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AN/1540/2024

Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnungen der Stadtarbeitsgemeinschaften zur Regelung von Sitzungsgeldern

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 11.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 21.11.2024, TOP 3.3

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

3272 Zeichen

Grüne-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
VOLT-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Herrn Daniel Bauer-Dahm 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.11.2024 
 
AN/1540/2024 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 
 
Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnungen der 
Stadtarbeitsgemeinschaften zur Regelung von Sitzungsgeldern 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Antragsstellenden bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sit-
zung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 21.11.2024 zu setzen. 
 
 
Beschluss:  
1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren bittet den Rat der Stadt Köln, die 
Hauptsatzung sowie die Geschäftsordnungen der Stadtarbeitsgemeinschaften Queerpoli-
tik, Senior*innenpolitik und Behindertenpolitik zu ändern. Die stimmberechtigten Mitglie-
der der Gremien sollen für ihre Teilnahme an Sitzungen, bei denen ihre Fachkenntnisse 
gefragt sind, die Möglichkeit haben, Sitzungsgelder zu erhalten. Dazu gehören vorberei-
tende Sitzungen, Konsultationen und Jurysitzungen, zu denen die Mitglieder eingeladen 
werden. (Arbeitskreise der Ratsfraktionen sind davon ausgenommen.) Pro Jahr sollen die 
Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaften (neben ihrer Teilnahme daran) höchstens für 
10 weitere Sitzungen ein Sitzungsgeld erhalten. Dies ist im Sinne der Mitteilung 
1957/2024 der Stadtverwaltung vom 05.09.2024.  
Zur Finanzierung sind die im Teilplan 0101 – Politische Gremienarbeit, Verwaltungsfüh-
rung; Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen, vorgesehenen Mittel, vo-
raussichtlich auskömmlich. 
  
 
Begründung:

- 2 - 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaften leisten einen bedeutenden Beitrag zur politischen und sozia-
len Gestaltung in unserer Stadt. Ihre Expertise ist unerlässlich, um die Anliegen von Se-
nior*innen und Menschen mit Behinderung sowie der queeren Community angemessen zu 
vertreten. Durch die Einführung der Sitzungsgelder wird ein Gleichheitsgedanke berücksich-
tigt: Auch die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaften sollten für ihre wertvolle Arbeit eine 
Aufwandsentschädigung erhalten. Dies kann dazu führen, dass sich mehr Menschen moti-
viert fühlen, in den Stadtarbeitsgemeinschaften mitzuwirken und ihre Perspektiven einzubrin-
gen. Durch die Anpassung möchten die Antragsteller ihre Wertschätzung für die Arbeit der 
Mitglieder der StadtAGs ausdrücken und sicherstellen, dass die Kommunalpolitik weiterhin 
gut informiert ist und die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere derjenigen, 
die oft marginalisiert werden, berücksichtigt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer    gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Thomas Breustedt   gez. Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer  Fraktionsgeschäftsführer Die Linke 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Geschäftsführer Volt-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

21.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1540/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
11.11.2024
Erstellt
11.11.2024 11:39