0608/2024
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) in der BV 9 vom 30.10.2023
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Anlage 1 - Auszug aus der Niederschrift der BV 9 vom 31.10.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax: (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt- koeln.de Datum: 09.11.2023 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 30.10.2023 öffentlich 7.1.5 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 14.08.2023 betr. "Gleichstellung mit Tabu" (AN/1299/2023) 3198/2023 Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Beantwortung zur Kenntnis. Herr Hengstenberg (Einzelmandatsträger AfD) stellt folgende ergänzende Fragen zur Beantwortung der Frage 5: Das Abtrennung der Klitoris entspreche in der Auswirkung dem Abtrennen der Eichel beim Mann. Wenn Körperteile, die sexuelles Lustempfinden erst möglich machen, am- putiert würden und in Folge sowohl ein lebenslanges Trauma zurückbleibe und unwie- derbringlich den Verlust von Lebensfreude bedeute, was könne dann für einen Mann wünschenswert sein, so eine Frau zu heiraten? Es kämen in sehr großer Zahl Menschen aus Kulturkreisen in denen die Geschlechts- verstümmelung durchgeführt werde. Man habe doch hier auch eine tief im System verankerte Norm, dies sei ein Widerspruch. Der Schutz von Leib und Leben und der Schutz des Kindeswohles seien nach unserer Auffassung doch nicht verhandelbar. Wie sei es zu rechtfertigen, dass es überhaupt zu Ferienbeschneidungen kommen dürfe?
Anlage 2 - Beantwortung einer schriftlichen Anfrage (Vorlagen-Nr. 3198/2023)
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Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 16.10.2023 3198/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 23.10.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.10.2023 Gesundheitsausschuss 21.11.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 23.11.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 14.08.2023 betr. "Gleichstellung mit Tabu" (AN/1299/2023) Zu den in der Anfrage AN/1299/2023 (Anlage 1) genannten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: Wie viele durch FGM "gefährdete" Frauen und Mädchen leben in Köln? Antwort der Verwaltung: Hierzu gibt es keine Zahlen für Köln. Es gibt jährlich eine sogenannte Dunkelzifferschätzung von Terre des Femmes. https://frauenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Unsere_Arbeit/FGM/FGM-Materia- lien/2022_TDF_Dunkelzifferschaetzung.pdf (s. Folie 14: Dunkelzifferschätzung zu weiblicher Genitalverstümmelung in Nordrhein-Westfa- len 2022; Anlage 2) Frage 2: Sind bereits Fälle in Köln bekannt geworden, die auch eine Anklage vor Gericht zur Folge hat- ten? Antwort der Verwaltung: Bisher sind der Verwaltung keine Fälle aus Köln bekannt. Dies liegt u.a. daran, dass die meis- ten Beschneidungen im Ausland durchgeführt werden (Stichwort Ferienbeschneidung). 2 Frage 3: Wird regelmäßig eine medizinische Routine-Untersuchung in Kindergärten oder Schule durch- geführt? Antwort der Verwaltung: Die U-Untersuchungen bei Kinderärzt*innen beinhalten auch eine Inspektion des Genitals, da- her sind Untersuchungen in Schulen oder Kindergärten weder notwendig und noch ange- bracht. Frage 4: Könnte in Köln die Aufklärungs-Arbeit mit Anlaufstellen, die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken? Antwort der Verwaltung: Es gibt in Köln mehrere Anlaufstellen für von FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting) be- troffene Frauen. Dazu zählen: die Fachstelle YUNA – Prävention von und Intervention bei weiblicher Genitalbe- schneidung (FGM/C) des Vereins LOBBY FÜR MÄDCHEN. Die Fachstelle arbeitet landesweit und wird vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration gefördert, der Verein agisra e.V., die Caritas und der Sozialdienst katholischer Frauen e.V., das Gesundheitsamt der Stadt Köln (medizinische Sprechstunde) Frage 5: Wie kann es erklärt werden, dass Frauen, die selbst die FGM erlitten haben, dies an den Töchtern erlauben? Antwort der Verwaltung: In betroffenen Gesellschaften besteht oft ein enormer sozialer Druck FGM/C durchzuführen. Es gibt zahlreiche Begründungsmuster, warum FGM/C praktiziert wird. FGM/C stellt in be- troffenen Gesellschaften eine soziale Norm dar, die tief im System verankert ist und nicht iso- liert betrachtet werden kann. Die Praktik muss also als Teil eines Systems gesehen werden, was es besonders schwer macht zu überwinden. Für Frauen, die in einem solchen gesellschaftlichen System sozialisiert sind, kann es schwer sein die Praktik von FGM/C zu hinterfragen. Oft bestehen Vorstellungen, dass Mädchen bes- sere Heiratschancen und somit bessere Zukunftsaussichten haben. Aufgrund der in der Anfrage angesprochenen Thematik erweitert die Verwaltung die Bera- tungsfolge der Beantwortung um den Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Män- nern, den Gesundheitsausschuss und die Stadt AG Queerpolitik. Anlagen Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) in der BV 9 am 14. August 2023 be- treffende „Gleichstellung mit Tabu“ Terre des Femmes, 2022, Dunkelzifferschätzung zu weiblicher Genitalverstümmelung in Nordrhein-Westfalen Gez. Prof. Dr. Diemert
Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 0608/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.03.2024 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) in der BV 9 vom 30.10.2023 Herr Hengstenberg (Einzelmandatsträger AfD) stellt folgende ergänzende Fragen zur Beant- wortung der Frage 5 aus der Antwort der Verwaltung (3198/2023) zur schriftlichen Anfrage von Herrn Hengstenberg betr. „Gleichstellung mit Tabu“ (AN/1299/2023). Frage 1: „Das Abtrennung der Klitoris entspreche in der Auswirkung dem Abtrennen der Eichel beim Mann. Wenn Körperteile, die sexuelles Lustempfinden erst möglich machen, amputiert würden und in Folge sowohl ein lebenslanges Trauma zurückbleibe und unwiederbringlich den Verlust von Lebensfreude bedeute, was könne dann für einen Mann wünschenswert sein, so eine Frau zu heiraten?“ Frage 2: „Es kämen in sehr großer Zahl Menschen aus Kulturkreisen in denen die Geschlechts-ver- stümmelung durchgeführt werde. Man habe doch hier auch eine tief im System verankerte Norm, dies sei ein Widerspruch. Der Schutz von Leib und Leben und der Schutz des Kindes- wohles seien nach unserer Auffassung doch nicht verhandelbar. Wie sei es zu rechtfertigen, dass es überhaupt zu Ferienbeschneidungen kommen dürfe?“ Antwort der Verwaltung Die Fragen sind seitens der Verwaltung nicht beantwortbar. Anlage Anlage 1 - Auszug aus der Niederschrift der Sitzung der BV 9 vom 30. Oktober 2023 Anlage 2 - Antwort der Verwaltung auf die o.g. schriftliche Anfrage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0608/2024
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 20.02.2024
- Erstellt
- 15.02.2024 09:36