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A-R/0018/2014

Finanzielle Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe schnell umsetzen

Antrag an den Rat 25.03.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 62.2

Originalantrag

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Originalantrag

3239 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0018/2014 
Ratsantrag  nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates  
zur sofortigen Beratung und Beschlussfassung  
 
 
 
 
Resolution des Rates der Stadt Münster 
 
 
Finanzielle Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe 
schnell umsetzen  
 
 
                                                                                                             25. März 2014 
  
 
                                                              
 
Der Rat beschließt folgende Resolution: 
 
 
 
„Der Rat der Stadt Münster fordert die Bundesregierung auf, die Kommunen bereits vor der 
Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes noch in 2014 um die zugesagte eine 
Milliarde Euro zu entlasten.  
 
Die beim Stabilitätspakt und auch mit dem Koalitionsvertrag versprochenen insgesamt fünf 
Milliarden Euro Entlastung pro Jahr müssen spätestens 2015 die Kommunen erreichen. 
 
Der Rat der Stadt Münster erwartet, dass die Reform der Eingliederungshilfe schnellstens 
angegangen wird. Die Kommunen sollen diese Aufgabe auch in der Zukunft bürgernah und 
fachlich kompetent im Sinne der betroffenen Menschen umsetzen und dürfen daher mit den 
damit verbundenen finanziellen Herausforderungen nicht allein gelassen werden. Die 
Leistungen für Menschen mit Behinderungen müssen aus der Sozialhilfe herausgelöst und in 
einem Bundesteilhabegesetz, das den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention 
gerecht wird, neu geregelt werden. Mit diesem Gesetz muss gleichzeitig eine dauerhafte 
finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe gesichert werden.  
 
Die Zahl der Menschen mit Behinderung und Unterstützungsbedarf steigt jedes Jahr weiter 
an. Zudem können Menschen mit Behinderungen glücklicherweise auf eine deutlich höhere 
Lebenserwartung blicken; entsprechend wachsen die Kosten dynamisch in erheblicher Höhe 
weiter. Eine dynamische Weiterentwicklung der Entlastung ist aber bisher in den Plänen der 
Großen Koalition nicht erkennbar. 
 
Daher fordern wir, dass die Neuregelung im Bundesteilhabegesetz einhergeht mit einer 
Dynamisierung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel, um sicherzustellen, dass die 
Entlastung der Kommunen nicht durch einen weiteren Kostenanstieg aufgezehrt wird.“ 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de

2 
 
Begründung:  
 
Bereits die letzte Bundesregierung hatte bei den Verhandlungen zum Stabilitätspakt den 
Kommunen in Deutschland eine Entlastung von rund fünf Milliarden Euro zugesagt. Für 
NRW würde dies eine Verbesserung in der Größenordnung von mehr als einer Milliarde Euro 
bedeuten. Leider hält die neue Bundesregierung diese Zusage noch nicht ein. Im 
Haushaltsausschuss wurde die Position vertreten, dass ein Bundesteilhabegesetz frühestens 
2017 kommt und die damit verbundene Entlastung erst 2018. Bis dahin soll es bundesweit 
erst ab 2015 zu Entlastungen von lediglich einer Milliarde Euro kommen. Dieses ist 
angesichts der Finanzlage aus unserer Sicht nicht haltbar. Die Kommunen brauchen die 
zeitnahe Umsetzung der Versprechungen. 
 
gez. Klas 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

02.04.2014 Rat
TOP 62.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0018/2014
Typ
Antrag an den Rat
Datum
25.03.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37