Mandari Insight

2022/0133

Fortschreibung Rahmenkonzept Schulsozialarbeit

Magistratsvorlage 10.05.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2022/0133

146.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

867.5 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

26.5 KB · application/pdf

Ansehen

2022/0133

4733 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.05.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0133 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 363100 
Kostenstelle:  051-004-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3631-10 Sachkonto: 7128740 
 
Betreff: Fortschreibung Rahmenkonzept Schulsozialarbeit  
 
Vorlage vom: 10.05.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt dem aktualisierten Rahmenkonzept Schulsozialarbeit als Grundlage für die 
sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu.  
 
 
 
 
Anlagen: Rahmenkonzept Schulsozialarbeit Wissenschaftsstadt DA [2022 -04-07] 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.05.2022: 
 
Die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in Darmstadt wird mit Beschluss des Magistrats  
(MV 2018/0305 vom 20.02.2019) weiterentwickelt. Bestandteil der Weiterentwicklung ist 
u.a. die Fortschreibung des Rahmenkonzepts Schulsozialarbeit aus dem Jahr 2010 (MV  
2010/0080). 
 
Die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in Darmstadt unterliegt den rechtlichen 
Regelungen des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Für Leistungen der Schulsozialarbeit , 
als Bestandteil  der Jugendsozialarbeit gemäß §§ 13 und 13a SGB VIII , besteht eine objektiv -
rechtliche Verpflichtung, die mit einem subjektiven öffentlichen Recht junger Menschen auf 
diese Hilfen korrespondiert. Es handelt sich folglich nicht um eine freiwillige Leistung, 
sondern Schulsozialarbeit ist gemäß §§ 13 und 13a SGB VIII eine präventive Pflichtleistung. 
Diese ist zwischen allgemeiner Jugendförderung und individueller Erziehungshi lfe angesiedelt 
und somit gleichermaßen präventiv und intervenierend tätig.  
 
Das vorliegende Rahmenkonzept wurde durch die Koordination Schulsozialarbeit im  
Jugendamt, unter Beteiligung des Steuerkreises Schulsozialarbeit, erstellt. Es ist eine  
Fortschreibung der Rahmenkonzeption aus dem Jahr 2010 und reagiert auf die  
Professionalisierung des Tätigkeitsfelds der Schulsozialarbeit. Außerdem greift diese den 
aktuellen Fachdiskurs in der Schulsozialarbeit auf.  Grundlage der Fortschreibung ist darübe r 
hinaus die Reflexion der sozialraumorientierten  Schulsozialarbeit im Steuerkreis 
Schulsozialarbeit unter Federführung der Koordinierungsstelle  Schulsozialarbeit.  
 
Das aktualisierte Rahmenkonzept Schulsozialarbeit stellt einen Leitfaden für Träger und  
Fachkräfte dar und vermittelt Handlungssicherheit. Gleichzeitig erhöht es die Akzeptanz der  
Schulsozialarbeit in der Stadt und stärkt deren Rolle als Angebot der Jugendhilfe am Ort  
Schule und im jeweiligen Sozialraum.  
 
Im Rahmenkonzept sind Prioritäten und Gr undsätze der Darmstädter Schulsozialarbeit, die  
der Qualitätssicherung dienen sollen, festgeschrieben. Es beschreibt und charakterisiert das  
Grundverständnis, die Prinzipien und die Ziele der Schulsozialarbeit. Erläutert werden 
darüber hinaus obligatorisch e rechtliche, strukturelle und qualitätssichernde Aspekte. Das 
aktualisierte  Konzept schärft den Orientierungsrahmen für die Entwicklung von 
sozialraumbezogenen  Konzepten der Träger Schulsozialarbeit.  
 
Das Rahmenkonzept Schulsozialarbeit enthält folgende N euerungen/Anpassungen:  
 Erarbeitung von Prinzipien der Schulsozialarbeit in Darmstadt auf Basis des aktuellen  
   fachlichen Diskurses  
 Ergänzung des § 13 a Schulsozialarbeit des SGB VIII  
 Entwicklung von Anforderungen an Personal in der Schulsozialarbei t 
 Ergänzung und Aktualisierung der Ausführungen zu Datenschutz und Kinderschutz  
 Konkretisierung und Sicherung der Qualitätsentwicklung  
 Ergänzung einer Übersichtskarte der Sozialräume Schulsozialarbeit  
 
Mit der Verabschiedung der fortgeschriebenen und  aktualisierten Rahmenkonzeption kann 
der nächste Schritt in der Weiterentwicklung, der Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit 
den Trägern Schulsozialarbeit, eingeleitet werden.

- 4 - 
 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2022 der Forts chreibung der 
Rahmenkonzeption Schulsozialarbeit zugestimmt. Es werden keine zusätzlichen  
Haushaltsmittel benötigt.  
 
Darmstadt, den 10.05.2022 
 
 
 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Bürgermeisterin

anlage 2

52057 Zeichen

1 
Stand: 07.04.2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rahmenkonzept 
Schulsozialarbeit 
Grundlage der sozialraumorientierten Schulsozialarbeit in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 
Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit  
Johanna Burkhardt und Jan Rothermel 
in Zusammenarbeit mit dem Steuerkreis Schulsozialarbeit 
 
 
Verabschiedet durch den Jugendhilfeausschuss der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt

2 
Stand: 07.04.2022 
    Herausgeberin | Kontakt  
 
    Wissenschaftsstadt Darmstadt 
    Jugendamt 
    Kinder- und Jugendförderung 
    Frankfurter Straße 71 
    64293 Darmstadt 
 
    Telefon (0 61 51) 13 - 3969 
    Telefax (0 61 51) 13 - 4403 
    E-Mail schulsozialarbeit@darmstadt.de 
    E-Mail johanna.burkhardt@darmstadt.de 
    Internet www.darmstadt.de

3 
Stand: 07.04.2022 
Inhalt 
VORBEMERKUNGEN/EDITORIAL ..................................................................................................... 4 
1. GRUNDVERSTÄNDNIS SCHULSOZIALARBEIT ........................................................................... 5 
2. PRINZIPIEN DER SCHULSOZIALARBEIT IN DARMSTADT .......................................................... 6 
3. RECHTLICHE GRUNDLAGEN .................................................................................................... 7 
4. ZIELE SOZIALRAUMORIENTIERTER SCHULSOZIALARBEIT ....................................................... 9 
5. METHODEN UND ARBEITSANSÄTZE ...................................................................................... 10 
6. STRUKTURELLE ANFORDERUNGEN IN DER SCHULSOZIALARBEIT ........................................ 11 
6.1. ANFORDERUNGEN AN DAS PERSONAL .............................................................................. 11 
6.2. ANFORDERUNGEN AN STRUKTUR ...................................................................................... 12 
6.3. ANFORDERUNG AN VERNETZUNG/KOOPERATION ............................................................. 15 
6.4. ANFORDERUNG AN DATENSCHUTZ, SCHWEIGEPFLICHT UND KINDERSCHUTZ ................. 16 
7. QUALITÄTSENTWICKLUNG UND -SICHERUNG........................................................................ 17 
7.1. KONZEPTQUALITÄT ............................................................................................................ 17 
7.2. STRUKTURQUALITÄT ......................................................................................................... 17 
7.3. PROZESSQUALITÄT ............................................................................................................ 18 
7.4. ERGEBNISQUALITÄT .......................................................................................................... 18 
8. RESSOURCENVERTEILUNG .................................................................................................... 19

4 
Stand: 07.04.2022 
Vorbemerkungen/Editorial 
 
 
Das vorliegende Rahmenkonzept dient als Grundlage für die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Das Rahmenkonzept ist ein Leitfaden für Träger und Fachkräfte 
und soll Handlungssicherheit vermitteln. Gleichzeitig erhöht es die Akzeptanz von Schulsozialarbeit in 
der Stadt und stärkt deren Rolle als Angebot der Jugendhilfe am Ort Schule und im Sozialraum. 
 
Festgeschrieben sind Prioritäten und Grundsätze  der Darmstädter Schulsozialarbeit , die der 
Qualitätssicherung dienen sollen.  Es beschreibt und charakterisiert das Grundverständnis, die 
Prinzipien und die Ziele der Schulsozialarbeit. Erläutert werden darüber hinaus obligatorische 
rechtliche, strukturelle und qualitätssichernde Aspekte . Das aktualisierte Rahmenkonzept ist  in 
Kooperation mit dem Steuerkreis Schulsozialarbeit entstanden und soll einen Orientierungsrahmen für 
die Entwicklung der sozialraumbezogenen Konzepte für Schulsozialarbeit geben.  
 
Die Weiterentwi cklung der Schulsozialarbeit wurde  im Jahr 2018 durch den Magistrat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in Auftrag gegeben . Diese Weiterentwicklung beinhaltet  sowohl die 
Aufstockung der finanziellen Ressourcen, welche im Haushaltsjahr 2019 umgesetzt wurde n, als auch  
die Fortschreibung der Ra hmenkonzeption aus dem Jahr 2010 . Damit einher geht die 
Weiterentwicklung der Qualitätsstandards, die den Ausgangspunkt der Diskussion und des 
Arbeitsprozesses des vorliegenden Rahmenkonzepts darstellt.  Ein wichtiger Meilenstein in der 
Weiterentwicklung der Qualitätsstandards war die Einführung einer stadtweiten statistischen 
Datenerhebung im Schuljahr 2018/19.  
 
Mit der Verabschiedung des Ra hmenkonzepts im Jahr 2010 ist  die Schulsozialarbeit in drei 
Ausbaustufen flächendeckend in Darmstadt eingeführt. Schulsozialarbeit wird sozialraumorientiert 
umgesetzt und ist an anerkannte, freie Träger der Jugendhilfe , übertragen. Seit dem Schuljahr 
2010/11 wurde n Ressourcen für jede Schulform , von der Grundschule üb er die weiterführenden 
Schulen bis hin zu den beruflichen Schulen , bereitgestellt. Aktuell wird Schulsozialarbeit 
sozialraumorientiert an 18 Grundschulen, fünf Gesamtschulen, einer Haupt - und Realschule, sieben 
Gymnasien, vier Förderschulen und sechs beruflichen Schulen umgesetzt. 
 
Für die fachliche und administrative Begleitung hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine 
Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit im Jugendamt in der Abteilung Kinder - und Jugendförderung, 
eingerichtet. Die Finanzierung der Schulsozialarbeit ist durch die W issenschaftsstadt Darmstadt 
nachhaltig sichergestellt. 
 
Das vorliegende Kon zept ist eine Fortschreibung der  Rahmenkonzeption aus dem Jahr  2010 und 
reagiert auf die Professionalisierung des Tätigkeitsfelds der Schulsozialarbeit. Dieses befindet sich in 
einem stetigen Prozess der Weiterentwicklung  und muss stets gesamtgesellschaftliche 
Veränderungsprozesse aufgreifen. Um diesen Dynamiken gerecht zu werden, kann der Arbeitsprozess 
zum Rahmenkonzept kein abgeschlossener sein  und eine Überprüfung  der Inhalte muss regelmäßig 
erfolgen.

5 
Stand: 07.04.2022 
1. Grundverständnis Schulsozialarbeit 
 
Die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit in Darmstadt unterliegt den rechtlichen Regelungen des 
achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII).  
 
Für Leistungen der Schulsozialarbeit als Bestandteil der Jugendsozialarbeit gemäß §§ 13 und 13a SGB 
VIII besteht eine objektiv-rechtliche Verpflichtung, die mit einem subjektiven öffentlichen Recht junger 
Menschen auf diese Hilfen korrespondiert. Es handelt sich folglich nicht um eine freiwillige  Leistung, 
sondern Schulsozialarbeit ist gemäß §§ 13 und 13a SGB VIII eine präventive Pflichtleistung. Diese ist 
zwischen allgemeiner Jugendförderung und individueller Erziehungshilfe angesiedelt und somit 
gleichermaßen präventiv und intervenierend tätig.  
 
§ 13 Jugendsozialarbeit 
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung 
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen 
im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische 
und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. 
 
§ 13a Schulsozialarbeit 
Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen 
Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit 
arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. […] 
 
Die Schulsozialarbeit ist neben der Jugendberufshilfe das wichtigste Aufgabenfeld in der 
Jugendsozialarbeit. Die Verpflichtung der Kinder- und Jugendhilfe, sozialpädagogische Begleitung und 
Unterstützung zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller 
Beeinträchtigungen zu fördern, bildet den Kern der Jugendsozialarbeit. Die gese tzliche Grundlage 
konzentriert sich im Besonderen auf die Zielgruppe der Schüler*innen mit dem übergeordneten Ziel, 
die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.  
 
In der engen und wichtigen Kooperationsbeziehung mit den örtlichen Schulen ist die Schulsozialarbeit 
ein Teil des schulischen Gesamtangebotes und in der Folge auch durch das Hessische Schulgesetz 
geregelt.  
 
Das Handlungsfeld der Schulsozialarbeit ist vom Interaktionsverhältnis mit dem Bildungsort Schule 
geprägt. Damit wird der Schulsozialarbeit ein e besondere Aufgabe in bildungspolitischer Hinsicht 
zuteil: Sie entfaltet ihre präventive Wirkung in der Förderung aller Schüler*innen und steht dabei in 
einer engen Kooperationsbeziehung mit dem Bildungsort Schule ohne das verpflichtende Moment der 
Schule und stets als freiwilliges Unterstützungsangebot. 
 
Der Bildungsbegriff in der Schulsozialarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt orientiert sich an der 
Zielsetzung Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten und emanzipierten 
Individuen zu begleiten. Es wird ein  Bildungsbegriff zugrunde gelegt, der nicht ausschließlich auf 
formalen Kompetenzerwerb und Wissensvermittlung ausgerich tet ist . D ie kritische 
Auseinandersetzung junger Menschen mit sich und ihrer (Um -)Welt sowie der Entfaltung der eigenen 
Persönlichkeit ist dabei handlungsleitend.  
 
Im Kontext der schulischen Ausbildung junger Menschen legt Schulsozialarbeit den Fokus auf die 
Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen. Die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit 
in Darmstadt ist ihrem Selbstverständnis nach ein eigenständiges Angebot der Kinder - und 
Jugendhilfe, das unter den Bedingungen des Bildungsortes Schule umgesetzt wird.

6 
Stand: 07.04.2022 
2.  Prinzipien der Schulsozialarbeit in Darmstadt 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte aktiv auf gelingende Bildungsbiographien hinwirken und 
strebt ein integriertes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungskonzept an. Schulsozialarbeit übernimmt 
eine wichtige Brückenfunktion im Sozialraum und hat eine wichtige Vermittlungs - und 
Scharnierfunktion zwischen Schule und Gemeinwesen inne. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen 
trägt die Schulsozialarbeit zu einer Vernetzung bestehender Angeb ote und Dienste bei. 
Schulsozialarbeit versteht sich als Bindeglied zwischen Schule und der Lebenswelt von Kindern, 
Jugendlichen und deren Familien. Dabei orientiert sich die Schulsozialarbeit in ihren Grundsätzen und 
Prinzipien an den Maximen der Kinder- und Jugendhilfe. 
 
Im Sinnes des § 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und 
auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die 
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts beit ragen, positive Lebensbedingungen für junge 
Menschen und ihre Familien sowie eine kinder - und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu 
schaffen. 
Die Grundsätze und Prinzipen der Schulsozialarbeit, Prävention, Lebenswelt - und 
Sozialraumorientierung, Partizipation, Niedrigschwelligkeit, Freiwilligkeit und Vertraulichk eit, Vielfalt, 
Chancengleichheit und Inklusion, Demokratieförderung sowie Multiprofessionalität spiegeln sich in den 
Zielen de s § 1 SGB VIII wider. Das Angebot der Schulsozialarbeit dient z u allererst den jungen 
Menschen selbst und der Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit. 
 
Prävention 
Schulsozialarbeit ist grundsätzlich präventiv orientiert. Sie wird in erster Linie nicht nachgehend aktiv, 
wenn bereits Not- bzw. Konfliktfälle eingetreten sind. Sie zielt auf stabile, fördernde Verhältnisse (z. B. 
Schulklima) und bietet vorbeugende Hilfen in erfahrungsgemäß belastenden Situationen (z.  B. 
Schulübergänge). Der präventiv e Ansatz soll Schüler*innen und deren Eltern  bzw. Sorgeberechtigten 
Verwirklichungschancen eröffnen und zur Gestaltung eigener Lebensräume empowern.  
 
Lebenswelt- und Sozialraumorientierung 
Schulsozialarbeit orientiert sich grundsätzlich an den Ressourcen u nd Voraussetzungen der jungen 
Menschen und nimmt diese in den Blick. Die Besonderheit der Schulsozialarbeit in Darmstadt ist die 
Regionalisierung und damit sozialraumorientierte Umsetzung. Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte 
können in räumlicher Nähe den Zugang zu den Angeboten erhalten - ergänzend zu der Präsenz am 
Schulstandort. Schulsozialarbeit kann ihr Angebot so an den Interessen und Bedürfnissen der vor Ort 
lebenden Menschen orientieren und sich mit vorhandenen Akteur*innen im Sozialraum abstimmen. 
Ziel ist es, institutionelle, organisatorische und zeitliche Zugangsbeschränkungen zu den Leistungen 
der Schulsozialarbeit abzubauen.  
 
Partizipation 
Im Kontext der Schulsozialarbeit wird Partizipation zum konstitutiven Element. Lebensweltorientierte 
Schulsozialarbeit richtet sich an den Kindern und Jugendlichen aus und realisiert sich über die gezielte 
Förderung der Selbstbestimmung junger Menschen. Schulsozialarbeiter*innen unterstützen die 
Beteiligung junger Menschen an der Gestaltung von Bildungs- und Lebensräumen proaktiv. 
 
Niedrigschwelligkeit 
Der Zugang zu Schulsozialarbeit ist allen jungen Menschen direkt an der Schule und darüber hinaus 
auch regional in den Sozialräumen möglich. Kinder und Jugendliche  können sich jederzeit mit ihren 
Anliegen an die Schulsozialarbeit wenden und müssen keine Voraussetzungen erfüllen.  
 
Freiwilligkeit und Vertraulichkeit 
Die Angebote der Schulsozialarbeit sind für Kinder und Jugendliche grundsätzlich freiwillig. Alle 
Schulsozialarbeiter*innen wahren die Vertraulichkeit und die Weitergabe von Wissen erfolgt nur mit 
ausdrücklicher Genehmigung der betroffenen Personen. Die Einhaltung von Regelungen zum 
Datenschutz sind Bestandteil der Professionalität von Schulsozialarbeit.

7 
Stand: 07.04.2022 
Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion 
Schulsozialarbeit in Darmstadt steht für eine bildungsgerechte, chancengleiche und selbstbestimmte 
Entwicklung aller Kinder- und Jugendlichen ein – unabhängig von Geschlecht, sozialer und ethnischer 
Herkunft, Religion  und Weltanschauung , Behinderung, sexuelle r Orientierung und geschlechtlicher 
Identität. In ihrem Handeln befördert sie aktiv ein Schulklima der Akzeptanz und Wertschätzung und 
wirkt jeglicher Ursache und Form von Diskriminierung entgegen. Alle Angebote von Schulsozialarbeit 
sind gendersensibel und inklusiv gestaltet. 
 
Demokratieförderung 
Schulsozialarbeiter*innen unterstützen die Demokratiebildung von Kindern und Jugendlichen. Mit 
Projekten zur politischen Bildung befähigen sie junge Menschen zu einem selbstbestimmten, 
mündigen und verantwortungsvollen Leben innerhalb einer demokratischen Gesellschaft. 
Schulsozialarbeit klärt junge Menschen über ihre Rechte auf und schützt diese gegenüber anderen. 
Durch ihre Angebote beugt Schulsozialarbeit menschen- und demokratiefeindlichen Tendenzen an 
Schule und im Sozialraum vor. 
 
Multiprofessionalität 
Die Gestaltung moderner Bildungsräume kann heute nur multiprofessionell erfolgen. Dafür bedarf es 
einer umfassenden Zusammenarbeit aller an Bildung beteiligten Professionen. Die Kooperation muss 
vertrauensvoll und verbindlich gestaltet sein und alle Beteiligten an Bildungsprozessen partizipativ 
einbinden. 
 
 
3.  Rechtliche Grundlagen 
 
Die Schulsozialarbeit ist eine Leistung der Kinder - und Jugendhilfe, die den rechtlichen Regelungen 
des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) unterliegt. Im Folgenden sollen die für die Erbringung 
dieser Leistung wichtigsten ges etzlichen Vorgaben aus der Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
dargestellt werden.1 
 
§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit 
Die Schulsozialarbeit ist neben der Jugendberufshilfe das wichtigste Aufgabenfeld im Rahmen der 
Jugendsozialarbeit. Die Schulsozialarbeit bezieht sich genauso auf die Erziehungsverantwortung, wie 
auf den Erziehungsauftrag der Schule und die Sozialisationsfunktion beruflicher Bildung und 
Integration in den Arbeitsmarkt. Die Schulsozialarbeit ist zwischen allgemeiner Kinder - und 
Jugendarbeit und individueller Erziehungshilfe angesiedelt und muss daher mit beiden Arbeitsfeldern 
eng kooperieren. Zentrale Ziele der Jugendsozialarbeit sind die Förderung der sozialen Integration, der 
schulischen und beruflichen Ausbildung und der E ingliederung in die Arbeitswelt. Zur Gewährung der 
Leistungen der Jugendsozialarbeit besteht eine objektiv -rechtliche Verpflichtung, die mit einem 
subjektiven öffentlichen Recht junger Menschen auf diese Hilfen korrespondiert. Es handelt sich somit 
nicht um eine freiwillige Leistung. 
 
§ 13a SGB VIII Schulsozialarbeit 
Mit der Schaffung des § 13 a erhält die Schulsozialarbeit erstmalig eine Verankerung im SGB VIII und 
gewinnt dadurch an Stellenwert  und Bedeutung. Als Aufgabenfeld der Jugendsozialarbeit  ist 
Schulsozialarbeit stetig angewachsen und hat sich fachlich ausdifferenziert. Die Fachlichkeit von 
Schulsozialarbeit wurde durch die Gesetzgebung  im Juni 2021  bekräftigt. Die Aufforderung zur 
Regelung von Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird an die Länder gegeben. Diese 
steht für das Land Hessen noch aus. Welche Auswirkungen die neue Gesetzeslage auf die 
sozialraumorientierte Schulsozialarbeit im Darmstadt hat, bleibt abzuwarten. Die Koordinierungsstelle 
Schulsozialarbeit behält den fachlichen Diskurs fest im Blick.  
 
                                                
1 Auf die Wiedergabe des Gesetzestextes der einzelnen Regelungen wird aus Platzgründen verzichtet. Die Ausführungen sind 
nur als Ergänzung, Erläuterung bzw. Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zu verstehen. Die Darstellung der rechtlichen 
Grundlagen beginnt mit der Gesetzgebung zur Schulsozialarbeit und wird in der Folge numerisch fortgesetzt.

8 
Stand: 07.04.2022 
§ 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe 
Diese Vorschrift hat die Funktion einer Leitnorm, verweist aber auf ein wichtiges Grundverständnis der 
Jugendhilfe: Erziehung und die Förderung der Entwicklung – und damit auch die Tätigkeiten der 
Jugendhilfe – dienen in erster Linie den jungen Menschen selbst und der Entwicklung und Entfaltung 
ihrer Persönlichkeit und nicht den Personensorgeberechtigten oder dem Staat .  
Realisieren lässt sich dies mit der Förderung individueller Bildungsprozesse und in Zusammenarbeit 
mit den wichtigsten Sozialisationsinstanzen Familie, Gleichaltrige und Schule. Neben Beratung und 
Unterstützung ist der Schutz von Kindern und Jugendliche n vor Gefahren für ihr Wohl ein weiterer 
Bestandteil des Gesamtauftrags der Kinder - und Jugendhilfe (siehe Punkt 2.5). Diese 
richtungsweisenden Ziele müssen sich in den programmatischen Zielen von Schulsozialarbeit 
widerspiegeln. 
 
§ 4 SGB VIII Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe 
Die öffentliche und freie Jugendhilfe hat zum Wohle der jungen Menschen und ihren Familien 
partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat daher anerkannte freie 
Träger d er Jugendhilfe mit der Durchführung der Schulsozialarbeit beauftragt und stellt die 
Zusammenarbeit über die Fachstelle Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit sicher. Die freien Träger 
erklären sich bereit, mit der Fachstelle Jugendberufshilfe und Schulsoz ialarbeit zu kooperieren und 
sich an der Jugendhilfeplanung zu beteiligen. 
 
§ 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 
Kinder und Jugendliche haben das Recht ihre Wünsche und Vorstellungen in die Angebotsgestaltung 
der Kinder- und Jugendhilfe einzubringen. Die freien Träger als Anbieter der Schulsozialarbeit sind 
verpflichtet, eine aktivierende Partizipation der Kinder und Jugendlichen altersgerecht und unabhängig 
vom Elternwillen sicherzustellen. 
 
§ 8 a SGBVIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 
Diese Vorschrift regelt den Verfahrensablauf, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für eine 
Kindeswohlgefährdung bekannt werden. Ebenfalls werden eindeutige Anforderungen an die freien 
Träger der Kinder- und Jugendhilfe formuliert, die auch f ür das Feld der Schulsozialarbeit gelten (§  8 
a Abs. 4). Zwischen den Leistungsanbietern der Schulsozialarbeit und dem öffentlichen Träger der 
Kinder- und Jugendhilfe ist eine Vereinbarung abzuschließen, welche die Verfahrensabläufe des 
Schutzauftrages im Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit verbindlich regelt. 
 
§ 11 SGB VIII Jugendarbeit 
Im Rahmen dieser Norm ist der Anspruch der Kinder - und Jugendhilfe, eigene Bildungsangebote 
außerhalb von Institutionen des schulischen und beruflichen Bildungswesens zu gewä hrleisten. Die 
Jugendarbeit generiert ein Feld des sozialen Lernens. Sie eröffnet, begleitet, unterstützt und 
qualifiziert informelle Selbstbildungsprozesse. Hier liegt der Anspruch, einen ganzheitlichen 
Bildungsbegriff der Sozialpädagogik zu entfalten. So mit werden Angebote der Jugendarbeit immer 
auch im Kontext von Schulsozialarbeit zu sehen sein. 
 
§ 72 SGB VIII Mitarbeiter*innen, Fortbildung und § 72 a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig 
vorbestrafter Personen 
Bei den anerkannten freien Trägern der  Kinder- und Jugendhilfe sollen nur Personen beschäftigt 
werden, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine der Aufgabe 
entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) und nicht wegen einer Straftat nach den §§ 
171, 174 bis 174 c, 176 bis 180  a, 181 a, 182 bis 184  g, 184 i, 201 a Abs. 3, 225, 232 bis 233  a, 
234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. 
 
§ 81 SGB VIII Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen 
Die K inder- und Jugendhilfe hat die explizite Verpflichtung , mit anderen Stellen und öffentlichen 
Einrichtungen, insbesondere mit Schulen und Schulverwaltung, zusammenzuarbeiten. Die 
Anbieter*innen der Schulsozialarbeit fördern und fordern in ihrer Funktion als  Bindeglied zwischen 
Schule und der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen multiprofessionelle Kooperationen. Darüber 
hinaus besteht der Auftrag, eine Kooperation mit den Schulen aktiv einzufordern.

9 
Stand: 07.04.2022 
4.  Ziele sozialraumorientierter Schulsozialarbeit 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt begreift Schulsozialarbeit als eigenständiges 
Dienstleistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe am Ort Schule und im Sozialraum. Die Ziele der 
Schulsozialarbeit sind geleitet von den Prinzipien der Schulsozialarbeit in Dar mstadt und sollen aktiv 
auf gelingende Bildungsbiographien hinwirken . Im Mittelpunkt von Schulsoziarbeit stehen die Kinder 
und Jugendlichen mit ihren Familien. 
Jeder freie Träger der Schulsozialarbeit arbeitet nach einem sozialpädagogischen Konzept auf 
Grundlage der Rahmenkonzeption, die auf den entsprechenden Sozialplanungsraum ausgerichtet ist.   
 
Schulsozialarbeit in Darmstadt soll: 
 
 Bildungsanlässe schaffen 
 Übergänge begleiten 
 Schule multiprofessionell mitgestalten 
 Vernetzung fördern und Sozialräume weiterentwickeln 
 
Bildungsanlässe schaffen 
Schulsozialarbeit setzt sich aktiv für hochwertige, inklusive und chancengerechte Lebens - und 
Bildungswege für alle Kinder und Jugendlichen in Darmstadt ein. Sie soll zur Verwirklichung des Rechts 
auf Entwicklung und Erziehung beitragen und junge Menschen und ihre Familien begleiten. 
Schulsozialarbeit unterstützt  eine kinder - und familienfreundliche Umwelt und positive 
Lebensbedingungen. 
 
Übergänge begleiten 
Schulsozialarbeit begleitet Kinder und Jugendliche in ihren Übergängen von Kita zu Grundschule, 
Grundschule zu Sekundarschule (oder andere weiterführende Schulen) und Schule zu Beruf 
gleichermaßen. Schulsozialarbeiter*innen kennen sowohl die besonderen Bedingungen , unter denen 
die Übergänge sta ttfinden, als auch die individuellen Herausforderungen, mit denen sich junge 
Menschen konfrontiert sehen.  
 
Schule multiprofessionell entwickeln 
Schulsozialarbeit liefert als  Bindeglied zwischen Schule und der Lebenswelt von Kindern und 
Jugendlichen eine wichtige Expertise in Schulentwicklungsprozessen. Schulsozialarbeit wirkt auf die 
Kooperation zwischen schulischen und außerschulischen Partnern ein und schafft so informelle 
Bildungsmöglichkeiten. Damit trägt sie zur Öffnung und Weiterentwicklung von Schul e im Sozialraum 
bei. 
 
Sozialräume gestalten und Vernetzung fördern 
Schulsozialarbeit trägt im Interesse der Kinder und Jugendlichen zur Etablierung und Kultivierung von 
Vernetzung im Sozialraum bei. Die Förderung regionaler schulischer und außerschulischer 
Bildungsnetzwerke liefert einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der Sozialräume. Schulsozialarbeit 
unterstützt die Aneignung der Lebens- und Sozialräume durch Jugendliche.

10 
Stand: 07.04.2022 
5.  Methoden und Arbeitsansätze 
 
Um eine wirkungsvolle Schulsozialarbeit zu gewährleisten , sind die Auswahl und Anwendung der 
Methoden, Arbeitsansätze und Techniken ein entscheidendes Qualitätskriterium. Methoden sind mit 
Blick auf die Prinzipien von Schulsozialarbeit in Darmstadt zu wählen und u nter Rücksichtnahme auf 
die Anforderungen der jeweiligen Zielgruppen, Schulformen und Sozialräume anzuwenden. 
 
Zielgruppenorientierte Ausrichtung 
Die Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt folgt einer klaren Orientierung an der 
jeweiligen Zielgruppe, die sich auch in der Auswahl der geeigneten Methodik niederschlägt. Es lassen 
sich in diesem Zusammenhang vier verschiedene Zielgruppen unterscheiden, die jeweils spezifische 
Methoden und Arbeitsansätze erfordern. Im Mittelpunkt der Schulsozialarbeit steht die Zielgruppe der 
Kinder und Jugendlichen. Ganzheitliche Unterstützung setzt die Arbeit mit drei wichtigen sekundären 
Zielgruppen voraus: Eltern, Lehrkräfte  und an Schule tätige pädagogische Fachkräfte sowie  externe 
Kooperationspartner*innen. Der Einsatz von z ielgruppenorientierter Methodik wird in der Folge von 
zwei weiteren Faktoren beeinflusst. 
 
Schulformorientierte Ausrichtung 
In Ergänzung zur zielgruppen orientierten Ausrichtung  lassen sich die Methoden und A rbeitsansätze 
schulformorientiert weiter differenzieren. In den Fokus  zu rücken sind Organisationsstrukturen der 
Einzelschulen, die Ressourcen der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals an Schule, 
schulformspezifische Themen (wie z. B. Übergänge) sowie das bestimmte Altersspektrum der Kinder 
und Jugendlichen. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die spezifischen Bedarfe 
der Zielgruppen an Förderschulen. 
 
Sozialraumorientierte Ausrichtung 
Einen wichtigen gemeinwesensspezifischen Bezugspunkt von Schulsozialarbeit bilden die Ressourcen 
im Sozialraum. So können beispielsweise externe Kooperationspartner*innen oder aktivierte 
Nachbarschaften im Sozialraum wirksam sein. Ebenso werden lokalspezifische Merkmale, wie z. B. 
erhöhter Sozialindex, Bevölkerungsstruktur, Sozialraumzuschnitt usw. einbezogen. 
 
Die Auswahl geeigneter Methodik obliegt den Trägern der Schulsozialarbeit unter Berücksichtigung 
der eben genannten Ausführungen. 
Empfohlen wird eine Orientierung an den grundsätzlichen Methoden– und Handlungsfeldern sozialer 
Arbeit: Lebensweltorientierte Beratung und Einzelfallhilfe , s ozialpädagogische Gruppen - und 
Projektarbeit sowie Vernetzung und sozialraumbezogene Gemeinwesenarbeit . Den spezifischen 
Anforderungen in der Schulsozialarbeit kann mit folgenden Methoden begegnet werden: 
 
 Qualifizierte Beratung und Einzelgespräche 
 Offene, niedrigschwellige Gesprächsangebote 
 Soziales Lernen 
 Elternarbeit 
 Medienbildung 
 Konfliktbewältigung 
 Krisenintervention 
 Schulbezogene Hilfen 
 Gesundheitsförderung 
 Netzwerkarbeit 
 Schulische und außerschulische Gremienarbeit 
 Berufsorientierung 
 Freizeitaktivitäten 
 Öffentlichkeitsarbeit 
 
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird in den Konzepten der Träger der 
Schulsozialarbeit konkretisiert.

11 
Stand: 07.04.2022 
6.  Strukturelle Anforderungen in der Schulsozialarbeit 
6.1. Anforderungen an das Personal 
 
Hauptamtliches Personal in der Schulsozialarbeit 
Im Rahmen der sozialraumorientierten Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind 
von den freien Trägern ausschließlich Fachkräfte einzusetzen.  
 
Grundbedingung für den Einsatz von Personal ist die Erfüllung des Fachkräftegebots. Nach § 72 Absatz 
1 SGB VIII  gilt, „[…] dass hauptberuflich nur Personen [zu] beschäftigen [sind], die sich für die 
jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung 
erhalten haben (Fachkräfte) oder auf Grund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit in der Lage 
sind, die Aufgabe zu erfüllen. Soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert, sind mit ihrer Wahrnehmung 
nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung zu betrauen. Fachkräfte 
verschiedener Fachrichtungen sollen zusammenwirken, soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert. “ 
 
Die Fachkräfte in der Schulsozialarbeit sind an gemessen zu vergüten. Es wird darauf hingewiesen, 
dass die Entlohnung im Rahmen des Besserstellungsverbotes nicht über den tariflichen Bestimmungen 
vergleichbarer Stellen des öffentlichen Dienstes liegt. 
 
Honorarkräfte und ehrenamtliches Personal 
Für Honor arkräfte und ehrenamtliches Personal  ist die besondere Eignung (einschlägige/fundierte 
Vorkenntnisse, Student*in oder in Ausbildung im sozialen Bereich) von Trägerseite sicherzustellen. Bei 
ehrenamtlich Tätigen, die über einen längeren Zeitraum beschäftigt  werden, sind eine JULEICA -
Schulung und die Teilnahme an Fortbildungen anzustreben.   
 
Fachlichkeit und Qualifikationsprofil 
Die Anforderungen an das Fachpersonal in der Schulsozialarbeit sind umfangreich und komplex . Im 
Rahmen des Fachkräftegebotes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind alle haupt - und 
nebenamtlichen Mitarbeiter*innen der Kinder - und Jugendarbeit neben den gesetzlichen 
Qualifikationsanforderungen verpflichtet, regelmäßig Fort - und Weiterbildungen zu absolvieren.  
Empfohlene Fortbildungs bereiche sind u.  a. Kinder - und Jugendschutz, Soziales Lernen, 
Beratungskompetenz und Sozial- und Lebensweltorientierung.  
 
Die Tätigkeit als Schulsozialarbeiter*in setzt in der Regel ein en sozialpädagogischen bzw. 
erziehungswissenschaftlichen Hochschulabschluss voraus. In begründeten Ausnahmen können anders 
einschlägig qualifizierte Fachkräfte eingesetzt werden 2. In der Qualifikation sind darüber hinaus 
Erfahrungen in der Arbeit mit der pri mären Zielgruppe und Zusatzqualifikationen in den 
Hauptarbeitsbereichen der Schulsozialarbeit wünschenswert.  
Bei der Zusammensetzung der Teams in den Sozialräumen wird auf Diversität und Vielfalt geachtet. 
 
Im Hinblick auf das Anforderungsprofil an die Fachkräfte in der Schulsozialarbeit sind folgende 
Handlungsfelder und deren professionelle Bewältigung zentral: 
 
 Soziale Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten 
 Kooperation mit Schulleitung, Lehrkräften und Schulverwaltung 
 Vernetzung im Sozialraum 
 Strategische Planung, Entwicklung und Öffentlichkeitsarbeit 
 
Daraus ergeben sich Anforderungen an die Qualifizierung in Bezug auf: 
 Theorie- und Sachkenntnisse 
 Sozialpädagogische Methoden- und Interventionskompetenz 
 Selbstverständnis über die eigene professionelle Rolle 
 
                                                
2 Dies ist mit der Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit im Jugendamt zu kommunizieren und abzustimmen.

12 
Stand: 07.04.2022 
 
Qualitätssicherung Personal 
Die Zusammenarbeit in den Teams Schulsozialarbeit soll in angemessener Form gestaltet sein. Dazu 
gehört u. a. eine verbindliche Teamstruktur, die Möglichkeit des kollegialen Austauschs und kollegialer 
Beratung, Supervision und wertschätzende Zusammenarbeit im Berufsalltag. Die Verantwortung dafür 
liegt bei den beauftragten Trägern. 
Ergänzend sorgen die Träger für eine verbindliche Leitungs- und Organisationsstruktur. 
 
Ausbildung von Sozialpädagog*innen im Anerkennungsjahr (SiA) 
Ab dem Schuljahr 2021/22 wird die Ausbildung künftiger Schulsozialarbeiter*innen in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt kommunal gefördert. Hierfür werden Mittel für je eine*n 
Sozialpädagog*in in Anerkennung pro Sozialraum bereitgestellt. Grundlage für die Ausbildung ist das 
Rahmenkonzept Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  und das Sozialraumkonzept 
der Träger der Schulsozialarbeit.  
 
Mit der staatlichen Anerkennung werden Qualifikationen zertifiziert, die Voraussetzung für eine 
hoheitliche T ätigkeit in der Sozialen Arbeit sind. Diese sind insbesondere für das Arbeitsfeld der 
Schulsozialarbeit von wachsender Bedeutung (§ 13 a SGB VII). 
Der Einsatz der SiAs erfolgt im Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit. Es ist möglich innerhalb des 
Anerkennungsjahres Einsätze im Kontext verschiedener Schulformen und sozialraumorientierter 
Angebote zu absolvieren. SiAs nehmen an Dienstbesprechungen, Fachtagen und Fachgremien teil.  
 
Jedem*r SiA wird eine feste Praxisanleitung als direkte Ansprechperson zugewiesen. Diese übernimmt 
die Funktion einer anleitenden Fachkraft, die Fach - und Methodenkompetenz sowie Kenntnisse über 
Zielgruppen vermittelt und den rechtlichen und organisatorischen Rahmen steckt. Darüber hinaus hat 
die Praxisanleitung eine beratende und beurte ilende Funktion inne. Das Vorweisen einschlägiger 
Berufserfahrung der Praxisanleitung ist obligatorisch.  
Die Praxisanleitung füllt die Aufgabe mit Verlässlich keit, Offenheit, einem kollegialen und 
partnerschaftlichen Umgang und Rollenklarheit aus. 
 
Es werden Lernziele für das Anerkennungsjahr festgelegt, welche Fachkompetenz, 
Methodenkompetenz und Sozialkompetenz im besonderen Kontext der Schulsozialarbeit beinhalten. 
Dabei orientieren sich die Träger der Schulsozialarbeit am Rahmenkonzept und den darin  
festgeschriebenen Grundsätzen, Prinzipien und Methoden. Die SiAs in der Schulsozialarbeit  
erhalten einen Einblick in die Struktur sozialraumorientierter Schulsozialarbeit in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt,  setzen im Studium Erlerntes pädagogisch um und werden zum 
selbstständigen, professionellen pädagogischen Handeln in der Schulsozialarbeit befähigt. 
6.2. Anforderungen an Struktur  
 
Trägerschaft und Steuerung/Koordination 
Die Steuerungsinstanz der Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die  
Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit. Diese ist im J ugendamt Darmstadt, Abteilung Kinder - und 
Jugendförderung, angesiedelt und zuständig für die fachliche und administrative Bearbeitung des 
Themenfelds Schulsozialarbeit.  
Die Koordinierungsstelle beteiligt die relevanten Vertreter*innen der Institutionen, Träger und 
Behörden im Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit. Die Koordinierungsstelle arbeitet eng mit der Sozial - 
und Jugendhilfeplanung zusammen. 
 
Die Schulsozialarbeit wird als Leistung der Kinder - und Jugendhilfe im Rahmen der Subsidiarität von 
freien anerkannten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe erbracht. Die Einbindung der Schulsozialarbeit 
in das Jugendamt wird nicht verfolgt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt auf die vertrauensvolle 
Zusammenarbeit mit den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe. 
 
Den jeweiligen freien Trägern obliegt die Dienst - und Fachaufsicht über die Fachkräfte der 
Schulsozialarbeit. Damit sind die freien Träger zuständig für die Auswahl und Einstellung geeigneten

13 
Stand: 07.04.2022 
Personals. Für jede Stelle in der Schulsozialarbeit ist vom freien Träger eine Stellenbeschreibung 
vorhanden. 
Jedes Team der Schulsozialarbeit verfügt über eine Teamleitung, welche die organisatorische 
Steuerung des Teams übernimmt und die Schulsozialarbe it des jeweiligen Sozialraumes in den 
Kooperationen nach außen vertritt. Die Träger der Schulsozialarbeit ha ben für eine regelmäßige 
Supervision und Fortbildung ihrer Fachkräfte zu sorgen3.  
 
Strukturelle Anforderungen in den Sozialräumen 
Die Schulsozialarbeit in Darmstadt geht von fünf Planungsräumen aus: Darmstadt Nord + Waldkolonie, 
Innenstadt Nord, Innenstadt Süd, Darmstadt Süd + Lincoln Siedlung und die beruflichen Schulen. 
In den Sozialräumen gibt es schulunabhängige Beratungsräume, an denen auch weitere 
Dienstleistungen der Kinder - und Jugendhilfe für den Sozialraum etabliert werden können. Der 
Standort dieser schulunabhängigen Räumlichkeiten sollte möglichst zentral im Sozialraum verortet 
sein. Die Räume können Orte für offene Sprechstunden, Gruppenangebote, Teamsitzungen u. ä. sein.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
3 Ergänzend siehe Kapitel 6.1 Anforderungen an das Personal

14 
Stand: 07.04.2022

15 
Stand: 07.04.2022 
6.3. Anforderung an Vernetzung/Kooperation 
 
Vernetzung und Kooperation sind Bedingung einer gelingenden sozialraumorientierten 
Schulsozialarbeit. Eine notwendige Rahmenbedingung ist die Verankerung der Schulsozialarbeit im 
Schulprogramm, beschlossen durch die Schulkonferenz. So soll die Akzeptanz der Schulsozialarbeit 
erhöht werden. Um sie auf Dauer zu sichern, sind Kooperationsverträge zwischen Schule u nd Trägern 
der Schulsozialarbeit abzuschließen. Darüber hinaus sind Kooperationsverträge überall dort 
abzuschließen, wo die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteur*innen gefördert und gemeinsame 
Handlungsfelder geklärt werden müssen. 
 
 
Die Anforderungen an die Kooperation manifestieren sich in sechs unterschiedlichen Konstellationen: 
 
Schulsozialarbeit – Schulsozialarbeit (trägerübergreifend) 
Jeder einzelne Träger der Schulsozialarbeit verpflichtet sich zu einer trägerübergreifenden Kooperation. 
Neben anlas sbezogener Zusammenarbeit gehört hierzu die Teilnahme am Steuerkreis 
Schulsozialarbeit, aber auch der Austausch und die Vernetzung im Rahmen von gemeinsamen 
Fortbildungsveranstaltungen wie dem Qualitätszirkel. 
 
Schulsozialarbeit – Sozialraum  
Jeder einzelne Träger der Schulsozialarbeit stellt sicher, dass seine Einbindung in die Gremien und 
Arbeitsgruppen der jeweiligen Sozialräume gewährleistet ist. Die Vernetzung und Kooperation mit 
anderen Akteur*innen im Sozialraum (andere freie Träger der Jugendhilfe, städtische Einrichtungen 
der Kinder - und Jugendhilfe, Wohlfahrtsanbieter, Migrant*innenselbstorganisationen, 
Kirchengemeinden, Jugendverbände etc.) ist vom Träger der Schulsozialarbeit aktiv anzustreben. In 
diesem Rahmen verpflichten sich die einzelnen Trä ger zur Ausrichtung einer jährlichen 
Regionalkonferenz um den Austausch, die Vernetzung und Zusammenarbeit im Sozialraum zu 
ermöglichen. 
 
Schulsozialarbeit – Schule 
Die Träger der Schulsozialarbeit streben mit jeder Schule in ihrem Sozialraum eine 
Kooperationsvereinbarung an. Es wird empfohlen , darin auch die Zusammenarbeit mit UBUS 
(Unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte ) zu definieren. Weitere 
schulinterne Gremien sind über die Leistungen der Schulsozialarbeit zu informieren. Zudem werden 
gemeinsame Fachveranstaltungen und Supervision von Lehrkräften, UBUS-Kräften und Fachkräften der 
Schulsozialarbeit angestrebt.  Es wird empfohlen sich an den „Leitlinien zur multiprofessionell en 
Zusammenarbeit an Schule“ vom 4. Dezember 2018 für die Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-
Dieburg zu orientieren. 
 
Schulsozialarbeit – Ganztagsangebote 
Die Träger der Schulsozialarbeit stellen eine Kooperation und Vernetzung zu schulischen und 
außerschulischen Anbieter*innen von Ganztags angeboten sicher. Hierzu zählen insbesondere die 
Angebote zur Schulkindbetreuung und der Pakt für den Nachmitttag. 
 
Schulsozialarbeit – Jugendamt 
Die Träger der Schulsozialarbeit kooperieren zu Steuerungs -, Planungs - und Fachfragen mit den 
einschlägigen Verwaltungsbereichen des Jugendamtes. Hier ist eine enge Abstimmung mit der 
Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit in der Abte ilung der Kinder - und 
Jugendförderung als beauftragende Stelle zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit dem Städtischen 
Sozialdienst ist durch eine Kooperationsvereinbarung gesichert. Darüber ist auch der Kontakt zur 
Sozial- und Jugendhilfeplanung zu pflegen.  
 
Schulsozialarbeit – andere Behörden und öffentliche Einrichtungen 
Die Träger der Schulsozialarbeit sind vernetzt mit weiteren einschlägig relevanten Behörden  und 
Einrichtungen, wie z. B. dem staatl. Schulamt, dem städtischen Schulamt, der Agentur für Arbeit, der 
Polizei etc.

16 
Stand: 07.04.2022 
6.4. Anforderung an Datenschutz, Schweigepflicht und 
Kinderschutz 
 
Datenschutz und Schweigepflicht 
Die Basis professioneller Schulsozialarbeit ist eine vertrauensvolle, offene und transparente Beziehung 
zu ihren Klient*innen. Um ein solches Vertrauensverhältnis zu ermöglichen, ist der Schutz von 
Privatgeheimnissen und Sozialdaten junger Menschen unabdingbar. Alle Träger der Schulsozialarbeit 
und ihre Fachkräfte kennen und achten daher die geltenden gesetzlichen Regelungen zur  
Schweigepflicht und zum Datenschutz in ihrer täglichen Arbeit. Die Träger sorgen hier für regelmäßige 
Fortbildungsangebote und Raum für fachlichen Austausch. 
 
Kinderschutz 
Den Trägern der Schulsozialarbeit kommt im Rahmen des Kinderschutzes eine besondere Aufgabe zu. 
Sie haben im Rahmen ihrer Tätigkeit die Möglichkeit Veränderungen im Verhalten der Kinder und 
Jugendlichen oder auch konkrete Anzeichen von Kindeswohlgefährdung zu erkennen. Eine frühzeitige 
Unterstützung bei belastenden Situationen kann somit erfolgen und ein Entgegenwirken, im Sinne des 
präventiven Ansatzes  initiiert werden. Die Beratung und Begleitung von Eltern ist ein wichtiger 
Bestandteil der Arbeit zum Schutz des Kindeswohls.  
Die Träger der Schulsozialarbeit haben mit dem Städtischen Sozialdienst des Jugendamts Darmstadt 
eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, in der  Verfahrensabläufe des Schutzauftrages im 
Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit verbindlich geregelt sind.  
Der Schutz des Kindeswohls ist als Bestandteil des Bildungs -, Erziehungs- und Betreuungsauftrages 
von Schulsozialarbeit zu sehen.

17 
Stand: 07.04.2022 
7.  Qualitätsentwicklung und -sicherung 
 
Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt befindet sich in einem kontinuierlichen Prozess 
der qualitativen Überprüfung und Weiterentwicklung. An diesem Prozess sind die Koordinierungsstelle 
Schulsozialarbeit und die beauftragten Träger  gleichermaßen beteiligt. Grundlage ist dabei eine 
vertrauensvolle, offene und transparente Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten. 
 
Bei der Qualitätsentwicklung von Schulsozialarbeit werden sowohl das Konzept, die Struktur, der 
Prozess als auch das Ergebnis mitgedacht, überprüft und weiterentwickelt. Hierzu werden die 
folgenden Instrumente angewendet: 
 
Konzeptqualität: 
 Rahmenkonzept Schulsozialarbeit 
 Sozialraumkonzepte der Träger 
 
Strukturqualität: 
 Leistungsvereinbarung 
 
Prozessqualität: 
 Austausch und Steuerung: Teamsitzungen und Steuerkreis  
 Fachliche Fortbildung und strategische Vernetzung: Qualitätszirkel Schulsozialarbeit und 
Regionalkonferenzen 
 
Ergebnisqualität: 
 Evaluation, Überprüfung, Anpassung, Dokumentation durch 
o Statistische Datenerhebung und –auswertung 
o Sachbericht  
o Reflexionsgespräch 
o Jahresbericht Schulsozialarbeit  
 
7.1. Konzeptqualität 
 
Rahmenkonzept Schulsozialarbeit 
Das Rahmenkonzept bildet die Grundlage für die Schulsozialarbeit in Darmstadt . Es bestimmt die 
Prinzipien, Leitziele und Strukturen , an denen sich das Handeln aller  Beteiligten im Feld orientiert. 
Das Konzept wird in einem partizipativen Prozess entwickelt, regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. 
 
Sozialraumkonzepte der Träger 
Ausgehend vom Rahmenkonzept  entwickeln alle  Träger der Schulsozialarbeit eigene  
Sozialraumkonzepte. Darin werden Mittlerziele formulie rt, die sich aus den Leitzielen des 
Rahmenkonzeptes ableiten lassen und für den eigenen Sozialraum konzeptioniert sind. Diese bilden 
wiederrum die Basis für jährlich festzusetzende Handlungsziele. Die Konzepte werden von den Trägern 
der Schulsozialarbeit partizipativ entwickelt, regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. 
 
7.2. Strukturqualität 
 
Leistungsvereinbarung 
Auf Grundlage des Rahmenkonzeptes erstellt die Koordinierungsstelle gemeinsam mit dem Träger die 
Leistungsvereinbarung. Sie ist Bestandteil der vertraglichen Grundlagen für die Zusammenarbeit von 
Träger und beauftragender Stelle. Beide Parteien sind in ihrem Handeln an die Vereinbarung 
gebunden. Sie wird partizipativ entwickelt und alle drei Jahre überprüft und ggf. angepasst.

18 
Stand: 07.04.2022 
7.3. Prozessqualität 
 
Trägerinterne Teamsitzungen 
Die Tr ägerleitungen etablieren einen regelmäßigen und engmaschigen Austausch ihrer operativen 
Fachkräfte zu aktuellen Themen  und Herausforderungen  und bieten einen Raum für kollegiale 
Fallberatung. Die Teamsitzungen dienen der W eiterentwicklung der  Sozialraumkonzepte und 
ermöglichen die gemeinsame  Entwicklung und Operationalisierung von sozialraumorientierten 
Handlungszielen.  
 
Steuerkreis Schulsozialarbeit 
Als Forum des trägerübergreifenden Austauschs und der Steuerung und Weiter entwicklung von 
Schulsozialarbeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt dient ein Steuerkreis. Er wird in der Regel 
viermal im Jahr von der Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit einberufen und geleitet. Dem Kreis 
gehören derzeit alle Leitungen der beauftragten Träger der Schulsozialarbeit und eine Vertretung der 
Schulpsychologie des Staatlichen Schulamtes  des Landkreises Darmstadt -Dieburg und der Stadt 
Darmstadt an. Bei Bedarf kann der Steuerkreis erweitert werden. In den Sitzungen tauschen sich die  
Mitglieder über aktuelle Themen aus, reagieren auf Bedarfe und entwickeln gemeinsame 
Handlungsziele. Sie betreuen und begleiten zudem den Weiterentwicklungsprozess des gemeinsamen 
Rahmenkonzeptes. 
 
Qualitätszirkel Schulsozialarbeit 
Der Qualitätszirkel ist  ein Angebot zur fachlichen Fortbildung aller im Feld der Schulsozialarbeit 
tätigen Fachkräfte. Er bietet zudem die Möglichkeit  eines themenbezogenen Qualitäts dialogs und 
einer trägerübergreifenden Vernetzung der operativen Ebene . In den Zirkeln werden The men und 
Bedarfe aus der sozialpädagogischen Praxis aufgegriffen und durch fachliche Inputs externer 
Expert*innen, Workshops und Arbeitsgruppen beleuchtet und diskutiert. Ziel ist es, durch das 
Kennenlernen von neuen theoretischen Handlungsansätzen, kollegi alem Austausch und Best 
Practice-Beispielen die operative Arbeit in der Schulsozialarbeit qualitativ weiterzuentwickeln und 
die trägerübergreifende Zusammenarbeit zu festigen. Das Format ist ein Angebot der 
Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit.  
 
Regionalkonferenzen 
Um eine bedarfsgerechte, sozialraumorientierte  Schulsozialarbeit anbieten z u können, müssen die 
beauftragten Träger  den Austausch mit anderen relevanten Akteur*innen der Jugendhilfe und 
Gemeinwesenarbeit aktiv suchen und fördern. Die Träger der Schulsozialarbeit richten daher jährlich 
eine Regionalkonferenz im Sozialraum aus. Die Konferenzen dienen dem fachlichen Austausch, der 
thematischen Information sowie der lokalen Vernetzung. Darüber hinaus bieten sie ein Forum zur 
Formulierung und Bearbeitung gemeinsamer Ziele und Aufträge. 
 
7.4. Ergebnisqualität 
 
Statistische Datenerhebung und Datenauswertung 
Als Monitoring und zur  Ergänzung des Berichtswesens dient die statistische Datenerhebung  und 
Datenauswertung in der Schulsozialarbeit. Die Erfassung erfolgt auf der Basis von zuvor im Steuerkreis 
festgelegten Indikatoren und erfüllt alle Kriterien des Datenschutzes. Die Daten werden von den 
Fachkräften erfasst und vom Träger an die Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit übermittelt. 
Die Auswertung erfolgt gemeinsam im Rahmen einer jährlich stattfindenden Fachveranstaltung . 
Anhand der Daten werden Bedarfslücken identifiziert, Ziele und Maßnahmen überprüft und die Qualität 
von Schulsozialarbeit gesichert und weiterentwickelt. 
 
Sachbericht 
Am Ende eines jeden Schuljahres sind die Träger der Schulsozialarbeit zur Einreichung eines formalen 
Sachberichtes bei der Auftraggeberin verpflichtet . Der Bericht dient der Ergebnissicherung , dem 
Nachweis der ordnungsgemäßen Mitte lverwendung sowie der Dokumentation  der Arbeit. Der Träger 
erläutert darin die durchgeführten Maßnahmen, die Zielerreichung, das eingesetzte Personal und die 
Verwendung der Mittel. Zudem werden Handlungsziele für den kommenden Berichtszeitraum benannt.

19 
Stand: 07.04.2022 
 
Reflexionsgespräche 
Auf Grundlage der eingereichten Sachberichte führt die Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit mit den 
einzelnen Trägern jährliche Reflexionsgespräche.  Hier stellt der Träger seinen Sachbericht vor und 
erhält von der Koordinierungsstelle ein Feedback. Zudem wird die Zusammenarbeit reflektiert. 
Die Gespräche dienen sowohl einer allgemeinen Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der 
Schulsozialarbeit, sind aber auch Ausdruck einer vertrauensvollen, wertschätzenden un d 
transparenten Zusammenarbeit. 
 
Jahresbericht zur Schulsozialarbeit 
Der Jahresbericht zur Schulsozialarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird von der 
Koordinierungsstelle  Schulsozialarbeit verfasst, herausgegeben  und vorgestellt . Der Bericht 
dokumentiert die Ergebnisse und  Entwicklungen der sozialraumorientierten Schul sozialarbeit und 
sorgt auf diese Weise für Transparenz und Sichtbarkeit des Arbeitsfeldes in der (Fach)Öffentlichkeit, 
bei Kooperationspartner*innen und politischen Entscheidungsträger*innen.  
 
 
 
 
8. Ressourcenverteilung 
 
Der Ansatz der planungs- bzw. sozialraumbezogenen Ressourcenzuweisungen mittels eines definierten 
Verteilschlüssels, basierend auf dem Konzept zur Ausbauplanung der Schulsozialarbeit in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Jahr 2010, wird fortgesetzt. Das bedeutet, es werden Budgets 
nach Planungsräumen gebildet, die den jeweiligen Trägern der Schulsozialarbeit zugeordnet werden. 
Die Mittel werden seit dem Jahr 2016 jährlich dynamisiert. 
 
Ab dem Schuljahr 2021/22 wird die Ausbildung künftiger Schulsozialarbeiter*innen kommunal 
gefördert. Hierfür stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt Mittel für je eine*n Sozialpädagog*in in 
Anerkennung je Sozialraum bereit.  
 
Grundsätzlich gilt für die Zuwendung für die sozialraumorientierte Schulsozialarbeit die „Allgemeine 
Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwendungen an Vereine, Verbände

20 
Stand: 07.04.2022 
und sonstige Institutionen“ in der jeweils gültigen Fassung. Freie Träger der Jugendhilfe erhalten 
hierfür die “Information für die Beantragung von allgemeinen städtischen Zuschüssen“.  
 
Bedarfsberechnung 
Für den Ausbau der Schulsozialarbeit wurde anhand der Schüler*innenzahl der jeweiligen Schulen 
unter Einbezug der Schulform eine Personalbedarfsberechnung angestellt. Bei der 
Personalbedarfsplanung wurde zusätzlich berücksichtigt, dass bestimmte Schulstandorte in 
Stadtgebieten mit hohem Sozialindex liegen. Ist dies der Fall, wurde eine besondere 
Integrationsleistung addiert. 
Die im Konzept zur Ausbauplanung festgelegten Bezugsgrößen bleiben bestehen: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Jahr 2018 wurde die Aufstockung der Mittel Schulsozialarbeit durch den Magistrat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen. Die Entwicklung der Schüler*innenzahlen hat seit Beginn 
und Ausbau der Schulsozialarbeit stetig zugenommen. Mit steigenden Bevölkerungszahlen und damit 
einhergehender Wohn - und Schulbauentwicklung ist auch weiterhin mit einem Anstieg der 
Schüler*innenzahlen zu rechnen.  
Im Zuge der Aufstockung wurden die Berechnungen aus dem Jahr 2010 mit den Schüler*innenzahlen 
aus dem Schuljahr 2017/18 erneut getätigt.  
Die Sozialräume DA -Nord und DA -Süd verzeichne ten einen Zuwachs von Schüler*innen, die 
Sozialräume Innenstadt Nord und Innenstadt Süd hingegen einen Rückgang . Die Aufstockung der 
finanziellen Ressourcen wurde im Haushaltsjahr 2019 unter der Maßgabe, dass k ein Sozialraum mit 
der Neuberechnung bestehende Ressourcen verliert und mindestens der Status Quo gehalten wird, 
umgesetzt. 
Schulform Schüler*innen pro 
Vollzeitäquivalent 
Grundschule 500  
Grundschule/Gesamtschule 700  
Gesamtschulen/ Haupt- und Realschulen 1000  
Gymnasien 2500  
Förderschulen 250  
Beruflichen Schulen 5000

anlage 3

180 Zeichen

Punkt 15: Fortschreibung Rahmenkonzept Schulsozialarbeit 
 (V-Nr. 2022/0133) 
 
Die Vorlage wird gemeinsam mit dem Antrag 37.9 behandelt. 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (5)

TOP 171
TOP 15
TOP 5
TOP 15
TOP 7

Orte (1)

  • Frankfurter Straße 71

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0133
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00