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Ernenung einer Schriftführerin gem. § 31 Absatz 1 Satz 2 GeschO des Rates und der Bezirksvertretungen für die Sitzung am 30.11.2023

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3958/2023 vom 29.11.2023

Stand: Am 30.11.2023 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 3958/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ernenung einer Schriftführerin gem. § 31 Absatz 1 Satz 2 GeschO des Rates und der Bezirksvertretungen für die Sitzung am 30.11.2023 Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler ernennt gemäß § 31 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Frau Anja Büscher-Kallen zur Schriftführerin für die Sitzung am 30.11.2023. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 30.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 31 Absatz der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen bestellt die Bezirksvertretung zu Beginn jeder Wahlperiode je eine städtische Bedienstete/einen städti- schen Bediensteten zur Schriftführerin/zum Schriftführer bzw. stellvertretenden Schriftführe- rin/Schriftführer. Im Falle der Verhinderung wird zu Beginn der Sitzung eine Schriftführerin/ein Schriftführer durch die Bezirksvertretung ernannt. Anlagen

Beratungsverlauf

  1. 30.11.2023

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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