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AN/0974/2026

Faires Parken auch für Pendlerinnen und Pendler- Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten der P+R Anlagen der KVB

Antrag nach § 3 BV6 (CDU) 15.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 25.06.2026, TOP 8.3.12

Antrag nach § 3 (CDU BV6)

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Antrag nach § 3 (CDU BV6)

5433 Zeichen

Fraktion                              n                           
Bezirksvertretung Chorweiler  
                     
 
 
Gleichlautend 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Daniel Kastenholz 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0974/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 
 
Faires Parken auch für Pendlerinnen und Pendler- Erweiterung der 
Nutzungsmöglichkeiten der P+R Anlagen der KVB 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
Beschluss: 
die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit den Kölner 
Verkehrsbetrieben (KVB) ein Konzept zur erweiterten Nutzung der Park-and-Ride-Anlagen 
für Pendlerinnen und Pendler zu erarbeiten. 
Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie Nutzerinnen und Nutzer der Park-and-Ride-
Anlagen ihre Fahrzeuge auch über die derzeit zulässige Parkdauer von 24 Stunden hinaus 
abstellen können, sofern sie für den betreffenden Zeitraum über ein gültiges Ticket der KVB 
oder der Deutschen Bahn verfügen.  
Die Verwaltung wird gebeten, hierzu eine Lösung, beispielsweise in Form eines Online-
Portals, zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Pendlerinnen und Pendler sollen 
unkompliziert die Möglichkeit erhalten, 
 ihr amtliches Kennzeichen zu registrieren, 
 ein gültiges Ticket der KVB oder der Deutschen Bahn, z.B. per Upload oder Angabe 
der Abonummer, nachzuweisen und 
 die zulässige Parkdauer für einen definierten, nachweislich mit der Reise im 
Zusammenhang stehenden Zeitraum auf maximal eine Woche, zu verlängern. 
Die Ergebnisse der Prüfung sowie mögliche Umsetzungsvarianten sollen der 
Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt werden. 
Begründung: 
Die Park-and-Ride-Anlagen der KVB leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende, 
indem sie Bürgerinnen und Bürgern den Umstieg vom Individualverkehr auf den öffentlichen

- 2 - 
Nahverkehr erleichtern. Insbesondere Berufspendlerinnen und Berufspendler sowie 
Reisende, die für mehrere Tage mit der Deutschen Bahn unterwegs sind, stoßen jedoch auf 
die bestehende Begrenzung der Parkdauer von 24 Stunden. 
weiterhin bieten Sie grade im Stadtbezirk 6, der von längeren Wegen und in bestimmten 
Bereichen und zu Randzeiten schlechten ÖPNV- Anbindungen geprägt ist, eine notwendige 
Ergänzung im Zubringerverkehr zu S- und Stadtbahnstationen.  
Im Zuge der Digitalisierung dieser Anlagen und der damit eingebauten, auf LoRaWan (local 
range area network) basierenden Technik, beobachten die Kölner Verkehrsbetriebe nicht nur 
die Auslastung ihrer Anlagen, sondern auch Nutzungsüberschreitungen der auf 24h 
begrenzten Parkdauer. Sollte der Nutzungszeitraum von 24 Stunden überschritten werden, 
erhalten KFZ-Halterinnen und Halter auch bei gültigen DB oder KVB Tickets Rechnungen in 
Höhe von ca. 30€ pro Tag. Dieser Betrag überschreitet sogar die Kosten für Tagestickets in 
einigen innerstädtischen Parkhäusern oder Tiefgaragen. Ein mehrtägiges Abstellen des 
Fahrzeugs auf einem Park-and Ride Parkplatz zur Entlastung der Kölner Innenstadt wird 
daher bei mehrtägiger Reisetätigkeit unattraktiv.   
Nutzerinnen und Nutzer verfügen während ihrer Abwesenheit über ein gültiges Ticket der 
KVB oder der Deutschen Bahn und verwenden die Park-and-Ride-Anlagen genau zu dem 
Zweck, den motorisierten Individualverkehr auf Teilstrecken zu vermeiden. Die derzeitigen 
Regelungen erschweren diese Nutzung und können dazu führen, dass Reisende auf andere, 
weniger nachhaltige Verkehrsmittel ausweichen. 
Gleichzeitig sind die Park and Ride Anlagen im Stadtbezirk 6 selten voll ausgelastet, sodass 
auch bei mehrtägigem Abstellen von Fahrzeugen in der Regel die Kapazitätsgrenzen nicht 
erreicht zu werden drohen.  
Durch die Einführung eines digitalen und nutzerfreundlichen Online-Portals könnte die 
bestehende Infrastruktur effizienter genutzt werden. Gleichzeitig würde sichergestellt, dass 
die verlängerte Parkdauer ausschließlich berechtigten Nutzerinnen und Nutzern gewährt 
wird. Die Verknüpfung von Kennzeichenregistrierung und Ticketnachweis ermöglicht eine 
einfache Kontrolle und reduziert den Verwaltungsaufwand. Durch die schon heute 
vorhandene Sensorentechnik auf den KVB-Park-and-Ride Anlagen im Stadtbezirk 6 kann 
seitens des Betreibers unkompliziert festgestellt werden, wie lange Fahrzeuge auf 
bestimmten Parkplätzen abgestellt werden. Die Kombination von Kennzeichen mit 
vorhandenen Parkplatznummern ermöglicht dabei eine eindeutige Zuordnung. Ferner ist 
weiterhin eine Begrenzung zu hohen Auslastungszeitpunkten möglich.  
Um Missbrauch durch „Langzeitparker“ zu verhindern, soll eine Barriere in Form einer 
maximalen Verlängerungsdauer eingebaut werden. Durch Angabe des Kennzeichens kann 
nachvollzogen werden, ob Personen einen Park-and-Ride Parkplatz als Langzeitstellplatz 
nutzen und ggf. interveniert werden.  
Eine solche Lösung würde die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs erhöhen, die Nutzung 
der Park-and-Ride-Anlagen stärken und einen weiteren Beitrag zur Förderung 
umweltfreundlicher Mobilität in Köln leisten. Besonders Berufstätige, die z.B. 24h-Dienste 
leisten oder mehrtägige Geschäftsreisen auf sich nehmen, würden eine massive 
Erleichterung erfahren.  
Mit freundlichen Grüßen 
Für die CDU-Fraktion 
Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg 
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0974/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (CDU)
Datum
15.06.2026
Erstellt
12.06.2026 12:13