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V/0511/2013/1

Selbstverpflichtung gegen neue Haushaltsbelastungen

Vorlagen 12.09.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.11.2013, TOP 13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4786 Zeichen

V/0511/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Selbstverpflichtung gegen neue Haushaltsbelastungen 
(Antrag Nr. A-R/0051/2012 der FDP-Fraktion vom 26.11.2012 an den Rat) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
25.09.2013 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat nimmt die in der Begründung dargestellten Erläuterungen, insbesondere zum komm u-
nalen Haushaltsrecht in Verbindung mit der städtischen Zuständigkeitsordnung, zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenn tnis, dass ungeplante, unterjährige Mehrausgaben ohne eine D e-
ckung durch anderweitige Mehreinnahmen oder Minderausgaben haushaltsrechtlich 
nicht zulässig sind. Kann eine solche Deckung nicht herbei geführt werden, ist zwingend 
ein Nachtragshaushalt aufzustellen. 
 
3. Der Rat stimmt dem Grundanliegen des Antrags zu, Mehrbelastungen, die durch ungeplante 
Ausgaben außerhalb der Haushaltsberatungen entstehen, zu vermeiden. Zur konkreten Umset-
zung wird die nachfolgende Verfahrensregelung beschlossen: 
 
3.1 Die Ver waltung berichtet dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liege n-
schaften (AFBL) regelmäßig unterjährig über aktuelle Verwaltungsvorgänge und 
Maßnahmen mit Haushaltswirkungen für Folgejahre. 
 
3.2 Im Rahmen seiner Kenntnisnahme zu 3.1 teilt der AFBL de r Verwaltung mit, bei we l-
chen Vorgängen ein Deckungsvorschlag für zukünftige Haushaltsjahre gewünscht 
wird. 
 
3.3 Die Verwaltung legt zur Einbringung des Haushaltsplans eine Liste mit Deckung s-
vorschlägen zu den vom AFBL zu 3.2 genannten Vorgängen vor. 
 
2.1 Im Rahmen seiner regelmäßigen Kenntnisnahme der über - und außerplanmäßigen Au f-
wendungen und Auszahlungen teilt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegen-
schaften der Verwaltung mit, bei welchen Positionen ein alternativer Deckungsvorschlag 
gewünscht wird. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0511/2013/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Schetter 
Ruf: 
492-2000 
E-Mail: 
Schetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.09.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0511/2013/1 
 
2.2 Bei der Aufstellung des jeweiligen Folgehaushalts benennt die Verwaltung für diese Positi o-
nen anderweitige Deckungsvorschläge, die Ausgabenreduzierungen oder auch anderweit i-
ge Haushaltsverbesserungseffekte zum Gegenstand haben. Der Rat besch ließt über die 
Realisierung dieser Vorschläge im Gesamtzusammenhang der Verabschiedung des Hau s-
haltsplans. 
 
2.3 Die vorgenannten Verpflichtungen beziehen sich auch auf den Zeitraum der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung, sofern es sich bei der übe r- oder außerplanmäßigen Ausga-
be nicht lediglich um einen Einjahreseffekt handelt. 
 
4. Der Antrag  A-R/0051/2012 der FDP-Fraktion „Selbstverpflichtung gegen neue Haushaltsbela s-
tungen“ (Anlage) ist damit erledigt. 
 
Begründung: 
 
Anhand der bereits zur Beschlu ssvorlage vorliegenden Informationen zum kommunalen Hau s-
haltsrecht und zur Zuständigkeitsordnung wird deutlich, dass unterjährige Mehrausgaben im Ve r-
gleich zum verabschiedeten Haushaltsplan immer durch anderweitige Mehreinnahmen oder Mi n-
derausgaben ausgeglichen werden müssen (vgl. § 83 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Verschlechteru n-
gen beim Ergebnis des laufenden Haushaltes entstehen deshalb durch unterjährige Mehrausg a-
ben nicht. 
 
Mit einem regelmäßigen Berichtswesen an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Lie-
genschaften sollen haushaltswirtschaftliche Effekte von Verwaltungsvorgängen und Maßnahmen 
transparent gemacht werden, die in Folgejahren zu Haushaltsbelastungen fü hren. Auf dieser 
Grundlage kann der AFBL die Verwaltung beauftragen, Deckungsvorschläge f ür solche Belastun-
gen in den Folgejahren vorzulegen. Dadurch wird der Rat in die Lage versetzt, im Rahmen der 
Haushaltsberatungen Gegensteuerungsmaßnahmen zu beschließen, mit denen einer fortlaufe n-
den Ausweitung des Ausgabevolumens im städtischen Haushalt in Teilen entgegen gewirkt we r-
den kann.  
 
Beispiele für Beschlüsse im Jahr 2013, die in den Folgejahren zu neuen Haushaltsbelastu ngen 
(konsumtiv) führen, sind: 
 Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in Münster (V/0973/2012): 
noch zu kalkulierende Kosten für Miete und Betrieb der neuen Flüchtlingseinrichtungen, 
 Fortführung Verkehrssicherheitsprogramm (V/0377/2013): 
100 Tsd. € für Öffentlichkeitsarbeit ab 2014. 
 
Auch Vorlagen in der aktuellen Beratungskette führen in Folgejahren zu neuen Haushaltsbelastun-
gen, nämlich 
 Beibehaltung des Schülerspezialverkehrs (V/0646/2013): 
325 Tsd. € ab 2015, 
 Mittagsverpflegung in Schulen (V/0661/2013): 
26 Tsd. € 2014, danach ansteigend bis auf 82 Tsd. € ab 2018. 
 
I. V. 
 
gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.11.2013 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.11.2013 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0511/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
12.09.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37