Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnungen der Stadtarbeitsgemeinschaften zur Regelung von Sitzungsgeldern
Gem. Antrag nach § 3 (SPD) AN/1540/2024 vom 11.11.2024
Stand: Am 21.11.2024 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren geändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
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Grüne-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln VOLT-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herrn Daniel Bauer-Dahm Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.11.2024 AN/1540/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnungen der Stadtarbeitsgemeinschaften zur Regelung von Sitzungsgeldern Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsstellenden bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sit- zung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 21.11.2024 zu setzen. Beschluss: 1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren bittet den Rat der Stadt Köln, die Hauptsatzung sowie die Geschäftsordnungen der Stadtarbeitsgemeinschaften Queerpoli- tik, Senior*innenpolitik und Behindertenpolitik zu ändern. Die stimmberechtigten Mitglie- der der Gremien sollen für ihre Teilnahme an Sitzungen, bei denen ihre Fachkenntnisse gefragt sind, die Möglichkeit haben, Sitzungsgelder zu erhalten. Dazu gehören vorberei- tende Sitzungen, Konsultationen und Jurysitzungen, zu denen die Mitglieder eingeladen werden. (Arbeitskreise der Ratsfraktionen sind davon ausgenommen.) Pro Jahr sollen die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaften (neben ihrer Teilnahme daran) höchstens für 10 weitere Sitzungen ein Sitzungsgeld erhalten. Dies ist im Sinne der Mitteilung 1957/2024 der Stadtverwaltung vom 05.09.2024. Zur Finanzierung sind die im Teilplan 0101 – Politische Gremienarbeit, Verwaltungsfüh- rung; Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen, vorgesehenen Mittel, vo- raussichtlich auskömmlich. Begründung: - 2 - Die Stadtarbeitsgemeinschaften leisten einen bedeutenden Beitrag zur politischen und sozia- len Gestaltung in unserer Stadt. Ihre Expertise ist unerlässlich, um die Anliegen von Se- nior*innen und Menschen mit Behinderung sowie der queeren Community angemessen zu vertreten. Durch die Einführung der Sitzungsgelder wird ein Gleichheitsgedanke berücksich- tigt: Auch die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaften sollten für ihre wertvolle Arbeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Dies kann dazu führen, dass sich mehr Menschen moti- viert fühlen, in den Stadtarbeitsgemeinschaften mitzuwirken und ihre Perspektiven einzubrin- gen. Durch die Anpassung möchten die Antragsteller ihre Wertschätzung für die Arbeit der Mitglieder der StadtAGs ausdrücken und sicherstellen, dass die Kommunalpolitik weiterhin gut informiert ist und die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere derjenigen, die oft marginalisiert werden, berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Thomas Breustedt gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer Die Linke gez. Lucas Sickmöller Geschäftsführer Volt-Fraktion
Beratungsverlauf
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21.11.2024
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen
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