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Faires Parken auch für Pendlerinnen und Pendler- Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten der P+R Anlagen der KVB

Antrag nach § 3 BV6 (CDU) AN/0974/2026 vom 15.06.2026

Stand: Am 25.06.2026 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

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    Fraktion n Bezirksvertretung Chorweiler Gleichlautend Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0974/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 Faires Parken auch für Pendlerinnen und Pendler- Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten der P+R Anlagen der KVB Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Beschluss: die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) ein Konzept zur erweiterten Nutzung der Park-and-Ride-Anlagen für Pendlerinnen und Pendler zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie Nutzerinnen und Nutzer der Park-and-Ride- Anlagen ihre Fahrzeuge auch über die derzeit zulässige Parkdauer von 24 Stunden hinaus abstellen können, sofern sie für den betreffenden Zeitraum über ein gültiges Ticket der KVB oder der Deutschen Bahn verfügen. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu eine Lösung, beispielsweise in Form eines Online- Portals, zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Pendlerinnen und Pendler sollen unkompliziert die Möglichkeit erhalten,  ihr amtliches Kennzeichen zu registrieren,  ein gültiges Ticket der KVB oder der Deutschen Bahn, z.B. per Upload oder Angabe der Abonummer, nachzuweisen und  die zulässige Parkdauer für einen definierten, nachweislich mit der Reise im Zusammenhang stehenden Zeitraum auf maximal eine Woche, zu verlängern. Die Ergebnisse der Prüfung sowie mögliche Umsetzungsvarianten sollen der Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt werden. Begründung: Die Park-and-Ride-Anlagen der KVB leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende, indem sie Bürgerinnen und Bürgern den Umstieg vom Individualverkehr auf den öffentlichen - 2 - Nahverkehr erleichtern. Insbesondere Berufspendlerinnen und Berufspendler sowie Reisende, die für mehrere Tage mit der Deutschen Bahn unterwegs sind, stoßen jedoch auf die bestehende Begrenzung der Parkdauer von 24 Stunden. weiterhin bieten Sie grade im Stadtbezirk 6, der von längeren Wegen und in bestimmten Bereichen und zu Randzeiten schlechten ÖPNV- Anbindungen geprägt ist, eine notwendige Ergänzung im Zubringerverkehr zu S- und Stadtbahnstationen. Im Zuge der Digitalisierung dieser Anlagen und der damit eingebauten, auf LoRaWan (local range area network) basierenden Technik, beobachten die Kölner Verkehrsbetriebe nicht nur die Auslastung ihrer Anlagen, sondern auch Nutzungsüberschreitungen der auf 24h begrenzten Parkdauer. Sollte der Nutzungszeitraum von 24 Stunden überschritten werden, erhalten KFZ-Halterinnen und Halter auch bei gültigen DB oder KVB Tickets Rechnungen in Höhe von ca. 30€ pro Tag. Dieser Betrag überschreitet sogar die Kosten für Tagestickets in einigen innerstädtischen Parkhäusern oder Tiefgaragen. Ein mehrtägiges Abstellen des Fahrzeugs auf einem Park-and Ride Parkplatz zur Entlastung der Kölner Innenstadt wird daher bei mehrtägiger Reisetätigkeit unattraktiv. Nutzerinnen und Nutzer verfügen während ihrer Abwesenheit über ein gültiges Ticket der KVB oder der Deutschen Bahn und verwenden die Park-and-Ride-Anlagen genau zu dem Zweck, den motorisierten Individualverkehr auf Teilstrecken zu vermeiden. Die derzeitigen Regelungen erschweren diese Nutzung und können dazu führen, dass Reisende auf andere, weniger nachhaltige Verkehrsmittel ausweichen. Gleichzeitig sind die Park and Ride Anlagen im Stadtbezirk 6 selten voll ausgelastet, sodass auch bei mehrtägigem Abstellen von Fahrzeugen in der Regel die Kapazitätsgrenzen nicht erreicht zu werden drohen. Durch die Einführung eines digitalen und nutzerfreundlichen Online-Portals könnte die bestehende Infrastruktur effizienter genutzt werden. Gleichzeitig würde sichergestellt, dass die verlängerte Parkdauer ausschließlich berechtigten Nutzerinnen und Nutzern gewährt wird. Die Verknüpfung von Kennzeichenregistrierung und Ticketnachweis ermöglicht eine einfache Kontrolle und reduziert den Verwaltungsaufwand. Durch die schon heute vorhandene Sensorentechnik auf den KVB-Park-and-Ride Anlagen im Stadtbezirk 6 kann seitens des Betreibers unkompliziert festgestellt werden, wie lange Fahrzeuge auf bestimmten Parkplätzen abgestellt werden. Die Kombination von Kennzeichen mit vorhandenen Parkplatznummern ermöglicht dabei eine eindeutige Zuordnung. Ferner ist weiterhin eine Begrenzung zu hohen Auslastungszeitpunkten möglich. Um Missbrauch durch „Langzeitparker“ zu verhindern, soll eine Barriere in Form einer maximalen Verlängerungsdauer eingebaut werden. Durch Angabe des Kennzeichens kann nachvollzogen werden, ob Personen einen Park-and-Ride Parkplatz als Langzeitstellplatz nutzen und ggf. interveniert werden. Eine solche Lösung würde die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs erhöhen, die Nutzung der Park-and-Ride-Anlagen stärken und einen weiteren Beitrag zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität in Köln leisten. Besonders Berufstätige, die z.B. 24h-Dienste leisten oder mehrtägige Geschäftsreisen auf sich nehmen, würden eine massive Erleichterung erfahren. Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 25.06.2026

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.3.12, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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