1823/2020
Erstattung von Elternbeiträgen für Juni und Juli 2020
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Anlage 0_Begründung Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung für die Dringlichkeit: Die Vorlage ist dringlich, weil die Eltern in der aktuellen Situation kurzfristig Planungssicherheit über die Höhe der noch zu zahlenden Entgelte für die Monate Juni und Juli erhalten sollten. Da die Regelung über den Start des Normalbetriebes an den Schulen der Primarstufe kurzfristig getroffen wurde und zunächst auf eine Entscheidung des Landes bezüglich einer Beteiligung an den Mindereinnahmen bei den Elternbeiträge gewartet wurde, kann die Beschlussvorlage erst zum jetzigen Zeitpunkt eingebracht werden.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/400/1 Vorlagen-Nummer 1823/2020 Freigabedatum 18.06.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erstattung von Elternbeiträgen wegen des eingeschränkten Regelbetriebes an den Offenen Ganztagsschulen aufgrund von COVID-19 für Juni und Juli 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich der zu erwartenden Entscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW, dass aufgrund des eingeschränkten Regelbetriebes den Eltern für die Monate Juni und Juli die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule zu 50% erstattet werden. Rat 18.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1,6 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0,8 Mio. € 50 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Wegen der Schließung der Schulen wurde mit den Dringlichkeitsentscheidungen vom 26.03.2020 und 14.05.2020 eine vollständige Erstattung der Elternbeiträge für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 31.05.2020 beschlossen. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der Hälfte der Kosten für die Monate April und Mai. Ab dem 15.06.2020 erfolgt die Aufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebs an den Schulen mit Primarstufe. Dies betrifft sowohl den regulären Unterrichtsbetrieb als auch die außerunterrichtli- chen Angebote der Offenen Ganztagsschule. Erst ab diesem Tag haben die Schülerinnen und Schü- ler die Möglichkeit, wieder an allen Wochentagen an der OGS teilzunehmen. Da der Regelbetrieb somit nur für den halben Monat erfolgen wird, ist eine um 50% reduzierte Erhe- bung der Elternbeiträge geboten. Zudem ist weiterhin mit qualitativen Einschränkungen zu rechnen. Für den Monat Juli ist ebenfalls eine Reduzierung der Elternbeiträge um 50% angezeigt, da eine Be- treuung in den Schulferien nur für einen Teil der Kinder und auch nicht für den ganzen Monat erfolgen wird. Die Vorgehensweise erfolgt analog zu der für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vorgesehenen Entscheidung, so dass ein einheitliches Verfahren bezüglich der Elternbeiträge besteht. Von Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW wurden Verlautbarungen bekannt, dass 3 möglicherweise eine hälftige Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den Einnahmeausfällen durch die Erhebung der reduzierten Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli erfolgen wird. Sie ist Voraussetzung für ein entsprechendes Vorgehen der Stadt Köln, so dass die vorgeschlagene Rege- lung nur zum Tragen kommt, wenn das Land eine entsprechende Grundlage schafft und sich an den Einnahmeausfällen zu 50% beteiligt. Nach Informationen des Städtetags NRW ist damit voraussicht- lich in der Kabinettssitzung in der 26. KW zu rechnen. Für den Bereich der Offenen Ganztagsschule ist mit Mindereinnahmen für die Monate Juni und Juli in Höhe von insgesamt 1.600.000,- Euro zu rechnen. Dieser Betrag wird sich beispielsweise bei einer hälftigen Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen auf 800.000,- Euro verringern. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1823/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.06.2020
- Erstellt
- 12.06.2020 10:36