Mandari Insight

V/0800/2011

Aktualisierung Masterplan Stadthäfen Münster

Vorlagen 21.10.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 14.12.2011, TOP 6

Anlage10

· application/pdf

Ansehen

Anlage3b

· application/pdf

Ansehen

Anlage2

· application/pdf

Ansehen

Anlage1

· application/pdf

Ansehen

Anlage5

· application/pdf

Ansehen

Anlage8

· application/pdf

Ansehen

Anlage7

· application/pdf

Ansehen

Anlage4

· application/pdf

Ansehen

Anlage6

· application/pdf

Ansehen

Anlage9

· application/pdf

Ansehen

Anlage3a

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage11

· application/pdf

Ansehen

Anlage10

14417 Zeichen

Vorlage V/0800/2011 Anlage 10

Antrag an den Rat Nr. A-R/0020/2010

Ratsantrag

Hafenforum - Neue Perspektiven für
die Entwicklung am Hafen

Der Rat möge beschließen

1. Um die weitere bauliche und strukturelle Entwicklung am
Stadthafen 1 vorzubereiten wird im Jahr 2010 ein öffentliches
„Hafenforum“ ins Leben gerufen. Eigentümer,
Nutzungsberechtigte und die Anwohner des Hansaviertels
sollen die Gelegenheit erhalten, ihre Anregungen, Hinweise
und Vorschläge zur Hafenentwicklung darzulegen. Die
interessierte Öffentlichkeit wird ebenfalls beteiligt und laufend
informiert. Das Verfahren für das Forum legt der
Planungsausschuss nach Anhörung der BV-Mitte fest.

2. Diskussionsgrundlage für das „Hafenforum“ ist der im Jahr
2004 vom Rat beschlossene Masterplan Stadthafen. Seitdem
eingetretene Änderungen und Entwicklungen rechtlicher und
tatsächlicher Art sind zu berücksichtigen. Das gilt
insbesondere für die „OSMO-Hallen“. Das Forum soll
Perspektiven für die mögliche Erhaltung und nachhaltige
Nutzung von Teilen der Hallenstruktur erörtern und die
Möglichkeiten für die Neubebauung der nicht zu erhaltenden
Teilbereiche diskutieren.

3. Zu prüfen ist, ob das „Hafenforum“ durch einen
städtebaulichen Wettbewerb für das Hafengelände unterstützt
werden soll. Die Verwaltung unterbreitet dem
Planungsausschuss hierfür Vorschläge.

4. Die Ergebnisse des „Hafenforums“ bilden die Grundlagen für
die Fortschreibung des Masterplanes Hafen. Die
rechtsverbindliche Festschreibung der Hafenentwicklung
erfolgt in Abhängigkeit von den Aussagen des Masterplanes
durch eine Änderung des bestehenden Planes (Nr. 401) oder
durch die Aufstellung eines „vorhabenbezogenen“ neuen
Bebauungsplanes. Um die Umsetzung der städtebaulichen
Planung zu beschleunigen, sollen mit Investoren und mit
Grundstückserwerbern städtebauliche Verträge
abgeschlossen werden.

5. Der Verkauf der Grundstücke der Stadtwerke Münster GmbH
erfolgt frühestens nach Beschlussfassung des Rates über
den Masterplan Hafen. Das vom AR der Stadtwerke
beschlossene Verfahren zur europaweiten Ausschreibung
einer Baukonzession für die Grundstücke wird eingestellt. Die
Vorlage „Städtebauliche Rahmenbedingungen ...“ V
0834/2009 wird nicht beschlossen.

6. Soweit zur Sicherung der Planungen erforderlich, behält sich
die Stadt die Ausübung der ihr zustehenden Vorkaufsrechte

03.02.2010

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN

GaL MÜNSTER

DIE LINKE.

Ratsfraktion Münster

PIRATEN
PARTEI

für Flächen im Planungsbereich Stadthafen 1 vor. Entscheidungen darüber trifft der
Rat.

Begründung
Hafenplanung voranbringen

Die Bilanz der Hafenentwicklung seit dem Beschluss über den „Masterplan Stadthafen“
(im Folgenden: „Masterplan“) im Jahr 2004 ist zwiespältig. Einerseits beeindruckt die
Dynamik neuer Projekte und Nutzungen:

- Die „Zwischennutzung“ in den OSMO-Hallen hat sich zu einem
Freizeitschwerpunkt für ganz Münster entwickelt. Veranstaltungen mit mehr als
1.000 Zuschauern sind nicht mehr selten.

- Das „Jovel“ fand im denkmalgeschützten Gebäude eines ehemaligen
Autohauses am Albersloher Weg einen idealen Standort.

- Das Hafenfest stellt Besucherrekorde auf und ist inzwischen zu einem auch
überregional beachteten Event geworden.

- Die Anziehungskraft der versammelten Gastronomie nimmt noch immer zu.

- Private Baumaßnahmen verändern und verbessern die Struktur und die Optik
des Gebietes (PSD-Bank etc.).

Die Dynamik gilt leider auch für negative Begleiterscheinungen der Hafenentwicklung:

- Der vor allem in den Abend- und Nachtstunden überbordende Kfz-Verkehr
bringt trotz geänderter Verkehrsregelung das südliche Hansaviertel zunehmend
in Harnisch und

- die Stellplatzproblematik im Hafengelände nimmt zu und belastet mehr und
mehr das Umfeld.

Die Stadt bekommt diese Probleme leider nicht richtig in den Griff. Fehlgeschlagene
Grundstücksverkäufe, dadurch zu Makulatur gewordene Investorenpläne, keine
Lösungen für den wachsenden Verkehrsdruck und neu auftauchende Probleme, z.B.
Emissionen der GuD-Anlage, trüben die Bilanz. Erfolge verzeichnet die Stadt bei ihren
Bemühungen um eine geordnete Hafenentwicklung nur bei Einzelvorhaben - Beispiel:
Neugestaltung des „Kreativkais“.

„Hafenforum“ zur kontinuierlichen Beteiligung der Öffentlichkeit

Missstimmung macht sich bei vielen Betroffenen vor allem deshalb breit, weil die Stadt
ihre Aktivitäten nicht immer ausreichend mit ihnen abstimmt und die Öffentlichkeit nur
sporadisch informiert. Bereits bei der Beratung des „Masterplan“ wurde gefordert, die
Planung kontinuierlich mit den Anwohnern, den Eigentümern, Gewerbetreibenden und
mit der Öffentlichkeit zu diskutieren und abzustimmen - bis heute ohne Erfolg.

Ein „Hafenforum“ soll diese Beteiligung nun sicherstellen. Dabei geht es um alle Inhalte
der Hafenentwicklung, also die künftige Bau- und Nutzungsstruktur, die Erschließung
und die bauliche Gestaltung. Aufgabe des Forums ist es, die Interessen der Beteiligten
und Betroffenen zu erkennen, die Ideen und Vorstellungen aus der Nachbarschaft
aufzunehmen und die Öffentlichkeit über das Projekt Hafenentwicklung angemessen
zu informieren.

Erste Aufgabe und Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2010 ist die öffentliche Diskussion
und Bündelung aller Anregungen und Meinungen zur Fortschreibung des Masterplanes
Hafen (s. u.). Daran schließt sich die Begleitung der Bebauungsplanung an, die aus
dem Masterplan zu entwickeln ist (s. u.).

Die Organisation und Arbeitsweise des Forums soll offen sein für einzelne Menschen,
für Gruppen und Institutionen sowie für alle interessierten BürgerInnen.

Masterplan Hafen fortschreiben

Die Verhältnisse im Hafen haben sich seit 2004 permanent gewandelt. Der
„Masterplan“ muss deshalb fortgeschrieben und der Entwicklung angepasst werden.
Zudem müssen Probleme gelöst werden, die der ungestüme Strukturwandel im Umfeld
des Hafens verursacht hat (Verkehr, Lärm etc.). Die Fortschreibung des
„Masterplanes“ soll Eckpunkte festlegen für

- das Verkehrssystem (Parken im Hafengelände, Vermeidung von Verkehr durch
das Wohngebiet südlich Hansaring),

- die künftige Nutzungsstruktur (Wohnen, Gastronomie, Dienstleistungen),
- die öffentlichen bzw. Gemeinbedarfsangebote (Kita, Spielplatz) sowie
- die bauliche Struktur und die Gestaltung des Hafengeländes.

Um die Fortschreibung des Masterplanes durch beispielhafte Vorschläge zu
unterstützen, kann das „Hafenforum“ durch einen städtebaulichen Wettbewerb ergänzt
werden. Aufgabe wäre es, einzelne bauliche und gestalterische Möglichkeiten
aufzuzeigen und in die Diskussion einzuführen. Dafür bietet sich ein kooperatives
Verfahren an, bei dem die (namentlich bekannten) Teilnehmer ihre Entwürfe zum
Beispiel in Form einer „Planungswerkstatt“ öffentlich präsentieren, erläutern und zur
Diskussion stellen. Anwohner, Nutzungsberechtigte und die Öffentlichkeit können
Anregungen geben, Kritik äußern und so den Planungsfortschritt mit beeinflussen. Bei
der städtebaulichen Planung für die ehemalige Lincoln-Kaserne hat die Stadt diese
Wettbewerbsform schon einmal erfolgreich angewandt.

Die Option: OSMO-Hallen nutzen

Besondere Chancen für die Hafenentwicklung bieten die OSMO-Hallen. Aus dem
plötzlichen Leerstand der großen und ineinander verschachtelten Hallen hat sich
inzwischen ein vielfältiges Geflecht von temporären und periodischen Nutzungen
entwickelt. Die zum Kai hin offenen Hallen und die tagsüber mögliche Durchfahrt von
West nach Ost machen die Hallen für Besucher und Passanten überaus attraktiv.
Gastronomische Angebote wie das „Heaven“, kulturelle Veranstaltungen und Events
unter den Hallendächern ziehen viele Menschen an und machen aus den „OSMO-
Hallen“ einen Treffpunkt mit schnell wachsendem Einzugsbereich. Das Potential, das
diese Hallen für Veranstaltungen aufbringen, ist nahezu unerschöpflich:
Stabhochsprung, Boxkampf und Public-Viewing sind ebenso möglich wie
Theateraufführungen, Konzerte oder Ausstellungen. Kommerz und Kultur können hier
nebeneinander und miteinander stattfinden. Genügend Platz ist sowohl in der Fläche
als auch in der Höhe und selbst für hohe Ansprüche vorhanden. Einmalige
Voraussetzungen also, um kleine und große Projekte zu verwirklichen. Sie sprechen
dafür, die Hallen zu erhalten, denn hier kann etwas ganz Besonderes für die Kultur in
dieser Stadt entstehen. Beispiele für die erfolgreiche und attraktive Neunutzung brach
gefallener Industrieareale gibt es en Masse - auch in der Region:

-  Strotmann’s Fabrik in Emsdetten,
-  Gempt-Halle in Lengerich,

-  Grevener Baumwollspinnerei in Greven,
-  Ravensberger Spinnerei in Bielefeld,
-  Union-Brauerei in Dortmund,

- Gasometer in Oberhausen.

Auf der anderen Seite stehen der Erhaltung und der weiteren Nutzung der Hallen auch
gewichtige Schwierigkeiten gegenüber:

- Kosten, die für Erhaltung und Unterhaltung der Gebäude und baulichen
Anlagen anfallen,

- Altlasten in den Gebäuden (Asbest), die saniert werden müssen und

-  Verwertungsinteressen des Insolvenzverwalters und der Gläubiger, die
berücksichtigt werden müssen.

Diese Gesichtspunkte sprechen aber nicht dafür, die Hallen ohne weitere Diskussion
abzureißen und die freiwerdenden Flächen neu zu bebauen. Der komplette Abriss der
Hallen wäre ein Verlust an urbanem und kulturellem Potential, die komplette Erhaltung
wäre weder privat noch für die Stadt finanzierbar. Aus dieser Entweder-oder-Situation
muss die Stadt einen Ausweg finden. Ein Wettbewerb kann dabei helfen. Den
Teilnehmern eines möglichen Wettbewerbs sollte die Aufgabe gestellt werden,
Perspektiven für die Erhaltung und Nutzung von Teilen der Hallenstruktur aufzuzeigen
und die Möglichkeiten für die Neubebauung der nicht zu erhaltenden Teilbereiche zu
illustrieren.

Planungsrecht schaffen

Um die im Masterplan Hafen zu vereinbarenden Ziele für jedermann verbindlich
festschreiben und privaten Vorhaben der Hafenentwicklung Planungssicherheit geben
zu können, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Das geltende Planungsrecht wird durch
den Bebauungsplan Nr. 401 gegeben. Er ist geprägt durch den bisherigen Bestand und
setzt für den Hafenbereich vorwiegend „Gewerbegebiet“ fest. Das im Jahr 2002
begonnene Änderungsverfahren für den Teilbereich zwischen Hansaring,
Schillerstraße und Stadthafen 1 (Nordseite) soll den Strukturwandel im Hafen in
rechtliche Bahnen lenken - hängt aber aus verschiedenen Gründen fest.

Das städtebauliche Planungsrecht ist erforderlich, um die im „Masterplan“ vereinbarten
Ziele und Konzepte zu realisieren. Planungsrecht ist auch deshalb erforderlich, um die
Belange der gewerblichen und industriellen Nutzungen auf der Südseite des
Stadthafens 1 und östlich des DEK (Bebauungsplan Nr. 348) mit der Hafenentwicklung
zu vereinbaren. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die GuD-Anlage der Stadtwerke
zu legen. Das Kraftwerk produziert 50 % des in der Stadt benötigten Stroms und 20 %
der Heizenergie (Fernwärmenetz). Die KWK-Technologie sorgt für hohe
Brennstoffausnutzung und CO2-arme Produktion. Die von der Anlage ausgehenden
Lärmemissionen erstrecken sich - trotz (geplanter) Lärmschutzmaßnahmen - auch das
Gelände jenseits des Stadthafens 1. Die Bedeutung der GuD-Anlage für die
Energieversorgung und die Klimaschutzpolitik der Stadt steht außer Frage. Die
städtebauliche und die Nutzungsentwicklung am Kreativkai muss auf dieses Vis & vis
deshalb Rücksicht nehmen.

Ähnlich problematisch ist das Gefahrgutlager der Lehnkering AG. Dieses Lager
verlangt — solange keine Verlagerung möglich ist - nach einem Sicherheitsabstand für
Nutzungen mit Aufenthaltscharakter - insbesondere Wohnen - der bis auf die Nordseite
des Stadthafens 1 reicht.

Angesichts dieser Gemengelage ist ein neuer Bebauungsplan vorrangige Aufgabe.
Noch zu entscheiden ist, ob dafür die Änderung des bestehenden Planes Nr. 401 oder
die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes die geeignete Form ist. Sofern ein
neuer Plan aufgestellt werden soll, muss geklärt werden, ob es sich dabei um einen
„vorhabenbezogenen“ Bebauungsplan handeln soll. Ein solcher Plan könnte konkrete
Baumaßnahmen sowie die Zeiträume für die Realisierung fixieren und die
Finanzierung des öffentlichen Erschließungsaufwands sowie der Planungskosten
durch den Träger der Vorhaben sichern. Entsprechende Regelungen können auch
durch den Abschluss städtebaulicher Verträge getroffen werden.

Grundstücksverkauf stoppen

Die im letzten Jahr gescheiterte und nun erneut vorangetriebene Veräußerung der
Hafengrundstücke der Stadtwerke muss dagegen gestoppt werden. Das Verfahren der
europaweiten Ausschreibung der Grundstücke mit Bauverpflichtung des Erwerbers
würde die Hafenentwicklung vermutlich keinen Schritt voranbringen. Im Gegenteil,
diese Baukonzession droht mit erheblichen Nachteilen für alle Beteiligten:

- Investoren kaufen die „Katze im Sack“, weil es kein Planungsrecht für die
angestrebte Hafenentwicklung gibt,

- die Stadt verringert ihren planerischen Bewegungsspielraum, denn sie muss
den Erwerbern bestimmte städtebauliche Rahmenbedingungen offerieren und
künftige Eigenschaften der Grundstücke versprechen (Nutzbarkeit etc.), ohne
sicher sein zu können, dass diese Zusicherungen von der Bauleitplanung
bestätigt werden können und

- die Bürgerbeteiligung an der Hafenentwicklung wird geschwächt.

Unabhängig von der Frage, ob der Rat durch Beschluss der städtebaulichen
Rahmenbedingungen auch eine rechtlich unzulässige Bindung der künftigen
Bauleitplanung riskiert, wird auf jeden Fall die mit dem „Hafenforum“ bezweckte
umfassende Beteiligung der BürgerInnen eingeschränkt. Die Beteiligung an der
Bauleitplanung bleibt zwar formal erhalten, die durch den Grundstücksverkauf
getroffene Richtungsentscheidung für ein bestimmtes Plankonzept ist aber nicht mehr
offen für die Diskussion und Auseinandersetzung. Das entspricht nicht den Prinzipien
echter Bürgerbeteiligung und wird das Vertrauen der BürgerInnen in die
Unvoreingenommenheit der Stadt schwächen.

Die genannten Probleme entstehen nur deshalb, weil im von der Verwaltung
vorgeschlagenen Verfahren der Verkauf der Baugrundstücke vor dem Abschluss der
räumlichen Planung vorgesehen ist. Demgegenüber sollten städtebauliche und
Bauleitplanung vor der liegenschaftlichen Umsetzung stehen, weil nur so die
Beteiligung der BürgerInnen an den Planverfahren sichergestellt und die
Unabhängigkeit der Entscheidungen des Rates von Investorenwünschen gewahrt
werden kann.

gez. H: Klas gez. Köhn gez. M. Langenfeld
GAL-Fraktion Fraktion Die Piraten
gez. W. Heuer Linke
SPD-Fraktion gez. G. Kersting
Ratsgruppe

UWG/ÖDP

Anlage3b

163 Zeichen

Vorlage V/0800/2011 Anlage 3b

j + P u + on
= - F

e = 4 . |
A er 2 = 2 N

MH a N + +
TAN N R z ö = |
al 5 uaßunyansJsjun aysılnegajpels ıny yoısıog x |
| | t PASS

Anlage2

195 Zeichen

Vorlage V/0800/2011 Anlage 2

LLOZ'OL EL ONVLS NVEAN3N NV1d39V1

UNLY3LIHOUV’ONISFUNNNVWII3Q
vag Jeueidjpejs pun uayyenyaıy | 1349344 - NNVWY3T13 : 43441344

N34VHN3SN WNNULNFZVSNVH-NVId4US3LSVWN

Anlage1

5021 Zeichen

ee 5 ö & Rear)
& I > 8
} Haupt: © #5. S = Bez
E > U % &
& Beire bahnhof Be S y Dr Sehe
Bi KR ee, schrie
5 © Wiener me 78
Tin Sea E N “. r =
I &
3 Hansa ni |
8 Ne
Are se
& wel En
F ;

Soest a

ia Riga
Sg
a nn

Hi N
In Moienen ee Dale
me ran
7 Sri

Vorlage V/0800/2011 Anlage 1

Legende:

Allgemeine VVohnnutzungen

Ki]
=

Gemischte Nutzungen
Kreative und kulturelle Nutzungen, Dienstleistungen, Gastronomie

Klassische Büronutzungen

1

2

3

4

5 Gewerbliche Nutzungen
& Versorgungsfläche der Stadtwerke
7 (Kunst-) Handwerkliche Nutzungen
8

Industrielle Nutzungen

9 Messe-Kongress-Verznstaltungen, Groß-/Open-Air-Veranstaltungen, Entertainment

10 Hafenfunktionen
11 Großflächige Einzelhandelsnutzungen

Stadtbereichszentrum
Öffentliche Stellplätze
Option WLE - Haltestellen

Geänderte / ergänzende Erschließungsmaßnahmen

Bereiche zur Intensivierung temporärer Freizeit- und Veranstaltungsnutzungen

Stadion mit öffentlicher Verkehrsanbindung und Funktionsbereichen

Gestaltete öffentliche Wegeverbindung

Gestaltete öffentliche Freifläche

Hinweise für die Fortschreibung „Masterplan Stadthäfen Münster“

Die nachfolgend aufgeführten Gebietskategorien sind im Rahmen einer späteren bauleitplanerischen
Umsetzung gem. BauNVO zu definieren bzw. zu qualifizieren.

1 Bereich ehem. OSMO-Areal => Allgemeine Wohnnutzungen
Qualitätsvolles, urbanes, mehrgeschossiges Wohnquartier mit eigenständiger Charakter, möglichst mit ener Mi-

schung von
- der Lagegunst entsprechenden höherweriigen Wohnungen,
- von kleinen Wohnungen für Singles. Studenten und Senioren.
- von Familien gerechten Wohnungen sowie
- von öffentlich geförderten Wohnungen.

2 Bereich südl. Hansaring / östl. Fr.-Ebert-Str. => Gemischte Nutzungen
Wohnungen, Büros, Gastronomis, kleinteiliger Einzelhandel, allgerneines Handwerk

3 Bereiche Kreativkai / westl. Bernhard-Ernst-Str./ Kulturszene Hawerkamp => Kreative und kultu-
relle Nutzungen, Dienstleistungen, Gastronomie

Theater, Ateliers, Fitness- und Tanz-Studios, Verla ge, freie Berufe, Architektur- und Ingenieurbüros Rechtsanwälte,
Steuer-, Finanz- und Unternehmensberater, Show-Rooms, Restaurante, Bars, Cafes, Disco

4 Bereiche östl. Albersloher Weg / westl. Hafenstr.=> Klassische Büronutzungen
Großverwaltungseinrichtungen (Stadtwerke. Stadthaus 3. PSD-Bank, Portal 10 ste.) sowie weitere Büronutzungen

5 Bereiche südl. Stadthafen 1, westl. DEK / östl. DEK, nördl. Feuerwache 2 / östl. Fr.-Ebert-Str. /
westl. Lippstädter Str. => Gewerbliche Nutzungen

Nicht störende allgemeine Gewerbe- und Handvrerksbetriebe mit Betriebseinheiten für Büro, Herstellung, Ausstellung
und Vertrieb / nicht störende temporäre Zwischennutzungen

6 Bereich südl. Am Mittelhafen => Versorgungsfläche der Stadtwerke
Betriebsgelände und Kraftwerkstandort (GuD-Arlage) mit Erweiterungsoptionen

7 Bereich östl. DEK ! westl. Lütkenbecker Weg => (Kunst-) Handwerkliche Nutzungen

Werkstätten und Ausstellungsflächen für nicht störendes kreatives Handwerk und optionale Betriebsleiterwohnungen
{z. B. künstlerische Metall-, Holz-, Stein-Bearbeitung / Herstallung und Vertrieb von Design-Möbeln / Fahrzeug-
Veredelung von Autos, Motorrädern. Fahrrädern, Sportbooten etc.. Vertriebs- und Ausstellungsflächen für Woh-
nungs-, Büro- und Gartenausstatter)

8 Bereiche südwestl. Lütkenbecker Weg / nördl. B 51 sowie westl. u. östl. Industrieweg => Indus-

trielle Nutzungen
Sicherung der bestehenden industiellen Nutzungen Agravis, Pebüso, Westfalen AG etc.) und Sicherung ırd Enwei-
terung der bestehenden industriellen Nutzungen (OSMO-Colon)

9 Bereiche westl. Albersloher Weg / nördl, u. südl. Kulturszene Hawerkamp / südöstl. DEK, Nie-
berdingstr. => Messe-/Kongress-Veranstaltungen, Groß-/Open-Air-Veranstaltungen, Entertainment
Halle Münsterland, Kongress-Hotel, Cineplex-Großkim, Disco, Fußball-Stadion, Open-Air-Fläche, großflächige kom-
merzielle Freizeit- und Ausstellungsnutzungen, temporäre Zwischennutzungen

10 Bereich westl. DEK / nördl. u. südl. Stadthafen 2 => Hafenfunktionen
Sicherung von Flächenoptionen für potenzielle Haferıumschlags-/Logisliksysieme

11 Bereiche südl. Hansaring ! östl. Fr.-Ebert-Str. / östl. Albersloher Weg, nördl. B 51 => Großflä-

chige Einzelhandelsnutzungen
Bestehende großflächige Einzelhandelsbetriebe und Standortpotenaale für großflächige Einzelhandelseinrichtungen

Aktualisierung Masterplan Stadthäfen Münster

Oktober 2011

Südpark Alm
x Bun = uni
: am N Munster et
ü a HHlInE
=
je Kerngaren
et Mocersoinskame)
ii e
Bus
x 5
zum
he
ii
D “
g
£
int Hafenbeckgff Ne, Praktiker P- 7
P h, & Baumarkt ai 52
. “ Be Arge
2 EN x h
R Option le
Stadionparken ER Fortame
sn , 8
a Option“ & de
a 2 Fußballstadion... I!
u : Be &
B Hansa i vie
02 3
N " b# vr
= 55
®]
& 2 Option PRS ge
R R „Stadionparkgrt &g
€ N u ee % N
& Fee ”* 6 S 56
: Per
Aetlnimerate ee
herab Transen 3
m Verensserieh “ar N
$ ia en
5
& in
Dt a IN e
: n 3} & S &
ns #3 Bee Ta
2 © «
ei E =
® Beinuen
Er lacı <
I S waren
ar I

a ne

Arm für Stastentwicklung
Sadtplanung
Verkehrsplanurg

50m 100m

200m

STADT[ |] \STER

Anlage5

621 Zeichen

Vorlage V/0800/2011 Anlage 5

Bunenug \
Bumsionsusıg

1.07 J2qoplO :pueyg
\ uUeWOHNS ‘Bulssıyyuuewpad
JAunmyusydazuoy

/ Sauamad

ampas
Pusgemag

OU SoJpmuaue uondo
(ueguIEyag SONS AUeıy) aiyalge ayesıdAusich
LaLOaLIR. 4 SpWIEepeNd "SEA

Yraau3 / 1dazuoy "web ueiniynag ‚apneseo
apneg39 apuayasag

Jewyeuyewsßungauypsı3 apuszugbıs ı auapugag

uoßunpurgssraßay, aypı

o

Sypeyarz s1pınusyo

Inn aopprampurH (sung)

N Bunzinuaqamag apuaıas pin

aylampeis 1ap uaymeusßunälosien

Bunzinuo.ng aupssssepi

auouonseD
"uebunBIEHSUSIG 'uaBUnZInN alleımıny pun aneam

uno N

Spregereis

VRR STAR
aoH N {

Bumewuon

Sumsionsuolg

.@

Anlage8

2712 Zeichen

Vorlage V/0800/2011 Anlage 8

\Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2009]

SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster

Antrag
ER

16.03.2009 Münzstraße 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de

Aktuelle Fassung

Hafenforum - Bürgerschaft an der Entwicklung des Hafenquartiers
beteiligen

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, für die weiteren Planungen und Nutzungen im
Hafengebiet ein Konzept vorzulegen, mit dessen Hilfe die Bürgerschaft über die
gesetzlich vorgesehenen \Verfahrensschritten hinaus in die weiteren
Entwicklungsschritte einbezogen wird. Im Rahmen eines sog. „Hafenforums“ soll
hierzu eine öffentliche Plattform geschaffen werden, die auf die Beteiligung der
Bevölkerung ausgerichtet ist. Im Hafenforum sollen die zukünftige Entwicklung des
Hafenquartiers mit der Bürgerschaft erörtert, Nutzungsmöglichkeiten diskutiert und
neue Investitionsvorhaben bewertet werden.

Für dieses außergewöhnliche städtebauliche Projekt sollte auch die Einbeziehung
externer Fachleute ermöglicht werden. Als Träger des Hafenforums sollten neben
der Stadt weitere Akteure einbezogen werden wie z.B. die münsterschen
Architektenvereine/-verbände, bürgerschaftliche Initiativen aus dem Hafenviertel,
MünsterModell e.V., Vertreter der Wirtschaft und gegebenenfalls auch
Einzelpersonen.

Begründung:
Die Ereignisse und Diskussionen der jüngsten Zeit rund um OSMO-Areal, Jovel-

Ansiedlung, Stadtwerkespeicher und andere Projekte haben noch einmal die
Notwendigkeit unterstrichen, die Stadtentwicklungsprozesse am Hafen grundsätzlich
und mit weit gefassten zeitlichen Perspektiven zu diskutieren. Zum anderen zeigt
sich die dringende Notwendigkeit, hierzu Beteiligungsprozesse über die
Grundstückseigentümer und mögliche Investoren hinaus zu organisieren — mit einer
umfassenden Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger.

Ausgehend von dem heutigen Entwicklungsstand und dem „Masterplan Stadthäfen“
sollen zukünftige Planungskonzepte im Rahmen eines für die Bürgerinnen und
Bürger offenen Forums erörtert, bewertet und dokumentiert werden. Unter
Einbeziehung unterschiedlicher Akteure soll auf diese Weise eine konkrete
Perspektive für die weitere Entwicklung des Hafengebietes erarbeitet werden. Durch
das bürgerorientierte Beteiligungsverfahren soll die Wohnbevölkerung zur Mitwirkung
an der zukünftigen Gestaltung des Hafenareals eingeladen werden.

Wolfgang Heuer Ralf Hubert Udo Reiter

Anika Bergner Dr. Michael Jung Anne Schulze Wintzler
Hedwig Chudziak Marianne Koch Joachim Tonn

Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjalmsson
Beanka Ganser Kurt Pölling Holger Wigger

Anne Hakenes Karsten Rahn Karl-Heinz Winter

Marianne Hopmann

Anlage7

2516 Zeichen

Vorlage V/0800/2011 Anlage 7

[Antrag an den Rat Nr. A-R/0062/2008

01.12.2008
Antrag BÜNDNIS 90
DIE GRUNEN
„Ehemaliges OSMO-Gelände und
Umgebung: Durchführung eines Bündnis Ehen
Planungswettbewerbes “ Ratsfraktion Münster

Windthorststr. 7
48147 Münster

Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251/89958 15

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de

Für den Bereich des ehemaligen OSMO-Geländes und Umgebung wird ein
Wettbewerb nach den neuen Richtlinien für Planungswettbewerbe -— RPW
2008 durchgeführt.

Begründung:

1. Das Vorhaben betrifft nicht nur ein Grundstück oder ein isoliertes Areal, sondern ein
ganzes Stadtviertel. Allein schon deshalb sollte die städtebauliche und architektonische
Planung in einem Wettbewerb der Ideen und Konzepte entschieden werden.

2. Die Auswirkungen der Planung auf die Nachbarschaft und auf das gesamte südliche
Hansaviertel sind so groß, dass ein Wettbewerbsverfahren mit Beteiligung der
Öffentlichkeit am Verfahren und an den Ergebnissen nur von Nutzen sein kann. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit beim Wettbewerb erleichtert zudem, dass die
Bauleitplanung zügig durchgeführt und abgeschlossen werden kann

3. Das Konzept für die Erneuerung des ehemals industriell geprägten Areals soll
einerseits den heutigen Ansprüchen an Wohn- und Lebensqualität entsprechen und
andererseits die Erinnerung an die Vergangenheit und an die Geschichte dieses Ortes
lebendig halten. Die Planung muss deshalb viele Aspekte integrieren, auch solche, die
sich nicht direkt vermarkten lassen. Ein Wettbewerb und die Entscheidung einer
unabhängigen Jury bieten beste Voraussetzungen dafür, dass der notwendige Abstand
zu den legitimen Verkaufs- und Vermarktungsinteressen der Eigentümer der Flächen
erreicht wird.

4. Eine reine Investorenplanung birgt die Gefahr, dass nicht monetäre, aber im
öffentlichen Interesse liegende Motive der Neugestaltung zu wenig berücksichtigt
werden. Die Integration aller Interessen in die Planung kann am einfachsten durch ein
von Stadt und Investoren gemeinsam ausgelobtes Wettbewerbsverfahren sichergestellt
werden. Seine Ergebnisse können zudem unmittelbar in die Bauleitplanung
übernommen werden.

gez. Helga Bennink gez. Maria Klein-Schmeink gez. Tim Rohleder

gez. Wilhelm Breitenbach gez. Karina Kuschewski gez. Ilse Schleef

gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen gez. Jutta Möllers gez. Dr. Rita Stein-Redent
gez. Manfred Kehr gez. Jörn Möltgen gez. Brigitte von Schoenebeck

gez. Hery Klas gez. Carsten Peters

Anlage4

475 Zeichen

4

Vorlage V/0800/2011 Anlage

LLOZ J290PO :pueIg
UUEUN30S “Bulssiyyuuewag
Anmyusydazuoy

(uegswoues ‘ons 'sueıy) spielgo eyasıd/yusjeH
uewpeylalg apwIepaıß ‘Send

urnyus ( Jdezuoy 'waß vaınpnns / apnegao
apmege9 apuayeiseg

vauıyeugeusDunganpsig epuazurdia ‚euro
uaßunpur1sA0Be ayaınuayo

AUPELIEIS SyoIRUJO

WOBUnZIAN SyoiphompueH [-euny)
BunzInLaqIaMaN apualcıS ZUOIN

SyanupeIs Jap uaypeusßunßucsien

Bunzinuoing ayosısse

Eee s)
uoBUNSIENSUAIG 'uaBUnzInN allaunıny Fun o

Anlage6

2750 Zeichen

Vorlage V/0800/2011 Anlage 6

Antrag an den Rat Nr. A-R/0048/2007

BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN/GAL
Ratsfraktion Münster

Ratsantrag:
Verkehrsprobleme im Hafen lösen - Bremer Str. 54

R . 48155 Münster
Erschließung voranbringen - Belastungen a he
für Anwohner senken Telefax: 0251/8 99 58 15

gruene.ratsfraktion@muenster.de
http://www.gruene-muenster.de

28. November 2007

Der Rat möge beschließen:

1. Die Stadtverwaltung entwickelt ein neues Handlungskonzept Verkehr für das Hafenviertel.
Hierzu wird der Bau der Erschließungsspange vom Hafenweg zum Hansaring auf Höhe der
Unternehmen Wehmeyer und des Postgeländes zur Fortschreibung des Masterplanes Hafen
vorangetrieben (Reaktivierung der ehemaligen Lübecker Straße).

2. Hierzu nimmt die Stadt Kontakt zu den beteiligten Unternehmen auf, um die notwendige
Umstrukturierung der Verkehrsführung voranzubringen und die notwendigen liegenschaftlichen
Voraussetzungen zu schaffen. Die weiteren Planungen des Masterplan Hafens werden hierbei
berücksichtigt. Über die Ergebnisse dieser Bemühungen werden die Gremien unterrichtet.

3. Danach wird die Einbahnstraßenregelung, die in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2007
(Einbahnstraßenregelung für Soester und Dortmunder Straße) in Kraft war erneut eingeführt, um
einen effektiveren Schutz der Anwohner sicherzustellen und eine verbesserte Regelung des
Durchfahrtsverkehrs für Anwohner wie Unternehmen zu erreichen.

Begründung:

Die bisherigen Bemühungen, die Verkehrssituation im Hafenviertel (Vermeidung von
„Schleichverkehr“) zu ordnen und anliegerverträglich zu strukturieren, konnte noch nicht
abschließend befriedigend gelöst werden. Die zuletzt gefundene Lösung hat für die Anwohner eine
weitere Belastung mit sich gebracht, die auch in das Hansaviertel hineinwirkt und erheblich mehr
Kraftfahrzeugverkehr für die betroffenen Anwohner bedeutet.

Mit der Erschließungsspange vom Hafenweg zum Hansaring wird zudem die vor dem 2. Weltkrieg

BÜNDNIS 90

existierende Lübecker Straße reaktiviert, die damals die beiden Straßenzüge verband und heute die
Parallelstraßen Dortmunder Straße und Soester Straße entlasten kann.

Mehr Berücksichtigung im Masterplan Hafen verdient der Aspekt des Wohnens im Hansa-
/Hafenviertel und die Interessen der Anwohner dort. Die bisherige mangelhafte
Verkehrserschließung ist der Beleg hierfür. Die weitere Planung muss folglich bei der Erschließung
weiterer Potenziale (OSMO- Gelände, Postgelände) stärker berücksichtigen, dass
Anwohnerbelange integraler Bestandteil sind.

Mit der Vorziehung dieser Maßnahme wird den berechtigten Anliegen der Anwohner wie den
berechtigten Interessen der im Rahmen des Strukturwandels am Kreativkai ansässig gewordenen
Unternehmen Rechnung getragen.

gez.

Carsten Peters
und Fraktion

Anlage9

3586 Zeichen

Vorlage V/0800/2011 Anlage 9

\Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2010)

I FDP FDP - Ratsfraktion
Geringhoffstraße 48
48163 Münster
Ratsfraktion Tel.: 0251 - 987 30 60

Fax: 0251 - 987 30 61
Email: fraktion@fdp-ms.de

Münster, 11.01.2010

Antrag:

Veranstaltungsort OSMO-Halle

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine der Hallen des OSMO-Geländes im
Hafen längerfristig als Ort auch für anspruchsvolle Eventkultur gestaltet und etabliert
werden kann. Dazu sollen mit dem Besitzer der Hallen - gegenwärtig dem
Insolvenzverwalter - Gespräche aufgenommen werden mit dem Ziel, bei Interesse eine
mehrjährige Genehmigung zu erteilen. Die Verwaltung wird im Anschuss an die
Gespräche den zuständigen Gremien entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Begründung:

Die Bebauung des OSMO-Geländes im Zuge der Neugestaltung der Hafenbebauung dort
wird hohe architektonische Anforderungen stellen. Es handelt sich um einen in vielerlei
Hinsicht äußerst attraktiven Standort. Wie kaum anderswo in Münster ist hier ein
Miteinander von Gewerbe, Veranstaltungsgastronomie, Büronutzungen und Wohnen
möglich.

In ihrer Gesamtheit werden die OSMO-Hallen im Zuge der anstehenden Bebauung dabei
nicht auf Dauer zu erhalten sein. Dagegen sprechen nicht nur der hohe Erhaltungs- und
Sicherungsaufwand, sondern auch die wirtschaftlich sinnvolle Verwertung des
Gesamtareals. Gleichwohl ist es richtig und sinnvoll, die zukünftige Bebauung nicht nur
unter reinen Vermarktungsaspekten zu betrachten.

Möglich erscheint hier eine zunächst auf ca. fünf Jahre angelegte, eventuell später auch
dauerhafte Nutzung zumindest einer Halle als Veranstaltungsort für anspruchsvolle
Veranstaltungen und Eventkultur. Hierdurch könnte ein Magnet geschaffen werden, der
neben den Speichern einen weiteren zentralen Baustein der alten münsterschen
Hafenkultur bewahrt und in die Zukunft transferiert.

FDP- RATSFRAKTION MÜNSTER — DIE LIBERALEN
Die FDP - Fraktion im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de

SD

Schon in der Vergangenheit haben in einer der OSMO-Hallen anspruchsvolle
Veranstaltungen wie z.B. Konzerte stattgefunden, die vom Publikum sehr qgut
angenommen wurden. Offensichtlich besteht also sowohl beim Publikum als auch beim
Besitzer Interessen an so einem Verantaltungsort. Die dafür notwendige Infrastruktur
wurde jeweils temporär geschaffen, so dass alle behördlichen Auflagen (z.B.
Sanitärlanlagen, Parkplätze, Sicherheit im Gebäude) eingehalten werden konnten.

Diese temporären infrastrukturellen Lösungen wirken sich jedoch sowohl für den
Veranstalter als auch für die Besucher aufgrund der hohen Kostenintensität für Besucher
und Veranstalter nachteilig aus: So muss der Veranstaltungsort als solcher immer neu
beworben werden, und der ständige Auf- und Abbau etwa von Sitztribünen etc. ist
gegenüber einer längerfristigen Lösung sehr kostenintensiv und treibt die auf die Besucher
umzulegenden Veranstaltungskosten entsprechend in die Höhe. So wäre zumindest
mittelfristig der Erhalt der OSMO-Hallen möglich.

Dem könnte durch eine zunächst auf mehrere Jahre befristet zu gestattende Nutzung
entgegengetreten werden. Es könnte hier während des Planungszeitraumes und während
des Beginns der Bebauung, die voraussichtlich vom Ring aus erfolgen soll, ein
hochwertiger Veranstaltungsort entstehen. Sollte dieser in die zukünftige Nutzung des
OSMO-Areals eingebunden werden können, ist auch eine dauerhafte Lösung denkbar.

gez.

Carola Möllemann - Appelhoff
Hans Varnhagen

Jürgen Reuter

Dr. Karin Obst

Sebastian Steinzen

Gisela Geschkewitz

Jens Lenski

Anlage3a

52 Zeichen

Vorlage V/0800/2011 Anlage 3a

VNERLER

hi

Brad

m.

Beschlussvorlage

24489 Zeichen

V/0800/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktualisierung Masterplan Stadthäfen Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.11.2011 Beirat für Stadtgestaltung Empfehlung 
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
14.12.2011 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der in der Sitzung des ASSVW am 13.10.2011 von der Verwaltung vorgestellte aktualisierte 
Masterplan Stadthäfen Münster (Anlage 1) wird als handlungsleitende Grundlage für die weite-
re strukturelle und städtebauliche Entwicklung und die erforderlichen Bauleitplanverfahren im 
Bereich der Stadthäfen Münster beschlossen.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den gem. Beschlusspunkt 1. aktualisierten Masterplan Stadt-
häfen Münster in einer Informationsveranstaltung der interessierten Öffentlichkeit zeitnah vor-
zustellen.  
 
3. Die Informationsveranstaltung gem. Beschlusspunkt 2. dient zugleich als frühzeitige Beteili-
gung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB  für die im Bereich des Stadthafen 1 nördlich 
des Albersloher Weges und beiderseits des Dort mund-Ems-Kanals auf Basis des aktualisier-
ten Masterplans vorzunehmenden Bauleitplanverfahren. Die Verwaltung bereitet die erforderli-
chen Beschlüsse zur Fortführung bzw. zum Einstieg in die Bauleitplanverfahren vor. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Stadtwerke eigenen Grundstücke  
 
a.  nördlich des Stadthafen 1 (Anlage 3a) in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH 
einen Investoren-/ Architekturwettbewerb (Realisierungswettbewerb) vorzubereiten, in 
dem insbesondere die folgenden inhaltlichen Aspekte untersucht und Vorschläge zur wirt-
schaftlich darstellbaren Umsetzung aufgezeigt werden sollen:  
 
- Teilerhalt vorhandener OSMO-Hallen mit wohnverträglicher Nutzung, 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0800/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Leifken 
Ruf: 
492 61 81 
E-Mail: 
LeifkenA@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.11.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0800/2011 
- Dienstleistungs- / Büronutzung, evtl. mit untergeordneter Wohnnutzung, 
 
- Berücksichtigung einer Marina incl. Infrastruktur für die Freizeitschifffahrt,  
 
 
b. südlich des Stadthafen 1 (Anlage 3b) städtebauliche Untersuchungen unter Beachtung 
der Nutzungs- und Verwertungsziele des Grun dstückseigentümers (Stadtwerke Münster 
GmbH) durchzuführen, mit denen insbesondere die Umsetzungsfähigkeit folgender Vor-
schläge aufgezeigt werden sollen: 
 
- Wegeverbindung zwischen Hafennord- und Hafensüdseite,  
 
- Öffentlicher Parkplatzangebot auf der Hafensüdseite,  
 
- Konkretisierung der städtebaulichen Strukturen gem. den grundlegenden Zielsetzun-
gen des aktualisierten Masterplans Stadthäfen Münster mit Gestaltungsvorschlag von 
öffentlich zugänglichen Freiflächen und dem Erhalt und der Integration von Hafen typi-
schen Objekten und Gebäuden. 
 
 
5. Mit den Beschlüssen zu den Beschlusspunkten 1. bis 4. sind folgende Anträge erledigt: 
 
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0048/2007 vom 
28.11.2007: "Verkehrsprobleme im Hafen lösen – Erschließung voranbringen – Belastun-
gen für Anwohner senken" (Anlage 6), 
 
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0062/2008 vom 
01.12.2008: "Ehemaliges OSMO-Gelände und Umgebung: Durchführung eines Pla-
nungswettbewerbes" (Anlage 7),  
 
- Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0010/2009 vom 16.03.2009: "Hafenforum - 
Bürgerschaft an der Entwicklung des Hafenquartiers beteiligen" (Anlage 8), 
 
- Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0001/2010 vom 11.01.2010 "Veranstal-
tungsort OSMO-Halle" (Anlage 9),  
 
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der 
Fraktion Die Linke, der Ratsgruppe UWG/ÖDP und des Ratsherrn Langenfeld an den Rat 
Nr. A-R/0020/2010 vom 03.02.2010 "Hafenforum - Neue Perspektiven für die Entwicklung 
am Hafen" (Anlage 10), 
 
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0059/2011 vom 
21.09.2011 „Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs Hafen“ (Anlage 11). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zu möglichen Kosten der gem. den Beschlusspunkten zu 4. durchzuführenden Verfahren lassen 
sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Angaben machen.  
Bei Zustimmung auf Basis der gem. Beschlusspunkt 4. einzuleitenden Verfahren und dort ange-
führten inhaltlichen Aspekte wird die Verwaltung die voraussichtlich anfallenden Kosten ermitteln 
und zu gegebenem Zeitpunkt den zuständigen Gremien Vorschläge zur überplanmäßigen Mittelbe-
reitstellung unterbreiten.

- 3 - 
V/0800/2011 
 
Begründung: 
Zu Beschlusspunkt 1.:  
 
Im Zusammenhang mit dem Beschluss des ASSVW am 02.06.2010 zur Durchführung des Hafen-
forums wurde von der Verwaltung ein Grundlagen- und Perspektivplan als Diskussionsgrundlage 
für die Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen Münster vorgestellt (vgl. Anlage zur Vorlage 
V/0359/2010).  
 
Übergeordnete Zielsetzung für die Aktualisierung des Masterplan Stadthäfen Münster ist es, die 
bereits vor Jahren begonnene erfolgreiche Erneuerung des Bereichs der Stadthäfen Münster 
durch neu anzusiedelnde Nutzungen des tertiären Sektors und des verträglichen Gewerbes fortzu-
führen. Dabei soll insbesondere die oberzentrale Funktion Münsters durch die weitere Ansiedlung 
von attraktiven Büroarbeitsplätzen und den Ausbau von hoch frequentierten Nutzungen in den Be-
reichen Messe, Congress, Entertainment, Veranstalt ung, Sport etc. in diesem stadträumlich gut 
erschlossenen Bereich weiter gestärkt werden.  
Des Weiteren werden bei der Aktualisierung des Masterplans Stadthäfen Münster die bereits mit 
dem vom Rat der Stadt 2009 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept festgelegten Zie-
le für ein Stadtbereichszentrum am Hansaring und die nach wie vor in Münster anhaltend große 
Nachfragesituation nach innerstädtischem W ohnraum bei der Entwicklung des ehem. OSMO-
Areals berücksichtigt. 
Die Stärkung von weiteren freizeitorientierten und touristischen Aspekten im Bereich des Stadtha-
fen 1 soll insbesondere im Rahmen der gem. Beschlusspunkt 4. beabsichtigten Verfahren aufge-
zeigt werden.   
 
Nach Durchführung des Hafenforums und den daraus gewonnenen Erkenntnissen und Ergebnis-
sen sind die Entwicklungsziele des Masterplans Stadthäfen Münster fortgeschrieben bzw. konkre-
tisiert worden. Das Ergebnis der Aktualisierung des Masterplans Stadthäfen Münster wird durch 
den Plan in der Anlage 1 dokumentiert, der bereits in der Sitzung des ASSVW am 13.10.2011 vor-
gestellt worden ist.   
 
 
 
Gesamtübersicht Masterplan Stadthafen Münster 2011 (Stand: Oktober 2011)

- 4 - 
V/0800/2011 
 
Teilausschnitte mit Erläuterungen sh. Folgeseiten.  
 
Teilausschnitte aus dem Masterplan Stadthafen Münster (Stand: Oktober 2011) mit weiteren 
Erläuterungen:

- 5 - 
V/0800/2011 
Nördlich Stadthafen 1: 
 
 
 
1  Allgemeine Wohnnutzung 
2  Gemischte Nutzungsstruktur  
3  Kreative und kulturelle Nutzungen, Dienstleistungen, Gastronomie 
4  Hochwertige Büronutzung 
SBZ Stadtbereichszentrum mit großflächigem Einzelhandel und Option für Quartiersparken 
12  Öffentliche Wegeverbindung 
 
 
Südlich Stadthafen 1: 
 
                   
  
 
4 Hochwertige Büronutzung 
5 Nichtstörendes Gewerbe  
6 Versorgungsflächen der Stadtwerke 
12 Öffentliche Wegeverbindung 
13 Öffentliche Freifläche 
14 Neue Erschließungsspange 
 
2 
4 
4 
3 
3 
3 
2 2 
2 
2 
4 
1 
12
4 6 
6 
5 
5 
5 
13 
14
12 
4 
4 
13

- 6 - 
V/0800/2011 
Theodor-Scheiwe-Straße: 
 
 
 
 
Südlich Albersloher Weg, Stadthafen 2, Nieberdingstraße: 
 
 
 
7 
5 
8 
13  
 
 
 
 
5 Nichtstörendes Gewerbe 
7 Nichtstörendes Gewerbe / (Kunst-) 
Handwerkliche Nutzungen 
8 Industrielle Nutzungen 
13 Öffentliche Freifläche 
14 Überprüfung der Erschließungssituation 
14 
4 
3 
9 
15 
15 
14 
 
 
 
 
 
3  Kulturszene Hawerkamp 
4  Hochwertige Büronutzung  
9 Messe-/Kongress-Veranstaltungen, Groß-/Open-Air-
Veranstaltungen, Entertainment 
10 Hafenfunktionen  
Bereiche zur Intensivierung temporärer Freizeit- und 
Veranstaltungsnutzungen (bis zur Umsetzung gem. 
9 und 10) 
13  Öffentliche Freifläche 
14 Geänderte oder ergänzte Erschließungsmaßnahmen
 Stadionstandort mit öffentlicher Verkehrsanbindung 
und weiteren Funktionsbereichen 
15 Haltestellen bei reaktivierter WLE-Nutzung 
16  Querungsbauwerk für Fußgänger Stadionstandort – 
Hawerkamp 
16 
14 
10 14 
13 
9

- 7 - 
V/0800/2011 
Stückbahnhof, westlich Friedrich-Ebert-Straße: 
 
 
 
 
 
Die jeweiligen Nutzungsbeispiele und Vorschläge zu den Flächenausweisungen sind der Legende der 
Aktualisieru
ng Masterplan Stadthäfen zu entnehmen (Anlage 1): 
 
 
Aus dem durchgeführten Hafenforum-Prozess konnten folgende Erkenntnisse und Ergeb-
nisse auf der Detailierungsebene des Masterplans Stadthäfen Münster berücksichtigt wer-
den: 
 
ƒ Öffentliche Wegeverbindung entlang der Südseite des Stadthafen 1 
 
ƒ Öffentliche Freiflächen an der Einmündung Stadthafen 1 / DEK 
 
ƒ Öffentliche Freifläche auf der gegenüber liegenden Seite des Stadthafen 1, östlich des DEK 
 
ƒ Die Bereiche um den Stadthafen 2 können bis zur Umsetzung der langfristigen Entwicklungs-
ziele einer Weiterentwicklung und Intensivierung von temporären Freizeit- und Veranstal-
tungsnutzungen dienen. Die Freifläche südlich des Hawerkamps soll langfristig als „Festplatz“ 
für Publikum intensive Veranstaltungen, z. B. für „public viewing“ oder andere „open-air-
events“, freigehalten und genutzt werden. Diese Zielsetzung entspricht auch der grundsätzli-
chen Aussage des Vereins Hawerkamp e.V. im Hafenforum zur möglichen künftigen Nutzung 
und Bespielung der Flächen. 
 
ƒ Strukturelle und qualitative Optimierung der Quartiersentwicklung sowie ganzheitliche Entwick-
lung der Bereiche Hansaring / Hafenweg (Stadtbereichszentrum) und Osmo-Gelände. 
 
ƒ Eine Wege- und Freiflächenverknüpfung zwischen Nieberdingstraße und Hawerkamp ist über 
eine Querung des DEK optional berücksichtigt worden. Weitere Berücksichtigungen von Frei-
raumvernetzungen sind im Zuge der Umsetzung weiterer langfristiger Entwicklungsoptionen 
zu prüfen und aufzuzeigen.    
4 
11 
2 
5 
14 
16 
 
 
 
 
 
2 Gemischte Nutzungsstruktur 
4  Hochwertige Büronutzung  
5  Nichtstörendes Gewerbe 
11  Großflächiger Einzelhandel (Bestand) 
14  Unterführung Hafenstraße / Albersloher Weges mit 
Anbindung des Entwicklungspotenzials Stückgut-
bahnhof 
16  Querungsbauwerk für Fußgänger Südviertel - Stadt
-
häfen

- 8 - 
V/0800/2011 
 
Bzgl. der vorhandenen Wohnnutzung im Bereich der Nieberdingstraße ist die Intention der Bewoh-
ner/-innen für eine langfristige Sicherung und eine Wohnumfeldverbesserung nachvollziehbar. Der 
Wohngebäudebestand ist jedoch nicht im Eigentum der Stadt Münster. Zudem ist die Entwick-
lungsperspektive für ein Stadion in diesem Bereich durch o. g. Ratsbeschlüsse vorgegeben und 
soll auch nicht geändert werden.  
 
Das o.g. Entwicklungskonzept (Anlage 2) für die Bereiche des Stadtbereichszentrums und des 
ehem. OSMO-Areals erfüllt die Anforderungen aus dem Hafenforum nach einer ganzheitlich entwi-
ckelten, aufeinander abgestimmten Planung für beide Entwicklungsbereiche nördlich des Stadtha-
fen 1. Es enthält folgende Vorschläge und Anregungen aus dem Hafenforum:  
ƒ Integration der beiden Entwicklungsbereiche in die städtebaulichen Strukturen des angren-
zenden Hafen- und Herz-Jesu-Viertels,  
ƒ Erhalt von Hafen typischen Gebäude(-teile) bzw. Elementen,  
ƒ Vernetzung der Wegebeziehungen,  
ƒ Schaffung von besonderen Aufenthaltsqualitäten,  
ƒ Herausbildung einer attraktiven neuen Quartiersmitte für das gesamte Hafenviertel, 
ƒ Sicherung einer öffentlich zugänglichen Wasserkante sowie Fortsetzung der vorhandenen 
Gestaltung des Kreativkais bis zum DEK. 
 
Im Rahmen der weiteren bauleitplanerischen Vorgehensweise sollen über eine öffentlich-rechtliche 
Rahmenvereinbarung zwischen den Investoren, den Stadtwerken Münster als Grundstückseigen-
tümer der Flächen zwischen Stadthafen 1 und Hafenweg sowie der Stadt Münster die inhaltlichen 
und zeitlichen Belange der Teilentwicklungen für das geplante Stadtbereichszentrum, das geplante 
Wohnquartier auf dem ehem. OSMO-Areal und die angrenzenden wasserseitigen Grundstücke der 
Stadtwerke Münster GmbH aufeinander abgestimmt und damit der ganzheitliche Entwicklungsan-
satz gewährleistet werden.  
 
Darüber hinaus eröffnet der aktualisierte Masterplan Stadthäfen Münster zudem Optionen (vgl. 
Anlagen 4 und 5) für  
ƒ den Erhalt bzw. Teilerhalt vorhandener Hallen auf dem ehem. OSMO-Areal, 
ƒ die Errichtung von Anlegemöglichkeiten von Freizeitschiffen im Stadthafen 1, 
ƒ die Realisierung einer Wegeverbindung von der Hafennord- zur Hafensüdseite, 
ƒ die Schaffung zusätzlicher öffentlicher Parkplätze im Bereich südlich Stadthafen 1, 
ƒ die Berücksichtigung von Ersatzstandorten für auf der Hafennordseite noch vorhandene, tem-
poräre gastronomische Nutzungen. 
Diese Optionen sind zwar nicht in der zeichnerischen Darstellung des aktualisierten Masterplans 
enthalten (vgl. Anlage 1), sie sollen jedoch in den nachfolgend vorgesehenen Planungsschritten, z. 
B. im Rahmen des gem. dem Beschlusspunkt 4.a beabsichtigten Investitionswettbewerb und 4.b – 
städtebaulichen Untersuchung, konkretisiert, bewertet, untersucht und entschieden werden (siehe 
hierzu auch Anlagen 4 und 5). 
Weitere Aspekte und Ergebnisse aus dem durchgeführten Hafenforum-Prozess sind in der nach-
folgenden Begründung zu dem Beschlusspunkt 4. aufgeführt.

- 9 - 
V/0800/2011 
 
Zu Beschlusspunkt 2. und 3.: 
 
Gemäß der Ankündigung der Verwaltung im Hafenforum soll der vom ASSVW beschlossene, ak-
tualisierte Masterplan Stadthäfen Münster in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden. 
Die berücksichtigten und die nicht berücksichtigten inhaltlichen Aspekte aus dem Hafenforum wer-
den dabei dargestellt.  
 
Dieser Rahmen der öffentlichen Veranstaltung wird auch im Sinne der frühzeitigen Bürgerbeteili-
gung gem. § 3 (1) BauGB für die im Stadthafenbereich nördlich des Albersloher Weges und bei-
derseits des Dortmund-Ems-Kanals erforderlichen Bauleitplanverfahren genutzt.  
Dies gilt insbesondere für die Bereiche des geplanten Stadtbereichszentrums (SBZ) am Hansaring 
und des geplanten Wohnquartiers auf dem ehemali gen OSMO-Areal. Das in der Sitzung des 
ASSVW am 13.10.2011 von den jeweiligen Investoren gemeinsam vorgestellten, ganzheitlichen 
Entwicklungskonzeptes (Anlage 2) wird Gegenstand dieser öffentlichen Veranstaltung sein.  
Die Verwaltung wird zu einem gegeben Zeitpunkt auch einen Vorschlag vorlegen, wie die bauleit-
planerisch erforderliche Anpassung der Bereiche nördlich und südlich des Stadthafen 1 (B-Plan Nr. 
401) und östlich des Dortmund-Ems-Kanals (B-Plan Nr. 348) erfolgen soll.  
Für den Gesamtbereich des ehem. OSMO-Areals besteht bereits der Beschluss zur 4. Änderung 
des Bebauungsplanes Nr. 401 vom 13.11.2002. Für den Bereich des Stadtbereichszentrums wur-
de am 07.07.2010 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahrens Nr. 535 Hansaring / 
Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße vom Rat der Stadt Münster gefasst.  
 
Zu Beschlusspunkt 4.: 
 
Für die in den Anlagen 3a und 3b dargestellten, Stadtwerke eigenen Grundstücke nördlich und 
südlich des Stadthafen 1 soll 
 
a.  für die nördlich des Stadthafen 1 (Anlage 3a) gelegen Flächen in Abstimmung mit der Stadt-
werke Münster GmbH ein Investoren-/ Architekturwettbewerb als Realisierungswettbewerb 
durchgeführt werden, in dem insbesondere die folgenden inhaltlichen Aspekte untersucht und 
Vorschläge zur wirtschaftlich darstellbaren Umsetzung aufgezeigt werden sollen:  
 
ƒ Erhalt oder Teilerhalt vorhandener OSMO-Hallen, 
 
ƒ Dienstleistungs- Büronutzung mit anteiliger Wohnnutzung, 
 
ƒ Berücksichtigung einer Marina incl. Infrastruktur für die Freizeitschifffahrt,  
 
Das Entwicklungskonzept für das Stadtbereichszentrum und dem ehem. OSMO-Areal,  das 
am 13.10.2011 dem ASSVW vorgestellt wurde, wird dabei als Rahmenbedingung berücksich-
tigt. 
Für das Verfahren wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH Ver-
fahrensvorschläge erarbeiten und den parlamentarischen Gremien zur Beratung und Ent-
scheidung vorlegen.  
 
 
b. für die südlich des Stadthafen 1 (Anlage 3b) wird von der Verwaltung eine städtebauliche Un-
tersuchung durchgeführt werden, in der insbesondere folgende inhaltliche Aspekte und Vor-
schläge hinsichtlich ihrer Umsetzungsfähigkeit aufgezeigt werden sollen: 
 
ƒ Wegeverbindung zwischen Hafennord- und -südseite,

- 10 - 
V/0800/2011 
ƒ Öffentlicher Parkplatzangebot auf der Hafensüdseite,  
 
ƒ Konkretisierung der städtebaulichen Strukturen gem. den grundlegenden Zielsetzungen 
des aktualisierten Masterplans Stadthäfen Münster mit Gestaltungsvorschlag von öffentlich 
zugänglichen Freiflächen und dem Erhalt und der Integration von Hafen typischen Objekten 
und Gebäuden. 
 
Das in der Sitzung des ASSVW am 13.10.2011 v on den jeweiligen Investoren gemeinsam vorge-
stellte ganzheitliche Entwicklungskonzept für die Hafennordseite (Anlage 2) sowie die  von der 
Verwaltung vorgestellten Konzeptüberlegungen für die Hafennord- und -südseite (Anlagen 4 und 
5) berücksichtigen Rahmen setzend  die auch im Hafenforum diskutierten und unter 4.a und 4.b 
aufgeführten Aspekte. In diesem Zusammenhang sind auch Möglichkeiten für eine Verlagerung 
bzw. Ansiedlung des „heaven“ im Umfeld südlich Stadthafen 1 und im Umfeld des Stadthafen 2 zu 
untersuchen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 5.: 
Mit den Beschlüssen zu den o. a. Beschlusspunkten 1. bis 4. sind folgende Anträge erledigt: 
 
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0048/2007 vom 
28.11.2007: "Verkehrsprobleme im Hafen lösen – Erschließung voranbringen – Belastungen 
für Anwohner senken" (Anlage 6), 
 
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0062/2008 vom 
01.12.2008: "Ehemaliges OSMO-Gelände und Umgebung: Durchführung eines Planungswett-
bewerbes" (Anlage 7),  
 
- Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0010/2009 vom 16.03.2009: "Hafenforum - Bür-
gerschaft an der Entwicklung des Hafenquartiers beteiligen" (Anlage 8), 
 
- Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0001/2010 vom 11.01.2010 "Veranstaltungsort 
OSMO-Halle" (Anlage 9).  
 
- Gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Frakti-
on Die Linke, der Ratsgruppe UWG/ÖDP und des Ratsherrn Langenfeld an den Rat Nr. A-
R/0020/2010 vom 03.02.2010 "Hafenforum - Neue Perspektiven für die Entwicklung am Ha-
fen" (Anlage 10), 
 
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0059/2011 vom 
21.09.2011 „Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs Hafen“ (Anlage 11). 
 
Der mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0048/2007 vom 
28.11.2007: "Verkehrsprobleme im Hafen lösen – Erschließung voranbringen – Belastungen für 
Anwohner senken" geforderte Bau einer zusätzlichen Erschließungsspange vom Hafenweg zum 
Hansaring auf Höhe des vormals dort ansässi gen Unternehmens Wehmeyer und des dortigen 
Postgeländes ist aus verkehrlichen Gründen nicht erforderlich und Ziel führend. Hierauf hat die 
Verwaltung auch ausführlich im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses zum Hafenforum 
hingewiesen. Deshalb hat diese zusätzliche Straße („Erschließungsspange“) auch nicht Eingang 
gefunden in die in der Sitzung des ASSVW am 13.10.2011 vorgestellte Aktualisierung des Master-
plans Stadthäfen Münster (vgl. Anlage 1) sowie in das ebenfalls in der selben Sitzung des ASSVW 
von den jeweiligen Investoren gemeinsam vorgestellte, ganzheitliche Entwicklungskonzept für die 
Bereiche des geplanten Stadtbereichszentrums (SBZ) am Hansaring und des geplanten Wohn-
quartiers auf dem ehemaligen OSMO-Areal (vgl. Anlage 2). 
 
Bereits zur Vorlage V/0359/2010 „Aktualisierung des Masterplans Stadthäfen Münster - "Grundla-
gen / Perspektiven" - Durchführung eines öffentlichen Beteiligungsprozesses - "Hafenforum"  hatte

- 11 - 
V/0800/2011 
der ASSVW am 02.06.2010 beschlossen: „Die Anträge der Fraktionen von SPD, GAL und FDP zur 
Hafenentwicklung (AR/0010/2009 vom 16.03.2009, AR/0001/2010 vom 11.01.2010, AR/0062/2008 
vom 01.12.2008 und AR/0048/2007 vom 28.11.2007) sind teilweise erledigt und werden im weite-
ren Verfahren des Hafenforums und bis zur Vorlage des neuen Masterplanes Stadthäfen abschlie-
ßend bearbeitet.“ 
 
Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0010/2009 vom 16.03.2009 und der gemeinsame 
Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion Die Linke, der 
Ratsgruppe UWG/ÖDP und des Ratsherrn Langenfeld Nr. A-R/0020/2010 vom 03.02.2010 zur 
Durchführung eines Hafenforums sind mit dem von der Verwaltung von September 2010 (30.09.10 
Auftaktveranstaltung) bis Mai 2011 (Bilanzveranstaltung 31.05.2011) durchgeführten Hafenforum 
erledigt. Mit der Vorlage V/0277/2011 an den ASSVW zur Sitzung 19.05.2011 hat die Verwaltung 
über die im Hafenforum erzielten Erkenntnisse und erreichten Ergebnisse berichtet.  
 
Der Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0001/2010 vom 11.01.2010 "Veranstaltungsort 
OSMO-Halle" (Prüfauftrag zum Erhalt einer Halle zur Nutzung für anspruchsvolle Veranstaltungen) 
ist gem. Beschlusspunkt 4.a erledigt. In dem dort vorgeschlagenen Investorenwettbewerb soll ins-
besondere auch ein wirtschaftlich darstellbarer Erhalt oder Teilerhalt vorhandener OSMO-Hallen 
und deren Nutzung für Veranstaltungszwecke untersucht und Vorschläge zur Umsetzung aufge-
zeigt werden.  
 
Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0062/2008 vom 
01.12.2008: "Ehemaliges OSMO-Gelände und Umgebung: Durchführung eines Planungswettbe-
werbes" und Nr. A-R/0059/2011 vom 21.09.2011 „Durchführung eines städtebaulichen Wettbe-
werbs Hafen“ sind gem. Beschlusspunkten 4.a und 4.b erledigt. 
Die Antragspunkte 1. und 2. „Wettbewerb in Kooperation mit den Grundstückseigentümern“ sowie 
3. „Inhaltliche Prüfaspekte“ sind gem. Beschlusspunkte 4.a und 4.b insoweit für die dort genannten 
Teilräume berücksichtigt. Für die Bereiche „geplantes Stadtbereichszentrum am Hansaring“ und 
„geplantes Wohnquartier ehem. OSMO-Areal“ werden gem. Beschlusspunkte 2. und 3. auf der 
Grundlage der in der Sitzung des ASSVW am 13.10.2011 vorgestellten ganzheitlichen Gesamt-
konzeption (Anlage 2) zeitnah weitere, konkretisierende Planungsschritte vorbereitet und durchge-
führt. 
Darüber hinaus wäre ein zusätzlicher städtebaulicher Wettbewerb wenig Ziel führend. Sowohl der 
vorliegende Masterplan als auch das ganzheitliche Konzept für das geplante Stadtbereichszentrum 
und Wohnquartier stellen eine qualifizierte Grundlage für die Weiterentwicklung des Hafens dar.  
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen:
 
 
Anlage 1:  Aktualisierung Masterplan Stadthäfen Münster 
 
Anlage 2:  Entwurf der Investoren Deilmann und Kres ing sowie Lutz und Max Stroetmann für die Nord-
seite Stadthafen 1

- 12 - 
V/0800/2011 
Anlage 3a:  Bereich zur Durchführung eines Investor en-/ Architekturwettbewerbs (Realisierungswettbe-
werb) 
 
Anlage 3b: Bereich zur Durchführung weiterer städtebaulicher Untersuchungen  
 
Anlagen 4 u. 5: Strukturkonzepte der Planungsverwaltung für die Südseite Stadthafen 1 
 
Anlage 6: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0048/2007 vom 
28.11.2007: "Verkehrsprobleme im Hafen lösen – Erschließung voranbringen – Belastungen 
für Anwohner senken" 
 
Anlage 7: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0062/2008 vom 
01.12.2008: "Ehemaliges OSMO-Gelände und Umgebung: Durchführung eines Planungs-
wettbewerbes" 
 
Anlage 8:  Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0010/2009 vom 16.03.2009: "Hafenforum - 
Bürgerschaft an der Entwicklung des Hafenquartiers beteiligen" 
 
Anlage 9: Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0001/2010 vom 11.01.2010 "Veranstaltungsort 
OSMO-Halle" 
  
Anlage 10: Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion Die Linke, 
der Ratsgruppe UWG/ÖDP und des Ratsherrn Langenfeld an den Rat Nr. A-R/0020/2010 
vom 03.02.2010 "Hafenforum - Neue Perspektiven für die Entwicklung am Hafen" 
 
Anlage 11: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0059/2011 vom 
21.09.2011 „Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs Hafen“

Anlage11

3071 Zeichen

Vorlage V/0800/2011 Anlage 11
Antrag an den Rat Nr. A-R/0059/2011

21.09.2011
Antrag z
Durchführung eines Br
städtebaulichen Wettbewerbs Hafen m caı Münster
Bündnis 90/Die Grünen/GAL

Ratsfraktion Münster

Windthorststr. 7
48143 Münster

Fon: 0251 /8 99 58 10

Fax: 0251/89958 15
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:

1. In Kooperation mit den Grundstückseigentümern sowie mit den Hafenvereinen lobt
die Stadt für den Stadthafen I und sein direktes Umfeld einen städtebaulichen
Ideenwettbewerb aus.

2. Aufgaben des Wettbewerbs sind, die Ergebnisse des Hafenforums und die bereits
formulierten Vorstellungen von Grundstückseigentümern zu integrieren und zu
einem städtebaulichen Gesamtbild zusammenzufassen. Die Fortschreibung des
Masterplans Hafen ist vorzubereiten und Grundlagen für die Bauleitplanung sind zu
legen.

3. Der Wettbewerb wird unter folgenden Prämissen ausgelobt:

« Erhalt eines Teiles der OSMO-Hallen für Kultur, Sport, Freizeit und
Veranstaltungen

« Weiterentwicklung und Ergänzung der Einzelhandels- und
Dienstleistungsangebote entlang der Straßen Hansaring und Hafenweg

e Schutz der Wohnungen im südlichen Hansaviertel und entlang der
Schillerstraße vor zunehmenden Kfz-Verkehr und vor erhöhten
Lärmimmissionen

« öffentliche Zugänglichkeit des nördlichen Hafenufers

« Durchgrünung des Plangebietes

« Erhalt von für Münster hafentypischen und Ortsbild prägenden Bauten und
Anlagen

«e Berücksichtigung der auf dem südlichen Hafenufer gelegenen GuD-Anlage
der Stadtwerke (Schutz vor „heranrückenden“ immissionsempfindlichen
Nutzungen)

Den Teilnehmern des Wettbewerbs werden außerdem folgende Empfehlungen
gegeben:

+ Kleinteilige Mischung aus Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Versorgen statt
Monostrukturen

«e Anpassung der Bebauung in Größe und Höhe an die Umgebung anpassen,
Verzicht auf „Solitäre“

« Pflege und Entwicklung des Bestands wichtiger als Abriss und Neubau

+ Integration der etablierten Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie der
Gastronomie

4. \Wettbewerbsgebiet soll der Bereich südlich Hansaring/Schillerstraße und nördlich
Stadthafen 1, östlich Albersioher Weg und westlich DEK sein. Angrenzende
Bereiche, vor allem Südufer Stadthafen 1, Nordseite Hansaring/Schillerstraße, sind
planerisch zu berücksichtigen.

5. Um die Beteiligung der BürgerInnen sicherzustellen, wird der Wettbewerb in einem
dialogischen und kooperativen Verfahren durchgeführt. Zwischen- und
Endergebnisse sind dabei in geeigneter Weise öffentlich dar- und vorzustellen.

6. Die Hafenvereine sollen ebenso wie die Grundstückseigentümer im Preisgericht
angemessen vertreten sein (Sachpreisrichterln).

7. Der Wettbewerb wird noch in diesem Jahr ausgelobt und bis Mitte 2012

abgeschlossen.

Il. Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für den Wettbewerb werden aus den Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen, Produktgruppe 0901, „Stadt- und Regionalplanung“ (HH-Plan S. 316),
finanziert.

Begründung:
Erfolgt mündlich

gez. Hery Klas
und Fraktion

Beratungsverlauf (5)

15.11.2011 Beirat für Stadtgestaltung
TOP 6 Empfehlung
Zur Sitzung
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
14.12.2011 Hauptausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (20)

  • Lübecker Straße
  • Münzstraße 15
  • Windthorststraße 7
  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Nieberdingstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Schillerstraße
  • Dortmunder Straße
  • Bernhard-Ernst-Straße
  • Hafenstraße
  • Lippstädter Straße
  • Hafenweg
  • Hansaring
  • Albersloher Weg
  • Lütkenbecker Weg
  • Industrieweg
  • Am Mittelhafen
  • Geringhoffstraße 48
  • Bremer Straße 54r
  • Soester Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0800/2011
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37