2024/0203
Durchführung einer Abfrage von Unternehmen zur Ermittlung von Abwärmepotentialen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung
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2024/0203
4944 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.09.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordn etenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Amt für
Klimaschutz und
Klimaanpassung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0203
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Durchführung einer Abfrage von Unternehmen zur Ermittlung von
Abwärmepotentialen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung
Vorlage vom: 29.08.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Befragung zu Abwärmepotentialen in Darmstädter Unternehmen im
Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sowie die für die Umfrage vorgesehenen
Befragungsunterlagen zu .
Anlagen: Erhebung Wärmeverbrauch und Abwärmepotentiale
Anschreiben Anfrage zu Abwärme
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.08.2024
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist gemäß § 13 des hessischen Energiegesetzes (HEG) zur
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Weiterhin trat am 01.01.2024 das
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) auf
Bundesebene in Kraft. Beide Gesetze haben zum Ziel, dass die jeweils kraft Gesetzes
zuständigen Kommunen eine Kommunale Wärmeplanung erstellen (Pflichtaufgabe) .
Eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen zum
01.Januar 2024 mehr als 100.000 Einwohner /innen gemeldet sind, bis spätestens 30.Juni
2026, zu erstellen.
Sowohl das hessische Energiegesetz, als auch das noch in Landesrecht zu überführende Gesetz
für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze und auch der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsplanungen im Dezember 2021 sehen
in diesem Rahmen eine Ermittlung der Abwärmepotentiale vor.
Zur Ermittlung der Abwärmepotentiale ist eine Erhebung in Form einer Befragung Darmst ädter
Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen vorgesehen. Im Rahmen der Erhebung werden
Angaben zu Energiebezug, Wärmebedarf und –gestehung sowie geschätzten Abwärme -
potentialen abgefragt. Darüber hinaus wird das Interesse an der Vermarktung sowie von
Unterstützungsbedarf ermittelt.
Der Fragebogen wird den Unternehmen in Form einer durch Zugangscode personalisierten
online-Befragung zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen werden über ein postalisches
Anschreiben um Teilnahme gebeten. Die inhaltliche Vera ntwortung für die Befragung trägt das
Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung. Organisatorisch und technisch wird d ie Befragung
durch die Abteilung Statistik und Stadtforschung im Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
betreut.
Die Antworten werden in For m eines anonymisierten Datensatzes auf einem abgeschotteten
Laufwerk in der Abteilung Statistik und Stadtforschung gespeichert. Die Einhaltung der
aktuellen Datenschutzbestimmungen wird zu jeder Zeit sichergestellt. Die in der Umfrage
gemachten Angaben wer den gemäß den Anford erungen des Datenschutzes ausgewertet bzw.
verwendet.
Die Befragung soll voraussichtlich im Q3/2024 durchgeführt werden. Die Ergebnisse liegen
voraussichtlich im Herbst 2024 vor. Diese werden nicht veröffentlicht, sondern im Rahmen der
Potentialermittlung der kommunalen Wärmeplanung durch das für die Erstellung beauftragte
Konsortium aus Infrastruktur & Umwelt Darmstadt – Professor Böhm und Partner, der GEF
Ingenieur AG und dem In stitut für Energie - und Umweltforschung Heidelberg verarbeitet.
Die Magistratsvorlage sowie der verwende te Onlinefragebogen und das Informationsschreiben
sind mit der Abteilung Statistik und Stadtforschung sowie der Datenschutzbeauftragten
abgestimmt bzw. wurden zur Kenntnis genommen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen
keine Bedenken gegen die Durchführung der Umfrage .
Dezernat I Dezernat III
Hanno Benz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
anlage 4
274 Zeichen
Punkt 3: Durchführung einer Abfrage von Unternehmen zur Ermittlung von Abwärmepotentialen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung (V-Nr. 2024/0203) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 3
5014 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.09.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordn etenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Amt für
Klimaschutz und
Klimaanpassung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15
III 69
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0203
Magistratsbeschluss -Nr.
313
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Durchführung einer Abfrage von Unternehmen zur Ermittlung von
Abwärmepotentialen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung
Vorlage vom: 29.08.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Befragung zu Abwärmepotentialen in Darmstädter Unternehmen im
Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sowie die für die Umfrage vorgesehenen
Befragungsunterlagen zu.
Anlagen: Erhebung Wärmeverbrauch und Abwärmepotentiale
Anschreiben Anfrage zu Abwärme
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 18.09.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.08.2024
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist gemäß § 13 des hessischen Energiegesetzes (HEG) zur
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Weiterhin trat am 01.01.2024 das
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) auf
Bundesebene in Kraft. Beide Gesetze haben zum Ziel, dass die jeweils kraft Gesetzes
zuständigen Kommunen eine Kommunale Wärmeplanung erstellen (Pflichtaufgabe) .
Eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen
zum 01.Januar 2024 mehr als 100.000 Einwohner /innen gemeldet sind, bis spätestens
30.Juni 2026, zu erstellen.
Sowohl das hessische Energiegesetz, als auch das noch in Landesrecht zu überführende
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze und auch der
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsplanungen im
Dezember 2021 sehen in diesem Rahmen eine Ermittlung der Abwärmepotentiale vor.
Zur Ermittlung der Abwärmepotentiale ist eine Erhebung in Form einer Bef ragung
Darmstädter Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen vorgesehen. Im Rahmen der
Erhebung werden Angaben zu Energiebezug, Wärmebedarf und –gestehung sowie
geschätzten Abwärme -potentialen abgefragt. Darüber hinaus wird das Interesse an der
Vermarktung sowie von Unterstützungsbedarf ermittelt.
Der Fragebogen wird den Unternehmen in Form einer durch Zugangscode personalisierten
online-Befragung zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen werden über ein postalisches
Anschreiben um Teilnahme gebeten. Die inh altliche Verantwortung für die Befragung trägt
das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung. Organisatorisch und technisch wird d ie
Befragung durch die Abteilung Statistik und Stadtforschung im Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung betreut.
Die Antworten werden in Form eines anonymisierten Datensatzes auf einem abgeschotteten
Laufwerk in der Abteilung Statistik und Stadtforschung gespeichert. Die Einhaltung der
aktuellen Datenschutzbestimmungen wird zu jeder Zeit sichergestellt. Die in der Umfrage
gemachten Angaben werden gemäß den Anford erungen des Datenschutzes ausgewertet bzw.
verwendet.
Die Befragung soll voraussichtlich im Q3/2024 durchgeführt werden. Die Ergebnisse liegen
voraussichtlich im Herbst 2024 vor. Diese werden nicht veröffentlicht, sondern im Rahmen
der Potentialermittlung der kommunalen Wärmeplanung durch das für die Erstellung
beauftragte Konsortium aus Infrastruktur & Umwelt Darmstadt – Professor Böhm und
Partner, der GEF Ingenieur AG und dem In stitut für Energie - und Umweltforschung
Heidelberg verarbeitet.
Die Magistratsvorlage sowie der verwende te Onlinefragebogen und das
Informationsschreiben sind mit der Abteilung Statistik und Stadtforschung sowie der
Datenschutzbeauftragten abgestimmt bzw. wurden zur Kenntnis genommen. Aus
datenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Durchführung der Umfrage .
Dezernat I Dezernat III
Hanno Benz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
anlage 1
5413 Zeichen
E-Mail: waermeplanung@darmstadt.de
Internet: www.darmstadt.de/klimaschutz
Telefon: 06151 13-4900
Fax: 06151 13-474930
Amt für Klimaschutz und Postfach 11 10 61
Klimaanpassung 64225 Darmstadt
Erhebung Wärmeverbrauch und Abwärmepotenziale
von gewerblichen Unternehmen und Forschungs-
einrichtungen
Der Magistrat
69/112 – 07.24
1. Allgemeine Angaben:
Firmenname
Ansprechpartner
E-Mail-Adresse
Wirtschaftszweig nach WZ 2008
Produktionsmengen
Bezugsjahr =
Hauptprodukt 1: [t, l, m, Stk)
Nutzfläche der beheizten Firmengebäude [m 2]
Sonstige: [t, l, m, Stk)
2. Energiebezug, Wärmebedarf und –gestehung:
Bitte Jahresverbrauch der wichtigsten Energieträger in den einzelnen Anwendungsbereichen eintra-
gen in den Bandbreiten 0,1 - 2,5 GWh, mit einer Bandbreite von 0,5 GWh von 2,5 - 7,5 GWh, und
mit einer Bandbreite von 2 GWh über 7,5 GWh. (H i = Heizwert; H S = Brennwert)
Öl
[MWhHi/]
Gas
[MWhHs/a]
Strom
[MWh/a]
FW
[MWhHi/a]
Sonstige
[MWhHi/a]
Raumwärme
Warmwasserbereitung
Prozesswärme >100 °C
Prozesswärme <100 °C
Energiebezug (Stroman-
wendung/ Kühlung)
Welche der folgenden Einrichtungen sind in Ihrem Betrieb vorhanden?
Leistung mit Einheit [MW el , MWth, …]
Kraft-Wärme-Kopplung
Wärmerückgewinnung
Klimaanlage
Druckluft
3. Abwärmepotenziale (Schätzungen)
Bitte ergänzen Sie die Ihnen bekannten Abwärmepotenziale und kennzeichnen Sie, ob es sich um
exakte Werte (=E) oder Schätzwert (=S) handelt. Wenn Sie hierzu eine Rücksprache wünschen,
melden wir uns gerne bei Ihnen.
Menge (Exakt = E, Schätzung = S)
[MWh/a]
Temperatur
[°C]
Abgase/Rauchgase
Prozessabluft
Prozessabwasser /
Kühlwasser
Es gibt eine jahreszeitliche Abhängigkeit der Abwärmemengen.
Die Abwärme ist auf grund von Produktionsprozessen, Revisionszeiträumen nicht immer
verfügbar.
4. Perspektive/Planung
Es liegen Planungen für Änderungen der Anlage vor, z. B. ein Ausbau, welche die zukünftige
Abwärmemenge verändern. (Angabe von Schätzwerten)
Menge
[MWh/a]
Temperatur
[°C]
Erhöhung der Abwärmemenge
Reduktion der Abwärmemenge
Es besteht Interesse an der Vermarktung von Abwärme.
Es besteht Unterstützungsbedarf - Bitte melden Sie sich bei mir zur Besprechung möglicher
Abwärmepotenziale.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Information zum Datenschutz bei Erhebung Ihrer Daten (gemäß Art. 13 DS -GVO):
Anwendungsbereich: kommunale Wärmeplanung.
Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung hat gesetzlich definierte Aufträge: beispielswei-
se die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Um diese Aufgaben zu erfüllen, verarbei-
ten wir die im Formular erhobenen personenbezogenen Daten. Diese Angaben werden bei
Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorgaben basierend auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i. V. mit § 3
Abs. 1 Hessisches Datenschutz - und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) erhoben, elektro-
nisch gespeichert, verarbeitet und genutzt. Ihre Daten werden zwecks Auswertung innerhalb
der Stadtverwaltung und an einen beauftragten Dienstleister weitergeleitet. Eine Speicherung,
Verwendung oder Weitergabe für andere Zwecke findet nicht statt.
Informationen über Sie geben wir nur weiter, wenn gesetzliche Bestimmungen dies verlangen
oder Sie eingewilligt haben.
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten bis zur Zweckerfüllung vorgehalten.
Ihr gutes Recht
Sie haben insbesondere das Recht auf Au skunft über die zu Ihrer Person/Ihrem Unternehmen
gespeicherten Daten, das Berichtigen unrichtiger Angaben, das Einschränken der Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten, wenn z. Bsp. die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten
wird und die Löschung n icht mehr erforderlicher Daten – soweit diese Angaben nicht aufgrund
gesetzlicher Vorschriften aufzubewahren sind. Zudem können Sie eine freiwillig erteilte Einwil-
ligung zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten widerrufen. Außerdem haben Sie das
Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbei-
tung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nach-
kommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht ode r eine
Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet. Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerde-
recht gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde.
Ihre Unterstützung
Bei Fragen zur Erfassung und Verarbeitung Ihrer Daten steht Ihnen das Amt für Klimaschut z
und Klimaanpassung klimaschutz@darmstadt.de , 06151 13-4900 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich direkt an die Datenschutzbeauftragte bzw. den
Datenschutzbeauftragten: datenschutz@darmstadt.de , 06151 13-2401 oder 13-2402.
Die für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zuständige Aufsichtsbehörde ist der Hessische
Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav -Stresemann-Ring 1,
65189 Wiesbaden oder poststelle@datenschutz.hessen.de .
anlage 2
3002 Zeichen
Der Magistrat
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
MUSTER
Der Magistrat
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13-4900
Internet: www.darmstadt.de
E-Mail: waermeplanung @darmstadt.de
Datum
19.08.2024
Sehr geehrter Herr Mustermann,
die Wärmewende zählt zu den großen Herausforderungen der nächsten Jahre, um Kosten- und
Versorgungssicherheit zu ge währleisten, geopolitisch kritische Abhängigkeiten zu reduzieren und nicht
zuletzt um die so essentiellen Klimaschutzziele erreichen zu können.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein dieser notwendigen und drängenden
Wärmewende mit dem Ziel einer langfristig treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Im vergangenen
Jahr hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt daher ein Konsortium mit der Erstellung dieser
kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Rechtsgrundlage hierfür bildet das „Wärmeplanungsgesetz“
des Bundes (Gesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze , WPG) sowie das
Hessische Energiegesetz (HEG) .
Für eine zukunftssichere Wärmeversorgung der Stadt Darmstadt spielen neben den Wärmebedarfen
auch gerade klimafreundliche Wärmequellen im Stadtgebiet eine wichtige Rolle , weswegen auch die
Nutzung von unvermeidbarer Abwärme berücksichtigt werden soll. Darunter fällt unter anderem auch
Abwärme aus Industrie - und Gewerbeprozessen. Die vorhandenen Abwärmepotentiale in unser er Stadt
möchten wir im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung möglichst realistisch erfassen und
berücksichtigen . Neue Konzepte und Chancen zur Nutzung dieses bisher häufig nicht oder nur
teilweise erkannten Potentials über das jeweilige Grundstück hinaus sind in der Folge denkbar.
Hierzu brauchen wir Ihre Unterstützung! (Verlinkung Fragebogen auf der nächsten Seite)
Im Rahmen der Erhebung werden Angaben zu Energiebezug, Wärmebedarf und –gestehung sowie
geschätzten Abwärmepotentialen abgefragt. Darüber hinaus erfragen wir auch Ihr Interesse an der
potentiellen Vermarktung der Abwärme Ihres Unternehmens und bieten Ihnen die Möglichkeit
gegebenenfalls notwendigen Unterstützungsbedarf anzugeben.
2
Füllen Sie hierzu bitte den unten verlinkten Online-Fragebogen bis zum xx.xx.2024 aus.
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der
Kommunalen Wärmeplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt genutzt. Ausführliche Hinweise zu den
geltenden Datenschutzbestimmungen finden Sie in der beiliegen den Datenschutzerklärung.
Die Abfrage erreichen Sie unter folgendem Link:
www.darmstadt.de/ abwaerme
Ihr individueller Zugangscode: Mustercode
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter waermeplanung@ darmstadt.de zur Verfügung.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe bei dieser gesamtstädtischen Aufgabe!
Mit freundlichen Grüßen
Hanno Benz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
Anlage
Information zum Datenschutz
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Luisenplatz 5a
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- Vorlagen-Nr.
- 2024/0203
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.08.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00