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1823/2020

Erstattung von Elternbeiträgen für Juni und Juli 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2020, TOP 10.36

Anlage 0_Begründung Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0_Begründung Dringlichkeit

565 Zeichen

Anlage 0 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Vorlage ist dringlich, weil die Eltern in der aktuellen Situation kurzfristig 
Planungssicherheit über die Höhe der noch zu zahlenden Entgelte für die Monate Juni und 
Juli erhalten sollten. 
Da die Regelung über den Start des Normalbetriebes an den Schulen der Primarstufe 
kurzfristig getroffen wurde und zunächst auf eine Entscheidung des Landes bezüglich einer 
Beteiligung an den Mindereinnahmen bei den Elternbeiträge gewartet wurde, kann die 
Beschlussvorlage erst zum jetzigen Zeitpunkt eingebracht werden.

Beschlussvorlage Rat

3823 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/400/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1823/2020 
Freigabedatum 
 18.06.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erstattung von Elternbeiträgen wegen des eingeschränkten Regelbetriebes an den Offenen 
Ganztagsschulen aufgrund von COVID-19 für Juni und Juli 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich der zu erwartenden Entscheidung des Ministeriums 
für Schule und Bildung NRW, dass aufgrund des eingeschränkten Regelbetriebes den Eltern für die 
Monate Juni und Juli die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule zu 50% erstattet werden. 
 
Rat 18.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1,6 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 0,8 Mio. €  50 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Wegen der Schließung der Schulen wurde mit den Dringlichkeitsentscheidungen vom 26.03.2020 und 
14.05.2020 eine vollständige Erstattung der Elternbeiträge für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 
31.05.2020 beschlossen. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der Hälfte der Kosten für die 
Monate April und Mai. 
Ab dem 15.06.2020 erfolgt die Aufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebs an den Schulen 
mit Primarstufe. Dies betrifft sowohl den regulären Unterrichtsbetrieb als auch die außerunterrichtli-
chen Angebote der Offenen Ganztagsschule. Erst ab diesem Tag haben die Schülerinnen und Schü-
ler die Möglichkeit, wieder an allen Wochentagen an der OGS teilzunehmen. 
Da der Regelbetrieb somit nur für den halben Monat erfolgen wird, ist eine um 50% reduzierte Erhe-
bung der Elternbeiträge geboten. Zudem ist weiterhin mit qualitativen Einschränkungen zu rechnen. 
Für den Monat Juli ist ebenfalls eine Reduzierung der Elternbeiträge um 50% angezeigt, da eine Be-
treuung in den Schulferien nur für einen Teil der Kinder und auch nicht für den ganzen Monat erfolgen 
wird. Die Vorgehensweise erfolgt analog zu der für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und 
Kindertagespflegestellen vorgesehenen Entscheidung, so dass ein einheitliches Verfahren bezüglich 
der Elternbeiträge besteht. 
Von Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW wurden Verlautbarungen bekannt, dass

3 
möglicherweise eine hälftige Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den Einnahmeausfällen 
durch die Erhebung der reduzierten Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli erfolgen wird. Sie ist 
Voraussetzung für ein entsprechendes Vorgehen der Stadt Köln, so dass die vorgeschlagene Rege-
lung nur zum Tragen kommt, wenn das Land eine entsprechende Grundlage schafft und sich an den 
Einnahmeausfällen zu 50% beteiligt. Nach Informationen des Städtetags NRW ist damit voraussicht-
lich in der Kabinettssitzung in der 26. KW zu rechnen.  
Für den Bereich der Offenen Ganztagsschule ist mit Mindereinnahmen für die Monate Juni und Juli in 
Höhe von insgesamt 1.600.000,- Euro zu rechnen. Dieser Betrag wird sich beispielsweise bei einer 
hälftigen Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen auf 800.000,- Euro verringern.  
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

18.06.2020 Rat
TOP 10.36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1823/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.06.2020
Erstellt
12.06.2020 10:36