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2016/0364

Städtebauliche Verträge mit der Campus 360 GmbH und der Alnatura Stiftung

Magistratsvorlage 25.08.2016

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2016/0364

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2016/0364

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.08.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0364 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Städtebauliche Verträge mit der Campus 360 GmbH und der Alnatura Stiftung  
 
Vorlage vom: 25.08.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Den städtebaulichen Verträgen zur Vorbereitung und Durchführ ung städtebaulicher Maßnahmen 
im Bereich der Kelley -Barracks mit der Campus 360 GmbH (Anlage 1) und mit der Alnatura 
Stiftung (Anlage 2) wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Anlage 1: Städtebaulicher Vertrag Campus 360 GmbH  
Anlage 2: Städtebaulicher Vertrag Alnatu ra Stiftung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0364 vom 25.08.2016: 
 
 
Für den südwestlichen Bereich der „Konversionsfläche West“ Kelley -Barracks / Nathan -Hale-
Depot befindet sich der Bebauungsplan W 46.2  - Kelley-Barracks Südwest –  zur Schaffung 
von Baurecht für ein Gewerbegebiet, welches zukünftig als Hauptsitz und Zentrale der 
Alnatura Produktions - und Handels GmbH in Darmstadt dient , im Aufstellungsverfahren. Das 
Bebauungsplanverfahren hat bereits eine erneute Offenlage durchlaufen, der Bebauun gsplan 
wird im nächsten Schritt für den Satzungsbeschluss vorbereitet.  Der Geltungsbereich des 
Bebauungsplans W 46.2 wird begrenzt im Süden durch die Eschollbrücker Straße, im Westen 
durch die Bergschneise, im Norden durch eine neue Planstraße (Planstraße Süd) die 
orthogonal zur Kleyerstraße an die Bergschneise geführt wird und im Osten durch den neuen 
Fuß- und Radweg der auf der vorhandenen 10  Meter breiten Abwasserkanaltrasse an der 
östlichen Grundstücksgrenze des hier neu zu bildenden Gewerbegrundstücks und im 
südlichen Abschnitt rechtwinklig auf die Eschollbrücker Straße mündet.  
 
Da aufgrund des Umfangs des Vorhabens der Fa. Alnatura und dem damit verbundenen 
zeitlichen Rahmen kein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB möglich war, 
der im Rahmen eines Durchführungsvertrags die Realisierung des Vorhabens innerhalb einer 
bestimmten Zeit regelt, wird ein regulärer Bebauungsplan aufgestellt, dessen Umsetzung im 
Rahmen von begleitenden städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB geregelt wird.  
 
Das Hauptbauvorhaben, für das bereits eine erste Baugenehmigung erteilt werden konnte, 
wird von der Fa. Campus 360 GmbH durchgeführt und enthält ein modernes , 
umweltgerechtes Verwaltungsgebäude, die dafür notwendigen Stellplatzflächen, eine 
Erweiterungszone und e inen Verkaufsstandort in kleinem Maße (Supermarkt bis 800 m² VF)  
mit den dafür erforderlichen Stellplätzen. Hierzu wurde ein städtebaulicher Vertrag mit der 
Campus 360 GmbH abgestimmt (Anlage 1) und von dieser bereits einseitig unterzeichnet. 
Die Gegenzeichnung durch die Stadt erfolgt nach Zustimmung de r Stadtverordnetenver -
sammlung im Rahmen dieser Beschlussvorlage.  
 
Gegenstand dieses städtebaulichen Vertrags ist insbesondere die Übernahme der Planungs -, 
Erschließungs- und Infrastrukturkosten. Der Vertrag enthält darüber hinaus Regelungen zur 
Herstellung der im Bebauungsplan W 46.2 vorgesehenen Grün - und Freiflächen, zur 
Umsetzung des Sandmagerrasenkozeptes, zur Freilegung der Grundstücke ( Abbruch von 
Altgebäuden, Entsiegelung, Altlastenbeseitigung, Kampfmittelräumung), zur Durchführung 
von Ausgleichsmaßnahmen , zur kostenfreien Nutzungsüberlassung eines ca. 3 Meter breiten 
Grundstücksstreifens an der Eschollbrücker Straße gegen Übernahme der Verpflichtung zur 
Unterhaltung und Pflege, sowie zu besonderen Bedi ngungen der Verknüpfung der geplanten 
Einzelhandelsnutzung mit dem übergeordneten Gewerbebetrieb . 
 
Ein weiterer städtebaulicher Vertrag, der insbesondere die Realisierung eines öffentlichen 
Kindergartens und von ebenfalls öffentlich zugänglichen Schul - und Lehrgärten zum Inhalt 
hat, wurde mit der Alnatura Stiftung abgestimmt und vorbereitet. Auch dieser Vertrag 
(Anlage 2) wurde bereits einseitig unterzeichnet. Die Gegenzeichnung durch die Stadt erfolgt 
ebenfalls nach Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen dieser 
Beschlussvorlage.  Der Vertrag enthält weitergehende Regelungen zur Herstellung der im 
Bebauungsplan W 46.2 vorgesehenen Grün - und Freiflächen , sowie zur Umsetzung des 
Sandmagerrasenkozeptes, zur Freilegung der Grundstücke ( Entsiegelung,

- 4 - 
 
Altlastenbeseitigung, Kampfmittelräumung), zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen 
und zur Regelung der Erschließung und der Folgekosten.  
 
 
Der Dezernent III  
i.V. 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister  
 
Darmstadt, 25.08.2016 
61.2 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

TOP 24
TOP 10
TOP 19
TOP 415

Orte (3)

  • Eschollbrücker Straße
  • Kleyerstraße
  • Bergschneise

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0364
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.08.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00