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JR24/0007/2017

WLAN an münsterischen Schulen nutzbar machen!

Anregungen des Jugendrates gem. § 24 GO 20.12.2017

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JR-0007-2017

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JR-0007-2017

1574 Zeichen

Noah Börnhorst – Jugendrat Münster  – Hafenstr. 30 - 48153 Münster 
 
 
 
Donnerstag, 24. August 2017 
Anregung gemäß §24 der GO des Landes NRW 
Betr.: WLAN an münsterischen nutzbar machen! 
D
er Jugendrat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 30.03. beschlossen die aus der 
Zukunftswerkstatt Hiltrup hervorgegangenen Ideen als Anregungen aufzugreifen. Aus 
diesem Grund regt der Jugendrat der Stadt Münster gemäß §24 der Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen an, 
1. „das Wlan -System am Schulzentrum in Hiltrup zu verbessern , um eine effektive
Nutzung zu ermöglichen.“
2. „die effektive Nutzbarkeit der Wlan -Systeme an anderen Schulen, die bereits
ausgestattet wurden zu überprüfen und auch hier  ggf. Verbesserungen
vorzunehmen.“
Begründung: 
Wlan-Netze an die Schulen zu bringen ist ein wichtiger Schritt um Schulen zukunftssicher 
und modern auszustatten. Insbesondere für die Idee „bring your own device“, ist es 
wichtig eine solche Ausstattung zu ha ben. SchülerInnen haben nun berichtet, dass die 
Nutzung jedoch nur sehr eingeschränkt möglich ist, weil das Netz in Hiltrup häufig 
überlastet ist, wodurch eine effektive Nutzung nicht mehr möglich ist.  
i.A
.
Noah Börnhorst 
Vorstandsmitglied im Jugendrat Münster 
An  
die Mitglieder der BV-Hiltrup 
Herrn Oberbürgermeister Lewe 
Z
ur Kenntnis: 
An die Mitglieder des Rates 
Im Auftrag: 
Noah Börnhorst 
Vorstandsmitglied 
info@noah-boernhorst.de 
015756241836 
P
ostanschrift: 
 Jugendrat der Stadt Münster 
Hafenstraße 30 
48153 Münster 
Anregung des Jugendrates an den Rat Nr. JR/0007/2017

Beratungsverlauf (2)

18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.01.2018 Rat
TOP 10.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hafenstraße 30

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Details

Aktenzeichen
JR24/0007/2017
Typ
Anregungen des Jugendrates gem. § 24 GO
Datum
20.12.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37