AN/0974/2026
Faires Parken auch für Pendlerinnen und Pendler- Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten der P+R Anlagen der KVB
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Antrag nach § 3 (CDU BV6)
5433 Zeichen
Fraktion n
Bezirksvertretung Chorweiler
Gleichlautend
Herrn Oberbürgermeister
Torsten Burmester
Herrn Bezirksbürgermeister
Daniel Kastenholz
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/0974/2026
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026
Faires Parken auch für Pendlerinnen und Pendler- Erweiterung der
Nutzungsmöglichkeiten der P+R Anlagen der KVB
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Beschluss:
die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit den Kölner
Verkehrsbetrieben (KVB) ein Konzept zur erweiterten Nutzung der Park-and-Ride-Anlagen
für Pendlerinnen und Pendler zu erarbeiten.
Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie Nutzerinnen und Nutzer der Park-and-Ride-
Anlagen ihre Fahrzeuge auch über die derzeit zulässige Parkdauer von 24 Stunden hinaus
abstellen können, sofern sie für den betreffenden Zeitraum über ein gültiges Ticket der KVB
oder der Deutschen Bahn verfügen.
Die Verwaltung wird gebeten, hierzu eine Lösung, beispielsweise in Form eines Online-
Portals, zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Pendlerinnen und Pendler sollen
unkompliziert die Möglichkeit erhalten,
ihr amtliches Kennzeichen zu registrieren,
ein gültiges Ticket der KVB oder der Deutschen Bahn, z.B. per Upload oder Angabe
der Abonummer, nachzuweisen und
die zulässige Parkdauer für einen definierten, nachweislich mit der Reise im
Zusammenhang stehenden Zeitraum auf maximal eine Woche, zu verlängern.
Die Ergebnisse der Prüfung sowie mögliche Umsetzungsvarianten sollen der
Bezirksvertretung Chorweiler vorgestellt werden.
Begründung:
Die Park-and-Ride-Anlagen der KVB leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende,
indem sie Bürgerinnen und Bürgern den Umstieg vom Individualverkehr auf den öffentlichen
- 2 -
Nahverkehr erleichtern. Insbesondere Berufspendlerinnen und Berufspendler sowie
Reisende, die für mehrere Tage mit der Deutschen Bahn unterwegs sind, stoßen jedoch auf
die bestehende Begrenzung der Parkdauer von 24 Stunden.
weiterhin bieten Sie grade im Stadtbezirk 6, der von längeren Wegen und in bestimmten
Bereichen und zu Randzeiten schlechten ÖPNV- Anbindungen geprägt ist, eine notwendige
Ergänzung im Zubringerverkehr zu S- und Stadtbahnstationen.
Im Zuge der Digitalisierung dieser Anlagen und der damit eingebauten, auf LoRaWan (local
range area network) basierenden Technik, beobachten die Kölner Verkehrsbetriebe nicht nur
die Auslastung ihrer Anlagen, sondern auch Nutzungsüberschreitungen der auf 24h
begrenzten Parkdauer. Sollte der Nutzungszeitraum von 24 Stunden überschritten werden,
erhalten KFZ-Halterinnen und Halter auch bei gültigen DB oder KVB Tickets Rechnungen in
Höhe von ca. 30€ pro Tag. Dieser Betrag überschreitet sogar die Kosten für Tagestickets in
einigen innerstädtischen Parkhäusern oder Tiefgaragen. Ein mehrtägiges Abstellen des
Fahrzeugs auf einem Park-and Ride Parkplatz zur Entlastung der Kölner Innenstadt wird
daher bei mehrtägiger Reisetätigkeit unattraktiv.
Nutzerinnen und Nutzer verfügen während ihrer Abwesenheit über ein gültiges Ticket der
KVB oder der Deutschen Bahn und verwenden die Park-and-Ride-Anlagen genau zu dem
Zweck, den motorisierten Individualverkehr auf Teilstrecken zu vermeiden. Die derzeitigen
Regelungen erschweren diese Nutzung und können dazu führen, dass Reisende auf andere,
weniger nachhaltige Verkehrsmittel ausweichen.
Gleichzeitig sind die Park and Ride Anlagen im Stadtbezirk 6 selten voll ausgelastet, sodass
auch bei mehrtägigem Abstellen von Fahrzeugen in der Regel die Kapazitätsgrenzen nicht
erreicht zu werden drohen.
Durch die Einführung eines digitalen und nutzerfreundlichen Online-Portals könnte die
bestehende Infrastruktur effizienter genutzt werden. Gleichzeitig würde sichergestellt, dass
die verlängerte Parkdauer ausschließlich berechtigten Nutzerinnen und Nutzern gewährt
wird. Die Verknüpfung von Kennzeichenregistrierung und Ticketnachweis ermöglicht eine
einfache Kontrolle und reduziert den Verwaltungsaufwand. Durch die schon heute
vorhandene Sensorentechnik auf den KVB-Park-and-Ride Anlagen im Stadtbezirk 6 kann
seitens des Betreibers unkompliziert festgestellt werden, wie lange Fahrzeuge auf
bestimmten Parkplätzen abgestellt werden. Die Kombination von Kennzeichen mit
vorhandenen Parkplatznummern ermöglicht dabei eine eindeutige Zuordnung. Ferner ist
weiterhin eine Begrenzung zu hohen Auslastungszeitpunkten möglich.
Um Missbrauch durch „Langzeitparker“ zu verhindern, soll eine Barriere in Form einer
maximalen Verlängerungsdauer eingebaut werden. Durch Angabe des Kennzeichens kann
nachvollzogen werden, ob Personen einen Park-and-Ride Parkplatz als Langzeitstellplatz
nutzen und ggf. interveniert werden.
Eine solche Lösung würde die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs erhöhen, die Nutzung
der Park-and-Ride-Anlagen stärken und einen weiteren Beitrag zur Förderung
umweltfreundlicher Mobilität in Köln leisten. Besonders Berufstätige, die z.B. 24h-Dienste
leisten oder mehrtägige Geschäftsreisen auf sich nehmen, würden eine massive
Erleichterung erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Für die CDU-Fraktion
Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0974/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 BV6 (CDU)
- Datum
- 15.06.2026
- Erstellt
- 12.06.2026 12:13