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Öffnung des Parkplatzes Blücherpark

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/0899/2024 vom 06.06.2024

Stand: Am 20.06.2024 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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    Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 06.06.2024 AN/0899/2024 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Öffnung des Parkplatzes Blücherpark - Antrag der SPD-Fraktion - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. eine Nutzung des Parkplatzes am Blücherpark (Ecke Escher Straße und Parkgürtel) für die Zeit von Freitag nach Schulschluss bis zum Sonntagabend und an Feiertagen sowie in den Schulferien für die Allgemeinheit zu ermöglichen. 2. eine Reinigung vor Beginn der Schule am Montagmorgen bzw. vor dem auf den Feiertag oder die Schulferien folgenden Schultag sicherzustellen. 3. vermehrte Kontrollen der Zuwegung der dort befindlichen Müngersdorfer Straße durchzufüh- ren und die Wegesicherheit und Wegefreiheit für die dort befindlichen Vereine sowie auch etwaige Rettungseinsätze sicherzustellen. 4. weitere Maßnahmen zu prüfen, um die derzeit bestehende gefährliche Situation an der Mün- gersdorfer Straße zu entschärfen. - 2 - Begründung: Der Blücherpark ist bei sehr vielen Menschen aus Köln und der Umgebung sehr beliebt und wird auch als Veranstaltungsort genutzt. Er wird insofern auch überregional besucht. Dies führt dazu, dass die Menschen den Park mit allen vorhandenen Verkehrsmitteln auf- suchen. Seit der teilweisen Schließung des Parkplatzes am Blücherpark kommt es insbesondere bei schönem Wetter zu erheblichen Konflikten an der Müngersdorfer Straße, die auch zu- mindest zu vermehrten Einsätzen des Ordnungsamtes geführt haben. Da die den Park besuchenden Menschen keine PKW-Parkplätze finden, stellen sie die Müngersdorfer Straße mit ihren Fahrzeugen zu. Dabei werden sowohl die dort ansässigen Vereine (Klein- garten und Tennisclub) an der Nutzung und Zuwegung zu ihren Vereinsgeländen stark behindert. Daneben werden auch mögliche Rettungseinsätze behindert, sollte es einmal zu Notsituationen im Park oder auf den Vereinsgeländen kommen. Eine moderate Öffnung des Parkplatzes für die „Stoßzeiten“ an Wochenenden und Feier- tagen sowie in den Schulferien würde die Situation sowohl dort, als auch in den angren- zenden Straßen in Bilderstöckchen entspannen. Die Öffnung ist auch in der Praxis um- setzbar und eine geeignete Lösung für die bestehenden Probleme. gez. Ulrich Müller gez. Henning Meier

Beratungsverlauf

  1. 20.06.2024

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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