A-R/0018/2014
Finanzielle Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe schnell umsetzen
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Originalantrag
3239 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0018/2014
Ratsantrag nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates
zur sofortigen Beratung und Beschlussfassung
Resolution des Rates der Stadt Münster
Finanzielle Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe
schnell umsetzen
25. März 2014
Der Rat beschließt folgende Resolution:
„Der Rat der Stadt Münster fordert die Bundesregierung auf, die Kommunen bereits vor der
Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes noch in 2014 um die zugesagte eine
Milliarde Euro zu entlasten.
Die beim Stabilitätspakt und auch mit dem Koalitionsvertrag versprochenen insgesamt fünf
Milliarden Euro Entlastung pro Jahr müssen spätestens 2015 die Kommunen erreichen.
Der Rat der Stadt Münster erwartet, dass die Reform der Eingliederungshilfe schnellstens
angegangen wird. Die Kommunen sollen diese Aufgabe auch in der Zukunft bürgernah und
fachlich kompetent im Sinne der betroffenen Menschen umsetzen und dürfen daher mit den
damit verbundenen finanziellen Herausforderungen nicht allein gelassen werden. Die
Leistungen für Menschen mit Behinderungen müssen aus der Sozialhilfe herausgelöst und in
einem Bundesteilhabegesetz, das den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention
gerecht wird, neu geregelt werden. Mit diesem Gesetz muss gleichzeitig eine dauerhafte
finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe gesichert werden.
Die Zahl der Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf steigt jedes Jahr weiter
an. Zudem können Menschen mit Behinderungen glücklicherweise auf eine deutlich höhere
Lebenserwartung blicken; entsprechend wachsen die Kosten dynamisch in erheblicher Höhe
weiter. Eine dynamische Weiterentwicklung der Entlastung ist aber bisher in den Plänen der
Großen Koalition nicht erkennbar.
Daher fordern wir, dass die Neuregelung im Bundesteilhabegesetz einhergeht mit einer
Dynamisierung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel, um sicherzustellen, dass die
Entlastung der Kommunen nicht durch einen weiteren Kostenanstieg aufgezehrt wird.“
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48143 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene -muenster.de
2
Begründung:
Bereits die letzte Bundesregierung hatte bei den Verhandlungen zum Stabilitätspakt den
Kommunen in Deutschland eine Entlastung von rund fünf Milliarden Euro zugesagt. Für
NRW würde dies eine Verbesserung in der Größenordnung von mehr als einer Milliarde Euro
bedeuten. Leider hält die neue Bundesregierung diese Zusage noch nicht ein. Im
Haushaltsausschuss wurde die Position vertreten, dass ein Bundesteilhabegesetz frühestens
2017 kommt und die damit verbundene Entlastung erst 2018. Bis dahin soll es bundesweit
erst ab 2015 zu Entlastungen von lediglich einer Milliarde Euro kommen. Dieses ist
angesichts der Finanzlage aus unserer Sicht nicht haltbar. Die Kommunen brauchen die
zeitnahe Umsetzung der Versprechungen.
gez. Klas
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0018/2014
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 25.03.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37