2022/0133
Fortschreibung Rahmenkonzept Schulsozialarbeit
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2022/0133
4733 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.05.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0133
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 363100
Kostenstelle: 051-004-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3631-10 Sachkonto: 7128740
Betreff: Fortschreibung Rahmenkonzept Schulsozialarbeit
Vorlage vom: 10.05.2022
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt dem aktualisierten Rahmenkonzept Schulsozialarbeit als Grundlage für die
sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu.
Anlagen: Rahmenkonzept Schulsozialarbeit Wissenschaftsstadt DA [2022 -04-07]
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.05.2022:
Die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in Darmstadt wird mit Beschluss des Magistrats
(MV 2018/0305 vom 20.02.2019) weiterentwickelt. Bestandteil der Weiterentwicklung ist
u.a. die Fortschreibung des Rahmenkonzepts Schulsozialarbeit aus dem Jahr 2010 (MV
2010/0080).
Die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in Darmstadt unterliegt den rechtlichen
Regelungen des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Für Leistungen der Schulsozialarbeit ,
als Bestandteil der Jugendsozialarbeit gemäß §§ 13 und 13a SGB VIII , besteht eine objektiv -
rechtliche Verpflichtung, die mit einem subjektiven öffentlichen Recht junger Menschen auf
diese Hilfen korrespondiert. Es handelt sich folglich nicht um eine freiwillige Leistung,
sondern Schulsozialarbeit ist gemäß §§ 13 und 13a SGB VIII eine präventive Pflichtleistung.
Diese ist zwischen allgemeiner Jugendförderung und individueller Erziehungshi lfe angesiedelt
und somit gleichermaßen präventiv und intervenierend tätig.
Das vorliegende Rahmenkonzept wurde durch die Koordination Schulsozialarbeit im
Jugendamt, unter Beteiligung des Steuerkreises Schulsozialarbeit, erstellt. Es ist eine
Fortschreibung der Rahmenkonzeption aus dem Jahr 2010 und reagiert auf die
Professionalisierung des Tätigkeitsfelds der Schulsozialarbeit. Außerdem greift diese den
aktuellen Fachdiskurs in der Schulsozialarbeit auf. Grundlage der Fortschreibung ist darübe r
hinaus die Reflexion der sozialraumorientierten Schulsozialarbeit im Steuerkreis
Schulsozialarbeit unter Federführung der Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit.
Das aktualisierte Rahmenkonzept Schulsozialarbeit stellt einen Leitfaden für Träger und
Fachkräfte dar und vermittelt Handlungssicherheit. Gleichzeitig erhöht es die Akzeptanz der
Schulsozialarbeit in der Stadt und stärkt deren Rolle als Angebot der Jugendhilfe am Ort
Schule und im jeweiligen Sozialraum.
Im Rahmenkonzept sind Prioritäten und Gr undsätze der Darmstädter Schulsozialarbeit, die
der Qualitätssicherung dienen sollen, festgeschrieben. Es beschreibt und charakterisiert das
Grundverständnis, die Prinzipien und die Ziele der Schulsozialarbeit. Erläutert werden
darüber hinaus obligatorisch e rechtliche, strukturelle und qualitätssichernde Aspekte. Das
aktualisierte Konzept schärft den Orientierungsrahmen für die Entwicklung von
sozialraumbezogenen Konzepten der Träger Schulsozialarbeit.
Das Rahmenkonzept Schulsozialarbeit enthält folgende N euerungen/Anpassungen:
Erarbeitung von Prinzipien der Schulsozialarbeit in Darmstadt auf Basis des aktuellen
fachlichen Diskurses
Ergänzung des § 13 a Schulsozialarbeit des SGB VIII
Entwicklung von Anforderungen an Personal in der Schulsozialarbei t
Ergänzung und Aktualisierung der Ausführungen zu Datenschutz und Kinderschutz
Konkretisierung und Sicherung der Qualitätsentwicklung
Ergänzung einer Übersichtskarte der Sozialräume Schulsozialarbeit
Mit der Verabschiedung der fortgeschriebenen und aktualisierten Rahmenkonzeption kann
der nächste Schritt in der Weiterentwicklung, der Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit
den Trägern Schulsozialarbeit, eingeleitet werden.
- 4 -
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2022 der Forts chreibung der
Rahmenkonzeption Schulsozialarbeit zugestimmt. Es werden keine zusätzlichen
Haushaltsmittel benötigt.
Darmstadt, den 10.05.2022
Dezernat II
Barbara Akdeniz
Bürgermeisterin
anlage 2
52057 Zeichen
1
Stand: 07.04.2022
Rahmenkonzept
Schulsozialarbeit
Grundlage der sozialraumorientierten Schulsozialarbeit in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit
Johanna Burkhardt und Jan Rothermel
in Zusammenarbeit mit dem Steuerkreis Schulsozialarbeit
Verabschiedet durch den Jugendhilfeausschuss der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
2
Stand: 07.04.2022
Herausgeberin | Kontakt
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Jugendamt
Kinder- und Jugendförderung
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 13 - 3969
Telefax (0 61 51) 13 - 4403
E-Mail schulsozialarbeit@darmstadt.de
E-Mail johanna.burkhardt@darmstadt.de
Internet www.darmstadt.de
3
Stand: 07.04.2022
Inhalt
VORBEMERKUNGEN/EDITORIAL ..................................................................................................... 4
1. GRUNDVERSTÄNDNIS SCHULSOZIALARBEIT ........................................................................... 5
2. PRINZIPIEN DER SCHULSOZIALARBEIT IN DARMSTADT .......................................................... 6
3. RECHTLICHE GRUNDLAGEN .................................................................................................... 7
4. ZIELE SOZIALRAUMORIENTIERTER SCHULSOZIALARBEIT ....................................................... 9
5. METHODEN UND ARBEITSANSÄTZE ...................................................................................... 10
6. STRUKTURELLE ANFORDERUNGEN IN DER SCHULSOZIALARBEIT ........................................ 11
6.1. ANFORDERUNGEN AN DAS PERSONAL .............................................................................. 11
6.2. ANFORDERUNGEN AN STRUKTUR ...................................................................................... 12
6.3. ANFORDERUNG AN VERNETZUNG/KOOPERATION ............................................................. 15
6.4. ANFORDERUNG AN DATENSCHUTZ, SCHWEIGEPFLICHT UND KINDERSCHUTZ ................. 16
7. QUALITÄTSENTWICKLUNG UND -SICHERUNG........................................................................ 17
7.1. KONZEPTQUALITÄT ............................................................................................................ 17
7.2. STRUKTURQUALITÄT ......................................................................................................... 17
7.3. PROZESSQUALITÄT ............................................................................................................ 18
7.4. ERGEBNISQUALITÄT .......................................................................................................... 18
8. RESSOURCENVERTEILUNG .................................................................................................... 19
4
Stand: 07.04.2022
Vorbemerkungen/Editorial
Das vorliegende Rahmenkonzept dient als Grundlage für die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Das Rahmenkonzept ist ein Leitfaden für Träger und Fachkräfte
und soll Handlungssicherheit vermitteln. Gleichzeitig erhöht es die Akzeptanz von Schulsozialarbeit in
der Stadt und stärkt deren Rolle als Angebot der Jugendhilfe am Ort Schule und im Sozialraum.
Festgeschrieben sind Prioritäten und Grundsätze der Darmstädter Schulsozialarbeit , die der
Qualitätssicherung dienen sollen. Es beschreibt und charakterisiert das Grundverständnis, die
Prinzipien und die Ziele der Schulsozialarbeit. Erläutert werden darüber hinaus obligatorische
rechtliche, strukturelle und qualitätssichernde Aspekte . Das aktualisierte Rahmenkonzept ist in
Kooperation mit dem Steuerkreis Schulsozialarbeit entstanden und soll einen Orientierungsrahmen für
die Entwicklung der sozialraumbezogenen Konzepte für Schulsozialarbeit geben.
Die Weiterentwi cklung der Schulsozialarbeit wurde im Jahr 2018 durch den Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt in Auftrag gegeben . Diese Weiterentwicklung beinhaltet sowohl die
Aufstockung der finanziellen Ressourcen, welche im Haushaltsjahr 2019 umgesetzt wurde n, als auch
die Fortschreibung der Ra hmenkonzeption aus dem Jahr 2010 . Damit einher geht die
Weiterentwicklung der Qualitätsstandards, die den Ausgangspunkt der Diskussion und des
Arbeitsprozesses des vorliegenden Rahmenkonzepts darstellt. Ein wichtiger Meilenstein in der
Weiterentwicklung der Qualitätsstandards war die Einführung einer stadtweiten statistischen
Datenerhebung im Schuljahr 2018/19.
Mit der Verabschiedung des Ra hmenkonzepts im Jahr 2010 ist die Schulsozialarbeit in drei
Ausbaustufen flächendeckend in Darmstadt eingeführt. Schulsozialarbeit wird sozialraumorientiert
umgesetzt und ist an anerkannte, freie Träger der Jugendhilfe , übertragen. Seit dem Schuljahr
2010/11 wurde n Ressourcen für jede Schulform , von der Grundschule üb er die weiterführenden
Schulen bis hin zu den beruflichen Schulen , bereitgestellt. Aktuell wird Schulsozialarbeit
sozialraumorientiert an 18 Grundschulen, fünf Gesamtschulen, einer Haupt - und Realschule, sieben
Gymnasien, vier Förderschulen und sechs beruflichen Schulen umgesetzt.
Für die fachliche und administrative Begleitung hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine
Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit im Jugendamt in der Abteilung Kinder - und Jugendförderung,
eingerichtet. Die Finanzierung der Schulsozialarbeit ist durch die W issenschaftsstadt Darmstadt
nachhaltig sichergestellt.
Das vorliegende Kon zept ist eine Fortschreibung der Rahmenkonzeption aus dem Jahr 2010 und
reagiert auf die Professionalisierung des Tätigkeitsfelds der Schulsozialarbeit. Dieses befindet sich in
einem stetigen Prozess der Weiterentwicklung und muss stets gesamtgesellschaftliche
Veränderungsprozesse aufgreifen. Um diesen Dynamiken gerecht zu werden, kann der Arbeitsprozess
zum Rahmenkonzept kein abgeschlossener sein und eine Überprüfung der Inhalte muss regelmäßig
erfolgen.
5
Stand: 07.04.2022
1. Grundverständnis Schulsozialarbeit
Die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in Darmstadt unterliegt den rechtlichen Regelungen des
achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII).
Für Leistungen der Schulsozialarbeit als Bestandteil der Jugendsozialarbeit gemäß §§ 13 und 13a SGB
VIII besteht eine objektiv-rechtliche Verpflichtung, die mit einem subjektiven öffentlichen Recht junger
Menschen auf diese Hilfen korrespondiert. Es handelt sich folglich nicht um eine freiwillige Leistung,
sondern Schulsozialarbeit ist gemäß §§ 13 und 13a SGB VIII eine präventive Pflichtleistung. Diese ist
zwischen allgemeiner Jugendförderung und individueller Erziehungshilfe angesiedelt und somit
gleichermaßen präventiv und intervenierend tätig.
§ 13 Jugendsozialarbeit
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen
im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische
und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
§ 13a Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen
Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit
arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. […]
Die Schulsozialarbeit ist neben der Jugendberufshilfe das wichtigste Aufgabenfeld in der
Jugendsozialarbeit. Die Verpflichtung der Kinder- und Jugendhilfe, sozialpädagogische Begleitung und
Unterstützung zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller
Beeinträchtigungen zu fördern, bildet den Kern der Jugendsozialarbeit. Die gese tzliche Grundlage
konzentriert sich im Besonderen auf die Zielgruppe der Schüler*innen mit dem übergeordneten Ziel,
die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.
In der engen und wichtigen Kooperationsbeziehung mit den örtlichen Schulen ist die Schulsozialarbeit
ein Teil des schulischen Gesamtangebotes und in der Folge auch durch das Hessische Schulgesetz
geregelt.
Das Handlungsfeld der Schulsozialarbeit ist vom Interaktionsverhältnis mit dem Bildungsort Schule
geprägt. Damit wird der Schulsozialarbeit ein e besondere Aufgabe in bildungspolitischer Hinsicht
zuteil: Sie entfaltet ihre präventive Wirkung in der Förderung aller Schüler*innen und steht dabei in
einer engen Kooperationsbeziehung mit dem Bildungsort Schule ohne das verpflichtende Moment der
Schule und stets als freiwilliges Unterstützungsangebot.
Der Bildungsbegriff in der Schulsozialarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt orientiert sich an der
Zielsetzung Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten und emanzipierten
Individuen zu begleiten. Es wird ein Bildungsbegriff zugrunde gelegt, der nicht ausschließlich auf
formalen Kompetenzerwerb und Wissensvermittlung ausgerich tet ist . D ie kritische
Auseinandersetzung junger Menschen mit sich und ihrer (Um -)Welt sowie der Entfaltung der eigenen
Persönlichkeit ist dabei handlungsleitend.
Im Kontext der schulischen Ausbildung junger Menschen legt Schulsozialarbeit den Fokus auf die
Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen. Die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit
in Darmstadt ist ihrem Selbstverständnis nach ein eigenständiges Angebot der Kinder - und
Jugendhilfe, das unter den Bedingungen des Bildungsortes Schule umgesetzt wird.
6
Stand: 07.04.2022
2. Prinzipien der Schulsozialarbeit in Darmstadt
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte aktiv auf gelingende Bildungsbiographien hinwirken und
strebt ein integriertes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungskonzept an. Schulsozialarbeit übernimmt
eine wichtige Brückenfunktion im Sozialraum und hat eine wichtige Vermittlungs - und
Scharnierfunktion zwischen Schule und Gemeinwesen inne. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen
trägt die Schulsozialarbeit zu einer Vernetzung bestehender Angeb ote und Dienste bei.
Schulsozialarbeit versteht sich als Bindeglied zwischen Schule und der Lebenswelt von Kindern,
Jugendlichen und deren Familien. Dabei orientiert sich die Schulsozialarbeit in ihren Grundsätzen und
Prinzipien an den Maximen der Kinder- und Jugendhilfe.
Im Sinnes des § 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und
auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts beit ragen, positive Lebensbedingungen für junge
Menschen und ihre Familien sowie eine kinder - und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu
schaffen.
Die Grundsätze und Prinzipen der Schulsozialarbeit, Prävention, Lebenswelt - und
Sozialraumorientierung, Partizipation, Niedrigschwelligkeit, Freiwilligkeit und Vertraulichk eit, Vielfalt,
Chancengleichheit und Inklusion, Demokratieförderung sowie Multiprofessionalität spiegeln sich in den
Zielen de s § 1 SGB VIII wider. Das Angebot der Schulsozialarbeit dient z u allererst den jungen
Menschen selbst und der Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
Prävention
Schulsozialarbeit ist grundsätzlich präventiv orientiert. Sie wird in erster Linie nicht nachgehend aktiv,
wenn bereits Not- bzw. Konfliktfälle eingetreten sind. Sie zielt auf stabile, fördernde Verhältnisse (z. B.
Schulklima) und bietet vorbeugende Hilfen in erfahrungsgemäß belastenden Situationen (z. B.
Schulübergänge). Der präventiv e Ansatz soll Schüler*innen und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten
Verwirklichungschancen eröffnen und zur Gestaltung eigener Lebensräume empowern.
Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
Schulsozialarbeit orientiert sich grundsätzlich an den Ressourcen u nd Voraussetzungen der jungen
Menschen und nimmt diese in den Blick. Die Besonderheit der Schulsozialarbeit in Darmstadt ist die
Regionalisierung und damit sozialraumorientierte Umsetzung. Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte
können in räumlicher Nähe den Zugang zu den Angeboten erhalten - ergänzend zu der Präsenz am
Schulstandort. Schulsozialarbeit kann ihr Angebot so an den Interessen und Bedürfnissen der vor Ort
lebenden Menschen orientieren und sich mit vorhandenen Akteur*innen im Sozialraum abstimmen.
Ziel ist es, institutionelle, organisatorische und zeitliche Zugangsbeschränkungen zu den Leistungen
der Schulsozialarbeit abzubauen.
Partizipation
Im Kontext der Schulsozialarbeit wird Partizipation zum konstitutiven Element. Lebensweltorientierte
Schulsozialarbeit richtet sich an den Kindern und Jugendlichen aus und realisiert sich über die gezielte
Förderung der Selbstbestimmung junger Menschen. Schulsozialarbeiter*innen unterstützen die
Beteiligung junger Menschen an der Gestaltung von Bildungs- und Lebensräumen proaktiv.
Niedrigschwelligkeit
Der Zugang zu Schulsozialarbeit ist allen jungen Menschen direkt an der Schule und darüber hinaus
auch regional in den Sozialräumen möglich. Kinder und Jugendliche können sich jederzeit mit ihren
Anliegen an die Schulsozialarbeit wenden und müssen keine Voraussetzungen erfüllen.
Freiwilligkeit und Vertraulichkeit
Die Angebote der Schulsozialarbeit sind für Kinder und Jugendliche grundsätzlich freiwillig. Alle
Schulsozialarbeiter*innen wahren die Vertraulichkeit und die Weitergabe von Wissen erfolgt nur mit
ausdrücklicher Genehmigung der betroffenen Personen. Die Einhaltung von Regelungen zum
Datenschutz sind Bestandteil der Professionalität von Schulsozialarbeit.
7
Stand: 07.04.2022
Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion
Schulsozialarbeit in Darmstadt steht für eine bildungsgerechte, chancengleiche und selbstbestimmte
Entwicklung aller Kinder- und Jugendlichen ein – unabhängig von Geschlecht, sozialer und ethnischer
Herkunft, Religion und Weltanschauung , Behinderung, sexuelle r Orientierung und geschlechtlicher
Identität. In ihrem Handeln befördert sie aktiv ein Schulklima der Akzeptanz und Wertschätzung und
wirkt jeglicher Ursache und Form von Diskriminierung entgegen. Alle Angebote von Schulsozialarbeit
sind gendersensibel und inklusiv gestaltet.
Demokratieförderung
Schulsozialarbeiter*innen unterstützen die Demokratiebildung von Kindern und Jugendlichen. Mit
Projekten zur politischen Bildung befähigen sie junge Menschen zu einem selbstbestimmten,
mündigen und verantwortungsvollen Leben innerhalb einer demokratischen Gesellschaft.
Schulsozialarbeit klärt junge Menschen über ihre Rechte auf und schützt diese gegenüber anderen.
Durch ihre Angebote beugt Schulsozialarbeit menschen- und demokratiefeindlichen Tendenzen an
Schule und im Sozialraum vor.
Multiprofessionalität
Die Gestaltung moderner Bildungsräume kann heute nur multiprofessionell erfolgen. Dafür bedarf es
einer umfassenden Zusammenarbeit aller an Bildung beteiligten Professionen. Die Kooperation muss
vertrauensvoll und verbindlich gestaltet sein und alle Beteiligten an Bildungsprozessen partizipativ
einbinden.
3. Rechtliche Grundlagen
Die Schulsozialarbeit ist eine Leistung der Kinder - und Jugendhilfe, die den rechtlichen Regelungen
des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) unterliegt. Im Folgenden sollen die für die Erbringung
dieser Leistung wichtigsten ges etzlichen Vorgaben aus der Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt
dargestellt werden.1
§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist neben der Jugendberufshilfe das wichtigste Aufgabenfeld im Rahmen der
Jugendsozialarbeit. Die Schulsozialarbeit bezieht sich genauso auf die Erziehungsverantwortung, wie
auf den Erziehungsauftrag der Schule und die Sozialisationsfunktion beruflicher Bildung und
Integration in den Arbeitsmarkt. Die Schulsozialarbeit ist zwischen allgemeiner Kinder - und
Jugendarbeit und individueller Erziehungshilfe angesiedelt und muss daher mit beiden Arbeitsfeldern
eng kooperieren. Zentrale Ziele der Jugendsozialarbeit sind die Förderung der sozialen Integration, der
schulischen und beruflichen Ausbildung und der E ingliederung in die Arbeitswelt. Zur Gewährung der
Leistungen der Jugendsozialarbeit besteht eine objektiv -rechtliche Verpflichtung, die mit einem
subjektiven öffentlichen Recht junger Menschen auf diese Hilfen korrespondiert. Es handelt sich somit
nicht um eine freiwillige Leistung.
§ 13a SGB VIII Schulsozialarbeit
Mit der Schaffung des § 13 a erhält die Schulsozialarbeit erstmalig eine Verankerung im SGB VIII und
gewinnt dadurch an Stellenwert und Bedeutung. Als Aufgabenfeld der Jugendsozialarbeit ist
Schulsozialarbeit stetig angewachsen und hat sich fachlich ausdifferenziert. Die Fachlichkeit von
Schulsozialarbeit wurde durch die Gesetzgebung im Juni 2021 bekräftigt. Die Aufforderung zur
Regelung von Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird an die Länder gegeben. Diese
steht für das Land Hessen noch aus. Welche Auswirkungen die neue Gesetzeslage auf die
sozialraumorientierte Schulsozialarbeit im Darmstadt hat, bleibt abzuwarten. Die Koordinierungsstelle
Schulsozialarbeit behält den fachlichen Diskurs fest im Blick.
1 Auf die Wiedergabe des Gesetzestextes der einzelnen Regelungen wird aus Platzgründen verzichtet. Die Ausführungen sind
nur als Ergänzung, Erläuterung bzw. Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zu verstehen. Die Darstellung der rechtlichen
Grundlagen beginnt mit der Gesetzgebung zur Schulsozialarbeit und wird in der Folge numerisch fortgesetzt.
8
Stand: 07.04.2022
§ 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
Diese Vorschrift hat die Funktion einer Leitnorm, verweist aber auf ein wichtiges Grundverständnis der
Jugendhilfe: Erziehung und die Förderung der Entwicklung – und damit auch die Tätigkeiten der
Jugendhilfe – dienen in erster Linie den jungen Menschen selbst und der Entwicklung und Entfaltung
ihrer Persönlichkeit und nicht den Personensorgeberechtigten oder dem Staat .
Realisieren lässt sich dies mit der Förderung individueller Bildungsprozesse und in Zusammenarbeit
mit den wichtigsten Sozialisationsinstanzen Familie, Gleichaltrige und Schule. Neben Beratung und
Unterstützung ist der Schutz von Kindern und Jugendliche n vor Gefahren für ihr Wohl ein weiterer
Bestandteil des Gesamtauftrags der Kinder - und Jugendhilfe (siehe Punkt 2.5). Diese
richtungsweisenden Ziele müssen sich in den programmatischen Zielen von Schulsozialarbeit
widerspiegeln.
§ 4 SGB VIII Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
Die öffentliche und freie Jugendhilfe hat zum Wohle der jungen Menschen und ihren Familien
partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat daher anerkannte freie
Träger d er Jugendhilfe mit der Durchführung der Schulsozialarbeit beauftragt und stellt die
Zusammenarbeit über die Fachstelle Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit sicher. Die freien Träger
erklären sich bereit, mit der Fachstelle Jugendberufshilfe und Schulsoz ialarbeit zu kooperieren und
sich an der Jugendhilfeplanung zu beteiligen.
§ 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche haben das Recht ihre Wünsche und Vorstellungen in die Angebotsgestaltung
der Kinder- und Jugendhilfe einzubringen. Die freien Träger als Anbieter der Schulsozialarbeit sind
verpflichtet, eine aktivierende Partizipation der Kinder und Jugendlichen altersgerecht und unabhängig
vom Elternwillen sicherzustellen.
§ 8 a SGBVIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Diese Vorschrift regelt den Verfahrensablauf, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für eine
Kindeswohlgefährdung bekannt werden. Ebenfalls werden eindeutige Anforderungen an die freien
Träger der Kinder- und Jugendhilfe formuliert, die auch f ür das Feld der Schulsozialarbeit gelten (§ 8
a Abs. 4). Zwischen den Leistungsanbietern der Schulsozialarbeit und dem öffentlichen Träger der
Kinder- und Jugendhilfe ist eine Vereinbarung abzuschließen, welche die Verfahrensabläufe des
Schutzauftrages im Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit verbindlich regelt.
§ 11 SGB VIII Jugendarbeit
Im Rahmen dieser Norm ist der Anspruch der Kinder - und Jugendhilfe, eigene Bildungsangebote
außerhalb von Institutionen des schulischen und beruflichen Bildungswesens zu gewä hrleisten. Die
Jugendarbeit generiert ein Feld des sozialen Lernens. Sie eröffnet, begleitet, unterstützt und
qualifiziert informelle Selbstbildungsprozesse. Hier liegt der Anspruch, einen ganzheitlichen
Bildungsbegriff der Sozialpädagogik zu entfalten. So mit werden Angebote der Jugendarbeit immer
auch im Kontext von Schulsozialarbeit zu sehen sein.
§ 72 SGB VIII Mitarbeiter*innen, Fortbildung und § 72 a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig
vorbestrafter Personen
Bei den anerkannten freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sollen nur Personen beschäftigt
werden, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine der Aufgabe
entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) und nicht wegen einer Straftat nach den §§
171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 g, 184 i, 201 a Abs. 3, 225, 232 bis 233 a,
234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind.
§ 81 SGB VIII Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
Die K inder- und Jugendhilfe hat die explizite Verpflichtung , mit anderen Stellen und öffentlichen
Einrichtungen, insbesondere mit Schulen und Schulverwaltung, zusammenzuarbeiten. Die
Anbieter*innen der Schulsozialarbeit fördern und fordern in ihrer Funktion als Bindeglied zwischen
Schule und der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen multiprofessionelle Kooperationen. Darüber
hinaus besteht der Auftrag, eine Kooperation mit den Schulen aktiv einzufordern.
9
Stand: 07.04.2022
4. Ziele sozialraumorientierter Schulsozialarbeit
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt begreift Schulsozialarbeit als eigenständiges
Dienstleistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe am Ort Schule und im Sozialraum. Die Ziele der
Schulsozialarbeit sind geleitet von den Prinzipien der Schulsozialarbeit in Dar mstadt und sollen aktiv
auf gelingende Bildungsbiographien hinwirken . Im Mittelpunkt von Schulsoziarbeit stehen die Kinder
und Jugendlichen mit ihren Familien.
Jeder freie Träger der Schulsozialarbeit arbeitet nach einem sozialpädagogischen Konzept auf
Grundlage der Rahmenkonzeption, die auf den entsprechenden Sozialplanungsraum ausgerichtet ist.
Schulsozialarbeit in Darmstadt soll:
Bildungsanlässe schaffen
Übergänge begleiten
Schule multiprofessionell mitgestalten
Vernetzung fördern und Sozialräume weiterentwickeln
Bildungsanlässe schaffen
Schulsozialarbeit setzt sich aktiv für hochwertige, inklusive und chancengerechte Lebens - und
Bildungswege für alle Kinder und Jugendlichen in Darmstadt ein. Sie soll zur Verwirklichung des Rechts
auf Entwicklung und Erziehung beitragen und junge Menschen und ihre Familien begleiten.
Schulsozialarbeit unterstützt eine kinder - und familienfreundliche Umwelt und positive
Lebensbedingungen.
Übergänge begleiten
Schulsozialarbeit begleitet Kinder und Jugendliche in ihren Übergängen von Kita zu Grundschule,
Grundschule zu Sekundarschule (oder andere weiterführende Schulen) und Schule zu Beruf
gleichermaßen. Schulsozialarbeiter*innen kennen sowohl die besonderen Bedingungen , unter denen
die Übergänge sta ttfinden, als auch die individuellen Herausforderungen, mit denen sich junge
Menschen konfrontiert sehen.
Schule multiprofessionell entwickeln
Schulsozialarbeit liefert als Bindeglied zwischen Schule und der Lebenswelt von Kindern und
Jugendlichen eine wichtige Expertise in Schulentwicklungsprozessen. Schulsozialarbeit wirkt auf die
Kooperation zwischen schulischen und außerschulischen Partnern ein und schafft so informelle
Bildungsmöglichkeiten. Damit trägt sie zur Öffnung und Weiterentwicklung von Schul e im Sozialraum
bei.
Sozialräume gestalten und Vernetzung fördern
Schulsozialarbeit trägt im Interesse der Kinder und Jugendlichen zur Etablierung und Kultivierung von
Vernetzung im Sozialraum bei. Die Förderung regionaler schulischer und außerschulischer
Bildungsnetzwerke liefert einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der Sozialräume. Schulsozialarbeit
unterstützt die Aneignung der Lebens- und Sozialräume durch Jugendliche.
10
Stand: 07.04.2022
5. Methoden und Arbeitsansätze
Um eine wirkungsvolle Schulsozialarbeit zu gewährleisten , sind die Auswahl und Anwendung der
Methoden, Arbeitsansätze und Techniken ein entscheidendes Qualitätskriterium. Methoden sind mit
Blick auf die Prinzipien von Schulsozialarbeit in Darmstadt zu wählen und u nter Rücksichtnahme auf
die Anforderungen der jeweiligen Zielgruppen, Schulformen und Sozialräume anzuwenden.
Zielgruppenorientierte Ausrichtung
Die Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt folgt einer klaren Orientierung an der
jeweiligen Zielgruppe, die sich auch in der Auswahl der geeigneten Methodik niederschlägt. Es lassen
sich in diesem Zusammenhang vier verschiedene Zielgruppen unterscheiden, die jeweils spezifische
Methoden und Arbeitsansätze erfordern. Im Mittelpunkt der Schulsozialarbeit steht die Zielgruppe der
Kinder und Jugendlichen. Ganzheitliche Unterstützung setzt die Arbeit mit drei wichtigen sekundären
Zielgruppen voraus: Eltern, Lehrkräfte und an Schule tätige pädagogische Fachkräfte sowie externe
Kooperationspartner*innen. Der Einsatz von z ielgruppenorientierter Methodik wird in der Folge von
zwei weiteren Faktoren beeinflusst.
Schulformorientierte Ausrichtung
In Ergänzung zur zielgruppen orientierten Ausrichtung lassen sich die Methoden und A rbeitsansätze
schulformorientiert weiter differenzieren. In den Fokus zu rücken sind Organisationsstrukturen der
Einzelschulen, die Ressourcen der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals an Schule,
schulformspezifische Themen (wie z. B. Übergänge) sowie das bestimmte Altersspektrum der Kinder
und Jugendlichen. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die spezifischen Bedarfe
der Zielgruppen an Förderschulen.
Sozialraumorientierte Ausrichtung
Einen wichtigen gemeinwesensspezifischen Bezugspunkt von Schulsozialarbeit bilden die Ressourcen
im Sozialraum. So können beispielsweise externe Kooperationspartner*innen oder aktivierte
Nachbarschaften im Sozialraum wirksam sein. Ebenso werden lokalspezifische Merkmale, wie z. B.
erhöhter Sozialindex, Bevölkerungsstruktur, Sozialraumzuschnitt usw. einbezogen.
Die Auswahl geeigneter Methodik obliegt den Trägern der Schulsozialarbeit unter Berücksichtigung
der eben genannten Ausführungen.
Empfohlen wird eine Orientierung an den grundsätzlichen Methoden– und Handlungsfeldern sozialer
Arbeit: Lebensweltorientierte Beratung und Einzelfallhilfe , s ozialpädagogische Gruppen - und
Projektarbeit sowie Vernetzung und sozialraumbezogene Gemeinwesenarbeit . Den spezifischen
Anforderungen in der Schulsozialarbeit kann mit folgenden Methoden begegnet werden:
Qualifizierte Beratung und Einzelgespräche
Offene, niedrigschwellige Gesprächsangebote
Soziales Lernen
Elternarbeit
Medienbildung
Konfliktbewältigung
Krisenintervention
Schulbezogene Hilfen
Gesundheitsförderung
Netzwerkarbeit
Schulische und außerschulische Gremienarbeit
Berufsorientierung
Freizeitaktivitäten
Öffentlichkeitsarbeit
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird in den Konzepten der Träger der
Schulsozialarbeit konkretisiert.
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Stand: 07.04.2022
6. Strukturelle Anforderungen in der Schulsozialarbeit
6.1. Anforderungen an das Personal
Hauptamtliches Personal in der Schulsozialarbeit
Im Rahmen der sozialraumorientierten Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind
von den freien Trägern ausschließlich Fachkräfte einzusetzen.
Grundbedingung für den Einsatz von Personal ist die Erfüllung des Fachkräftegebots. Nach § 72 Absatz
1 SGB VIII gilt, „[…] dass hauptberuflich nur Personen [zu] beschäftigen [sind], die sich für die
jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung
erhalten haben (Fachkräfte) oder auf Grund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit in der Lage
sind, die Aufgabe zu erfüllen. Soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert, sind mit ihrer Wahrnehmung
nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung zu betrauen. Fachkräfte
verschiedener Fachrichtungen sollen zusammenwirken, soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert. “
Die Fachkräfte in der Schulsozialarbeit sind an gemessen zu vergüten. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Entlohnung im Rahmen des Besserstellungsverbotes nicht über den tariflichen Bestimmungen
vergleichbarer Stellen des öffentlichen Dienstes liegt.
Honorarkräfte und ehrenamtliches Personal
Für Honor arkräfte und ehrenamtliches Personal ist die besondere Eignung (einschlägige/fundierte
Vorkenntnisse, Student*in oder in Ausbildung im sozialen Bereich) von Trägerseite sicherzustellen. Bei
ehrenamtlich Tätigen, die über einen längeren Zeitraum beschäftigt werden, sind eine JULEICA -
Schulung und die Teilnahme an Fortbildungen anzustreben.
Fachlichkeit und Qualifikationsprofil
Die Anforderungen an das Fachpersonal in der Schulsozialarbeit sind umfangreich und komplex . Im
Rahmen des Fachkräftegebotes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind alle haupt - und
nebenamtlichen Mitarbeiter*innen der Kinder - und Jugendarbeit neben den gesetzlichen
Qualifikationsanforderungen verpflichtet, regelmäßig Fort - und Weiterbildungen zu absolvieren.
Empfohlene Fortbildungs bereiche sind u. a. Kinder - und Jugendschutz, Soziales Lernen,
Beratungskompetenz und Sozial- und Lebensweltorientierung.
Die Tätigkeit als Schulsozialarbeiter*in setzt in der Regel ein en sozialpädagogischen bzw.
erziehungswissenschaftlichen Hochschulabschluss voraus. In begründeten Ausnahmen können anders
einschlägig qualifizierte Fachkräfte eingesetzt werden 2. In der Qualifikation sind darüber hinaus
Erfahrungen in der Arbeit mit der pri mären Zielgruppe und Zusatzqualifikationen in den
Hauptarbeitsbereichen der Schulsozialarbeit wünschenswert.
Bei der Zusammensetzung der Teams in den Sozialräumen wird auf Diversität und Vielfalt geachtet.
Im Hinblick auf das Anforderungsprofil an die Fachkräfte in der Schulsozialarbeit sind folgende
Handlungsfelder und deren professionelle Bewältigung zentral:
Soziale Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten
Kooperation mit Schulleitung, Lehrkräften und Schulverwaltung
Vernetzung im Sozialraum
Strategische Planung, Entwicklung und Öffentlichkeitsarbeit
Daraus ergeben sich Anforderungen an die Qualifizierung in Bezug auf:
Theorie- und Sachkenntnisse
Sozialpädagogische Methoden- und Interventionskompetenz
Selbstverständnis über die eigene professionelle Rolle
2 Dies ist mit der Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit im Jugendamt zu kommunizieren und abzustimmen.
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Qualitätssicherung Personal
Die Zusammenarbeit in den Teams Schulsozialarbeit soll in angemessener Form gestaltet sein. Dazu
gehört u. a. eine verbindliche Teamstruktur, die Möglichkeit des kollegialen Austauschs und kollegialer
Beratung, Supervision und wertschätzende Zusammenarbeit im Berufsalltag. Die Verantwortung dafür
liegt bei den beauftragten Trägern.
Ergänzend sorgen die Träger für eine verbindliche Leitungs- und Organisationsstruktur.
Ausbildung von Sozialpädagog*innen im Anerkennungsjahr (SiA)
Ab dem Schuljahr 2021/22 wird die Ausbildung künftiger Schulsozialarbeiter*innen in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt kommunal gefördert. Hierfür werden Mittel für je eine*n
Sozialpädagog*in in Anerkennung pro Sozialraum bereitgestellt. Grundlage für die Ausbildung ist das
Rahmenkonzept Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und das Sozialraumkonzept
der Träger der Schulsozialarbeit.
Mit der staatlichen Anerkennung werden Qualifikationen zertifiziert, die Voraussetzung für eine
hoheitliche T ätigkeit in der Sozialen Arbeit sind. Diese sind insbesondere für das Arbeitsfeld der
Schulsozialarbeit von wachsender Bedeutung (§ 13 a SGB VII).
Der Einsatz der SiAs erfolgt im Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit. Es ist möglich innerhalb des
Anerkennungsjahres Einsätze im Kontext verschiedener Schulformen und sozialraumorientierter
Angebote zu absolvieren. SiAs nehmen an Dienstbesprechungen, Fachtagen und Fachgremien teil.
Jedem*r SiA wird eine feste Praxisanleitung als direkte Ansprechperson zugewiesen. Diese übernimmt
die Funktion einer anleitenden Fachkraft, die Fach - und Methodenkompetenz sowie Kenntnisse über
Zielgruppen vermittelt und den rechtlichen und organisatorischen Rahmen steckt. Darüber hinaus hat
die Praxisanleitung eine beratende und beurte ilende Funktion inne. Das Vorweisen einschlägiger
Berufserfahrung der Praxisanleitung ist obligatorisch.
Die Praxisanleitung füllt die Aufgabe mit Verlässlich keit, Offenheit, einem kollegialen und
partnerschaftlichen Umgang und Rollenklarheit aus.
Es werden Lernziele für das Anerkennungsjahr festgelegt, welche Fachkompetenz,
Methodenkompetenz und Sozialkompetenz im besonderen Kontext der Schulsozialarbeit beinhalten.
Dabei orientieren sich die Träger der Schulsozialarbeit am Rahmenkonzept und den darin
festgeschriebenen Grundsätzen, Prinzipien und Methoden. Die SiAs in der Schulsozialarbeit
erhalten einen Einblick in die Struktur sozialraumorientierter Schulsozialarbeit in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, setzen im Studium Erlerntes pädagogisch um und werden zum
selbstständigen, professionellen pädagogischen Handeln in der Schulsozialarbeit befähigt.
6.2. Anforderungen an Struktur
Trägerschaft und Steuerung/Koordination
Die Steuerungsinstanz der Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die
Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit. Diese ist im J ugendamt Darmstadt, Abteilung Kinder - und
Jugendförderung, angesiedelt und zuständig für die fachliche und administrative Bearbeitung des
Themenfelds Schulsozialarbeit.
Die Koordinierungsstelle beteiligt die relevanten Vertreter*innen der Institutionen, Träger und
Behörden im Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit. Die Koordinierungsstelle arbeitet eng mit der Sozial -
und Jugendhilfeplanung zusammen.
Die Schulsozialarbeit wird als Leistung der Kinder - und Jugendhilfe im Rahmen der Subsidiarität von
freien anerkannten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht. Die Einbindung der Schulsozialarbeit
in das Jugendamt wird nicht verfolgt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt auf die vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe.
Den jeweiligen freien Trägern obliegt die Dienst - und Fachaufsicht über die Fachkräfte der
Schulsozialarbeit. Damit sind die freien Träger zuständig für die Auswahl und Einstellung geeigneten
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Personals. Für jede Stelle in der Schulsozialarbeit ist vom freien Träger eine Stellenbeschreibung
vorhanden.
Jedes Team der Schulsozialarbeit verfügt über eine Teamleitung, welche die organisatorische
Steuerung des Teams übernimmt und die Schulsozialarbe it des jeweiligen Sozialraumes in den
Kooperationen nach außen vertritt. Die Träger der Schulsozialarbeit ha ben für eine regelmäßige
Supervision und Fortbildung ihrer Fachkräfte zu sorgen3.
Strukturelle Anforderungen in den Sozialräumen
Die Schulsozialarbeit in Darmstadt geht von fünf Planungsräumen aus: Darmstadt Nord + Waldkolonie,
Innenstadt Nord, Innenstadt Süd, Darmstadt Süd + Lincoln Siedlung und die beruflichen Schulen.
In den Sozialräumen gibt es schulunabhängige Beratungsräume, an denen auch weitere
Dienstleistungen der Kinder - und Jugendhilfe für den Sozialraum etabliert werden können. Der
Standort dieser schulunabhängigen Räumlichkeiten sollte möglichst zentral im Sozialraum verortet
sein. Die Räume können Orte für offene Sprechstunden, Gruppenangebote, Teamsitzungen u. ä. sein.
3 Ergänzend siehe Kapitel 6.1 Anforderungen an das Personal
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6.3. Anforderung an Vernetzung/Kooperation
Vernetzung und Kooperation sind Bedingung einer gelingenden sozialraumorientierten
Schulsozialarbeit. Eine notwendige Rahmenbedingung ist die Verankerung der Schulsozialarbeit im
Schulprogramm, beschlossen durch die Schulkonferenz. So soll die Akzeptanz der Schulsozialarbeit
erhöht werden. Um sie auf Dauer zu sichern, sind Kooperationsverträge zwischen Schule u nd Trägern
der Schulsozialarbeit abzuschließen. Darüber hinaus sind Kooperationsverträge überall dort
abzuschließen, wo die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteur*innen gefördert und gemeinsame
Handlungsfelder geklärt werden müssen.
Die Anforderungen an die Kooperation manifestieren sich in sechs unterschiedlichen Konstellationen:
Schulsozialarbeit – Schulsozialarbeit (trägerübergreifend)
Jeder einzelne Träger der Schulsozialarbeit verpflichtet sich zu einer trägerübergreifenden Kooperation.
Neben anlas sbezogener Zusammenarbeit gehört hierzu die Teilnahme am Steuerkreis
Schulsozialarbeit, aber auch der Austausch und die Vernetzung im Rahmen von gemeinsamen
Fortbildungsveranstaltungen wie dem Qualitätszirkel.
Schulsozialarbeit – Sozialraum
Jeder einzelne Träger der Schulsozialarbeit stellt sicher, dass seine Einbindung in die Gremien und
Arbeitsgruppen der jeweiligen Sozialräume gewährleistet ist. Die Vernetzung und Kooperation mit
anderen Akteur*innen im Sozialraum (andere freie Träger der Jugendhilfe, städtische Einrichtungen
der Kinder - und Jugendhilfe, Wohlfahrtsanbieter, Migrant*innenselbstorganisationen,
Kirchengemeinden, Jugendverbände etc.) ist vom Träger der Schulsozialarbeit aktiv anzustreben. In
diesem Rahmen verpflichten sich die einzelnen Trä ger zur Ausrichtung einer jährlichen
Regionalkonferenz um den Austausch, die Vernetzung und Zusammenarbeit im Sozialraum zu
ermöglichen.
Schulsozialarbeit – Schule
Die Träger der Schulsozialarbeit streben mit jeder Schule in ihrem Sozialraum eine
Kooperationsvereinbarung an. Es wird empfohlen , darin auch die Zusammenarbeit mit UBUS
(Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte ) zu definieren. Weitere
schulinterne Gremien sind über die Leistungen der Schulsozialarbeit zu informieren. Zudem werden
gemeinsame Fachveranstaltungen und Supervision von Lehrkräften, UBUS-Kräften und Fachkräften der
Schulsozialarbeit angestrebt. Es wird empfohlen sich an den „Leitlinien zur multiprofessionell en
Zusammenarbeit an Schule“ vom 4. Dezember 2018 für die Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-
Dieburg zu orientieren.
Schulsozialarbeit – Ganztagsangebote
Die Träger der Schulsozialarbeit stellen eine Kooperation und Vernetzung zu schulischen und
außerschulischen Anbieter*innen von Ganztags angeboten sicher. Hierzu zählen insbesondere die
Angebote zur Schulkindbetreuung und der Pakt für den Nachmitttag.
Schulsozialarbeit – Jugendamt
Die Träger der Schulsozialarbeit kooperieren zu Steuerungs -, Planungs - und Fachfragen mit den
einschlägigen Verwaltungsbereichen des Jugendamtes. Hier ist eine enge Abstimmung mit der
Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit in der Abte ilung der Kinder - und
Jugendförderung als beauftragende Stelle zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit dem Städtischen
Sozialdienst ist durch eine Kooperationsvereinbarung gesichert. Darüber ist auch der Kontakt zur
Sozial- und Jugendhilfeplanung zu pflegen.
Schulsozialarbeit – andere Behörden und öffentliche Einrichtungen
Die Träger der Schulsozialarbeit sind vernetzt mit weiteren einschlägig relevanten Behörden und
Einrichtungen, wie z. B. dem staatl. Schulamt, dem städtischen Schulamt, der Agentur für Arbeit, der
Polizei etc.
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6.4. Anforderung an Datenschutz, Schweigepflicht und
Kinderschutz
Datenschutz und Schweigepflicht
Die Basis professioneller Schulsozialarbeit ist eine vertrauensvolle, offene und transparente Beziehung
zu ihren Klient*innen. Um ein solches Vertrauensverhältnis zu ermöglichen, ist der Schutz von
Privatgeheimnissen und Sozialdaten junger Menschen unabdingbar. Alle Träger der Schulsozialarbeit
und ihre Fachkräfte kennen und achten daher die geltenden gesetzlichen Regelungen zur
Schweigepflicht und zum Datenschutz in ihrer täglichen Arbeit. Die Träger sorgen hier für regelmäßige
Fortbildungsangebote und Raum für fachlichen Austausch.
Kinderschutz
Den Trägern der Schulsozialarbeit kommt im Rahmen des Kinderschutzes eine besondere Aufgabe zu.
Sie haben im Rahmen ihrer Tätigkeit die Möglichkeit Veränderungen im Verhalten der Kinder und
Jugendlichen oder auch konkrete Anzeichen von Kindeswohlgefährdung zu erkennen. Eine frühzeitige
Unterstützung bei belastenden Situationen kann somit erfolgen und ein Entgegenwirken, im Sinne des
präventiven Ansatzes initiiert werden. Die Beratung und Begleitung von Eltern ist ein wichtiger
Bestandteil der Arbeit zum Schutz des Kindeswohls.
Die Träger der Schulsozialarbeit haben mit dem Städtischen Sozialdienst des Jugendamts Darmstadt
eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, in der Verfahrensabläufe des Schutzauftrages im
Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit verbindlich geregelt sind.
Der Schutz des Kindeswohls ist als Bestandteil des Bildungs -, Erziehungs- und Betreuungsauftrages
von Schulsozialarbeit zu sehen.
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7. Qualitätsentwicklung und -sicherung
Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt befindet sich in einem kontinuierlichen Prozess
der qualitativen Überprüfung und Weiterentwicklung. An diesem Prozess sind die Koordinierungsstelle
Schulsozialarbeit und die beauftragten Träger gleichermaßen beteiligt. Grundlage ist dabei eine
vertrauensvolle, offene und transparente Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten.
Bei der Qualitätsentwicklung von Schulsozialarbeit werden sowohl das Konzept, die Struktur, der
Prozess als auch das Ergebnis mitgedacht, überprüft und weiterentwickelt. Hierzu werden die
folgenden Instrumente angewendet:
Konzeptqualität:
Rahmenkonzept Schulsozialarbeit
Sozialraumkonzepte der Träger
Strukturqualität:
Leistungsvereinbarung
Prozessqualität:
Austausch und Steuerung: Teamsitzungen und Steuerkreis
Fachliche Fortbildung und strategische Vernetzung: Qualitätszirkel Schulsozialarbeit und
Regionalkonferenzen
Ergebnisqualität:
Evaluation, Überprüfung, Anpassung, Dokumentation durch
o Statistische Datenerhebung und –auswertung
o Sachbericht
o Reflexionsgespräch
o Jahresbericht Schulsozialarbeit
7.1. Konzeptqualität
Rahmenkonzept Schulsozialarbeit
Das Rahmenkonzept bildet die Grundlage für die Schulsozialarbeit in Darmstadt . Es bestimmt die
Prinzipien, Leitziele und Strukturen , an denen sich das Handeln aller Beteiligten im Feld orientiert.
Das Konzept wird in einem partizipativen Prozess entwickelt, regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.
Sozialraumkonzepte der Träger
Ausgehend vom Rahmenkonzept entwickeln alle Träger der Schulsozialarbeit eigene
Sozialraumkonzepte. Darin werden Mittlerziele formulie rt, die sich aus den Leitzielen des
Rahmenkonzeptes ableiten lassen und für den eigenen Sozialraum konzeptioniert sind. Diese bilden
wiederrum die Basis für jährlich festzusetzende Handlungsziele. Die Konzepte werden von den Trägern
der Schulsozialarbeit partizipativ entwickelt, regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.
7.2. Strukturqualität
Leistungsvereinbarung
Auf Grundlage des Rahmenkonzeptes erstellt die Koordinierungsstelle gemeinsam mit dem Träger die
Leistungsvereinbarung. Sie ist Bestandteil der vertraglichen Grundlagen für die Zusammenarbeit von
Träger und beauftragender Stelle. Beide Parteien sind in ihrem Handeln an die Vereinbarung
gebunden. Sie wird partizipativ entwickelt und alle drei Jahre überprüft und ggf. angepasst.
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7.3. Prozessqualität
Trägerinterne Teamsitzungen
Die Tr ägerleitungen etablieren einen regelmäßigen und engmaschigen Austausch ihrer operativen
Fachkräfte zu aktuellen Themen und Herausforderungen und bieten einen Raum für kollegiale
Fallberatung. Die Teamsitzungen dienen der W eiterentwicklung der Sozialraumkonzepte und
ermöglichen die gemeinsame Entwicklung und Operationalisierung von sozialraumorientierten
Handlungszielen.
Steuerkreis Schulsozialarbeit
Als Forum des trägerübergreifenden Austauschs und der Steuerung und Weiter entwicklung von
Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt dient ein Steuerkreis. Er wird in der Regel
viermal im Jahr von der Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit einberufen und geleitet. Dem Kreis
gehören derzeit alle Leitungen der beauftragten Träger der Schulsozialarbeit und eine Vertretung der
Schulpsychologie des Staatlichen Schulamtes des Landkreises Darmstadt -Dieburg und der Stadt
Darmstadt an. Bei Bedarf kann der Steuerkreis erweitert werden. In den Sitzungen tauschen sich die
Mitglieder über aktuelle Themen aus, reagieren auf Bedarfe und entwickeln gemeinsame
Handlungsziele. Sie betreuen und begleiten zudem den Weiterentwicklungsprozess des gemeinsamen
Rahmenkonzeptes.
Qualitätszirkel Schulsozialarbeit
Der Qualitätszirkel ist ein Angebot zur fachlichen Fortbildung aller im Feld der Schulsozialarbeit
tätigen Fachkräfte. Er bietet zudem die Möglichkeit eines themenbezogenen Qualitäts dialogs und
einer trägerübergreifenden Vernetzung der operativen Ebene . In den Zirkeln werden The men und
Bedarfe aus der sozialpädagogischen Praxis aufgegriffen und durch fachliche Inputs externer
Expert*innen, Workshops und Arbeitsgruppen beleuchtet und diskutiert. Ziel ist es, durch das
Kennenlernen von neuen theoretischen Handlungsansätzen, kollegi alem Austausch und Best
Practice-Beispielen die operative Arbeit in der Schulsozialarbeit qualitativ weiterzuentwickeln und
die trägerübergreifende Zusammenarbeit zu festigen. Das Format ist ein Angebot der
Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit.
Regionalkonferenzen
Um eine bedarfsgerechte, sozialraumorientierte Schulsozialarbeit anbieten z u können, müssen die
beauftragten Träger den Austausch mit anderen relevanten Akteur*innen der Jugendhilfe und
Gemeinwesenarbeit aktiv suchen und fördern. Die Träger der Schulsozialarbeit richten daher jährlich
eine Regionalkonferenz im Sozialraum aus. Die Konferenzen dienen dem fachlichen Austausch, der
thematischen Information sowie der lokalen Vernetzung. Darüber hinaus bieten sie ein Forum zur
Formulierung und Bearbeitung gemeinsamer Ziele und Aufträge.
7.4. Ergebnisqualität
Statistische Datenerhebung und Datenauswertung
Als Monitoring und zur Ergänzung des Berichtswesens dient die statistische Datenerhebung und
Datenauswertung in der Schulsozialarbeit. Die Erfassung erfolgt auf der Basis von zuvor im Steuerkreis
festgelegten Indikatoren und erfüllt alle Kriterien des Datenschutzes. Die Daten werden von den
Fachkräften erfasst und vom Träger an die Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit übermittelt.
Die Auswertung erfolgt gemeinsam im Rahmen einer jährlich stattfindenden Fachveranstaltung .
Anhand der Daten werden Bedarfslücken identifiziert, Ziele und Maßnahmen überprüft und die Qualität
von Schulsozialarbeit gesichert und weiterentwickelt.
Sachbericht
Am Ende eines jeden Schuljahres sind die Träger der Schulsozialarbeit zur Einreichung eines formalen
Sachberichtes bei der Auftraggeberin verpflichtet . Der Bericht dient der Ergebnissicherung , dem
Nachweis der ordnungsgemäßen Mitte lverwendung sowie der Dokumentation der Arbeit. Der Träger
erläutert darin die durchgeführten Maßnahmen, die Zielerreichung, das eingesetzte Personal und die
Verwendung der Mittel. Zudem werden Handlungsziele für den kommenden Berichtszeitraum benannt.
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Reflexionsgespräche
Auf Grundlage der eingereichten Sachberichte führt die Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit mit den
einzelnen Trägern jährliche Reflexionsgespräche. Hier stellt der Träger seinen Sachbericht vor und
erhält von der Koordinierungsstelle ein Feedback. Zudem wird die Zusammenarbeit reflektiert.
Die Gespräche dienen sowohl einer allgemeinen Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der
Schulsozialarbeit, sind aber auch Ausdruck einer vertrauensvollen, wertschätzenden un d
transparenten Zusammenarbeit.
Jahresbericht zur Schulsozialarbeit
Der Jahresbericht zur Schulsozialarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird von der
Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit verfasst, herausgegeben und vorgestellt . Der Bericht
dokumentiert die Ergebnisse und Entwicklungen der sozialraumorientierten Schul sozialarbeit und
sorgt auf diese Weise für Transparenz und Sichtbarkeit des Arbeitsfeldes in der (Fach)Öffentlichkeit,
bei Kooperationspartner*innen und politischen Entscheidungsträger*innen.
8. Ressourcenverteilung
Der Ansatz der planungs- bzw. sozialraumbezogenen Ressourcenzuweisungen mittels eines definierten
Verteilschlüssels, basierend auf dem Konzept zur Ausbauplanung der Schulsozialarbeit in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Jahr 2010, wird fortgesetzt. Das bedeutet, es werden Budgets
nach Planungsräumen gebildet, die den jeweiligen Trägern der Schulsozialarbeit zugeordnet werden.
Die Mittel werden seit dem Jahr 2016 jährlich dynamisiert.
Ab dem Schuljahr 2021/22 wird die Ausbildung künftiger Schulsozialarbeiter*innen kommunal
gefördert. Hierfür stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt Mittel für je eine*n Sozialpädagog*in in
Anerkennung je Sozialraum bereit.
Grundsätzlich gilt für die Zuwendung für die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit die „Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwendungen an Vereine, Verbände
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und sonstige Institutionen“ in der jeweils gültigen Fassung. Freie Träger der Jugendhilfe erhalten
hierfür die “Information für die Beantragung von allgemeinen städtischen Zuschüssen“.
Bedarfsberechnung
Für den Ausbau der Schulsozialarbeit wurde anhand der Schüler*innenzahl der jeweiligen Schulen
unter Einbezug der Schulform eine Personalbedarfsberechnung angestellt. Bei der
Personalbedarfsplanung wurde zusätzlich berücksichtigt, dass bestimmte Schulstandorte in
Stadtgebieten mit hohem Sozialindex liegen. Ist dies der Fall, wurde eine besondere
Integrationsleistung addiert.
Die im Konzept zur Ausbauplanung festgelegten Bezugsgrößen bleiben bestehen:
Im Jahr 2018 wurde die Aufstockung der Mittel Schulsozialarbeit durch den Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen. Die Entwicklung der Schüler*innenzahlen hat seit Beginn
und Ausbau der Schulsozialarbeit stetig zugenommen. Mit steigenden Bevölkerungszahlen und damit
einhergehender Wohn - und Schulbauentwicklung ist auch weiterhin mit einem Anstieg der
Schüler*innenzahlen zu rechnen.
Im Zuge der Aufstockung wurden die Berechnungen aus dem Jahr 2010 mit den Schüler*innenzahlen
aus dem Schuljahr 2017/18 erneut getätigt.
Die Sozialräume DA -Nord und DA -Süd verzeichne ten einen Zuwachs von Schüler*innen, die
Sozialräume Innenstadt Nord und Innenstadt Süd hingegen einen Rückgang . Die Aufstockung der
finanziellen Ressourcen wurde im Haushaltsjahr 2019 unter der Maßgabe, dass k ein Sozialraum mit
der Neuberechnung bestehende Ressourcen verliert und mindestens der Status Quo gehalten wird,
umgesetzt.
Schulform Schüler*innen pro
Vollzeitäquivalent
Grundschule 500
Grundschule/Gesamtschule 700
Gesamtschulen/ Haupt- und Realschulen 1000
Gymnasien 2500
Förderschulen 250
Beruflichen Schulen 5000
anlage 3
180 Zeichen
Punkt 15: Fortschreibung Rahmenkonzept Schulsozialarbeit (V-Nr. 2022/0133) Die Vorlage wird gemeinsam mit dem Antrag 37.9 behandelt. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Frankfurter Straße 71
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0133
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.05.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00