2021/0032
Schaffung eines Trittsteinbiotops mittels gelenkter Sukzession unter Verwendung der nach drei zu trockenen und heißen Sommern abgestorbenen Bäumen (vor allem Fichten und Birken) auf Grundstück Flur 31 Nr. 126 und 127
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2021/0032
4790 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.02.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0032
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 77-08145-77 Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto: 6161100
Betreff: Schaffung eines Trittsteinbiotops mittels gelenkter Sukzession unter Verwendung der
nach drei zu trockenen und heißen Sommern abgestorbenen Bäumen (vor allem
Fichten und Birken) auf Grundstück Flur 31 Nr. 126 und 127
Vorlage vom: 02.02.2021
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Umsetzung eines Konzeptes zur Schaffung eines Trittsteinbiotops zu,
welches gleichzeitig dazu dient, die bestehende Gefahr im Verzug durch umstürzende,
abgestorbenen Bäume abzuwenden (Verkehrssicherheit).
Anlagen: Lageplan
Übersichtsplan
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.02.2021
Das betroffene städtische Grundstück befindet sich auf Gemarkung Darmstadt Flur 31 Nr.
126 und 127.
Es ist vollständig mit Bäumen bestanden. Bereits in den letzten Jahren traten verstärkt
Probleme mit abgestorbenen Fichten auf, die für die angrenzende Kleingartenanlage und die
benachbarten Privatgrundstücke zur Gefahr wurden. Sie sind vom Borkenkäfer befallen und
weitestgehend abgestorben. Auch Birken sind abgestorben. Die Hitzesommer haben die
Situation verstärkt.
Es wird voraussichtlich zu 80 Fällungen kommen müssen, da auch Bäum e im inneren Bereich,
welche durch die Maßnahme freigestellt werden, keinen sicheren Stand mehr aufweisen. Alle
Bäume stehen auf einem unbebauten Grundstück (Ca. 2.500 m²) zwischen einer
Kleingartenanlage und Grabgärten. Ein Teil des Flurstückes ist verpac htet aber alle
notwendigerweise zu fällenden Bäume befinden sich außerhalb der Pachtfläche.
Aus Verkehrssicherungsgründen gegenüber dem angrenzenden Kleingartenverein, dem im
Osten liegenden Pachtgrundstück und dem im Süden angrenzenden Privatgrundstück und um
Arten- und Naturschutz zu berücksichtigen sollen die Fällarbeiten Anfang Februar 2021
stattfinden. Um die Zuwegung zu der Fläche herzustellen (bisher kommt man nur über das
angrenzende Privatgrundstück auf die Fläche) muss eine Zufahrt an der östlichen Seite
hergestellt werden (s. Lageplan).
Das Vorhaben hat großes Potential trotz der Baumfällungen zur Erhöhung der Biologischen
Vielfalt beizutragen, indem die Fläche als Trittsteinbiotop entwickelt wird. Auf Anregung des
Umweltamtes wurde dazu ein Konzept erarbeitet, für das auch eine wissenschaftliche
Begleitung angedacht ist:
Die Maßnahme wird schonen in Bezug auf die Ressourcen Boden, Flora und Fauna umgesetzt .
Im Randbereich werden die abgestorbenen Bäume bodennah gefällt. Anfallendes Material
(Stämme inkl. Krone) verbleiben auf Fläche und werden nicht aufgestapelt und nicht
gehäckselt. Das Holz kann kreuz und quer liegen. Dort wird eine „wilde Fläche“ geschaffen die
der natürlichen Sukzession überlassen wird. Um zu vermeiden, dass sich für längere Zeit ein
stabiles Brombeergebüsch entwickelt soll die Ansiedlung von Pioniergehölzen durch gezielte
wenige Pflegemaßnahmen gestützt, die Sukzession leicht gelenkt werden (Beweidung/ggf.
mechanische Pflegearbeiten abschnittsweise). Im Zentrum der Fläche sollen einige Stämme in
einer Höhe von mind. 3 m stehen gelassen werden. Ein Teil der zentralen Fläche wird von
Totholz freigeräumt, um Initialpflanzungen mit standortgerechten Laubgehölzen
durchzuführen.
Die Maßnahme ist mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt abgestimmt.
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des
städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 ist ein Beschluss des Magistrats über die
Fällung der Bäume erforderlich.
Für die Fällung, die in Amtshilfe für IDA von einem Fachbetrieb unter der Regie des
Grünflächenamtes durchgeführt wird, für die Herstellung einer dauerhaften Zugänglichkeit in
Form eines Tors sowie für die zukünftige Pflege der Fläche (Nachpflanzung, Wässerung,
zurückdrängen des Brombeerau fwuchses) stehen IDA Mittel zur Verfügung.
- 4 -
Dezernat I Dezernat V
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
anlage 1
224 Zeichen
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Gem. Darmstadt, Flur 31, Nr. 126 tw. und 127 tw.
Baumarbeiten Los I Nord
Schreberweg
47,78 71,67 m
1cm = 23,89 m
Maßstab 1: 2.389
23,89
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
anlage 3
4834 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.02.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 65
V 56 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0032
Magistratsbeschluss-Nr.
45
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 77-08145-77 Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto: 6161100
Betreff: Schaffung eines Trittsteinbiotops mittels gelenkter Sukzession unter Verwendung der
nach drei zu trockenen und heißen Sommern abgestorbenen Bäumen (vor allem
Fichten und Birken) auf Grundstück Flur 31 Nr. 126 und 127
Vorlage vom: 02.02.2021
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stimmt der Umsetzung eines Konzeptes zur Schaffung eines Trittsteinbiotops zu,
welches gleichzeitig dazu dient, die bestehende Gefahr im Verzug durch umstürzende,
abgestorbene Bäume abzuwenden (Verkehrssicherheit).
Anlagen: Lageplan
Übersichtsplan
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 17.02.2021
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.02.2021
Das betroffene städtische Grundstück befindet sich auf Gemarkung Darmstadt Flur 31 Nr.
126 und 127.
Es ist vollständig mit Bäumen bestanden. Bereits in den letzten Jahren traten verstärkt
Probleme mit abgestorbenen Fichten auf, die für die angrenzende Kleingartenanlage und die
benachbarten Privatgrundstücke zur Gefahr wurden. Sie sind vom Borkenkäfer befallen und
weitestgehend abgestorben. Auch Birken sind abgestorben. Die Hitzesommer haben die
Situation verstärkt.
Es wird voraussichtlich zu 80 Fällungen kommen müssen, da auch Bäume im inneren Bereich,
welche durch die Maßnahme freigestellt werden, keinen sicheren Stand mehr aufweisen. Alle
Bäume stehen auf einem unbebauten Grundstück (Ca. 2.500 m²) zwischen einer
Kleingartenanlage und Grabgärten. Ein Teil des Flurstückes ist verpac htet aber alle
notwendigerweise zu fällenden Bäume befinden sich außerhalb der Pachtfläche.
Aus Verkehrssicherungsgründen gegenüber dem angrenzenden Kleingartenverein, dem im
Osten liegenden Pachtgrundstück und dem im Süden angrenzenden Privatgrundstück und um
Arten- und Naturschutz zu berücksichtigen sollen die Fällarbeiten Anfang Februar 2021
stattfinden. Um die Zuwegung zu der Fläche herzustellen (bisher kommt man nur über das
angrenzende Privatgrundstück auf die Fläche) muss eine Zufahrt an der östlichen Seite
hergestellt werden (s. Lageplan).
Das Vorhaben hat großes Potential trotz der Baumfällungen zur Erhöhung der Biologischen
Vielfalt beizutragen, indem die Fläche als Trittsteinbiotop entwickelt wird. Auf Anregung des
Umweltamtes wurde dazu ein Konzept erarbeitet, für das auch eine wissenschaftliche
Begleitung angedacht ist:
Die Maßnahme wird schonen in Bezug auf die Ressourcen Boden, Flora und Fauna umgesetzt.
Im Randbereich werden die abgestorbenen Bäume bodennah gefällt. Anfallendes Material
(Stämme inkl. Krone) verbleiben auf Fläche und werden nicht aufgestapelt und nicht
gehäckselt. Das Holz kann kreuz und quer liegen. Dort wird eine „wilde Fläche“ geschaffen die
der natürlichen Sukzession überlassen wird. Um zu vermeiden, dass sich für längere Zeit ein
stabiles Brombeergebüsch entwickelt soll die Ansiedlung von Pioniergehölzen durch gezielte
wenige Pflegemaßnahmen gestützt, die Sukzession leicht gelenkt werden (Beweidung/ggf.
mechanische Pflegearbeiten abschnittsweise). Im Zentrum der Fläche sollen einige Stämme in
einer Höhe von mind. 3 m stehen gelassen werden. Ein Teil der zentralen Fläche wird von
Totholz freigeräumt, um Initialpflanzungen mit standortgerechten Laubgehölzen
durchzuführen.
Die Maßnahme ist mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt abgestimmt.
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des
städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 ist ein Beschluss des Magistrats über die
Fällung der Bäume erforderlich.
Für die Fällung, die in Amtshilfe für IDA von einem Fachbetrieb unter der Regie des
Grünflächenamtes durchgeführt wird, für die Herstellung einer dauerhaften Zugänglichkeit in
Form eines Tors sowie für die zukünftige Pflege der Fläche (Nachpflanzung, Wässe rung,
zurückdrängen des Brombeeraufwuchses) stehen IDA Mittel zur Verfügung.
Dezernat I Dezernat V
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
anlage 2
114 Zeichen
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Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Schreberweg 47
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0032
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.02.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00