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2021/0032

Schaffung eines Trittsteinbiotops mittels gelenkter Sukzession unter Verwendung der nach drei zu trockenen und heißen Sommern abgestorbenen Bäumen (vor allem Fichten und Birken) auf Grundstück Flur 31 Nr. 126 und 127

Magistratsvorlage 02.02.2021

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2021/0032

4790 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.02.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat V 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0032 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  77-08145-77 Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto: 6161100 
 
Betreff: Schaffung eines Trittsteinbiotops mittels gelenkter Sukzession unter Verwendung der 
nach drei zu trockenen und heißen Sommern abgestorbenen Bäumen (vor allem 
Fichten und Birken) auf Grundstück Flur 31 Nr. 126 und 127  
 
Vorlage vom: 02.02.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Umsetzung eines Konzeptes zur Schaffung eines Trittsteinbiotops zu, 
welches gleichzeitig dazu dient, die bestehende Gefahr im Verzug durch umstürzende, 
abgestorbenen Bäume abzuwenden (Verkehrssicherheit).  
 
 
 
Anlagen: Lageplan 
Übersichtsplan  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.02.2021 
 
Das betroffene städtische Grundstück befindet sich auf Gemarkung Darmstadt Flur 31 Nr. 
126 und 127. 
Es ist vollständig mit Bäumen bestanden. Bereits in den letzten Jahren traten verstärkt 
Probleme mit abgestorbenen Fichten auf, die für die angrenzende Kleingartenanlage und die 
benachbarten Privatgrundstücke zur Gefahr wurden. Sie sind vom Borkenkäfer befallen und 
weitestgehend abgestorben. Auch Birken sind abgestorben. Die Hitzesommer haben die 
Situation verstärkt. 
 
Es wird voraussichtlich zu 80 Fällungen kommen müssen, da auch Bäum e im inneren Bereich, 
welche durch die Maßnahme freigestellt werden, keinen sicheren Stand mehr aufweisen. Alle 
Bäume stehen auf einem unbebauten Grundstück (Ca. 2.500 m²) zwischen einer 
Kleingartenanlage und Grabgärten. Ein Teil des Flurstückes ist verpac htet aber alle 
notwendigerweise zu fällenden Bäume befinden sich außerhalb der Pachtfläche.   
 
Aus Verkehrssicherungsgründen gegenüber dem angrenzenden Kleingartenverein, dem im 
Osten liegenden Pachtgrundstück und dem im Süden angrenzenden Privatgrundstück  und um 
Arten- und Naturschutz zu berücksichtigen sollen die Fällarbeiten Anfang Februar 2021 
stattfinden. Um die Zuwegung zu der Fläche herzustellen (bisher kommt man nur über das 
angrenzende Privatgrundstück auf die Fläche) muss eine Zufahrt an der östlichen Seite 
hergestellt werden (s. Lageplan).  
 
Das Vorhaben hat großes Potential trotz der Baumfällungen zur Erhöhung der Biologischen 
Vielfalt beizutragen, indem die Fläche als Trittsteinbiotop entwickelt wird. Auf Anregung des 
Umweltamtes wurde dazu ein Konzept erarbeitet, für das auch eine wissenschaftliche 
Begleitung angedacht ist:  
Die Maßnahme wird schonen in Bezug auf die Ressourcen Boden, Flora und Fauna umgesetzt . 
Im Randbereich werden die abgestorbenen Bäume bodennah gefällt. Anfallendes Material 
(Stämme inkl. Krone) verbleiben auf Fläche und werden nicht aufgestapelt und nicht 
gehäckselt. Das Holz kann kreuz und quer liegen. Dort wird eine „wilde Fläche“ geschaffen die 
der natürlichen Sukzession überlassen wird. Um zu vermeiden, dass sich für längere Zeit ein 
stabiles Brombeergebüsch entwickelt soll die Ansiedlung von Pioniergehölzen durch gezielte 
wenige Pflegemaßnahmen gestützt, die Sukzession leicht gelenkt werden (Beweidung/ggf. 
mechanische Pflegearbeiten abschnittsweise). Im Zentrum der Fläche sollen einige Stämme in 
einer Höhe von mind. 3 m stehen gelassen werden. Ein Teil der zentralen Fläche wird von 
Totholz freigeräumt, um Initialpflanzungen mit standortgerechten Laubgehölzen 
durchzuführen.  
 
Die Maßnahme ist mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt abgestimmt. 
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des 
städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 ist ein Beschluss des Magistrats über die 
Fällung der Bäume erforderlich.  
 
Für die Fällung, die in Amtshilfe für IDA von einem Fachbetrieb unter der Regie des 
Grünflächenamtes durchgeführt wird, für die Herstellung einer dauerhaften Zugänglichkeit in 
Form eines Tors sowie für die zukünftige Pflege der Fläche (Nachpflanzung, Wässerung, 
zurückdrängen des Brombeerau fwuchses) stehen IDA Mittel zur Verfügung.

- 4 - 
 
 
Dezernat I      Dezernat V 
 
        
 
 
Jochen Partsch      Barbara Akdeniz   
Oberbürgermeister      Stadträtin

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Gem. Darmstadt, Flur 31, Nr. 126 tw. und 127 tw.

Baumarbeiten Los I Nord

Schreberweg

47,78 71,67 m

1cm = 23,89 m

Maßstab 1: 2.389
23,89

Wissenschaftsstadt

Darmstadt

anlage 3

4834 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.02.2021 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat V 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 65 
V 56 67 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0032 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
45 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: 77-08145-77 Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto: 6161100 
 
Betreff: Schaffung eines Trittsteinbiotops mittels gelenkter Sukzession unter Verwendung der 
nach drei zu trockenen und heißen Sommern abgestorbenen Bäumen (vor allem 
Fichten und Birken) auf Grundstück Flur 31 Nr. 126 und 127  
 
Vorlage vom: 02.02.2021 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat stimmt der Umsetzung eines Konzeptes zur Schaffung eines Trittsteinbiotops zu, 
welches gleichzeitig dazu dient, die bestehende Gefahr im Verzug durch umstürzende, 
abgestorbene Bäume abzuwenden (Verkehrssicherheit).  
 
 
 
Anlagen: Lageplan 
Übersichtsplan

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 17.02.2021 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.02.2021 
 
Das betroffene städtische Grundstück befindet sich auf Gemarkung Darmstadt Flur 31 Nr. 
126 und 127. 
Es ist vollständig mit Bäumen bestanden. Bereits in den letzten Jahren traten verstärkt 
Probleme mit abgestorbenen Fichten auf, die für die angrenzende Kleingartenanlage und die 
benachbarten Privatgrundstücke zur Gefahr wurden. Sie sind vom Borkenkäfer befallen und 
weitestgehend abgestorben. Auch Birken sind abgestorben. Die Hitzesommer haben die 
Situation verstärkt. 
 
Es wird voraussichtlich zu 80 Fällungen kommen müssen, da auch Bäume im inneren Bereich, 
welche durch die Maßnahme freigestellt werden, keinen sicheren Stand mehr aufweisen. Alle 
Bäume stehen auf einem unbebauten Grundstück (Ca. 2.500 m²) zwischen einer 
Kleingartenanlage und Grabgärten. Ein Teil des Flurstückes ist verpac htet aber alle 
notwendigerweise zu fällenden Bäume befinden sich außerhalb der Pachtfläche.   
 
Aus Verkehrssicherungsgründen gegenüber dem angrenzenden Kleingartenverein, dem im 
Osten liegenden Pachtgrundstück und dem im Süden angrenzenden Privatgrundstück und um 
Arten- und Naturschutz zu berücksichtigen sollen die Fällarbeiten Anfang Februar 2021 
stattfinden. Um die Zuwegung zu der Fläche herzustellen (bisher kommt man nur über das 
angrenzende Privatgrundstück auf die Fläche) muss eine Zufahrt an der östlichen Seite 
hergestellt werden (s. Lageplan).  
 
Das Vorhaben hat großes Potential trotz der Baumfällungen zur Erhöhung der Biologischen 
Vielfalt beizutragen, indem die Fläche als Trittsteinbiotop entwickelt wird. Auf Anregung des 
Umweltamtes wurde dazu ein Konzept erarbeitet, für das auch eine wissenschaftliche 
Begleitung angedacht ist:  
Die Maßnahme wird schonen in Bezug auf die Ressourcen Boden, Flora und Fauna umgesetzt. 
Im Randbereich werden die abgestorbenen Bäume bodennah gefällt. Anfallendes Material 
(Stämme inkl. Krone) verbleiben auf Fläche und werden nicht aufgestapelt und nicht 
gehäckselt. Das Holz kann kreuz und quer liegen. Dort wird eine „wilde Fläche“ geschaffen die 
der natürlichen Sukzession überlassen wird. Um zu vermeiden, dass sich für längere Zeit ein 
stabiles Brombeergebüsch entwickelt soll die Ansiedlung von Pioniergehölzen durch gezielte 
wenige Pflegemaßnahmen gestützt, die Sukzession leicht gelenkt werden (Beweidung/ggf. 
mechanische Pflegearbeiten abschnittsweise). Im Zentrum der Fläche sollen einige Stämme in 
einer Höhe von mind. 3 m stehen gelassen werden. Ein Teil der zentralen Fläche wird von 
Totholz freigeräumt, um Initialpflanzungen mit standortgerechten Laubgehölzen 
durchzuführen.  
 
Die Maßnahme ist mit dem Grünflächenamt und dem Umweltamt abgestimmt. 
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des 
städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 ist ein Beschluss des Magistrats über die 
Fällung der Bäume erforderlich.  
 
Für die Fällung, die in Amtshilfe für IDA von einem Fachbetrieb unter der Regie des 
Grünflächenamtes durchgeführt wird, für die Herstellung einer dauerhaften Zugänglichkeit in 
Form eines Tors sowie für die zukünftige Pflege der Fläche (Nachpflanzung, Wässe rung, 
zurückdrängen des Brombeeraufwuchses) stehen IDA Mittel zur Verfügung.

Dezernat I      Dezernat V 
 
        
 
 
Jochen Partsch     Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister     Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0032
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.02.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00