Mandari Insight

0608/2024

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) in der BV 9 vom 30.10.2023

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 20.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.03.2024, TOP 7.1.5

Anlage 1 - Auszug aus der Niederschrift der BV 9 vom 31.10.2023

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Anlage 2 - Beantwortung einer schriftlichen Anfrage (Vorlagen-Nr. 3198/2023)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Anlage 1 - Auszug aus der Niederschrift der BV 9 vom 31.10.2023

1454 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon:  (0221) 99322 
Fax:   (0221) 99412 
E-Mail: andre.schultheis@stadt-
koeln.de 
Datum: 09.11.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim 
vom 30.10.2023 
öffentlich 
7.1.5 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Einzelmandatsträgers 
Hengstenberg (AfD) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 
14.08.2023 betr. "Gleichstellung mit Tabu" (AN/1299/2023) 
3198/2023 
Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Beantwortung zur Kenntnis. 
 
Herr Hengstenberg (Einzelmandatsträger AfD) stellt folgende ergänzende Fragen zur 
Beantwortung der Frage 5: 
Das Abtrennung der Klitoris entspreche in der Auswirkung dem Abtrennen der Eichel 
beim Mann. Wenn Körperteile, die sexuelles Lustempfinden erst möglich machen, am-
putiert würden und in Folge sowohl ein lebenslanges Trauma zurückbleibe und unwie-
derbringlich den Verlust von Lebensfreude bedeute, was könne dann für einen Mann 
wünschenswert sein, so eine Frau zu heiraten? 
 
Es kämen in sehr großer Zahl Menschen aus Kulturkreisen in denen die Geschlechts-
verstümmelung durchgeführt werde. Man habe doch hier auch eine tief im System 
verankerte Norm, dies sei ein Widerspruch. Der Schutz von Leib und Leben und der 
Schutz des Kindeswohles seien nach unserer Auffassung doch nicht verhandelbar. 
Wie sei es zu rechtfertigen, dass es überhaupt zu Ferienbeschneidungen kommen 
dürfe?

Anlage 2 - Beantwortung einer schriftlichen Anfrage (Vorlagen-Nr. 3198/2023)

3791 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer  16.10.2023 
 3198/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 23.10.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.10.2023 
Gesundheitsausschuss 21.11.2023 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 23.11.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg 
(AfD) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 14.08.2023 betr. 
"Gleichstellung mit Tabu" (AN/1299/2023) 
Zu den in der Anfrage AN/1299/2023 (Anlage 1) genannten Fragen nimmt die Verwaltung wie 
folgt Stellung: 
 
Frage 1: 
Wie viele durch FGM "gefährdete" Frauen und Mädchen leben in Köln? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Hierzu gibt es keine Zahlen für Köln. Es gibt jährlich eine sogenannte Dunkelzifferschätzung 
von Terre des Femmes. 
https://frauenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Unsere_Arbeit/FGM/FGM-Materia-
lien/2022_TDF_Dunkelzifferschaetzung.pdf 
(s. Folie 14: Dunkelzifferschätzung zu weiblicher Genitalverstümmelung in Nordrhein-Westfa-
len 2022; Anlage 2) 
 
 
Frage 2: 
Sind bereits Fälle in Köln bekannt geworden, die auch eine Anklage vor Gericht zur Folge hat-
ten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bisher sind der Verwaltung keine Fälle aus Köln bekannt. Dies liegt u.a. daran, dass die meis-
ten Beschneidungen im Ausland durchgeführt werden (Stichwort Ferienbeschneidung).

2 
 
Frage 3: 
Wird regelmäßig eine medizinische Routine-Untersuchung in Kindergärten oder Schule durch-
geführt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die U-Untersuchungen bei Kinderärzt*innen beinhalten auch eine Inspektion des Genitals, da-
her sind Untersuchungen in Schulen oder Kindergärten weder notwendig und noch ange-
bracht. 
 
 
Frage 4:  
Könnte in Köln die Aufklärungs-Arbeit mit Anlaufstellen, die Aufmerksamkeit auf dieses 
Thema lenken? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es gibt in Köln mehrere Anlaufstellen für von FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting) be-
troffene Frauen. Dazu zählen: 
 die Fachstelle YUNA – Prävention von und Intervention bei weiblicher Genitalbe-
schneidung (FGM/C) des Vereins LOBBY FÜR MÄDCHEN. Die Fachstelle arbeitet 
landesweit und wird vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, 
Flucht und Integration gefördert, 
 der Verein agisra e.V., 
 die Caritas und der Sozialdienst katholischer Frauen e.V., 
 das Gesundheitsamt der Stadt Köln (medizinische Sprechstunde) 
 
 
Frage 5: 
Wie kann es erklärt werden, dass Frauen, die selbst die FGM erlitten haben, dies an den 
Töchtern erlauben? 
 
Antwort der Verwaltung: 
In betroffenen Gesellschaften besteht oft ein enormer sozialer Druck FGM/C durchzuführen. 
Es gibt zahlreiche Begründungsmuster, warum FGM/C praktiziert wird. FGM/C stellt in be-
troffenen Gesellschaften eine soziale Norm dar, die tief im System verankert ist und nicht iso-
liert betrachtet werden kann. Die Praktik muss also als Teil eines Systems gesehen werden, 
was es besonders schwer macht zu überwinden. 
Für Frauen, die in einem solchen gesellschaftlichen System sozialisiert sind, kann es schwer 
sein die Praktik von FGM/C zu hinterfragen. Oft bestehen Vorstellungen, dass Mädchen bes-
sere Heiratschancen und somit bessere Zukunftsaussichten haben. 
 
 
 
Aufgrund der in der Anfrage angesprochenen Thematik erweitert die Verwaltung die Bera-
tungsfolge der Beantwortung um den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Män-
nern, den Gesundheitsausschuss und die Stadt AG Queerpolitik. 
 
 
 
Anlagen 
Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) in der BV 9 am 14. August 2023 be-
treffende „Gleichstellung mit Tabu“ 
 
Terre des Femmes, 2022, Dunkelzifferschätzung zu weiblicher Genitalverstümmelung in 
Nordrhein-Westfalen  
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1640 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 
 0608/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.03.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg 
(AfD) in der BV 9 vom 30.10.2023 
Herr Hengstenberg (Einzelmandatsträger AfD) stellt folgende ergänzende Fragen zur Beant-
wortung der Frage 5 aus der Antwort der Verwaltung (3198/2023) zur schriftlichen Anfrage 
von Herrn Hengstenberg betr. „Gleichstellung mit Tabu“ (AN/1299/2023). 
 
Frage 1: 
„Das Abtrennung der Klitoris entspreche in der Auswirkung dem Abtrennen der Eichel beim 
Mann. Wenn Körperteile, die sexuelles Lustempfinden erst möglich machen, amputiert würden 
und in Folge sowohl ein lebenslanges Trauma zurückbleibe und unwiederbringlich den Verlust 
von Lebensfreude bedeute, was könne dann für einen Mann wünschenswert sein, so eine 
Frau zu heiraten?“ 
 
Frage 2:  
„Es kämen in sehr großer Zahl Menschen aus Kulturkreisen in denen die Geschlechts-ver-
stümmelung durchgeführt werde. Man habe doch hier auch eine tief im System verankerte 
Norm, dies sei ein Widerspruch. Der Schutz von Leib und Leben und der Schutz des Kindes-
wohles seien nach unserer Auffassung doch nicht verhandelbar. Wie sei es zu rechtfertigen, 
dass es überhaupt zu Ferienbeschneidungen kommen dürfe?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Fragen sind seitens der Verwaltung nicht beantwortbar. 
 
 
 
 
Anlage 
Anlage 1 - Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der BV 9 vom 30. Oktober 2023 
Anlage 2 - Antwort der Verwaltung auf die o.g. schriftliche Anfrage

Beratungsverlauf (1)

04.03.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0608/2024
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
20.02.2024
Erstellt
15.02.2024 09:36