2016/0340
11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) - Lichtwiesenbahn - (Aufstellungsbeschluss)
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2016/0340
7568 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
24.08.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0340
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) - Lichtwiesenbahn -
(Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 11.08.2016
Beschlussvorschlag :
1. Soweit durch den geplanten Trass enverlauf der Straßenbahn (ausgehend von der Nieder -
Ramstädter Straße, nördlich des Lichtwiesenweges verlaufend, in den zentralen Campus -
Bereich hinein) von den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt
Darmstadt abgewichen wird, wird h ierzu das Einvernehmen nach § 7 BauGB erteilt.
2. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den
Bereich der geplanten Straßenbahn zwischen der Nieder-Ramstädter Straße und dem Campus
TU-Lichtwiese zu ändern (Änderung des Flächennutzungsplans - Teilbereich 11.1 -).
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistrat svorlage 2016/0340 vom 11.08.2016:
Die TU Darmstadt erwartet einen starken Anstieg der Studierendenzahlen an den Standorten
Lichtwiese und Botanischer Garten sowie bei den Beschäftigten der TU Darmstadt mit einer
jährlichen Zunahme von etwa 3 %. Es ist daher davon auszugehen, dass die Nachfrage im
ÖPNV am Campus TU-Lichtwiese gegenüber dem Status Quo weiter ansteigt und dass es trotz
der neu geschaffenen Zusatzangebote zu weiteren Kapazitätsengpässen kommen wird.
Zudem ist bereits das heutige ÖPNV-Angebot aus verkehrlicher Sicht verbesserungswürdig. So
kann die Bus-Linie K schon heute aufgrund ihrer starken Auslastung durch Angehörige der TU
Darmstadt ihre Erschließungsfunktion für das Woogsviertel nicht mehr in der gewünschten
Qualität wahrnehmen. Zudem kommt es wegen der zahlreichen Busse zu hohen Belastungen
von Trassen und zentralen Haltestellen. Auch muss die Umweltverträglichkeit des derzeitigen
Busangebots kritisch gesehen werden.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, die ÖPNV-Erschließung des Campus TU-Lichtwiese
grundlegend zu überplanen. Einen entsprechenden Beschluss hat die Stadtverordnetenver -
sammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt am 4. Februar 2010 gefasst. Die Maßnahme
entspricht den Vorgaben des Nahverkehrsplanes (NVP) 2011 - 2016 des Landkreises Darm-
stadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt (DADINA, 2010) (Vorlage-Nr. 2010/460).
In einer Machbarkeitsstudie (ÖPNV-Untersuchung Erschließung Campus TU-Lichtwiese, ZIV –
Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH, Darmstadt, 2013) wurden 8 unterschiedliche
Trassenverläufe, davon 2 vertiefend untersucht, mit dem Ergebnis, dass die Straßenbahnlinie 2
über den Lichtwiesenweg bis zu einer Haltestelle TU-Lichtwiese / Mensa eine verkehrlich
sinnvolle Maßnahme und mit einem günstigen Verhältnis des Nutzens zu den Kosten darstellt.
Diese Machbarkeitsstudie wurde am 27.06.2013 von der Stadtverordnetenversammlung zur
Kenntnis genommen (Vorlage-Nr. 2013/0167). Der ermittelte Nutzen/Kosten-Faktor liegt, wie
vom Zuwendungsgeber HessenMobil im April 2016 bestätigt wurde, bei 1,66.
Zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Campus Lichtwiese der Technischen Universität
Darmstadt plant die HEAG mobilo GmbH mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt in enger
Abstimmung mit der TU Darmstadt vor o.g. Hintergrund die Verlängerung der
Straßenbahnlinie 2 von der Nieder-Ramstädter Straße auf den Campus der Universität. Durch
die Umsetzung der Maßnahme soll der ÖPNV gestärkt und die Anbindung des
Campusgeländes nachhaltig verbessert werden.
Die geplante Trasse zweigt zweigleisig an der bestehenden Haltestelle „Hochschulstadion“
durch den Einbau von Weichenverbindungen in der Nieder-Ramstädter Straße Richtung Osten
in den Bereich der Universität ab. Die Strecke verläuft parallel zum Lichtwiesenweg, vorbei am
Fakultätsgebäude Architektur, verschwenkt dort Richtung Bauingenieurgebäude / Mensa
Wirtschaftshof und endet nach ca. 1,1 km Streckenlänge mit einer Wendeschleife auf der
Nordseite des Hörsaal- und Medienzentrums der TU Darmstadt (s. Abbildung 1).
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2015 (Vorlage-Nr. 2015/0463)
wurde das Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 2
„Lichtwiesenbahn“ zur Erschließung des Campus TU-Lichtwiese zur Kenntnis genommen. Die
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erfolgte Ende 2015. Die Offenlegung der
Planungsunterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens fand vom 18. Januar bis zum
17. Februar 2016 statt. Während der Offenlage der Planfeststellungsunterlagen konnten die
Träger öffentlicher Belange und die Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen und Bedenken
einbringen. Aktuell werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Ein
Planfeststellungsbeschluss ist frühestens 9 Monate nach Offenlage zu erwarten. Insgesamt
wird das Planfeststellungsverfahren ca. 12 Monate dauern.
- 4 -
Abbildung 1: Linienweg der Straßenbahnlinie 2 (Quelle: ÖPNV-Untersuchung Erschließung
Campus TU-Lichtwiese, ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH, Darmstadt,
2013)
Zu 1.:
Gemäß § 7 BauGB haben öffentliche Planungsträger ihre Planung dem Flächennutzungsplan
anzupassen, soweit sie ihm nicht im Aufstellungsverfahren widersprochen haben. Wenn eine
Änderung der Sachlage eine abweichende Planung erfordert, muss sich der öffentliche
Planungsträger mit der Gemeinde ins Benehmen setzen mit dem Ziel des Einvernehmens. Das
Einvernehmen wird durch diesen Aufstellungsbeschluss erteilt.
Zu 2.:
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt
weist für die Ergänzung der Straßenbahnlinie zwischen Nieder-Ramstädter Straße und Campus
TU-Lichtwiese keine Signatur „Haupttrasse örtlicher ÖPNV“ aus.
Da diese Darstellung nicht der Planung der Straßenbahnlinie entspricht und gemäß § 7 BauGB
öffentliche Planungsträger ihre Planungen dem Flächennutzungsplan insoweit anzupassen
haben, als sie diesem Plan nicht widersprochen haben, muss aus Gründen der
Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit die Darstellung im Flächennutzungsplan mit der
Darstellung der Signatur „Haupttrasse örtlicher ÖPNV“ geändert werden.
Das Änderungsverfahren nach § 2ff BauGB beginnt mit diesem Aufstellungsbeschluss.
neue Straßenbahnlinie 2
Straßenbahnlinie 9
Buslinie K
Odenwaldbahn
- 5 -
Abbildung 2: 11. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1, Übersichtsplan (ohne
Maßstab)
11. Änderung
- 6 -
Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (Bestand) im Bereich Straßenbahn
Lichtwiese im Maßstab 1:20.000
Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der Änderung 11.1
„Straßenbahn Lichtwiese“ im Maßstab 1:20.000
Der Dezernent I:
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Darmstadt, 11.08.2016
61.1.1 il Nst. 2607
61.2 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Nieder-Ramstädter Straße
- Lichtwiesenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0340
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.08.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00