1226/2017
mündliche Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 26.01.2017
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
16.11.2016_Präsentation Städtetag NRW
4595 Zeichen
Herbsttagung
Fachverband der Kämmerer
in NRW e.V.
16. November 2016 in Mülheim an der Ruhr
„Aktuelle Finanzlage und neue Herausforderungen –
schaffen wir das?“
Flüchtlingskosten und Finanzierung
Verena Göppert, Stellv. Geschäftsführerin des Städtetages NRW
Zugangszahlen
2015
Konzentration auf Bewältigung der Notsituation
Unterbringung stand im Vordergrund!
2
Bund NRW
2008 28.000
2013 127.000
2014 203.000
2015 890.000 230.000
2016 213.000
(1.-3. Quartal)
80.000
(bis 6. September)
Situation in 2015 zunächst durch dramatisch ansteigende
Zugänge von Flüchtlingen geprägt, kein geordnetes
Verfahren, weder beim Bund noch beim Land
praktische Fragen im Vordergrund (Unterkunft,
Registrierung)
aber schnell klar, bei Finanzierung altes FlüAG untauglich!
Zähe, streitige Verhandlungen insbesondere zur
Auskömmlichkeit und zum Personenkreis
Kommunale Spitzenverbände: Personenkreis erweitern
Pauschale anheben
3
Kostenerstattung FlüAG NRW
Vereinbarung vom 16. Dezember 2015
Koalitionsfraktionen mit kommunalen Spitzenverbänden
• 2016 Übergangsjahr
Anhebung 7.578 € pro Flüchtling/Jahr auf
10.000 € pro Flüchtling/Jahr
Stichtag 01.01.2016
Aufnahme der Geduldeten nach § 60a AufenthG
als neuer Personenkreis
Gesamtsumme, die nach FlüAG-Schlüssel verteilt
wird
Schwelle Krankheitskosten von 70.000 auf 35.000
gesenkt
4
• 2017 Umstellung auf Monatspauschalen pro Flüchtling
Verteilung der Mittel personen- und monatsscharf
ab der Zuweisung
Personenkreis FlüAG + Geduldete nach § 60a
833 € pro Flüchtling/Monat wird dynamisiert
(4 Prozent) 866 €
abgelehnte Asylbewerber 3 Monate nach Abschluss
des Verfahrens
Implementierung einer neuen statistischen
Grundlage (derzeit im Testverfahren)
Umsetzung derzeit im parlamentarischen Verfahren
5
• 2018 Verständigung, dass eine Ist-Kosten-Erhebung
durchgeführt werden soll, um verlässliche Daten
zu erhalten
Erhebungskriterien werden gemeinsam festgelegt
Verzögerung im Verfahren, Konflikt mittlerweile
beigelegt
01.01.2017 - 31.12.2017 (30.09.2017)
Erhebungszeitraum
Begleitung durch KGSt
GPA Stichproben-Überprüfung
6
• Erhebung notwendig, weil
Daten bislang nur unzureichend verfügbar
Statistik Asylbewerberleistungsgesetz unzureichend
große Spreizung je nach
Unterkunftsart/Wohnungsmarktes
Vergleiche mit anderen Ländern schwierig aufgrund
der unterschiedlichen Zuständigkeiten
7
• danach Verhandlungen im „Lichte der Datenerhebung“
Höhe der Pauschale(n)
Umgang bei großer Spreizung
Personenkreis
Dauer der Erstattung
Abbildung von Vorhaltekosten
• Ziel, zum 01.01.2018 neue Pauschale, wird schwer zu
erreichen sein
ggf. vorerst Fortsetzung der 2017er Regelung mit
Dynamisierung und rückwirkende Anpassung
8
Maßnahmen des Bundes:
Verschiedene Flüchtlingsgipfel mit verschiedenen Maßnahmen
- Verfahrensbeschleunigungen
- Datenübermittlung
- Registrierung verbessern
- Rechtliche Änderungen (z.B.Wohnsitzauflage)
- finanzielle Unterstützung
9
Finanzielle Unterstützung durch den Bund
670 €/Asylbewerber als Abschlag (NRW 626 Mio. €)
Wurde spitz abgerechnet (Nachschlag 2,55 Mrd. €)
Erhöhung Wohnungsbaumittel 2017 und 2018 um 500 Mio.
Flüchtlingsbedingte KdU für 3 Jahre
(2016 400 Mio.; 2017 900 Mio.; 2018 1,3 Mrd. )
2016 Königsteiner Schlüssel; dann wie beim BuT
Unbegleitete Minderjährige 350 Mio. €
Integration:
2016 - 2018 2 Mrd. € pro Jahr an Länder über USt
NRW: 434 Mio.!
10
Kommunen beanspruchen Großteil davon,
Integration findet vor Ort statt!
Integration ist die Aufgabe der Zukunft
Kinderbetreuung, Schulträger, Schulpsychologen,
Sprachförderung, Wohnungsbau, Betreuung, Ehrenamt,
Personal
Projektförderung nicht der richtige Weg (Integrationsplan)
Andere Bundesländer sind bereit, mit ihren Kommunen über
Weitergabe zu verhandeln
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern
11
Blick nach vorne:
• Nach wie vor keine gesicherte Prognose zu den
Zugangszahlen möglich
• Zukünftige Landeserstattung auf der Grundlage der
gemeinsamen Datenerhebung
• Integration als Herkulesaufgabe braucht finanzielle
Ausstattung
• Bund und Land bleiben aufgefordert, dafür die notwendigen
finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen
12
Vielen Dank für Ihr Zuhören !
13
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4628 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 V/56/562/5 Vorlagen-Nummer 1226/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 Finanzausschuss 15.05.2017 mündliche Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 26.01.2017 In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 26.01.2017 gab es zwei Rückfragen zum 12. Flüchtlingsbericht, für die eine nachträgliche Beantwortung durch die Verwaltung zugesagt wurde. 1.) RM Frau Heuser bittet um Erstellung einer Übersicht, wie viele allein reisende Frauen und Frauen mit Kindern in den Einrichtungen in den Notunterkünften untergebracht seien. 2.) RM Herr Klausing fragt nach den Summen, die das Land vom Bund erhalte und welche Summe es an Köln weiterleite. Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Zu 1.) Bei der Erfassung wird auf den Stichtag 01.01.2017 abgestellt. Zum Stichtag wurden in Notaufnahmen 74 alleinstehende Frauen und 118 alleinerziehende Frauen mit 194 Kindern untergebracht. Von dieser Personenzahl befanden sich zum Stichtag 51 alleinste- hende Frauen und 58 alleinerziehende Frauen mit 103 Kindern in Turnhallen. Seit dem Stichtag konnte die Turnhallenbelegung jedoch bereits deutlich reduziert werden. Insofern hat es hier seit dem Stichtag eine erhebliche Verbesserung auch für alleinreisende und alleinerzie- hende Frauen in der Unterbringung gegeben. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass zum Stichtag 248 alleinreisende Frauen und 223 alleinerzie- hende Frauen mit 447 Kindern bereits außerhalb von Notunterkünften untergebracht waren und im März zwei neue Objekte mit über 100 Plätzen ausschließlich für alleinreisende und alleinerziehende Frauen akquiriert und belegt wurden. Eine neue Erhebung zur Unterbringungssituation von alleinreisenden und alleinerziehenden Frauen in Notunterkünften wird dem kommenden, 15. Flüchtlingsbericht zu entnehmen sein, der dem Aus- schuss am 22.06.2017 vorgelegt wird. Zu 2.) Die Finanzierung des Flüchtlingsmanagements im Mehrebenenstaat ist hoch komplex. Die Leistun- gen für die Versorgung, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen sind sehr vielfältig. Entspre- 2 chend verhält es sich mit der Finanzierung. Die Finanzströme zwischen Bund, dem Land und der Stadt Köln lassen sich daher leider nicht auf zwei Beträge reduzieren. Nachfolgende Erläuterungen sollen einen Überblick geben: Die wesentliche Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern in Köln ist durch das Land über das Flüchlingsaufnahmegesetz (FlüAG) NRW gegeben. Dabei leitet das Land eine Bundesfinanzierung an die Kommunen weiter. Der Satz, den die Stadt Köln er- hält, entspricht in 2017 866 € pro Geflüchtetem pro Monat (2016: 833 €). Die (vorläufigen) Erstattungsbeträge an die Stadt Köln für 2015 und 2016 sind dem aktuellen 13. Bericht zur Flüchtlingssituation aus der Sitzung des ASS am 09.03.2017 zu entnehmen. Die dort unter dem Punkt „Leistungen nach dem AsylbLG durch das Amt für Soziales und Senioren“ ausgewiesenen Erlöse sind nahezu zu 100% auf die Landeserstattung zurückzuführen. Die Erstattung wird von der Verwaltung als nicht auskömmlich erachtet. Um kostendeckend zu sein, müssten mindestens die Leistungen des Amtes für Soziales und Senioren sowie des Amtes für Wohnungswesen durch die Finanzierung gedeckt sein. Für die Revision des Erstattungssatzes wird im Jahr 2017 eine Vollkostenerhebung durch das MIK NRW durchgeführt. Das Ergebnis der Erhebung soll der Festsetzung des Erstattungssat- zes 2018 zu Grunde gelegt werden. Ein Streitpunkt zwischen dem Land NRW und den Kommunen ist allerdings die sog. Integrati- onspauschale. Der Bund gewährt den Ländern insgesamt 2 Mrd. € jährlich für die Jahre 2016 bis 2018. Davon erhält das Land NRW rd. 434 Mio. € pro Jahr. Die Forderung der Kommunen, diese Mittel an die Kommunen weiterzuleiten, also dorthin, wo Integration stattfindet, wurde bislang vom Land zurückgewiesen. Es ist festzustellen, dass die Erstattungen in der Vergangenheit etwa die Hälfte der Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten deckten. Das Land muss aus Sicht der Verwaltung daher seiner Pflicht nachkommen, für eine auskömmliche Finanzierung der durch die Flüchtlingssituation erforderlichen Leistungserbringung auf kommunaler Ebene zu sorgen. Einen weiteren Überblick kann bei Bedarf die beiliegende 13 seitige Präsentation des Städtetages NRW, insbesondere auf den Folien 4, 5 und 10, geben.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1226/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 25.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27