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1226/2017

mündliche Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 26.01.2017

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 25.04.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.05.2017, TOP 2.6

16.11.2016_Präsentation Städtetag NRW

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Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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16.11.2016_Präsentation Städtetag NRW

4595 Zeichen

Herbsttagung  
Fachverband der Kämmerer  
in NRW e.V. 
16. November 2016 in Mülheim an der Ruhr 
„Aktuelle Finanzlage und neue Herausforderungen – 
schaffen wir das?“ 
 
Flüchtlingskosten und Finanzierung 
 
Verena Göppert, Stellv. Geschäftsführerin des Städtetages NRW

Zugangszahlen 
 
 
 
 
 
 
2015 
Konzentration auf Bewältigung der Notsituation 
Unterbringung stand im Vordergrund! 
 
2 
Bund NRW 
2008 28.000 
2013 127.000 
2014 203.000 
2015 890.000  230.000 
2016 213.000 
(1.-3. Quartal) 
   80.000  
(bis 6. September)

 Situation in 2015 zunächst durch dramatisch ansteigende 
Zugänge von Flüchtlingen geprägt, kein geordnetes 
Verfahren, weder beim Bund noch beim Land 
praktische Fragen im Vordergrund (Unterkunft, 
Registrierung) 
 aber schnell klar, bei Finanzierung altes FlüAG untauglich! 
 Zähe, streitige Verhandlungen insbesondere zur 
Auskömmlichkeit und zum Personenkreis 
 Kommunale Spitzenverbände: Personenkreis erweitern 
              Pauschale anheben 
3 
Kostenerstattung FlüAG NRW

Vereinbarung vom 16. Dezember 2015 
Koalitionsfraktionen mit kommunalen Spitzenverbänden 
 
• 2016 Übergangsjahr 
   Anhebung 7.578 € pro Flüchtling/Jahr auf 
   10.000 € pro Flüchtling/Jahr 
 
   Stichtag 01.01.2016 
    
   Aufnahme der Geduldeten nach § 60a AufenthG  
   als neuer Personenkreis 
 
   Gesamtsumme, die nach FlüAG-Schlüssel verteilt 
    wird 
 
   Schwelle Krankheitskosten von 70.000 auf 35.000 
   gesenkt 
4

• 2017 Umstellung auf Monatspauschalen pro Flüchtling 
    
   Verteilung der Mittel personen- und monatsscharf 
   ab der Zuweisung  
 
   Personenkreis FlüAG + Geduldete nach § 60a 
 
   833 € pro Flüchtling/Monat wird dynamisiert  
   (4 Prozent)  866 € 
 
   abgelehnte Asylbewerber 3 Monate nach Abschluss 
   des Verfahrens 
 
   Implementierung einer neuen statistischen  
   Grundlage (derzeit im Testverfahren) 
 
   Umsetzung derzeit im parlamentarischen Verfahren 
5

• 2018 Verständigung, dass eine Ist-Kosten-Erhebung  
   durchgeführt werden soll, um verlässliche Daten  
   zu erhalten 
 
   Erhebungskriterien werden gemeinsam festgelegt 
 
   Verzögerung im Verfahren, Konflikt mittlerweile  
   beigelegt 
 
   01.01.2017 - 31.12.2017 (30.09.2017) 
   Erhebungszeitraum 
   Begleitung durch KGSt 
   GPA Stichproben-Überprüfung 
6

• Erhebung notwendig, weil  
             
            Daten bislang nur unzureichend verfügbar 
 
            Statistik Asylbewerberleistungsgesetz unzureichend 
         
            große Spreizung je nach    
            Unterkunftsart/Wohnungsmarktes 
          
            Vergleiche mit anderen Ländern schwierig aufgrund 
   der unterschiedlichen Zuständigkeiten 
 
    
    
 
    
7

• danach Verhandlungen im „Lichte der Datenerhebung“ 
 
 Höhe der Pauschale(n) 
 Umgang bei großer Spreizung 
 Personenkreis 
 Dauer der Erstattung 
 Abbildung von Vorhaltekosten 
 
• Ziel, zum 01.01.2018 neue Pauschale, wird schwer zu 
erreichen sein 
ggf. vorerst Fortsetzung der 2017er Regelung mit 
Dynamisierung und rückwirkende Anpassung  
8

Maßnahmen des Bundes: 
Verschiedene Flüchtlingsgipfel mit verschiedenen Maßnahmen 
- Verfahrensbeschleunigungen 
- Datenübermittlung 
- Registrierung verbessern 
- Rechtliche Änderungen (z.B.Wohnsitzauflage) 
- finanzielle Unterstützung 
 
9

Finanzielle Unterstützung durch den Bund 
 670 €/Asylbewerber als Abschlag (NRW 626 Mio. €) 
 Wurde spitz abgerechnet (Nachschlag 2,55 Mrd. €) 
 Erhöhung Wohnungsbaumittel 2017 und 2018 um 500 Mio. 
 Flüchtlingsbedingte KdU für 3 Jahre 
(2016 400 Mio.; 2017  900 Mio.; 2018  1,3 Mrd. ) 
 2016 Königsteiner Schlüssel; dann wie beim BuT 
 Unbegleitete Minderjährige 350 Mio. € 
 Integration:  
2016 - 2018 2 Mrd. € pro Jahr an Länder über USt 
  
      NRW: 434 Mio.! 
10

 Kommunen beanspruchen Großteil davon,  
Integration findet vor Ort statt! 
 Integration ist die Aufgabe der Zukunft 
 Kinderbetreuung, Schulträger, Schulpsychologen, 
Sprachförderung, Wohnungsbau, Betreuung, Ehrenamt, 
Personal 
 Projektförderung nicht der richtige Weg (Integrationsplan) 
 Andere Bundesländer sind bereit, mit ihren Kommunen über 
Weitergabe zu verhandeln 
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern  
 
 
11

Blick nach vorne: 
• Nach wie vor keine gesicherte Prognose zu den 
Zugangszahlen möglich 
• Zukünftige Landeserstattung auf der Grundlage der 
gemeinsamen Datenerhebung 
• Integration als Herkulesaufgabe braucht finanzielle 
Ausstattung  
• Bund und Land bleiben aufgefordert, dafür die notwendigen 
finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen 
12

Vielen Dank für Ihr Zuhören ! 
13

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4628 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/562/5 
Vorlagen-Nummer 
 1226/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 
Finanzausschuss 15.05.2017 
 
mündliche Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 
26.01.2017 
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 26.01.2017 gab es zwei Rückfragen 
zum 12. Flüchtlingsbericht, für die eine nachträgliche Beantwortung durch die Verwaltung zugesagt 
wurde.  
 
1.) 
RM Frau Heuser bittet um Erstellung einer Übersicht, wie viele allein reisende Frauen und Frauen mit 
Kindern in den Einrichtungen in den Notunterkünften untergebracht seien. 
 
2.) 
RM Herr Klausing fragt nach den Summen, die das Land vom Bund erhalte und welche Summe es an 
Köln weiterleite. 
 
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 
 
 
Zu 1.) 
Bei der Erfassung wird auf den Stichtag 01.01.2017 abgestellt. 
Zum Stichtag wurden in Notaufnahmen 74 alleinstehende Frauen und 118 alleinerziehende Frauen 
mit 194 Kindern untergebracht. Von dieser Personenzahl befanden sich zum Stichtag 51 alleinste-
hende Frauen und 58 alleinerziehende Frauen mit 103 Kindern in Turnhallen. 
Seit dem Stichtag konnte die Turnhallenbelegung jedoch bereits deutlich reduziert werden. Insofern 
hat es hier seit dem Stichtag eine erhebliche Verbesserung auch für alleinreisende und alleinerzie-
hende Frauen in der Unterbringung gegeben.  
 
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass zum Stichtag 248 alleinreisende Frauen und 223 alleinerzie-
hende Frauen mit 447 Kindern bereits außerhalb von Notunterkünften untergebracht waren und im 
März zwei neue Objekte mit über 100 Plätzen ausschließlich für alleinreisende und alleinerziehende 
Frauen akquiriert und belegt wurden.  
 
Eine neue Erhebung zur Unterbringungssituation von alleinreisenden und alleinerziehenden Frauen in 
Notunterkünften wird dem kommenden, 15. Flüchtlingsbericht zu entnehmen sein, der dem Aus-
schuss am 22.06.2017 vorgelegt wird. 
 
 
Zu 2.) 
Die Finanzierung des Flüchtlingsmanagements im Mehrebenenstaat ist hoch komplex. Die Leistun-
gen für die Versorgung, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen sind sehr vielfältig. Entspre-

2 
 
chend verhält es sich mit der Finanzierung. Die Finanzströme zwischen Bund, dem Land und der 
Stadt Köln lassen sich daher leider nicht auf zwei Beträge reduzieren. Nachfolgende Erläuterungen 
sollen einen Überblick geben: 
 
 Die wesentliche Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern in Köln 
ist durch das Land über das Flüchlingsaufnahmegesetz (FlüAG) NRW gegeben. Dabei leitet 
das Land eine Bundesfinanzierung an die Kommunen weiter. Der Satz, den die Stadt Köln er-
hält, entspricht in 2017 866 € pro Geflüchtetem pro Monat (2016: 833 €).  
 
Die (vorläufigen) Erstattungsbeträge an die Stadt Köln für 2015 und 2016 sind dem aktuellen 
13. Bericht zur Flüchtlingssituation aus der Sitzung des ASS am 09.03.2017 zu entnehmen. 
Die dort unter dem Punkt „Leistungen nach dem AsylbLG durch das Amt für  
Soziales und Senioren“ ausgewiesenen Erlöse sind nahezu zu 100% auf die Landeserstattung 
zurückzuführen. 
 
Die Erstattung wird von der Verwaltung als nicht auskömmlich erachtet. Um kostendeckend zu 
sein, müssten mindestens die Leistungen des Amtes für Soziales und Senioren sowie des 
Amtes für Wohnungswesen durch die Finanzierung gedeckt sein. 
Für die Revision des Erstattungssatzes wird im Jahr 2017 eine Vollkostenerhebung durch das 
MIK NRW durchgeführt. Das Ergebnis der Erhebung soll der Festsetzung des Erstattungssat-
zes 2018 zu Grunde gelegt werden. 
 
 Ein Streitpunkt zwischen dem Land NRW und den Kommunen ist allerdings die sog. Integrati-
onspauschale. Der Bund gewährt den Ländern insgesamt 2 Mrd. € jährlich für die Jahre 2016 
bis 2018. Davon erhält das Land NRW rd. 434 Mio. € pro Jahr.  
Die Forderung der Kommunen, diese Mittel an die Kommunen weiterzuleiten, also dorthin, wo 
Integration stattfindet, wurde bislang vom Land zurückgewiesen. 
 
Es ist festzustellen, dass die Erstattungen in der Vergangenheit etwa die Hälfte der Kosten für die 
Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten deckten. 
Das Land muss aus Sicht der Verwaltung daher seiner Pflicht nachkommen, für eine auskömmliche 
Finanzierung der durch die Flüchtlingssituation erforderlichen Leistungserbringung auf kommunaler 
Ebene zu sorgen. 
 
Einen weiteren Überblick kann bei Bedarf die beiliegende 13 seitige Präsentation des Städtetages 
NRW, insbesondere auf den Folien 4, 5 und 10, geben.

Beratungsverlauf (2)

27.04.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.05.2017 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1226/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
25.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27