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V/0375/2024

Besetzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Münsterland Ost

Vorlagen 05.06.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.06.2024, TOP 54

Anlage 1 Auszug aus dem öffentlich rechtlichen Vertrag

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 Auszug aus dem öffentlich rechtlichen Vertrag

3190 Zeichen

$7
Verwaltungsrat
(1) Der Verwaltungsrat der Sparkasse soll während der laufenden und der nachfolgenden Kommunal-
wahlperiode aus 22 Mitgliedern bestehen (vorbehaltlich der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
gem. $ 28 Abs. i SpkG NRW), und zwar dem Vorsitzenden, l4 weiteren sachkundigen Mitgliedern
und 7 Dienstkräften der Sparkasse, sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertretern.
Von den sachkundigen Mitgliedern (einschließlich Vorsitzendern) sowie Stellvertretern stellen für die
laufende und die nachfolgende Kommunalwahlperiode:
- die Stadt Münster 9 Vertreter,
- die Stadt Beckum und die Gemeinde Wadersloh insgesamt 3 Vertreter,
- die übrigen Verbandsmitglieder insgesamt 3 Vertreter.
Von den 7 Dienstkräften und deren Stellvertretern soll aus dem Vorschlag der Personalversammlung
ein Vertreter und dessen Stellvertreter aus dem Bereich der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh
gewählt werden. Es besteht Einvernehmen, dass in der laufenden Wählperiode aus Gründen der Konti-
nuität die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder der Sparkasse Münsterland Ost wiedergewählt werden
sollen.
(2) Nach Ende der nachfolgenden Kommunalwahlperiode (voraussichtlich ab 2030) ist die Zahl der
Verwaltungsratsmitglieder auf die nach dem Sparkassengesetz frir durch Fusion vereinigte Sparkassen
(g 10 Abs. Zletzter Satz SpkG NRW) zulässige Höchstzahl von 18 Personen zurückzufuhren. Von den
sachkundigen Mitgliedern (einschließlich Vorsitzendem) sowie Stellvertretern stellen darur:
- die Stadt Münster 7 Yertreter,
- die Stadt Beckum 1 Vertreter,
- die übrigen Verbandsmitglieder insgesamt 4 Vertreter.
Die 6 Dienstkräfte und deren Stellvertreter sind aus dem Vorschlag der Personalversammlung zu wäh-
len.
Sollte es zukünftig zu_Zusantrnenschlüssen mit weiteren Sparkassen kommen und aus diesem Grund
der Verwaltungsrat auf Basis einer Ausnahmegenehmigung gem. $ 28 SpkG NRW erweitert werden,
stellt die Stadt Beckum für die Laufzeitdieser Ausnahmegenehmigung auch nach 2030 mindestens ein
sachkundiges Mitglied des Verwaltungsrats sowie einen Stellvertreter dieses Mitgliedes.
(3) ZumVorsitzenden des Verwaltungsrates und zu seinem ersten Stellvertreter sind in einem alternie-
renden Verfahren im Wechsel für jeweils eine Wahlperiode der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt
Münster und der Hauptverwaltungsbeamte des Kreises Warendorf zu wählen. In der laufenden Wahl-
periode ist der Hauptverwaltungsbeamte des Kreises Warendorf Vorsitzender des Verwaltungsrates
und der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Münster dementsprechend sein erster Stellvertreter.
(4) Von den Hauptverwaltungsbeamten derVerbandsmitglieder, die weder vorsitzendes Mitglied noch
Mitglied des Verwaltungsrates sind, nehmenT mitberatender Stimme an den Sitzungen des
Verwaltungsrates teil. Die beratend teilnehmenden Hauptverwaltungsbeamten werden von der
Verbandsvärsammlung gewählt. Der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Beckum und der
Hauptverwaltungsbeamie der Gemeinde Wadersloh müssen dauerhaft unter den 7 beratenden Mitglie-
dem sein. Es besteht Einvemehmen, dass in der laufenden Wahlperiode aus Gründen der Kontinuität
die bislang beratend teilnehmenden Hauptverwaltungsbeamten wiedergewählt werden sollen.

Beschlussvorlage

5956 Zeichen

V/0375/2024 
V/0375/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Münsterland Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Ziffer 2 der Begründung dargestellten Anforderungen für die Mitglieder des Verwal-
tungsrates werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. In den Verwaltungsrat der Sparkasse Münsterland Ost werden zusätzlich entsandt: 
 
 
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
Mitglied     Stellvertretung 
 
 
-----------------------------------   ------------------------------- 
 
 
Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Mitglied     Stellvertretung 
 
 
-----------------------------------   ------------------------------- 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
13.06.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dickfer 
Telefon: 492-3300 
Dickfer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0375/2024 
Begründung: 
 
1)  
Die Sparkassen Beckum-Wadersloh und Münsterland Ost fusionieren zum 1. August 2024. Gemäß 
§ 7 Abs. 1 des Fusionsvertrages vom 17.04.2024 und einer von der Sparkassenaufsicht erteilten 
Ausnahmegenehmigung besteht der Verwaltungsrat für die laufende und kommende Wahlperiode 
aus insgesamt 22 Mitgliedern. Von den Mitgliedern, die keine Dienstkräftevertreter sind, entfallen ins-
gesamt neun Vertreter auf die Region Münster. Ein Auszug aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag ist 
als Anlage 1 beigefügt. 
 
Die Stadt Münster kann daher zwei zusätzliche Vertreter zur Wahl vorschlagen, bisher waren es sie-
ben. Nach § 7 Abs. 1 des öffentlichen Vertrages besteht Einvernehmen, dass in der laufenden Wahl-
periode aus Gründen der Kontinuität die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder der Sparkasse Müns-
terland Ost wiedergewählt werden sollen. 
 
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von der Vertretung des Trägers (= Verbandsversamm-
lung des Sparkassenzweckverbandes) für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des Trägers nach 
den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt (§ 12 Abs. 1 SpkG, § 50 Abs. 3 GO NRW). Maßgeblich 
für die Sitzverteilung im Verwaltungsrat ist die Sitzverteilung der Vertreter/-innen der Stadt Münster in 
der Verbandsversammlung.  
 
Bei den zwei zu vergebenden Sitzen ergeben sich nach Hare-Niemeyer jeweils ein zusätzlicher Sitz 
für die CDU-Fraktion und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL. 
 
2) 
Für die Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrates wird auf folgende Anforderungen aufmerksam 
gemacht:  
 
- Sachkunde und Zuverlässigkeit: Die Mitglieder müssen zuverlässig sein, die erforderliche 
Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung 
der Geschäfte, die die Sparkasse Münsterland Ost betreibt, besitzen und der Wahrnehmung 
ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. Sie sollen sich regelmäßig zur Wahrnehmung ih-
rer Aufgaben fortbilden, ggfs. sind Fortbildungen innerhalb von 6 Monaten nach Bestellung 
verpflichtend. Einführung und notwendige Fortbildung zur erforderlichen Sachkunde müssen 
durch die Sparkasse Münsterland Ost für die Mitglieder ermöglicht werden (§ 25 d Absatz 1 
und 4 Kreditwesengesetz – KWG und § 12 Absatz 1, § 15 Absatz 7 SpkG).  
 
- Transparenzverpflichtungen: Der Träger der Sparkasse Münsterland Ost ist verpflichtet, 
auf die Veröffentlichung der individuellen Bezüge der Mitglieder hinzuwirken (§ 19 Absatz 6 
SpkG). Danach sollen nur solche Personen in den Verwaltungsrat gewählt werden, die sich 
vor der Wahl zu der entsprechenden individualisierten Veröffentlichung für die Dauer der 
gesamten Wahlperiode unwiderruflich verpflichten.  
 
- Begrenzung der zulässigen Mandate (Obergrenze ): In der Regel gilt, dass Mitglied nicht 
sein kann, wer in mehr als fünf Unternehmen Mitglied des Verwaltungs - oder Aufsichtsor-
gans ist (§ 25 Absatz 3a KWG). 
 
- Amtsverschwiegenheit: Die Mitglieder sind verpflichtet, über den Geschäftsverkehr und 
die sonstigen vertraulichen Angelegenheiten der Sparkasse Münsterland Ost zu schweigen. 
Diese Verpflichtung bleibt auch nach dem Ausscheiden bestehen (§ 22 SpkG).  
 
- Landesgleichstellungsgesetz: Bei der Wahl der Mitglieder sind die grundlegenden Best-
immungen des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nord-
rhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG NRW) zu beachten. § 12 LGG NRW 
regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. In wesentlichen Gremien müs-
sen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. Wesentliche Gremien sind

- 3 - 
V/0375/2024 
Aufsichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von 
besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechts-
paritätisch besetzt werden (§ 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 7 LGG NRW). 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 18.10.2017 mit Beschluss der Vorlage V/0598/2017 ent-
schieden, welche Gr emien als wesentlich zu klassifizieren sind (Anlage 2 der Vorlage 
V/0598/2017). Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG NRW und der bisherigen Be-
schlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 
„Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. 
Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. 
Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet  
an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Aus-
schüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller 
städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz ge-
wissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch 
besetzen werden.“  
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 – Auszug aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag

Anlage A

925 Zeichen

Anlage A zur V/0375/2024 
Kurzüberblick 
Durch die Fusion der Sparkassen Beckum-Wadersloh und der Sparkasse Münsterland Ost sind 2 
zusätzliche Mitglieder für den Verwaltungsrat der Sparkasse Münsterland-Ost zu wählen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale 
Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
       
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (1)

19.06.2024 Rat
TOP 54 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0375/2024
Typ
Vorlagen
Datum
05.06.2024
Erstellt
05.06.2024 17:51