V/0800/2011
Aktualisierung Masterplan Stadthäfen Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage10
14417 Zeichen
Vorlage V/0800/2011 Anlage 10 Antrag an den Rat Nr. A-R/0020/2010 Ratsantrag Hafenforum - Neue Perspektiven für die Entwicklung am Hafen Der Rat möge beschließen 1. Um die weitere bauliche und strukturelle Entwicklung am Stadthafen 1 vorzubereiten wird im Jahr 2010 ein öffentliches „Hafenforum“ ins Leben gerufen. Eigentümer, Nutzungsberechtigte und die Anwohner des Hansaviertels sollen die Gelegenheit erhalten, ihre Anregungen, Hinweise und Vorschläge zur Hafenentwicklung darzulegen. Die interessierte Öffentlichkeit wird ebenfalls beteiligt und laufend informiert. Das Verfahren für das Forum legt der Planungsausschuss nach Anhörung der BV-Mitte fest. 2. Diskussionsgrundlage für das „Hafenforum“ ist der im Jahr 2004 vom Rat beschlossene Masterplan Stadthafen. Seitdem eingetretene Änderungen und Entwicklungen rechtlicher und tatsächlicher Art sind zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere für die „OSMO-Hallen“. Das Forum soll Perspektiven für die mögliche Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Teilen der Hallenstruktur erörtern und die Möglichkeiten für die Neubebauung der nicht zu erhaltenden Teilbereiche diskutieren. 3. Zu prüfen ist, ob das „Hafenforum“ durch einen städtebaulichen Wettbewerb für das Hafengelände unterstützt werden soll. Die Verwaltung unterbreitet dem Planungsausschuss hierfür Vorschläge. 4. Die Ergebnisse des „Hafenforums“ bilden die Grundlagen für die Fortschreibung des Masterplanes Hafen. Die rechtsverbindliche Festschreibung der Hafenentwicklung erfolgt in Abhängigkeit von den Aussagen des Masterplanes durch eine Änderung des bestehenden Planes (Nr. 401) oder durch die Aufstellung eines „vorhabenbezogenen“ neuen Bebauungsplanes. Um die Umsetzung der städtebaulichen Planung zu beschleunigen, sollen mit Investoren und mit Grundstückserwerbern städtebauliche Verträge abgeschlossen werden. 5. Der Verkauf der Grundstücke der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt frühestens nach Beschlussfassung des Rates über den Masterplan Hafen. Das vom AR der Stadtwerke beschlossene Verfahren zur europaweiten Ausschreibung einer Baukonzession für die Grundstücke wird eingestellt. Die Vorlage „Städtebauliche Rahmenbedingungen ...“ V 0834/2009 wird nicht beschlossen. 6. Soweit zur Sicherung der Planungen erforderlich, behält sich die Stadt die Ausübung der ihr zustehenden Vorkaufsrechte 03.02.2010 BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN GaL MÜNSTER DIE LINKE. Ratsfraktion Münster PIRATEN PARTEI für Flächen im Planungsbereich Stadthafen 1 vor. Entscheidungen darüber trifft der Rat. Begründung Hafenplanung voranbringen Die Bilanz der Hafenentwicklung seit dem Beschluss über den „Masterplan Stadthafen“ (im Folgenden: „Masterplan“) im Jahr 2004 ist zwiespältig. Einerseits beeindruckt die Dynamik neuer Projekte und Nutzungen: - Die „Zwischennutzung“ in den OSMO-Hallen hat sich zu einem Freizeitschwerpunkt für ganz Münster entwickelt. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauern sind nicht mehr selten. - Das „Jovel“ fand im denkmalgeschützten Gebäude eines ehemaligen Autohauses am Albersloher Weg einen idealen Standort. - Das Hafenfest stellt Besucherrekorde auf und ist inzwischen zu einem auch überregional beachteten Event geworden. - Die Anziehungskraft der versammelten Gastronomie nimmt noch immer zu. - Private Baumaßnahmen verändern und verbessern die Struktur und die Optik des Gebietes (PSD-Bank etc.). Die Dynamik gilt leider auch für negative Begleiterscheinungen der Hafenentwicklung: - Der vor allem in den Abend- und Nachtstunden überbordende Kfz-Verkehr bringt trotz geänderter Verkehrsregelung das südliche Hansaviertel zunehmend in Harnisch und - die Stellplatzproblematik im Hafengelände nimmt zu und belastet mehr und mehr das Umfeld. Die Stadt bekommt diese Probleme leider nicht richtig in den Griff. Fehlgeschlagene Grundstücksverkäufe, dadurch zu Makulatur gewordene Investorenpläne, keine Lösungen für den wachsenden Verkehrsdruck und neu auftauchende Probleme, z.B. Emissionen der GuD-Anlage, trüben die Bilanz. Erfolge verzeichnet die Stadt bei ihren Bemühungen um eine geordnete Hafenentwicklung nur bei Einzelvorhaben - Beispiel: Neugestaltung des „Kreativkais“. „Hafenforum“ zur kontinuierlichen Beteiligung der Öffentlichkeit Missstimmung macht sich bei vielen Betroffenen vor allem deshalb breit, weil die Stadt ihre Aktivitäten nicht immer ausreichend mit ihnen abstimmt und die Öffentlichkeit nur sporadisch informiert. Bereits bei der Beratung des „Masterplan“ wurde gefordert, die Planung kontinuierlich mit den Anwohnern, den Eigentümern, Gewerbetreibenden und mit der Öffentlichkeit zu diskutieren und abzustimmen - bis heute ohne Erfolg. Ein „Hafenforum“ soll diese Beteiligung nun sicherstellen. Dabei geht es um alle Inhalte der Hafenentwicklung, also die künftige Bau- und Nutzungsstruktur, die Erschließung und die bauliche Gestaltung. Aufgabe des Forums ist es, die Interessen der Beteiligten und Betroffenen zu erkennen, die Ideen und Vorstellungen aus der Nachbarschaft aufzunehmen und die Öffentlichkeit über das Projekt Hafenentwicklung angemessen zu informieren. Erste Aufgabe und Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2010 ist die öffentliche Diskussion und Bündelung aller Anregungen und Meinungen zur Fortschreibung des Masterplanes Hafen (s. u.). Daran schließt sich die Begleitung der Bebauungsplanung an, die aus dem Masterplan zu entwickeln ist (s. u.). Die Organisation und Arbeitsweise des Forums soll offen sein für einzelne Menschen, für Gruppen und Institutionen sowie für alle interessierten BürgerInnen. Masterplan Hafen fortschreiben Die Verhältnisse im Hafen haben sich seit 2004 permanent gewandelt. Der „Masterplan“ muss deshalb fortgeschrieben und der Entwicklung angepasst werden. Zudem müssen Probleme gelöst werden, die der ungestüme Strukturwandel im Umfeld des Hafens verursacht hat (Verkehr, Lärm etc.). Die Fortschreibung des „Masterplanes“ soll Eckpunkte festlegen für - das Verkehrssystem (Parken im Hafengelände, Vermeidung von Verkehr durch das Wohngebiet südlich Hansaring), - die künftige Nutzungsstruktur (Wohnen, Gastronomie, Dienstleistungen), - die öffentlichen bzw. Gemeinbedarfsangebote (Kita, Spielplatz) sowie - die bauliche Struktur und die Gestaltung des Hafengeländes. Um die Fortschreibung des Masterplanes durch beispielhafte Vorschläge zu unterstützen, kann das „Hafenforum“ durch einen städtebaulichen Wettbewerb ergänzt werden. Aufgabe wäre es, einzelne bauliche und gestalterische Möglichkeiten aufzuzeigen und in die Diskussion einzuführen. Dafür bietet sich ein kooperatives Verfahren an, bei dem die (namentlich bekannten) Teilnehmer ihre Entwürfe zum Beispiel in Form einer „Planungswerkstatt“ öffentlich präsentieren, erläutern und zur Diskussion stellen. Anwohner, Nutzungsberechtigte und die Öffentlichkeit können Anregungen geben, Kritik äußern und so den Planungsfortschritt mit beeinflussen. Bei der städtebaulichen Planung für die ehemalige Lincoln-Kaserne hat die Stadt diese Wettbewerbsform schon einmal erfolgreich angewandt. Die Option: OSMO-Hallen nutzen Besondere Chancen für die Hafenentwicklung bieten die OSMO-Hallen. Aus dem plötzlichen Leerstand der großen und ineinander verschachtelten Hallen hat sich inzwischen ein vielfältiges Geflecht von temporären und periodischen Nutzungen entwickelt. Die zum Kai hin offenen Hallen und die tagsüber mögliche Durchfahrt von West nach Ost machen die Hallen für Besucher und Passanten überaus attraktiv. Gastronomische Angebote wie das „Heaven“, kulturelle Veranstaltungen und Events unter den Hallendächern ziehen viele Menschen an und machen aus den „OSMO- Hallen“ einen Treffpunkt mit schnell wachsendem Einzugsbereich. Das Potential, das diese Hallen für Veranstaltungen aufbringen, ist nahezu unerschöpflich: Stabhochsprung, Boxkampf und Public-Viewing sind ebenso möglich wie Theateraufführungen, Konzerte oder Ausstellungen. Kommerz und Kultur können hier nebeneinander und miteinander stattfinden. Genügend Platz ist sowohl in der Fläche als auch in der Höhe und selbst für hohe Ansprüche vorhanden. Einmalige Voraussetzungen also, um kleine und große Projekte zu verwirklichen. Sie sprechen dafür, die Hallen zu erhalten, denn hier kann etwas ganz Besonderes für die Kultur in dieser Stadt entstehen. Beispiele für die erfolgreiche und attraktive Neunutzung brach gefallener Industrieareale gibt es en Masse - auch in der Region: - Strotmann’s Fabrik in Emsdetten, - Gempt-Halle in Lengerich, - Grevener Baumwollspinnerei in Greven, - Ravensberger Spinnerei in Bielefeld, - Union-Brauerei in Dortmund, - Gasometer in Oberhausen. Auf der anderen Seite stehen der Erhaltung und der weiteren Nutzung der Hallen auch gewichtige Schwierigkeiten gegenüber: - Kosten, die für Erhaltung und Unterhaltung der Gebäude und baulichen Anlagen anfallen, - Altlasten in den Gebäuden (Asbest), die saniert werden müssen und - Verwertungsinteressen des Insolvenzverwalters und der Gläubiger, die berücksichtigt werden müssen. Diese Gesichtspunkte sprechen aber nicht dafür, die Hallen ohne weitere Diskussion abzureißen und die freiwerdenden Flächen neu zu bebauen. Der komplette Abriss der Hallen wäre ein Verlust an urbanem und kulturellem Potential, die komplette Erhaltung wäre weder privat noch für die Stadt finanzierbar. Aus dieser Entweder-oder-Situation muss die Stadt einen Ausweg finden. Ein Wettbewerb kann dabei helfen. Den Teilnehmern eines möglichen Wettbewerbs sollte die Aufgabe gestellt werden, Perspektiven für die Erhaltung und Nutzung von Teilen der Hallenstruktur aufzuzeigen und die Möglichkeiten für die Neubebauung der nicht zu erhaltenden Teilbereiche zu illustrieren. Planungsrecht schaffen Um die im Masterplan Hafen zu vereinbarenden Ziele für jedermann verbindlich festschreiben und privaten Vorhaben der Hafenentwicklung Planungssicherheit geben zu können, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Das geltende Planungsrecht wird durch den Bebauungsplan Nr. 401 gegeben. Er ist geprägt durch den bisherigen Bestand und setzt für den Hafenbereich vorwiegend „Gewerbegebiet“ fest. Das im Jahr 2002 begonnene Änderungsverfahren für den Teilbereich zwischen Hansaring, Schillerstraße und Stadthafen 1 (Nordseite) soll den Strukturwandel im Hafen in rechtliche Bahnen lenken - hängt aber aus verschiedenen Gründen fest. Das städtebauliche Planungsrecht ist erforderlich, um die im „Masterplan“ vereinbarten Ziele und Konzepte zu realisieren. Planungsrecht ist auch deshalb erforderlich, um die Belange der gewerblichen und industriellen Nutzungen auf der Südseite des Stadthafens 1 und östlich des DEK (Bebauungsplan Nr. 348) mit der Hafenentwicklung zu vereinbaren. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die GuD-Anlage der Stadtwerke zu legen. Das Kraftwerk produziert 50 % des in der Stadt benötigten Stroms und 20 % der Heizenergie (Fernwärmenetz). Die KWK-Technologie sorgt für hohe Brennstoffausnutzung und CO2-arme Produktion. Die von der Anlage ausgehenden Lärmemissionen erstrecken sich - trotz (geplanter) Lärmschutzmaßnahmen - auch das Gelände jenseits des Stadthafens 1. Die Bedeutung der GuD-Anlage für die Energieversorgung und die Klimaschutzpolitik der Stadt steht außer Frage. Die städtebauliche und die Nutzungsentwicklung am Kreativkai muss auf dieses Vis & vis deshalb Rücksicht nehmen. Ähnlich problematisch ist das Gefahrgutlager der Lehnkering AG. Dieses Lager verlangt — solange keine Verlagerung möglich ist - nach einem Sicherheitsabstand für Nutzungen mit Aufenthaltscharakter - insbesondere Wohnen - der bis auf die Nordseite des Stadthafens 1 reicht. Angesichts dieser Gemengelage ist ein neuer Bebauungsplan vorrangige Aufgabe. Noch zu entscheiden ist, ob dafür die Änderung des bestehenden Planes Nr. 401 oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes die geeignete Form ist. Sofern ein neuer Plan aufgestellt werden soll, muss geklärt werden, ob es sich dabei um einen „vorhabenbezogenen“ Bebauungsplan handeln soll. Ein solcher Plan könnte konkrete Baumaßnahmen sowie die Zeiträume für die Realisierung fixieren und die Finanzierung des öffentlichen Erschließungsaufwands sowie der Planungskosten durch den Träger der Vorhaben sichern. Entsprechende Regelungen können auch durch den Abschluss städtebaulicher Verträge getroffen werden. Grundstücksverkauf stoppen Die im letzten Jahr gescheiterte und nun erneut vorangetriebene Veräußerung der Hafengrundstücke der Stadtwerke muss dagegen gestoppt werden. Das Verfahren der europaweiten Ausschreibung der Grundstücke mit Bauverpflichtung des Erwerbers würde die Hafenentwicklung vermutlich keinen Schritt voranbringen. Im Gegenteil, diese Baukonzession droht mit erheblichen Nachteilen für alle Beteiligten: - Investoren kaufen die „Katze im Sack“, weil es kein Planungsrecht für die angestrebte Hafenentwicklung gibt, - die Stadt verringert ihren planerischen Bewegungsspielraum, denn sie muss den Erwerbern bestimmte städtebauliche Rahmenbedingungen offerieren und künftige Eigenschaften der Grundstücke versprechen (Nutzbarkeit etc.), ohne sicher sein zu können, dass diese Zusicherungen von der Bauleitplanung bestätigt werden können und - die Bürgerbeteiligung an der Hafenentwicklung wird geschwächt. Unabhängig von der Frage, ob der Rat durch Beschluss der städtebaulichen Rahmenbedingungen auch eine rechtlich unzulässige Bindung der künftigen Bauleitplanung riskiert, wird auf jeden Fall die mit dem „Hafenforum“ bezweckte umfassende Beteiligung der BürgerInnen eingeschränkt. Die Beteiligung an der Bauleitplanung bleibt zwar formal erhalten, die durch den Grundstücksverkauf getroffene Richtungsentscheidung für ein bestimmtes Plankonzept ist aber nicht mehr offen für die Diskussion und Auseinandersetzung. Das entspricht nicht den Prinzipien echter Bürgerbeteiligung und wird das Vertrauen der BürgerInnen in die Unvoreingenommenheit der Stadt schwächen. Die genannten Probleme entstehen nur deshalb, weil im von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahren der Verkauf der Baugrundstücke vor dem Abschluss der räumlichen Planung vorgesehen ist. Demgegenüber sollten städtebauliche und Bauleitplanung vor der liegenschaftlichen Umsetzung stehen, weil nur so die Beteiligung der BürgerInnen an den Planverfahren sichergestellt und die Unabhängigkeit der Entscheidungen des Rates von Investorenwünschen gewahrt werden kann. gez. H: Klas gez. Köhn gez. M. Langenfeld GAL-Fraktion Fraktion Die Piraten gez. W. Heuer Linke SPD-Fraktion gez. G. Kersting Ratsgruppe UWG/ÖDP
Anlage3b
163 Zeichen
Vorlage V/0800/2011 Anlage 3b j + P u + on = - F e = 4 . | A er 2 = 2 N MH a N + + TAN N R z ö = | al 5 uaßunyansJsjun aysılnegajpels ıny yoısıog x | | | t PASS
Anlage2
195 Zeichen
Vorlage V/0800/2011 Anlage 2 LLOZ'OL EL ONVLS NVEAN3N NV1d39V1 UNLY3LIHOUV’ONISFUNNNVWII3Q vag Jeueidjpejs pun uayyenyaıy | 1349344 - NNVWY3T13 : 43441344 N34VHN3SN WNNULNFZVSNVH-NVId4US3LSVWN
Anlage1
5021 Zeichen
ee 5 ö & Rear)
& I > 8
} Haupt: © #5. S = Bez
E > U % &
& Beire bahnhof Be S y Dr Sehe
Bi KR ee, schrie
5 © Wiener me 78
Tin Sea E N “. r =
I &
3 Hansa ni |
8 Ne
Are se
& wel En
F ;
Soest a
ia Riga
Sg
a nn
Hi N
In Moienen ee Dale
me ran
7 Sri
Vorlage V/0800/2011 Anlage 1
Legende:
Allgemeine VVohnnutzungen
Ki]
=
Gemischte Nutzungen
Kreative und kulturelle Nutzungen, Dienstleistungen, Gastronomie
Klassische Büronutzungen
1
2
3
4
5 Gewerbliche Nutzungen
& Versorgungsfläche der Stadtwerke
7 (Kunst-) Handwerkliche Nutzungen
8
Industrielle Nutzungen
9 Messe-Kongress-Verznstaltungen, Groß-/Open-Air-Veranstaltungen, Entertainment
10 Hafenfunktionen
11 Großflächige Einzelhandelsnutzungen
Stadtbereichszentrum
Öffentliche Stellplätze
Option WLE - Haltestellen
Geänderte / ergänzende Erschließungsmaßnahmen
Bereiche zur Intensivierung temporärer Freizeit- und Veranstaltungsnutzungen
Stadion mit öffentlicher Verkehrsanbindung und Funktionsbereichen
Gestaltete öffentliche Wegeverbindung
Gestaltete öffentliche Freifläche
Hinweise für die Fortschreibung „Masterplan Stadthäfen Münster“
Die nachfolgend aufgeführten Gebietskategorien sind im Rahmen einer späteren bauleitplanerischen
Umsetzung gem. BauNVO zu definieren bzw. zu qualifizieren.
1 Bereich ehem. OSMO-Areal => Allgemeine Wohnnutzungen
Qualitätsvolles, urbanes, mehrgeschossiges Wohnquartier mit eigenständiger Charakter, möglichst mit ener Mi-
schung von
- der Lagegunst entsprechenden höherweriigen Wohnungen,
- von kleinen Wohnungen für Singles. Studenten und Senioren.
- von Familien gerechten Wohnungen sowie
- von öffentlich geförderten Wohnungen.
2 Bereich südl. Hansaring / östl. Fr.-Ebert-Str. => Gemischte Nutzungen
Wohnungen, Büros, Gastronomis, kleinteiliger Einzelhandel, allgerneines Handwerk
3 Bereiche Kreativkai / westl. Bernhard-Ernst-Str./ Kulturszene Hawerkamp => Kreative und kultu-
relle Nutzungen, Dienstleistungen, Gastronomie
Theater, Ateliers, Fitness- und Tanz-Studios, Verla ge, freie Berufe, Architektur- und Ingenieurbüros Rechtsanwälte,
Steuer-, Finanz- und Unternehmensberater, Show-Rooms, Restaurante, Bars, Cafes, Disco
4 Bereiche östl. Albersloher Weg / westl. Hafenstr.=> Klassische Büronutzungen
Großverwaltungseinrichtungen (Stadtwerke. Stadthaus 3. PSD-Bank, Portal 10 ste.) sowie weitere Büronutzungen
5 Bereiche südl. Stadthafen 1, westl. DEK / östl. DEK, nördl. Feuerwache 2 / östl. Fr.-Ebert-Str. /
westl. Lippstädter Str. => Gewerbliche Nutzungen
Nicht störende allgemeine Gewerbe- und Handvrerksbetriebe mit Betriebseinheiten für Büro, Herstellung, Ausstellung
und Vertrieb / nicht störende temporäre Zwischennutzungen
6 Bereich südl. Am Mittelhafen => Versorgungsfläche der Stadtwerke
Betriebsgelände und Kraftwerkstandort (GuD-Arlage) mit Erweiterungsoptionen
7 Bereich östl. DEK ! westl. Lütkenbecker Weg => (Kunst-) Handwerkliche Nutzungen
Werkstätten und Ausstellungsflächen für nicht störendes kreatives Handwerk und optionale Betriebsleiterwohnungen
{z. B. künstlerische Metall-, Holz-, Stein-Bearbeitung / Herstallung und Vertrieb von Design-Möbeln / Fahrzeug-
Veredelung von Autos, Motorrädern. Fahrrädern, Sportbooten etc.. Vertriebs- und Ausstellungsflächen für Woh-
nungs-, Büro- und Gartenausstatter)
8 Bereiche südwestl. Lütkenbecker Weg / nördl. B 51 sowie westl. u. östl. Industrieweg => Indus-
trielle Nutzungen
Sicherung der bestehenden industiellen Nutzungen Agravis, Pebüso, Westfalen AG etc.) und Sicherung ırd Enwei-
terung der bestehenden industriellen Nutzungen (OSMO-Colon)
9 Bereiche westl. Albersloher Weg / nördl, u. südl. Kulturszene Hawerkamp / südöstl. DEK, Nie-
berdingstr. => Messe-/Kongress-Veranstaltungen, Groß-/Open-Air-Veranstaltungen, Entertainment
Halle Münsterland, Kongress-Hotel, Cineplex-Großkim, Disco, Fußball-Stadion, Open-Air-Fläche, großflächige kom-
merzielle Freizeit- und Ausstellungsnutzungen, temporäre Zwischennutzungen
10 Bereich westl. DEK / nördl. u. südl. Stadthafen 2 => Hafenfunktionen
Sicherung von Flächenoptionen für potenzielle Haferıumschlags-/Logisliksysieme
11 Bereiche südl. Hansaring ! östl. Fr.-Ebert-Str. / östl. Albersloher Weg, nördl. B 51 => Großflä-
chige Einzelhandelsnutzungen
Bestehende großflächige Einzelhandelsbetriebe und Standortpotenaale für großflächige Einzelhandelseinrichtungen
Aktualisierung Masterplan Stadthäfen Münster
Oktober 2011
Südpark Alm
x Bun = uni
: am N Munster et
ü a HHlInE
=
je Kerngaren
et Mocersoinskame)
ii e
Bus
x 5
zum
he
ii
D “
g
£
int Hafenbeckgff Ne, Praktiker P- 7
P h, & Baumarkt ai 52
. “ Be Arge
2 EN x h
R Option le
Stadionparken ER Fortame
sn , 8
a Option“ & de
a 2 Fußballstadion... I!
u : Be &
B Hansa i vie
02 3
N " b# vr
= 55
®]
& 2 Option PRS ge
R R „Stadionparkgrt &g
€ N u ee % N
& Fee ”* 6 S 56
: Per
Aetlnimerate ee
herab Transen 3
m Verensserieh “ar N
$ ia en
5
& in
Dt a IN e
: n 3} & S &
ns #3 Bee Ta
2 © «
ei E =
® Beinuen
Er lacı <
I S waren
ar I
a ne
Arm für Stastentwicklung
Sadtplanung
Verkehrsplanurg
50m 100m
200m
STADT[ |] \STER
Anlage5
621 Zeichen
Vorlage V/0800/2011 Anlage 5
Bunenug \
Bumsionsusıg
1.07 J2qoplO :pueyg
\ uUeWOHNS ‘Bulssıyyuuewpad
JAunmyusydazuoy
/ Sauamad
ampas
Pusgemag
OU SoJpmuaue uondo
(ueguIEyag SONS AUeıy) aiyalge ayesıdAusich
LaLOaLIR. 4 SpWIEepeNd "SEA
Yraau3 / 1dazuoy "web ueiniynag ‚apneseo
apneg39 apuayasag
Jewyeuyewsßungauypsı3 apuszugbıs ı auapugag
uoßunpurgssraßay, aypı
o
Sypeyarz s1pınusyo
Inn aopprampurH (sung)
N Bunzinuaqamag apuaıas pin
aylampeis 1ap uaymeusßunälosien
Bunzinuo.ng aupssssepi
auouonseD
"uebunBIEHSUSIG 'uaBUnZInN alleımıny pun aneam
uno N
Spregereis
VRR STAR
aoH N {
Bumewuon
Sumsionsuolg
.@
Anlage8
2712 Zeichen
Vorlage V/0800/2011 Anlage 8 \Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2009] SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Antrag ER 16.03.2009 Münzstraße 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Aktuelle Fassung Hafenforum - Bürgerschaft an der Entwicklung des Hafenquartiers beteiligen Der Rat der Stadt möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, für die weiteren Planungen und Nutzungen im Hafengebiet ein Konzept vorzulegen, mit dessen Hilfe die Bürgerschaft über die gesetzlich vorgesehenen \Verfahrensschritten hinaus in die weiteren Entwicklungsschritte einbezogen wird. Im Rahmen eines sog. „Hafenforums“ soll hierzu eine öffentliche Plattform geschaffen werden, die auf die Beteiligung der Bevölkerung ausgerichtet ist. Im Hafenforum sollen die zukünftige Entwicklung des Hafenquartiers mit der Bürgerschaft erörtert, Nutzungsmöglichkeiten diskutiert und neue Investitionsvorhaben bewertet werden. Für dieses außergewöhnliche städtebauliche Projekt sollte auch die Einbeziehung externer Fachleute ermöglicht werden. Als Träger des Hafenforums sollten neben der Stadt weitere Akteure einbezogen werden wie z.B. die münsterschen Architektenvereine/-verbände, bürgerschaftliche Initiativen aus dem Hafenviertel, MünsterModell e.V., Vertreter der Wirtschaft und gegebenenfalls auch Einzelpersonen. Begründung: Die Ereignisse und Diskussionen der jüngsten Zeit rund um OSMO-Areal, Jovel- Ansiedlung, Stadtwerkespeicher und andere Projekte haben noch einmal die Notwendigkeit unterstrichen, die Stadtentwicklungsprozesse am Hafen grundsätzlich und mit weit gefassten zeitlichen Perspektiven zu diskutieren. Zum anderen zeigt sich die dringende Notwendigkeit, hierzu Beteiligungsprozesse über die Grundstückseigentümer und mögliche Investoren hinaus zu organisieren — mit einer umfassenden Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Ausgehend von dem heutigen Entwicklungsstand und dem „Masterplan Stadthäfen“ sollen zukünftige Planungskonzepte im Rahmen eines für die Bürgerinnen und Bürger offenen Forums erörtert, bewertet und dokumentiert werden. Unter Einbeziehung unterschiedlicher Akteure soll auf diese Weise eine konkrete Perspektive für die weitere Entwicklung des Hafengebietes erarbeitet werden. Durch das bürgerorientierte Beteiligungsverfahren soll die Wohnbevölkerung zur Mitwirkung an der zukünftigen Gestaltung des Hafenareals eingeladen werden. Wolfgang Heuer Ralf Hubert Udo Reiter Anika Bergner Dr. Michael Jung Anne Schulze Wintzler Hedwig Chudziak Marianne Koch Joachim Tonn Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjalmsson Beanka Ganser Kurt Pölling Holger Wigger Anne Hakenes Karsten Rahn Karl-Heinz Winter Marianne Hopmann
Anlage7
2516 Zeichen
Vorlage V/0800/2011 Anlage 7 [Antrag an den Rat Nr. A-R/0062/2008 01.12.2008 Antrag BÜNDNIS 90 DIE GRUNEN „Ehemaliges OSMO-Gelände und Umgebung: Durchführung eines Bündnis Ehen Planungswettbewerbes “ Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48147 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251/89958 15 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene-muenster.de Für den Bereich des ehemaligen OSMO-Geländes und Umgebung wird ein Wettbewerb nach den neuen Richtlinien für Planungswettbewerbe -— RPW 2008 durchgeführt. Begründung: 1. Das Vorhaben betrifft nicht nur ein Grundstück oder ein isoliertes Areal, sondern ein ganzes Stadtviertel. Allein schon deshalb sollte die städtebauliche und architektonische Planung in einem Wettbewerb der Ideen und Konzepte entschieden werden. 2. Die Auswirkungen der Planung auf die Nachbarschaft und auf das gesamte südliche Hansaviertel sind so groß, dass ein Wettbewerbsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren und an den Ergebnissen nur von Nutzen sein kann. Die Beteiligung der Öffentlichkeit beim Wettbewerb erleichtert zudem, dass die Bauleitplanung zügig durchgeführt und abgeschlossen werden kann 3. Das Konzept für die Erneuerung des ehemals industriell geprägten Areals soll einerseits den heutigen Ansprüchen an Wohn- und Lebensqualität entsprechen und andererseits die Erinnerung an die Vergangenheit und an die Geschichte dieses Ortes lebendig halten. Die Planung muss deshalb viele Aspekte integrieren, auch solche, die sich nicht direkt vermarkten lassen. Ein Wettbewerb und die Entscheidung einer unabhängigen Jury bieten beste Voraussetzungen dafür, dass der notwendige Abstand zu den legitimen Verkaufs- und Vermarktungsinteressen der Eigentümer der Flächen erreicht wird. 4. Eine reine Investorenplanung birgt die Gefahr, dass nicht monetäre, aber im öffentlichen Interesse liegende Motive der Neugestaltung zu wenig berücksichtigt werden. Die Integration aller Interessen in die Planung kann am einfachsten durch ein von Stadt und Investoren gemeinsam ausgelobtes Wettbewerbsverfahren sichergestellt werden. Seine Ergebnisse können zudem unmittelbar in die Bauleitplanung übernommen werden. gez. Helga Bennink gez. Maria Klein-Schmeink gez. Tim Rohleder gez. Wilhelm Breitenbach gez. Karina Kuschewski gez. Ilse Schleef gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen gez. Jutta Möllers gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Manfred Kehr gez. Jörn Möltgen gez. Brigitte von Schoenebeck gez. Hery Klas gez. Carsten Peters
Anlage4
475 Zeichen
4 Vorlage V/0800/2011 Anlage LLOZ J290PO :pueIg UUEUN30S “Bulssiyyuuewag Anmyusydazuoy (uegswoues ‘ons 'sueıy) spielgo eyasıd/yusjeH uewpeylalg apwIepaıß ‘Send urnyus ( Jdezuoy 'waß vaınpnns / apnegao apmege9 apuayeiseg vauıyeugeusDunganpsig epuazurdia ‚euro uaßunpur1sA0Be ayaınuayo AUPELIEIS SyoIRUJO WOBUnZIAN SyoiphompueH [-euny) BunzInLaqIaMaN apualcıS ZUOIN SyanupeIs Jap uaypeusßunßucsien Bunzinuoing ayosısse Eee s) uoBUNSIENSUAIG 'uaBUnzInN allaunıny Fun o
Anlage6
2750 Zeichen
Vorlage V/0800/2011 Anlage 6 Antrag an den Rat Nr. A-R/0048/2007 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Ratsfraktion Münster Ratsantrag: Verkehrsprobleme im Hafen lösen - Bremer Str. 54 R . 48155 Münster Erschließung voranbringen - Belastungen a he für Anwohner senken Telefax: 0251/8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de http://www.gruene-muenster.de 28. November 2007 Der Rat möge beschließen: 1. Die Stadtverwaltung entwickelt ein neues Handlungskonzept Verkehr für das Hafenviertel. Hierzu wird der Bau der Erschließungsspange vom Hafenweg zum Hansaring auf Höhe der Unternehmen Wehmeyer und des Postgeländes zur Fortschreibung des Masterplanes Hafen vorangetrieben (Reaktivierung der ehemaligen Lübecker Straße). 2. Hierzu nimmt die Stadt Kontakt zu den beteiligten Unternehmen auf, um die notwendige Umstrukturierung der Verkehrsführung voranzubringen und die notwendigen liegenschaftlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die weiteren Planungen des Masterplan Hafens werden hierbei berücksichtigt. Über die Ergebnisse dieser Bemühungen werden die Gremien unterrichtet. 3. Danach wird die Einbahnstraßenregelung, die in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2007 (Einbahnstraßenregelung für Soester und Dortmunder Straße) in Kraft war erneut eingeführt, um einen effektiveren Schutz der Anwohner sicherzustellen und eine verbesserte Regelung des Durchfahrtsverkehrs für Anwohner wie Unternehmen zu erreichen. Begründung: Die bisherigen Bemühungen, die Verkehrssituation im Hafenviertel (Vermeidung von „Schleichverkehr“) zu ordnen und anliegerverträglich zu strukturieren, konnte noch nicht abschließend befriedigend gelöst werden. Die zuletzt gefundene Lösung hat für die Anwohner eine weitere Belastung mit sich gebracht, die auch in das Hansaviertel hineinwirkt und erheblich mehr Kraftfahrzeugverkehr für die betroffenen Anwohner bedeutet. Mit der Erschließungsspange vom Hafenweg zum Hansaring wird zudem die vor dem 2. Weltkrieg BÜNDNIS 90 existierende Lübecker Straße reaktiviert, die damals die beiden Straßenzüge verband und heute die Parallelstraßen Dortmunder Straße und Soester Straße entlasten kann. Mehr Berücksichtigung im Masterplan Hafen verdient der Aspekt des Wohnens im Hansa- /Hafenviertel und die Interessen der Anwohner dort. Die bisherige mangelhafte Verkehrserschließung ist der Beleg hierfür. Die weitere Planung muss folglich bei der Erschließung weiterer Potenziale (OSMO- Gelände, Postgelände) stärker berücksichtigen, dass Anwohnerbelange integraler Bestandteil sind. Mit der Vorziehung dieser Maßnahme wird den berechtigten Anliegen der Anwohner wie den berechtigten Interessen der im Rahmen des Strukturwandels am Kreativkai ansässig gewordenen Unternehmen Rechnung getragen. gez. Carsten Peters und Fraktion
Anlage9
3586 Zeichen
Vorlage V/0800/2011 Anlage 9 \Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2010) I FDP FDP - Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Ratsfraktion Tel.: 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de Münster, 11.01.2010 Antrag: Veranstaltungsort OSMO-Halle Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine der Hallen des OSMO-Geländes im Hafen längerfristig als Ort auch für anspruchsvolle Eventkultur gestaltet und etabliert werden kann. Dazu sollen mit dem Besitzer der Hallen - gegenwärtig dem Insolvenzverwalter - Gespräche aufgenommen werden mit dem Ziel, bei Interesse eine mehrjährige Genehmigung zu erteilen. Die Verwaltung wird im Anschuss an die Gespräche den zuständigen Gremien entsprechende Vorschläge unterbreiten. Begründung: Die Bebauung des OSMO-Geländes im Zuge der Neugestaltung der Hafenbebauung dort wird hohe architektonische Anforderungen stellen. Es handelt sich um einen in vielerlei Hinsicht äußerst attraktiven Standort. Wie kaum anderswo in Münster ist hier ein Miteinander von Gewerbe, Veranstaltungsgastronomie, Büronutzungen und Wohnen möglich. In ihrer Gesamtheit werden die OSMO-Hallen im Zuge der anstehenden Bebauung dabei nicht auf Dauer zu erhalten sein. Dagegen sprechen nicht nur der hohe Erhaltungs- und Sicherungsaufwand, sondern auch die wirtschaftlich sinnvolle Verwertung des Gesamtareals. Gleichwohl ist es richtig und sinnvoll, die zukünftige Bebauung nicht nur unter reinen Vermarktungsaspekten zu betrachten. Möglich erscheint hier eine zunächst auf ca. fünf Jahre angelegte, eventuell später auch dauerhafte Nutzung zumindest einer Halle als Veranstaltungsort für anspruchsvolle Veranstaltungen und Eventkultur. Hierdurch könnte ein Magnet geschaffen werden, der neben den Speichern einen weiteren zentralen Baustein der alten münsterschen Hafenkultur bewahrt und in die Zukunft transferiert. FDP- RATSFRAKTION MÜNSTER — DIE LIBERALEN Die FDP - Fraktion im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de SD Schon in der Vergangenheit haben in einer der OSMO-Hallen anspruchsvolle Veranstaltungen wie z.B. Konzerte stattgefunden, die vom Publikum sehr qgut angenommen wurden. Offensichtlich besteht also sowohl beim Publikum als auch beim Besitzer Interessen an so einem Verantaltungsort. Die dafür notwendige Infrastruktur wurde jeweils temporär geschaffen, so dass alle behördlichen Auflagen (z.B. Sanitärlanlagen, Parkplätze, Sicherheit im Gebäude) eingehalten werden konnten. Diese temporären infrastrukturellen Lösungen wirken sich jedoch sowohl für den Veranstalter als auch für die Besucher aufgrund der hohen Kostenintensität für Besucher und Veranstalter nachteilig aus: So muss der Veranstaltungsort als solcher immer neu beworben werden, und der ständige Auf- und Abbau etwa von Sitztribünen etc. ist gegenüber einer längerfristigen Lösung sehr kostenintensiv und treibt die auf die Besucher umzulegenden Veranstaltungskosten entsprechend in die Höhe. So wäre zumindest mittelfristig der Erhalt der OSMO-Hallen möglich. Dem könnte durch eine zunächst auf mehrere Jahre befristet zu gestattende Nutzung entgegengetreten werden. Es könnte hier während des Planungszeitraumes und während des Beginns der Bebauung, die voraussichtlich vom Ring aus erfolgen soll, ein hochwertiger Veranstaltungsort entstehen. Sollte dieser in die zukünftige Nutzung des OSMO-Areals eingebunden werden können, ist auch eine dauerhafte Lösung denkbar. gez. Carola Möllemann - Appelhoff Hans Varnhagen Jürgen Reuter Dr. Karin Obst Sebastian Steinzen Gisela Geschkewitz Jens Lenski
Anlage3a
52 Zeichen
Vorlage V/0800/2011 Anlage 3a VNERLER hi Brad m.
Beschlussvorlage
24489 Zeichen
V/0800/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Aktualisierung Masterplan Stadthäfen Münster
Beratungsfolge
15.11.2011 Beirat für Stadtgestaltung Empfehlung
24.11.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
14.12.2011 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der in der Sitzung des ASSVW am 13.10.2011 von der Verwaltung vorgestellte aktualisierte
Masterplan Stadthäfen Münster (Anlage 1) wird als handlungsleitende Grundlage für die weite-
re strukturelle und städtebauliche Entwicklung und die erforderlichen Bauleitplanverfahren im
Bereich der Stadthäfen Münster beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den gem. Beschlusspunkt 1. aktualisierten Masterplan Stadt-
häfen Münster in einer Informationsveranstaltung der interessierten Öffentlichkeit zeitnah vor-
zustellen.
3. Die Informationsveranstaltung gem. Beschlusspunkt 2. dient zugleich als frühzeitige Beteili-
gung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die im Bereich des Stadthafen 1 nördlich
des Albersloher Weges und beiderseits des Dort mund-Ems-Kanals auf Basis des aktualisier-
ten Masterplans vorzunehmenden Bauleitplanverfahren. Die Verwaltung bereitet die erforderli-
chen Beschlüsse zur Fortführung bzw. zum Einstieg in die Bauleitplanverfahren vor.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Stadtwerke eigenen Grundstücke
a. nördlich des Stadthafen 1 (Anlage 3a) in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH
einen Investoren-/ Architekturwettbewerb (Realisierungswettbewerb) vorzubereiten, in
dem insbesondere die folgenden inhaltlichen Aspekte untersucht und Vorschläge zur wirt-
schaftlich darstellbaren Umsetzung aufgezeigt werden sollen:
- Teilerhalt vorhandener OSMO-Hallen mit wohnverträglicher Nutzung,
Vorlagen-Nr.:
V/0800/2011
Auskunft erteilt:
Herr Leifken
Ruf:
492 61 81
E-Mail:
LeifkenA@stadt-muenster.de
Datum:
07.11.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0800/2011
- Dienstleistungs- / Büronutzung, evtl. mit untergeordneter Wohnnutzung,
- Berücksichtigung einer Marina incl. Infrastruktur für die Freizeitschifffahrt,
b. südlich des Stadthafen 1 (Anlage 3b) städtebauliche Untersuchungen unter Beachtung
der Nutzungs- und Verwertungsziele des Grun dstückseigentümers (Stadtwerke Münster
GmbH) durchzuführen, mit denen insbesondere die Umsetzungsfähigkeit folgender Vor-
schläge aufgezeigt werden sollen:
- Wegeverbindung zwischen Hafennord- und Hafensüdseite,
- Öffentlicher Parkplatzangebot auf der Hafensüdseite,
- Konkretisierung der städtebaulichen Strukturen gem. den grundlegenden Zielsetzun-
gen des aktualisierten Masterplans Stadthäfen Münster mit Gestaltungsvorschlag von
öffentlich zugänglichen Freiflächen und dem Erhalt und der Integration von Hafen typi-
schen Objekten und Gebäuden.
5. Mit den Beschlüssen zu den Beschlusspunkten 1. bis 4. sind folgende Anträge erledigt:
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0048/2007 vom
28.11.2007: "Verkehrsprobleme im Hafen lösen – Erschließung voranbringen – Belastun-
gen für Anwohner senken" (Anlage 6),
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0062/2008 vom
01.12.2008: "Ehemaliges OSMO-Gelände und Umgebung: Durchführung eines Pla-
nungswettbewerbes" (Anlage 7),
- Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0010/2009 vom 16.03.2009: "Hafenforum -
Bürgerschaft an der Entwicklung des Hafenquartiers beteiligen" (Anlage 8),
- Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0001/2010 vom 11.01.2010 "Veranstal-
tungsort OSMO-Halle" (Anlage 9),
- Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der
Fraktion Die Linke, der Ratsgruppe UWG/ÖDP und des Ratsherrn Langenfeld an den Rat
Nr. A-R/0020/2010 vom 03.02.2010 "Hafenforum - Neue Perspektiven für die Entwicklung
am Hafen" (Anlage 10),
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0059/2011 vom
21.09.2011 „Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs Hafen“ (Anlage 11).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zu möglichen Kosten der gem. den Beschlusspunkten zu 4. durchzuführenden Verfahren lassen
sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Angaben machen.
Bei Zustimmung auf Basis der gem. Beschlusspunkt 4. einzuleitenden Verfahren und dort ange-
führten inhaltlichen Aspekte wird die Verwaltung die voraussichtlich anfallenden Kosten ermitteln
und zu gegebenem Zeitpunkt den zuständigen Gremien Vorschläge zur überplanmäßigen Mittelbe-
reitstellung unterbreiten.
- 3 -
V/0800/2011
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1.:
Im Zusammenhang mit dem Beschluss des ASSVW am 02.06.2010 zur Durchführung des Hafen-
forums wurde von der Verwaltung ein Grundlagen- und Perspektivplan als Diskussionsgrundlage
für die Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen Münster vorgestellt (vgl. Anlage zur Vorlage
V/0359/2010).
Übergeordnete Zielsetzung für die Aktualisierung des Masterplan Stadthäfen Münster ist es, die
bereits vor Jahren begonnene erfolgreiche Erneuerung des Bereichs der Stadthäfen Münster
durch neu anzusiedelnde Nutzungen des tertiären Sektors und des verträglichen Gewerbes fortzu-
führen. Dabei soll insbesondere die oberzentrale Funktion Münsters durch die weitere Ansiedlung
von attraktiven Büroarbeitsplätzen und den Ausbau von hoch frequentierten Nutzungen in den Be-
reichen Messe, Congress, Entertainment, Veranstalt ung, Sport etc. in diesem stadträumlich gut
erschlossenen Bereich weiter gestärkt werden.
Des Weiteren werden bei der Aktualisierung des Masterplans Stadthäfen Münster die bereits mit
dem vom Rat der Stadt 2009 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept festgelegten Zie-
le für ein Stadtbereichszentrum am Hansaring und die nach wie vor in Münster anhaltend große
Nachfragesituation nach innerstädtischem W ohnraum bei der Entwicklung des ehem. OSMO-
Areals berücksichtigt.
Die Stärkung von weiteren freizeitorientierten und touristischen Aspekten im Bereich des Stadtha-
fen 1 soll insbesondere im Rahmen der gem. Beschlusspunkt 4. beabsichtigten Verfahren aufge-
zeigt werden.
Nach Durchführung des Hafenforums und den daraus gewonnenen Erkenntnissen und Ergebnis-
sen sind die Entwicklungsziele des Masterplans Stadthäfen Münster fortgeschrieben bzw. konkre-
tisiert worden. Das Ergebnis der Aktualisierung des Masterplans Stadthäfen Münster wird durch
den Plan in der Anlage 1 dokumentiert, der bereits in der Sitzung des ASSVW am 13.10.2011 vor-
gestellt worden ist.
Gesamtübersicht Masterplan Stadthafen Münster 2011 (Stand: Oktober 2011)
- 4 -
V/0800/2011
Teilausschnitte mit Erläuterungen sh. Folgeseiten.
Teilausschnitte aus dem Masterplan Stadthafen Münster (Stand: Oktober 2011) mit weiteren
Erläuterungen:
- 5 -
V/0800/2011
Nördlich Stadthafen 1:
1 Allgemeine Wohnnutzung
2 Gemischte Nutzungsstruktur
3 Kreative und kulturelle Nutzungen, Dienstleistungen, Gastronomie
4 Hochwertige Büronutzung
SBZ Stadtbereichszentrum mit großflächigem Einzelhandel und Option für Quartiersparken
12 Öffentliche Wegeverbindung
Südlich Stadthafen 1:
4 Hochwertige Büronutzung
5 Nichtstörendes Gewerbe
6 Versorgungsflächen der Stadtwerke
12 Öffentliche Wegeverbindung
13 Öffentliche Freifläche
14 Neue Erschließungsspange
2
4
4
3
3
3
2 2
2
2
4
1
12
4 6
6
5
5
5
13
14
12
4
4
13
- 6 -
V/0800/2011
Theodor-Scheiwe-Straße:
Südlich Albersloher Weg, Stadthafen 2, Nieberdingstraße:
7
5
8
13
5 Nichtstörendes Gewerbe
7 Nichtstörendes Gewerbe / (Kunst-)
Handwerkliche Nutzungen
8 Industrielle Nutzungen
13 Öffentliche Freifläche
14 Überprüfung der Erschließungssituation
14
4
3
9
15
15
14
3 Kulturszene Hawerkamp
4 Hochwertige Büronutzung
9 Messe-/Kongress-Veranstaltungen, Groß-/Open-Air-
Veranstaltungen, Entertainment
10 Hafenfunktionen
Bereiche zur Intensivierung temporärer Freizeit- und
Veranstaltungsnutzungen (bis zur Umsetzung gem.
9 und 10)
13 Öffentliche Freifläche
14 Geänderte oder ergänzte Erschließungsmaßnahmen
Stadionstandort mit öffentlicher Verkehrsanbindung
und weiteren Funktionsbereichen
15 Haltestellen bei reaktivierter WLE-Nutzung
16 Querungsbauwerk für Fußgänger Stadionstandort –
Hawerkamp
16
14
10 14
13
9
- 7 -
V/0800/2011
Stückbahnhof, westlich Friedrich-Ebert-Straße:
Die jeweiligen Nutzungsbeispiele und Vorschläge zu den Flächenausweisungen sind der Legende der
Aktualisieru
ng Masterplan Stadthäfen zu entnehmen (Anlage 1):
Aus dem durchgeführten Hafenforum-Prozess konnten folgende Erkenntnisse und Ergeb-
nisse auf der Detailierungsebene des Masterplans Stadthäfen Münster berücksichtigt wer-
den:
Öffentliche Wegeverbindung entlang der Südseite des Stadthafen 1
Öffentliche Freiflächen an der Einmündung Stadthafen 1 / DEK
Öffentliche Freifläche auf der gegenüber liegenden Seite des Stadthafen 1, östlich des DEK
Die Bereiche um den Stadthafen 2 können bis zur Umsetzung der langfristigen Entwicklungs-
ziele einer Weiterentwicklung und Intensivierung von temporären Freizeit- und Veranstal-
tungsnutzungen dienen. Die Freifläche südlich des Hawerkamps soll langfristig als „Festplatz“
für Publikum intensive Veranstaltungen, z. B. für „public viewing“ oder andere „open-air-
events“, freigehalten und genutzt werden. Diese Zielsetzung entspricht auch der grundsätzli-
chen Aussage des Vereins Hawerkamp e.V. im Hafenforum zur möglichen künftigen Nutzung
und Bespielung der Flächen.
Strukturelle und qualitative Optimierung der Quartiersentwicklung sowie ganzheitliche Entwick-
lung der Bereiche Hansaring / Hafenweg (Stadtbereichszentrum) und Osmo-Gelände.
Eine Wege- und Freiflächenverknüpfung zwischen Nieberdingstraße und Hawerkamp ist über
eine Querung des DEK optional berücksichtigt worden. Weitere Berücksichtigungen von Frei-
raumvernetzungen sind im Zuge der Umsetzung weiterer langfristiger Entwicklungsoptionen
zu prüfen und aufzuzeigen.
4
11
2
5
14
16
2 Gemischte Nutzungsstruktur
4 Hochwertige Büronutzung
5 Nichtstörendes Gewerbe
11 Großflächiger Einzelhandel (Bestand)
14 Unterführung Hafenstraße / Albersloher Weges mit
Anbindung des Entwicklungspotenzials Stückgut-
bahnhof
16 Querungsbauwerk für Fußgänger Südviertel - Stadt
-
häfen
- 8 -
V/0800/2011
Bzgl. der vorhandenen Wohnnutzung im Bereich der Nieberdingstraße ist die Intention der Bewoh-
ner/-innen für eine langfristige Sicherung und eine Wohnumfeldverbesserung nachvollziehbar. Der
Wohngebäudebestand ist jedoch nicht im Eigentum der Stadt Münster. Zudem ist die Entwick-
lungsperspektive für ein Stadion in diesem Bereich durch o. g. Ratsbeschlüsse vorgegeben und
soll auch nicht geändert werden.
Das o.g. Entwicklungskonzept (Anlage 2) für die Bereiche des Stadtbereichszentrums und des
ehem. OSMO-Areals erfüllt die Anforderungen aus dem Hafenforum nach einer ganzheitlich entwi-
ckelten, aufeinander abgestimmten Planung für beide Entwicklungsbereiche nördlich des Stadtha-
fen 1. Es enthält folgende Vorschläge und Anregungen aus dem Hafenforum:
Integration der beiden Entwicklungsbereiche in die städtebaulichen Strukturen des angren-
zenden Hafen- und Herz-Jesu-Viertels,
Erhalt von Hafen typischen Gebäude(-teile) bzw. Elementen,
Vernetzung der Wegebeziehungen,
Schaffung von besonderen Aufenthaltsqualitäten,
Herausbildung einer attraktiven neuen Quartiersmitte für das gesamte Hafenviertel,
Sicherung einer öffentlich zugänglichen Wasserkante sowie Fortsetzung der vorhandenen
Gestaltung des Kreativkais bis zum DEK.
Im Rahmen der weiteren bauleitplanerischen Vorgehensweise sollen über eine öffentlich-rechtliche
Rahmenvereinbarung zwischen den Investoren, den Stadtwerken Münster als Grundstückseigen-
tümer der Flächen zwischen Stadthafen 1 und Hafenweg sowie der Stadt Münster die inhaltlichen
und zeitlichen Belange der Teilentwicklungen für das geplante Stadtbereichszentrum, das geplante
Wohnquartier auf dem ehem. OSMO-Areal und die angrenzenden wasserseitigen Grundstücke der
Stadtwerke Münster GmbH aufeinander abgestimmt und damit der ganzheitliche Entwicklungsan-
satz gewährleistet werden.
Darüber hinaus eröffnet der aktualisierte Masterplan Stadthäfen Münster zudem Optionen (vgl.
Anlagen 4 und 5) für
den Erhalt bzw. Teilerhalt vorhandener Hallen auf dem ehem. OSMO-Areal,
die Errichtung von Anlegemöglichkeiten von Freizeitschiffen im Stadthafen 1,
die Realisierung einer Wegeverbindung von der Hafennord- zur Hafensüdseite,
die Schaffung zusätzlicher öffentlicher Parkplätze im Bereich südlich Stadthafen 1,
die Berücksichtigung von Ersatzstandorten für auf der Hafennordseite noch vorhandene, tem-
poräre gastronomische Nutzungen.
Diese Optionen sind zwar nicht in der zeichnerischen Darstellung des aktualisierten Masterplans
enthalten (vgl. Anlage 1), sie sollen jedoch in den nachfolgend vorgesehenen Planungsschritten, z.
B. im Rahmen des gem. dem Beschlusspunkt 4.a beabsichtigten Investitionswettbewerb und 4.b –
städtebaulichen Untersuchung, konkretisiert, bewertet, untersucht und entschieden werden (siehe
hierzu auch Anlagen 4 und 5).
Weitere Aspekte und Ergebnisse aus dem durchgeführten Hafenforum-Prozess sind in der nach-
folgenden Begründung zu dem Beschlusspunkt 4. aufgeführt.
- 9 -
V/0800/2011
Zu Beschlusspunkt 2. und 3.:
Gemäß der Ankündigung der Verwaltung im Hafenforum soll der vom ASSVW beschlossene, ak-
tualisierte Masterplan Stadthäfen Münster in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden.
Die berücksichtigten und die nicht berücksichtigten inhaltlichen Aspekte aus dem Hafenforum wer-
den dabei dargestellt.
Dieser Rahmen der öffentlichen Veranstaltung wird auch im Sinne der frühzeitigen Bürgerbeteili-
gung gem. § 3 (1) BauGB für die im Stadthafenbereich nördlich des Albersloher Weges und bei-
derseits des Dortmund-Ems-Kanals erforderlichen Bauleitplanverfahren genutzt.
Dies gilt insbesondere für die Bereiche des geplanten Stadtbereichszentrums (SBZ) am Hansaring
und des geplanten Wohnquartiers auf dem ehemali gen OSMO-Areal. Das in der Sitzung des
ASSVW am 13.10.2011 von den jeweiligen Investoren gemeinsam vorgestellten, ganzheitlichen
Entwicklungskonzeptes (Anlage 2) wird Gegenstand dieser öffentlichen Veranstaltung sein.
Die Verwaltung wird zu einem gegeben Zeitpunkt auch einen Vorschlag vorlegen, wie die bauleit-
planerisch erforderliche Anpassung der Bereiche nördlich und südlich des Stadthafen 1 (B-Plan Nr.
401) und östlich des Dortmund-Ems-Kanals (B-Plan Nr. 348) erfolgen soll.
Für den Gesamtbereich des ehem. OSMO-Areals besteht bereits der Beschluss zur 4. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 401 vom 13.11.2002. Für den Bereich des Stadtbereichszentrums wur-
de am 07.07.2010 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahrens Nr. 535 Hansaring /
Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße vom Rat der Stadt Münster gefasst.
Zu Beschlusspunkt 4.:
Für die in den Anlagen 3a und 3b dargestellten, Stadtwerke eigenen Grundstücke nördlich und
südlich des Stadthafen 1 soll
a. für die nördlich des Stadthafen 1 (Anlage 3a) gelegen Flächen in Abstimmung mit der Stadt-
werke Münster GmbH ein Investoren-/ Architekturwettbewerb als Realisierungswettbewerb
durchgeführt werden, in dem insbesondere die folgenden inhaltlichen Aspekte untersucht und
Vorschläge zur wirtschaftlich darstellbaren Umsetzung aufgezeigt werden sollen:
Erhalt oder Teilerhalt vorhandener OSMO-Hallen,
Dienstleistungs- Büronutzung mit anteiliger Wohnnutzung,
Berücksichtigung einer Marina incl. Infrastruktur für die Freizeitschifffahrt,
Das Entwicklungskonzept für das Stadtbereichszentrum und dem ehem. OSMO-Areal, das
am 13.10.2011 dem ASSVW vorgestellt wurde, wird dabei als Rahmenbedingung berücksich-
tigt.
Für das Verfahren wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH Ver-
fahrensvorschläge erarbeiten und den parlamentarischen Gremien zur Beratung und Ent-
scheidung vorlegen.
b. für die südlich des Stadthafen 1 (Anlage 3b) wird von der Verwaltung eine städtebauliche Un-
tersuchung durchgeführt werden, in der insbesondere folgende inhaltliche Aspekte und Vor-
schläge hinsichtlich ihrer Umsetzungsfähigkeit aufgezeigt werden sollen:
Wegeverbindung zwischen Hafennord- und -südseite,
- 10 -
V/0800/2011
Öffentlicher Parkplatzangebot auf der Hafensüdseite,
Konkretisierung der städtebaulichen Strukturen gem. den grundlegenden Zielsetzungen
des aktualisierten Masterplans Stadthäfen Münster mit Gestaltungsvorschlag von öffentlich
zugänglichen Freiflächen und dem Erhalt und der Integration von Hafen typischen Objekten
und Gebäuden.
Das in der Sitzung des ASSVW am 13.10.2011 v on den jeweiligen Investoren gemeinsam vorge-
stellte ganzheitliche Entwicklungskonzept für die Hafennordseite (Anlage 2) sowie die von der
Verwaltung vorgestellten Konzeptüberlegungen für die Hafennord- und -südseite (Anlagen 4 und
5) berücksichtigen Rahmen setzend die auch im Hafenforum diskutierten und unter 4.a und 4.b
aufgeführten Aspekte. In diesem Zusammenhang sind auch Möglichkeiten für eine Verlagerung
bzw. Ansiedlung des „heaven“ im Umfeld südlich Stadthafen 1 und im Umfeld des Stadthafen 2 zu
untersuchen.
Zu Beschlusspunkt 5.:
Mit den Beschlüssen zu den o. a. Beschlusspunkten 1. bis 4. sind folgende Anträge erledigt:
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0048/2007 vom
28.11.2007: "Verkehrsprobleme im Hafen lösen – Erschließung voranbringen – Belastungen
für Anwohner senken" (Anlage 6),
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0062/2008 vom
01.12.2008: "Ehemaliges OSMO-Gelände und Umgebung: Durchführung eines Planungswett-
bewerbes" (Anlage 7),
- Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0010/2009 vom 16.03.2009: "Hafenforum - Bür-
gerschaft an der Entwicklung des Hafenquartiers beteiligen" (Anlage 8),
- Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0001/2010 vom 11.01.2010 "Veranstaltungsort
OSMO-Halle" (Anlage 9).
- Gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Frakti-
on Die Linke, der Ratsgruppe UWG/ÖDP und des Ratsherrn Langenfeld an den Rat Nr. A-
R/0020/2010 vom 03.02.2010 "Hafenforum - Neue Perspektiven für die Entwicklung am Ha-
fen" (Anlage 10),
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0059/2011 vom
21.09.2011 „Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs Hafen“ (Anlage 11).
Der mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0048/2007 vom
28.11.2007: "Verkehrsprobleme im Hafen lösen – Erschließung voranbringen – Belastungen für
Anwohner senken" geforderte Bau einer zusätzlichen Erschließungsspange vom Hafenweg zum
Hansaring auf Höhe des vormals dort ansässi gen Unternehmens Wehmeyer und des dortigen
Postgeländes ist aus verkehrlichen Gründen nicht erforderlich und Ziel führend. Hierauf hat die
Verwaltung auch ausführlich im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses zum Hafenforum
hingewiesen. Deshalb hat diese zusätzliche Straße („Erschließungsspange“) auch nicht Eingang
gefunden in die in der Sitzung des ASSVW am 13.10.2011 vorgestellte Aktualisierung des Master-
plans Stadthäfen Münster (vgl. Anlage 1) sowie in das ebenfalls in der selben Sitzung des ASSVW
von den jeweiligen Investoren gemeinsam vorgestellte, ganzheitliche Entwicklungskonzept für die
Bereiche des geplanten Stadtbereichszentrums (SBZ) am Hansaring und des geplanten Wohn-
quartiers auf dem ehemaligen OSMO-Areal (vgl. Anlage 2).
Bereits zur Vorlage V/0359/2010 „Aktualisierung des Masterplans Stadthäfen Münster - "Grundla-
gen / Perspektiven" - Durchführung eines öffentlichen Beteiligungsprozesses - "Hafenforum" hatte
- 11 -
V/0800/2011
der ASSVW am 02.06.2010 beschlossen: „Die Anträge der Fraktionen von SPD, GAL und FDP zur
Hafenentwicklung (AR/0010/2009 vom 16.03.2009, AR/0001/2010 vom 11.01.2010, AR/0062/2008
vom 01.12.2008 und AR/0048/2007 vom 28.11.2007) sind teilweise erledigt und werden im weite-
ren Verfahren des Hafenforums und bis zur Vorlage des neuen Masterplanes Stadthäfen abschlie-
ßend bearbeitet.“
Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0010/2009 vom 16.03.2009 und der gemeinsame
Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion Die Linke, der
Ratsgruppe UWG/ÖDP und des Ratsherrn Langenfeld Nr. A-R/0020/2010 vom 03.02.2010 zur
Durchführung eines Hafenforums sind mit dem von der Verwaltung von September 2010 (30.09.10
Auftaktveranstaltung) bis Mai 2011 (Bilanzveranstaltung 31.05.2011) durchgeführten Hafenforum
erledigt. Mit der Vorlage V/0277/2011 an den ASSVW zur Sitzung 19.05.2011 hat die Verwaltung
über die im Hafenforum erzielten Erkenntnisse und erreichten Ergebnisse berichtet.
Der Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0001/2010 vom 11.01.2010 "Veranstaltungsort
OSMO-Halle" (Prüfauftrag zum Erhalt einer Halle zur Nutzung für anspruchsvolle Veranstaltungen)
ist gem. Beschlusspunkt 4.a erledigt. In dem dort vorgeschlagenen Investorenwettbewerb soll ins-
besondere auch ein wirtschaftlich darstellbarer Erhalt oder Teilerhalt vorhandener OSMO-Hallen
und deren Nutzung für Veranstaltungszwecke untersucht und Vorschläge zur Umsetzung aufge-
zeigt werden.
Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0062/2008 vom
01.12.2008: "Ehemaliges OSMO-Gelände und Umgebung: Durchführung eines Planungswettbe-
werbes" und Nr. A-R/0059/2011 vom 21.09.2011 „Durchführung eines städtebaulichen Wettbe-
werbs Hafen“ sind gem. Beschlusspunkten 4.a und 4.b erledigt.
Die Antragspunkte 1. und 2. „Wettbewerb in Kooperation mit den Grundstückseigentümern“ sowie
3. „Inhaltliche Prüfaspekte“ sind gem. Beschlusspunkte 4.a und 4.b insoweit für die dort genannten
Teilräume berücksichtigt. Für die Bereiche „geplantes Stadtbereichszentrum am Hansaring“ und
„geplantes Wohnquartier ehem. OSMO-Areal“ werden gem. Beschlusspunkte 2. und 3. auf der
Grundlage der in der Sitzung des ASSVW am 13.10.2011 vorgestellten ganzheitlichen Gesamt-
konzeption (Anlage 2) zeitnah weitere, konkretisierende Planungsschritte vorbereitet und durchge-
führt.
Darüber hinaus wäre ein zusätzlicher städtebaulicher Wettbewerb wenig Ziel führend. Sowohl der
vorliegende Masterplan als auch das ganzheitliche Konzept für das geplante Stadtbereichszentrum
und Wohnquartier stellen eine qualifizierte Grundlage für die Weiterentwicklung des Hafens dar.
I. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Aktualisierung Masterplan Stadthäfen Münster
Anlage 2: Entwurf der Investoren Deilmann und Kres ing sowie Lutz und Max Stroetmann für die Nord-
seite Stadthafen 1
- 12 -
V/0800/2011
Anlage 3a: Bereich zur Durchführung eines Investor en-/ Architekturwettbewerbs (Realisierungswettbe-
werb)
Anlage 3b: Bereich zur Durchführung weiterer städtebaulicher Untersuchungen
Anlagen 4 u. 5: Strukturkonzepte der Planungsverwaltung für die Südseite Stadthafen 1
Anlage 6: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0048/2007 vom
28.11.2007: "Verkehrsprobleme im Hafen lösen – Erschließung voranbringen – Belastungen
für Anwohner senken"
Anlage 7: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0062/2008 vom
01.12.2008: "Ehemaliges OSMO-Gelände und Umgebung: Durchführung eines Planungs-
wettbewerbes"
Anlage 8: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0010/2009 vom 16.03.2009: "Hafenforum -
Bürgerschaft an der Entwicklung des Hafenquartiers beteiligen"
Anlage 9: Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0001/2010 vom 11.01.2010 "Veranstaltungsort
OSMO-Halle"
Anlage 10: Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion Die Linke,
der Ratsgruppe UWG/ÖDP und des Ratsherrn Langenfeld an den Rat Nr. A-R/0020/2010
vom 03.02.2010 "Hafenforum - Neue Perspektiven für die Entwicklung am Hafen"
Anlage 11: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0059/2011 vom
21.09.2011 „Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs Hafen“
Anlage11
3071 Zeichen
Vorlage V/0800/2011 Anlage 11 Antrag an den Rat Nr. A-R/0059/2011 21.09.2011 Antrag z Durchführung eines Br städtebaulichen Wettbewerbs Hafen m caı Münster Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 /8 99 58 10 Fax: 0251/89958 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene-muenster.de Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In Kooperation mit den Grundstückseigentümern sowie mit den Hafenvereinen lobt die Stadt für den Stadthafen I und sein direktes Umfeld einen städtebaulichen Ideenwettbewerb aus. 2. Aufgaben des Wettbewerbs sind, die Ergebnisse des Hafenforums und die bereits formulierten Vorstellungen von Grundstückseigentümern zu integrieren und zu einem städtebaulichen Gesamtbild zusammenzufassen. Die Fortschreibung des Masterplans Hafen ist vorzubereiten und Grundlagen für die Bauleitplanung sind zu legen. 3. Der Wettbewerb wird unter folgenden Prämissen ausgelobt: « Erhalt eines Teiles der OSMO-Hallen für Kultur, Sport, Freizeit und Veranstaltungen « Weiterentwicklung und Ergänzung der Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote entlang der Straßen Hansaring und Hafenweg e Schutz der Wohnungen im südlichen Hansaviertel und entlang der Schillerstraße vor zunehmenden Kfz-Verkehr und vor erhöhten Lärmimmissionen « öffentliche Zugänglichkeit des nördlichen Hafenufers « Durchgrünung des Plangebietes « Erhalt von für Münster hafentypischen und Ortsbild prägenden Bauten und Anlagen «e Berücksichtigung der auf dem südlichen Hafenufer gelegenen GuD-Anlage der Stadtwerke (Schutz vor „heranrückenden“ immissionsempfindlichen Nutzungen) Den Teilnehmern des Wettbewerbs werden außerdem folgende Empfehlungen gegeben: + Kleinteilige Mischung aus Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Versorgen statt Monostrukturen «e Anpassung der Bebauung in Größe und Höhe an die Umgebung anpassen, Verzicht auf „Solitäre“ « Pflege und Entwicklung des Bestands wichtiger als Abriss und Neubau + Integration der etablierten Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie der Gastronomie 4. \Wettbewerbsgebiet soll der Bereich südlich Hansaring/Schillerstraße und nördlich Stadthafen 1, östlich Albersioher Weg und westlich DEK sein. Angrenzende Bereiche, vor allem Südufer Stadthafen 1, Nordseite Hansaring/Schillerstraße, sind planerisch zu berücksichtigen. 5. Um die Beteiligung der BürgerInnen sicherzustellen, wird der Wettbewerb in einem dialogischen und kooperativen Verfahren durchgeführt. Zwischen- und Endergebnisse sind dabei in geeigneter Weise öffentlich dar- und vorzustellen. 6. Die Hafenvereine sollen ebenso wie die Grundstückseigentümer im Preisgericht angemessen vertreten sein (Sachpreisrichterln). 7. Der Wettbewerb wird noch in diesem Jahr ausgelobt und bis Mitte 2012 abgeschlossen. Il. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für den Wettbewerb werden aus den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Produktgruppe 0901, „Stadt- und Regionalplanung“ (HH-Plan S. 316), finanziert. Begründung: Erfolgt mündlich gez. Hery Klas und Fraktion
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (20)
- Lübecker Straße
- Münzstraße 15
- Windthorststraße 7
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Nieberdingstraße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Schillerstraße
- Dortmunder Straße
- Bernhard-Ernst-Straße
- Hafenstraße
- Lippstädter Straße
- Hafenweg
- Hansaring
- Albersloher Weg
- Lütkenbecker Weg
- Industrieweg
- Am Mittelhafen
- Geringhoffstraße 48
- Bremer Straße 54r
- Soester Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0800/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.10.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37