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A-M/0008/2025

Beleuchtung für den Clemens-Theodor-Perthes-Weg

Antrag an die BV Mitte 03.09.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 09.12.2025, TOP 7.1

Antrag A-M-0008-2025

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A-M-0008-2025_Stellungnahme (nicht barrierefrei)

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Antrag A-M-0008-2025

1236 Zeichen

Paavo Czwikla 
Bezirksvertreter Münster-Mitte 
c/o FDP-Ratsfraktion Münster 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Münster, 01.09.2025 
 
Beleuchtung für den Clemens-Theodor-Perthes-Weg 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anbringung von adaptiver Beleuchtung am Clemens -Theodor-
Perthes-Weg zu prüfen und der Bezirksvertretung ein Beleuchtungskonzept zum Beschluss vorzule-
gen. 
 
Begründung: 
Der Clemens-Theodor-Perthes-Weg führt von der Wienburgstraße am Pascal-Gymnasium vorbei in 
den Wienburgpark, zusätzlich mündet die Wibbeltstraße in ihn ein. Er wird sowohl morgens als auch 
nachmittags von zahlreichen Schülerinnen und Schülern sowie v.a. in den Nachmittags- und Abend-
stunden von Anwohnenden zum Parkbesuch genutzt. Insbesondere im Winter findet die Nutzung 
während der Dunkelstunden statt, die Verkehrssicherheit ist erheblich beeinträchtigt. 
 
Adaptive Beleuchtung kann dieses Problem lösen. Gleichzeitig berücksichtigt sie die Belange des 
Natur- und Umweltschutzes und stellt eine energieeffiziente und langfristig kostensparende Option 
dar. 
 
gez. 
Paavo Czwikla 
Bezirksvertreter 
Antrag A-M/0008/2025

A-M-0008-2025_Stellungnahme (nicht barrierefrei)

3262 Zeichen

67 20 0000 07.04.2026 
Frau Schumann          6720 
 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 
über Herrn Stadtrat Minas 
 
Antrag Nr. A-M/0008/2025 „Beleuchtung für den Clemens-Theodor-Perthes-Weg 
- Antrag der FDP-Fraktion in der BV – Münster-Mitte vom 01.09.2025 
- Änderungsantrag BV – Münster-Mitte vom 09.12.2025  
 
Ich bitte Sie, an die Mitglieder der Bezirksvertretung Münster-Mitte in ihrer nächsten Sitzung 
folgende Informationen weiterzuleiten: 
Begründung: 
Öffentliche Beleuchtung erfolgt generell nur in Bereichen, die eine Erschließungsfunktion 
haben. Diese sind im Regelfall als Verkehrsflächen gewidmete Bereiche. Nur für diese 
Flächen kann eine Beleuchtung über eine allgemeine Umlage finanziert werden. Für 
Grünanlagen würden daher gesonderte Grundstücksanschlüsse mit Stromzählern und 
gesonderter Abrechnung erforderlich. Eine Finanzierung für solche Ausgaben ist im 
städtischen Haushalt nicht vorgesehen.  
Im Stadtgebiet gibt es vielfältige Lichtquellen, die zu einer Aufhellung der abendlichen und 
nächtlichen Umwelt führen. Dieses hat inzwischen einen solchen Umfang eingenommen, 
dass allgemein von „Lichtverschmutzung“ gesprochen wird. Das Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit legt daher Wert darauf, aus Artenschutzgründen die 
Beleuchtung von Freiräumen so weit wie möglich zu reduzieren.  
 
Einer Beleuchtung für den Clemens-Theodor-Perthes-Weg kann aus den folgenden Gründen 
aus Sicht des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit nicht zugestimmt werden: 
 Der Clemens-Theodor-Perthes-Weg ist keine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche. 
Somit stehen keine entsprechenden Haushaltsmittel für eine Beleuchtung zur 
Verfügung. 
 
 Zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei Dunkelheit stehen weiter südlich 
alternative öffentlich gewidmete Straßen und Wege mit Beleuchtung zur Verfügung. 
Die Anbindung des Pascalgymnasiums ist durch einen beleuchteten separaten Zuweg 
von der Wienburgstraße sicher gestellt.  
 
 Der Clemens-Theodor-Perthes-Weg ist sehr schmal und wird beidseitig von großem 
Baumbestand begleitet (siehe Abb.1). Eine Verlegung eines Beleuchtungskabels 
würde in den vorhandenen Gehölzbestand eingreifen und kann zu empfindlichen 
Verlusten führen.

Abb.1: Zugang von der Wienburgstraße mit beidseitigen Gehölzbestand 
  
 
 Der Clemens-Theodor-Perthes-Weg wird mit Ausnahme eines kleineren Teilbereichs 
im Osten, fast vollständig von größeren Gehölzstrukturen begleitet. Im Norden 
angrenzend befindet sich eine Kleingartenanlage sowie der Wienburgpark. Der 
Wienburgpark gehört zu den schutzwürdigen Biotopen (Stadtbiotopkartierung). Bei 
dem Wienburgpark handelt es sich um einen reichhaltig strukturierten und 
weitestgehend naturnah gestalteten Park mit hoher ökologischer Wertigkeit. Aufgrund 
der strukturellen Ausprägung, dem Vorkommen zahlreicher Artengruppen, wie Vögel, 
Fledermäuse, Tagfalter, Heuschrecken u.w. stellt der Wienburgpark einen sehr 
wertvollen Biotopkomplex im Norden der Innenstadt dar. Die im Randbereich 
verlaufenden Gehölzstrukturen dienen insbesondere den Fledermäusen als Jagd- und 
Leitlinienstruktur. Mit einer Beleuchtung dieser Strukturen können 
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG nicht ausgeschlossen 
werden. 
 
 
Driesch

Beratungsverlauf (1)

09.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Wienburgstraße
  • Wibbeltstraße
  • Clemens-Theodor-Perthes-Weg 67
  • Rothenburg 20

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Details

Vorlagen-Nr.
A-M/0008/2025
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
03.09.2025
Erstellt
03.09.2025 15:53