V/0802/2018
Konzernabschluss 2017 der Stadtwerke Münster GmbH
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
2369 Zeichen
V/0802/2018 V/0802/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Konzernabschluss 2017 der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2017 in der vorliege n- den, vom Jahresabschlussprüfer pkf Partnerschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 29. Juni 2018 testierten Fassung (Anlage 2), wird von der Stadt Münster als alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festg e- stellt. Der Konzernlagebericht wird zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und Folgekosten für den Haushalt der Stadt Münster. Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Gesel l- schaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Besch lussfassung der Gesellschaf- terversammlung u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses. Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB verpflic htet, für das Geschäftsjahr 2017 einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Der Wir t- schaftsprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 04.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0802/2018 Einzelheiten zum Konzernabschluss 2017 können der beigefü gten Aufsichtsratsvorlage Nr. 24/2018 der Stadtwerke Münster GmbH ( Anlage 1 ) und den weiteren Ausführungen im Konzernlagebericht (Anlage 2) entnommen werden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird am 04.09.2018 über den Beschluss beraten. Über das Ergebnis der Entscheidung des Aufsichtsrates wird dem Haupt - und Fi nanzausschuss mündlich berichtet. i. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Nr. 24/2018 Anlage 2: Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2017 der Stadtwerke Münster GmbH
Anlage A
2317 Zeichen
Anlage A zur V/0802/2018 Kurzüberblick Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Ge- sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung der Gesell- schafterversammlung u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Er- gebnisses. Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB verpflichtet, für das Geschäftsjahr 2017 einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Der Wirt- schaftsprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Münster GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die „Stadtwerke Münster GmbH“ ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Be- triebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unter- nehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Unterneh- men, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäfte je- der Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienen. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Anlage 1_V_0802_2018_Konzernabschluss_2017 SWMS
4964 Zeichen
1 Münster, 10.08.2018 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 24/2018 Betreff Konzernlagebericht und -abschluss 2017 der Stadtwerke Münster GmbH Berichterstatter Herr Dr. Müller-Tengelmann Anlage Prüfungsbericht des Abschlussprüfers einschließlich Bestätigungsvermerk, darin jeweils als Anlage Konzernabschluss zum 31.12.2017 einschließlich Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzern- Eigenkapitalspiegel Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfoh- len: Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2017 in der vorliegenden, vom Jahresabschlussprüfer pkf Partnerschaft mbH, Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, mit einem uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk vom 29. Juni 2018 testierten Fassung, wird von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt. Der Kon- zernlagebericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung Die Stadtwerke Münster GmbH als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB hat für das Geschäftsjahr 2017 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen. Die gemäß §§ 294 HGB (Konsolidierungskreis) vom Mutterunternehmen einbezogenen Tochterunternehmen sind verbundene Unternehmen i. S. von § 271 Abs. 2 HGB. 2 Davon wurden gemäß §§ 300 ff. HGB voll konsolidiert: Vollkonsolidierte Unternehmen Eigenkapital am 31.12.2017 T€ __________ Höhe des An- teils am Kapital am 31.12.2017 % _________ münsterNETZ GmbH, Münster 100 100 Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH, Münster 644 100 Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 27.768 99 Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen 5.168 100 Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Münster 30 100 Als Gemeinschaftsunternehmen gemäß § 310 Abs. 1 HGB wurde anteilmäßig konsolidiert: Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster 2.795 50 Als assoziierte Unternehmen gemäß § 311 Abs. 1 HGB im Konzernabschluss berücksichtigt: smartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück 7.946 33 smartOPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück 188 50 FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven (Teilkonzernabschluss) 50.674 35 items GmbH, Münster 5.268 31 Nederlands-Duitse Internet Exchange B. V., 1.415 50 Enschede/Niederlande Die im Vorjahr vollkonsolidierten Tochterunternehmen Energiepark Detmold GmbH & Co WP DT KG und Energiepark Detmold Verwaltungs- GmbH sind mit Wirkung zum 01.01.2017 im Wege der Anwachsung bzw. Verschmelzung auf die Muttergesellschaft Stadtwerke Münster übergegangen. 3 Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahres- und Konzernabschlüsse folgen bis auf die at-equity einbezogenen Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V., En- schede/Niederlande, und die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, in Bi- lanzierung und Bewertung grundsätzlich den von der Stadtwerke Münster GmbH ange- wandten Methoden und sind von den jeweiligen Abschlussprüfern geprüft und uneinge- schränkt bestätigt worden. Sonstige Beteiligungen Die Stadtwerke Münster GmbH hält ferner Anteile an folgenden Unternehmen: Höhe des An- teils am Kapital am 31.12.2017 % _________ Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum 49,9 Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH und Co. KG, Münster 25 Auf Grund des maßgeblichen Einflusses der Stadtwerke Münster GmbH wären diese Unternehmen nach § 311 Abs. 1 HGB als assoziierte Unternehmen (Beteiligung 20 %) in den Konzernabschluss einzubeziehen. In Ausübung des Wahlrechts gemäß § 311 Abs. 2 HGB ist die Einbeziehung unterblieben, da die Unternehmen sowohl einzeln als auch zusammen für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen- den Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. Aus dem Konzernjahresüberschuss von 14,5 Mio. € ergibt sich nach Verrechnung des Gewinnvortrags in der Konzernbilanz von 4,6 Mio. €, der Einstellung in die anderen Ge- winnrücklagen von 10,6 Mio. € sowie der Vorabgewinnausschüttung von 4,0 Mio. € ein Konzernbilanzgewinn von 4,5 Mio. €. Nähere Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung des Konzerns im Jahr 2017 sowie die Prognose für 2018 sind dem beigefügten Konzernlagebericht zu entnehmen. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sind von der pkf Partnerschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, geprüft worden. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Vorlage des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes an den Aufsichtsrat ergibt sich aus § 52 GmbHG in Verbindung mit § 171 AktG, die Vorlage an die Gesell- schafterversammlung erfolgt nach § 46 GmbHG. Stadtwerke Münster GmbH gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Wernicke
Anlage 2_V_0802_2018_Konzernabschluss_2017 SWMS
141802 Zeichen
Stadtwerke Münster GmbH,
Münster
Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2017
PKF FASSEL T SCHLAGE
Inhaltsverzeichnis
Konzernbilanz der Stadtwerke Münster GmbH, Münster,
zum 31.12.2017
Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung
der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, für
das Geschäftsjahr 2017 (01.01. -31.12.)
Konzernanhang der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2017
Konzern-Kapitalflussrechnung der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2017 (01.01. -31.12.)
Konzern-Eigenkapitalspiegel der Stadtwerke Münster GmbH
für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 (01.01. -31.12.)
Konzernlagebericht der Stadtwerke Münster GmbH, Münster,
für das Geschäftsjahr 2017 (01.01. -31.12.)
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Allgemeine Auftragsbedingungen
PKF FASSEL T SCHLAGE Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte vom 31. Oktober 2016
Seiten
1
1
17
1
1
17
2
Konzernbilanz der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, zum 31.12.2017
Aktivseite
A. Anlagevermögen
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen und ähnliche Rechte
2. Geschäfts-oder Firmenwert
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. Verteilungsanlagen
3. Sonstige technische Anlagen und Maschinen
4. Fahrzeuge für Personenverkehr
5. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
2. Sonstige Beteiligungen
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
4. Sonstige Ausleihungen
8. Umlaufvermöcien
1. Vorräte
1. Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe
2. Unfertige Leistungen
3. Fertige Erzeugnisse und Waren
4. Emissionsrechte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen den Gesellschafter
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
4. Sonstige Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C. Rechnuncisabcirenzungsposten
Münster, am 29. Juni 2018
Stadtwerke Münster GmbH
1462334/40029870
Stand Stand Stand
31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR
7.136.278,38 9.009.242,63
4.374.923,62 4.739.500,58
11.511.202,00 13.748.743,21
105.602.642,90 106.195.143,96
137.986.677,49 127.220.725,77
68.273.806,65 64.880.764,65
8 766.760,00 10.505.236,00
11.806.655,56 10.233. 781,24
23.446.456,63 17.709.035,70
355.882.999,23 336.744.687,32
9.191.745,87 9.288.416,09
4.037.960,28 4.174.638,39
5.890.063,00 5.890.063,00
2.489.267,21 3.477.914,94
21.609.036,36 22.831.032,42
389.003.237,59 373.324.462,95
8.353.097,88 8.674.301,66
1.053.904,44 601.170,74
11.529.592,37 6.329,88
48.491,61 51.097,05
20.985.086,30 9.332.899,33
60.236.965,45 56.827.747,96
20.498.880,66 16.513.170,95
523.377, 11 406.722,86
19.082.634,30 26.861.278, 16
100.341.857,52 100.608.919,93
44.898.322,85 62.399. 789, 17
166.225.266,67 172.341.608,43
870.081,01 940.617,96
556.098.585,27 546.606.689,34
Dr. Dirk Wernicke
Stand Stand Stand
31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
Passivseite EUR EUR EUR
A. Eicienkapital
1. Gezeichnetes Kapital 51.200.000,00 51.200.000,00
II. Kapitalrücklage 106.224.265,40 94.147.409,40
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 56.992.107,45 46.367.107,45
IV. Konzernbilanzgewinn 4.484.850,38 4.628.043,41
V. Nicht beherrschende Anteile 326.503,99 321.617,19
219.227. 727,22 196.664.177,45
8. Empfangene Ertragszuschüsse 4.136.344,41 5.843.894,35
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 45.944.245,00 43.451.899,00
2. Steuerrückstellungen 12.500.366,71 9.495.957,04
3. Sonstige Rückstellungen 46. 754.927,48 57.435.529,76
105.199.539,19 110.383.385,80
D. Verbindlichkeiten
1. Genussscheinkapital 1.967.500,00 2.230.000,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 115.926.814,64 126.807.943,73
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 300.796,76 144.116, 12
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 45.685.913,65 48.666.362,75
5. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 1.248.127,35 1.384.394,51
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 20.340.835,01 12.824.351,22
7. Sonstige Verbindlichkeiten 15.483.463,57 15.074.224,92
-davon aus Steuern EUR 8.975.234,66
( i. Vj. EUR 7.692.893,51 )
-davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1.992, 10
( i. Vj. EUR 1.510,28)
200.953.450,98 207.131.393,25
E. Rechnuncisabcirenzuncisposten 26.581.523,47 26.583.838,49
556.098.585,27 546.606.689,34
Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH, Münster,
für das Geschäftsjahr 2017 (01.01. -31.12.)
Brutto-Umsatzerlöse
Strom-und Energiesteuern
1. Umsatzerlöse
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an
fertigen und unfertigen Erzeugnissen
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
4. Sonstige betriebliche Erträge
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für
bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
davon für Altersversorgung 5.176.933,80 EUR
(i. Vj. 4.417.436,59 EUR)
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die
in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Konzessionsabgaben
b) Übrige betriebliche Aufwendungen
9. Erträge aus Beteiligungen
10. Erträge aus anderen Wertpapieren
und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen
13. Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
16. Ergebnis nach Steuern
17. Sonstige Steuern
18. Konzernjahresüberschuss
19. Nicht beherrschende Anteile
20. Gewinnvortrag
21. Einstellung in andere Gewinnrücklagen
22. Vorabgewinnausschüttung
23. Konzernbilanzgewinn
Münster, am 29. Juni 2018
Stadtwerke Münster GmbH
~~~
1462334/40029870u ·-
2017 2017
EUR EUR
574 017.697,57
-38.736.017,79
535.281.679, 78
11.976.639,54
9.612.242,72
18.200.550,53
255.655.287,51
120.800.665,85
376.455.953,36
58.990.863,08
16. 773.298, 10
75.764.161,18
29.421.149,98
360.000,00
29.781.149,98
17.724.916,90
36.608.131,09
54.333.047,99
313.579,13
160.798,44
73.796,74
12.076.856,00
859.658,38
6.245.893,06
7.119.329,98
14.702.553,71
188.359,94
14.514.193,77
32.386,80
4.628.043,41
10.625.000,00
4.000.000,00
4.484.850,38
Dr. Dirk Wernicke
2016
EUR
547.752.074,57
-34.050.834,33
513.701.240,24
-1.739.275,58
10.320.534,47
26.378.901,29
244.220.403,55
95.545. 725,05
339.766.128,60
58.442.508,42
15.775.609,88
74.218.118,30
29.025.664,98
2.401.000,00
31.426.664,98
17.476.164,31
34.254.447,22
51.730.611,53
352.549,34
166.717,83
90.242,91
17.733.609,00
1.015.374,82
8.970.273,44
9.058. 729,42
17.382.150,05
2.485.932,55
14.896.217,50
30.568,80
6.229.394,71
12.467.000,00
4.000.000,00
4.628.043,41
1
Konzernanhang der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr 2017
1. Darstellung von Konzernbilanz und Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung
Die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster
GmbH, Münster -nachfolgend auch kurz Stadtwerke Münster -wurden nach den für große
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften gegliedert. Unter Berücksichtigung der aus der
Art des Betriebs folgenden Besonderheiten wurde die Darstellung der Aktiv-und Passivposten
in der Konzernbilanz erweitert (§ 265 Abs. 5 HGB).
Die Sachanlagen wurden um die Posten Verteilungsanlagen (für Energie-und Wasserversor
gung) und Fahrzeuge für Personenverkehr ergänzt. Die Darstellung der Vorräte wurde um den
Posten Emissionsrechte erweitert.
Für den gesonderten Ausweis der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesell
schafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) wurden entsprechend bezeichnete Posten unter den Forderun
gen und sonstigen Vermögensgegenständen bzw. den Verbindlichkeiten ergänzt.
Die Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren geglie
dert.
II. Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss wurden neben den Stadtwerken Münster als Muttergesellschaft die
folgenden Gesellschaften einbezogen. Die Angaben erfolgen jeweils zum 31.12.2017:
Name/Sitz
Als verbundene Unternehmen wurden vollkonsolidiert:
münsterNETZ GmbH, Münster
Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH, Münster
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, Löningen
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, Münster
Kapitalanteil in %
100
100
99
100
100
Die im Vorjahr vollkonsolidierten Tochterunternehmen Energiepark Detmold GmbH & Co. WP
DT KG und Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH sind mit Wirkung zum 01.01.2017 im
Wege der Anwachsung bzw. Verschmelzung auf die Muttergesellschaft Stadtwerke Münster
übergegangen.
Als Gemeinschaftsunternehmen wurde anteilsmäßig einbezogen:
Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster
Als assoziierte Unternehmen wurden "at equity" einbezogen:
smart OPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven
items GmbH, Münster
Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V., Enschede, Niederlande
Folgende assoziierte Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bewertet:
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Münster
1462332/40029870
50
33
50
35
31
50
49,9
25
2
Die Unternehmen wurden gemäß§ 311 Abs. 2 HGB nicht "at equity" bewertet, weil deren Ein
fluss auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Konzerns -auch zusammengefasst -
von untergeordneter Bedeutung ist. Die Beurteilung erfolgte unter Berücksichtigung der jewei
ligen Jahresabschlüsse und der nur sehr gering ausgeprägten Konzernverflechtungen.
III. Konsolidierungsmethoden
Die nachfolgende Übersicht gibt die im Rahmen der Kapitalkonsolidierung der Verrechnung
von Beteiligungsbuchwert und anteiligem Eigenkapital jeweils zugrunde gelegten Methoden
und Verrechnungszeitpunkte wieder.
Übersicht über Methode und VerrechnunQszeitpunkt der KapitalkonsolidierunQ
Kapitalkonsolidierung
Erstkonso-Verrechnungszeitpunkt
lidierungs-Erstmalige Erwerb/
Einbezogene Gesellschaften stichtag Einbeziehung Gründung Methode Variante
Westfälische Bauindustrie
GmbH, Münster 31.12.1997 31.12.1997 -Erwerbsmethode Buchwert
westfälische Fernwärme-
versorgung GmbH, Münster 31.12.1997 31.12.1997 -Erwerbsmethode Buchwert
FMO Flughafen Münster/
Osnabrück GmbH, Gre-.en 31.12.1997 31.12.1997 -Equity-Methode Buchwert
items GmbH, Münster
bis 2008 31.12.1999 -21.05.1999 Erwerbsmethode Buchwert
items GmbH, Münster
ab 2009 ---Equity-Methode Buchwert
Verkehrsservice Gesell-
schaft Münster mbH,
Münster 31.12.2002 -11.06.2001 Erwerbsmethode Buchwert
Nederlands-Duitse Internet
Exchange B.V., Enschede,
Niederlande 31.12.2003 -25.11.2003 Equity-Methode Buchwert
münsterNETZ GmbH,
Münster 31.12.2007 -15.11.2007 Erwerbsmethode Neubewertung
smart OPTIMO GmbH &
Co. KG, Osnabrück 31.12.2008 -23.12.2008 Equity-Methode Buchwert
smart OPTIMO Verwal-
tungs-GmbH, Osnabrück 31.12.2008 -23.12.2008 Equity-Methode Buchwert
Bürgerwindpark Löningen
GmbH & Co. KG, Löningen 31.12.2013 01.01.2013 -Erwerbsmethode Neubewertung
Bürgerwindpark Löningen
Verwaltungs-GmbH,
Münster 31.12.2013 01.01.2013 -Erwerbsmethode Neubewertung
Forderungen und Verbindlichkeiten, aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sowie
Aufwendungen und Erträge zwischen den konsolidierten Unternehmen wurden im Rahmen
von Schuldenkonsolidierung und Aufwands-und Ertragseliminierung miteinander verrechnet.
1462332/40029870
3
Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände, die auf Lieferungen
oder Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beru
hen, wurden um enthaltene Zwischengewinne bereinigt.
Negative Equity-Werte wurden zum Erinnerungswert von 1 EUR unter den Beteiligungen an
assoziierten Unternehmen angesetzt. Zum 31.12.2017 ergab sich aus der statistischen Wert
fortschreibung ein negativer Equity-Wert in Höhe von -3.220 TEUR.
IV. Erläuterungen zu Posten von Konzernbilanz und Konzern-Gewinn-und
Verlustrechnung
1. Auf Aktiva angewandte Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden
Soweit Ansatzwahlrechte ausgeübt wurden, sind diese bei den Angaben zu Posten der Bilanz
erläutert.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögerisgegenstände des Anlagevermögens und
die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs-oder Herstellungskosten bewertet.
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten die direkt zurechenbaren Einzel
kosten sowie Lagergemeinkosten. Für Vermögensgegenstände der Energie-und Wasser
netze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten berücksichtigt. Die Zuschlagsätze für die
Regiegemeinkosten betragen in Abhängigkeit von den maßnahmenbeteiligten technischen
Funktionsbereichen zwischen drei und zweiundzwanzig Prozent. Sie bemessen sich nach den
Herstellungskosten vor Regiegemeinkosten. Der Zuschlagsatz für Lagergemeinkosten beträgt
zwanzig Prozent auf Lagermaterialentnahmen. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstel
lungskosten eingegangen. Erhaltene Zuschüsse sind von den Anschaffungs-und Herstel
lungskosten abgesetzt worden.
Erneuerungsmaßnahmen im bestehenden Netz, die eine Länge von 200 Metern und mehr
erreichen, werden aktiviert.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen grundsätzlich die betriebsgewöhnlichen Nutzungs
dauern der Vermögensgegenstände zugrunde. Zugänge werden seit dem Geschäftsjahr 2011
linear (zuvor degressiv) abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 60 EUR wurden als Auf
wand gebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 60 EUR und
410 EUR wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei:
Immateriellen Vermögensgegenständen
Grundstücken (Außenanlagen) und Bauten
Verteilungsanlagen
Technischen Anlagen und Maschinen
Anderen Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung
1462332/40029870
3 - 7 Jahre
7 -50 Jahre
20 -55 Jahre
5 -22 Jahre
5 -14 Jahre
4
Der Abschreibung des Geschäfts-oder Firmenwerts wurde -soweit aus der in 2013 erfolgten
Erstkonsolidierung der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG resultierend -mit einem
Abschreibungszeitraum von 17 Jahren die planmäßige Restnutzungsdauer der zum Windpark
gehörenden Windenergieanlagen im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung zugrunde gelegt. Soweit
der Geschäfts-oder Firmenwert aus der in 2014 erfolgten Verrechnung nachträglicher
Anschaffungskosten für die Anteile am Bürgerwindpark Löningen resultiert, wurde der
Abschreibung mit einem Zeitraum von noch 16 Jahren die zum Jahresende 2014 verbliebene
Restnutzungsdauer der Windenergieanlagen des Bürgerwindparks zugrunde gelegt.
Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen wurden mit dem anteiligen Eigenkapital ge
mäß § 312 HGB angesetzt.
Die Bewertung der sonstigen Ausleihungen erfolgte zum Nennwert.
Die übrigen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Wert
berichtigungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung ausgewiesen. Soweit die
Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, ist entsprechend
§ 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben worden.
Die Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe wurden unter Berücksichtigung von Abschreibungen gemäß
§ 253 Abs. 4 HGB zu fortgeschriebenen, durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zum
niedrigeren Börsen-oder Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet.
Der Bewertung der zum Bilanzstichtag unfertigen Leistungen wurden die Herstellungskosten,
bestehend aus Einzelkosten und notwendigen Gemeinkosten, zugrunde gelegt. Soweit die
Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizu
legen war, überschritten haben, wurde auf diesen Wert abgeschrieben.
Die unter den fertigen Erzeugnissen und Waren ausgewiesenen Windkraftanlagen sind zu
Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten die direkt zurechenbaren
Material-und Fertigungseinzelkosten sowie einen Materialgemeinkostenzuschlag in Höhe von
zwanzig Prozent der Lagermaterialentnahmen. Die unter der gleichen Position ausgewiese
nen Wasservorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Die unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte nach § 9 TEHG (Treibhausgas-Emissionshan
delsgesetz) i.V.m. §§ 7 und 8 ZuG 2012 (Zuteilungsgesetz 2012) sind mit dem Wert von 1 EUR
ausgewiesen. Erworbene Emissionsrechte wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedri
geren beizulegenden Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag bewertet.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel wurden zum Nennwert
oder -soweit erforderlich -unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet.
Von den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wur
den 99 TEUR mit den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs
verhältnis besteht, verrechnet.
2. Auf Passiva angewandte Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden
Die bis einschließlich 2002 empfangenen Ertragszuschüsse (Baukostenzuschüsse Netz) wer
den auf den Altbestand mit 5 % des Ursprungswerts aufgelöst. Im 20. Jahr nach Zugang wird
der Abgang unterstellt und der verbliebene Ursprungswert vollständig aufgelöst. Die Zugänge
werden ab dem 01.01.2003 direkt gegen die Positionen des Anlagevermögens verrechnet und
wirken sich entsprechend den dort geltenden Nutzungsdauern abschreibungsmindemd aus.
1462332/40029870
5
Für Anschlüsse an die der Regulierung nach Energiewirtschaftsrecht unterliegenden Netze
der Strom-und Gasversorgung von den Anschlussnehmern an den Netzbetreiber gezahlte
Ertragszuschüsse werden als Netzentgeltvorauszahlungen betrachtet und in einen passiven
Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt, der über 20 Jahre aufgelöst wird.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem versiche
rungsmathematischen Verfahren der "projected unit credit method" (Methode der laufenden
Einmaiprämie) ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr ein zusätz
licher Teil des endgültigen Leistungsanspruchs erarbeitet wird, und bewertet jeden dieser Leis
tungsbausteine separat, um so die endgültige Verpflichtung aufzubauen. Als Rechnungszins
wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung
der für Ende Dezember 2017 veröffentlichte Wert der Bundesbank in Höhe von 3,68 % ver
wendet und somit das Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 genutzt. Als Rechnungsgrundlage
dienten die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Bei der Berechnung der
Pensionsrückstellungen wurde eine Rentendynamik von 2,0 % p. a. in die versicherungsma
thematischen Berechnungen einbezogen.
Für die unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesenen Deputatverpflichtungen wurden
Kostensteigerungen von 2,50 % p. a. berücksichtigt sowie Fluktuationen von 2 % p. a. bei
einem Alter von bis zu 30 Jahren bzw. 1,00 % p. a. bei einem Alter von bis zu 40 Jahren.
Die Rückstellung zur Abdeckung der Unterdeckung von Versorgungsverpflichtungen in der
Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (KVW), Münster, wurde auf Basis eines ver
sicherungsmathematischen Gutachtens zum 31.12.2017 bewertet (Rechnungszins 3,68 %,
Gehaltstrend 1,50 % p. a., Rententrend 1,0 % p. a.). Für die hiernach auf den Konzern entfal
lenden mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurde zum Stichtag 31.12.2017 ein Unterde
ckungsbetrag von 71.985 TEUR ermittelt.
Unter Berücksichtigung der von den versicherten Mitarbeitern durchschnittlich noch zu leisten
den Arbeitszeiten bis zum Eintritt der Verpflichtung wurde die Rückstellung anteilig dotiert. Im
Berichtsjahr wurden der Rückstellung insgesamt 2.014 TEUR zugeführt.
Die Rückstellung beträgt zum 31.12.2017 37.714 TEUR. Die nicht bilanzierte Unterdeckung
beträgt 34.271 TEUR. Es ist vorgesehen, diese Deckungslücke durch ratierliche Rückstel
lungszuführungen in den kommenden Jahren systematisch zu schließen.
Der Rückstellung für Altersteilzeit liegt ein Rechnungszins von 2,80 % zugrunde. Für die
Erhöhung von Gehalt und Beitragsbemessungsgrenzen wurden Kostensteigerungen in Höhe
von jeweils 2 % p. a. berücksichtigt.
Der Buchwert der Aufwandsrückstellungen nach§ 249 Abs. 2 HGB a.F., die gemäß Artikel 67
Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten wurden, beträgt zum 31.12.2017 5.938 TEUR.
Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei
lung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die Energiebeschaffungs-und Energieabsatzverträge (Strom und Gas) werden in Anwendung
des § 254 HGB abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung zu Bewertungseinheiten
zusammengefasst. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter Beachtung der Stellung
nahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 30.09.2015 (IDW RS ÖFA 3). Es besteht ein
angemessenes energiewirtschaftliches Steuerungssystem, aus dem die gebildeten Vertrag
sportfolien nach der Homogenität der Risiken abgeleitet wurden. Daran orientiert sich der Auf
bau der Mengen-, Preis-und Ergebnisplanung der Portfolien. Die konkreten
Beschaffungs-und Vermarktungsprozesse sowie deren Überwachung setzen die Vorgaben
1462332/40029870
6
des Steuerungssystems um. Die durch den Abschluss von Verträgen mit Kunden zu liefernden
Mengen an Strom oder Gas werden durch das Portfoliomanagement je Kundenvertrag einzeln
(back -to -back) oder zusammengefasst beschafft. Ebenso werden vom Portfoliomanage
ment die für die Energieerzeugung in der GuD-Anlage und den weiteren Erzeugungseinheiten
(BHKW) benötigten Mengen Gas beschafft sowie der erzeugte Strom vermarktet. Das Portfo
liomanagement strukturiert die Beschaffung und den Absatz der Energiemengen Strom oder
Gas jeweils getrennt in Bücher, das Vertriebsbuch, das Erzeugungsbuch und das Hedgebuch,
sowie den darin geführten Portfolien. Das implementierte Risikomanagementsystem erfasst
die aggregierten Positionen im Hedgebuch auf Basis von vorgegebenen Risikolimiten, die
ebenso wie die zur Angebotskalkulation und zur Bewertung verwendeten Preiskurven täglich
durch das Risikocontrolling überwacht werden. Die implementierte Deckungsbeitragsrech
nung erfasst jedes gebildete Vertragsportfolio. Dabei werden interne Geschäfte zwischen den
Vertragsportfolien zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und in die jeweilige De
ckungsbeitragsrechnung einbezogen. Zurechenbare Gemeinkosten werden angemessen be
rücksichtigt. Die Bewertungszeiträume bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der
Sicherungstransaktionen für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind Zeiträume bis zum
Lieferjahr 2021 betroffen. Zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der Bewertungsein
heiten wird die Einfrierungsmethode angewandt. Aufgrund der negativen Korrelation von
Grund-und Sicherungsgeschäften wird es künftig zu gegenläufigen, sich nahezu vollständig
ausgleichenden Marktwertentwicklungen kommen. Sollte der Saldo aller beizulegenden Zeit
werte einer Bewertungseinheit zum Stichtag negativ sein, so wird imparitätisch eine Rückstel
lung für drohende Verluste aus Bewertungseinheiten gebildet. Darüber hinausgehende Ver
lustüberhänge können nicht entstehen.
3. Verzicht auf Bewertungsanpassungen bei assoziierten Unternehmen
Die at-equity einbezogene FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH hat in dem von ihr auf
den 31.12.2017 aufgestellten Konzernabschluss teilweise abweichende Bewertungsmethoden
angewandt: Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150 EUR bis
1.000 EUR hat die Gesellschaft einen Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und in
den darauffolgenden vier Geschäftsjahren mit einem Fünftel abgeschrieben wird. Aus der erst
maligen Anwendung der BilMoG-Vorschriften auf die Pensionsrückstellungen der Gesellschaft
in 2010 resultiert ein Unterschiedsbetrag, den die Gesellschaft in Ausübung des Wahlrechts
nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ratierlich den Pensionsrückstellungen zuführt. Zum
31.12.2017 beträgt die sich hieraus ergebende Unterdeckung der Pensionsrückstellungen
178 TEUR. Eine Rückstellung für die mittelbare Verpflichtung aus der Unterdeckung von Ver
sorgungsansprüchen der Mitarbeiter gegenüber der KVW (Kommunale Versorgungskassen
Westfalen-Lippe) wurde nicht gebildet.
Die at-equity einbezogene smart OPTI MO GmbH & Co. KG hat in Ihrem Jahresabschluss von
dem Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anla
gevermögens Gebrauch gemacht. Zum Bilanzstichtag werden selbst geschaffene immaterielle
Vermögenswerte in Höhe von 2.353 TEUR ausgewiesen. Im Konzernabschluss der Stadt
werke Münster wurde von dem Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht.
Für die at-equity einbezogene Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V. wurde der nach nie
derländischem Recht auf den 31.12.2017 aufgestellte und geprüfte Jahresabschluss unverän
dert übernommen.
In diesen Fällen wurde auf eine Anpassung der Bewertung im Konzernabschluss in Anwen
dung des§ 312 Abs. 5 HGB verzichtet.
1462332/40029870
7
4. Angaben zu Aktivposten der Konzernbilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage zum Konzernanhang gezeigt.
Aus der in 2013 erfolgten Erstkonsolidierung der Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG
resultierte ein Geschäfts-oder Firmenwert in Höhe von 5.885 TEUR. Für in 2014 hierauf an
gefallene nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von 295 TEUR wurde der Geschäfts
oder Firmenwert entsprechend erhöht. Der Abschreibung des Geschäfts-oder Firmenwerts
wurde mit einem Abschreibungszeitraum von 17 Jahren -für den goodwill aus der Erstkonso
lidierung in 2013 -bzw. von 16 Jahren -angewandt auf den Zugang in 2014 -jeweils die
planmäßige, stichtagsbezogene Restnutzungsdauer der zum Windpark gehörenden Wind
energieanlagen zugrunde gelegt.
Die auf die Vermögensgegenstände der stromerzeugenden Bestandteile der Gas-und Dampf
turbinenanlage (GuD-Anlage), Standort HKW Hafen, im Jahr 2013 vorgenommene außerplan
mäßige Abschreibung nach§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von 13.947 TEUR wurde bei
behalten.
In 2014 haben die Gesellschafter der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven,
(FMO) ein Finanzierungskonzept zur Ausstattung des FMO mit Eigenkapital beschlossen. Das
Konzept sieht jährliche Zuführungen der Gesellschafter in das Eigenkapital des FMO vor, die
jeweils gesondert mit einem Vorlauf von zwei Kalenderjahren von den Gesellschaftern ver
pflichtend beschlossen werden. Die durch diesen verpflichtenden Beschluss begründete
Erhöhung des Beteiligungswertes wird regelmäßig durch eine außerplanmäßige Abschreibung
korrigiert. Im Konzernabschluss 2017 sind neben der Anfang 2017 von den Stadtwerken
Münster geleisteten Einzahlung in die Kapitalrücklage des FMO die für die Geschäftsjahre
2019 und für 2020 beschlossenen Zuführungen zur Kapitalrücklage des FMO erfasst. Sie wur
den insgesamt mit 11,8 Mio. EUR gemäß § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB wertberichtigt.
Die Gesellschaft erhielt weiterhin aufgrund des oben genannten Finanzierungskonzepts im
Dezember 2015 ein Darlehen in Höhe von 5.890 TEUR. Für dieses Darlehen ergibt sich auf
grund der vertraglich vereinbarten, marktgerechten Zins-und Tilgungsregelungen sowie der
mit dem Finanzierungskonzept verbundenen, positiven Entwicklungsprognose der FMO kein
Wertberichtigungsbedarf.
Auf die Beteiligung an der Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, (WLE) wurde eine
außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 297 TEUR nach § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB vor
genommen.
Die sonstigen Ausleihungen beinhalten Forderungen aus der Besicherung langfristiger Bürg
schaften (1.622 TEUR; Vorjahr: 2.408 TEUR). Der Position liegen sicherungshalber verpfän
dete Festgeldguthaben zugrunde. Darüber hinaus sind niedrig verzinsliche Mitarbeiterdarle
hen enthalten. (867 TEUR; Vorjahr: 1.070 TEUR). Die Bewertung erfolgte jeweils zum Nenn
wert der Forderungen.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (60.237 TEUR; Vorjahr: 56.828 TEUR)
sind auch die Forderungen aus der Abgrenzung der Energie-und Wasserlieferungen zwischen
letztem Ablesestichtag und dem Bilanzstichtag enthalten, die mit den hierfür bis zum Bilanz
stichtag aufgelaufenen Abschlagszahlungen saldiert wurden.
Den Forderungen gegen den Gesellschafter (20.499 TEUR; Vorjahr: 16.513 TEUR) liegen im
Wesentlichen Ausgleichsansprüche der Stadtwerke Münster aus den für die Geschäftsjahre
2018 bis 2020 beschlossenen Einzahlungen der Stadtwerke Münster in die Kapitalrücklage
der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH in Höhe von insgesamt 17.670 TEUR
zugrunde. Auf eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entfallen davon 11.780 TEUR. Ferner
1462332/40029870
8
ist eine Forderung aus Cashpooling in Höhe von 1.100 TEUR enthalten. Im Wesentlichen auf
Energie-und Wasserlieferungen entfallen 1. 729 TEUR.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
(523 TEUR; Vorjahr: 407 TEUR), betreffen im Wesentlichen Kostenerstattungen und Forde
rungen aus Energie-und Wasserlieferungen. In Höhe von 99 TEUR wurden im Berichtsjahr
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht mit den ent
sprechenden Verbindlichkeiten verrechnet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände (19.083 TEUR; Vorjahr: 26.861 TEUR) beinhalten im
Wesentlichen die die Energie-und Stromsteuer betreffenden Entlastungsbeträge
(7.305 TEUR) insbesondere resultierend aus dem Erdgasbezug für die GuD-Anlage, vornehm
lich auf Energiebezüge entfallende, noch nicht abziehbare Vorsteuer (4.252 TEUR), Überzah
lungen von Ertragsteuern (3.900 TEUR) sowie Überzahlungen aus dem Liefer-und Leistungs
verkehr (2.003 TEUR).
Die nachfolgende Übersicht gibt die aktiven und passiven Steuerlatenzen in Bezug auf die
Konzernabschlussebene und die betroffenen Hauptabschlussposten wieder. Auf die Steuerla
tenzen ist aufgrund des regionalen Schwerpunkts des Konzerns grundsätzlich ein konzernweit
einheitlicher Ertragsteuersatz in Höhe von 31,9 % (Vorjahr: 31,9 %) zur Anwendung gekom
men. Soweit den Steuerlatenzen Beteiligungen an Personengesellschaften zugrunde liegen,
war hiervon abweichend ein Ertragsteuersatz von 15,8 % anzuwenden.
Steuerlatenzen Konzern Stadtwerke Münster per 31.12.2017 in TEUR
Latente
Posten Latenzrechnung HBI HBII Konzern Steuern
Aktivlatenzen
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 2.316 2.316 740
Beteiligungen an Personengesellschaften 4.751 4.751 752
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 645 645 205
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 40.883 40.883 13.054
Sonstige Rückstellungen 26.444 26.444 8.413
Verbindlichkeiten 630 630 201
Summe Aktivlatenzen aus Buchwertdifferenzen 75.669 75.669 23.365
Passivlatenzen
Sachanlagen -5.011 -6.896 -11.907 -3.517
Sonderposten mit Rücklageanteil -4.009 -4.009 -1.280
Summe Passivlatenzen aus Buchwertdifferenzen -9.020 -6.896 -15.916 -4.797
Aktiv-/Passivüberhang aus Differenzen 66.649 -6.896 59.753 18.568
Auf die Aktivierung des sich bis auf Konzernebene ergebenden Überhangs von aktiven laten
ten Steuern in Höhe von 18.568 TEUR (Vorjahr: 20.365 TEUR) wurde verzichtet. Aus der
Konsolidierung ergab sich ein nur unwesentlicher Überhang aktiver latenter Steuern von des
sen Bilanzierung vereinfachend abgesehen werden durfte.
1462332/40029870
9
5. Angaben zu Passivposten der Konzernbilanz
Das gezeichnete Kapital beträgt zum Vorjahr unverändert 51.200 TEUR.
Der Kapitalrücklage (106.224 TEUR; Vorjahr: 94.147 TEUR) wurden aus Gesellschaftermitteln
12.077 TEUR zugeführt. Der Zuführung liegen im Wesentlichen die Ausgleichsansprüche der
Stadtwerke Münster aus geleisteten bzw. noch zu leistenden Einzahlungen in die Kapitalrück
lage der FMO Flughaften Münster/Osnabrück GmbH zugrunde.
Die Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017 weist einen Konzern
jahresüberschuss von 14.514 TEUR aus (Vorjahr: 14.896 TEUR). Der Gewinnvortrag beträgt
4.628 TEUR (Vorjahr: 6.229 TEUR). Der vom Konzernjahresüberschuss abzusetzende, ande
ren Gesellschaftern zustehende Gewinn beträgt 32 TEUR (Vorjahr: 30 TEUR). In die anderen
Gewinnrücklagen wurden 10.625 TEUR eingestellt (Vorjahr: 12.467 TEUR). Unter Berücksich
tigung einer Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 4.000 TEUR (Vorjahr: 4.000 TEUR) ergibt
sich ein Konzernbilanzgewinn von 4.485 TEUR (Vorjahr: 4.628 TEUR).
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (45.944 TEUR; Vorjahr:
43.452 TEUR) umfassen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (2.513 TEUR; Vorjahr:
2.483 TEUR), Rückstellungen für die Verpflichtungen zum Ausgleich der Rentenminderung
bei Altersteilzeitvereinbarungen (26 TEUR; Vorjahr: 40 TEUR), Rückstellungen für Deputat
verpflichtungen (5.690 TEUR; Vorjahr: 5.229 TEUR) sowie Rückstellungen zur Abdeckung von
Versorgungsverpflichtungen in der KVW (Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe;
37.714 TEUR; Vorjahr: 35.700 TEUR).
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellun
gen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssat
zes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt 15.559 TEUR. Hier
von wurden bis zum 31.12.2017 5.370 TEUR zur Deckung künftiger Zinsrisiken der Rückstel
lung für die Unterdeckung von Versorgungsverpflichtungen in der KVW zugeführt.
Die erwarteten Zahlungen aus der Abrechnung der Strom-und Erdgassteuer 2017
(8.761 TEUR; Vorjahr: 8.293 TEUR) und den ertragsabhängigen Steuern (3.739 TEUR; Vor
jahr: 1.203 TEUR) sind unter den Steuerrückstellungen ausgewiesen (12.500 TEUR im
Berichtsjahr; Vorjahr: 9.496 TEUR).
Die sonstigen Rückstellungen (46.755 TEUR; Vorjahr: 57.435 TEUR) betreffen insbesondere
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (19.243 TEUR; Vorjahr:
20.748 TEUR), ungewisse Verbindlichkeiten des Verkehrsbetriebs (9.155 TEUR; Vorjahr:
10.197 TEUR), Entsorgungsverpflichtungen (5.938 TEUR; Vorjahr: 5.938 TEUR), Ansprüche
der Mitarbeiter aus Leistungszulage, Urlaubsrückständen und Gleitzeitguthaben (4.310 TEUR;
Vorjahr: 4.528 TEUR), bestehende Altersteilzeitverpflichtungen (2.254 TEUR; Vorjahr:
3.709 TEUR) und Netzinstandhaltung (1.166 TEUR; Vorjahr: 876 TEUR).
Den Drohverlustrückstellungen liegen allgemeine Bewertungsrisiken im Netzbereich
(19.243 TEUR; Vorjahr: 19.396 TEUR) zugrunde.
Das Genussscheinkapital (1.968 TEUR; Vorjahr: 2.230 TEUR) ist zum Erfüllungsbetrag ange
setzt. Die Gesamtlaufzeiten der Genussrechte betragen zwischen 7 und 20 Jahren. Die Rück
zahlung des Genussscheinkapitals erfolgt zum Laufzeitende. Die Genussrechte haben sich in
2017 mit Zinssätzen von 3,0 % bis 8,0 % verzinst (93 TEUR Zinsen im Berichtsjahr; im Vorjahr
129 TEUR).
1462332/40029870
10
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (115.927 TEUR; Vorjahr: 126.808 TEUR)
resultieren insbesondere aus dem zur Finanzierung der Strategie 2020 in 2012 aufgenomme
nen endfälligen Schuldscheindarlehen in Höhe von 70.000 TEUR. Im Berichtsjahr wurde zur
Finanzierung neu errichteter Windenergieanlagen ein Annutiätendarlehen über 6.800 TEUR
bei der Sparkasse Münsterland Ost aufgenommen. Das Darlehen ist durch Sicherungsüber
eignung von Windenergieanlagen gesichert. Ein aus der Finanzierung des Windparks in
Löningen resultierendes Darlehen gegenüber der Bremer Landesbank wurde im Berichtsjahr
in Höhe von 11.636 TEUR vollständig getilgt.
Zur Zinssicherung von variabel verzinslichen Darlehen werden die folgenden Zinsswaps ein
gesetzt:
Lfd. Nr. Produkt Laufzeit Betrag in TEUR Marktwert in TEUR
1 Zinsswap 22.11.13 -22.11.19 6.000 -213
2 Zinsswap 22.11.13 -22.11.22 5.000 -423
3 Zinsswap 22.11.13 -22.11.24 3.000 -344
4 Zinsswap 22.10.17-22.10.27 2.550 -312
5 Zinsswap 30.03.12-30.12.26 5.300 -289
6 Zinsswap 01.09.17-30.06.37 6.800 -212
7 Zinsswap 30.06.12 -30.06.27 3.000 -142
I Zinsswap 31.650 -1.935
Die Grundgeschäfte (Darlehen) und die Sicherungsgeschäfte (Zinsswaps) weisen neben der
Betragsidentität auch die gleiche Laufzeit auf und wurden in Bewertungseinheiten zusammen
gefasst (critical-term-match-Methode im Rahmen des Micro-Hedging). Aufgrund der de
ckungsgleichen Beziehung konnte auf eine bilanzielle Risikovorsorge für die nach bankinter
nen Berechnungsmodellen errechneten negativen Zeitwerte in Höhe von insgesamt
-1.935 TEUR (Vorjahr: -2.283 TEUR) verzichtet werden. Es wurde die Einfrierungsmethode
verwendet.
Den erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen (301 TEUR; Vorjahr 144 TEUR) liegen Vorleis
tungen im Rahmen schwebender Geschäfte zugrunde. Ausgewiesen werden erhaltene Kun
denanzahlungen auf zum Abschlussstichtag noch zu errichtende Versorgungsanschlüsse von
Grundstücken an das Energie-und Wassernetz.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (45.686 TEUR; Vorjahr: 48.666 TEUR)
resultieren vornehmlich aus dem Strom-und Gasbezug und aus an Übertragungsnetzbetrei
ber zu entrichtende EEG-Umlagen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter (1.248 TEUR; Vorjahr: 1.384 TEUR)
betreffen im Wesentlichen Guthaben aus Überzahlungen von Energie-und Wasserlieferun
gen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
(20.341 TEUR; Vorjahr: 12.824 TEUR) betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber
der FMO Flughaften Münster/Osnabrück GmbH, Greven, auf Kapitaleinzahlungen in Höhe von
17.670 TEUR im Zeitraum von 2018 bis 2020. Auf Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr
entfallen hiervon 11. 780 TEUR. Gegenüber der items GmbH, Münster, bestehen Verbindlich
keiten aus dem Bezug von IT-Dienstleistungen in Höhe von 2.385 TEUR (Vorjahr: 788 TEUR).
Die sonstigen Verbindlichkeiten (15.483 TEUR; Vorjahr: 15.074 TEUR) betreffen im Wesentli
chen die Umsatzsteuer (3.948 TEUR), die Energiesteuern (3.136 TEUR), erhaltene, noch nicht
abgerechnete Zuschüsse überwiegend die ÖPNV-lnfrastruktur betreffend (2.580 TEUR),
1462332/40029870
11
Überzahlungen aus der Leistungsabrechnung (2.522 TEUR), Lohnsteuer (767 TEUR) und
Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Label Grüner Strom (719 TEUR).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Stichtag von Berichtsjahr und Vorjahr sind den
nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Restlaufzeitenübersicht der Verbindlichkeiten per 31.12.2017 (alle Angaben in TEUR):
Konzernbilanz da\.On mit einer Restlaufzeit
Bilanzpositionen 31.12.2017 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Genussscheinkapital 1.968 193 675 1.100
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 115.927 6.774 54.181 54.972
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 301 301 --
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 45.686 44.757 631 298
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 1.248 1.248 --
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungs\A3rhältnis besteht 20.340 8.560 11.780 -
Sonstige Verbindlichkeiten 15.483 15.483 --
Summe 200.953 77.316 67.267 56.370
Restlaufzeitenübersicht der Verbindlichkeiten per 31.12.2016 (alle Angaben in TEUR):
Konzernbilanz da\.On mit einer Restlaufzeit
Bilanzpositionen 31.12.2016 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Genussscheinkapital 2.230 263 717 1.250
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 126.808 17.786 30.015 79.007
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 144 144 --
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48.667 47.940 561 166
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 1.384 1.384 --
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungs\A3rhältnis besteht 12.824 6.934 5.890 -
Sonstige Verbindlichkeiten 15.074 15.074 --
Summe 207.131 89.525 37.183 80.423
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesi
chert sind, beträgt 22.484 TEUR (Vorjahr: 10.763 TEUR). Auf die Besicherung durch Grund
schulden entfallen davon 5.404 TEUR (Vorjahr: 5.965 TEUR), auf Sicherungsübereignungen
17.080 TEUR (Vorjahr4.798 TEUR). Grundschulden und Sicherungsübereignungen betreffen
vollständig die Absicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Darüber hinaus
bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche Sicherheiten.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten (26.582 TEUR; Vorjahr: 26.584 TEUR) beinhaltet
im Wesentlichen die von den Kunden als Netzanschlussbeiträge (Baukostenzuschüsse und
Hausanschlusskostenbeiträge) vorausgezahlten Netzentgelte für das Strom-und Gasnetz in
Höhe von 24.590 TEUR (Vorjahr: 23.362 TEUR). Die Auflösung dieser Beträge erfolgt jährlich
mit 5 % gegen die Umsatzerlöse.
1462332/40029870
12
6. Angaben zu Posten der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse haben sich im Berichtsjahr für die Tätigkeitsbereiche wie folgt entwickelt:
Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen in TEUR
Tätiokeitsbereiche 2017 2016 %
Energie-und Wasserversorgung 480.405 459.202 4,62
ÖPNV incl. Parkraumbewirtschaftuno 45.843 45.147 1,54
Sonstiges 9.034 9.352 -3,40
Y Tätiqkeitsbereiche
,.
535.282 513.701 4,20
Der Tätigkeitsbereich Sonstiges beinhaltet insbesondere die Immobilienbewirtschaftung.
Der Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen von -1.739 TEUR im
Vorjahr um 13.716 TEUR auf 11.977 TEUR im Berichtsjahr liegen im Wesentlichen die Her
stellungskosten von drei im Berichtsjahr errichteten und unter den fertigen Erzeugnissen aus
gewiesenen Windenergieanlagen zugrunde.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen (9.612 TEUR; Vorjahr: 10.321 TEUR) entfallen insbe
sondere auf Investitionen in die Energie-und Wassernetze (7.963 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge (18.201 TEUR; Vorjahr: 26.378 TEUR) resultieren im
Wesentlichen aus periodenfremden Erträgen ( 13.189 TEU R) Schadensersatzansprüchen
(2.173 TEUR) und Zuschlagzahlungen nach dem KWK-Gesetz für den Ausbau des Wärme
netzes (1.059 TEUR). Den periodenfremden Erträgen liegen insbesondere die Auflösung
sonstiger Rückstellungen (8.975 TEUR), Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens (3.538 TEUR) sowie Erträge aus der Zuschreibung zu Gegenständen des
Anlagevermögens (498 TEUR) zugrunde.
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
(255.655 TEUR; Vorjahr: 244.220 TEUR) sind, wie im Vorjahr, im Wesentlichen geprägt durch
Bezugsaufwendungen für Energie-und Wasserlieferungen (146.659 TEUR), EEG-Zahlungen
an Übertragungsnetzbetreiber (88.687 TEUR) und Einspeisevergütungen für EEG-Strom
(17.501 TEUR).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (120.801 TEUR; Vorjahr: 95.546 TEUR) betref
fen insbesondere die an Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbetreiber zu ent
richtenden Netznutzungsentgelte (53.116 TEUR), die Aufwendungen aus der Anmietung von
Busfahrleistungen im ÖPNV (15.404 TEUR), Aufwendungen aus der Immobilienbewirtschaf
tung (5.870 TEUR) sowie Aufwendungen für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistun
gen (4.985 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (54.333 TEUR; Vorjahr: 51.731 TEUR) enthalten
neben der Konzessionsabgabe (17.725 TEUR) im Wesentlichen IT-Aufwendungen
(11.694 TEUR), Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb (5.151 TEUR), Aufwendungen für
Öffentlichkeitsarbeit (3.356 TEUR), für Prüfung und Beratung (3.201 TEUR), Provisionen
(2.663 TEUR) Gebühren und Abgaben (1.503 TEUR) sowie Versicherungen (892 TEUR).
Die periodenfremden Aufwendungen betragen 693 TEUR (Vorjahr 2.221 TEUR). Sie sind in
den Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe (24 TEUR) und den sonstigen betriebli
chen Aufwendungen (669 TEUR) enthalten.
1462332/40029870
13
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betragen 12.077 TEUR (Vorjahr 17.734 TEUR). Sie
resultieren im Wesentlichen aus der Abschreibung der für die Geschäftsjahre 2019 und 2020
beschlossenen Zuführungen in das Eigenkapital der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH,
Greven.
Der Zinsaufwand des Berichtsjahres (6.246 TEUR; Vorjahr: 8.970 TEUR) setzt sich im
Wesentlichen aus den Zinsen für die Fremddarlehen (3.704 TEUR; Vorjahr: 4.275 TEUR)
sowie aus den Zinsen für die Aufzinsung langfristiger Personalrückstellungen (1.833 TEUR;
Vorjahr: 3.756 TEUR) zusammen. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung verteilen sich
im Wesentlichen auf die mittelbaren Pensionsverpflichtungen aus der Unterdeckung der Kom
munalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (KVW) (1.339 TEUR; Vorjahr: 3.315 TEUR),
auf die Rückstellung für Altersteilzeit (95 TEUR; Vorjahr: 140 TEUR), auf Deputatzusagen
(206 TEUR; Vorjahr: 187 TEUR) und auf Direktzusagen (95 TEUR; Vorjahr: 95 TEUR).
In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (7.119 TEUR; Vorjahr 9.059 TEUR) sind
periodenfremde Erträge in Höhe von 707 TEUR enthalten.
V. Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2017 bestehen acht (Vorjahr zehn) Bürgschaften zugunsten der FMO
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanzstichtag
in Höhe von insgesamt 8. 789 TEUR (Vorjahr 11.655 TEUR). Die FMO wird aufgrund des von
den Gesellschaftern in 2014 beschlossenen Finanzierungskonzepts durch Erhöhung des
Eigenkapitals und durch Gesellschafterdarlehen in ihrer Finanzkraft gestärkt. Die bürgschafts
gesicherten Darlehen sollen dann abgelöst werden. Die Gesellschafter haben bereits die Be
schlüsse zur Umsetzung der einzelnen Tranchen des Finanzierungskonzeptes bis einschließ
lich 2020 gefasst. Unter der Voraussetzung, dass auch die weiteren verpflichtenden
Beschlüsse ebenso wie diese gefasst werden, ist eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaf
ten bei Umsetzung der positiven Entwicklungsprognose nicht zu erwarten.
Des Weiteren bestehen zwei Bürgschaften zugunsten der Westfälischen Landes-Eisenbahn
GmbH, Lippstadt, in Höhe von 592 TEUR (Vorjahr: 636 TEUR) für zwei Darlehen. Die West
fälische Landes-Eisenbahn GmbH, Lippstadt, hat 2014 ein Darlehen über 2.700 TEUR mit
einer Laufzeit von 15 Jahren und im Jahr 2015 ein weiteres Darlehen über 2.000 TEUR mit
einer Laufzeit von 20 Jahren aufgenommen. Diese Darlehen werden durch die drei Hauptge
sellschafter, den Kreis Warendorf, den Kreis Soest und die Stadtwerke Münster GmbH ver
bürgt. Aufgrund eines Ergebnisübernahmevertrages ist das Risiko einer Inanspruchnahme
nahezu auszuschließen.
VI. Ergänzende Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Bestellverpflichtungen im Investitionsbereich beliefen sich zum 31.12.2017 auf
15.661 TEUR. Aus Miet-, Pacht-und Leasingverträgen mit einer Laufzeit zwischen 1 und 5
Jahren resultieren jährliche Verpflichtungen von 2.140 TEUR. Aus mit der smart OPTIMO
GmbH & Co. KG, Osnabrück, geschlossenen Pacht-und Dienstleistungsverträgen zur Durch
führung von Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen ergibt sich für das Jahr 2018 eine
Zahlungsverpflichtung in Höhe von 8.082 TEUR.
Aus der Beteiligung an der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Trois
dorf, können sich durch die Investitionen in Projekte zur regenerativen Energieerzeugung
finanzielle Verpflichtungen bis zu einer Höchstgrenze von 9,8 Mio. EUR ergeben. Bis zum
31.12.2017 wurden Investitionen in Höhe von 3,9 Mio. EUR realisiert.
1462332/40029870
14
Zur Absicherung von Lieferverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sondervertrags
und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unternehmerischer
Risikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von Energie zum Nominal
wert von 182,9 Mio. EUR geschlossen worden.
2. Gesamtbezüge von Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen für das Berichtsjahr 542 TEUR. Sie setzen
sich wie folgt zusammen:
Vergütungsbestandteile Dr. Henning Müller-Tengelmann Dr. Dirk Wemicke
Fest\ergütung
(inkl. geldwertem Vorteil) 217 193
leistungsorientierte Vergütung 36 36
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge
zur Alters\ersorgung 40 20
Gesamt 293 249
Für die frühere Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen wurden im Berichtsjahr 172 TEUR
an Pensionen aufgewendet. Für sie bestehen per 31.12.2017 Pensionsrückstellungen in Höhe
von 2.513 TEUR.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungs
geld. Aufsichtsratsmitglieder, die gleichzeitig Mitglieder des Rates der Stadt Münster sind,
erhalten kein Sitzungsgeld von den Stadtwerken Münster. Die Bezüge für den Aufsichtsrat
betrugen insgesamt 1.830 EUR. Die Bezüge setzen sich wie folgt zusammen:
Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsbezüge 2017 in€
Dünzelmann, Katrin 211,80
Gemmeke, Franz 176, 10
Gringel, Guido 246,30
Machado, Antonio 246,30
Spiekermann-Blankertz, Michael 210,60
Terborq, Hermann 246,30
Vorholt, Marcus 177 30
Weidekamp, Michael 69,00
Wischer, Rolf 246,30
2 Aufsichtsratsbezüge 1.830,00
Arbeitnehmer können nach den in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Kriterien Darlehen
erhalten. Arbeitnehmervertreter haben vor oder während ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Auf
sichtsrates aufgrund dieser Betriebsvereinbarung Darlehen erhalten. Deren Wert betrug zum
31.12.2017 15.503 EUR bei Zinssätzen von 0,5 % bis 2,5 %. Von den bestehenden Darlehen
wurden 3.328 EUR getilgt. Lohn-und Gehaltsvorschüsse wurden nicht gewährt.
1462332/40029870
15
3. Belegschaft
Im Geschäftsjahr 2017 wurden durchschnittlich 1.277 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.275).
Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 1.040 (Vorjahr: 1.040) vollzeitbeschäftigten und
237 (Vorjahr: 235) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern. Zusätzlich entfallen auf die anteilmäßig
konsolidierte Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH 2,5 Arbeitnehmer in Vollzeit (Vorjahr:
2,5 Arbeitnehmer).
Die Stadtwerke Münster GmbH und die münsterNETZ GmbH sind Mitglied der Kommunalen
Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster (KVW). Zweck der Anstalt ist es, den Arbeit
nehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-Invaliditäts-und Hin
terbliebenenversorgung zu gewähren. Die Gesellschaften haben sich bei Begründung der Mit
gliedschaft verpflichtet, alle Arbeitnehmer zu versichern, die nach dem Tarifvertrag über die
Versorgung der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Vers. TV-G) zu versi
chern sind. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,5 % plus 3,25 % Sanierungsgeld und wird von
den Gesellschaften allein getragen. Die Summe der versicherungspflichtigen Löhne und Gehäl
ter für das Jahr 2017 beträgt 49,9 Mio. EUR (Vo~ahr: 48,2 Mio. EUR). Zur Abdeckung der aus
einer möglichen Unterdeckung der Versorgungsverpflichtungen in der KVWfolgenden Verpflich
tungen in Höhe von insgesamt 72,0 Mio. EUR wurde eine Rückstellung in Höhe von
37,7 Mio. EUR gebildet.
4. Abschlussprüferhonorar
Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 berechnete
Gesamthonorar beträgt 220 TEUR (Vorjahr: 172 TEUR). Auf Abschlussprüfungsleistungen ent
fallen 129 TEUR, auf andere Bestätigungsleistungen 43 TEUR, auf Steuerberatungsleistungen
15 TEUR und auf sonstige Leistungen 33 TEUR.
5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die nicht zu marktübli-
chen Bedingungen zustande gekommen sind
Im Geschäftsjahr 2017 wurden weiterhin keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen
und Personen abgeschlossen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen
sind.
6. Ergänzende Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung
Auf der Grundlage verpflichtender Beschlüsse der Gesellschafter der Flughafen Münster/Os
nabrück GmbH, Greven, haben die Stadtwerke Münster in den Geschäftsjahren 2019 und
2020 jeweils 5.890 TEUR in das Eigenkapital der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH einzu
zahlen. Mit der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster besteht
eine Vereinbarung zum Belastungsausgleich in gleicher Höhe.
Als bis zum Bilanzstichtag 31.12.2017 zahlungsunwirksamer Investitions-und Finanzierungs
vorgang wurde dieser Geschäftsvorfall aus den Positionen der Kapitalflussrechnung -,,Aus
zahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen" und „Einzahlungen aus Eigenkapi
talzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens" eliminiert.
7. Auf Gemeinschaftsunternehmen entfallende Vermögenswerte und Schulden sowie
Aufwendungen und Erträge
Auf das Gemeinschaftsunternehmen Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster,
entfallen kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 884 TEUR (Vorjahr: 884 TEUR), langfris
tige Vermögenswerte in Höhe von 1.822 TEUR (Vorjahr: 1.945 TEUR) und kurzfristige Schul
den in Höhe von 234 TEUR (Vorjahr: 410 TEUR). Von den Aufwendungen und Erträgen im
Konzern entfallen auf das Gemeinschaftsunternehmen im Wesentlichen Umsatzerlöse in
1462332/40029870
16
Höhe von 3.451 TEUR (Vorjahr: 3.933 TEUR), Materialaufwand in Höhe von 133 TEUR (Vor
jahr: 156 TEUR), Personalaufwand in Höhe von 224 TEUR (Vorjahr: 228 TEUR) und Abschrei
bungen in Höhe von 146 TEUR (Vorjahr: 157 TEUR).
8. Nachtragsbericht
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und die aktuelle Rechtsprechung dazu haben
verschärfte Anforderungen zur Folge, nach denen weitere Funktionen in der Organisation der
VSM abzubilden wären, die zusätzlichen Aufwand verursachen würden. Der bislang gege
bene, durch die VSM erreichte wirtschaftliche Vorteil wäre aufgehoben. Aufgrund eines wirt
schaftlichen Vergleichs der Handlungsalternativen erscheint die Überführung der VSM auf die
Stadtwerke Münster als die bessere Lösung.
Auf dieser Grundlage hat die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH, der alleinigen
Gesellschafterin der VSM, den Gremien vorgeschlagen, das aktive und passive Vermögen der
VSM auf die Stadtwerke Münster zu übertragen und das operative Geschäft der VSM zukünftig
ebenfalls zu übernehmen. Verbunden damit ist für die Beschäftigten der VSM ein Betriebs
übergang nach§ 613 a BGB. Als Stichtag ist der 01.07.2018 vorgesehen. Der Aufsichtsrat der
Stadtwerke Münster, der auch als Aufsichtsrat der VSM fungiert, hat in seiner Sitzung am
18.04.2018 dem Vorschlag der Geschäftsführung zugestimmt und den Beschluss der Gesell
schafterversammlung der Stadtwerke Münster zur Annahme empfohlen. Mit Ratsbeschluss
vom 16.05.2018 hat der Rat der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke
Münster, dem Beschlussvorschlag zugestimmt. Die Zustimmung der Gesellschafterversamm
lung der Stadtwerke Münster erfolgte durch Beschluss vom 29.05.2018.
Münster, am 29.06.2018
Stadtwerke Münster GmbH
1462332/40029870
Dr. Dirk Wernicke
(technischer Geschäftsführer)
17
Entwicklung des Anlagevermögens -Anlage zum Anhang
~
Anschaffungs -und Herstellungskosten
Abschreibungen / Wertberichtigungen Buchwerte Vor Abrechnung von Zuschüssen Erhaltene Zuschüsse
Um-Um-Um-
Stand Zugänge Abgänge buchungen Stand Stand Zugänge Abgänge buchungen Stand Stand Zugänge Abgänge buchungen Zuschreibungen Stand Stand Stand
01.01.2017 2017 2017 2017 31.12.2017 01.01.2017 2017 2017 2017 31.12.2017 01.01.2017 2017 2017 2017 2017 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2016
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
1. Immaterielle Vermöqensqeqenstände
1. entgeltliche erworbene Konzessionen
und ähnliche Rechte 37.969 563 202 907 39.237 2.809 7 --2.816 26.151 pA 3.336 202 --29.285 7.136 9.009
2. Geschäfts-oder Firmenwert 6.188 ---6.188 - ----1.449 pA 364 ---1.813 4.375 4.739
44.157 563 202 907 45.425 2.809 7 -2.816 27.600 pA 3.700 202 -31.098 11.511 13.748
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken 278.148 2.199 1.998 3.105 281.454 12.846 109 -12.955 159.107 pA 5.871 1.654 -428 162.896 105.603 106.195
2. Verteilungsanlagen 710.501 15.800 723 6.396 731.974 58.855 2.760 -61.615 524.425 pA 8.670 723 --532.372 137.987 127.221
3. Sonstige technische Anlagen
und Maschinen 226.179 9.607 738 2.057 237.105 1.835 1.046 --2.881 159.463 pA 7.195 655 -53 165.950 68.274 64.881
4. Fahrzeuae für Personenverkehr 34.964 76 480 -34.560 11.079 92 --11.171 13.380 pA 1.710 468 --14.622 8.767 10.505
5. Andere Anlagen, Betriebs-und
Geschäftsausstattung 62.211 3.110 909 1.534 65.946 4.527 797 --5.324 47.450 pA 2.275 893 -16 48.816 11.806 10.234
6. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 17.709 19.736 --13.999 23.446 -----------23.446 17.709
1.329.712 50.528 4.848 -907 1.374.485 89.142 4.804 --93.946 903.825 pA 25.721 4.393 -497 924.656 355.883 336.745
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen an
assoziierten Unternehmen 51.245 11.780 22 -62.069 -----41.957 apA 11.780 --E 868 52.877 9.192 9.288
E 934 E 8
2. Beteiliaunaen 6.787 297 137 -6.947 ---2.612 apA 297 ---2.909 4.038 4.175
3. Ausleihungen an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht 5.890 ---5.890 -----------5.890 5.890
0
4. Sonstige Ausleihungen 3.478 -989 -2.489 -----------2.489 3.478
67.400 12.077 1.148 -77.395 -----44.569 apA 12.077 --E 868 55.786 21.609 22.831
E 934 E 8
) 2.082 ~ 12.085
Gesamt 1.441.269 63.168 6.198 0 1.497.305 91.951 4.811 --96.762 975.994 pA 29.421 4.595 -497 1.011.540 389.003 373.324
E 934 apA 12.077 E 868
L 7.132 E 8 L 1.365
) 41.506
Erläuterung der Abkürzungen:
pA = planmäßige Abschreibungen
apA = außerplanmäßige Abschreibungen
E Equity-Fortschreibung
Erläuterung der Eguitl,'.-Fortschreibung:
Anschaffungskosten Abgang E: Gewinnausschüttungen assoziierter Unternehmen = 934 T€
Abschreibungen Zugang E: Anteilige Jahresfehlbeträge assoziierter Unternehmen = 8 T€
Abschreibungen Zuschreibung E: Anteilige Jahresüberschüsse assoziierter Unternehmen= 868 T€
1462333/40029870
Konzern-Kapitalflussrechnung der Stadtwerke Münster GmbH
für das Geschäftsjahr 2017 (01.01. -31.12.)
2017
TEUR
Konzernjahresüberschuss 14.514
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 41.506
Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens aus Equity-Bewertung -1.365
Abnahme der Rückstellungen -10.696
Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen -1.706
Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -3. 129
Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva,
die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -5.693
Abnahme (im Vorjahr Zunahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
anderer Passiva, die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -655
Zinsaufwendungen/Zinserträge 6.011
Sonstige Beteiligungserträge -314
Ertragsteueraufwand/-ertrag 7. 119
Ertragsteuerzahlungen -3.830
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 41.762
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -563
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 3.584
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -50.528
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 2.082
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -6.187
Erhaltene Zinsen 235
Erhaltene Dividenden 314
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -51.063
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 6.187
Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 6.800
Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten -17.900
Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 4.811
Gezahlte Zinsen -4.071
Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens -4.000
Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter -27
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit -8.200
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -17.501
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 62.399
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 44.898
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei Kreditinstituten zusammen.
2016 Veränderun
TEUR TEUR
14.896 -382
46.759 -5.253
-961 -404
-16.037 5.341
-2.490 784
-423 -2.706
-940 -4.753
9.604 -10.259
8.713 -2.702
-353 39
9059 -1.940
-11.652 7.822
56.175 -14.413
-1.102 539
521 3.063
-40:728 -9.800
2.453 -371
-6 023 -164
257 -22
353 -39
-44.269 -6.794
9.247 -3.060
6.800
-10.744 -7.156
3.174 1.637
-5.161 1.090
-4.000 0
-26 -1
-7.510 -690
4.396 -21.897
58.003 4.396
62.399 -17.501
454 T€ des Finanzmittelfonds entfallen auf die quotal einbezogene Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH (Vorjahr 375 T€).
Münster, am 29. Juni 2018
Stadtwerke Münster GmbH
~üller-Tenge
1462331 /40029870
Dr. Dirk Wernicke
Posten
Entwicklung
Stand 31. Dezember 2015
Einstellung in Rücklagen 2016
Entnahmen aus Rücklagen 2016
Ausschüttung 2016
Sonstige Veränderungen 2016
Konzern-
Jahresüberschuss 2016
Stand 31. Dezember 2016
Einstellung in Rücklagen 2017
Entnahmen aus Rücklagen 2017
Ausschüttung 2017
Sonstige Veränderungen 2017
Konzern-
Jahresüberschuss 2017
Stand 31. Dezember 2017
Münster, am 29.06.2018
Stadtwerke Münster GmbH
1462330/40029870
Konzern-Eigenkapitalspiegel der Stadtwerke Münster GmbH für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 (01.01. -31.12.)
Mutterunternehmen Minderheiten g es e 11 s c hafte r Konzern
Nicht beherr-Auf nicht beherr-
Gezeichnetes Kapitalrücklage nach Andere sehende Anteile
Kapital § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB Gewinnrücklagen Konzernbilanzgewinn Eigenkapital sehende Anteile entfallende Eigenkapital Konzerneigenkapital
vor Jahresergebnis GewinneNerluste
€ € € € € € € € €
51.200.000,00 73.120.582,02 33.900.107,45 6.229.394,71 164.450.084, 18 315.830,17 1.218,22 317.048,39 164.767.132,57
21.026.827,38 12.467.000,00 -12.467.000,00 21.026.827,38 21.026.827,38
---------
---4.000.000,00 -4.000.000,00 --26.000,00 -26.000,00 -4.026.000,00
---------
---14.865.648, 70 14.865.648, 70 -30.568,80 30.568,80 14.896.217,50
51.200.000,00 94.147.409,40 46.367.107,45 4.628.043,41 196.342.560,26 315.830,17 5.787,02 321.617,19 196.664.177,45
-12.076.856,00 10.625.000,00 -10.625.000,00 12.076.856,00 12.076.856,00
---------
----4.000.000,00 -4.000.000,00 --27.500,00 -27.500,00 -4.027.500,00
---------
---14.481.806,97 14.481.806,97 -32.386,80 32.386,80 14.514.193,77
51.200.000,00 106.224.265,40 56.992.107,45 4.484.850,38 218.901.223,23 315.830,17 10.673,82 326.503,99 219.227.727,22
Dr. Dirk Wernicke
Konzernlagebericht der Stadtwerke Münster GmbH, Münster,
für das Geschäftsjahr 2017 (01.01.-31.12.)
Geschäftsmodell des Konzerns
Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur
1
Die Stadtwerke Münster GmbH, Münster, (Stadtwerke Münster) sind als 1 CO-prozentige Toch
ter der Stadt Münster in der Versorgung von Kunden mit Energie und Wasser, im öffentlichen
Personennahverkehr und weiteren kommunalen Dienstleistungen für die Bürger und Kunden
in Münster und der Region tätig.
Die unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke Münster gliedert sich in die vier Geschäftsfelder
Energie-und Wasservertrieb, Versorgungsnetze, Erzeugung und Verkehr.
Das Geschäftsfeld Versorgungsnetze des Konzerns umfasst auch die münsterNETZ GmbH.
Als 1 CO-prozentige Konzerngesellschaft fungiert die münsterNETZ als Netzbetreiber in den
Konzessionsgebieten der Stadtwerke Münster für die im Eigentum der Stadtwerke Münster
stehenden Strom-, Gas-, Wasser-und Wärmenetze. Es bestehen wechselseitige Verträge
über Pacht, Planung, Bau und Betrieb der Versorgungsnetze.
Die Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH erbringt ihre Leistungen im Geschäftsfeld Ver
kehr.
Dem Geschäftsfeld Erzeugung ist auch die Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG zuge
ordnet.
Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Westfälische Bauindustrie GmbH liegt im Bereich
Parken (ruhender Verkehr) und ist dem Geschäftsbereich Verkehr zugeordnet.
Unternehmensstrategie
Die Ziele der Unternehmensstrategie, die mit den Kernthemen „Klimaschutz, Energieeffizienz
und erneuerbare Energien", ,,innovative kommunale Mehrwertdienste" und „Dienstleistungen
für eine intelligente und zukunftsfähige Ausrichtung der Infrastruktur" definiert wurden, bilden
weiter die maßgebliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Stadtwerke Münster, die
Ableitung laufender Umsetzungsmaßnahmen und -projekte. Flankiert werden diese strategi
schen Ziele weiterhin von den Maßnahmen zur Sicherstellung der hohen Prozessqualität und
-effizienz im Kerngeschäft.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Das Bruttoinlandsprodukt stieg 2017 um 2,2 % an. Die Gesamtstromerzeugung in Deutsch
land stieg in 2017 nochmals leicht um 0,9 % auf 654 Milliarden kWh an. Gleichzeitig stieg der
Anteil der erneuerbaren Energien an der höheren gesamten Stromerzeugung in Deutschland
auf 33, 1 %. Damit entsprach der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromer
zeugung dem Anteil von Braunkohle und Kernenergie zusammen (Quelle: Statistisches Bun
desamt).
1462329/40029870
2
Das Vertriebs-und Versorgungsgebiet der Stadtwerke Münster ist stark vom Handels-und
Dienstleistungssektor sowie von Privatkunden geprägt. Die konjunkturelle Entwicklung wirkt
sich daher grundsätzlich nur in begrenztem Maße auf die Geschäftsentwicklung aus. Lediglich
der Absatz an unsere Geschäftskunden zeigt eine stärkere Abhängigkeit von der Konjunk
turentwicklung.
Geschäftsverlauf
Im Geschäftsjahr 2017 konnte in dem Teilbereich Stadtwerke Münster GmbH mit einem Jah
resüberschuss von 14, 1 Mio. EUR das gesteckte Ziel des Wirtschaftsplans deutlich übertroffen
werden. Auf der Grundlage des guten Ergebnisses des operativen Geschäfts, mit dem im
Wesentlichen die Ergebnisziele erreicht, in Teilen auch übertroffen werden konnten, waren im
nicht-operativen Geschäft ungeplante Belastungen z. B. aus der Beteiligung am FMO Flugha
fen Münster/Osnabrück GmbH, Greven (FMO) zu tragen, die aber durch ungeplante positive
Effekte, z. B. aus der Auflösung von Rückstellungen, überkompensiert wurden.
Die bei der Finanzbeteiligung FMO zu realisierende Ergebnisbelastung betrug 11,8 Mio. EUR.
In 2014 haben die Gesellschafter des FMO ein Finanzierungskonzept zur Ausstattung des
FMO mit Eigenkapital beschlossen. Das Konzept sieht jährliche Zuführungen der Gesellschaf
ter in das Eigenkapital des FMO vor, die jeweils gesondert mit einem Vorlauf von zwei Kalen
derjahren von den Gesellschaftern verpflichtend beschlossen werden. Die durch diesen ver
pflichtenden Beschluss begründete Erhöhung des Beteiligungswertes wird regelmäßig durch
eine außerplanmäßige Abschreibung korrigiert. Im Jahresabschluss 2017 sind die in 2017 für
die Jahre 2019 und für 2020 beschlossenen Zuführungen erfasst.
Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung des Teilbereichs münsterNETZ GmbH von
1.915 T€ liegt leicht über dem Planergebnis von 1.850 T€. Den im Vergleich zum Plan höheren
Umsatzerlösen aus Stromnetzentgelten stehen insbesondere preis-und mengenbedingt
gestiegene Aufwendungen für das vorgelagerte Stromnetz gegenüber. Gleichzeitig wirkte sich
eine höhere Bezugsmenge aus dem vorgelagerten Stromnetz mindernd auf die von der müns
terN ETZ an dezentrale Stromerzeuger gezahlten vermiedenen Netzentgelte aus.
Das Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2017 mit einem Konzernjahresüberschuss von
14,5 Mio. EUR ist aufgrund der guten operativen Basis und angesichts der sowohl positiven
wie belastenden außerplanmäßigen Effekte weiterhin als gut zu bezeichnen.
1462329/40029870
Lage
Leistungsindikatoren
3
Die Stadtwerke Münster GmbH ist die prägende Gesellschaft des Konzerns. Für den Konzern
selbst werden keine Leistungsindikatoren definiert, da die Konzerngesellschaften dezentral
gesteuert werden. Folgende finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Stadt
werke Münster GmbH werden zur Darstellung des Geschäftsverlaufs des Konzerns herange
zogen:
finanzielle lndikato-Ist 2017 Plan 2017 relative Veränderung
ren
Jahresüberschuss 14, 1 Mio. EUR 4,3 Mio. EUR 227,9 %
Umsatzerlöse 547,0 Mio. EUR 544,3 Mio. EUR 0,5 %
Investitionen 48,3 Mio. EUR 62,7 Mio. EUR -23,0 %
nichtfinanzielle lndi-Ist 2017 Plan 2017 relative Veränderung
katoren
Stromabsatz 1.446 Mio. kWh 1.447 Mio. kWh -0,0 %
Erdgasabsatz 2.078 Mio. kWh 2.076 Mio. kWh 0,0%
Wärmeabsatz 580 Mio. kWh 594 Mio. kWh -2,4 %
Wasserabsatz 16,7 Mio. m3 16,5 Mio. m3 1,2 %
Stromerzeugung
451 Mio. kWh 465 Mio. kWh -3,0 %
Fahrgastzahlen 45,3 Mio. 46,8 Mio. -3,2 %
Die Umsatzerlöse entsprachen bei einer Abweichung von + 0,5 % nahezu dem Planansatz.
Im Strommarkt konnten die abgesetzten Mengen insgesamt um 22,3 % gegenüber dem Vor
jahr gesteigert werden und erreichten damit die anspruchsvolle Planmenge. Vor allem bei Lie
ferungen an Gewerbekunden in fremden Netzen, aber auch an Privatkunden außerhalb des
eigenen Netzgebietes konnten die Mengen deutlich gesteigert werden. Gleiches gilt für die
Ökostromprodukte, bei denen die Absatzmenge auch in 2017 wiederum um fast 30 % über
der des Vorjahres lag. Im Gasmarkt konnten die abgesetzten Mengen parallel zur leicht
gestiegenen Anzahl an Kunden leicht gesteigert werden. Trotzdem gingen die Gaserlöse
bedingt durch Preissenkungen um 11,4 % zurück. Eine parallele Entwicklung zeigte der Wär
memarkt. Trotz einer leichten Steigerung der Kundenanzahl ging die Abgabemenge witte
rungsbedingt leicht zurück. Zudem wurden die Fernwärmepreise aufgrund der Preisanpas
sungsformel zum 01.01.2017 gesenkt, sodass die Wärmeerlöse um insgesamt 12,9 % zurück
gingen.
Das gute operative Ergebnis sowie die Erträge aus der Auflösung von nicht mehr benötigten
Rückstellungen führten trotz der Belastung durch die notwendige Wertberichtigung auf die
Kapitalerhöhungen bei der FMO zu einem Jahresüberschuss von 14, 1 Mio. EUR.
Die Investitionen mit Schwerpunkten bei den Netzen und Anlagen der Strom-und Wasserver
sorgung sowie in 2017 insbesondere bei den Windenergieanlagen weichen vom Plan ab. Zwar
1462329/40029870
4
wurden im Verlauf des Jahres 2017 fünf Windenergieanlagen plangemäß realisiert. Zwei die
ser Anlagen wurden in das eigene Anlagenportfolio übernommen, für die drei weiteren Anla
gen wird eine Veräußerung vorbereitet. Zudem hat sich der Start des Ausbaus des Glasfaser
netzes im Rahmen der Breitbandstrategie zeitlich verzögert.
Die abgesetzte Menge Wasser übertraf wiederum leicht den Plan.
Die Stromerzeugung der GuD-Anlage lag bei angepasster, flexibler Fahrweise leicht unter der
für das Geschäftsjahr 2017 angesetzten Planmenge.
Die Fahrgastzahlen bestätigten auch in 2017 die seit Jahren positive Entwicklung, lagen noch
mals leicht über der Zahl des Vorjahres, konnten jedoch die ehrgeizigen Planwerte nicht errei
chen.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse des Konzerns -ohne Strom-und Erdgassteuer -(535,3 Mio. EUR, im Vor
jahr 513, 7 Mio. EUR) entfallen im Wesentlichen auf den Versorgungsbereich (480,4 Mio. EUR,
im Vorjahr 459,2 Mio. EUR) und den Verkehrsbereich incl. Parkraumbewirtschaftung
(45,8 Mio. EUR, im Vorjahr 45, 1 Mio. EUR).
Der Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen von -1.739 TEUR im
Vorjahr um 13.716 TEUR auf 11.977 TEUR im Berichtsjahr liegen im Wesentlichen die Her
stellungskosten von drei im Berichtsjahr errichteten und unter den fertigen Erzeugnissen aus
gewiesenen Windenergieanlagen zugrunde.
Die sonstigen betrieblichen Erträge (18.201 TEUR; Vorjahr: 26.378 TEUR) resultieren im
Wesentlichen aus periodenfremden Erträgen (13.189 TEUR) Schadensersatzansprüchen
(2.173 TEUR) und Zuschlagzahlungen nach dem KWK-Gesetz für den Ausbau des Wärme
netzes (1.059 TEUR). Den periodenfremden Erträgen liegen insbesondere die Auflösung
sonstiger Rückstellungen (8.975 TEUR), Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens (3.538 TEUR) sowie Erträge aus der Zuschreibung zu Gegenständen des
Anlagevermögens (498 TEUR) zugrunde.
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
(255.655 TEUR; Vorjahr: 244.220 TEUR) sind, wie im Vorjahr, im Wesentlichen geprägt durch
Bezugsaufwendungen für Energie-und Wasserlieferungen (146.659 TEUR), EEG-Zahlungen
an Übertragungsnetzbetreiber (88.687 TEUR) und Einspeisevergütungen für EEG-Strom
(17.501 TEUR).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen (120.801 TEUR; Vorjahr: 95.546 TEUR) betref
fen insbesondere die an Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbetreiber zu ent
richtenden Netznutzungsentgelte (53.116 TEUR), die Aufwendungen aus der Anmietung von
Busfahrleistungen im ÖPNV (15.404 TEUR), Aufwendungen aus der Immobilienbewirtschaf
tung (5.870 TEUR) sowie Aufwendungen für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistun
gen (4.985 TEUR).
Die Personalaufwendungen sind im Geschäftsjahr 2017 um 1.546 TEUR (2, 1 %) von
74.218 TEUR auf 75.764 TEUR gestiegen. Die Steigerung ergibt sich im Wesentlichen aus
der Tarifentwicklung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (54.333 TEUR; Vorjahr: 51.731 TEUR) enthalten
neben der Konzessionsabgabe (17.725 TEUR) im Wesentlichen IT-Aufwendungen
1462329/40029870
5
(11.694 TEUR), Aufwendungen für Verwaltung und Vertrieb (5.151 TEUR), Aufwendungen für
Öffentlichkeitsarbeit (3.356 TEUR), für Prüfung und Beratung (3.201 TEUR), Provisionen
(2.663 TEUR) Gebühren und Abgaben (1.503 TEUR) sowie Versicherungen (892 TEUR).
Die periodenfremden Aufwendungen betragen 693 TEUR (Vorjahr 2.221 TEUR). Sie sind in
den Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe (24 TEUR) und den sonstigen betriebli
chen Aufwendungen (669 TEUR) enthalten.
Das Finanzergebnis von -16,9 Mio. EUR wird weiterhin durch die Abschreibungen auf Finanz
anlagen geprägt. Die außerplanmäßige Abschreibung des Buchwertes der Finanzbeteiligung
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH aufgrund der oben bereits dargestellten Kapitaler
höhungen in Umsetzung des Finanzierungskonzepts überwog die Zinserträge und die Ergeb
nisbeiträge der Tochtergesellschaften bei weitem. Ebenfalls belasten die Zinsaufwände aus
der Aufzinsung von Rückstellungen, insbesondere für Altersvorsorge mit 1,8 Mio. EUR das
Finanzergebnis.
Energie-und Wasservertrieb
Das Geschäftsfeld Energie-und Wasservertrieb entwickelte sich im Geschäftsjahr 2017 ins
gesamt zufriedenstellend. Im Strommarkt konnte der Absatz gegenüber dem Vorjahr um
22,3 % gesteigert werden. Zu dieser sehr positiven Entwicklung haben insbesondere die wei
ter positive Entwicklung des Ökostroms sowie der Stromvertrieb in die Region Münsterland
sowohl an Privat-wie an Geschäftskunden beigetragen, durch die Rückgänge in einzelnen
Kundensegmenten im Stammmarkt Münster mehr als aufgefangen werden konnten. Die
abgesetzte Menge im Berichtsjahr betrug 1.446 Mio. kWh (im Vorjahr 1.182 Mio. kWh). Die
Erlöse stiegen um 14,8 % und somit weniger stark als die abgesetzte Menge, da insbesondere
im Vertrieb außerhalb des Stammmarkts und hier insbesondere bei Geschäftskunden der
Preisdruck hoch und die erzielbare Marge geringer ist.
Im Gasvertrieb konnte die abgesetzte Menge (ohne GuD-Anlage) gegenüber dem Vorjahr über
alle Kundensegmente auf 2.078 Mio. kWh (im Vorjahr 2.059 Mio. kWh) leicht gesteigert wer
den. Bei Gewerbekunden, Sonderverträgen und Kunden außerhalb des Stammmarkts konn
ten höhere Absatzmengen erreicht und damit witterungsbedingte Mengenrückgänge bei den
Privatkunden ausgeglichen werden.
Im Wärmevertrieb konnte die Anzahl an Kunden wieder leicht um 1,4 % gesteigert werden bei
allerdings um 4,4 % rückläufiger Absatzmenge (2017: 580 Mio. kWh).
Die abgesetzte Menge Wasser blieb im Geschäftsjahr 2017 mit 16,7 Mio. m3 nach 16,6 Mio. m3
in 2016 nahezu konstant. Dementsprechend stiegen die Erlöse um 0,6% auf 35,0 Mio. EUR.
1462329/40029870
6
Versorgungsnetze
Im Geschäftsjahr 2017 wurden 16,4 Mio. EUR in den Ausbau der Versorgungsnetze, in die
Leitungsnetze, Hausanschlüsse und die zugehörigen Anlagen investiert. Der Schwerpunkt lag
weiterhin neben dem Ausbau des Leitungsnetzes und der Hausanschlüsse bei den Schalthäu
sern, den Trafostationen sowie in der Wassergewinnung.
Erzeugung
Die konventionelle Erzeugung erreichte im Geschäftsjahr 2017 im Wesentlichen witterungsbe
dingt nicht die geplanten Mengen.
Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergieanlagen, übertraf
sowohl in der erzeugten Menge(+ 9,5 %) als auch bei den Erlösen(+ 9,2 %) die Planwerte.
Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Projektgeschäfts konnten in 2017 wie geplant fünf
Windenergieanlagen nach den Einspeisebedingungen des EEG 2014 errichtet werden, die
zum Teil die Erzeugungskapazitäten der Stadtwerke Münster vor Ort verstärken werden. Drei
der Anlagen sind zur Veräußerung in 2018 vorgesehen. Die Inbetriebnahme erfolgte vor dem
1.10.2017, so dass eine weitere Degressionsstufe der Einspeisevergütung vermieden werden
konnte.
Verkehr
Auch in 2017 konnte unser ÖPNV in Münster seine gute Aufstellung kontinuierlich weiter ver
bessern. Die Anzahl der Fahrgäste erreichte mit 45,3 Mio. einen neuen Spitzenwert. Diese
positive Entwicklung wurde in 2017 wesentlich getragen von der Steigerung bei den 90-Mi
nuten-Tickets, den Abos und dem Semesterticket.
Die Umsatzerlöse des Verkehrsbetriebs stiegen im Geschäftsjahr 2017 um 1,7 % auf
41,0 Mio. EUR. Damit einhergehend verbesserte sich der operative Kostendeckungsgrad
leicht auf 74,8 % (Vorjahr: 74,6 %) und kann damit weiterhin als zufriedenstellend bezeichnet
werden.
1462329/40029870
7
Vermögens-und Finanzlage
Das Sachanlagevermögen zeigt mit einem nochmals gestiegenen Anteil von 64,0 % (Vorjahr
61,6 %) der Konzernbilanzsumme die weiterhin hohe Anlagenintensität kommunaler Versor
gungsunternehmen. Die Kennzahl ergibt sich aus dem Anstieg des Sachanlagevermögens um
19,1 Mio. EUR (5,7 %) bei einem parallelen Anstieg der Bilanzsumme um 9,5 Mio. EUR
(1,7 %).
Die Finanzanlagen gingen im Geschäftsjahr 2017 um 1,2 Mio. EUR auf 21,6 Mio. EUR zurück.
Diese Entwicklung war durch den Rückgang der sonstigen Ausleihungen bestimmt.
Die Vorräte erhöhten sich um 11,7 Mio. EUR auf 21,0 Mio. EUR. Die Steigerung resultiert
wesentlich aus den unter den fertigen Erzeugnissen ausgewiesenen Windenergieanlagen, die
in 2017 fertig gestellt wurden und im Projektgeschäft zur Veräußerung an Dritte vorgesehen
sind.
Den Forderungen gegen den Gesellschafter (20.499 TEUR; Vorjahr: 16.513 TEUR) liegen im
Wesentlichen Ausgleichsansprüche der Stadtwerke Münster aus den für die Geschäftsjahre
2018 bis 2020 beschlossenen Einzahlungen der Stadtwerke Münster in die Kapitalrücklage
der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH in Höhe von insgesamt 17.670 TEUR
zugrunde. Auf eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entfallen davon 11.780 TEUR. Ferner
ist eine Forderung aus Cashpooling in Höhe von 1.100 TEUR enthalten. Im Wesentlichen auf
Energie-und Wasserlieferungen entfallen 1.729 TEUR.
Die liquiden Mittel haben sich um 17,5 Mio. EUR (28,0 %) auf 44,9 Mio. EUR verringert. Die
Liquidität wird zur Finanzierung saisonaler Schwankungen im Bestandsgeschäft und der
Erweiterungsinvestitionen vorgehalten.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (45.944 TEUR; Vorjahr:
43.452 TEUR) umfassen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (2.513 TEUR; Vorjahr:
2.483 TEUR), Rückstellungen für die Verpflichtungen zum Ausgleich der Rentenminderung
bei Altersteilzeitvereinbarungen (26 TEUR; Vorjahr: 40 TEUR), Rückstellungen für Deputat
verpflichtungen (5.690 TEUR; Vorjahr: 5.229 TEUR) sowie Rückstellungen zur Abdeckung von
Versorgungsverpflichtungen in der KVW (Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe;
37.714 TEUR; Vorjahr: 35.700 TEUR).
Der Unterschiedsbetrag gemäß§ 253 Absatz 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellun
gen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssat
zes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt 15.559 TEUR. Hier
von wurden bis zum 31.12.2017 5.370 TEUR zur Deckung künftiger Zinsrisiken der Rückstel
lung für die Unterdeckung von Versorgungsverpflichtungen in der KVW zugeführt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden um 10,9 Mio. EUR (8,6 %) auf
115,9 Mio. EUR zurückgeführt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen
betreffen im Wesentlichen noch zu leistende Kapitalmaßnahmen bei der Finanzbeteiligung
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH.
Die Entwicklung der Liquidität des Konzerns ist in der als Anlage beigefügten Kapitalflussrech
nung dargestellt. Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, war
jederzeit gegeben. Die aus der Konzernbilanz abgeleitete Eigenkapitalquote konnte durch die
Erhöhung des Eigenkapitals um 22,6 Mio. EUR (11,5 %) bei der um 9,5 Mio. EUR (1,7 %)
1462329/40029870
8
erhöhten Bilanzsumme auf 39,4 % nochmals gesteigert werden. Ebenso konnte der Anlagen
deckungsgrad (Anteil des durch Eigenkapital finanzierten Anlagevermögens) nach 52,7 % im
Vorjahr auf 56,4% im Berichtsjahr gesteigert werden.
Die Kapitalflussrechnung weist für den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nach
dem Anstieg im Vorjahr im Berichtsjahr einen Rückgang um 14,4 Mio. EUR auf 41,8 Mio. EUR
aus. Diese Entwicklung ergibt sich wesentlich aus dem Rückgang der Abschreibungen, dem
Anstieg der Vorräte, insgesamt geringeren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und anderen nicht der Investitions-und Finanzierungstätigkeit zuzuordnenden Passiva bei
einer gegenläufig wirkenden geringeren Abnahme der Rückstellungen.
Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist mit 51, 1 Mio. EUR nach 44,3 Mio. EUR
nochmals um 15,3 % gestiegen, wesentlich verursacht durch höheren Auszahlungen für
Investitionen in Sachanlagen.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ging um 0,7 Mio. EUR auf -8,2 Mio. EUR zurück.
Dies ergibt sich aus Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen des Gesellschafters des Mut
terunternehmens sowie aus Auszahlungen für die Tilgung von Krediten bei höheren Einzah
lungen aus Zuschüssen.
Der Finanzmittelfonds ist zum Ende des Geschäftsjahres 2017 um 17,5 Mio. EUR auf nunmehr
44,9 Mio. EUR (Vorjahr 62,4 Mio. EUR) gesunken.
Die Vermögens-und Finanzlage bildet damit weiterhin eine valide wirtschaftliche Basis für die
weitere Strategie-und Geschäftsentwicklung.
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2017 wurden durchschnittlich 1.277 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.275).
Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 1.040 (Vorjahr: 1.040) vollzeitbeschäftigten und
237 (Vorjahr: 235) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern. Zusätzlich entfallen auf die anteilmäßig
konsolidierte Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH 2,5 Arbeitnehmer in Vollzeit (Vorjahr:
2,5 Arbeitnehmer).
1462329/40029870
9
Prognosebericht einschließlich Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung
Konjunkturelle Entwicklung
Aufgrund der verhältnismäßig geringen Industrieprägung der Kundenstruktur ist der Energie
absatz der Stadtwerke Münster weitgehend unabhängig von konjunkturellen Entwicklungen.
Entscheidende Impulse für die Ertragskraft gehen hingegen von der Preisentwicklung auf den
Rohstoffmärkten für die Primärenergieträger Erdöl, Erdgas und Kohle sowie von der auch stark
durch die nationale Energiepolitik in Deutschland geprägten Preisentwicklung auf dem Strom
erzeugungsmarkt aus.
Die Konjunkturprognose der 1KB Deutsche Industriebank AG geht für 2018 von einem Wachs
tum des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland von 2,3 % aus. Diese Erwartung
basiert auf einer im laufe des Jahres 2017 deutlich belebten Weltkonjunktur und einem ent
sprechenden Anstieg deutscher Exporte. Eine kurzfristige Änderung der Zinspolitik der
Europäischen Zentralbank ist nicht zu erwarten, sodass es vermutlich nicht zu einer geldpoli
tisch verursachten Verteuerung des Euro kommen wird und somit auch aus dieser
Perspektive keine Dämpfungseffekte für die konjunkturelle Entwicklung resultieren werden.
Wachstumsbremsende Effekte können die von US-Präsident Trump im März 2018 verhängten
und lediglich bis Mai 2018 für die EU ausgesetzten Strafzölle auf den Import von Stahl und
Aluminium ausüben. Möglichweise wird dadurch auch ein internationaler Wettlauf wechselsei
tiger Handelsbeschränkungen initiiert, der die stark exportabhängige deutsche Wirtschaft
empfindlich treffen könnte.
Energiepolitische Rahmenbedingungen
Die ersten Erfahrungen mit dem Auktionsverfahren nach der Novelle des Erneuerbare Ener
gie-Gesetzes zeigen, dass der Wettbewerb um möglichst niedrige Einspeisevergütungen zu
einer deutlichen Reduktion der Investitionsdynamik für die Windenergie geführt hat. Renditen,
die die mit den entsprechenden Anlageninvestitionen verbundenen Risiken abdecken, sind
nur noch schwer, und wenn, tendenziell mit sehr großen Anlagen ab 180 m Höhe zu erzielen.
Dies wirkt wiederum restriktiv auf die Anzahl verfügbarer und geeigneter Anlagenstandorte.
Insgesamt erscheint die Diskussionslage für die Energieerzeugung in Deutschland weiterhin
sehr ungeordnet. Die Wirtschaftlichkeit der Windenergie an Land wird durch die gesetzliche
Neuregelung des Vergütungssystems erheblich beeinträchtigt, zugleich wird neben dem
beschlossenen Atomausstieg im Hinblick auf die hohen C02-Emissionen intensiv über Aus
stiegsszenarien aus der Braun-und Steinkohle geredet, wenn auch der Koalitionsvertrag zwi
schen CDU, CSU und SPD hier wenig Konkretes enthält.
Auch die 2019 auslaufende Förderung moderner und umweltfreundlicher KWK-Anlagen wird
möglicherweise dazu führen, dass die Anlagen infolge zu niedriger Margen zwischen Strom
Großhandelspreisen und Gaseinsatzpreisen ohne eine Anschlussförderung ab 2020 wiede
rum in die Verlustzone geraten werden und damit ihren wertvollen Beitrag für die Realisierung
der Energiewende nicht mehr leisten könnten. Verschärft wird diese Situation noch durch das
in 2017 verabschiedete Netzentgeltmodemisierungs-Gesetz (NEMoG), welches zu einer stu
fenweisen Abschaffung der Vergütung für vermiedene Netznutzungsentgelte bzw. für dezent
rale Stromeinspeisung führen wird.
1462329/40029870
10
Trotz im Jahresverlauf 2017 leicht angestiegener Forwardpreise entsteht nach wie vor keine
Lenkungswirkung für die Förderung umweltfreundlicher Energieerzeugung aus dem C02-Han
del. Europa besitzt offenbar weiterhin nicht den Willen und die Einigungsfähigkeit, das Über
angebot an Zertifikaten so zu reduzieren, dass die entsprechenden Emissionen aus veralteten
Kohlekraftwerken hinreichend verteuert und damit produktionskostenrelevant werden.
Aktuelle Preisentwicklungen
Die Börsennotierungen der Forwardpreise für die Commodities Strom, Gas und Kohle haben
sich im laufe des Jahres 2017 uneinheitlich entwickelt. So stieg der Preis für Strom-Forwards
zwischen Januar und Dezember 2017 um knapp 29 % an, der Preis für Steinkohle sogar um
über 40 %, während Erdgas im gleichen Zeitraum mit einem Plus von knapp 3 % nahezu
konstant blieb. Die Marge zwischen Strom-und Gaspreisen hat sich insofern verbessert,
sodass z. B. Gaskraftwerke davon profitieren. Dennoch reicht die Marge weiterhin nicht aus,
um große KWK-Anlagen auf reiner Marktpreisbasis ohne KWK-Förderung wirtschaftlich zu
betreiben. Der Ölpreis als Globalindikator zeigt sich aufgrund der unsicheren weltpolitischen
Situation im Jahresverlauf mit einer Absenkung bis zum Sommer 2017 um 20 % und ab Som
mer bis Jahresende mit einem Wiederanstieg um knapp 30 % sehr volatil.
Infolge der mehrjährigen Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Münster für Strom und Gas
wirken sich Preisentwicklungen nur sukzessive auf die Absatzpreise aus. Insofern wurden die
Absatzpreise für das Segment der Privatkunden im Stromvertrieb trotz des deutlichen Preis
anstiegs an den Großhandelsmärkten und gestiegener Netznutzungsentgelte zum 01.03.2018
nur moderat um ca. 2 % angehoben. Die Privatkunden des Erdgasvertriebs konnten hingegen
von der effektiven Beschaffungspolitik des Portfoliomanagements im Erdgasbezug und der
daraus resultierenden Preisstruktur in Form einer Preissenkung um ca. 3,5 % profitieren. Die
zuletzt im Jahre 2015 angepassten Wasserpreise können auch für 2018 noch stabil gehalten
werden. Der Fernwärmepreis ist entsprechend der zugrundeliegenden Preisformel zum
01.01.2018 um 4,4 % gesunken. Die Preise des öffentlichen Personennahverkehrs werden
zum 01.08.2018 voraussichtlich um 2,3 % zum Ausgleich von Kostensteigerungen angehoben.
Entwicklung der Absatzmengen
Die Absatzmengen insbesondere der wärmegeführten Sparten der Gas-und Wärmeversor
gung werden bereits signifikant durch die Witterung des ersten Quartals beeinflusst. Die ent
sprechende Gradtagszahl als Beurteilungsmaßstab für die entsprechende Absatzentwicklung
liegt für Münster in den ersten drei Monaten des Jahres um 4 % oberhalb des langjährigen
Durchschnitts. Dieser Wert liegt aber im üblichen Schwankungsbereich des ersten Quartals,
sodass für das Jahr 2018 insgesamt nach wie vor von Absatzmengen im Bereich der Jahres
planung auszugehen ist. Die Absatzmengen der Sparten Strom und Wasser liegen für die
ersten drei Monate des Jahres ebenfalls in etwa auf dem geplanten Niveau.
Strategie, Chancen und Risiken
Die Ziele aus der Unternehmensstrategie mit den Kernthemen „Klimaschutz, Energieeffizienz
und erneuerbare Energien", ,,innovative kommunale Mehrwertdienste" und „Dienstleistungen
für eine intelligente und zukunftsfähige Ausrichtung der Infrastruktur" sind weiterhin maßgeb
lich für die Weiterentwicklung der Stadtwerke Münster. Kontinuierlich werden die Rahmenbe
dingungen für die Strategie analysiert und geeignete neue Umsetzungsmaßnahmen und -pro
jekte aufgelegt. Bestandteil der Strategie bleibt ebenso die Sicherstellung einer hohen Pro
zessqualität und Prozesseffizienz im Kerngeschäft.
1462329/40029870
11
Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Der Ausbau der Onshore-Windenergie bleibt weiterhin ein wichtiges strategisches Element
der Stadtwerke Münster GmbH. Nachdem im Jahr 2017 noch fünf Windenergieanlagen nach
dem alten EEG-Regime mit fester Einspeisevergütung in Betrieb genommen werden konnten,
werden aber zwei weitere genehmigte Standorte in Münster, die für den Bau von 150m-Anla
gen vorgesehen waren und deren Einspeisevergütung sich auf Grundlage des neuen EEG
2016 nach dem Auktionsverfahren richten wird, die aus Sicht der Stadtwerke erforderliche
Mindestrendite nicht erreichen. Aus diesem Grunde werden die Stadtwerke Münster auf die
Bebauung dieser beiden Flächen verzichten und die Genehmigung nach Bundesimmissions
schutzgesetz (BlmSchG) Investoren zum Kauf anbieten. Die Mittelfristplanung der Stadtwerke
sieht hingegen einen weiteren konsequenten Ausbau der Onshore-Windenergie vor. Die Pro
jektentwicklungspipeline gesicherter Flächen liegt bei rund 150 MW. Der geografische Fokus
liegt dabei einerseits auf der Region um Münster, andererseits wurde in 2017 eine Kooperati
onsvereinbarung mit dem Projektentwicklungs-Unternehmen „Naturwind" aus Schwerin abge
schlossen, um auch ein Projektportfolio mit attraktiven Standorten außerhalb der Region auf
zubauen. Technologisch wird zukünftig primär auf Anlagen ab einer Höhe von 180 m abge
stellt, da diese auch bei niedrigeren Auktionspreisen aufgrund höherer Winderträge die erfor
derlichen Mindestrenditen erreichen können. Durch kontinuierliches Monitoring und Priorisie
rung der wachsenden Projektpipeline werden eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit der
Projekte und eine Minimierung verlorener Vorlaufkosten sichergestellt.
Die Stadtwerke Münster betreiben ein im Jahr 2005 errichtetes Gas-und Dampfkraftwerk
(GuD) als klimaschonendes Rückgrat der Fernwärmeversorgung. Vor dem Hintergrund der
mittelfristig anstehenden großen Revision der beiden Gasturbinen sowie der zunächst bis
2022 bestehenden Neuanlagenförderung des aktuellen KWKG prüfen die Stadtwerke Münster
verschiedene Optionen zur Ertüchtigung des Kraftwerks, darunter Varianten auf Basis von
Gasmotoren.
Auch der öffentliche Personennahverkehr wird in 2018 weitere wichtige Beiträge zum Klima
schutz leisten. So ist die Anschaffung von fünf weiteren, emissionsfreien Elektrobussen mit
Ladestromtechnik vorgesehen, ebenso die Ergänzung der Flotte um zwei Elektrobusse mit
Wasserstoffantrieb; auch diese emittieren weder C02 noch Stickoxide. Da beide Technologie
alternativen von den Herstellern noch nicht in Großserienfertigung angeboten werden, weisen
die entsprechenden Fahrzeuge noch deutlich höhere Anschaffungskosten auf als vergleich
bare dieselbetriebene Modelle. Aufgrund hoher Förderbeiträge von Bund und Land für diese
umweltfreundlichen Antriebstechnologien können auf Seiten der Stadtwerke Münster aber
dennoch vergleichbare Lebenszykluskosten erreicht werden -neben den Umweltaspekten ein
zentrales Argument für die Realisierbarkeit dieser Investitionen.
Um die Attraktivität des ÖPNV in Münster weiter zu erhöhen und noch effektivere Alternativen
zum motorisierten Individualverkehr zu bieten, wollen die Stadtwerke Münster ein Pilotprojekt
in einem ausgewählten Stadtteil von Münster durchführen, bei dem statt großer Busse auf
festgelegten Linien mehrere Kleinbusse mit bis zu acht Plätzen die Fahrgäste direkt an der
eigenen Haustür abholen und an das gewünschte innerstädtische Ziel bringen. Für die
Nutzung dieses „On-Demand-Systems" wird den Kunden eine App zur Verfügung gestellt wer
den, über die der Bus geordert werden kann und die zugleich eine Bündelung der jeweiligen
Einzelanfragen sowie eine entsprechende Routenoptimierung vornimmt. Die Realisierung die
ses Pilotprojekts steht dabei noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verkehrsdezer
nats der Stadt Münster.
1462329/40029870
12
Innovative kommunale Mehrwertdienste
Die elektronische Stadtwerke Pluscard ist inzwischen zu einem zentralen Instrument der täg
lichen Interaktion mit den Kunden der Stadtwerke Münster geworden und wird permanent wei
terentwickelt. So sollen die Möglichkeiten des Parkraumzugangs und der monatlichen Abrech
nung der Parkvorgänge über die Pluscard neben den städtischen Parkhäusern in Münster
zukünftig auch am Flughafen Münster/Osnabrück zur Verfügung stehen.
Neue Einsatzfelder der elektronischen Pluscard können sich durch die kaufmännische
Betriebsführung der Stadtwerke Münster für die städtischen Bäder ergeben. Die bereits für
2017 vorgesehene Entscheidung der Stadt Münster zur Übergabe der Betriebsführung für die
städtischen Bäder an die Stadtwerke Münster hat sich vor dem Hintergrund steuerlicher Fra
gestellungen verzögert. Inzwischen zeichnen sich Lösungsmöglichkeiten ab, sodass es mög
licherweise doch zu einer Betriebsführung kommt. In diesem Falle ist die Pluscard sowohl für
Zugangs-als auch für Abrechnungszwecke im Bäderbereich vorgesehen.
Eine weitere Einsatzmöglichkeit der elektronischen Pluscard zeichnet sich im Bereich des
regionalen Ladesäulenmanagements für Elektrofahrzeuge ab. Hintergrund ist die Entwicklung
eines integrierten E-Mobilitätsangebots vom Ladesäulenmanagement über die Abrechnung
bis zur Bereitstellung und zum Betrieb der Ladeinfrastruktur. Die Stadtwerke Münster setzen
im Rahmen der zukünftigen E-Ladeinfrastruktur auf ein Abrechnungssystem, das die Interope
rabilität zwischen E-Ladesäulen verschiedener Anbieter in der Region Münsterland mit dem
Ziel unterstützt, Kunden das „Strom-Tanken" an beliebigen Ladestationen unabhängig vom
jeweiligen Stromlieferanten zu ermöglichen. Das Clearing der Stromabrechnung erfolgt dann
im Hintergrund. Die Pluscard soll den Stadtwerke-Kunden den einfachen Zugang zu den
Ladesäulen im Umland ermöglichen und zugleich als Abrechnungsmedium dienen.
Der bereits für 2017 geplante Ausbau eines Hochgeschwindigkeits-Glasfasernetzes in zwei
dichtbebauten Innenstadtvierteln in Münster wird nun voraussichtlich im Sommer 2018 starten.
Damit beginnt der Einstieg in ein neues Geschäftsfeld der Stadtwerke Münster, bei dem die
Kunden mit Glasfaserhausanschlüssen (fibre-to-the-building bzw. fibre-to-the-home) ausge
stattet werden und Endprodukte wie Internet bis 500 Mbit/s im Download, Telefonie und Inter
net-TV direkt von den Stadtwerken Münster beziehen können. Zugleich werden die neu zu
verlegenden Glasfaserleitungen auch Drittanbietern für deren Produkte angeboten, um eine
bestmögliche Auslastung der neuen Netze und entsprechende Returns an Investment zu
erreichen.
Der Vertrieb der Stadtwerke Münster wird die neue Rolle des wettbewerblichen Messstellen
betreibers ausprägen, in der die Stadtwerke Münster losgelöst vom engen Rahmen der Netz
regulierung kundenorientierte Dienstleistungen rund um das Messwesen entwickeln können.
Dabei sind z.B. neue Formen der Verbrauchsvisualisierung für den Kunden, zeitvariable Tarife
und Sonderlösungen für bestimmte Kundengruppen in der Diskussion.
Im November 2017 haben die Stadtwerke Münster gemeinsam mit der Stadt Münster und wei
teren Partnern aus der lokalen IT-Branche unter dem Titel „Münster-Hack" den ersten Hacka
thon in der Stadt organisiert. Zahlreiche innovative Entwicklerteams sind dem Aufruf gefolgt
und haben kreative Apps auf Basis von den Organisatoren im Vorfeld öffentlich
bereitgestellter Daten entwickelt. Eine für die Stadtwerke sehr interessante Anwendung im
Sinne digitaler Prozesse ist eine mit Methoden der neuronalen Netze arbeitende App zur Echt
zeitprognose der Ankunftszeiten von Linienbussen im Stadtgebiet, ergänzt um eine standort
abhängige Augmented-Reality-Anzeige aktueller Fahrgastinformationen an der
jeweiligen Haltestelle. Die Stadtwerke Münster werden die App in Kooperation mit dem
unabhängigen Entwicklerteam des Hackathons weiter verfeinern und den Praxiseinsatz
anstreben.
1462329/40029870
13
Dienstleister für eine intelligente und zukunftsfähige Ausrichtung der Infrastruktur
Der geplante Ausbau des Glasfasernetzes zur Versorgung von Stadtwerke-Kunden mit
internetbasierten Produkten und Services in Münster leistet auch in technischer Hinsicht einen
wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer modernen und intelligenten Infrastruktur für die Stadt
Münster. langjährige Erfahrungen der Stadtwerke Münster in den Bereichen
Planung, Bau und Betrieb von Glasfasernetzen für bereits am Markt etablierte Content-Anbie
ter bieten eine gute Voraussetzung, auch das zukünftige Angebot eigener Produktwelten tech
nologisch effektiv zu unterstützen. Neben dem Bau eines neuen Backbone-Rings und der Ver
teil netze in den beiden Stadtvierteln wird der Asset Service der Stadtwerke Münster auch den
Glasfaserausbau in Neubaugebieten vorantreiben, sofern dies mit einer angemessenen wirt
schaftlichen Perspektive verbunden werden kann.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung entwickeln sich derzeit verschiedene
Datenübertragungstechnologien für die Vernetzung von Betriebsmitteln, Geräten und Anwen
dungen. Die Stadtwerke Münster werden in einem Pilotprojekt zum Aufbau eines „LoRa-WAN"
eine derzeitig vielversprechende Funkübertragungstechnologie erproben. In Verbindung mit
geeigneter Sensorik besteht hierüber das Potenzial eigene betriebliche Anwendungen zu op
timieren. In der Zukunft kann eine solche Infrastruktur auch anderen Akteuren im Stadtgebiet
bereitgestellt werden.
Der bereits in 2017 begonnene Neubau einer Verbundleitstelle für alle Versorgungsnetze der
Stadtwerke wird im Jahr 2018 abgeschlossen werden. In dem bereits errichteten neuen
Gebäudekörper entsteht zur Zeit ein nach modernsten Sicherheits-und Steuerungsaspekten
konzipierter neuer Leitstand, der auf die infolge der Dezentralisierung der Energieerzeugung
und wechselnder Lastsituationen in den Netzen deutlich ansteigenden Anforderungen des Ein
speise-und Lastmanagements ausgerichtet ist. Mit der Verbundleitstelle wird auch ein neues
integriertes Querverbund-Netzleitsystem in Betrieb genommen.
Umfangreiche Zukunftsinvestitionen für die wachsende Stadt Münster wird zudem der Umset
zungsbeginn der ursprünglich für 2017 vorgesehenen Neustrukturierung der Wasserwerke der
Stadtwerke Münster mit sich bringen. Dabei werden die bisher vier Wasserwerke der Stadt
werke bei gleichzeitiger Steigerung der Wassergewinnungsleistung auf zwei Wasserwerke re
duziert. Damit sind weitreichende Erneuerungs-und Modernisierungsinvestitionen an den bei
den verbleibenden Wasserwerken verbunden, die bereits heute die Hauptstandorte für die
Wassergewinnung in Münster darstellen. Die damit einhergehende Standortkonzentration
stellt gegenüber einer ansonsten erforderlichen Grundsanierung aller vier bestehenden Was
serwerke die wirtschaftlichere Alternative dar und sichert eine ausreichende Wassergewin
nung für das auch zukünftig wachsende Münster. Das Wasserversorgungskonzept der Stadt
Münster nach den Vorgaben des Landeswassergesetzes des Landes NRW basiert auf dieser
Planung und wurde von der Bezirksregierung Münster positiv beschieden.
Die strategische Ausrichtung auf den Klimaschutz über die Weiterentwicklung der Elektromo
bilität erfordert auch den Aufbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur. Vor diesem Hinter
grund planen die Stadtwerke Münster an ihrem Standort am Hafen die Errichtung eines
E-Parkhauses. In einer Erstausstattung wird das Parkhaus auf 20 Parkplätzen mit Elektrola
desäulen ausgestattet. Zugleich wird die bauliche und technische Infrastruktur des Parkhau
ses von Beginn an so ausgelegt, dass die Anzahl an Parkplätzen mit Ladesäulen modular und
sukzessive entsprechend der Bedarfsentwicklung flexibel, schnell und kostengünstig erweitert
werden kann. Neben der Elektro-Kfz-Flotte der Stadtwerke selbst sollen auch Kunden und
umliegende Unternehmen des boomenden Hafenstandortes die Möglichkeit erhalten, Ihre
Elektrofahrzeuge im E-Parkhaus der Stadtwerke Münster zu parken und effizient zu laden.
Ein noch junges Thema sind Konzepte zur dezentralen regenerativen Wärmeversorgung von
Stadtbezirken oder Quartieren. Während die positiven Klimaschutzeffekte solcher Lösungen
unbestritten sind, kann die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit im Vergleich zu konventionellen
1462329/40029870
14
Wärmeversorgungskonzepten heute noch nicht abschließend beurteilt werden. Die Stadt
werke Münster haben sich deshalb entschieden, zwei Konversionsgebiete im Stadtgebiet, die
zu Wohnquartieren ausgebaut werden sollen, zunächst einmal mit Niedertemperaturnetzen
auszustatten, die im ersten Schritt an die zentrale Fernwärmeversorgung angeschlossen wer
den. Die Auslegung als Niedertemperaturnetz ermöglicht eine spätere Einbindung lokaler
dezentraler regenerativer Wärmeerzeugungsanlagen und sichert somit langfristig eine hinrei
chende Investitionsflexibilität. Regenerative Erzeugungsoptionen werden in einem zweiten
Schritt konzeptionell detailliert und wirtschaftlich bewertet.
Qualität und Effizienz im Kerngeschäft
Neben den bereits genannten strategischen Innovationsprojekten optimieren die Stadtwerke
Münster auch regelmäßig ihre Strukturen und Prozessabläufe im operativen Bereich, um die
Wettbewerbsfähigkeit im Kerngeschäft sicherzustellen.
So werden auch im Jahr 2018 verschiedene Initiativen und Projekte zur Prozessoptimierung
vorangetrieben, beispielsweise im Bereich der Digitalisierung und Automatisierung der Rech
nungsprüfung, in der Ablaufsteuerung von Netzbaumaßnahmen sowie im Hinblick auf die
Modernisierung und Effizienzsteigerung von Hard-und Software in der Office-IT.
Bereits im Jahr 2017 wurde ein Projekt zur durchgängigen Optimierung der Planungs-und
Bauprozesse begonnen und befindet sich in 2018 in der Maßnahmenumsetzung. Von der
Optimierung dieses Hauptprozesses werden erhebliche Effizienzgewinne erwartet. Die Digita
lisierung ist Teil der Prozessoptimierung.
Vor dem Hintergrund zunehmender Cyberrisiken werden sich die Stadtwerke Münster sowie
ihre Tochtergesellschaft münsterNETZ zudem in einem ersten Schritt entsprechend den
Anforderungen aus dem IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur für Strom -und Gas
netzbetreiber zertifizieren lassen. Kernbestandteil der aus dem Katalog resultierenden Ver
pflichtungen für Netzbetreiber ist die Einrichtung eines wirksamen lnformationssicherheits
Managementsystems. Um diese Aufgabenstellung professionell erfüllen zu können, haben die
Stadtwerke Münster bereits im Jahr 2017 die Stelle eines Informationssicherheitsbeauftragten
kompetent besetzt. Parallel zur Maßnahmenumsetzung nach dem BNetzA-Sicherheitskatalog
für die Energienetze wird an einem unternehmensweit wirksamen System für das IT-Sicher
heitsmanagement gearbeitet.
Weitere Chancen und Risiken
Signifikant haben die Risiken für Neuinvestitionen im Bereich der Windenergie zugenommen.
Nach den ersten Erfahrungen mit dem Auktionsmodell nach der 2016er EEG-Novelle zeigt
sich, dass sich die Wirtschaftlichkeit von Onshore-Windenergieanlagen deutlich verschlechtert
hat. Zwei in Münster vorgesehene und bereits genehmigte Anlagenstandorte werden aus die
sem Grunde nicht mehr von den Stadtwerken Münster realisiert. Bundesweit ist inzwischen
eine deutliche Investitionszurückhaltung für Windenergie „an Land" zu spüren. Es bleibt abzu
warten, in welchem Umfang die Anlagenhersteller mit Preissenkungen reagieren, um ihre
Absatzmärkte zu sichern und das Geschäft dauerhaft fortführen zu können. Möglicherweise
wird sich dann ein neues Marktgleichgewicht einstellen, das auch für lokale Versorger wie die
Stadtwerke Münster die Investition in Windenergie langfristig attraktiv macht.
Risiken bestehen für die Stadtwerke Münster nach wie vor im Energievertrieb infolge des wett
bewerbsbedingten Margendrucks sowohl auf den Strom-als auch auf den Wärmemärkten.
Risikobehaftet ist zudem die Entwicklung der Netzentgelte für die Strom-und Gasnetze. Die
Netzentgeltgenehmigung der Regulierungsbehörden für das Gasnetz auf der Grundlage des
Basisjahres 2015 und der entsprechend gestellten Netzentgeltanträge steht noch aus, der
Netzentgeltantrag für das Stromnetz mit dem Basisjahr 2016 wurde fristgerecht in 2017 der
1462329/40029870
15
Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt. In beiden Fällen ist ungewiss, in welcher Höhe die
jeweiligen Erlösobergrenzen genehmigt werden.
Weiterhin wird die Anlaufphase für die flächendeckende Ausstattung von Wohnungen mit
Smart Metern aufgrund hoher fixer Vorlaufkosten kaum kostendeckend umsetzbar sein und in
den ersten Jahren vermutlich zu Ergebnisbelastungen führen.
Die von der Bundesnetzagentur festgelegten Eigenkapitalzinssätze für die Strom-und Gas
netze in der dritten Regulierungsperiode liegen deutlich unter dem Niveau der vorherigen
Regulierungsperioden. Die münsterNETZ hat gegen die Festlegungen der Eigenkapital
zinssätze Beschwerde eingelegt. In seinem Urteil vom 22. März 2018 hat das OLG Düsseldorf
die Festlegungen der Bundesnetzagentur aufgehoben und die Bundesnetzagentur zu einer
Neufestlegung verpflichtet. Die Berücksichtigung der Vorgaben des OLG Düsseldorf bei einer
Neufestlegung würde zugunsten der münsterNETZ zu höheren Eigenkapitalzinssätzen führen.
Die Bundesnetzagentur hat jedoch Berufung vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Eine end
gültige Entscheidung über die Eigenkapitalzinssätze der dritten Regulierungsperiode ist vor
diesem Hintergrund frühestens im Jahr 2019 zu erwarten.
Im Januar 2018 wurde von der Bundesnetzagentur der generelle sektorale Produktivitätsfaktor
für die dritte Regulierungsperiode im Gasnetz festgelegt. Die münsterNETZ hat gemeinsam
mit vielen anderen Netzbetreibern Beschwerde gegen diese Festlegung eingelegt. Mit einer
endgültigen Entscheidung über die Beschwerde ist erst in den kommenden Jahren zu rechnen.
Die Festlegung des Produktivitätsfaktors für die 3. Regulierungsperiode im Stromnetz steht
noch aus.
Das Kostenprüfungsverfahren zur Bestimmung der Erlösobergrenzen für die dritte Regulie
rungsperiode im Stromnetz ist derzeit noch im vollen Gange. Die Ergebnisse des Kostenprü
fungsverfahrens, die Festlegungen des Produktivitätsfaktors für das Stromnetz sowie die
Ergebnisse der Beschwerdeverfahren zu den Eigenkapitalzinssätzen und zu dem Produktivi
tätsfaktor für das Gasnetz werden erheblichen Einfluss auf die von der münsterNETZ im
Strom-und Gasnetz erzielbaren Erlöse in der dritten Regulierungsperiode haben. Die müns
terNETZ wird ihre mittelfristigen Planungen an neue Erkenntnisse entsprechend anpassen.
Für das folgende Geschäftsjahr 2018 ergeben sich hieraus jedoch voraussichtlich keine
wesentlichen Auswirkungen.
Den Risiken begegnen die Stadtwerke Münster durch eine konsequente Differenzierungs-und
Innovationsstrategie, mit der bis dato gute Erfolge in der Kundenbindung erzielt werden konn
ten. Sowohl Serviceinnovationen über die elektronische Pluscard zur Aufwertung und Ergän
zung der Commodity-Produkte als auch neue Geschäftsfelder wie das Angebot von Breitband
produkten über Glasfaser-Hausanschlüsse sollen und können einen signifikanten Beitrag zur
Risikokompensation im klassischen Versorgungsgeschäft leisten.
Ertragschancen außerhalb des Kerngeschäfts ergeben sich zudem durch Verkäufe von nicht
betriebsnotwendigen Grundstücken im attraktiven Hafenbereich von Münster. Nach wie vor
besteht dort eine hohe Nachfrage nach Flächen zur Errichtung moderner Gewerbe-und Büro
gebäude. Allerdings sind die Verkaufsprozesse infolge intensiver Diskussionen verschiedens
ter Interessengruppen zu Grundsatzfragen der Stadtentwicklung in diesem Viertel oftmals sehr
langwierig.
1462329/40029870
16
Leistungsindikatoren
Der geplante Jahresüberschuss des Jahres 2018 des Teilbereichs Stadtwerke Münster GmbH
beträgt 9, 1 Mio. €. Dieser Planansatz enthält im Gegensatz zu den Vorjahren keine Belastun
gen mehr aus der Abschreibung von Kapitalzuführungen an den Flughafen Münster/Osnab
rück, da sämtliche bis 2020 noch erforderlichen Tranchen aufgrund entsprechender Gremien
beschlüsse bereits im Jahresergebnis 2017 verarbeitet wurden. Das Jahresergebnis 2017 ist
durch verschiedene, im Saldo positive Sondereffekte beeinflusst, wie z.B. der Auflösung von
Rückstellungen in der Verkehrssparte und periodenfremden Erträgen aus Versicherungsleis
tungen für Schadensfälle im Heizkraftwerk am Hafen. Für die übrigen finanziellen und nichtfi
nanziellen Leistungsindikatoren der Stadtwerke Münster wird folgende Entwicklung erwartet:
finanzielle lndikato-Ist 2017 Plan 2018 relative Verän-
ren derung
Jahresüberschuss 14,1 Mio.€ 9,1 Mio.€ -35,5 %
Umsatzerlöse 547,0 Mio.€ 542,0 Mio.€ -0,9 %
Investitionen* 48,3 Mio.€ 54,4 Mio.€ 12,6 %
nicht-finanzielle Ist 2017 Plan 2018 relative Verän-
Indikatoren derung
Stromabsatz 1.447 Mio. kWh 1.386 Mio. kWh -4,2 %
Erdgasabsatz 2.078 Mio. kWh 2.056 Mio. kWh -1,1 %
Wärmeabsatz 580 Mio. kWh 609 Mio. kWh +5,0%
Wasserabsatz 16,6 Mio. m3 16,8 Mio. m3 + 1,2 %
Stromerzeugung 451 Mio. kWh 475 Mio. kWh + 5,3 %
Fahrgastzahlen 45,3 Mio. 47,5 Mio. +4,9%
* Sachanlagevermögen abzgl. Zuschüsse
Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2017 lagen 0,5 % über Plan und entsprachen so weitge
hend den Erwartungen. Für das Planjahr 2018 werden aufgrund des steigenden Wettbewerbs
drucks bei Strom und Gas rückläufige Absatzmengen erwartet. Das steigende Marktpreisni
veau sowie die in den weiteren Segmenten erwarteten Mengenzuwächse kompensieren den
Rückgang zum Teil, sodass für die Umsatzerlöse nur ein leichter Rückgang erwartet wird.
Die für das Geschäftsjahr 2017 vorgesehenen umfangreichen Investitionen zum Ausbau der
Glasfasernetze im Rahmen der Breitbandstrategie sowie in Windkraftanlagen konnten noch
nicht oder nur in Teilen umgesetzt werden und werden daher zumindest anteilig zeitversetzt
in 2018 realisiert werden.
1462329/40029870
17
Der Stromabsatz ist von 2016 auf 2017 insbesondere durch Akquisitionserfolge im hart
umkämpften Geschäftskundensegment deutlich angestiegen. Für 2018 wird in diesem volati
len Segment wettbewerbsbedingt mit einem leichten Rückgang gerechnet. Auch für den Gas
absatz wurde der Planansatz für 2018 vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs etwas
unterhalb der in 2017 realisierten Mengen vorgenommen. Der Wärmeabsatz wurde für 2018
unter dem Aspekt stabiler Vertragsbeziehungen auf Basis des langfristigen Temperaturmittels
oberhalb der in 2017 erreichten Absatzmengen geplant; im vergangenen Jahr lagen in beiden
Winterquartalen die Durchschnittstemperaturen oberhalb des langjährigen Mittelwertes. Die
Erwartungen für den Wasserabsatz bewegen sich in etwa auf dem Niveau des Jahres 2017.
Der Anstieg der geplanten Stromerzeugung in 2018 erklärt sich einerseits aus einer witte
rungsbedingt für das Planjahr angenommenen höheren KWK-Produktion, andererseits aus
der Inbetriebnahme neuer Windenergieanlagen im September 2017, die in 2018 erstmalig
ganzjährig in Betrieb sein werden. Der Planwert für 2018 wird allerdings nicht mehr zu erreich
bar sein, da die Reparatur eines im Dezember 2017 aufgetretenen Defekts an einer der beiden
Gasturbinen voraussichtlich erst im September 2018 abgeschlossen werden kann.
Nachdem in 2017 das hohe Niveau des Vorjahres bestätigt werden konnte, wird für den Ver
kehrsbetrieb in 2018 wiederum mit einem ambitionierten Wachstum der Fahrgastzahlen
gerechnet, wobei das erfolgreiche 90-Minuten-Ticket nach wie vor ein wesentlicher Treiber
sein wird.
Die münsterNETZ geht von einer zufriedenstellenden Geschäftsentwicklung und einem posi
tiven Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von 4.573 T€ im Geschäftsjahr 2018 aus.
Bei der "at-equity" konsolidierten FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH wird bei leicht
sinkenden Passagierzahlen, die durch Erlöse im Non-Aviation-Bereich ausgeglichen werden,
mit einem EBITDA und einem Jahresfehlbetrag exakt in Höhe des Planansatzes des Finan
zierungskonzepts gerechnet. Insbesondere das abermalige Einhalten des Finanzierungskon
zepts mit den finanziellen Rahmendaten sowie der in 2017 erstmals wieder deutlich zu erken
nende Wachstumspfad der Flughafengesellschaft lassen keine erheblichen Risiken erkennen.
Die "at-equity" konsolidierte items GmbH erwartet für das Geschäftsjahr 2018 weiterhin sin
kende Umsätze mit Gesellschaftern, die durch Kostensenkungsmaßnahmen und geringeren
Fremdpersonaleinsatz ausgeglichen werden sollen. Das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit wird mit 0,4 Mio. EUR deutlich unter dem des Jahres 2017 erwartet.
Insgesamt erwartet die Geschäftsleitung weiterhin schwierige Rahmenbedingungen für den
Konzern Stadtwerke Münster. Das Konzernergebnis wird vor diesem Hintergrund einer realis
tischen Beurteilung der Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung wieder auf einem
angemessenen, positiven Niveau erwartet.
Münster, den 29.06.2018
Stadtwerke Münster GmbH
~
Dr. Henning Müller-
(kaufmännischer G
1462329/40029870
Dr. Dirk Wernicke
(technischer Geschäftsführer)
PKF FASSELT SCHLAGE 1
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den von der Stadtwerke Münster GmbH, Münster aufgestellten Konzernabschluss
-bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngewinn-und Verlustrechnung, Konzernanhang,
Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel -und den Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Aufstellung von Konzern
abschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt
in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernab
schluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernab
schluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs
handlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück
sichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Kon
zernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unter
nehmen, der Abgrenzung des
Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs-und Konsolidierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
1461778/40029870
PKF FASSEL T SCHLAGE 2
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre
chendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebe
richt steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Duisburg, den 29. Juni 2018
ln
PKF FASSEL T SCHLAGE
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfung sgesel I schaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Pentschev
Wirtschaftsprüfer
(Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Konzernabschluss zum
31. Dezember 2017 (Konzernbilanzsumme EUR 556.098.585,27; Konzernjahresüberschuss
EUR 14.514.193, 77) und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der
Stadtwerke Münster GmbH, Münster.)
1461778/40029870
Allgemeine Auftragsbedingungen
P K F F A S S E L T S C H L A G E Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte
1. Auftrags-und tätigkeitsübergreifende Regelungen
1. Geltungsbereich/Anzuwendendes Recht
1.1. Die nachfolgenden Auftragsbedingungen gelten für alle und unabhängig
von ihrer Form geschlossenen Vereinbarungen zwischen der PKF
FASSEL T SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte (nachstehend als PKF be
zeichnet) und ihren Auftraggebern, die insbesondere eine prüfende oder
beratende Tätigkeit durch PKF vorsehen, und soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrie
ben ist.
1.2. Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwi
schen PKF und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so
gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachste
henden Haftungsbegrenzung In Nr. 12., 14. und 16.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden unabhängig
davon, ob der Auftraggeber der Geltung konkurrierender Regelungen in
diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen widerspricht, insgesamt keine
Anwendung.
1.4. Für den Auftrag, seine Durchführung und alle mit dem Auftrag im Zu
sammenhang stehenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
1.5. Zuständig für Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis ist das für den je
weiligen Ort der Niederlassung von PKF, mit der das Auftragsverhältnis
begründet wurde, zuständige Gericht.
2. Umfang und Inhalt des Auftrages
2.1. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein be
stimmter wirtschaftlicher Erfolg.
2.2. Der Auftrag und seine jeweiligen Tätigkeiten werden nach den Grundsät
zen ordnungsmäßiger Berufsausübung und unter Einhaltung der jeweils
maßgeblichen berufsrechtlichen Vorgaben für Wirtschaftsprüfer, Steuer
berater und Rechtsanwälte ausgeführt.
2.3. Im Zweifel unterteilt sich der Auftrag in die von ihm betroffenen Tätigkei
ten der gesetzlichen Abschlussprüfung, der rechtlichen Beratung und der
sonstigen Leistungen, zu denen insbesondere auch Steuerberatung, frei
willige Abschlussprüfung und weitere sonstige Leistungen (z. B. betriebs
wirtschaftliche und IT-Beratung, Gutachtertätigkeit) zählen. Die Berück
sichtigung ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung.
2.4. Ändert sich nach Abgabe der abschließenden berufiichen Äußerung die
Rechtslage, z. B. durch Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder der
Rechtsprechung, ist PKF nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Ände
rungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
2.5. Bei etwaigen Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprü
che mit der Maßgabe zu, dass die Ansprüche, die nicht auf einer vorsätz
lichen Handlung beruhen, nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn verjähren.
2.6. Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und for
melle Mängel, die in einer berufiichen Äußerung von PKF enthalten sind,
können von PKF auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei
ten, die geeignet sind, in der berufiichen Äußerung von PKF enthaltene
Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen PKF, die Äußerungen auch
Dritten gegenüber zurückzunehmen.
2.7. Im Übrigen gelten für Umfang und Inhalt des Auftrages und seine Teilleis
tungen je nach Art der Tätigkeit die tätigkeitsbezogenen Regelungen ge
mäß den nachfolgenden Ziffern II., III. und IV.
3. Vergütung
3.1. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der individuell vereinbarten
Höhe zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer und ist 14 Tage
nach Erhalt der Rechnung fällig.
3.2. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
3.3. Die Auslagen umfassen insbesondere Verpflegungsmehraufwendungen
in steuerlich anerkannter Höhe sowie Reise-und Übernachtungskosten.
3.4. Wurde statt einer Vergütung nach Zeitaufwand eine Pauschalvergütung
vereinbart und beruht diese ausdrücklich auf einer Schätzung des Ar
beitsaufwands, wird PKF den Auftraggeber informieren, wenn es aufgrund
nicht vorhersehbarer Umstände im Bereich des Auftraggebers zu einer
wesentlichen Unter-oder Überschreitung kommt. PKF und der Auftragge
ber werden dann gemeinsam die Pauschalvergütung nach dem Minder
oder Mehraufwand entsprechend anpassen.
3.5. PKF kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz
verlangen sowie die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedi
gung seiner Ansprüche abhängig machen. PKF ist ferner berechtigt Teil
leistungen, auch bei Prüfungsaufträgen, abzurechnen.
3.6. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von PKF auf Vergütung und Aus
lagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die
Unabhängigkeit der Mitarbeiter von PKF gefährden könnte. Dies gilt ins
besondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übernehmen.
4.2. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass PKF auch ohne besondere
Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterla
gen rechtzeitig vorgelegt werden und PKF von allen Vorgängen und Um
ständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und
Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.
4.3. Auf Verlangen von PKF hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vor
gelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in
einer von PKF formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4.4. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von PKF angebotenen
Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 4
oder sonst obliegende Mitwirkung, so ist PKF nach Ablauf einer ange
messenen Frist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, sofern
der Kündigung keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Unbe
rührt bleiben der bis zur Kündigung entstandene Vergütungsanspruch
sowie die Ansprüche auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unter
lassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen
und auf Ersatz des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn
PKF von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
4.5. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von
PKF gefertigten Arbeitsergebnisse und -unterlagen, insbesondere Prü
fungsberichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen,
Aufstellungen und Berechnungen, einschließlich Massen-und Kostenbe
rechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
5. Weitergabe beruflicher Äußerungen und Auftragsergebnisse
5.1. Die Weitergabe beruflicher Äußerungen von PKF an einen Dritten bedarf
unabhängig vom Inhalt und Form der Äußerung der schriftlichen Zustim
mung von PKF, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Ein
willigung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
5.2. Der Auftraggeber ist verpfiichtet, zugunsten von PKF mit dem Drillen eine
der Haftungsbegrenzungen gemäß Nr. 12., 14. und 16. entsprechende
Vereinbarung über die Beschränkung der Haftung von PKF schriftlich zu
vereinbaren und darin festzulegen, dass der Haftungshöchstbetrag eine
Gesamtmaximalsumme für alle von der Haftungsbeschränkung erfassten
Ansprüche ist.
5.3. Gegenüber einem Dritten haftet PKF in jedem Fall nur bis zur Höhe der
Haftungsbegrenzungen nach Nr. 12., 14. und 16. und nur unter der Vo
raussetzung, dass die Vorgaben aus Nr. 5.1 vorliegen.
5.4. Die Verwendung berufiicher Äußerungen von PKF zu Werbezwecken ist
unzulässig. Bei einem Verstoß ist PKF unabhängig von der Geltendma
chung sonstiger Ansprüche zur fristlosen Kündigung aller noch nicht
durchgeführten Aufträge des Auftraggebers berechtigt.
6. Grundsatz der Schriftform
6.1. Ergebnisse und Auskünfte sind von PKF schriftlich oder in Textform dar
zustellen. Für mündliche Auskünfte und Ratschläge haftet PKF nur, inso
weit sie schriftlich bestätigt werden, sodass dann nur die schriftliche Dar
stellung maßgebend ist.
6.2. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart
ist, schriftlich erstattet.
6.3. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von PKF Mitarbeitern außerhalb
des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
6.4. Eine abweichende oder abändernde Vereinbarung der in diesen Auf
tragsbedingungen enthaltenen Schriftformerfordernisse bedarf der Schrift
form.
7. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
7 .1. PKF bewahrt die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftra
ges ihr übergebenen und die von ihr selbst angefertigten Unterlagen so
wie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.
7.2. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat PKF auf Verlan
gen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus An
lass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten
hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen PKF und ihrem
Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder
Abschrift besitzt. PKF kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber
zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
8. Verschwiegenheitsverpflichtung und Datenschutz
8.1. PKF ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die
ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt
werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den
Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei
denn, dass der Auftraggeber PKF von dieser Schweigepfiicht entbindet.
8.2. Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Er
gebnisse ihrer Tätigkeit darf PKF Dritten nur mit Einwilligung des Auftrag
gebers aushändigen.
8.3. PKF ist selbst oder durch Dritte zur Speicherung, Nutzung und Verarbei
tung der ihr im Rahmen des Auftrags anvertrauten personenbezogenen
Daten berechtigt, sofern dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich
ist.
8.4. PKF ist international und national dem PKF-Netzwerk, einem Netzwerk
eigenständiger und rechtlich unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesell
schaften, angeschlossen und kann erforderlichenfalls auf die Kompeten
zen und Kapazitäten im PKF-Netzwerk zurückgreifen. PKF und die Wirt
schaftsprüfungsgesellschaften im PKF-Netzwerk werden deshalb eine
Prüfung durchführen, ob der Neuannahme von Mandanten schon beste
hende Mandatsbeziehungen entgegenstehen könnten ("confiict of inte
rest"). Hierfür werden der Name des Auftraggebers und die für die Identi
fizierung erforderlichen Daten (Firma, Branche) und die Art der Beauftra
gung auf Datenbanken des PKF-Netzwerks gespeichert. Sofern PKF in
Abstimmung mit dem Auftraggeber bei der Durchführung des Auftrages
mit Mitgliedern des PKF-Netzwerks zusammenarbeitet, ist PKF befugt,
darüber hinausgehende Informationen, die für die Bearbeitung des Auf
trages erforderlich sind, weiterzugeben. Dies gilt auch entsprechend für
eine mit dem Auftraggeber abgestimmte Zusammenarbeit von PKF mit
Dritten.
8.5. Im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener oder freiwilliger Qualitätskontrol
len/Peer Reviews (Überprüfung des Qualitätssicherungssystems durch
externe Wirtschaftsprüfer) ist PKF berechtigt, aus gesetzlichen Gründen
zur Verschwiegenheit verpfiichteten Personen, Auskünfte zu erteilen und
Aufzeichnungen und Unterlagen, die aus gesetzlichen Gründen zur
ordnungsmäßigen Dokumentation der Auftragsdurchführung anzufertigen
Stand: 31. Oktober 2016
8.6.
9.
9.1.
9.2.
9.3.
II.
10.
10.1.
10.2.
10.3.
10.4.
10.5.
10.6.
10.7.
10.8.
10.9.
11.
11.1.
11.2.
sind, vorzulegen. Dies kann auch Auskünfte, Aufzeichnungen und
Unterlagen zu diesem Auftrag betreffen.
Der Auftraggeber entbindet PKF hinsichtlich Nr. 8.4 und 8.5 von der
Verschwlegenheitspfllcht.
Übermittlung in elektronischer Form
PKF empfängt und übermittelt bei Bedarf Informationen und Dokumente
per E-Mail, sofern der Auftraggeber durch Angabe seiner E-Mail-Adresse
den Zugang eröffnet und im Einzelfall einer elektronischen Übermittlung
nicht widersprochen hat.
Zur Vermeidung einer unbefugten Kenntnisnahme, Veränderungen oder
Vernichtung der übermittelten oder empfangenen Daten durch Dritte bie
tet PKF eine dem Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungs
software an.
Sollten sich Dritte unbefugt Zugang zu den übermittelten oder empfange
nen Daten verschaffen, diese vernichten oder verändern, haftet PKF nicht
für Schäden die dem Auftraggeber oder Dritten durch die Übermittlung in
elektronischer Form entstehen.
Gesetzliche Abschiussprüfung
Umfang und Inhalt des Auftrages
Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht ausdrücklich darauf gerichtet
ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts
oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbe
werbsbeschränkungs-und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das
gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige
Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausfüh
rung eines Auftrages umfasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt
auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßig
keiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen da
zu ein Anlass ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
PKF wird die Prüfung nach §§ 316 ff. HGB durchführen. Maßgebend für
die Ausführung des Auftrages sind die vom Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V. (IDW) festgelegten deutschen Grundsätze ord
nungsmäßiger Abschlussprüfung. Darüber hinaus baut der Prüfungsan
satz auf internationalen Prüfungsstandards (International Standards on
Auditing, ISA) auf, die in unserem PKF International Audit Manual festge
legt sind.
PKF wird die Prüfung so planen und durchführen, dass solche Unrichtig
keiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder die Satzung
bzw. den Gesellschaftsvertrag mit hinreichender Sicherheit erkannt wer
den, die sich auf die Darstellung des durch die Rechnungslegung unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage wesentlich auswirken.
Soweit dies der Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
dient, wird PKF die Verfahrensweisen bei der Buchführung zur Erstellung
der Inventare und zur Ableitung der Rechnungslegung sowie die dabei
angewendeten internen Kontrollen des Auftraggebers prüfen und beurtei
len.
Darüber hinaus wird sich die Prüfung von PKF, sofern es sich beim Auf
traggeber um eine Aktiengesellschaft handelt, die Aktien mit amtlicher
Notierung ausgegeben hat, gemäß § 317 Abs. 4 HGB auf das im Unter
nehmen vorhandene Risikofrüherkennungssystem erstrecken, damit be
urteilt werden kann, ob der Vorstand seinen Pflichten gemäß§ 91 Abs. 2
AktG nachgekommen ist.
Der Auftraggeber gewährt PKF nach § 320 HGB unbeschränkten Zugang
zu allen für die Prüfung erforderlichen Unterlagen und Informationen im
Sinne von Nr. 4.2. Die Prüfungshandlungen werden wie berufsüblich in
Stichproben durchgeführt. Damit besteht ein unvermeidbares Risiko, dass
selbst wesentliche falsche Angaben oder andere Unrichtigkeiten (z. B.
Unterschlagungen) unentdeckt bleiben.
Die Prüfung schränkt die Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter des
zu prüfenden Unternehmens für den Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und des Lageberichts nicht ein. Über Art und Umfang
sowie über das Ergebnis der Prüfung wird PKF in berufsüblichem Umfang
und nach gesetzlicher Vorschrift (§ 321 HGB) berichten. Die Form der
Berichterstattung erfolgt nach Maßgabe der vom IDW festgelegten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung.
Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch PKF geprüften und
mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lagebe
richts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der
schriftlichen Einwilligung von PKF. Hat PKF einen Bestätigungsvermerk
nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch PKF durchgeführte Prüfung
im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle
nur mit schriftlicher Einwilligung PKF und mit dem von ihr genehmigten
Wortlaut zulässig.
Widerruft PKF den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsver
merk nicht weiterverwendet werden. Unabhängig davon, ob der Auftrag
geber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet hat, ist er auf Verlan
gen von PKF verpflichtet, den Widerruf in der von ihr geforderten Art und
Weise bekannt zugeben und sämtliche Berichtsausfertigungen zurückzu
führen.
Der Auftraggeber erhält fünf Berichtsausfertigungen. Der Auftraggeber
kann gegen Aufwendungsersatz weitere Ausfertigungen verlangen.
Offenlegung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Jahresabschluss und ggf. auch den
Lagebericht sowie ggf. weitere Unterlagen in elektronischer Form offenzu
legen.
Sofern der Auftraggeber und PKF dies ausdrücklich im Auftragsschreiben
oder nachträglich vereinbart haben, wird PKF den Jahresabschluss und
ggf. den Lagebericht nach den inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers
und unter Beachtung der gesetzlichen Mindestanforderungen kürzen und
dem Auftraggeber zusammen mit dem Bestätigungsvermerk in einer für
Offenlegungszwecke geeigneten Dateiform zur Verfügung stellen.
-2-
11.3. Sollte der Auftraggeber den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht
selbst kürzen, wird PKF nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Auftrags
schreiben prüfen und bescheinigen, dass der Auftraggeber die Kürzung in
berechtigter und zulässiger Art und Weise vorgenommen hat.
12. Haftungsbeschränkung
12.1. Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung
des § 323 Abs. 2 HGB.
12.2. Die Haftungsbeschränkung aus Nr. 12.1 gilt auch dann, wenn eine Haf
tung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet
sein sollte.
III. Rechtliche Beratungsleistungen
13. Umfang und Inhalt des Auftrages
13.1. Der Auftragsinhalt und -umfang wird zwischen PKF und dem Auftragge
ber grundsätzlich in Form eines Auftragsschreibens sowie einer schriftli
chen Vergütungsvereinbarung festgelegt. Der Auftraggeber wird darauf
hingewiesen, dass im Rahmen der Vergütungsvereinbarung eine höhere
als die gesetzliche Vergütung schriftlich vereinbart werden kann.
13.2. Gegenstand des Auftragsschreibens kann auch die befristete oder unbe
fristete allgemeine Beratungstätigkeit (Dauerberatung) sein, die im Einzel
fall vom Auftraggeber durch eine Anfrage oder Mitteilung konkretisiert
wird. In diesen Fällen gelten die im Auftragsschreiben vereinbarten Rege
lungen sowie die im Auftragsschreiben enthaltene schriftliche Verg ü
tungsvereinbarung.
13.3. PKF ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in Einzelfragen als auch im
Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen als
richtig und vollständig zugrunde zu legen, hat den Auftraggeber jedoch
auf festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
13.4. Beratungsaufträge umfassen nicht die zur Wahrung von Fristen erforder
lichen Handlungen, es sei denn, dass PKF hierzu ausdrücklich den Auf
trag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber alle für die
Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen,
dass PKF eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
14. Haftungsbeschränkung
14.1. Falls keine schriftliche Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung von
PKF für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden
aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem einfach
fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2
BRAO auf 10 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung
gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein
sollte.
14.2. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflicht
verletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne
Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander fol
genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitli
che Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinan
der in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In die
sem Fall kann PKF nur bis zur Höhe von 12,5 Mio. € in Anspruch ge
nommen werden.
IV. Steuerberatung/ Freiwillige Abschlussprüfung/ Sonstige Leistungen
15. Umfang und Inhalt des Auftrages
15.1. Der Auftragsinhalt und -umfang wird zwischen PKF und dem Auftragge
ber grundsätzlich in Form eines Auftragsschreibens sowie in einer schrift
lichen Vergütungsvereinbarung festgelegt. Der Auftraggeber wird darauf
hingewiesen, dass im Rahmen der Vergütungsvereinbarung eine höhere
oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung schriftlich vereinbart wer
den kann.
15.2. Gegenstand des Auftragsschreibens kann auch die befristete oder unbe
fristete allgemeine Beratungstätigkeit (Dauerberatung) sein, die im Einzel
fall vom Auftraggeber durch eine Anfrage oder Mitteilung konkretisiert
wird. In diesen Fällen gelten die im Auftragsschreiben vereinbarten Rege
lungen samt einer etwaigen schriftlichen Vergütungsvereinbarung.
15.3. Für die freiwillige Abschlussprüfung gelten die Nr. 10. und 11. entspre
chend.
15.4. Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung verein
bart wurde, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer
buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kom
menden umsatzsteuerlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden
sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Gel
tendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.
15.5. PKF ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in Einzelfragen als auch im
Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen,
insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu le
gen, hat den Auftraggeber jedoch auf festgestellte Unrichtigkeiten hinzu
weisen.
15.6. Beratungsaufträge umfassen nicht die zur Wahrung von Fristen erforder
lichen Handlungen, es sei denn, dass PKF hierzu ausdrücklich den Auf
trag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber alle für die
Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbe
scheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass PKF eine angemessene Bearbei
tungszeit zur Verfügung steht.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Falls keine schriftliche Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung von
PKF für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden
aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem durch
einfache Fahrlässigkeit verursachten einzelnen Schadensfall entspre
chend § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO und § 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG auf
10 Mio.€ beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber
einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte.
16.2. Ziffer 14.2 gilt entsprechend.
Stand: 31. Oktober 2016
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0802/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37