BV2/030/2026
Parkverbotsschilder auf der Holbeinstraße - Anfrage der CDU-Fraktion
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Anfrage
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BV2/030/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 13.01.2026 CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 2 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 2 Herrn Philipp Schlee Betrifft: Parkverbotsschilder auf der Holbeinstraße - Anfrage der CDU-Fraktion 1. Warum wurden auf einer Seite der Holbeinstraße durchgehend Parkverbotsschilder aufgestellt? 2. Warum konnte die Bestandssituation nicht beibehalten werden? 3. Gibt es alternative Parkmöglichkeiten in der Nähe? Sachdarstellung: Auf einer Seite der Holbeinstraße wurde über die gesamte Länge ein Parkverbot verhängt. Hierdurch fallen etwa 20 Parkplätze weg, in einem Gebiet, in dem die Parksituation ohnehin sehr angespannt ist. gez. Achim Graf Fraktionsvorsitzender
Beantwortung BV2 030 2026 Parkverbotsschilder auf der Holbeinstraße
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Seite 1 von 1 Sitzung: 27.01.2026 Vorlagennummer BV2/030/2026 Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.2026 hier: Parkverbotsschilder auf der Holbeinstraße Frage 1: Warum wurden auf einer Seite der Holbeinstraße durchgehend Parkverbotsschilder aufgestellt? Antwort: Mit einer Fahrbahnbreite von ca.6,0m ist lediglich ein einseitiges Parken am Fahrbahnrand straßenverkehrsrechtlich zulässig. Das verkehrsrechtlich angeordnete einseitige eingeschränkte Halteverbot stellt lediglich die örtliche Parkregelung klar. Mit der nunmehr ausreichenden Restfahrbahnbreite konnte zudem die Einbahnstraße im Abschnitt zwischen Karl-Müller-Straße und Rembrandtstraße für den Radverkehr geöffnet werden. Frage 2: Warum konnte die Bestandssituation nicht beibehalten werden? Antwort: Die Holbeinstraße stellt einen wichtigen Schulweg zur Brehm-Schule dar. Ein beidseitiges Parken hätte ausschließlich mittels Verkehrszeichen Vz315 Parken auf Gehwegen dauerhaft gestattet werden können. Die Gehwege weisen hierfür mit jeweils ca. 2m jedoch keine ausreichende Breite auf. Frage 3: Gibt es alternative Parkmöglichkeiten in der Nähe? Antwort: In der Holbeinstraße und den Nachbarstraßen ist aus Sicht der Verwaltung ausreichend Parkraum vorhanden. Aktuell sind diese nur durch die Schulbaumaßnahme in der Karl-Müller-Straße eingeschränkt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV2/030/2026
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 14.01.2026
- Erstellt
- 14.01.2026 11:06