2015/0038
Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – (Satzungsbeschluss)
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2015/0038
7473 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0038
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – (Satzungsbeschluss)
Vorlage vom: 03.02.2015
Beschlussvorschlag :
1. Zum erneut offen gelegten Entwurf des Bebauungsplans W 35 – Rüdesheimer Straße /
Noackstraße – gingen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem äß § 4a (3) BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten
Stellungnahmen ein.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1)
entschieden.
2. Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB ging die in
Anlage 2 zusammengefasste Stellungnahme ein.
Über die eingegangene Stellungnahme wird im Sinne der jeweiligen Prü fung (Anlage 2,
datenschutzrel. Anlage ) entschieden.
3. Dem vorliegenden Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – und der
dazugehörigen Begründung (Anlage 3), sowie den im Plan enthaltenen Satzungen über die
- 2 -
Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Ve rwenden
von Niederschlagswasser wird zugestimmt.
4. Der Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße –, für das Gebiet zwischen
Rüdesheimer Straße, Heidelberger Straße, Noackstraße und Karlsruher Straße (ohne
Teilbereich Bebauungsplan W 35.2), wird mit seiner Begründung zur Satzung beschlossen.
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zum Bebauungsplanentwurf
W 35
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahme der Öffentlichkeit zum
Bebauungsplanentwurf W 35 (datenschutzrel. Anlage )
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan W 35
Bebauungsplan W 35 (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0038 vom 03.02.2015:
Der Aufstellungsbeschluss vom 18.02.1999 für das Gebiet zwischen Rüdesheimer Straße,
Heidelberger Straße, Noackstraße und Karlsruher Straße wurde mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2012 (Magistratsvorlage Nr. 2012/0142) neu
gefasst.
Der neu gefasste Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans dient der Steuerung der
städtebaulichen Entwicklung, insbesondere der Umsetzung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012, Magistratsvorlage Nr. 2012/0011).
Um die Planungsziele im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 35 nicht zu gefährden wird
vorerst ein „einfacher Bebauungsplan“ aufgestellt, der nur solche Festsetzungen trifft, die
hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung erforderlich und zur Umsetzung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes notwendig sind. Für die sonstigen städtebaulichen und
nutzungsbezogenen Voraussetzungen ist weiterhin § 34 BauGB maßgebend.
Gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll der
vorhandene, städtebaulich nicht integrierte Einzelhandelsstandort Heidelberger Straße /
Rüdesheimer Straße nicht um Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten erweitert
werden, um die Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt sowie
die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung in den Ortskernen Bessungen und Eberstadt
sicher zu stellen. Aus diesem Grund sollen Einzelhandelsbetriebe mit
nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten, Einzelhandelsbetriebe mit sonstigen
zentrenrelevanten Kernsortimenten und großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht
zentrenrelevanten Kernsortimenten, sowie Bank- und Postfilialen als ergänzende, für die
Zentrenbildung spezifische Dienstleistungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 35
ausgeschlossen werden. Die Ansiedlung von Bank- und Postfilialen würde die zentralen
Funktionen des benachbarten Bessunger Ortskerns sowie des zentralen Versorgungsbereichs
Eberstadt in besonderem Maße gefährden, da eine Verlagerung solcher Nutzungen in den
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 35 einen wesentlichen Funktionsverlust in den Zentren
zur Folge hätte1. Ausnahmen bzgl. der Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel mit nicht-
zentrenrelevantem Kernsortiment können auf den Grundstücken Heidelberger Straße 185 -195
eingeschränkt zugelassen werden. Darüber hinaus besitzen die vorhandenen Betriebe
Bestandsschutz.
Vergnügungsstätten sollen im Geltungsbereich des W 35 ausgeschlossen werden, um die
vorhandene Wohnbebauung im Bereich der Noackstraße zu schützen und einen Trading -Down-
Effekt zu verhindern.
Aufgrund der Entwicklungen im Umfeld des Geltungsbereichs, insbesondere der
Neuentwicklung der Konversionsflächen, wird für das Planungsgebiet eine städtebauliche
Aufwertung angestrebt. Für den nordwestlichen und nordöstlichen Teilbereich soll die
Entwicklung eines der Lage angemessenen Gewerbe- und Bürostandorts beiderseits des neuen
Sondergebiets „Marktplatz Bessungen“ unterstützt werden. Im südlichen Teilbereich soll die
vorhandene Mischnutzung aus Gewerbe, Wohnen und Büronutzung verträglich weiter
entwickelt werden.
1 Der Ortskern von Eberstadt ist zentraler Versorgungsbereich
- 4 -
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2014 und Bekanntmachung der
erneuten öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 11.11.2014 fand die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung vom 19.11.2014 bis einschließlich
19.12.2014 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 10.11.2014 beteiligt.
Zu 1.:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum
Entwurf des Bebauungsplans W 35 zusammengefasst und entsprechend geprüft.
Zu 2.:
Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
eingegangene Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans W 35 wurde in Anlage 2
(datenschutzrelevante Anlage) zusammengefasst und entsprechend geprüft.
Zu 4. und 5.:
Der vorliegende Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – (siehe Datei)
ist mit seiner Begründung (Anlage 3) gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Bebauungsplan W 35 wird anschließend durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft
gesetzt.
Der Dezernent I: Die Dezernentin III:
Jochen Partsch Cornelia Zuschke
Oberbürgermeister Stadträtin
Vorab werden übersandt:
Je 9 Exemplare des Bebauungsplans W 35 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, 03.02.2015
61.2 ha Nst. 2112
anlage 7
230 Zeichen
Punkt 3: Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2015/0038) Gegen die Stimme der Fraktion UFFBASSE empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 6
202 Zeichen
Punkt 4: Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2015/0038) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
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1701917020 17024
1243 126
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13111313 1318
Flur 6
Flur 21
Flur 20Flur 19
Flur 20
Flur 21
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/DQGVNURQVWUDH
%UGHU.QDX6WUDH6WXU]VWUDH%UGHU.QDX6WUDHHinter der Rennbahn
+HLGHOEHUJHU6WUDH
.DUOVUXKHU6WUDH
5GHVKHLPHU6WUDHDonnersbergring
)HOVLQJVWUDH
Schiebelhuthweg
Schiebelhuthweg
Hinter der Rennbahn
.DUOVUXKHU6WUDH1RDFNVWUDH
Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung Darmstadt Flur 19, 20Bebauungsplan W 355GHVKHLPHU6WUDH1RDFNVWUDHIUGDV*HELHW]ZLVFKHQ5GHVKHLPHU6WUDH+HLGHOEHUJHU6WUDH1RDFNVWUDHXQG.DUOVUXKHU6WUDHRKQHGHQ*HOWXQJVEHUHLFKGHV%HEDXXQJVSODQV:I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)$XIJUXQGGHV%DX*%LG)GHU%HNDQQWPDFKXQJYRP%*%O,6i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132)werden festgesetzt:*UHQ]HQGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKV (s. Kartenabbildung)2. Art der baulichen Nutzung$OOH$UWHQEDXOLFKHU1XW]XQJHQQDFK$EVXQG%DX*%VLQGLP*HOWXQJVEHUHLFKGHV%HEDXXQJVSODQV]XOlVVLJ)ROJHQGH1XW]XQJHQVLQGJHPl$EVD%DX*%QLFKW]XOlVVLJ2.2.1 Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten.HUQVRUWLPHQWHQVLHKH=LII,9'DUPVWlGWHU6RUWLPHQWVOLVWHJURIOlFKLJH(LQ]HOKDQGHOVEHWULHEHPLWQLFKW]HQWUHQUHOHYDQWHQ.HUQVRUWLPHQWHQVLHKH=LII,9'DUPVWlGWHU6RUWLPHQWVOLVWH$XVQDKPVZHLVHNDQQDXIGHQ*UXQGVWFNHQDQGHU+HLGHOEHUJHU6WUDHJURIOlFKLJHU(LQ]HOKDQGHOPLWQLFKW]HQWUHQUHOHYDQWHP.HUQVRUWLPHQW]XJHODVVHQZHUGHQZHQQGDV]HQWUHQUHOHYDQWH5DQGVRUWLPHQWGHU9HUNDXIVIOlFKHXQGPD[Pì9HUNDXIVIOlFKHLQVJHVDPWQLFKWEHUVFKUHLWHW2.2.3 Bank- und Postfilialen,2.2.4 Tankstellen,2.2.5 Bordelle und bordellartige Betriebe.9HUJQJXQJVVWlWWHQDOOHU$UWVLQGJHPl$EVE%DX*%QLFKW]XOlVVLJII. 6DW]XQJEHUGLH*HVWDOWXQJEDXOLFKHU$QODJHQ$XIJUXQGGHV+HVVLVFKH%DXRUGQXQJ+%2LG)YRP*9%O,6L9P$EV%DX*%ZLUGIHVWJHVHW]W1. Werbeanlagen1.1)UGHQ%HUHLFKGHU+HLGHOEHUJHU6WUDH5GHVKHLPHU6WUDHXQG1RDFNVWUDH VLQG:HUEHDQODJHQQXUDQGHU6WlWWHGHU/HLVWXQJDOV(LJHQZHUEXQJ]XOlVVLJ$XIGHQ*UXQGVWFNVIUHLIOlFKHQVLQGVLHDXVVFKOLHOLFKDQGHU*UXQGVWFNV]XIDKUW ]XOlVVLJXQGQXUVHQNUHFKW]XU|IIHQWOLFKHQ6WUDHQYHUNHKUVIOlFKHDXI]XVWHOOHQ1.2 'LH]XOlVVLJHQ:HUEHDQODJHQJHP=LII,,GUIHQQLFKWJU|HUDOVPìVHLQ1.3 Werbeanlagen mit grellem, wechselndem oder bewegtem Licht sowie ProjektionenXQGDNXVWLVFKH:HUEHDQODJHQVLQGXQ]XOlVVLJ
V. Hinweise'DUPVWlGWHU6RUWLPHQWVOLVWH (Auszug aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept vom Januar 2012) ZENTRENRELEVANTE SORTIMENTE davon nahversorgungsrelevante Sortimente Drogeriewaren (Wasch- und Putzmittel, Kosmetikartikel) Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Back- und Fleischwaren, *HWUlQNH7HH7DEDNZDUHQ Reformwaren) Pharmazeutika (Schnitt-) Blumen Zeitungen / Zeitschriften EULJH]HQWUHQUHOHYDQWH6RUWLPHQWHAngler- und JagdartikelBHNOHLGXQJ:lVFKHBilder / Bilderrahmen%LOGXQG7RQWUlJHU%ULHIPDUNHQ0Q]HQ%FKHU$QWLTXDULDWCRPSXWHUXQG=XEHK|UEOHNWURNOHLQXQGJURJHUlWHErotikartikelFotoGDUGLQHQXQG=XEHK|UGeschenkartikelGlas / Porzellan / KeramikHandarbeitsartikel / Kurzwaren /MeterwareStoffe / Wolle+DXVKDOWVZDUHQ.FKHQDUWLNHOXQGJHUlWHRKQH(OHNWURNOHLQJHUlWHMesser, Scheren, Besteck, Eimer,:lVFKHVWlQGHUN|UEH%HVHQ.XQVWVWRIIEHKlOWHUVFKVVHOQHeimtextilien, Dekostoffe, Haus-, Bett-XQG7LVFKZlVFKH
+REE\.QVWOHUXQG%DVWHODUWLNHOKunstgewerbeLederwaren / Taschen / Koffer /RegenschirmeMXVLNLQVWUXPHQWHXQG=XEHK|UOptik, AugenoptikPDSLHU%URDUWLNHO6FKUHLEZDUHQ3DUIPHULHDUWLNHOSDQLWlWVZDUHQPHGL]LQLVFKRUWKRSlGLVFKSchuheSpielwaren6SRUWDUWLNHOXQGJHUlWHSportbekleidung und -schuheSportpokale und -preiseTHOHNRPPXQLNDWLRQXQG=XEHK|U7RSISIODQ]HQ%OXPHQW|SIHXQG9DVHQ(Indoor)Uhren / Schmuck8QWHUKDOWXQJVHOHNWURQLNXQG=XEHK|UWaffenAQWLTXLWlWHQBauelemente, BaustoffeBettwaren / Matratzen, Lattenroste%RGHQEHOlJH7HSSLFKH$XVOHJZDUHCampingartikel (ohne Bekleidung)ELVHQZDUHQ%HVFKOlJHElektroinstallationsmaterialFDKUUlGHUXQG=XEHK|UFarben / LackeFliesenGDUWHQDUWLNHOJHUlWHDXFK7HUUDNRWWD*DUWHQKlXVHUHolzKDPLQH.DFKHO|IHQ.)=&DUDYDQXQG0RWRUUDG]XEHK|U
KinderwagenLampen und Leuchten / LeuchtmittelMaschinen / Werkzeuge (auch*DUWHQPDVFKLQHQZLH5DVHQPlKHUWasserpumpen)0|EHOHLQVFKO%UR.FKHQXQG*DUWHQP|EHOXQG3ROVWHUDXIODJHQPflanzen / Samen3IODQ]JHIlHRROOOlGHQ0DUNLVHQSDQLWlUDUWLNHO6SRUWJURJHUlWHTapetenTeppiche (Einzelware)Zoologische Artikel (Tierfutter,]XEHK|UOHEHQGH7LHUH
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKGesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletztJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP%*%O,6Planzeichenverordnung (PlanzV)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO)LG)YRP*9%O,6JHlQGHUWGXUFK$UW40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)Hess. Wassergesetz (HWG) LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 62 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270),]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP%*%O,6Hess. Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) i. d. F. vom 28.09.2007 (GVBI. I6JHlQGHUWGXUFK$UWLNHOGHV*HVHW]HVYRP*9%O6¬
%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHJHP%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQPLW6FKUHLEHQYRP10.06.2002.
Satzungsbeschluss:'LHVHU%HEDXXQJVSODQZXUGHJHP%DX*%YRQGHUStadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am . 'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU6DW]XQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQAusgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt________________________Die DezernentinBekanntmachung:%HNDQQWPDFKXQJGHV6DW]XQJVEHVFKOXVVHVGHV%HEDXXQJVSODQVJHP%DX*%XQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP . gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGLHVHV%HEDXXQJVSODQVPLW%HJUQGXQJJHP+HVV*HPHLQGHRUGQXQJ+*2L9PGHU+DXSWVDW]XQJGHU:LVVHQVFKDIWVVWDGWDarmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis HLQVFKOLHOLFK . Inkrafttreten:Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am . Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt________________________Die DezernentinDarmstadt, den ___________Stadtplanungsamt_____________________Dieter von Mackensen
(UQHXWHgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2014. %HNDQQWPDFKXQJGHUHUQHXWHQ|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP11.11.2014.(UQHXWH|IIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHV%HEDXXQJVSODQVPLW%HJUQGXQJJHP¬D%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'LQGHU=HLWYRP19.11.2014. ELVHLQVFKOLHOLFK19.12.2014. %HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHJHPD%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQPLW6FKUHLEHQYRP10.11.2014.
Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung Darmstadt Flur 19, 20Bebauungsplan W 355GHVKHLPHU6WUDH1RDFNVWUDH
.?&$'?:HVW?%HEDXXQJVSOlQH?:?3ODQXQJ?%3ODQB:B-DQGZJ
3ODQYHUPHUNH9HUHLQIDFKWHV9HUIDKUHQQDFK%DX*%Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.1999. %HNDQQWPDFKXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHP%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´am 17.09.2001. )UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLWBeschluss des Magistrats vom 09.12.1998. %HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQGEHUGLH*HOHJHQKHLW]XU$QK|UXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP22.12.1998.gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG$QK|UXQJJHP%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'LQGHU=HLWYRP22.12.1998ELVHLQVFKOLHOLFK22.01.1999. 8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJJHP%DX*%XQGAbstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 28.04.1999. gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2002. %HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP29.05.2002. gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHV%HEDXXQJVSODQVPLW%HJUQGXQJJHP%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'LQGHU=HLWYRP06.06.2002 bis HLQVFKOLHOLFK08.07.2002.
2.Bodendenkmal Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies der hessen$UFKlRORJLHRGHUGHU8QWHUHQ'HQNPDOVFKXW]EHK|UGHXQYHU]JOLFKDQ]X]HLJHQ3. %RGHQYHUlQGHUXQJHQ%HLDOOHQ0DQDKPHQGLHHLQHQ(LQJULIILQGHQ%RGHQHUIRUGHUQLVWDXIVHQVRULVFKH$XIIlOOLJNHLWHQ]XDFKWHQ:HUGHQVROFKH$XIIlOOLJNHLWHQGHV8QWHUJUXQGHVIHVWJHVWHOOWGLHDXIGDV9RUKDQGHQVHLQYRQVFKlGOLFKHQ%RGHQYHUlQGHUXQJHQKLQZHLVHQLVWXPJHKHQGGDV5HJLHUXQJVSUlVLGLXP'DUPVWDGW$EWHLOXQJ$UEHLWVVFKXW]XQG8PZHOW'DUPVWDGW'H],9'$]XLQIRUPLHUHQ'DUEHUKLQDXVLVWHLQ)DFKJXWDFKWHULQAltlastenfragen hinzuzuziehen.4. Altstandorte )UGDV3ODQJHELHWH[LVWLHUHQLQGHU$OWIOlFKHQGDWHL$/7,6GHV+HVVLVFKHQ/DQGHVDPWHVIU8PZHOWXQG*HRORJLH+/8*IROJHQGH(LQWUlJH +HLGHOEHUJHU6WUDH*URKDQGHO06FKPLHU|OXQG7HFKQ)DEULN%HGDUIVDUWLNHO +HLGHOEHUJHU6WUDH.I]+DQGHOXQG5HSDUDWXU7DQNVWHOOH=XODVVXQJVXQG7h'LHQVW:DJHQSIOHJH.I]=XEHK|U +HLGHOEHUJHU6WUDH Herstellung, Instandsetzung und Handel mit Motorenteilen, Zylinderbearbeitung 1RDFNVWUDH Serienfertigung von Bilderrahmen aus Holz und Metall 5GHVKHLPHU6WUDH6HUYLFHGLHQVWOHLVWXQJHQLP.I]%HUHLFKLQVEHV)DKU]HXJPDQDJHPHQW7h96h'$EVFKOLHHQGH(UNHQQWQLVVHEHUGLH$OWVWDQGRUWHOLHJHQQLFKWYRUMHGRFKZLUGGDV*HIlKUGXQJVSRWHQWLDOIUGLH8PZHOWDXIJUXQGGHU(LQWHLOXQJGHU%HWULHEHLQ die Branchenklasse 4 bis 5 des Branchenkatalogs, als hoch bzw. sehr hochHLQJHVFKlW]W'DKHUVLQG]XU$EZHKUP|JOLFKHU*HIDKUHQEHLGHU1XW]XQJVlQGHUXQJ und bei Bodeneingriffen dieser Standorte Einzelfallrecherchen bzw. ggf.DQVFKOLHHQGHRULHQWLHUHQGH8QWHUVXFKXQJHQJHPlGHU+DQGEFKHU$OWODVWHQ%DQG7HLOE]Z%DQG7HLOGHV+/8*GXUFK]XIKUHQ%HL)HVWVWHOOXQJYRQ.RQWDPLQDWLRQHQVLQGGLHHLQVFKOlJLJHQXPZHOWUHFKWOLFKHQ Vorschriften zu beachten und die Kosten einer notwendigen Bodensanierung vom*UXQGVWFNVHLJHQWPHU]XWUDJHQ(VJLOWDXFKGHU+LQZHLVXQWHU=LII$OWIOlFKHQ$OWODVWHQ %HL%DXJHQHKPLJXQJVYHUIDKUHQGLH$OWIOlFKHQVFKlGOLFKH%RGHQYHUlQGHUXQJHQXQGRGHU*UXQGZDVVHUVFKlGHQEHWUHIIHQLVWGDV5HJLHUXQJVSUlVLGLXP'DUPVWDGW$EWHLOXQJ$UEHLWVVFKXW]XQG8PZHOW'DUPVWDGW'H],9'$]XVWlQGLJH%RGHQVFKXW]EHK|UGH]XEHWHLOLJHQ.DPSIPLWWHOEHODVWXQJXQGUlXPXQJ Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet undHVPXVVJUXQGVlW]OLFKYRP9RUKDQGHQVHLQYRQ.DPSIPLWWHOQDXVJHJDQJHQZHUGHQ(LQH/XIWELOGDXVZHUWXQJGHV.DPSIPLWWHOUlXPGLHQVWHVGHV/DQGHV+HVVHQKDW Verdachtspunkte im Plangeltungsbereich ergeben. Die Verdachtspunkte wurdenLP/DJHSODQ$EEGHU%HJUQGXQJ]XP%HEDXXQJVSODQNRRUGLQDWHQPlLJHUIDVVW und rot gekennzeichnet. $XIDOOHQ*UXQGVWFNVIOlFKHQEHLGHQHQERGHQHLQJUHLIHQGH0DQDKPHQVWDWWILQGHQ sollen, sind vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen systematischehEHUSUIXQJHQ6RQGLHUXQJHQDXI.DPSIPLWWHOGHU9HUGDFKWVSXQNWHHUIRUGHUOLFK(LQHhEHUSUIXQJGHU9HUGDFKWVSXQNWHLVWDXFKGDQQHUIRUGHUOLFKZHQQVLFKGLHVH9HUGDFKWVSXQNWHDXHUKDOEGHV%DXIHOGHVE]Z*UXQGVWFNHVEHILQGHQXQGYRUERGHQ eingreifenden Bauarbeiten ein Sicherheitsabstand im Radius von 15 Metern um den eingemessenen Verdachtspunkt nicht eingehalten wird.'LHÅ$OOJHPHLQHQ%HVWLPPXQJHQIUGLH.DPSIPLWWHOUlXPXQJLP/DQGH+HVVHQ´VLQG]XEHDFKWHQ'LH.RVWHQIUGLH.DPSIPLWWHOUlXPXQJ$XIVXFKHQ%HUJHQ=ZLVFKHQODJHUQVLQGYRP9HUXUVDFKHU]%*UXQGVWFNVHLJHQWPHULQHLJHQWPHU9RUKDEHQWUlJHULQWUlJHU]XWUDJHQ9HUNHKUVOlUPEHODVWXQJ 'DLP3ODQJHELHWGLH2ULHQWLHUXQJVZHUWHGHU',1Å6FKDOOVFKXW]LP6WlGWHEDX´IU0LVFKJHELHWHXQG*HZHUEHJHELHWHEHUVFKULWWHQZHUGHQVLQGEHL1HX8PXQG
(UZHLWHUXQJVEDXWHQIU$XIHQWKDOWVUlXPHGLHGHPQLFKWQXUYRUEHUJHKHQGHQ$XIHQWKDOWGLHQHQEDXOLFKH9RUNHKUXQJHQ]XU/lUPPLQGHUXQJ]XWUHIIHQXQG]XP6FKXW]YRQ$XIHQWKDOWVUlXPHQJHJHQ$XHQOlUPLVWQDFK]XZHLVHQGDVVGLH$QIRUGHUXQJHQDQGLH/XIWVFKDOOGlPPXQJGHU$XHQEDXWHLOHJHPl=LIIHU7DEHOOHXQG 9 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise, AusgabeHUIOOWZHUGHQ8. (QWZlVVHUXQJVWHFKQLVFKH(UVFKOLHXQJ$XV*UQGHQHLQHUQDWXUQDKHQ5HJHQZDVVHUEHZLUWVFKDIWXQJVRZLH]XU(QWODVWXQJGHUVWlGWLVFKHQ.DQDOLVDWLRQLVWXQWHU%HUFNVLFKWLJXQJGHV%RGHQXQG*HZlVVHUVFKXW]HVHLQH5FNKDOWXQJXQG1XW]XQJGHV1LHGHUVFKODJVZDVVHUVHUIRUGHUOLFKGKa)DXI'DFKXQG)UHLIOlFKHQDQIDOOHQGHV1LHGHUVFKODJVZDVVHULVW]XYHUVLFNHUQund/oder zu nutzen,b)LQGLH|IIHQWOLFKH.DQDOLVDWLRQLVWQXU6FKPXW]ZDVVHUHLQ]XOHLWHQ$OOHREHQJHQDQQWHQ9RUVFKULIWHQN|QQHQEHLP6WDGWSODQXQJVDPW%HVVXQJHU6WUDH64295 Darmstadt, eingesehen werden.
*HlQGHUWHU$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2012. %HNDQQWPDFKXQJGHVJHlQGHUWHQ$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHP%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP07.07.2012. III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser$XIJUXQG$EV+HVVLVFKHV:DVVHUJHVHW]+:*LG)YRP*9%O,6¬L9P$EV%DX*%ZLUGIHVWJHVHW]W=XU6FKRQXQJGHVQDWUOLFKHQ:DVVHUKDXVKDOWHVVLQGDXIGHQ*UXQGVWFNHQ=LVWHUQHQzu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser dienen, das auf den'DFKIOlFKHQDQIlOOW'DV)DVVXQJVYHUP|JHQGHU=LVWHUQHQPXVVPLQGHVWHQVOPìKRUL]RQWDOSURML]LHUWHXQEHJUQWH'DFKIOlFKHEHWUDJHQ'DV=LVWHUQHQZDVVHUVROODOV%UDXFKZDVVHU]%IU*DUWHQEHZlVVHUXQJ:&6SOXQJHWFJHQXW]WZHUGHQIV. 1DFKULFKWOLFKHhEHUQDKPHDQGHUHUJHVHW]OLFKHU9RUVFKULIWHQ Kulturdenkmal1RDFNVWUDHXQG)OXU)OXUVWFN1UJHP$EV Hessisches Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I. S. 262, 270)
NICHT-ZENTRENRELEVANTE SORTIMENTE
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 35
anlage 9
268 Zeichen
Punkt 5: Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2015/0038) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. (Die Beschlussfassung erfolgt bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE.)
anlage 5
7541 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.02.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
I 15
III 61
Stvv
Vorlage-Nr. 2015/0038
Magistratsbeschluss-Nr.
53
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – (Satzungsbeschluss)
Vorlage vom: 03.02.2015
Beschlussvorschlag :
1. Zum erneut offen gelegten Entwurf des Bebauungsplans W 35 – Rüdesheimer Straße /
Noackstraße – gingen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten
Stellungnahmen ein.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1)
entschieden.
2. Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB ging die in
Anlage 2 zusammengefasste Stellungnahme ein.
Über die eingegangene Stellungnahme wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2,
datenschutzrel. Anlage) entschieden.
- 3 -
3. Dem vorliegenden Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – und der
dazugehörigen Begründung (Anlage 3), sowie den im Plan enthaltenen Satzungen über die
Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden
von Niederschlagswasser wird zugestimmt.
4. Der Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße –, für das Gebiet zwischen
Rüdesheimer Straße, Heidelberger Straße, Noackstraße und Karlsruher Straße (ohne
Teilbereich Bebauungsplan W 35.2), wird mit seiner Begründung zur Satzung beschlossen.
Anlagen: Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zum Bebauungsplanentwurf
W 35
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahme der Öffentlichkeit zum
Bebauungsplanentwurf W 35 ( datenschutzrel. Anlage )
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan W 35
Bebauungsplan W 35 (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 18.02.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0038 vom 03.02.2015:
Der Aufstellungsbeschluss vom 18.02.1999 für das Gebiet zwischen Rüdesheimer Straße,
Heidelberger Straße, Noackstraße und Karlsruher Straße wurde mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2012 (Magistratsvorlage Nr. 2012/0142) neu
gefasst.
Der neu gefasste Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans dient der Steuerung der
städtebaulichen Entwicklung, insbesondere der Umsetzung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012, Magistratsvorlage Nr. 2012/0011).
Um die Planungsziele im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 35 nicht zu gefährden wird
vorerst ein „einfacher Bebauungsplan“ aufgestellt, der nur solche Festsetzungen trifft, die
hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung erforderlich und zur Umsetzung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes notwendig sind. Für die sonstigen städtebaulichen und
nutzungsbezogenen Voraussetzungen ist weiterhin § 34 BauGB maßgebend.
Gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll der
vorhandene, städtebaulich nicht integrierte Einzelhandelsstandort Heidelberger Straße /
Rüdesheimer Straße nicht um Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten erweitert
werden, um die Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt sowie
die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung in den Ortskernen Bessungen und Eberstadt
sicher zu stellen. Aus diesem Grund sollen Einzelhandelsbetriebe mit
nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten, Einzelhandelsbetriebe mit sonstigen
zentrenrelevanten Kernsortimenten und großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht
zentrenrelevanten Kernsortimenten, sowie Bank- und Postfilialen als ergänzende, für die
Zentrenbildung spezifische Dienstleistungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 35
ausgeschlossen werden. Die Ansiedlung von Bank- und Postfilialen würde die zentralen
Funktionen des benachbarten Bessunger Ortskerns sowie des zentralen Versorgungsbereichs
Eberstadt in besonderem Maße gefährden, da eine Verlagerung solcher Nutzungen in den
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 35 einen wesentlichen Funktionsverlust in den Zentren
zur Folge hätte
1. Ausnahmen bzgl. der Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel mit nicht-
zentrenrelevantem Kernsortiment können auf den Grundstücken Heidelberger Straße 185-195
eingeschränkt zugelassen werden. Darüber hinaus besitzen die vorhandenen Betriebe
Bestandsschutz.
Vergnügungsstätten sollen im Geltungsbereich des W 35 ausgeschlossen werden, um die
vorhandene Wohnbebauung im Bereich der Noackstraße zu schützen und einen Trading-Down-
Effekt zu verhindern.
Aufgrund der Entwicklungen im Umfeld des Geltungsbereichs, insbesondere der
Neuentwicklung der Konversionsflächen, wird für das Planungsgebiet eine städtebauliche
Aufwertung angestrebt. Für den nordwestlichen und nordöstlichen Teilbereich soll die
Entwicklung eines der Lage angemessenen Gewerbe- und Bürostandorts beiderseits des neuen
Sondergebiets „Marktplatz Bessungen“ unterstützt werden. Im südlichen Teilbereich soll die
vorhandene Mischnutzung aus Gewerbe, Wohnen und Büronutzung verträglich weiter
entwickelt werden.
1 Der Ortskern von Eberstadt ist zentraler Versorgungsbereich
- 5 -
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2014 und Bekanntmachung der
erneuten öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 11.11.2014 fand die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung vom 19.11.2014 bis einschließlich
19.12.2014 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 10.11.2014 beteiligt.
Zu 1.:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum
Entwurf des Bebauungsplans W 35 zusammengefasst und entsprechend geprüft.
Zu 2.:
Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
eingegangene Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans W 35 wurde in Anlage 2
(datenschutzrelevante Anlage) zusammengefasst und entsprechend geprüft.
Zu 4. und 5.:
Der vorliegende Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – (siehe Datei)
ist mit seiner Begründung (Anlage 3) gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Bebauungsplan W 35 wird anschließend durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft
gesetzt.
Der Dezernent I: Die Dezernentin III:
Jochen Partsch Cornelia Zuschke
Oberbürgermeister Stadträtin
Vorab werden übersandt:
• Je 9 Exemplare des Bebauungsplans W 35 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
• Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, 03.02.2015
61.2 ha Nst. 2112
anlage 3
35557 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, 03.02.2015 Der Magistrat Begründung gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – für das Gebiet zwischen Rüdesheimer Straße, Heidelberger Straße, Noackstraße und Karlsru- her Straße (ohne Bereich des Bebauungsplans W 35.2) Geltungsbereich des Bebauungsplans W 35 (ohne Maßstab) Anlage 3 Inhalts- u Inhalts 1. 2. 3. 4. 5. 5.1 5.2 5.3 6. 6.1 6.2 7. 7.1 8. 8.1 9. 10. 11. 12. 12.1 12.1.1 12.1.2 13. 13.1 14. 15. und Abbildun sverzeichn Anlass un Rechtsgr Verfahren Lage des Planungs Regionalp Flächennu Gegenwär Städtebau Städtebau Bestand E Immissio Lärmeinw Altflächen Altflächen Wasserw Kampfmit Allgemein Inhalt und Art der ba Ausschlus Ausschlus Inhalt und Werbeanla Satzung z Niedersch Nachricht ngsverzeichn nis nd Ziel der rundlagen . n nach § 13 Plangebie srechtliche plan Südhes utzungsplan rtiges Planu uliche Rah uliche Situat Erschließun nen / Emis irkungen au n /Altlasten datei ALTIS irtschaftlic ttelbelastu ne Planung d Begründ aulichen Nut ss bestimmt ss von Verg d Begründ agen ......... zur Schaffu hlagswass tliche Über nis Begründu Planaufste .................. 3 BauGB ... etes und rä Situation . ssen 2010 . n ................ ungsrecht .. menbeding tion und ge g ............... ssionen ..... uf das Plang n ................ 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Geltungsbe .................. .................. .................. .................. .................. r Bestand .. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. chtlichen Fe .................. tzungen gem Art gem. § 9 srechtliche .................. m Sammeln .................. etzlicher Vo 5 .................. .................. .................. ereich ........ .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. estsetzung .................. m. § 9 Abs. 9 Abs. 2b Ba en Festsetz .................. n oder Verw .................. orschriften .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. gen ............ .................. . 2a BauGB auGB ........ zungen ..... .................. wenden vo .................. n ................. Se .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. .................. B ................. .................. .................. .................. n .................. .................. ite I ... 1 ... 1 ... 1 ... 2 ... 4 ... 4 ... 4 ... 4 ... 5 ... 5 ... 5 ... 6 ... 6 ... 6 ... 6 ... 7 ... 7 ... 9 ... 9 ... 9 ... 9 . 11 . 12 . 12 . 12 . 12 Begründ 1. Der Beb zung de der Stad Mit dem schluss den Ber Zielsetz stadt Da das Geb Die auf teiligun g gangen tungsb e Da derz nungen ist, wird Erst mit Konvers den Ge 2. Dem ein Fassung 3. Zur Um „einfach Der „ein unbedin ge Rege ten. Die Zulä planung Wird du aus der wesentl die Gem – d z g dung Bebauu Anlass un bauungspla es Einzelha dtverordnet m Beschluss des Bebau reich des vo zung auf die armstadt au biet des Be Grund der gen über di en Stellung ereichs nich zeit eine kon (Verkehrsp ein einfac t fortschreite sionsfläche ltungsberei Rechtsgr nfachen Be g vom 23.0 Verfahren setzung de her Bebauu nfache Beba ngt städteba elungen sol ässigkeit vo gsrechtliche urch die Auf r vorhanden ich verände meinde das die Zulässig zulässig we gen nach d ungsplan W 3 nd Ziel der an W 35 die ndels- und tenversamm s der Stadtv uungsplans orhabenbez e Umsetzun usgerichtet. bauungspla in den Jahr e allgemein gnahmen sin ht mehr abw nkrete Plan planung, En her Bebau ender Planu der Lincoln ch des W 3 rundlagen bauungspla 9.2004 und n nach § 13 s Planungs ngsplan“ ge auungsplan aulich erford ll den notwe on Bauvorha en Vorausse fstellung ein nen Eigenar ert oder ent vereinfacht gkeit von UV erden, die v er Anlage 1 35 Planaufste nt der Steue Zentrenkon mlung vom 0 verordneten W 35 vom zogenen Be g des Einze Gleichzeitig ans W 35 zu ren 1998/19 nen Ziele un nd aufgrund wägungsrele ung für eine ntwicklung L ungsplan z ung, insbes n-Siedlung, 35 aufzustel an liegen die d die hierzu 3 BauGB szieles soll a emäß § 30 ( n“ trifft im Ge derlichen R endigen Sp aben liegt n etzungen im nes Bebauu rt der näher hält er ledig te Verfahre VP-pflichtig orprüfungsp 1 zum UVPG ellung erung der s nzeptes der 03.05.2012 nversammlu 18.02.1999 ebauungspla elhandels- u g wurde ein ur Sicherun 999 und 200 nd Zwecke d d der geänd evant. en qualifizie Lincoln-Sied zur Sicheru sondere auc ist beabsic len. e Vorschrift ergangene auf der Gru (3) BauGB egensatz zu egelungen ielraum für nach wie vo m Sinne des ungsplans in ren Umgebu glich Festse n nach § 13 gen Vorhabe pflichtig mit G sind und städtebaulic r Wissensch , Magistrats ung am 21.0 9 geändert. ans W 35.2 und Zentren ne Verände ng der Planu 02 erfolgten der Planung derten Ziels erten Bebau dlung) und S ng der Plan ch der Planu htigt einen ten des Bau en Rechtsve ndlage des aufgestellt w um „qualifiz und Festse weitere Ent r im Zusam s § 34 BauG n einem Ge ung ergebe etzungen na 3 BauGB an en nicht beg t erhebliche chen Entwic haftsstadt D svorlage Nr 06.2012 wur Der Geltung (SO-Gebie nkonzeptes rungssperre ungsziele be n Öffentlichk g und die E etzung und uungsplan a Sachverhalt nungsziele a ung für die s qualifizierte ugesetzbuc erordnungen § 9 Abs. 2a werden. zierten Beba etzungen. D twicklungen menwirken GB gelten un biet nach § nde Zulässi ach § 9 Abs nwenden, w gründet wird n nachteilig cklung und d Darmstadt (B r. 2012/0011 rde der Auf gsbereich w et) verkleine s der Wisse e gem. § 14 eschlossen keits- und B Entwurfsplan d des geänd aufgrund an te noch nic aufgestellt. südlich ang en Bebauun ches (BauG n zu Grunde a und 2b Ba auungsplan Der Verzicht n auch zukü mit § 34 Ba nverändert 34 BauGB igkeitsmaßs s. 2a oder A wenn: d oder Vorh gen Umwelt Seit der Umset- Beschluss 1). fstellungsbe wurde um ert und die nschafts- 4 BauGB fü n. Behördenbe nung einge- derten Gel- nderer Pla- ht möglich grenzende ngsplan für B) in der e. auGB ein n“ nur die auf sonsti- ünftig erhal- auGB. Die weiter. der sich stab nicht Abs. 2b, kan haben nicht tauswirkun- te 1 e- r e- - - nn t Begründ – Eine Um keitsprü Negativ Sinne d Im vere Abs. 1 u 4. Das Pla Norden Süden d biet. Vo ungspla Die Fläc Abbildun dung Bebauu Belange de mweltverträg üfung (UVPG ve Auswirku es Bundesn infachten V und § 4 Abs Lage des angebiet bef begrenzt d durch die N om Plangeb ans W 35.2 che des Pla ng 1: Lage de ungsplan W 3 es Habitat- o glichkeitspr G) ist nicht ngen auf di naturschutz Verfahren ka s. 1 BauGB Plangebie findet sich i durch die Rü oackstraße iet ist der G ausgenomm angebietes b es Plangebie 35 oder Vogels rüfung gemä erforderlich ie Erhaltung zgesetzes s ann von der abgesehen etes und rä im Südwest üdesheimer e und im We Geltungsbere men. beträgt etwa etes schutzes nic äß Anlage 1 h. gsziele und sind durch d r frühzeitige n werden. umlicher G ten von Dar r Straße, im esten begre reich des re a 6,6 ha. cht berührt 1 zum Gese Schutzzwe die vorliegen en Unterrich Geltungsbe rmstadt im S m Osten durc enzt die Kar chtskräftige (ohn werden. etz über die ecke der Na nde Planun htung und E ereich Stadtteil Be ch die Heide rlsruher Stra en vorhaben ne Maßstab) e Umweltve atura 2000-G g nicht zu b Erörterung n essungen un elberger St aße (B 3) da nbezogenen ) Seit rträglich- Gebiete im befürchten. nach § 3 nd wird im raße, im as Plange- n Bebau- te 2 Begründung Bebauungsplan W 35 Seite 3 Abbildung 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans W 35 (ohne Maßstab) Begründ 5. 5.1 Im Regi dargest Die Reg des bish damit d Diese Ä Der neu biet eins forderni 5.2 Der seit weist da „Gemisc Gebiet d bauung Abbildun 5.3 Für da s Flächen eine Zu nach Ar art der n dung Bebauu Planungs Regionalp ionalplan S tellt. gionalversa herigen Ber ie Vorausse Änderung er ue Bebauun schränkt, is is des § 1 A Flächenn t dem 01.04 as Plangebi chte Bauflä des rechtsk splan W 35 ng 3: Aussch Gegenwä s Plangebiet nnutzungsp lässigkeit v rt und Maß näheren Um ungsplan W 3 srechtliche plan Südhe üdhessen 2 mmlung ha reichs für In etzung für d rfolgte im P ngsplan W 3 st weiterhin Abs. 4 BauG utzungspla 4.2006 wirks iet im West che“ aus. B kräftigen Be 5 wird gem. hnitt aus dem ärtiges Plan t besteht ke lan und info von Bauvorh der baulich mgebung ei 35 Situation essen 2010 2010 ist das t auf Antrag ndustrie und die Genehm arallelverfa 35, der durc an die Ziele GB. an same Fläch en und Nor Bei dem mitt ebauungspla § 8 (2) Bau m Flächennut nungsrecht ein rechtskrä olge der Lag haben gemä en Nutzung nfügt. 0 s Plangebie g in ihrer Sit d Gewerbe a migung der F hren zum B ch textliche e der Raum hennutzung rdosten als tig ausgewi ans W 35.2 uGB) aus de tzungsplan (o t äftiger Beba ge im zusam äß § 34 Bau g, der Bauw et als Vorran tzung vom als Vorrang FNP-Änderu Bebauungsp Festsetzun mordnung an splan der W „Gewerblich esenen So , das nicht z en Darstellu ohne Maßsta auungsplan mmenhänge uGB gegeb weise und de nggebiet für 17.09.2010 ggebiet Sie ung Teilbere planverfahre ngen die Art ngepasst, e Wissenschaf he Baufläch ndergebiet zum Plange ungen des F ab) n. Infolge de end bebaut en, wenn si er Grundstü r Industrie u 0 der Neuau edlung zug reich 2.5 ge en W 35.2. t der Nutzun ntspricht al ftsstadt Dar he“ und im S handelt es ebiet gehört FNP entwic er Darstellu ten Siedlung ich das Bau ücksfläche i Seit und Gewerb usweisung estimmt un schaffen. ngen im Ge so dem Er- rmstadt Süden als sich um da t. Der Be- kelt. ngen im gsraum ist uvorhaben in die Eigen te 4 be d e- s n- Begründ Der vor Nutzung Zur Sich plans W sen. 6. Die folg auf die 6.1 Das G e nach de jenseits nem ne Durch d vorhabe möglich des Sta sen. In d Markt, e heimer Entlang Autobed der Heid Noacks Bei der Manufa Von de r auf ihre Westlich werblich Der Übe Gebiete bracht. Insgesa Baustru 6.2 Das Ge der 4-sp die Karl im Süde An der R an die K dung Bebauu handene Be gen Lebens herung der W 35 am 21. Städtebau gende Besta inhaltlich re Städtebau ebiet ist durc er Rüdeshe s der Noack uen Wohng die frei gewo enbezogene ht. Das Vorh adtteils Bess diesem Son ein Lebensm Straße). g der Heidel darf, Leben delberger S traße befind Noackstraß ktur aus de r Noackstra r östlichen h dieser Ers he Nutzung erwachungs es (Karlsruh amt ist das G uktur auf. Bestand E ebiet ist für d purig ausge sruher Stra en die Noac Rüdesheim Karlsruher S ungsplan W 3 ebauungsp smittelvollso Planungszi .06.2012 fü uliche Rah andsaufnah elevanten P uliche Situ ch die äuße imer Straße kstraße schl gebiet für ca ordenen Flä en Bebauun haben „Mark sungen mit ndergebiet s mitteldiscou berger Stra smittelmark Straße noch den sich zw ße 7 und 9 h em Jahre 19 aße führt ein Straßenseit schließungs en, wie z. B sdienst Hes her Straße / Gebiet eher Erschließu den Individu ebauten B 3 aße verläuft ckstraße. mer Straße b Straße ist nu 35 lan W 35.2, ortiment, Le ele wurde m r das Plang menbeding hme und Be unkte des e ation und g eren Erschlie e (B 3) ein W ießt sich die a. 3000 Bew ächen des e ngsplans W ktplatz Bess Waren des sind folgend unt-Markt, e aße haben s kt und Baum ein Autoha wei III-gesch handelt es s 906, die unte ne Erschließ te angrenze sstraße, im B. Autowasc ssen (TÜV) Rüdesheim r durch gew ung ualverkehr g 3, die im No , erschlosse befinden sic ur für Recht , rechtskräft ebensmitteld mit dem Au gebiet gleich gungen eschreibung einfachen B gegenwärt eßungsstra Wohngebiet e Lincoln S wohner wied ehemaligen W 35.2 - Rüd sungen“, we s täglichen B de Nutzung ein Drogerie sich bereits markt anges aus und ein hossige Wo sich um die er Denkma ßungsstraße enden Woh südwestlich chanlage, G auf den Gr mer Straße) werbliche Nu gut erschlos rden über d en. Im Oste ch gegenwä tsabbieger tig seit 02.0 discounter, fstellungsbe hzeitig eine g des städte Bebauungsp tiger Besta aßen stark b t mit Gesch iedung an, der nutzbar TÜV-Gelän desheimer S elches zur S Bedarfs dien gen zulässig e-Markt und Einzelhand siedelt. Des Schnellimb ohngebäude e ehemalige lschutz steh e zum Beba nbebauung hen Plange Garagengeb undstücken ist in versc utzungen ge ssen. So wi die Rüdeshe en befindet s ärtig zwei Ei aus der Fa 02.2011, läs Drogeriema eschluss de Veränderu ebaulichen planes. nd begrenzt. Im osswohnun die als Kon r gemacht w ndes wurde Straße / Kar Sicherstellu nt, ist als So g: ein Leben eine Tanks delsbetriebe s Weiteren b biss als Driv e. e Großherzo ht. auungsplan g mit Doppe biet, befind bäude, Lage n im nordwe chiedenen G eprägt und rd es im No eimer Straß sich die He n- und Ausf hrtrichtung sst im Sond arkt und Ta es neuen Be ngssperre b Konzeptes m Norden sc ngsbau an, nversionsflä wird . e die Realis rlsruher Stra ung der Nah ondergebie nsmittelvolls stelle (an de e wie z.B. B befinden sic ve-In. An de ogliche Kera ngebiet W 3 el- und Einze den sich ebe erflächen. estlichen Be Gebäuden u weist eine h orden und W ße und im W idelberger S fahrten. De Süden nutz Seit ergebiet die nkstelle zu. ebauungs- beschlos- bezieht sic chließt sich im Süden che zu ei- ierung des aße – er- hversorgung t ausgewie- sortiment- er Rüdes- Bürobedarf, ch entlang er Ecke zur amische 5.2 und der elhäusern. enfalls ge- ereich des unterge- heterogene Westen von Westen über Straße und er Anschluss zbar. Die te 5 e . ch g - r e r s Begründ gewerb durch Z Die ÖPN ßenbah heim/J u Hauptba Das Pla netzes d zur Rüd 7. 7.1 Das Ge grenzen Für das sungsam reich. In der L der Kar nen. En 66 dB(A zu 61 d betrag e Nahezu Städteb Da es s wird im für Auf e rungen Außenlä teile gem und Nac 8. 8.1 Bei dem ne Nutz § 34 Ba bauung Für da s Umwelt dung Bebauu lichen Betri Zufahrten er NV Anbindu hn Darmstad ugenheim. A ahnhof zum anungsgebie der Wissen desheimer, Immissio Lärmeinw ebiet des Be nden Straße s Stadtgebie mtes Darms Lärmkartieru lsruher Stra ntlang der R A), entlang d B(A) verzei en tags bis z u im gesamt bau“ für Mis sich um eine Bebauungs enthaltsräum zur Lärmm ärm nachzu mäß Ziffer 5 chweise, Au Altflächen Altflächen m Bebauung zungen neu auGB ohneh splans wie s Plangebi e und Geolo ungsplan W 3 ebe entlang rschlossen. ung des Ge dt mit dem S An der Rüde m Böllenfallt et ist sowoh schaftsstad Karlsruher nen / Emis wirkungen a ebauungspla en belastet. et der Wisse stadt aus de ung der Wis aße Höchstw Rüdesheime der Heidelb chnet. Die H zu 67 dB(A) ten Plangeb chgebiete u en einfache splan ein Hi me, die dem inderung zu uweisen ist, 5, Tabelle 8 usgabe 198 n /Altlasten ndatei ALT gsplan W 35 ausgewies hin zulässig folgt unter Z et existiere gie (HLUG) 35 g der Heide ebietes ist g Stadtteil Eb esheimer S or verläuft. hl durch Fuß dt Darmstad und Heidelb ssionen auf das Pla anes ist dur enschaftsst em Jahr 20 ssenschafts werte von ta er Straße sin berger Straß Höchstwert ), nachts bis biet werden und Gewerb n Bebauung inweis aufg m nicht nur v u treffen sin dass die A 8 und 9 der 89) erfüllt we n TIS 5 handelt es sen werden wären. Da Ziff. 4 Hinw n in der A ) folgende E elberger Stra ut. Parallel berstadt und traße liegt e ß- als auch dt sind, gut e berger Stra angebiet rch Straßen adt Darmst 07 vor. Die sstadt Darm ags bis zu 7 nd Höchstw ße sind Höc te entlang d s zu 57 dB( die Orienti begebiete ü gsplan han enommen, vorübergeh nd und dass Anforderung DIN 4109 ( erden. s sich um e und nur die aher werden weise aufgen Altflächenda Einträge: aße werden zur Heidelb d verläuft in eine Haltes Radwege, erschlossen ße. n- und Schie adt liegt ein se enthält a stadt sind a 76 dB(A), n werte von ta chstwerte vo den Gebäud A). erungswert berschritten delt, in dem dass bei N enden Aufe s zum Schut en an die L (Schallschu einen einfac e Nutzunge n die Altstan nommen: tei ALTIS d n von der He berger Straß südlicher R telle der Bu welche Bes n. Das Weg enenverkeh ne Lärmkart auch Ergebn an den Geb achts bis zu gs bis zu 74 on tags bis z defassaden e der DIN 1 n. m keine Geb eu-, Um un enthalt diene tz von Aufe uftschalldäm tz im Hochb chen Bebau n zulässig s ndorte im Ge des Hessi s eidelberger ße verbinde Richtung bis uslinie R, die standteil de genetz verlä hrsgeräusch tierung des nisse für de bäudefassad u 70 dB(A) 4 dB(A), na zu 71 dB(A an der Noa 18005 „Scha bietsfestsetz d Erweiteru en, bauliche enthaltsräum mmung der bau – Anfor ungsplan b sind, die na eltungsbere schen Lan d Seit r Straße et die Stra- s nach See- e vom es Radwege äuft parallel he der an- Vermes- en Planbe- den entlang zu verzeich achts bis zu A), nachts bi ackstraße allschutz im zung erfolgt ungsbauten e Vorkeh- men gegen r Außenbau rderungen ei dem kei- ch eich des Be desamtes f ü te 6 - e- g h- is m t, u- e- ür Begründ - H G - H K Z - H H - N S - R S Abschlie dungspo des Bra Gefahre chen bz Band 3, Bei Fes beachte lung Arb Kosten 9. Der Gru Das Pla Übersch Das Pla gen Ge Aus Grü und Ge und Nut Nieders Schmut 10. Der Gel grundsä Eine Lu te im Pl ßig erf a dung Bebauu Heidelberger Großhandel, Heidelberger Kfz-Handel u ubehör Heidelberger Herstellung, Noackstraße Serienfertigu Rüdesheime Servicediens eßende Erk otential für anchenkatal en bei der N zw. ggf. ans , Teil 1, bzw ststellung vo en und die z beitsschutz einer notwe Wasserw undwasserfl angebiet lieg hwemmung angebiet bef biet. ünden einer ewässersch tzung des N schlagswass tzwasser ein Kampfmit ltungsbereic ätzlich vom ftbildauswe angeltungs asst und rot ungsplan W 3 r Straße 18 M. Schmie r Straße 19 und Repara r Straße 19 Instandsetz e 5: ung von Bild er Straße 11 stleistungen kenntnisse ü die Umwelt logs, als ho Nutzungsän schließende w. Band 3, T on Kontamin zuständige und Umwe endigen Bo irtschaftlic lurabstand gt nicht in e gsgebiet. findet sich z r naturnahe hutzes sowie Niederschla ser ist zu ve nzuleiten. ttelbelastu ch des Beb Vorhanden ertung des K bereich erm gekennzeic 35 9: eröl und Tec 1: atur, Tankste 3: zung und H derrahmen a 19: n im Kfz.-Be über die Alt t, aufgrund d ch bzw. seh derung und e orientieren Teil 2 des H nationen sin Bodenschu elt Darmstad densanieru che Belang im betroffen einem Trinkw zur Zeit in e en Regenwa e zur Entlas gswassers ersickern un ng auungsplan nsein von Ka Kampfmittel mittelt. Diese chnet (siehe chn. Fabrik, elle, Zulass Handel mit M aus Holz un ereich, insbe tstandorte li der Einteilu hr hoch eing d bei Boden nde Untersu HLUG durch nd die einsc utzbehörde dt, Dezerna ng sind vom ge nen Gebiet wasser- ode einem hydro asserbewirts stung der st erforderlich nd/oder zu ns liegt in e ampfmitteln lräumdienst e Verdachts e Abb. 4). , Bedarfsart sungs- und T Motorenteile nd Metall es. Fahrzeu egen nicht ung der Betr geschätzt. D neingriffen d uchungen g hzuführen. chlägigen u beim Regie at Bodensch m Grundstü wird mit > 2 er Heilquell ogeologisch schaftung u tädtischen K h, d.h. auf D nutzen. In d inem Bomb n ausgegan tes des Lan spunkte wu tikel TÜ-Dienst, en, Zylinderb ugmanagem vor, jedoch riebe in die Daher sind dieser Stand emäß der H mweltrechtl erungspräsid hutz (IV/DA ckseigentüm 20 m unter G enschutzge h und wasse unter Berück Kanalisation Dach- und F die öffentlich benabwurfge gen werden ndes Hesse rden im Lag Wagenpfle bearbeitung me (TÜV SÜ h wird das G Branchenk zur Abweh dorte Einze Handbüche lichen Vors dium Darms 41.5) zu be mer zu trag GOK angeg ebiet und ni erwirtschaft ksichtigung n, ist eine R Freiflächen a he Kanalisa ebiet und e n. en hat 5 Ver geplan koor Seit ge, Kfz- g ÜD) Gefähr- klasse 4 bis r möglicher lfallrecher- r Altlasten chriften zu stadt, Abtei eteiligen. Di gen. geben. cht in einem tlich günsti- g des Boden Rückhaltung anfallendes ation ist nur s muss rdachtspunk rdinatenmä te 7 5 r - e m n- g s r k- - Begründung Bebauungsplan W 35 Seite 8 Abbildung. 4: Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes, Verdachtspunkte Auf allen Grundstücksflächen, bei denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind syste- matische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmittel) der Verdachtspunkte vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Eine Überprüfung der Verdachtspunkte ist auch dann erforderlich, wenn sich diese Verdachts- punkte außerhalb des Baufeldes bzw. Grundstückes befinden und vor bodeneingreifenden Bau- arbeiten ein Sicherheitsabstand im Radius von 15 Metern um den eingemessenen Verdachts- punkt nicht eingehalten werden kann. Begründ Die „All ten. Die tragstel tümer/ E 11. Aufgrun Konvers Für den messen sungen“ werbe, W Um dies der Wis gungsre triebe a nahms w werden Die ang werden samte G 12. 12.1 Der „ein chen En zeptes d weiterhi 12.1.1 Für im Z Versorg und der festgese bauliche werden Dabei is des § 1 entwick In den z nungsre nach § 3 eingelei dung Bebauu gemeinen B e Kosten für ler/ Antrag s Eigentümeri Allgemein nd der Entw sionsfläche n nordwestli nen Gewerb “ unterstütz Wohnen un se Planungs ssenschafts elevanten u usgeschlos weise großf . gestrebten Z Vergnügun Gebiet ausg Inhalt und Art der ba nfache Beba ntwicklung e dienen. Für in § 34 Bau Ausschlu Zusammenh gungsbereic r Innenentw etzt werden en Nutzung können. st insbeson Abs. 6 Nr. kelnden zen zu erhaltend echtlichen V 30 oder § 3 itet ist, vorg ungsplan W 3 Bestimmung r die Kampf stellerin, In t n, Investor/ ne Planung wicklung im U n, wird für d chen und n be- und Büro zt werden. Im nd Büronutz sziele realis stadt Darm nd zentrenr ssen. Nur au lächiger Ein Ziele sind m ngsstätten je geschlossen d Begründ aulichen N auungsplan erforderlich r die sonstig uGB maßge uss bestimm hang bebau che, auch im wicklung der n, dass nur gen zulässig dere ein hie 11 BauGB tralen Vers den oder zu Voraussetzu 34 vorhande gesehen sei 35 gen für die fmittelräum teressenten lnvestorin) gsziele Umfeld des das Gebiet e ordöstliche ostandorts m südlichen zung verträg sieren zu kö stadt umzus relevanten K uf den Grun nzelhandel mit der Ansie eglicher Art n. ung der pla utzung n“ trifft nur s sind und d gen städteb bend. mter Arten ute Ortsteile m Interesse r Gemeinde bestimmte A g oder nicht erauf bezog zu berücks orgungsber u entwickeln ungen für V en oder durc in. Kampfmitte ung (Aufsu n/lnteressen zu tragen. s Plangebiet eine städte en Teilbereic beiderseits n Teilbereic glich weiter önnen und u setzen, wer Kernsortime ndstücken e mit nicht-ze edlung von t, sowie Bor anungsrec solche Fests ie der Umse baulichen un baulicher e (§ 34) kan einer verbr en, in einem Arten der n t zulässig si genes städte sichtigen, da reiche der G nden zentra Vorhaben, d ch einen Be elräumung chen, Berg ntin oder s o ts, insbeson bauliche Au ch soll die E des neuen ch soll die vo entwickelt w um das Ein rden Einzel enten, sowi entlang der entrenreleva Vergnügun rdelle und b chtlichen Fe setzungen, etzung des nd nutzungs Nutzungen nn zur Erhal rauchernah Bebauung ach § 34 A nd ode r nur ebauliches as Aussage Gemeinde o alen Versorg ie diesen V ebauungspl im Lande H en, Zwisch onstigen B e ndere der N ufwertung a Entwicklung Sondergeb orhandene werden. zelhandels- handelsbet e großfläch Heidelberg antem Kern gsstätten n bordellartige estsetzung die hinsicht Einzelhand sbezogenen n gem. § 9 tung oder E en Versorg splan gemä bs. 1 und 2 r ausnahms Entwicklung n über die z oder eines G gungsbereic ersorgungs an, dessen Hessen“ sin enlagern) s erechtigten Neuentwickl angestrebt. g eines der biets „Markt Mischnutzu - und Zentre triebe mit na hige Einzelh er Straße k nsortiment z nicht vereinb e Betriebe fü gen tlich der stä dels- und Ze n Vorausse Abs. 2a Ba Entwicklung ung der Be äß § 9 Abs. BauGB zu sweise zuge gskonzept zu erhalten Gemeindete chen sollen sbereichen d n Aufstellung Seit nd zu beac h sind vom An (z.B. Eige n ung der Lage ange- tplatz Bes- ung aus Ge enkonzept ahversor- handelsbe- kann aus- zugelassen bar. Daher ür das ge- ädtebauli- entrenkon- tzungen ist auGB g zentraler völkerung 2a BauGB lässigen elassen im Sinne den oder zu eils enthält. die pla- dienen, g förmlich te 9 h- n- n- - - u Begründung Bebauungsplan W 35 Seite 10 Das vorliegende „Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ von Junker und Kruse vom Januar 2012 (Stadtverordnetenbeschluss vom 03.05.2012) stellt als städ- tebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB eine Abwägungsgrund- lage für die erforderliche Bauleitplanung dar. Bestimmte Arten der zulässigen baulichen Nutzungen werden gemäß § 9 Abs. 2a BauGB als nicht zulässig festgesetzt. Der Ausschluss von bestimmten Einzelhandelsbetrieben, Bank- und Postfilialen dient der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung, insbesondere der Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Gemäß dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll der vorhandene, städtebaulich nicht inte- grierte Einzelhandelsstandort Heidelberger Straße / Rüdesheimer Straße nicht um Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten erweitert werden, um die Erhaltung und Entwicklung der zent- ralen Versorgungsbereiche der Stadt sowie die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung in den Ortskernen Bessungen und Eberstadt sicher zu stellen. Aus diesem Grund sollen Einzelhan- delsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten (Junker und Kruse, Grundsatz 1, Seite 138), Einzelhandelsbetriebe mit sonstigen zentrenrelevanten Kernsortimenten (Junker und Kruse, Grundsatz 2, Seite 142) und großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevan- ten Kernsortimenten (Junker und Kruse, Grundsatz 3, Seite 146), sowie Bank- und Postfilialen als ergänzende, für die Zentrenbildung spezifische Dienstleistungen im Geltungsbereich des Be- bauungsplans W 35 ausgeschlossen werden. Jedoch genießen die vorhandenen Betriebe Be- standsschutz. Durch die Realisierung des „Marktplatz Bessungen “ wurde lediglich die großflächige Lebensmit- telversorgung für Bessungen und die Konversionsflächen ausgelagert, aber alle sonstigen Nah- versorgungsfunktionen sind im Ortskern von Bessungen, sowie in den neuen Quartierversor- gungszentren der Lincoln-Siedlung bzw. Cambrai-Fritsch-Kaserne anzusiedeln. Die Ansiedlung von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Kernsortiment wird zum Schutz bestehender Versorgungsbereiche und im Sinne einer geordneten Stadtentwicklung ausgeschlossen (vgl. auch „Grundlagengutachten für beschlossene Einzelhandelskonzepte für die Wissenschaftsstadt Darmstadt“, Junker und Kruse von Januar 2012). Außerhalb zentraler Versorgungsbereiche sollen Standorte für großflächige Einzelhandelsbetrie- be mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten vorrangig am dafür definierten Sonderstandort „nördlicher Teilbereich Gewerbegebiet Nordwest“ liegen (Junker und Kruse, Grundsatz 3, Seite 146). Da jedoch der Sonderstandort Heidelberger Straße vornehmlich durch großflächige Einzel- handelsstrukturen gekennzeichnet ist, können auf den Grundstücken Heidelberger Straße 185- 195 ausnahmsweise großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevantem Kernsorti- ment zugelassen werden, wenn das zentrenrelevante Randsortiment höchstens 10 % der Ver- kaufsfläche und max. 800 m² Verkaufsfläche beträgt. Die Einschränkung des Randsortiments entspricht dem Planungsziel, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt umzusetzen. Gleichwohl wird mit dieser Ausnahmeregelung die bestehende Struktur berücksichtigt. Im Sinne der Ziele und Grundsätze des vorliegenden Einzelhandelskonzeptes er- folgt eine Feinsteuerung für den Bereich entlang der Heidelberger Straße. Die Ansiedlung von Bank- und Postfilialen würde die zentralen Funktionen des benachbarten Bessunger Ortskerns sowie des zentralen Versorgungsbereichs des Ortskerns von Eberstadt in besonderem Maße gefährden, da eine Verlagerung solcher Nutzungen in den Geltungsbereich des Bebauungsplans W 35 einen wesentlichen Funktionsverlust in den Zentren zur Folge hätte. Um das Planungsziel zu sichern, werden Bank- und Postfilialen im Geltungsbereich ausge- schlossen. Begründung Bebauungsplan W 35 Seite 11 Der Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Betrieben, die nicht als Vergnügungsstätten, sondern „Gewerbebetriebe aller Art“ (VGH Ba-Wü, Urteil vom 05.03.2012 sowie BVerwG, Urteil vom 25.11.1983) zu verstehen sind, sollen aus den gleichen Gründen wie die Vergnügungsstät- ten ausgeschlossen werden (siehe Ziff. 8.1.2 nachfolgend). Zur Sicherung des Planungsziels, einen der Lage angemessenen Gewerbe-, Wohn- und Büro- standort zu realisieren, werden Tankstellen, die in Misch- und Gewerbegebieten allgemein zuläs- sig sind, ausgeschlossen. 12.1.2 Ausschluss von Vergnügungsstätten aller Art gem. § 9 Abs. 2b BauGB Für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34) kann in einem Bebauungsplan festgesetzt wer- den, dass Vergnügungsstätten oder bestimmte Arten von Vergnügungsstätten zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können, um eine Beeinträchtigung von Wohnnutzungen oder anderen schutzbedürftigen Anlagen wie Kirchen, Schulen und Kinder- tagesstätten oder eine Beeinträchtigung der sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebaulichen Funktion des Gebiets, insbesondere durch eine städtebaulich nachteilige Häu- fung von Vergnügungsstätten, zu verhindern. Vergnügungsstätten jeglicher Art werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 35 ausge- schlossen um die vorhandene Wohnbebauung im Bereich der Noackstraße, die benachbarten Wohngebiete Rüdesheimer Straße und Landskronstraße, sowie das zukünftige Wohnquartier Lincoln-Siedlung, zu schützen. Nach Fickert / Fieseler (Fickert/Fieseler, Kommentar zur Baunutzungsverordnung, 9. Auflage, Rd.Nr. 22 zu § 4a BauNVO) sind unter Vergnügungsstätten als städtebaulichem Begriff gewerbli- che Nutzungsarten zu verstehen, die sich in unterschiedlicher Ausprägung und Ansprache des Sexual- Spiel- und/ oder des Geselligkeitstriebs einer bestimmten gewinnbringenden „Freizeit“- Unterhaltung widmen. Voraussetzung ist eine standortgebundene Betriebsstätte und – im Bau- planungsrecht – eine städtebauliche Relevanz. Vergnügungsstätten sind danach: • Nachtlokale jeglicher Art, d.h. Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellung mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist; • Diskotheken; • Spiel- und Automatenhallen; • Wettbüros sowie • Swinger-Clubs Bordelle und bordellartige Betriebe sind nicht als Vergnügungsstätten zu verstehen, sondern als „Gewerbebetriebe aller Art“ (VGH Ba-Wü, Urteil vom 05.03.2012 sowie BVerwG, Urteil vom 25.11.1083) und daher im Gewerbegebiet nach BauNVO § 8 (2) Nr.1 allgemein zulässig. Eine Unterscheidung der einzelnen Unterarten von Vergnügungsstätten wird nicht getroffen, da die negativen Auswirkungen auf das Gebiet alle Arten gleichermaßen betreffen. In der störenden Wirkung unterscheiden sich die einzelnen Vergnügungsstätten hauptsächlich hinsichtlich Menge und zeitlicher Verteilung des Zielverkehrs. Dieser Aspekt spielt jedoch hier nur eine untergeord- nete Rolle. Vielmehr kommt es auf den Trading-Down-Effekt an, der sich bei allen Vergnügungs- stätten sowie auch bei Bordellen und bordellartigen Betrieben gleichermaßen einstellen kann. Insbesondere ist die Ansiedlung von Vergnügungsstätten mit der direkten Nachbarschaft zur vor- handenen Wohnbebauung und zum neuen Wohnquartier Lincoln-Siedlung nicht vereinbar. Durch Begründ den Aus verhinde 13. 13.1 Für den lagen n sind sie ßenverk Diese S bild. Um Werbeta aufzuste Die Abm grenzt, fahrend oder b e lassen. 14. Zur Sch ten, die fläche b Spülung 15. Bei dem (DSchG Jahre 1 dem Wo Die Dez Corneli a Stadträt dung Bebauu sschluss vo ert werden. Inhalt und Werbeanl n Bereich de ur an der S e ausschließ kehrsfläche Standortbeg m eine absc afeln und –s ellen. messungen welches sta en Verkehr ewegte Licht Satzung z schlagsw honung des ein Fassun betragen. D g etc.) genu Nachricht m Kulturden G), handelt e 906. Um sie ohnquartier zernentin II a Zuschke tin ungsplan W 3 on Vergnügu d Begründ lagen er Heidelbe tätte der Le ßlich an der aufzustelle grenzung die chottende W schilder nur der Werbe adtgestalter r und die W twerbeanla zur Schaf f wasser natürlichen ngsvermöge as Zisterne utzt werden tliche Über kmal (Noac es sich um e dauerhaft r angestrebt II: 35 ungsstätten ung der ba rger Straße eistung als E Grundstüc en. ent dem Sc Wirkung zu v r im Bereich anlagen au risch vertret ohnbevölke gen sowie P fung von A n Wasserha en von mind nwasser so . rnahme an ckstraße 7, die ehemal t zu erhalten t. n soll ein Tra auordnungs e, Rüdeshei Eigenwerbu kszufahrt z chutze der u verhindern u h der Zufah uf den Grund tbar ersche erung in der Projektione Anlagen z u aushaltes si destens 25 oll als Brauc derer gese 9), gem. § 2 ige Großhe n wird eine ading-Down srechtliche mer Straße ung zulässig ulässig und umliegenden und das Str rt, senkrech dstücksfreif int. Zur Ver r Nachbarsc n und akus um Samm e nd auf den l/m² horizon chwasser (z etzlicher Vo 2 Abs.1 He erzogliche K gemeinsch n-Effekt für en Festsetz e und Noack g. Auf den G d senkrecht n Wohnbeb raßenbild ni ht zur öffent flächen wer rmeidung vo chaft werde tische Werb eln oder V e Grundstück ntal projizie z. B. für Gar orschriften ssisches De Keramische aftliche Nut das gesam zungen kstraße sind Grundstück zur öffentlic bauung und icht zu störe tlichen Verk rden auf ein on Störunge en grelle, we beanlagen erwenden ken Zisterne rte unbegrü rtenbewäss n enkmalschu Manufaktu tzung in Ve Seite mte Gebiet d Werbean- sfreiflächen chen Stra- dem Stadt- en, sind kehrsfläche n Maß be- en auf den echselnde nicht zuge- von Niede en zu errich ünte Dach- serung, WC- utzgesetz r aus dem rbindung m e 12 - n - , r- h- - mit
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Punkt 3: Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2015/0038) Bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE und Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – 03.02.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB vom 10.12.2014: Bodenschutz 1. Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten): Gemäß § 1 (6) Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berücksichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bodenbelastungen nicht ausgeklammert werden. Es gilt bei der Beur- teilung von Belastungen das baulei tplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Schwelle der Gefahrenab wehr. Der Träger der Bauleitpla- nung erzeugt ein Vertrauen, dass die ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. Geht die Stadt Darmstadt Anhaltspunkten für Bodenbelastungen nicht nach, haben Eigentümer, Bauwillige und andere Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz. In der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz herausgegebenen Arbeitshilfe "Boden- schutz in der Bauleitplanung" (Februar 2011) ist als Datenquelle für Recherchen zum Thema Bodenschutz die Altflächendatei ALTIS des Hess. Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) angegeben. Nach erfolgter Abfrage der Altflächendatei ist festzustellen, dass sich für das Plangebiet folgender Eintrag ergibt. Darunter befinden sich die folgenden Betriebe, die gemäß Handbuch Altlasten, Band 2, Teil 4 des HLUG mit einem hohen bzw. sehr hohen Gefährdungspotential für die Umwelt bewertet werden: - Tankstellen (Agenturtankstellen) von 01/1954 bis 10/1980 - Instandhaltung u. Rep. von KFZ (ohne Lackierung) von 07/1945 bis 12/2007 - Herstellung von feinmech.-opt. Mess-, Kontroll von 06/1944 bis 01/1976 Bei dem Bebauungsplan W 35 handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan bei dem keine baul ichen Nutzungen neu ausgewiesen werden und nur die Nutzungen zulässig sind, die nach § 34 BauGB ohnehin zulässig wären. Derzeit be steht keine dringende Notwendig- keit für diese Standorte Einzelfa llrecherchen durchzuführen. Diese Notwendigkeit ergibt sich bei Nutzungsänderungen und Bodeneingrif- fen. Daher wurden in Absprache mit dem Regierungspräsidium, Nach- sorgender Bodenschutz, im Bebauung splan folgende Hinweise aufge- nommen: 4. Altstandorte Für das Plangebiet existieren in der Altflächendatei ALTIS des Hes- sischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) folgende Einträge: - Heidelberger Straße 189: Großhandel, M. Schmieröl und Techn. Fabrik, Bedarfsartikel - Heidelberger Straße 191: Kfz-Handel und Reparatur, Tankstelle, Zulassungs- und TÜ- Dienst, Wagenpflege, Kfz-Zubehör - Heidelberger Straße 193: Herstellung, Instandsetzung und Handel mit Motorenteilen, Zy- linderbearbeitung - Noackstraße 5: Serienfertigung von Bilderrahmen aus Holz und Metall - Rüdesheimer Straße 119: Servicedienstleistungen im Kfz.-Bereich, insbes. Fahrzeugma- nagement (TÜV SÜD) Abschließende Erkenntnisse über die Altstandorte liegen nicht vor, jedoch wird das Gefährdungspotential für die Umwelt, aufgrund der Anlage 1 Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – 03.02.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: - Herstellung von Metallwaren von 01/1977 bis 05/1977 - Großhandel mit sonstigen Ausrüstungen von 07/1965 bis 06/2000 Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind zur Abwägung einer mögli- chen Gefahr bei der Nutzung der Standorte mit hohem bzw. sehr hohem Gefährdungspotential Einzel fallrecherchen bzw. ggf. an- schließende orientierende Unters uchungen gemäß der Handbücher Altlasten Band 3, Teil 1, bzw. Ba nd 3, Teil 2 des HLUG durchzufüh- ren. Die Einzelfallbewertung hat gemäß der Handbücher Altlasten, Band 5, Teil 1 zu erfolgen. Hierzu ist ein Fachgutachter in Altlasten- fragen zu beauftragen. Das Ergebnis der Untersuchungen ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Um- welt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5; Bodenschutz, vorzulegen. Erst nach Auswertung der Einzelfallbewertung kann darüber ent- schieden werden, ob ein weiterer Untersuchungsbedarf besteht und eine orientierende Untersuchung er forderlich wird oder das Bauleit- planverfahren weiter fortgeführt werden kann. 2. vorsorgender Bodenschutz: Nachverdichtung im Innenbereich Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, in dem Flächen innerhalb des durch Bebauung im Innenbereich entsta ndenen Ortsgefüges für eine neu- geordnete Nutzung mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur Reduktion weiteren Flächenverbrauchs im Au- ßenbereich geleistet. Daher wird der Bebauungsplan unter Gesichts- punkten des vorsorgenden Bodenschutzes ausdrücklich begrüßt. Die Belange des Dezernates 41.5 sind in der Begründung zum Be- bauungsplanentwurf hinreichend berücksichtigt. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass es sich bei der ALTIS-Nr. 411.000.040-001.171 um einen Altstandort bzw. um eine ehem. Einteilung der Betriebe in die Branchenklasse 4 bis 5 des Bran- chenkatalogs, als hoch bzw. sehr hoch eingeschätzt. Daher sind zur Abwehr möglicher Gefahren bei der Nutzungsänderung und bei Bodeneingriffen dieser Standorte Einzelfallrecherchen bzw. ggf. anschließende orientierende Unte rsuchungen gemäß der Handbü- cher Altlasten Band 3, Teil 1, bzw. Band 3, Teil 2 des HLUG durch- zuführen. Bei Feststellung von Kontaminationen sind die einschlägigen um- weltrechtlichen Vorschriften zu beachten und die Kosten einer not- wendigen Bodensanierung vom Gr undstückseigentümer zu tragen. Es gilt auch der Hinweis unter Ziff. 5. 5. Altflächen/Altlasten Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Boden- veränderungen und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.5 (zuständige Boden- schutzbehörde), zu beteiligen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Altstandort Heidelberger Stra ße 126 liegt außerhalb des Gel- tungsbereichs dieses Bebauungsplans und ist somit nicht relevant. Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – 03.02.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Esso-Tankstelle, Heidelberger Str. 126 handelt. Sanierungsmaßnah- men wurden hier nicht durchgeführt . Der aktuelle Status der Fläche lautet "Altlastenverdacht aufgehoben". Aus Sicht der Fachdezernate Oberflächengewässer und Immissions- schutz werden keine Bedenken und Anmerkungen gegen den Bebau- ungsplanentwurf vorgebracht. Von Seiten der Bergaufsicht wird anhand der dortigen Datengrundla- ge wie folgt Stellung genommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsiche- rungsflächen betroffen. Aktuelle Betriebe/Konzessionen: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Das Gebiet wird von einem Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen überdeckt. Der Bergaufsicht sind jedoch keine das Vorhaben beeinträchtigenden Aufsuchungsaktivitäten be- kannt. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten: Im Plangebiet ist den Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegan- gen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte entgegen. Der Kampfmittelräumdienst führt aus, dass die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das im Lageplan nä her bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitte ln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durc h Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 4 Metern durchgeführt wurden sind keine Kampfmittelräummaß- nahmen notwendig. Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Son- dieren auf Kampfmittel, ggfs. nach Abtrag des Oberbodens) vor Be- Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde berücksichtigt (siehe unten). Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – 03.02.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: ginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV- gestützte Datenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllun- gen, Versiegelungen oder sonstige n magnetischen Anomalien), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich. Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Baugrubenverbau (Spundwand, Berliner Verbau usw. ) durch Sondierungsbohrungen in der Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Flächensondierung begleitet werden. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich bescheinigen lassen, dass die Kampfmittelräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Detektionsverfahren anzugeben. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Wir bitten Sie, bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Verwen- dung des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flä- chen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Wir bitten Sie, uns nach Abschluss der Arbeiten um Übersendung des Lageplans und der KMIS-R-Datei. Das Datenmodul KMIS-R können Sie kostenlos von der nachstehenden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes downloaden: h:ttp:l/www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefah- renabwehr, KMRD) Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – 03.02.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – 03.02.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Mit einer Luftbilddetailauswertung wurden mehrere Verdachtspunkte ermittelt, die auf möglicherweise noch vorhandene Bombenblindgän- ger hinweisen. Die Punkte wurden koordinatenmäßig erfasst und sind im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet. Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich. Sofern das Gelände nicht sondierfähig sein sollte (wegen oberflächen naher magnetischer Störungen wie z.B. Auffüllung, Versiegelung, Versorgungsleitungen) ist eine Überprüfung mittels Sondierbohrun- gen erforderlich. Eine Überprüfung der Verdachtspunkte ist auch dann erforderlich, wenn sich diese Verdachtspunkte außerhalb des Baufeldes bzw. Grundstückes befinden und vor bo deneingreifenden Bauarbeiten ein Sicherheitsabstand im Radius von 15 Metern um den eingemessenen Verdachtspunkt nicht eingehalten we rden kann. Teilbereiche wurden bereits überprüft. Die untersuchten Flächen (Tiefenangaben in Meter) sind im beiliegenden Lageplan grün dargestellt. Auf diesen Flächen sind keine Kampfmittelräummaßnahmen erforderlich. Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwi- schenlagern) sind vom Antragste ller/ Antragstellerin, Interessen- ten/lnteressentin oder sonstige n Berechtigten (z.B. Eigentü- mer/Eigentümerin, Investor/lnvesto rin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführ- ten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger- Koordinaten benötigt. Im Bebauungsplan wurde folgender Hinweis aufgenommen: 6. Kampfmittelbelastung und -räumung Der Geltungsbereich des Bebauung splans liegt in einem Bomben- abwurfgebiet und es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Eine Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen hat 5 Verdachtspunkte im Plangeltungsbereich ergeben. Die Verdachtspunkte wurden im Lageplan, Abb. 4 der Begründung zum Bebauungsplan, koordinate nmäßig erfasst und rot gekenn- zeichnet. Auf allen Grundstücksflächen, be i denen bodenein greifende Maß- nahmen stattfinden sollen, sind vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen systemat ische Überprüfungen (Sondie- rungen auf Kampfmittel) der Verdachtspunkte erforderlich. Eine Überprüfung der Verdachtspunkte ist auch dann erforderlich, wenn sich diese Verdachtspunkte außerhalb des Baufeldes bzw. Grund- stückes befinden und vor bodenein greifenden Bauarbeiten ein Si- cherheitsabstand im Radius von 15 Metern um den eingemessenen Verdachtspunkt nicht eingehalten wird. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind zu beachten. Die Kosten für die Kampfmittel- räumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenlagern) sind vom Verursa- cherin/Verursacher (z.B. Grunds tückseigentümerin/-eigentümer, Vorhabenträgerin/-träger) zu tragen. Die genannte Vorschrift kann beim Stadtplanungsamt, Bessunger Straße 125, eingesehen werden. 1.2 Untere Naturschutzbehörde Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB vom 27.11.2014: Da naturschutzrechtliche und –fac hliche Belange nicht berührt wer- Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – 03.02.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: den, gibt es aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde zu dem Ver- fahren keine Anregungen oder Bedenken. 1.3 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB vom 10.12.2014: Die BNetzA teilt u.a. gemäß §55 TKG vom 22.06.2004 die Frequen- zen für das Betreiben vo n zivilen Richtfunkanlagen zu. Die BNetzA kann daher z.B. in Planungs- und Genehmigungsverfahren im Rah- men des Baurechts bzw. zum Schutz vor Immissionen einen Beitrag zur Störungsvorsorge leisten, indem sie Namen und Anschriften der für das Baugebiet in Frage kommenden Richtfunkbetreiber identifi- ziert und dies den anfragenden Stellen mitteilt. Somit werden die regionalen Planungsträger in die Lage versetzt, die evtl. betroffenen Richtfunkbetreiber frühzeitig über die vorgesehenen Baumaßnahmen bzw. Flächennutzungen zu informieren. Zu den aufgezeigten Planungen wird mitgeteilt, dass die Beeinflus- sungen von Richtfunkstrecken durch neue Bauwerke unter einer Bau- höhe von ca. 20 m allgemein nicht sehr wahrscheinlich sind. Den zur Verfügung gestellten Unterlagen kann nicht entnommen werden, dass diese Höhe bei der neu gepl anten Raumnutzung überschritten werden soll. Auf entsprechende Untersuchungen zum vorsorglichen Ausschließen von Richtfunkstörung en durch neue Bauwerke kann daher im vorliegenden Fall verzicht et werden. Dieser Sachverhalt ist bei zukünftigen Planungen zu beachten. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der einfache Bebauungsplan W 35 macht keine Aussagen über das Maß der baulichen Nutzung, daher ist das Maß der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB zu bestimmen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass mögliche Neubebauun gen eine geringere Bauhöhe als 20 m haben werden. 1.4 IHK Darmstadt, Postfach 10 07 05 64207 Darmstadt Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB vom 17.12.2014: Im nordwestlichen und südwestlichen Plangebiet ist ein qualitativ hochwertiger Gewerbe- und Bürostand ort geplant. Dies widerspricht Der Anregung wurde tlw. gefolgt. Der einfache Bebauungsplan W 35, der der Umsetzung des Zentren- Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – 03.02.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: zum Teil den derzeitigen Nutzungen (Waschanlage, Kfz- Aufbereitungsbetrieb). Die ansässigen Unternehmen haben langfris- tig in ihren Standort investiert, die Planung sollte nicht zu negativen Beeinträchtigungen führen – auch nicht für zukünftige Entwicklungs- möglichkeiten der Unternehmen. Es wird daher um einen erweiterten Bestandsschutz oder aber Anpass ung der Planungsabsicht hinsicht- lich der bestehenden Nutzungen gebeten. Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB vom 08.01.2015: Die Rückmeldung eines Mitgliedsunternehmens bezieht sich auf die Beschränkung des zent renrelevanten Randsortiments (Punkt 1.2.2 der textlichen Festsetzungen). Das Unternehmen kann schon jetzt die vorgegebenen 10 % nicht einhalten und plant in näherer Zukunft eine Verkaufsflächenerweiterung. Dies hätte jedoch zur Folge, dass der und Einzelhandelskonzeptes der Wissenschaftsstadt Darmstadt dient, schließt Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sor- timenten sowie großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentren- relevanten Sortimenten an dieser Stelle aus. Daher sind die genannten Betriebe (Waschanlage, Kfz-Aufbereitung) und ihr Bestand nicht ge- fährdet. Die gewerbliche Nutzung ist auch weiterhin zulässig. Die langfristigen Planungsziele, wie sie in der Begründung erwähnt sind, wurden wie folgt geändert: „Für den nordwestlichen und nordöstlichen Teilbereich soll die Ent- wicklung eines der Lage angemessenen Gewerbe- und Bürostandorts beiderseits des neuen Sondergebiets „Marktplatz Bessungen“ unter- stützt werden. Im südlichen Teilbereich soll die vorhandene Mischnut- zung aus Gewerbe, Wohnen und Büronutzung verträglich weiter entwi- ckelt werden.“ Die derzeitige Nutzung durch den TÜV Hessen widerspricht nicht der zukünftigen, beabsichtigten Nutzung. Da der TÜV Hessen vielmehr eine Erweiterung seiner Büroflächen beabsichtigt, wäre dies z.B. im südwestlichen Plangebiet möglich. Die derzeitigen Nutzungen im südw estlichen Teilbereich werden zu- künftig keine adäquate Nutzung im räumlichen Gegenüber der Lin- coln-Siedlung und der Wohnbebauung entlang der Erschließungsstra- ße zum Marktplatz Bessungen (Bebauungsplan W 35.2) darstellen. Hier soll die vorhandene Mischnutzung aus Gewerbe, Wohnen und Büronutzung verträglich weiterentwickelt werden. Der Anregung wurde nicht gefolgt. Mit der Firma farbenkrauth Baumarkt GmbH hat ein Gespräch stattge- funden, indem Folgendes erläutert wurde: Die Beschränkung für das zentrenrelevante Randsortiment (nicht mehr als 10 % der Verkaufsfläche und insgesamt nicht größer als 800 m²) Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – 03.02.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: geltende Bestandsschutz erlischt . Um dem Unternehmen dennoch eine langfristige Perspektive am derzeitigen Standort geben zu kön- nen, wird darum gebeten, eine Lösung zu finden. sind Vorgaben der Regionalplanung. Sie zu ändern bedarf es eines Abweichungsverfahrens und eines Beschlusses der Regionalversamm- lung. Die Randsortimentsbegrenzung aus der Regionalplanung ist auch im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt enthalten und soll vermeiden, dass Betriebe mit nicht zentrenrelevan- ten Kernsortimenten über einen zu großen zentrenrelevanten Randsor- timentsanteil unerwünschte schädlic he Auswirkungen auf die zentra- len Versorgungsbereiche entfalten. Gleichwohl ist die Randsortimentsgrenze so bemessen, dass gerade Baumärkte bei einer quadratmetergenauen Aufschlüsselung der zen- trenrelvanten Randsortimente üblicherweise problemlos unter dieser bleiben. Insofern steht die Randsor timentsgrenze einer Weiterentwick- lung und Erweiterung der Baumarktnutzung, auch über den Bestands- schutz hinaus, nicht entgegen. Eine einschränkende Wirkung hätte die Randsortimentsbegrenzung zweifellos, wenn die Baumarktnutzun g als aktuelles Kerngeschäft zu- künftig um weitere zentrenrelevante Sortimente erweitert bzw. durch diese ersetzt werden sollte. Diese einschränkende Wirkung entspricht allerdings dem Planungsziel, das Ei nzelhandels- und Zentrenkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt umzusetzen. 1.5 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB vom 10.12.2014: Die Planungen betreffen den Bereich unmittelbar um den "Marktplatz Bessungen" im Süden Darmstadts, wobei der "Marktplatz Bessungen" mit dem dortigen Sondergebiet fü r Lebensmitteleinzelhandel ausge- spart bleibt. Im Plangebiet sollen die Vorgaben aus dem Zentrenkon- zept Darmstadts zur Steuerung des Einzelhandels ins Planungsrecht überführt werden. Dies bedeutet im Wesentlichen einen Ausschluss Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – 03.02.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden un d sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: von Einzelhandel mit nahversorgun gs- und zentrenrelevanten Sorti- menten sowie einen Ausschluss von großflächigem Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten. Die genannten Steuerungs- ansätze über die Sortimentszulässigkeit dienen der Sicherung der zentralen Lagen in Darmstadt und werden insofern von uns mit ge- tragen. Darüber hinaus werden folgende Planungsziele für das Plangebiet skizziert: Aufgrund der Entwicklung im Umfeld des Plangebiets, insbesondere der Neuentwicklung der Konversionsflächen, wird für das Gebiet eine städtebauliche Aufwertung angestrebt. Für den nordwestlichen und nordöstlichen Teilbereich soll die Ent- wicklung eines qualitativ hochwertigen Gewerbe- und Bürostandorts beiderseits des neuen Sondergebi ets "Marktplatz Bessungen" unter- stützt werden. Im südlichen Teilbereich wird eine Wohn- und Bü- ronutzung angestrebt. Diese Zielsetzungen wird äußerst kritisch gesehen, da sich im Plan- gebiet – insbesondere im südlichen Teil - im Bestand mehrere Mit- gliedsbetriebe der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main aus den Handwerksbereichen Gebäudereiniger, Karosserie- und Fahrzeugbau, Kfz-Techniker, Zweiradmechaniker und Raumausstatter befinden. Diese erscheinen mit der Zielsetzung eines hochwertigen Gewerbe- und Bürostandorts und insbesondere mit Wohnnutzung nicht kompa- tibel. Diese Zielsetzung ist zu eng. Sie muss dringend darum ergänzt werden, auch den ansässigen Betrieben eine Perspektive am ange- stammten Standort zu bieten. Denn auch sie tragen letztendlich zu einer Versorgung der umliegenden - und aufgrund der angrenzenden Konversionsflächen absehbar wach senden - Bevölkerung mit Dienst- leistungen bei. Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB vom 05.01.2015 Ein Betrieb aus dem Kfz-Bereich berichtet von einem bereits ausge- Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Anregung wurde gefolgt. Die Planungsziele wurden in der Begründung wie folgt geändert: „Für den nordwestlichen und nordöstlichen Teilbereich soll die Ent- wicklung eines der Lage angemessenen Gewerbe- und Bürostandorts beiderseits des neuen Sondergebi ets „Marktplatz Bessungen“ unter- stützt werden. Im südlichen Teilbereich soll die vorhandene Mischnut- zung aus Gewerbe, Wohnen und Büronutzung verträglich weiter entwi- ckelt werden.“ Da im südwestlichen Teilbereich die derzeit vorhandenen Betriebe zukünftig keine adäquate Nutzung im räumlichen Gegenüber der Lin- coln-Siedlung und der Wohnbebauung entlang der Erschließungsstra- ße zum Marktplatz Bessungen (Bebauungsplan W 35.2) darstellen werden, soll hier eine städtebauliche Aufwertung stattfinden. Das lang- fristige Ziel der Entwicklung eines dem zukünftigen Umfeld angemes- senen Gewerbe-, Büro- und Wohnstandorts wurde beibehalten. Der Anregung wurde gefolgt. Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – 03.02.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden un d sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: laufenen und nicht verlängerten Mietvertrag. Der Betrieb befindet sich daher bereits auf der Suche nach einem Neustandort. Dies be- stärkt unsere in der vorausgegangenen Stellungnahme geäußerten Befürchtungen, dass die Festsetzungen über kurz oder lang zu einem Verdrängen von ansässigen Handwerksbetrieben führen können. Da- her weisen wir nochmals mit Nachdr uck darauf hin, dass die Zielset- zung eines hochwertigen Gewerbe- und Bürostandorts dringend da- rum ergänzt werden muss, auch den ansässigen Gewerbebetrieben eine Perspektive am angestammten Standort zu bieten. Die Firma farbenkrauth Baumarkt GmbH ist als Raumausstatter Mit- gliedsunternehmen der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer Herrn Labus-Lixfeld be- stehen Bedenken bezüglich der in Punkt 1.2.2 der textlichen Festset- zungen formulierten Ausnahmeregelung zur Sortimentsbeschränkung (das zentrenrelevante Randsortiment darf nicht mehr als 10 % der Verkaufsfläche und insgesamt nicht größer als 800 m² groß sein). Das Sortiment überschreitet bereit s derzeit die genannten Größen deutlich und wäre künftig allenfal ls über den Bestandsschutz zuläs- sig. Realistisch seien als zentrenrelevantes Randsortiment ca. 30 % der Verkaufsfläche, insbesondere im für das Unternehmen bedeut- samen Saisongeschäft (Weihnachten/Ostern). Darüber hinaus wird Der einfache Bebauungsplan W 35, der zur Umsetzung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Wissenschaftsstadt Darmstadt dient, schließt Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sor- timenten sowie großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentren- relevanten Sortimenten aus. Dahe r sind die genannten Betriebe grundsätzlich und in ihrem Bestand nicht gefährdet. Die gewerbliche Nutzung ist auch weiterhin zulässig. Die Planungsziele wurden in der Begründung wie folgt geändert: „Für den nordwestlichen und nordöstlichen Teilbereich soll die Ent- wicklung eines der Lage angemessenen Gewerbe- und Bürostandorts beiderseits des neuen Sondergebi ets „Marktplatz Bessungen“ unter- stützt werden. Im südlichen Teilbereich soll die vorhandene Mischnut- zung aus Gewerbe, Wohnen und Büronutzung verträglich weiter entwi- ckelt werden.“ Da im südwestlichen Teilbereich die derzeit vorhandenen Betriebe zukünftig keine adäquate Nutzung im räumlichen Gegenüber der Lin- coln-Siedlung und der Wohnbebauung entlang der Erschließungsstra- ße zum Marktplatz Bessungen (Bebauungsplan W 35.2) darstellen werden, soll hier eine städtebauliche Aufwertung stattfinden. Das lang- fristige Ziel der Entwicklung eines dem zukünftigen Umfeld angemes- senen Gewerbe-, Büro- und Wohnstandorts wurde beibehalten. Der Anregung wurde nicht gefolgt. Mit der Firma farbenkrauth Baumarkt GmbH hat ein Gespräch stattge- funden, in dem Folgendes erläutert wurde: Die Beschränkungen für das zentre nrelevante Randsortiment, nicht mehr als 10 % der Verkaufsfläche und insgesamt nicht größer als 800 m², sind Vorgaben der Regionalplanung. Sie zu ändern bedarf es eines Abweichungsverfahren und dem Beschluss der Regionalver- sammlung. Die Randsortimentsbegrenzung aus der Regionalplanung ist auch im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt enthalten und soll vermeiden, dass Betriebe mit nicht zentrenrelevan- Bebauungsplan W 35 – Rüdesheimer Straße / Noackstraße – 03.02.2015 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden un d sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: eine mittelfristige Erweiterung, für die das Unternehmen bereits über Flächenreserven am Standort verfügt, insbesondere durch die Decke- lung auf 800 m² unmöglich gemacht, da mit der Erweiterung der Bestandsschutz erlöschen würde. Die Reglementierungen müssen daher den Bestand wesentlich stär ker berücksichtigen und auf die Festsetzung einer absoluten Quadratmeterzahl zur Verkaufsfläche zentrenrelevanter Randsortimente komplett verzichten. ten Kernsortimenten über einen zu großen zentrenrelevanten Randsor- timentsanteil unerwünschte schädlic he Auswirkungen auf die zentra- len Versorgungsbereiche entfalten. Gleichwohl ist die Randsortimentsgrenze so bemessen, dass gerade Baumärkte bei einer quadratmetergenauen Aufschlüsselung der zen- trenrelvanten Randsortimente üblicherweise problemlos unter dieser bleiben. Insofern steht die Randsor timentsgrenze einer Weiterentwick- lung und Erweiterung der Baumarktnutzung, auch über den Bestands- schutz hinaus, nicht entgegen. Eine einschränkende Wirkung hätte die Randsortimentsbegrenzung zweifellos, wenn die Baumarktnutzun g als aktuelles Kerngeschäft zu- künftig um weitere zentrenrelevante Sortimente erweitert bzw. durch diese ersetzt werden sollte. Diese einschränkende Wirkung entspricht allerdings dem Planungsziel, das Ei nzelhandels- und Zentrenkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt umzusetzen. 1.6 Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB vom 10.12.2014: Die 20 m Bauverbotszone, gemess en vom äußeren Rand der befes- tigten Fahrbahn, entlang der freien Strecke der B 3 (Karlsruher Stra- ße) gemäß § 9 FStrG ist zu beachten. Diese Bauverbotszone gilt ins- besondere auch für Werbeanlagen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Da mit dem einfachen Bebauungspla n W 35 keine Baugrenzen / Bau- linien festgesetzt werden, kann di eser Hinweis nur zur Kenntnis ge- nommen werden und bei den weiteren Planungen berücksichtigt wer- den.
Beratungsverlauf (6)
Orte (11)
- Rüdesheimer Straße 119
- Noackstraße 5
- Heidelberger Straße 189
- Wilhelminenstraße 1
- Marktplatz
- Donnersbergring
- Karlsruher Straße
- Landskronstraße
- Bessunger Straße 125
- Hinter der Rennbahn
- Schiebelhuthweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0038
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.02.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00