mandari

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW; hier: Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NW im Haushaltsjahr 2004 - Außerplanmäßiger Bedarf bei Hhst. 1.58000.000.511000 Verkehrssicherungsarbeiten

Beschlussvorlage 04/0408 vom 18.10.2004

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 37, vorberatend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 34, beschließend.

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