2016/0364
Städtebauliche Verträge mit der Campus 360 GmbH und der Alnatura Stiftung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2016/0364
5223 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.08.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0364
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Städtebauliche Verträge mit der Campus 360 GmbH und der Alnatura Stiftung
Vorlage vom: 25.08.2016
Beschlussvorschlag :
Den städtebaulichen Verträgen zur Vorbereitung und Durchführ ung städtebaulicher Maßnahmen
im Bereich der Kelley -Barracks mit der Campus 360 GmbH (Anlage 1) und mit der Alnatura
Stiftung (Anlage 2) wird zugestimmt.
Anlagen: Anlage 1: Städtebaulicher Vertrag Campus 360 GmbH
Anlage 2: Städtebaulicher Vertrag Alnatu ra Stiftung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0364 vom 25.08.2016:
Für den südwestlichen Bereich der „Konversionsfläche West“ Kelley -Barracks / Nathan -Hale-
Depot befindet sich der Bebauungsplan W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest – zur Schaffung
von Baurecht für ein Gewerbegebiet, welches zukünftig als Hauptsitz und Zentrale der
Alnatura Produktions - und Handels GmbH in Darmstadt dient , im Aufstellungsverfahren. Das
Bebauungsplanverfahren hat bereits eine erneute Offenlage durchlaufen, der Bebauun gsplan
wird im nächsten Schritt für den Satzungsbeschluss vorbereitet. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans W 46.2 wird begrenzt im Süden durch die Eschollbrücker Straße, im Westen
durch die Bergschneise, im Norden durch eine neue Planstraße (Planstraße Süd) die
orthogonal zur Kleyerstraße an die Bergschneise geführt wird und im Osten durch den neuen
Fuß- und Radweg der auf der vorhandenen 10 Meter breiten Abwasserkanaltrasse an der
östlichen Grundstücksgrenze des hier neu zu bildenden Gewerbegrundstücks und im
südlichen Abschnitt rechtwinklig auf die Eschollbrücker Straße mündet.
Da aufgrund des Umfangs des Vorhabens der Fa. Alnatura und dem damit verbundenen
zeitlichen Rahmen kein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB möglich war,
der im Rahmen eines Durchführungsvertrags die Realisierung des Vorhabens innerhalb einer
bestimmten Zeit regelt, wird ein regulärer Bebauungsplan aufgestellt, dessen Umsetzung im
Rahmen von begleitenden städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB geregelt wird.
Das Hauptbauvorhaben, für das bereits eine erste Baugenehmigung erteilt werden konnte,
wird von der Fa. Campus 360 GmbH durchgeführt und enthält ein modernes ,
umweltgerechtes Verwaltungsgebäude, die dafür notwendigen Stellplatzflächen, eine
Erweiterungszone und e inen Verkaufsstandort in kleinem Maße (Supermarkt bis 800 m² VF)
mit den dafür erforderlichen Stellplätzen. Hierzu wurde ein städtebaulicher Vertrag mit der
Campus 360 GmbH abgestimmt (Anlage 1) und von dieser bereits einseitig unterzeichnet.
Die Gegenzeichnung durch die Stadt erfolgt nach Zustimmung de r Stadtverordnetenver -
sammlung im Rahmen dieser Beschlussvorlage.
Gegenstand dieses städtebaulichen Vertrags ist insbesondere die Übernahme der Planungs -,
Erschließungs- und Infrastrukturkosten. Der Vertrag enthält darüber hinaus Regelungen zur
Herstellung der im Bebauungsplan W 46.2 vorgesehenen Grün - und Freiflächen, zur
Umsetzung des Sandmagerrasenkozeptes, zur Freilegung der Grundstücke ( Abbruch von
Altgebäuden, Entsiegelung, Altlastenbeseitigung, Kampfmittelräumung), zur Durchführung
von Ausgleichsmaßnahmen , zur kostenfreien Nutzungsüberlassung eines ca. 3 Meter breiten
Grundstücksstreifens an der Eschollbrücker Straße gegen Übernahme der Verpflichtung zur
Unterhaltung und Pflege, sowie zu besonderen Bedi ngungen der Verknüpfung der geplanten
Einzelhandelsnutzung mit dem übergeordneten Gewerbebetrieb .
Ein weiterer städtebaulicher Vertrag, der insbesondere die Realisierung eines öffentlichen
Kindergartens und von ebenfalls öffentlich zugänglichen Schul - und Lehrgärten zum Inhalt
hat, wurde mit der Alnatura Stiftung abgestimmt und vorbereitet. Auch dieser Vertrag
(Anlage 2) wurde bereits einseitig unterzeichnet. Die Gegenzeichnung durch die Stadt erfolgt
ebenfalls nach Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen dieser
Beschlussvorlage. Der Vertrag enthält weitergehende Regelungen zur Herstellung der im
Bebauungsplan W 46.2 vorgesehenen Grün - und Freiflächen , sowie zur Umsetzung des
Sandmagerrasenkozeptes, zur Freilegung der Grundstücke ( Entsiegelung,
- 4 -
Altlastenbeseitigung, Kampfmittelräumung), zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen
und zur Regelung der Erschließung und der Folgekosten.
Der Dezernent III
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Darmstadt, 25.08.2016
61.2 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Eschollbrücker Straße
- Kleyerstraße
- Bergschneise
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0364
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.08.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00