjahr auf 56,4% im Berichtsjahr gesteigert werden. 
Die Kapitalflussrechnung weist für den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nach 
dem Anstieg im Vorjahr im Berichtsjahr einen Rückgang um 14,4 Mio. EUR auf 41,8 Mio. EUR 
aus. Diese Entwicklung ergibt sich wesentlich aus dem Rückgang der Abschreibungen, dem 
Anstieg der Vorräte, insgesamt geringeren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
und anderen nicht der Investitions-und Finanzierungstätigkeit zuzuordnenden Passiva bei 
einer gegenläufig wirkenden geringeren Abnahme der Rückstellungen. 
Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist mit 51, 1 Mio. EUR nach 44,3 Mio. EUR 
nochmals um 15,3 % gestiegen, wesentlich verursacht durch höheren Auszahlungen für 
Investitionen in Sachanlagen. 
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ging um 0,7 Mio. EUR auf -8,2 Mio. EUR zurück. 
Dies ergibt sich aus Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen des Gesellschafters des Mut­
terunternehmens sowie aus Auszahlungen für die Tilgung von Krediten bei höheren Einzah­
lungen aus Zuschüssen. 
Der Finanzmittelfonds ist zum Ende des Geschäftsjahres 2017 um 17,5 Mio. EUR auf nunmehr 
44,9 Mio. EUR (Vorjahr 62,4 Mio. EUR) gesunken. 
Die Vermögens-und Finanzlage bildet damit weiterhin eine valide wirtschaftliche Basis für die 
weitere Strategie-und Geschäftsentwicklung. 
Mitarbeiter 
Im Geschäftsjahr 2017 wurden durchschnittlich 1.277 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.275). 
Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 1.040 (Vorjahr: 1.040) vollzeitbeschäftigten und 
237 (Vorjahr: 235) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern. Zusätzlich entfallen auf die anteilmäßig 
konsolidierte Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH 2,5 Arbeitnehmer in Vollzeit (Vorjahr: 
2,5 Arbeitnehmer). 
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9 
Prognosebericht einschließlich Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung 
Konjunkturelle Entwicklung 
Aufgrund der verhältnismäßig geringen Industrieprägung der Kundenstruktur ist der Energie­
absatz der Stadtwerke Münster weitgehend unabhängig von konjunkturellen Entwicklungen. 
Entscheidende Impulse für die Ertragskraft gehen hingegen von der Preisentwicklung auf den 
Rohstoffmärkten für die Primärenergieträger Erdöl, Erdgas und Kohle sowie von der auch stark 
durch die nationale Energiepolitik in Deutschland geprägten Preisentwicklung auf dem Strom­
erzeugungsmarkt aus. 
Die Konjunkturprognose der 1KB Deutsche Industriebank AG geht für 2018 von einem Wachs­
tum des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland von 2,3 % aus. Diese Erwartung 
basiert auf einer im laufe des Jahres 2017 deutlich belebten Weltkonjunktur und einem ent­
sprechenden Anstieg deutscher Exporte. Eine kurzfristige Änderung der Zinspolitik der 
Europäischen Zentralbank ist nicht zu erwarten, sodass es vermutlich nicht zu einer geldpoli­
tisch verursachten Verteuerung des Euro kommen wird und somit auch aus dieser 
Perspektive keine Dämpfungseffekte für die konjunkturelle Entwicklung resultieren werden. 
Wachstumsbremsende Effekte können die von US-Präsident Trump im März 2018 verhängten 
und lediglich bis Mai 2018 für die EU ausgesetzten Strafzölle auf den Import von Stahl und 
Aluminium ausüben. Möglichweise wird dadurch auch ein internationaler Wettlauf wechselsei­
tiger Handelsbeschränkungen initiiert, der die stark exportabhängige deutsche Wirtschaft 
empfindlich treffen könnte. 
Energiepolitische Rahmenbedingungen 
Die ersten Erfahrungen mit dem Auktionsverfahren nach der Novelle des Erneuerbare Ener­
gie-Gesetzes zeigen, dass der Wettbewerb um möglichst niedrige Einspeisevergütungen zu 
einer deutlichen Reduktion der Investitionsdynamik für die Windenergie geführt hat. Renditen, 
die die mit den entsprechenden Anlageninvestitionen verbundenen Risiken abdecken, sind 
nur noch schwer, und wenn, tendenziell mit sehr großen Anlagen ab 180 m Höhe zu erzielen. 
Dies wirkt wiederum restriktiv auf die Anzahl verfügbarer und geeigneter Anlagenstandorte. 
Insgesamt erscheint die Diskussionslage für die Energieerzeugung in Deutschland weiterhin 
sehr ungeordnet. Die Wirtschaftlichkeit der Windenergie an Land wird durch die gesetzliche 
Neuregelung des Vergütungssystems erheblich beeinträchtigt, zugleich wird neben dem 
beschlossenen Atomausstieg im Hinblick auf die hohen C02-Emissionen intensiv über Aus­
stiegsszenarien aus der Braun-und Steinkohle geredet, wenn auch der Koalitionsvertrag zwi­
schen CDU, CSU und SPD hier wenig Konkretes enthält. 
Auch die 2019 auslaufende Förderung moderner und umweltfreundlicher KWK-Anlagen wird 
möglicherweise dazu führen, dass die Anlagen infolge zu niedriger Margen zwischen Strom­
Großhandelspreisen und Gaseinsatzpreisen ohne eine Anschlussförderung ab 2020 wiede­
rum in die Verlustzone geraten werden und damit ihren wertvollen Beitrag für die Realisierung 
der Energiewende nicht mehr leisten könnten. Verschärft wird diese Situation noch durch das 
in 2017 verabschiedete Netzentgeltmodemisierungs-Gesetz (NEMoG), welches zu einer stu­
fenweisen Abschaffung der Vergütung für vermiedene Netznutzungsentgelte bzw. für dezent­
rale Stromeinspeisung führen wird. 
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Trotz im Jahresverlauf 2017 leicht angestiegener Forwardpreise entsteht nach wie vor keine 
Lenkungswirkung für die Förderung umweltfreundlicher Energieerzeugung aus dem C02-Han­
del. Europa besitzt offenbar weiterhin nicht den Willen und die Einigungsfähigkeit, das Über­
angebot an Zertifikaten so zu reduzieren, dass die entsprechenden Emissionen aus veralteten 
Kohlekraftwerken hinreichend verteuert und damit produktionskostenrelevant werden. 
Aktuelle Preisentwicklungen 
Die Börsennotierungen der Forwardpreise für die Commodities Strom, Gas und Kohle haben 
sich im laufe des Jahres 2017 uneinheitlich entwickelt. So stieg der Preis für Strom-Forwards 
zwischen Januar und Dezember 2017 um knapp 29 % an, der Preis für Steinkohle sogar um 
über 40 %, während Erdgas im gleichen Zeitraum mit einem Plus von knapp 3 % nahezu 
konstant blieb. Die Marge zwischen Strom-und Gaspreisen hat sich insofern verbessert, 
sodass z. B. Gaskraftwerke davon profitieren. Dennoch reicht die Marge weiterhin nicht aus, 
um große KWK-Anlagen auf reiner Marktpreisbasis ohne KWK-Förderung wirtschaftlich zu 
betreiben. Der Ölpreis als Globalindikator zeigt sich aufgrund der unsicheren weltpolitischen 
Situation im Jahresverlauf mit einer Absenkung bis zum Sommer 2017 um 20 % und ab Som­
mer bis Jahresende mit einem Wiederanstieg um knapp 30 % sehr volatil. 
Infolge der mehrjährigen Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Münster für Strom und Gas 
wirken sich Preisentwicklungen nur sukzessive auf die Absatzpreise aus. Insofern wurden die 
Absatzpreise für das Segment der Privatkunden im Stromvertrieb trotz des deutlichen Preis­
anstiegs an den Großhandelsmärkten und gestiegener Netznutzungsentgelte zum 01.03.2018 
nur moderat um ca. 2 % angehoben. Die Privatkunden des Erdgasvertriebs konnten hingegen 
von der effektiven Beschaffungspolitik des Portfoliomanagements im Erdgasbezug und der 
daraus resultierenden Preisstruktur in Form einer Preissenkung um ca. 3,5 % profitieren. Die 
zuletzt im Jahre 2015 angepassten Wasserpreise können auch für 2018 noch stabil gehalten 
werden. Der Fernwärmepreis ist entsprechend der zugrundeliegenden Preisformel zum 
01.01.2018 um 4,4 % gesunken. Die Preise des öffentlichen Personennahverkehrs werden 
zum 01.08.2018 voraussichtlich um 2,3 % zum Ausgleich von Kostensteigerungen angehoben. 
Entwicklung der Absatzmengen 
Die Absatzmengen insbesondere der wärmegeführten Sparten der Gas-und Wärmeversor­
gung werden bereits signifikant durch die Witterung des ersten Quartals beeinflusst. Die ent­
sprechende Gradtagszahl als Beurteilungsmaßstab für die entsprechende Absatzentwicklung 
liegt für Münster in den ersten drei Monaten des Jahres um 4 % oberhalb des langjährigen 
Durchschnitts. Dieser Wert liegt aber im üblichen Schwankungsbereich des ersten Quartals, 
sodass für das Jahr 2018 insgesamt nach wie vor von Absatzmengen im Bereich der Jahres­
planung auszugehen ist. Die Absatzmengen der Sparten Strom und Wasser liegen für die 
ersten drei Monate des Jahres ebenfalls in etwa auf dem geplanten Niveau. 
Strategie, Chancen und Risiken 
Die Ziele aus der Unternehmensstrategie mit den Kernthemen „Klimaschutz, Energieeffizienz 
und erneuerbare Energien", ,,innovative kommunale Mehrwertdienste" und „Dienstleistungen 
für eine intelligente und zukunftsfähige Ausrichtung der Infrastruktur" sind weiterhin maßgeb­
lich für die Weiterentwicklung der Stadtwerke Münster. Kontinuierlich werden die Rahmenbe­
dingungen für die Strategie analysiert und geeignete neue Umsetzungsmaßnahmen und -pro­
jekte aufgelegt. Bestandteil der Strategie bleibt ebenso die Sicherstellung einer hohen Pro­
zessqualität und Prozesseffizienz im Kerngeschäft. 
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Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien 
Der Ausbau der Onshore-Windenergie bleibt weiterhin ein wichtiges strategisches Element 
der Stadtwerke Münster GmbH. Nachdem im Jahr 2017 noch fünf Windenergieanlagen nach 
dem alten EEG-Regime mit fester Einspeisevergütung in Betrieb genommen werden konnten, 
werden aber zwei weitere genehmigte Standorte in Münster, die für den Bau von 150m-Anla­
gen vorgesehen waren und deren Einspeisevergütung sich auf Grundlage des neuen EEG 
2016 nach dem Auktionsverfahren richten wird, die aus Sicht der Stadtwerke erforderliche 
Mindestrendite nicht erreichen. Aus diesem Grunde werden die Stadtwerke Münster auf die 
Bebauung dieser beiden Flächen verzichten und die Genehmigung nach Bundesimmissions­
schutzgesetz (BlmSchG) Investoren zum Kauf anbieten. Die Mittelfristplanung der Stadtwerke 
sieht hingegen einen weiteren konsequenten Ausbau der Onshore-Windenergie vor. Die Pro­
jektentwicklungspipeline gesicherter Flächen liegt bei rund 150 MW. Der geografische Fokus 
liegt dabei einerseits auf der Region um Münster, andererseits wurde in 2017 eine Kooperati­
onsvereinbarung mit dem Projektentwicklungs-Unternehmen „Naturwind" aus Schwerin abge­
schlossen, um auch ein Projektportfolio mit attraktiven Standorten außerhalb der Region auf­
zubauen. Technologisch wird zukünftig primär auf Anlagen ab einer Höhe von 180 m abge­
stellt, da diese auch bei niedrigeren Auktionspreisen aufgrund höherer Winderträge die erfor­
derlichen Mindestrenditen erreichen können. Durch kontinuierliches Monitoring und Priorisie­
rung der wachsenden Projektpipeline werden eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit der 
Projekte und eine Minimierung verlorener Vorlaufkosten sichergestellt. 
Die Stadtwerke Münster betreiben ein im Jahr 2005 errichtetes Gas-und Dampfkraftwerk 
(GuD) als klimaschonendes Rückgrat der Fernwärmeversorgung. Vor dem Hintergrund der 
mittelfristig anstehenden großen Revision der beiden Gasturbinen sowie der zunächst bis 
2022 bestehenden Neuanlagenförderung des aktuellen KWKG prüfen die Stadtwerke Münster 
verschiedene Optionen zur Ertüchtigung des Kraftwerks, darunter Varianten auf Basis von 
Gasmotoren. 
Auch der öffentliche Personennahverkehr wird in 2018 weitere wichtige Beiträge zum Klima­
schutz leisten. So ist die Anschaffung von fünf weiteren, emissionsfreien Elektrobussen mit 
Ladestromtechnik vorgesehen, ebenso die Ergänzung der Flotte um zwei Elektrobusse mit 
Wasserstoffantrieb; auch diese emittieren weder C02 noch Stickoxide. Da beide Technologie­
alternativen von den Herstellern noch nicht in Großserienfertigung angeboten werden, weisen 
die entsprechenden Fahrzeuge noch deutlich höhere Anschaffungskosten auf als vergleich­
bare dieselbetriebene Modelle. Aufgrund hoher Förderbeiträge von Bund und Land für diese 
umweltfreundlichen Antriebstechnologien können auf Seiten der Stadtwerke Münster aber 
dennoch vergleichbare Lebenszykluskosten erreicht werden -neben den Umweltaspekten ein 
zentrales Argument für die Realisierbarkeit dieser Investitionen. 
Um die Attraktivität des ÖPNV in Münster weiter zu erhöhen und noch effektivere Alternativen 
zum motorisierten Individualverkehr zu bieten, wollen die Stadtwerke Münster ein Pilotprojekt 
in einem ausgewählten Stadtteil von Münster durchführen, bei dem statt großer Busse auf 
festgelegten Linien mehrere Kleinbusse mit bis zu acht Plätzen die Fahrgäste direkt an der 
eigenen Haustür abholen und an das gewünschte innerstädtische Ziel bringen. Für die 
Nutzung dieses „On-Demand-Systems" wird den Kunden eine App zur Verfügung gestellt wer­
den, über die der Bus geordert werden kann und die zugleich eine Bündelung der jeweiligen 
Einzelanfragen sowie eine entsprechende Routenoptimierung vornimmt. Die Realisierung die­
ses Pilotprojekts steht dabei noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verkehrsdezer­
nats der Stadt Münster. 
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Innovative kommunale Mehrwertdienste 
Die elektronische Stadtwerke Pluscard ist inzwischen zu einem zentralen Instrument der täg­
lichen Interaktion mit den Kunden der Stadtwerke Münster geworden und wird permanent wei­
terentwickelt. So sollen die Möglichkeiten des Parkraumzugangs und der monatlichen Abrech­
nung der Parkvorgänge über die Pluscard neben den städtischen Parkhäusern in Münster 
zukünftig auch am Flughafen Münster/Osnabrück zur Verfügung stehen. 
Neue Einsatzfelder der elektronischen Pluscard können sich durch die kaufmännische 
Betriebsführung der Stadtwerke Münster für die städtischen Bäder ergeben. Die bereits für 
2017 vorgesehene Entscheidung der Stadt Münster zur Übergabe der Betriebsführung für die 
städtischen Bäder an die Stadtwerke Münster hat sich vor dem Hintergrund steuerlicher Fra­
gestellungen verzögert. Inzwischen zeichnen sich Lösungsmöglichkeiten ab, sodass es mög­
licherweise doch zu einer Betriebsführung kommt. In diesem Falle ist die Pluscard sowohl für 
Zugangs-als auch für Abrechnungszwecke im Bäderbereich vorgesehen. 
Eine weitere Einsatzmöglichkeit der elektronischen Pluscard zeichnet sich im Bereich des 
regionalen Ladesäulenmanagements für Elektrofahrzeuge ab. Hintergrund ist die Entwicklung 
eines integrierten E-Mobilitätsangebots vom Ladesäulenmanagement über die Abrechnung 
bis zur Bereitstellung und zum Betrieb der Ladeinfrastruktur. Die Stadtwerke Münster setzen 
im Rahmen der zukünftigen E-Ladeinfrastruktur auf ein Abrechnungssystem, das die Interope­
rabilität zwischen E-Ladesäulen verschiedener Anbieter in der Region Münsterland mit dem 
Ziel unterstützt, Kunden das „Strom-Tanken" an beliebigen Ladestationen unabhängig vom 
jeweiligen Stromlieferanten zu ermöglichen. Das Clearing der Stromabrechnung erfolgt dann 
im Hintergrund. Die Pluscard soll den Stadtwerke-Kunden den einfachen Zugang zu den 
Ladesäulen im Umland ermöglichen und zugleich als Abrechnungsmedium dienen. 
Der bereits für 2017 geplante Ausbau eines Hochgeschwindigkeits-Glasfasernetzes in zwei 
dichtbebauten Innenstadtvierteln in Münster wird nun voraussichtlich im Sommer 2018 starten. 
Damit beginnt der Einstieg in ein neues Geschäftsfeld der Stadtwerke Münster, bei dem die 
Kunden mit Glasfaserhausanschlüssen (fibre-to-the-building bzw. fibre-to-the-home) ausge­
stattet werden und Endprodukte wie Internet bis 500 Mbit/s im Download, Telefonie und Inter­
net-TV direkt von den Stadtwerken Münster beziehen können. Zugleich werden die neu zu 
verlegenden Glasfaserleitungen auch Drittanbietern für deren Produkte angeboten, um eine 
bestmögliche Auslastung der neuen Netze und entsprechende Returns an Investment zu 
erreichen. 
Der Vertrieb der Stadtwerke Münster wird die neue Rolle des wettbewerblichen Messstellen­
betreibers ausprägen, in der die Stadtwerke Münster losgelöst vom engen Rahmen der Netz­
regulierung kundenorientierte Dienstleistungen rund um das Messwesen entwickeln können. 
Dabei sind z.B. neue Formen der Verbrauchsvisualisierung für den Kunden, zeitvariable Tarife 
und Sonderlösungen für bestimmte Kundengruppen in der Diskussion. 
Im November 2017 haben die Stadtwerke Münster gemeinsam mit der Stadt Münster und wei­
teren Partnern aus der lokalen IT-Branche unter dem Titel „Münster-Hack" den ersten Hacka­
thon in der Stadt organisiert. Zahlreiche innovative Entwicklerteams sind dem Aufruf gefolgt 
und haben kreative Apps auf Basis von den Organisatoren im Vorfeld öffentlich 
bereitgestellter Daten entwickelt. Eine für die Stadtwerke sehr interessante Anwendung im 
Sinne digitaler Prozesse ist eine mit Methoden der neuronalen Netze arbeitende App zur Echt­
zeitprognose der Ankunftszeiten von Linienbussen im Stadtgebiet, ergänzt um eine standort­
abhängige Augmented-Reality-Anzeige aktueller Fahrgastinformationen an der 
jeweiligen Haltestelle. Die Stadtwerke Münster werden die App in Kooperation mit dem 
unabhängigen Entwicklerteam des Hackathons weiter verfeinern und den Praxiseinsatz 
anstreben. 
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Dienstleister für eine intelligente und zukunftsfähige Ausrichtung der Infrastruktur 
Der geplante Ausbau des Glasfasernetzes zur Versorgung von Stadtwerke-Kunden mit 
internetbasierten Produkten und Services in Münster leistet auch in technischer Hinsicht einen 
wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer modernen und intelligenten Infrastruktur für die Stadt 
Münster. langjährige Erfahrungen der Stadtwerke Münster in den Bereichen 
Planung, Bau und Betrieb von Glasfasernetzen für bereits am Markt etablierte Content-Anbie­
ter bieten eine gute Voraussetzung, auch das zukünftige Angebot eigener Produktwelten tech­
nologisch effektiv zu unterstützen. Neben dem Bau eines neuen Backbone-Rings und der Ver­
teil netze in den beiden Stadtvierteln wird der Asset Service der Stadtwerke Münster auch den 
Glasfaserausbau in Neubaugebieten vorantreiben, sofern dies mit einer angemessenen wirt­
schaftlichen Perspektive verbunden werden kann. 
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung entwickeln sich derzeit verschiedene 
Datenübertragungstechnologien für die Vernetzung von Betriebsmitteln, Geräten und Anwen­
dungen. Die Stadtwerke Münster werden in einem Pilotprojekt zum Aufbau eines „LoRa-WAN" 
eine derzeitig vielversprechende Funkübertragungstechnologie erproben. In Verbindung mit 
geeigneter Sensorik besteht hierüber das Potenzial eigene betriebliche Anwendungen zu op­
timieren. In der Zukunft kann eine solche Infrastruktur auch anderen Akteuren im Stadtgebiet 
bereitgestellt werden. 
Der bereits in 2017 begonnene Neubau einer Verbundleitstelle für alle Versorgungsnetze der 
Stadtwerke wird im Jahr 2018 abgeschlossen werden. In dem bereits errichteten neuen 
Gebäudekörper entsteht zur Zeit ein nach modernsten Sicherheits-und Steuerungsaspekten 
konzipierter neuer Leitstand, der auf die infolge der Dezentralisierung der Energieerzeugung 
und wechselnder Lastsituationen in den Netzen deutlich ansteigenden Anforderungen des Ein­
speise-und Lastmanagements ausgerichtet ist. Mit der Verbundleitstelle wird auch ein neues 
integriertes Querverbund-Netzleitsystem in Betrieb genommen. 
Umfangreiche Zukunftsinvestitionen für die wachsende Stadt Münster wird zudem der Umset­
zungsbeginn der ursprünglich für 2017 vorgesehenen Neustrukturierung der Wasserwerke der 
Stadtwerke Münster mit sich bringen. Dabei werden die bisher vier Wasserwerke der Stadt­
werke bei gleichzeitiger Steigerung der Wassergewinnungsleistung auf zwei Wasserwerke re­
duziert. Damit sind weitreichende Erneuerungs-und Modernisierungsinvestitionen an den bei­
den verbleibenden Wasserwerken verbunden, die bereits heute die Hauptstandorte für die 
Wassergewinnung in Münster darstellen. Die damit einhergehende Standortkonzentration 
stellt gegenüber einer ansonsten erforderlichen Grundsanierung aller vier bestehenden Was­
serwerke die wirtschaftlichere Alternative dar und sichert eine ausreichende Wassergewin­
nung für das auch zukünftig wachsende Münster. Das Wasserversorgungskonzept der Stadt 
Münster nach den Vorgaben des Landeswassergesetzes des Landes NRW basiert auf dieser 
Planung und wurde von der Bezirksregierung Münster positiv beschieden. 
Die strategische Ausrichtung auf den Klimaschutz über die Weiterentwicklung der Elektromo­
bilität erfordert auch den Aufbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur. Vor diesem Hinter­
grund planen die Stadtwerke Münster an ihrem Standort am Hafen die Errichtung eines 
E-Parkhauses. In einer Erstausstattung wird das Parkhaus auf 20 Parkplätzen mit Elektrola­
desäulen ausgestattet. Zugleich wird die bauliche und technische Infrastruktur des Parkhau­
ses von Beginn an so ausgelegt, dass die Anzahl an Parkplätzen mit Ladesäulen modular und 
sukzessive entsprechend der Bedarfsentwicklung flexibel, schnell und kostengünstig erweitert 
werden kann. Neben der Elektro-Kfz-Flotte der Stadtwerke selbst sollen auch Kunden und 
umliegende Unternehmen des boomenden Hafenstandortes die Möglichkeit erhalten, Ihre 
Elektrofahrzeuge im E-Parkhaus der Stadtwerke Münster zu parken und effizient zu laden. 
Ein noch junges Thema sind Konzepte zur dezentralen regenerativen Wärmeversorgung von 
Stadtbezirken oder Quartieren. Während die positiven Klimaschutzeffekte solcher Lösungen 
unbestritten sind, kann die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit im Vergleich zu konventionellen 
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Wärmeversorgungskonzepten heute noch nicht abschließend beurteilt werden. Die Stadt­
werke Münster haben sich deshalb entschieden, zwei Konversionsgebiete im Stadtgebiet, die 
zu Wohnquartieren ausgebaut werden sollen, zunächst einmal mit Niedertemperaturnetzen 
auszustatten, die im ersten Schritt an die zentrale Fernwärmeversorgung angeschlossen wer­
den. Die Auslegung als Niedertemperaturnetz ermöglicht eine spätere Einbindung lokaler 
dezentraler regenerativer Wärmeerzeugungsanlagen und sichert somit langfristig eine hinrei­
chende Investitionsflexibilität. Regenerative Erzeugungsoptionen werden in einem zweiten 
Schritt konzeptionell detailliert und wirtschaftlich bewertet. 
Qualität und Effizienz im Kerngeschäft 
Neben den bereits genannten strategischen Innovationsprojekten optimieren die Stadtwerke 
Münster auch regelmäßig ihre Strukturen und Prozessabläufe im operativen Bereich, um die 
Wettbewerbsfähigkeit im Kerngeschäft sicherzustellen. 
So werden auch im Jahr 2018 verschiedene Initiativen und Projekte zur Prozessoptimierung 
vorangetrieben, beispielsweise im Bereich der Digitalisierung und Automatisierung der Rech­
nungsprüfung, in der Ablaufsteuerung von Netzbaumaßnahmen sowie im Hinblick auf die 
Modernisierung und Effizienzsteigerung von Hard-und Software in der Office-IT. 
Bereits im Jahr 2017 wurde ein Projekt zur durchgängigen Optimierung der Planungs-und 
Bauprozesse begonnen und befindet sich in 2018 in der Maßnahmenumsetzung. Von der 
Optimierung dieses Hauptprozesses werden erhebliche Effizienzgewinne erwartet. Die Digita­
lisierung ist Teil der Prozessoptimierung. 
Vor dem Hintergrund zunehmender Cyberrisiken werden sich die Stadtwerke Münster sowie 
ihre Tochtergesellschaft münsterNETZ zudem in einem ersten Schritt entsprechend den 
Anforderungen aus dem IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur für Strom -und Gas­
netzbetreiber zertifizieren lassen. Kernbestandteil der aus dem Katalog resultierenden Ver­
pflichtungen für Netzbetreiber ist die Einrichtung eines wirksamen lnformationssicherheits­
Managementsystems. Um diese Aufgabenstellung professionell erfüllen zu können, haben die 
Stadtwerke Münster bereits im Jahr 2017 die Stelle eines Informationssicherheitsbeauftragten 
kompetent besetzt. Parallel zur Maßnahmenumsetzung nach dem BNetzA-Sicherheitskatalog 
für die Energienetze wird an einem unternehmensweit wirksamen System für das IT-Sicher­
heitsmanagement gearbeitet. 
Weitere Chancen und Risiken 
Signifikant haben die Risiken für Neuinvestitionen im Bereich der Windenergie zugenommen. 
Nach den ersten Erfahrungen mit dem Auktionsmodell nach der 2016er EEG-Novelle zeigt 
sich, dass sich die Wirtschaftlichkeit von Onshore-Windenergieanlagen deutlich verschlechtert 
hat. Zwei in Münster vorgesehene und bereits genehmigte Anlagenstandorte werden aus die­
sem Grunde nicht mehr von den Stadtwerken Münster realisiert. Bundesweit ist inzwischen 
eine deutliche Investitionszurückhaltung für Windenergie „an Land" zu spüren. Es bleibt abzu­
warten, in welchem Umfang die Anlagenhersteller mit Preissenkungen reagieren, um ihre 
Absatzmärkte zu sichern und das Geschäft dauerhaft fortführen zu können. Möglicherweise 
wird sich dann ein neues Marktgleichgewicht einstellen, das auch für lokale Versorger wie die 
Stadtwerke Münster die Investition in Windenergie langfristig attraktiv macht. 
Risiken bestehen für die Stadtwerke Münster nach wie vor im Energievertrieb infolge des wett­
bewerbsbedingten Margendrucks sowohl auf den Strom-als auch auf den Wärmemärkten. 
Risikobehaftet ist zudem die Entwicklung der Netzentgelte für die Strom-und Gasnetze. Die 
Netzentgeltgenehmigung der Regulierungsbehörden für das Gasnetz auf der Grundlage des 
Basisjahres 2015 und der entsprechend gestellten Netzentgeltanträge steht noch aus, der 
Netzentgeltantrag für das Stromnetz mit dem Basisjahr 2016 wurde fristgerecht in 2017 der 
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Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt. In beiden Fällen ist ungewiss, in welcher Höhe die 
jeweiligen Erlösobergrenzen genehmigt werden. 
Weiterhin wird die Anlaufphase für die flächendeckende Ausstattung von Wohnungen mit 
Smart Metern aufgrund hoher fixer Vorlaufkosten kaum kostendeckend umsetzbar sein und in 
den ersten Jahren vermutlich zu Ergebnisbelastungen führen. 
Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Eigenkapitalzinssätze für die Strom-und Gas­
netze in der dritten Regulierungsperiode liegen deutlich unter dem Niveau der vorherigen 
Regulierungsperioden. Die münsterNETZ hat gegen die Festlegungen der Eigenkapital­
zinssätze Beschwerde eingelegt. In seinem Urteil vom 22. März 2018 hat das OLG Düsseldorf 
die Festlegungen der Bundesnetzagentur aufgehoben und die Bundesnetzagentur zu einer 
Neufestlegung verpflichtet. Die Berücksichtigung der Vorgaben des OLG Düsseldorf bei einer 
Neufestlegung würde zugunsten der münsterNETZ zu höheren Eigenkapitalzinssätzen führen. 
Die Bundesnetzagentur hat jedoch Berufung vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Eine end­
gültige Entscheidung über die Eigenkapitalzinssätze der dritten Regulierungsperiode ist vor 
diesem Hintergrund frühestens im Jahr 2019 zu erwarten. 
Im Januar 2018 wurde von der Bundesnetzagentur der generelle sektorale Produktivitätsfaktor 
für die dritte Regulierungsperiode im Gasnetz festgelegt. Die münsterNETZ hat gemeinsam 
mit vielen anderen Netzbetreibern Beschwerde gegen diese Festlegung eingelegt. Mit einer 
endgültigen Entscheidung über die Beschwerde ist erst in den kommenden Jahren zu rechnen. 
Die Festlegung des Produktivitätsfaktors für die 3. Regulierungsperiode im Stromnetz steht 
noch aus. 
Das Kostenprüfungsverfahren zur Bestimmung der Erlösobergrenzen für die dritte Regulie­
rungsperiode im Stromnetz ist derzeit noch im vollen Gange. Die Ergebnisse des Kostenprü­
fungsverfahrens, die Festlegungen des Produktivitätsfaktors für das Stromnetz sowie die 
Ergebnisse der Beschwerdeverfahren zu den Eigenkapitalzinssätzen und zu dem Produktivi­
tätsfaktor für das Gasnetz werden erheblichen Einfluss auf die von der münsterNETZ im 
Strom-und Gasnetz erzielbaren Erlöse in der dritten Regulierungsperiode haben. Die müns­
terNETZ wird ihre mittelfristigen Planungen an neue Erkenntnisse entsprechend anpassen. 
Für das folgende Geschäftsjahr 2018 ergeben sich hieraus jedoch voraussichtlich keine 
wesentlichen Auswirkungen. 
Den Risiken begegnen die Stadtwerke Münster durch eine konsequente Differenzierungs-und 
Innovationsstrategie, mit der bis dato gute Erfolge in der Kundenbindung erzielt werden konn­
ten. Sowohl Serviceinnovationen über die elektronische Pluscard zur Aufwertung und Ergän­
zung der Commodity-Produkte als auch neue Geschäftsfelder wie das Angebot von Breitband­
produkten über Glasfaser-Hausanschlüsse sollen und können einen signifikanten Beitrag zur 
Risikokompensation im klassischen Versorgungsgeschäft leisten. 
Ertragschancen außerhalb des Kerngeschäfts ergeben sich zudem durch Verkäufe von nicht 
betriebsnotwendigen Grundstücken im attraktiven Hafenbereich von Münster. Nach wie vor 
besteht dort eine hohe Nachfrage nach Flächen zur Errichtung moderner Gewerbe-und Büro­
gebäude. Allerdings sind die Verkaufsprozesse infolge intensiver Diskussionen verschiedens­
ter Interessengruppen zu Grundsatzfragen der Stadtentwicklung in diesem Viertel oftmals sehr 
langwierig. 
1462329/40029870

16 
Leistungsindikatoren 
Der geplante Jahresüberschuss des Jahres 2018 des Teilbereichs Stadtwerke Münster GmbH 
beträgt 9, 1 Mio. €. Dieser Planansatz enthält im Gegensatz zu den Vorjahren keine Belastun­
gen mehr aus der Abschreibung von Kapitalzuführungen an den Flughafen Münster/Osnab­
rück, da sämtliche bis 2020 noch erforderlichen Tranchen aufgrund entsprechender Gremien­
beschlüsse bereits im Jahresergebnis 2017 verarbeitet wurden. Das Jahresergebnis 2017 ist 
durch verschiedene, im Saldo positive Sondereffekte beeinflusst, wie z.B. der Auflösung von 
Rückstellungen in der Verkehrssparte und periodenfremden Erträgen aus Versicherungsleis­
tungen für Schadensfälle im Heizkraftwerk am Hafen. Für die übrigen finanziellen und nichtfi­
nanziellen Leistungsindikatoren der Stadtwerke Münster wird folgende Entwicklung erwartet: 
finanzielle lndikato-Ist 2017 Plan 2018 relative Verän-
ren derung 
Jahresüberschuss 14,1 Mio.€ 9,1 Mio.€ -35,5 % 
Umsatzerlöse 547,0 Mio.€ 542,0 Mio.€ -0,9 % 
Investitionen* 48,3 Mio.€ 54,4 Mio.€ 12,6 % 
nicht-finanzielle Ist 2017 Plan 2018 relative Verän-
Indikatoren derung 
Stromabsatz 1.447 Mio. kWh 1.386 Mio. kWh -4,2 % 
Erdgasabsatz 2.078 Mio. kWh 2.056 Mio. kWh -1,1 % 
Wärmeabsatz 580 Mio. kWh 609 Mio. kWh +5,0% 
Wasserabsatz 16,6 Mio. m3 16,8 Mio. m3 + 1,2 % 
Stromerzeugung 451 Mio. kWh 475 Mio. kWh + 5,3 % 
Fahrgastzahlen 45,3 Mio. 47,5 Mio. +4,9% 
* Sachanlagevermögen abzgl. Zuschüsse 
Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2017 lagen 0,5 % über Plan und entsprachen so weitge­
hend den Erwartungen. Für das Planjahr 2018 werden aufgrund des steigenden Wettbewerbs­
drucks bei Strom und Gas rückläufige Absatzmengen erwartet. Das steigende Marktpreisni­
veau sowie die in den weiteren Segmenten erwarteten Mengenzuwächse kompensieren den 
Rückgang zum Teil, sodass für die Umsatzerlöse nur ein leichter Rückgang erwartet wird. 
Die für das Geschäftsjahr 2017 vorgesehenen umfangreichen Investitionen zum Ausbau der 
Glasfasernetze im Rahmen der Breitbandstrategie sowie in Windkraftanlagen konnten noch 
nicht oder nur in Teilen umgesetzt werden und werden daher zumindest anteilig zeitversetzt 
in 2018 realisiert werden. 
1462329/40029870

17 
Der Stromabsatz ist von 2016 auf 2017 insbesondere durch Akquisitionserfolge im hart 
umkämpften Geschäftskundensegment deutlich angestiegen. Für 2018 wird in diesem volati­
len Segment wettbewerbsbedingt mit einem leichten Rückgang gerechnet. Auch für den Gas­
absatz wurde der Planansatz für 2018 vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs etwas 
unterhalb der in 2017 realisierten Mengen vorgenommen. Der Wärmeabsatz wurde für 2018 
unter dem Aspekt stabiler Vertragsbeziehungen auf Basis des langfristigen Temperaturmittels 
oberhalb der in 2017 erreichten Absatzmengen geplant; im vergangenen Jahr lagen in beiden 
Winterquartalen die Durchschnittstemperaturen oberhalb des langjährigen Mittelwertes. Die 
Erwartungen für den Wasserabsatz bewegen sich in etwa auf dem Niveau des Jahres 2017. 
Der Anstieg der geplanten Stromerzeugung in 2018 erklärt sich einerseits aus einer witte­
rungsbedingt für das Planjahr angenommenen höheren KWK-Produktion, andererseits aus 
der Inbetriebnahme neuer Windenergieanlagen im September 2017, die in 2018 erstmalig 
ganzjährig in Betrieb sein werden. Der Planwert für 2018 wird allerdings nicht mehr zu erreich­
bar sein, da die Reparatur eines im Dezember 2017 aufgetretenen Defekts an einer der beiden 
Gasturbinen voraussichtlich erst im September 2018 abgeschlossen werden kann. 
Nachdem in 2017 das hohe Niveau des Vorjahres bestätigt werden konnte, wird für den Ver­
kehrsbetrieb in 2018 wiederum mit einem ambitionierten Wachstum der Fahrgastzahlen 
gerechnet, wobei das erfolgreiche 90-Minuten-Ticket nach wie vor ein wesentlicher Treiber 
sein wird. 
Die münsterNETZ geht von einer zufriedenstellenden Geschäftsentwicklung und einem posi­
tiven Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von 4.573 T€ im Geschäftsjahr 2018 aus. 
Bei der "at-equity" konsolidierten FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH wird bei leicht 
sinkenden Passagierzahlen, die durch Erlöse im Non-Aviation-Bereich ausgeglichen werden, 
mit einem EBITDA und einem Jahresfehlbetrag exakt in Höhe des Planansatzes des Finan­
zierungskonzepts gerechnet. Insbesondere das abermalige Einhalten des Finanzierungskon­
zepts mit den finanziellen Rahmendaten sowie der in 2017 erstmals wieder deutlich zu erken­
nende Wachstumspfad der Flughafengesellschaft lassen keine erheblichen Risiken erkennen. 
Die "at-equity" konsolidierte items GmbH erwartet für das Geschäftsjahr 2018 weiterhin sin­
kende Umsätze mit Gesellschaftern, die durch Kostensenkungsmaßnahmen und geringeren 
Fremdpersonaleinsatz ausgeglichen werden sollen. Das Ergebnis der gewöhnlichen 
Geschäftstätigkeit wird mit 0,4 Mio. EUR deutlich unter dem des Jahres 2017 erwartet. 
Insgesamt erwartet die Geschäftsleitung weiterhin schwierige Rahmenbedingungen für den 
Konzern Stadtwerke Münster. Das Konzernergebnis wird vor diesem Hintergrund einer realis­
tischen Beurteilung der Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung wieder auf einem 
angemessenen, positiven Niveau erwartet. 
Münster, den 29.06.2018 
Stadtwerke Münster GmbH 
~ 
Dr. Henning Müller-
(kaufmännischer G 
1462329/40029870 
Dr. Dirk Wernicke 
(technischer Geschäftsführer)

PKF FASSELT SCHLAGE 1 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 
Wir haben den von der Stadtwerke Münster GmbH, Münster aufgestellten Konzernabschluss 
-bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngewinn-und Verlustrechnung, Konzernanhang, 
Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel -und den Konzernlagebericht für das 
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Aufstellung von Konzern­
abschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt 
in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf 
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernab­
schluss und den Konzernlagebericht abzugeben. 
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom 
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger 
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, 
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernab­
schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den 
Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage wesentlich 
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs­
handlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche 
und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück­
sichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen 
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Kon­
zernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst 
die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unter­
nehmen, der Abgrenzung des 
Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs-und Konsolidierungsgrundsätze 
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der 
Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der 
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung 
bildet. 
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 
1461778/40029870

PKF FASSEL T SCHLAGE 2 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht 
der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre­
chendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebe­
richt steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, 
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen 
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Duisburg, den 29. Juni 2018 
ln 
PKF FASSEL T SCHLAGE 
Partnerschaft mbB 
Wirtschaftsprüfung sgesel I schaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
Rechtsanwälte 
Wirtschaftsprüfer 
Pentschev 
Wirtschaftsprüfer 
(Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Konzernabschluss zum 
31. Dezember 2017 (Konzernbilanzsumme EUR 556.098.585,27; Konzernjahresüberschuss 
EUR 14.514.193, 77) und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der 
Stadtwerke Münster GmbH, Münster.) 
1461778/40029870

Allgemeine Auftragsbedingungen 
P K F F A S S E L T S C H L A G E Partnerschaft mbB 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 
1. Auftrags-und tätigkeitsübergreifende Regelungen 
1. Geltungsbereich/Anzuwendendes Recht 
1.1. Die nachfolgenden Auftragsbedingungen gelten für alle und unabhängig 
von ihrer Form geschlossenen Vereinbarungen zwischen der PKF 
FASSEL T SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte (nachstehend als PKF be­
zeichnet) und ihren Auftraggebern, die insbesondere eine prüfende oder 
beratende Tätigkeit durch PKF vorsehen, und soweit nicht etwas anderes 
ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrie­
ben ist. 
1.2. Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwi­
schen PKF und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so 
gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachste­
henden Haftungsbegrenzung In Nr. 12., 14. und 16. 
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden unabhängig 
davon, ob der Auftraggeber der Geltung konkurrierender Regelungen in 
diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen widerspricht, insgesamt keine 
Anwendung. 
1.4. Für den Auftrag, seine Durchführung und alle mit dem Auftrag im Zu­
sammenhang stehenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. 
1.5. Zuständig für Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis ist das für den je­
weiligen Ort der Niederlassung von PKF, mit der das Auftragsverhältnis 
begründet wurde, zuständige Gericht. 
2. Umfang und Inhalt des Auftrages 
2.1. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein be­
stimmter wirtschaftlicher Erfolg. 
2.2. Der Auftrag und seine jeweiligen Tätigkeiten werden nach den Grundsät­
zen ordnungsmäßiger Berufsausübung und unter Einhaltung der jeweils 
maßgeblichen berufsrechtlichen Vorgaben für Wirtschaftsprüfer, Steuer­
berater und Rechtsanwälte ausgeführt. 
2.3. Im Zweifel unterteilt sich der Auftrag in die von ihm betroffenen Tätigkei­
ten der gesetzlichen Abschlussprüfung, der rechtlichen Beratung und der 
sonstigen Leistungen, zu denen insbesondere auch Steuerberatung, frei­
willige Abschlussprüfung und weitere sonstige Leistungen (z. B. betriebs­
wirtschaftliche und IT-Beratung, Gutachtertätigkeit) zählen. Die Berück­
sichtigung ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen 
Vereinbarung. 
2.4. Ändert sich nach Abgabe der abschließenden berufiichen Äußerung die 
Rechtslage, z. B. durch Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder der 
Rechtsprechung, ist PKF nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Ände­
rungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 
2.5. Bei etwaigen Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprü­
che mit der Maßgabe zu, dass die Ansprüche, die nicht auf einer vorsätz­
lichen Handlung beruhen, nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen 
Verjährungsbeginn verjähren. 
2.6. Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und for­
melle Mängel, die in einer berufiichen Äußerung von PKF enthalten sind, 
können von PKF auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei­
ten, die geeignet sind, in der berufiichen Äußerung von PKF enthaltene 
Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen PKF, die Äußerungen auch 
Dritten gegenüber zurückzunehmen. 
2.7. Im Übrigen gelten für Umfang und Inhalt des Auftrages und seine Teilleis­
tungen je nach Art der Tätigkeit die tätigkeitsbezogenen Regelungen ge­
mäß den nachfolgenden Ziffern II., III. und IV. 
3. Vergütung 
3.1. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der individuell vereinbarten 
Höhe zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer und ist 14 Tage 
nach Erhalt der Rechnung fällig. 
3.2. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. 
3.3. Die Auslagen umfassen insbesondere Verpflegungsmehraufwendungen 
in steuerlich anerkannter Höhe sowie Reise-und Übernachtungskosten. 
3.4. Wurde statt einer Vergütung nach Zeitaufwand eine Pauschalvergütung 
vereinbart und beruht diese ausdrücklich auf einer Schätzung des Ar­
beitsaufwands, wird PKF den Auftraggeber informieren, wenn es aufgrund 
nicht vorhersehbarer Umstände im Bereich des Auftraggebers zu einer 
wesentlichen Unter-oder Überschreitung kommt. PKF und der Auftragge­
ber werden dann gemeinsam die Pauschalvergütung nach dem Minder­
oder Mehraufwand entsprechend anpassen. 
3.5. PKF kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz 
verlangen sowie die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedi­
gung seiner Ansprüche abhängig machen. PKF ist ferner berechtigt Teil­
leistungen, auch bei Prüfungsaufträgen, abzurechnen. 
3.6. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von PKF auf Vergütung und Aus­
lagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten 
Forderungen zulässig. 
4. Pflichten des Auftraggebers 
4.1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die 
Unabhängigkeit der Mitarbeiter von PKF gefährden könnte. Dies gilt ins­
besondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf 
eigene Rechnung zu übernehmen. 
4.2. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass PKF auch ohne besondere 
Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterla­
gen rechtzeitig vorgelegt werden und PKF von allen Vorgängen und Um­
ständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von 
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und 
Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden. 
4.3. Auf Verlangen von PKF hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vor­
gelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in 
einer von PKF formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 
4.4. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von PKF angebotenen 
Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 4 
oder sonst obliegende Mitwirkung, so ist PKF nach Ablauf einer ange­
messenen Frist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, sofern 
der Kündigung keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Unbe­
rührt bleiben der bis zur Kündigung entstandene Vergütungsanspruch 
sowie die Ansprüche auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unter­
lassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen 
und auf Ersatz des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn 
PKF von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 
4.5. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von 
PKF gefertigten Arbeitsergebnisse und -unterlagen, insbesondere Prü­
fungsberichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, 
Aufstellungen und Berechnungen, einschließlich Massen-und Kostenbe­
rechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. 
5. Weitergabe beruflicher Äußerungen und Auftragsergebnisse 
5.1. Die Weitergabe beruflicher Äußerungen von PKF an einen Dritten bedarf 
unabhängig vom Inhalt und Form der Äußerung der schriftlichen Zustim­
mung von PKF, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Ein­
willigung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. 
5.2. Der Auftraggeber ist verpfiichtet, zugunsten von PKF mit dem Drillen eine 
der Haftungsbegrenzungen gemäß Nr. 12., 14. und 16. entsprechende 
Vereinbarung über die Beschränkung der Haftung von PKF schriftlich zu 
vereinbaren und darin festzulegen, dass der Haftungshöchstbetrag eine 
Gesamtmaximalsumme für alle von der Haftungsbeschränkung erfassten 
Ansprüche ist. 
5.3. Gegenüber einem Dritten haftet PKF in jedem Fall nur bis zur Höhe der 
Haftungsbegrenzungen nach Nr. 12., 14. und 16. und nur unter der Vo­
raussetzung, dass die Vorgaben aus Nr. 5.1 vorliegen. 
5.4. Die Verwendung berufiicher Äußerungen von PKF zu Werbezwecken ist 
unzulässig. Bei einem Verstoß ist PKF unabhängig von der Geltendma­
chung sonstiger Ansprüche zur fristlosen Kündigung aller noch nicht 
durchgeführten Aufträge des Auftraggebers berechtigt. 
6. Grundsatz der Schriftform 
6.1. Ergebnisse und Auskünfte sind von PKF schriftlich oder in Textform dar­
zustellen. Für mündliche Auskünfte und Ratschläge haftet PKF nur, inso­
weit sie schriftlich bestätigt werden, sodass dann nur die schriftliche Dar­
stellung maßgebend ist. 
6.2. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart 
ist, schriftlich erstattet. 
6.3. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von PKF Mitarbeitern außerhalb 
des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. 
6.4. Eine abweichende oder abändernde Vereinbarung der in diesen Auf­
tragsbedingungen enthaltenen Schriftformerfordernisse bedarf der Schrift­
form. 
7. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen 
7 .1. PKF bewahrt die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftra­
ges ihr übergebenen und die von ihr selbst angefertigten Unterlagen so­
wie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf. 
7.2. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat PKF auf Verlan­
gen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus An­
lass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten 
hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen PKF und ihrem 
Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder 
Abschrift besitzt. PKF kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber 
zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. 
8. Verschwiegenheitsverpflichtung und Datenschutz 
8.1. PKF ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die 
ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt 
werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den 
Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei 
denn, dass der Auftraggeber PKF von dieser Schweigepfiicht entbindet. 
8.2. Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Er­
gebnisse ihrer Tätigkeit darf PKF Dritten nur mit Einwilligung des Auftrag­
gebers aushändigen. 
8.3. PKF ist selbst oder durch Dritte zur Speicherung, Nutzung und Verarbei­
tung der ihr im Rahmen des Auftrags anvertrauten personenbezogenen 
Daten berechtigt, sofern dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich 
ist. 
8.4. PKF ist international und national dem PKF-Netzwerk, einem Netzwerk 
eigenständiger und rechtlich unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesell­
schaften, angeschlossen und kann erforderlichenfalls auf die Kompeten­
zen und Kapazitäten im PKF-Netzwerk zurückgreifen. PKF und die Wirt­
schaftsprüfungsgesellschaften im PKF-Netzwerk werden deshalb eine 
Prüfung durchführen, ob der Neuannahme von Mandanten schon beste­
hende Mandatsbeziehungen entgegenstehen könnten ("confiict of inte­
rest"). Hierfür werden der Name des Auftraggebers und die für die Identi­
fizierung erforderlichen Daten (Firma, Branche) und die Art der Beauftra­
gung auf Datenbanken des PKF-Netzwerks gespeichert. Sofern PKF in 
Abstimmung mit dem Auftraggeber bei der Durchführung des Auftrages 
mit Mitgliedern des PKF-Netzwerks zusammenarbeitet, ist PKF befugt, 
darüber hinausgehende Informationen, die für die Bearbeitung des Auf­
trages erforderlich sind, weiterzugeben. Dies gilt auch entsprechend für 
eine mit dem Auftraggeber abgestimmte Zusammenarbeit von PKF mit 
Dritten. 
8.5. Im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener oder freiwilliger Qualitätskontrol­
len/Peer Reviews (Überprüfung des Qualitätssicherungssystems durch 
externe Wirtschaftsprüfer) ist PKF berechtigt, aus gesetzlichen Gründen 
zur Verschwiegenheit verpfiichteten Personen, Auskünfte zu erteilen und 
Aufzeichnungen und Unterlagen, die aus gesetzlichen Gründen zur 
ordnungsmäßigen Dokumentation der Auftragsdurchführung anzufertigen 
Stand: 31. Oktober 2016

8.6. 
9. 
9.1. 
9.2. 
9.3. 
II. 
10. 
10.1. 
10.2. 
10.3. 
10.4. 
10.5. 
10.6. 
10.7. 
10.8. 
10.9. 
11. 
11.1. 
11.2. 
sind, vorzulegen. Dies kann auch Auskünfte, Aufzeichnungen und 
Unterlagen zu diesem Auftrag betreffen. 
Der Auftraggeber entbindet PKF hinsichtlich Nr. 8.4 und 8.5 von der 
Verschwlegenheitspfllcht. 
Übermittlung in elektronischer Form 
PKF empfängt und übermittelt bei Bedarf Informationen und Dokumente 
per E-Mail, sofern der Auftraggeber durch Angabe seiner E-Mail-Adresse 
den Zugang eröffnet und im Einzelfall einer elektronischen Übermittlung 
nicht widersprochen hat. 
Zur Vermeidung einer unbefugten Kenntnisnahme, Veränderungen oder 
Vernichtung der übermittelten oder empfangenen Daten durch Dritte bie­
tet PKF eine dem Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungs­
software an. 
Sollten sich Dritte unbefugt Zugang zu den übermittelten oder empfange­
nen Daten verschaffen, diese vernichten oder verändern, haftet PKF nicht 
für Schäden die dem Auftraggeber oder Dritten durch die Übermittlung in 
elektronischer Form entstehen. 
Gesetzliche Abschiussprüfung 
Umfang und Inhalt des Auftrages 
Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht ausdrücklich darauf gerichtet 
ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts 
oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbe­
werbsbeschränkungs-und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das 
gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige 
Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausfüh­
rung eines Auftrages umfasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt 
auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßig­
keiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen da­
zu ein Anlass ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. 
PKF wird die Prüfung nach §§ 316 ff. HGB durchführen. Maßgebend für 
die Ausführung des Auftrages sind die vom Institut der Wirtschaftsprüfer 
in Deutschland e.V. (IDW) festgelegten deutschen Grundsätze ord­
nungsmäßiger Abschlussprüfung. Darüber hinaus baut der Prüfungsan­
satz auf internationalen Prüfungsstandards (International Standards on 
Auditing, ISA) auf, die in unserem PKF International Audit Manual festge­
legt sind. 
PKF wird die Prüfung so planen und durchführen, dass solche Unrichtig­
keiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder die Satzung 
bzw. den Gesellschaftsvertrag mit hinreichender Sicherheit erkannt wer­
den, die sich auf die Darstellung des durch die Rechnungslegung unter 
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten 
Bildes der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage wesentlich auswirken. 
Soweit dies der Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
dient, wird PKF die Verfahrensweisen bei der Buchführung zur Erstellung 
der Inventare und zur Ableitung der Rechnungslegung sowie die dabei 
angewendeten internen Kontrollen des Auftraggebers prüfen und beurtei­
len. 
Darüber hinaus wird sich die Prüfung von PKF, sofern es sich beim Auf­
traggeber um eine Aktiengesellschaft handelt, die Aktien mit amtlicher 
Notierung ausgegeben hat, gemäß § 317 Abs. 4 HGB auf das im Unter­
nehmen vorhandene Risikofrüherkennungssystem erstrecken, damit be­
urteilt werden kann, ob der Vorstand seinen Pflichten gemäß§ 91 Abs. 2 
AktG nachgekommen ist. 
Der Auftraggeber gewährt PKF nach § 320 HGB unbeschränkten Zugang 
zu allen für die Prüfung erforderlichen Unterlagen und Informationen im 
Sinne von Nr. 4.2. Die Prüfungshandlungen werden wie berufsüblich in 
Stichproben durchgeführt. Damit besteht ein unvermeidbares Risiko, dass 
selbst wesentliche falsche Angaben oder andere Unrichtigkeiten (z. B. 
Unterschlagungen) unentdeckt bleiben. 
Die Prüfung schränkt die Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter des 
zu prüfenden Unternehmens für den Jahresabschluss unter Einbeziehung 
der Buchführung und des Lageberichts nicht ein. Über Art und Umfang 
sowie über das Ergebnis der Prüfung wird PKF in berufsüblichem Umfang 
und nach gesetzlicher Vorschrift (§ 321 HGB) berichten. Die Form der 
Berichterstattung erfolgt nach Maßgabe der vom IDW festgelegten 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung. 
Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch PKF geprüften und 
mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lagebe­
richts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der 
schriftlichen Einwilligung von PKF. Hat PKF einen Bestätigungsvermerk 
nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch PKF durchgeführte Prüfung 
im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle 
nur mit schriftlicher Einwilligung PKF und mit dem von ihr genehmigten 
Wortlaut zulässig. 
Widerruft PKF den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsver­
merk nicht weiterverwendet werden. Unabhängig davon, ob der Auftrag­
geber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet hat, ist er auf Verlan­
gen von PKF verpflichtet, den Widerruf in der von ihr geforderten Art und 
Weise bekannt zugeben und sämtliche Berichtsausfertigungen zurückzu­
führen. 
Der Auftraggeber erhält fünf Berichtsausfertigungen. Der Auftraggeber 
kann gegen Aufwendungsersatz weitere Ausfertigungen verlangen. 
Offenlegung 
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Jahresabschluss und ggf. auch den 
Lagebericht sowie ggf. weitere Unterlagen in elektronischer Form offenzu­
legen. 
Sofern der Auftraggeber und PKF dies ausdrücklich im Auftragsschreiben 
oder nachträglich vereinbart haben, wird PKF den Jahresabschluss und 
ggf. den Lagebericht nach den inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers 
und unter Beachtung der gesetzlichen Mindestanforderungen kürzen und 
dem Auftraggeber zusammen mit dem Bestätigungsvermerk in einer für 
Offenlegungszwecke geeigneten Dateiform zur Verfügung stellen. 
-2-
11.3. Sollte der Auftraggeber den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht 
selbst kürzen, wird PKF nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Auftrags­
schreiben prüfen und bescheinigen, dass der Auftraggeber die Kürzung in 
berechtigter und zulässiger Art und Weise vorgenommen hat. 
12. Haftungsbeschränkung 
12.1. Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung 
des § 323 Abs. 2 HGB. 
12.2. Die Haftungsbeschränkung aus Nr. 12.1 gilt auch dann, wenn eine Haf­
tung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet 
sein sollte. 
III. Rechtliche Beratungsleistungen 
13. Umfang und Inhalt des Auftrages 
13.1. Der Auftragsinhalt und -umfang wird zwischen PKF und dem Auftragge­
ber grundsätzlich in Form eines Auftragsschreibens sowie einer schriftli­
chen Vergütungsvereinbarung festgelegt. Der Auftraggeber wird darauf 
hingewiesen, dass im Rahmen der Vergütungsvereinbarung eine höhere 
als die gesetzliche Vergütung schriftlich vereinbart werden kann. 
13.2. Gegenstand des Auftragsschreibens kann auch die befristete oder unbe­
fristete allgemeine Beratungstätigkeit (Dauerberatung) sein, die im Einzel­
fall vom Auftraggeber durch eine Anfrage oder Mitteilung konkretisiert 
wird. In diesen Fällen gelten die im Auftragsschreiben vereinbarten Rege­
lungen sowie die im Auftragsschreiben enthaltene schriftliche Verg ü­
tungsvereinbarung. 
13.3. PKF ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in Einzelfragen als auch im 
Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen als 
richtig und vollständig zugrunde zu legen, hat den Auftraggeber jedoch 
auf festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. 
13.4. Beratungsaufträge umfassen nicht die zur Wahrung von Fristen erforder­
lichen Handlungen, es sei denn, dass PKF hierzu ausdrücklich den Auf­
trag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber alle für die 
Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen, 
dass PKF eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. 
14. Haftungsbeschränkung 
14.1. Falls keine schriftliche Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung von 
PKF für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden 
aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem einfach 
fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 
BRAO auf 10 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung 
gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein 
sollte. 
14.2. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflicht­
verletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne 
Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne 
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander fol­
genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder 
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitli­
che Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinan­
der in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In die­
sem Fall kann PKF nur bis zur Höhe von 12,5 Mio. € in Anspruch ge­
nommen werden. 
IV. Steuerberatung/ Freiwillige Abschlussprüfung/ Sonstige Leistungen 
15. Umfang und Inhalt des Auftrages 
15.1. Der Auftragsinhalt und -umfang wird zwischen PKF und dem Auftragge­
ber grundsätzlich in Form eines Auftragsschreibens sowie in einer schrift­
lichen Vergütungsvereinbarung festgelegt. Der Auftraggeber wird darauf 
hingewiesen, dass im Rahmen der Vergütungsvereinbarung eine höhere 
oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung schriftlich vereinbart wer­
den kann. 
15.2. Gegenstand des Auftragsschreibens kann auch die befristete oder unbe­
fristete allgemeine Beratungstätigkeit (Dauerberatung) sein, die im Einzel­
fall vom Auftraggeber durch eine Anfrage oder Mitteilung konkretisiert 
wird. In diesen Fällen gelten die im Auftragsschreiben vereinbarten Rege­
lungen samt einer etwaigen schriftlichen Vergütungsvereinbarung. 
15.3. Für die freiwillige Abschlussprüfung gelten die Nr. 10. und 11. entspre­
chend. 
15.4. Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung verein­
bart wurde, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer 
buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kom­
menden umsatzsteuerlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden 
sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Gel­
tendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen. 
15.5. PKF ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in Einzelfragen als auch im 
Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, 
insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu le­
gen, hat den Auftraggeber jedoch auf festgestellte Unrichtigkeiten hinzu­
weisen. 
15.6. Beratungsaufträge umfassen nicht die zur Wahrung von Fristen erforder­
lichen Handlungen, es sei denn, dass PKF hierzu ausdrücklich den Auf­
trag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber alle für die 
Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbe­
scheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass PKF eine angemessene Bearbei­
tungszeit zur Verfügung steht. 
16. Haftungsbeschränkung 
16.1. Falls keine schriftliche Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung von 
PKF für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden 
aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem durch 
einfache Fahrlässigkeit verursachten einzelnen Schadensfall entspre­
chend § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO und § 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG auf 
10 Mio.€ beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber 
einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. 
16.2. Ziffer 14.2 gilt entsprechend. 
Stand: 31. Oktober 2016

Beratungsverlauf (1)

19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0802/2018
Typ
Vorlagen
Datum
03.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37