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2024/0203

Durchführung einer Abfrage von Unternehmen zur Ermittlung von Abwärmepotentialen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung

Magistratsvorlage 29.08.2024

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2024/0203

4944 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.09.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III  an die Stadtverordn etenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Amt für 
Klimaschutz und 
Klimaanpassung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0203 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Durchführung einer Abfrage von Unternehmen zur Ermittlung von 
Abwärmepotentialen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung  
 
Vorlage vom: 29.08.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Befragung zu Abwärmepotentialen  in Darmstädter Unternehmen im 
Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sowie die  für die Umfrage vorgesehenen 
Befragungsunterlagen zu . 
 
 
Anlagen: Erhebung Wärmeverbrauch und Abwärmepotentiale  
Anschreiben Anfrage zu Abwärme  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.08.2024 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist gemäß § 13 des hessischen Energiegesetzes (HEG) zur 
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Weiterhin trat am 01.01.2024 das 
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) auf 
Bundesebene in Kraft. Beide Gesetze haben zum Ziel, dass die jeweils kraft Gesetzes 
zuständigen Kommunen eine Kommunale Wärmeplanung erstellen (Pflichtaufgabe) .  
Eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen zum 
01.Januar 2024 mehr als 100.000 Einwohner /innen gemeldet sind, bis spätestens 30.Juni 
2026, zu erstellen.  
 
Sowohl das hessische Energiegesetz, als auch das noch in Landesrecht zu überführende Gesetz 
für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der  Wärmenetze und auch der Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsplanungen im Dezember 2021 sehen 
in diesem Rahmen eine Ermittlung der Abwärmepotentiale vor.  
 
Zur Ermittlung der Abwärmepotentiale ist eine Erhebung in Form einer Befragung Darmst ädter 
Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen vorgesehen. Im Rahmen der Erhebung werden 
Angaben zu Energiebezug, Wärmebedarf und –gestehung sowie geschätzten Abwärme -
potentialen abgefragt. Darüber hinaus wird das Interesse an der Vermarktung sowie von 
Unterstützungsbedarf ermittelt.  
 
Der Fragebogen wird den Unternehmen in Form einer durch Zugangscode personalisierten 
online-Befragung zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen werden über ein postalisches 
Anschreiben um Teilnahme gebeten. Die inhaltliche Vera ntwortung für die Befragung trägt das 
Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung. Organisatorisch und technisch wird d ie Befragung 
durch die Abteilung Statistik und Stadtforschung im Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
betreut.  
Die Antworten werden in For m eines anonymisierten Datensatzes auf einem abgeschotteten 
Laufwerk in der Abteilung Statistik und Stadtforschung gespeichert. Die Einhaltung der 
aktuellen Datenschutzbestimmungen wird zu jeder Zeit sichergestellt. Die in der Umfrage 
gemachten Angaben wer den gemäß den Anford erungen des Datenschutzes  ausgewertet bzw. 
verwendet. 
 
Die Befragung soll voraussichtlich im Q3/2024 durchgeführt werden. Die Ergebnisse liegen 
voraussichtlich im Herbst 2024 vor. Diese werden nicht veröffentlicht, sondern im Rahmen der 
Potentialermittlung der kommunalen Wärmeplanung durch das für die Erstellung beauftragte 
Konsortium aus Infrastruktur & Umwelt Darmstadt – Professor Böhm und Partner, der GEF 
Ingenieur AG und dem In stitut für Energie - und Umweltforschung Heidelberg  verarbeitet. 
 
Die Magistratsvorlage sowie der verwende te Onlinefragebogen und das Informationsschreiben  
sind mit der Abteilung Statistik und Stadtforschung sowie der Datenschutzbeauftragten 
abgestimmt bzw. wurden zur Kenntnis genommen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen 
keine Bedenken  gegen die Durchführung der Umfrage . 
 
Dezernat I     Dezernat III 
 
 
 
Hanno Benz    Michael Kolmer  
Oberbürgermeister    Stadtrat

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274 Zeichen

Punkt 3: Durchführung einer Abfrage von Unternehmen zur Ermittlung von 
Abwärmepotentialen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung 
 (V-Nr. 2024/0203) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt 
von der Vorlage Kenntnis.

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5014 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.09.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III  an die Stadtverordn etenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Amt für 
Klimaschutz und 
Klimaanpassung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 
III 69 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0203 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
313 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Durchführung einer Abfrage von Unternehmen zur Ermittlung von 
Abwärmepotentialen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung  
 
Vorlage vom: 29.08.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Befragung zu Abwärmepotentialen  in Darmstädter Unternehmen im 
Rahmen der kommunalen Wärmeplanung sowie die für die Umfrage vorgesehenen 
Befragungsunterlagen zu.  
 
 
Anlagen: Erhebung Wärmeverbrauch und Abwärmepotentiale  
Anschreiben Anfrage zu Abwärme  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 18.09.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.08.2024  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist gemäß § 13 des hessischen Energiegesetzes (HEG) zur 
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Weiterhin trat am 01.01.2024 das 
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) auf 
Bundesebene in Kraft. Beide Gesetze haben zum Ziel, dass die jeweils kraft Gesetzes 
zuständigen Kommunen eine Kommunale Wärmeplanung erstellen (Pflichtaufgabe) .  
Eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen 
zum 01.Januar 2024 mehr als 100.000 Einwohner /innen gemeldet sind, bis spätestens 
30.Juni 2026, zu erstellen.  
 
Sowohl das hessische Energiegesetz, als auch das noch in Landesrecht zu überführende 
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der  Wärmenetze und auch der 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsplanungen im 
Dezember 2021 sehen in diesem Rahmen eine Ermittlung der Abwärmepotentiale vor.  
 
Zur Ermittlung der Abwärmepotentiale ist eine Erhebung in Form einer Bef ragung 
Darmstädter Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen vorgesehen. Im Rahmen der 
Erhebung werden Angaben zu Energiebezug, Wärmebedarf und –gestehung sowie 
geschätzten Abwärme -potentialen abgefragt. Darüber hinaus wird das Interesse an der 
Vermarktung sowie von Unterstützungsbedarf ermittelt.  
 
Der Fragebogen wird den Unternehmen in Form einer durch Zugangscode personalisierten 
online-Befragung zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen werden über ein postalisches 
Anschreiben um Teilnahme gebeten. Die inh altliche Verantwortung für die Befragung trägt 
das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung. Organisatorisch und technisch wird d ie 
Befragung durch die Abteilung Statistik und Stadtforschung im Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung betreut.  
Die Antworten werden in Form eines anonymisierten Datensatzes auf einem abgeschotteten 
Laufwerk in der Abteilung Statistik und Stadtforschung gespeichert. Die Einhaltung der 
aktuellen Datenschutzbestimmungen wird zu jeder Zeit sichergestellt. Die in der Umfrage 
gemachten Angaben werden gemäß den Anford erungen des Datenschutzes  ausgewertet bzw. 
verwendet. 
 
Die Befragung soll voraussichtlich im Q3/2024 durchgeführt werden. Die Ergebnisse liegen 
voraussichtlich im Herbst 2024 vor. Diese werden nicht veröffentlicht, sondern im Rahmen 
der Potentialermittlung der kommunalen Wärmeplanung durch das für die Erstellung 
beauftragte Konsortium aus Infrastruktur & Umwelt Darmstadt – Professor Böhm und 
Partner, der GEF Ingenieur AG und dem In stitut für Energie - und Umweltforschung 
Heidelberg verarbeitet. 
 
Die Magistratsvorlage sowie der verwende te Onlinefragebogen und das 
Informationsschreiben  sind mit der Abteilung Statistik und Stadtforschung sowie der 
Datenschutzbeauftragten abgestimmt  bzw. wurden zur Kenntnis genommen. Aus 
datenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken  gegen die Durchführung der Umfrage . 
 
Dezernat I     Dezernat III

Hanno Benz    Michael Kolmer  
Oberbürgermeister    Stadtrat

anlage 1

5413 Zeichen

E-Mail:    waermeplanung@darmstadt.de  
Internet: www.darmstadt.de/klimaschutz 
Telefon:  06151 13-4900 
Fax:        06151 13-474930 
 
  
 
 
 
 
 
 
Amt für Klimaschutz und Postfach 11 10 61     
Klimaanpassung 64225 Darmstadt  
Erhebung Wärmeverbrauch und Abwärmepotenziale 
von gewerblichen Unternehmen und Forschungs-
einrichtungen 
Der Magistrat 
69/112 – 07.24 
 
 
 
 
1. Allgemeine Angaben:  
Firmenname  
      
Ansprechpartner  
       
 E-Mail-Adresse 
       
Wirtschaftszweig nach WZ 2008  
      
Produktionsmengen  
Bezugsjahr =        
 
Hauptprodukt 1:       [t, l, m, Stk)  
Nutzfläche der beheizten Firmengebäude [m 2]  
      
 Sonstige:       [t, l, m, Stk)  
 
 
2. Energiebezug, Wärmebedarf und –gestehung:  
Bitte Jahresverbrauch der wichtigsten Energieträger in den einzelnen Anwendungsbereichen eintra-
gen in den Bandbreiten 0,1 - 2,5 GWh, mit einer Bandbreite von 0,5 GWh von 2,5 - 7,5 GWh, und 
mit einer Bandbreite von 2 GWh über 7,5 GWh. (H i = Heizwert; H S = Brennwert)  
 
 Öl 
[MWhHi/] 
Gas 
[MWhHs/a] 
Strom 
[MWh/a] 
FW 
[MWhHi/a] 
Sonstige 
[MWhHi/a] 
Raumwärme                                                   
Warmwasserbereitung                                                    
Prozesswärme >100 °C                                                    
Prozesswärme <100 °C                                                    
Energiebezug (Stroman-
wendung/ Kühlung)                                                    
 
Welche der folgenden Einrichtungen sind in Ihrem Betrieb vorhanden?  
  
Leistung mit Einheit [MW el , MWth, …] 
 Kraft-Wärme-Kopplung       
 Wärmerückgewinnung        
 Klimaanlage       
 Druckluft

3. Abwärmepotenziale (Schätzungen)  
 
Bitte ergänzen Sie die Ihnen bekannten Abwärmepotenziale  und kennzeichnen Sie, ob es sich um 
exakte Werte (=E) oder Schätzwert (=S) handelt. Wenn Sie hierzu eine Rücksprache wünschen, 
melden wir uns gerne bei Ihnen.  
 Menge (Exakt = E, Schätzung = S)  
[MWh/a] 
Temperatur 
[°C] 
Abgase/Rauchgase              
Prozessabluft              
Prozessabwasser / 
Kühlwasser             
 
 Es gibt eine jahreszeitliche Abhängigkeit der Abwärmemengen.  
 Die Abwärme ist auf grund von Produktionsprozessen, Revisionszeiträumen nicht immer  
      verfügbar. 
 
4. Perspektive/Planung  
 
Es liegen Planungen für Änderungen der Anlage vor, z. B. ein Ausbau, welche die zukünftige  
Abwärmemenge verändern. (Angabe von Schätzwerten)  
 
 Menge 
[MWh/a] 
Temperatur 
[°C] 
Erhöhung der Abwärmemenge              
Reduktion der Abwärmemenge              
 
  Es besteht Interesse an der Vermarktung von Abwärme.  
 Es besteht Unterstützungsbedarf - Bitte melden Sie sich bei mir zur Besprechung möglicher  
      Abwärmepotenziale.  
 
 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Information zum Datenschutz bei Erhebung Ihrer Daten (gemäß Art. 13 DS -GVO): 
 
Anwendungsbereich:   kommunale Wärmeplanung.  
 
Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung hat gesetzlich definierte Aufträge: beispielswei-
se die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Um diese Aufgaben zu erfüllen, verarbei-
ten wir die im Formular erhobenen personenbezogenen Daten. Diese Angaben werden bei 
Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorgaben basierend auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i. V. mit § 3 
Abs. 1 Hessisches Datenschutz - und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) erhoben, elektro-
nisch gespeichert, verarbeitet und genutzt. Ihre Daten werden zwecks Auswertung innerhalb 
der Stadtverwaltung und an einen beauftragten Dienstleister weitergeleitet. Eine Speicherung, 
Verwendung oder Weitergabe für andere Zwecke findet nicht statt.  
Informationen über Sie geben wir nur weiter, wenn gesetzliche Bestimmungen dies verlangen 
oder Sie eingewilligt haben.  
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten bis zur Zweckerfüllung vorgehalten.  
 
Ihr gutes Recht  
 
Sie haben insbesondere das Recht auf Au skunft über die zu Ihrer Person/Ihrem Unternehmen 
gespeicherten Daten, das Berichtigen unrichtiger Angaben, das Einschränken der Verarbeitung 
Ihrer personenbezogenen Daten, wenn z. Bsp. die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten 
wird und die Löschung n icht mehr erforderlicher Daten – soweit diese Angaben nicht aufgrund 
gesetzlicher Vorschriften aufzubewahren sind. Zudem können Sie eine freiwillig erteilte Einwil-
ligung zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten widerrufen. Außerdem haben Sie das 
Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbei-
tung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nach-
kommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht ode r eine 
Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet. Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerde-
recht gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde.  
 
Ihre Unterstützung  
 
Bei Fragen zur Erfassung und Verarbeitung Ihrer Daten steht Ihnen das Amt für Klimaschut z 
und Klimaanpassung klimaschutz@darmstadt.de ,  06151 13-4900 zur Verfügung.  
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich direkt an die Datenschutzbeauftragte bzw. den 
Datenschutzbeauftragten: datenschutz@darmstadt.de ,  06151 13-2401 oder 13-2402. 
Die für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zuständige Aufsichtsbehörde ist der Hessische  
Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav -Stresemann-Ring 1,  
65189 Wiesbaden oder  poststelle@datenschutz.hessen.de .

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3002 Zeichen

Der Magistrat  
 
Postfach 11 10 61  
64225 Darmstadt    
    
MUSTER   
 
 Der Magistrat 
 
 Neues Rathaus am Luisenplatz  
Luisenplatz 5a  
64283 Darmstadt  
Telefon:  06151 13-4900 
Internet:  www.darmstadt.de  
E-Mail:  waermeplanung @darmstadt.de  
   Datum 
   19.08.2024 
 
Sehr geehrter Herr  Mustermann, 
 
die Wärmewende zählt zu den großen Herausforderungen der nächsten Jahre, um Kosten- und 
Versorgungssicherheit zu ge währleisten, geopolitisch kritische Abhängigkeiten zu reduzieren und nicht 
zuletzt um die so essentiellen Klimaschutzziele erreichen zu können.  
 
Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein dieser notwendigen und drängenden  
Wärmewende mit dem Ziel einer langfristig treibhausgasneutralen  Wärmeversorgung.  Im vergangenen 
Jahr hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt daher ein Konsortium mit der Erstellung dieser 
kommunalen Wärmeplanung  beauftragt. Rechtsgrundlage hierfür bildet das „Wärmeplanungsgesetz“ 
des Bundes (Gesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze , WPG) sowie das 
Hessische Energiegesetz (HEG) .  
 
Für eine zukunftssichere Wärmeversorgung der Stadt Darmstadt spielen neben den Wärmebedarfen 
auch gerade klimafreundliche  Wärmequellen im Stadtgebiet eine wichtige Rolle , weswegen auch die 
Nutzung von unvermeidbarer Abwärme berücksichtigt werden soll.  Darunter fällt unter anderem auch 
Abwärme aus Industrie - und Gewerbeprozessen. Die vorhandenen Abwärmepotentiale in unser er Stadt 
möchten wir im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung möglichst realistisch  erfassen und 
berücksichtigen . Neue Konzepte und Chancen zur Nutzung dieses bisher häufig nicht oder nur 
teilweise erkannten Potentials  über das jeweilige Grundstück hinaus  sind in der Folge  denkbar. 
 
Hierzu brauchen wir Ihre Unterstützung!  (Verlinkung Fragebogen auf der nächsten Seite)  
 
Im Rahmen der Erhebung werden Angaben zu Energiebezug, Wärmebedarf und –gestehung sowie 
geschätzten Abwärmepotentialen abgefragt. Darüber hinaus  erfragen wir auch Ihr Interesse an der 
potentiellen Vermarktung der Abwärme Ihres Unternehmens und bieten Ihnen die Möglichkeit  
gegebenenfalls notwendigen Unterstützungsbedarf anzugeben.

2 
Füllen Sie hierzu bitte den unten verlinkten Online-Fragebogen bis zum xx.xx.2024 aus.  
Ihre Daten werden  selbstverständlich  vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der 
Kommunalen Wärmeplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt genutzt. Ausführliche Hinweise zu den 
geltenden Datenschutzbestimmungen finden Sie in der beiliegen den Datenschutzerklärung.  
 
 
Die Abfrage erreichen Sie unter folgendem Link:  
www.darmstadt.de/ abwaerme 
Ihr individueller Zugangscode:  Mustercode 
 
 
 
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter waermeplanung@ darmstadt.de zur Verfügung.  
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe  bei dieser gesamtstädtischen Aufgabe!  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
 
 
 
Hanno Benz            Michael Kolmer  
Oberbürgermeister  Stadtrat 
 
 
Anlage 
Information zum Datenschutz

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  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0203
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.08.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00