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BV2/030/2026

Parkverbotsschilder auf der Holbeinstraße - Anfrage der CDU-Fraktion

Anfrage 14.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2, Sitzung am 27.01.2026, TOP 8.13

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Beantwortung BV2 030 2026 Parkverbotsschilder auf der Holbeinstraße

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760 Zeichen

BV2/030/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich
Düsseldorf, 13.01.2026
CDU-Fraktion
der Bezirksvertretung 2
 
 
 
 
 
 
An den
Bezirksbürgermeister
des Stadtbezirks 2
Herrn Philipp Schlee
 
 
 
Betrifft:
Parkverbotsschilder auf der Holbeinstraße 
- Anfrage der CDU-Fraktion
1. Warum wurden auf einer Seite der Holbeinstraße durchgehend 
Parkverbotsschilder aufgestellt?
 
2. Warum konnte die Bestandssituation nicht beibehalten werden?
 
3. Gibt es alternative Parkmöglichkeiten in der Nähe?
 
 
Sachdarstellung:
Auf einer Seite der Holbeinstraße wurde über die gesamte Länge ein Parkverbot 
verhängt. Hierdurch fallen etwa 20 Parkplätze weg, in einem Gebiet, in dem die 
Parksituation ohnehin sehr angespannt ist.
 
 
gez. Achim Graf
Fraktionsvorsitzender

Beantwortung BV2 030 2026 Parkverbotsschilder auf der Holbeinstraße

1365 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzung: 27.01.2026 
Vorlagennummer BV2/030/2026 
 
 
 
Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.2026 
hier: Parkverbotsschilder auf der Holbeinstraße  
 
Frage 1: 
Warum wurden auf einer Seite der Holbeinstraße durchgehend Parkverbotsschilder 
aufgestellt? 
 
Antwort:  
Mit einer Fahrbahnbreite von ca.6,0m ist lediglich ein einseitiges Parken am 
Fahrbahnrand straßenverkehrsrechtlich zulässig. Das verkehrsrechtlich angeordnete 
einseitige eingeschränkte Halteverbot stellt lediglich die örtliche Parkregelung klar.  
Mit der nunmehr ausreichenden Restfahrbahnbreite konnte zudem die Einbahnstraße 
im Abschnitt zwischen Karl-Müller-Straße und Rembrandtstraße für den Radverkehr 
geöffnet werden. 
 
 
Frage 2: 
Warum konnte die Bestandssituation nicht beibehalten werden? 
 
Antwort: 
Die Holbeinstraße stellt einen wichtigen Schulweg zur Brehm-Schule dar. Ein 
beidseitiges Parken hätte ausschließlich mittels Verkehrszeichen Vz315 Parken auf 
Gehwegen dauerhaft gestattet werden können. Die Gehwege weisen hierfür mit 
jeweils ca. 2m jedoch keine ausreichende Breite auf. 
 
 
Frage 3: 
Gibt es alternative Parkmöglichkeiten in der Nähe? 
 
Antwort:  
In der Holbeinstraße und den Nachbarstraßen ist aus Sicht der Verwaltung 
ausreichend Parkraum vorhanden. Aktuell sind diese nur durch die 
Schulbaumaßnahme in der Karl-Müller-Straße eingeschränkt.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2026 Bezirksvertretung 2
TOP 8.13 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV2/030/2026
Typ
Anfrage
Datum
14.01.2026
Erstellt
14.01.2026 11:06