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Auskömmliche Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU) AN/0621/2020 vom 18.05.2020

Stand: Am 25.05.2020 im Ausschuss Schule und Weiterbildung ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (CDU)

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    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU- Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Die Linke im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Helge Schlieben Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.05.2020 AN/0621/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 Auskömmliche Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten Sehr geehrter Her Dr. Schlieben, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Ta- gesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 25. Mai 2020 aufzunehmen: Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, 1. durch welche ad-hoc-Maßnahmen möglichst viele Kölner Schülerinnen und Schüler mit einem digitalen Endgerät versorgt werden können, welches ihnen personalisiert zur Verfügung gestellt wird. Dabei soll konkret auch eine ad-hoc-Versorgung der rund 23.000 Kinder an Kölner Schulen, die Mittagessen nach dem Bildungs- und Teilhabe- paket zu sich nehmen, mit einem Endgerät geprüft werden, inklusive einer Kostendar- stellung. 2. durch welche weiteren Maßnahmen eine flächendeckende Versorgung der Schülerin- nen und Schüler erreicht werden kann. Ein entsprechender Zeit-Maßnahmen-Kosten- Plan ist darzustellen. 3. wie sichergestellt werden kann, dass die für den digitalen Unterricht benötigte Soft- ware, Plattformen für Videokonferenzen oder Gruppenarbeiten den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen. - 2 - 4. wie sichergestellt werden kann, dass die Wartung und Pflege des gesamten digitalen Systems reibungslos erfolgen kann. 5. dass unabhängig von den 5 zusätzlich eingerichteten Stellen IT-Anwendungsberater für Schulen ( Service-Pool für Kitas und Schulen ), die durch den politischen Verän- derungsnachweis zum Haushalt 2020/21 beschlossen wurden, die Verwaltung in Ge- sprächen mit der Bezirksregierung darauf hinwirken kann, dass möglichst alle Lehr- kräfte im Umgang mit den neuen Geräten und der neuen digitalen Infrastruktur ge- schult werden. Die Ergebnisse der Prüfung des ersten Punktes sind aus Gründen der Dringlichkeit dem Hauptausschuss am 13.07.2020 vorzustellen. Ebenso soll dem Haupausschuss in der glei- chen Sitzung ein Sachstand vom Amt für Informationsverarbeitung gegeben werden ob die 5 zusätzlich eingerichteten Stellen bereits mit Personal besetzt sind und die Arbeit aufgenom- men wurde. Begründung: Es wird die Initiative der Stadtschulpflegschaft Köln aufgegriffen und dem veränderten Lehr- und Lernverhaltens in der Corona- Pandemie Rechnung getragen. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Niklas Kienitz SPD- Fraktionsgeschäftsführerin CDU- Fraktionsgeschäftsführer gez. Lino Hammer gez. Ulrich Breite Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/ Die Grünen FDP- Fraktionsgeschäftsführer gez. Michael Weißenstein Fraktionsgeschäftsführ er Die Linke

Beratungsverlauf

  1. 25.05.2020

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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